Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kellner. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen jetzt keine weiteren Redemeldungen vor. Der Innenminister hat sich aber für die Landesregierung zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wie schon zur ersten Lesung dargelegt, sieht die Landesregierung kein zwingendes Regelungsbedürfnis. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sind sachgerecht. Die Initiatoren eines Bürgerbegehrens gestalten selbst die Art und Weise der Sammlung der Unterstützungsunterschriften. Sie können die für sie kostenfreie Sammlung durch Eintragung in amtlich ausgelegte Eintragungslisten beantragen oder eine freie Sammlung durchführen. Entscheiden sie sich für die freie Sammlung, gestalten sie das Verfahren selbst und tragen dabei auch die Kostenverantwortung. Erst wenn sich die Initiatoren für eine Ausgestaltung der freien Sammlung entscheiden, die über den Gemeingebrauch hinausgeht oder mit der sonstigen entgeltlichen Nutzung öffentlicher oder privater Räumlichkeiten verbunden ist, können Kosten entstehen. Es obliegt daher grundsätzlich zunächst den Initiatoren, bei der Auswahl der Sammlungsorte und Sammlungsformen auch Kostengesichtspunkte zu berücksichtigen. Hierbei können die örtlichen Kostenregelungen für Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum ebenso bei den Gemeinden angefragt werden wie etwa Erlaubnisse und Kosten für die Sammlung in Gewerberäumen, Arztpraxen oder ähnlichen Orten, denn überwiegend werden die Gemeinden und Landkreise in ihren einschlägigen Sondernutzungssatzungen auch Befreiungstatbestände für bestimmte Nutzungen und Gebühren regeln. Anhaltspunkte dafür, dass Thüringer Gemeinden flächendeckend Sondernutzungsund Verwaltungsgebühren für die freie Sammlung, die über den Gemeingebrauch hinausgeht, erheben, liegen nicht vor. Die angebliche Gefahr einer Ausweitung der Gebührenpflichten und damit verbundenen Einschränkungen demokratischer Mitwirkungsrechte wird daher nicht gesehen. Vielmehr haben die Gemeinden im Rahmen ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechts auch bei einer schwierigen Haushaltssituation ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Kosten der Sondernutzung und der Wahrung demokratischer Rechte zu finden. Daher sind auch im Rahmen der Bemessung der Gebührenhöhe die demokratischen Grundsätze der Meinungsfreiheit hinreichend zu berücksichtigen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Ramelow möchte für die Fraktion DIE LINKE namentliche Abstimmung beantragen. Habe ich das richtig verstanden? Gut, dann gibt es jetzt eine namentliche Abstimmung für die Überweisung,
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen in der Debatte vor. Wir sind jetzt in der Abstimmung. Es wurde von Herrn Kuschel erneut die Überweisung an den Ausschuss beantragt.
Für eine Ausschussüberweisung gibt es keine namentliche Abstimmung, vielen Dank für den Hinweis. Bleiben Sie bei namentlicher Abstimmung zum Gesetz? Ja.
Dann wünschen Sie die namentliche Abstimmung zum Gesetz zur Gebührenfreiheit der Freien Sammlung bei Bürgerbegehren nach § 17 a und nach § 96 a und ich darf jetzt nach vorn bitten für die namentliche Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/… Gut, ganz ruhig.
Wir stimmen zunächst ab über den Antrag auf Überweisung des Gesetzentwurfs erneut an den Innenausschuss. Wer dem folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der CDU- und der SPDFraktion. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Vielen herzlichen Dank.
Dann kommen wir jetzt wirklich zur namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6856 in zweiter Beratung.
Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Das ist der Fall. Dann schließe ich hiermit die Abstimmung.
renfreiheit der Freien Sammlung bei Bürgerbegehren nach § 17 a und § 96 a der Thüringer Kommunalordnung, ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Es wurden 67 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 27 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 35, 5 Abgeordnete haben sich enthalten (namentliche Abstimmung siehe Anlage 3). Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung, nein, wir kommen nicht zur Schlussabstimmung, ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/6857 ZWEITE BERATUNG
Ich darf die Aussprache eröffnen und das Wort hat zunächst Abgeordneter Frank Kuschel für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch dieses Gesetz oder dieser Gesetzentwurf wurde nicht an den Ausschuss überwiesen, dazu hatte ich mich schon geäußert. CDU und SPD haben immer noch Defizite beim Politikverständnis und Umgang mit Minderheiten hier in diesem Haus. Das werden die vielleicht noch lernen, ich gebe die Hoffnung nicht auf, auch unsere Fraktion nicht.
Wir können in den Ausschüssen sicherlich über Details diskutieren und das wäre auch für eine Regierungskoalition hilfreich, weil sie sich unter anderem so darin schulen können, Argumente miteinander auszutauschen und nicht nach dem Prinzip der Diktatur der demokratischen Mehrheit verfahren und sich einfach einer inhaltlichen Auseinandersetzung verweigern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vorliegend wollen wir eine Übergangsregelung im Finanzausgleichgesetz für die Städte Suhl und Eisenach um ein Jahr verlängern, diese Übergangsregelung gilt für das laufende Jahr. Um es populär zu formulieren, nicht zu sehr verrechtlicht oder finanztechnisch, es geht darum, dass man bei diesen beiden Städten eine höhere als die tatsächliche Einwohnerzahl bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung unterstellt, weil man erkannt hat, dass diese beiden Kommunen, diese beiden kreisfreien Städte ein besonderes strukturelles Problem haben. Diese strukturellen Probleme, die für 2013 zu dieser Übergangslösung geführt haben, sind nicht
beseitigt, insofern ist es angeraten, diese Übergangsregelung zu verlängern. Nun wurde in der ersten Debatte schon darauf verwiesen, Suhl hat seine Anteile an E.ON veräußert und ist sozusagen über Nacht reich geworden. Es ist aber anders. Erstens mal, Herr Finanzminister, Sie wissen das zumindest, ist der Verkauf von Anteilen an einem Unternehmen nichts anderes als ein Vermögenswandel, man könnte auch sagen ein Aktivtausch, um das bilanzseitig darzustellen, und ändert an der Finanzsituation damit gar nichts. Hinzu kommt, dass die Erlöse aus dieser Veräußerung eine Einnahme im Vermögenshaushalt darstellen, wenn ich mich mit der Kameralistik beschäftige. Meines Wissens ist die Stadt Suhl dabei, zur Doppik überzugehen oder ist - ja, dann fällt das weg. Aber in der Kameralistik im Vermögenshaushalt - und insofern kann man damit, wie ich aus der Presse vernommen habe, Schulden tilgen. Ob die Schuldentilgung in der jetzigen Situation bei dem jetzigen Zinsniveau so eine Wirkung für den Haushalt erzielt, da haben wir eher Zweifel.
Ja, weil ich die Tilgung spare, aber die Zinsen sind zurzeit nicht das große Problem. Das ist eine Entscheidung der Stadt Suhl. Aber für die laufenden Ausgaben ist das keine Lösung. Insofern rechtfertigt auch die Situation in Suhl die Fortsetzung dieser Übergangsregelung. Noch einmal: Sie, die das nicht wollen, CDU, SPD, die Landesregierung, müssen mal erläutern, was hat sich denn in Suhl und Eisenach geändert, das es ermöglicht, diese Übergangslösung zu streichen. Wenn sich nämlich nichts geändert hat, dann war vielleicht sogar die Übergangslösung falsch. Das können Sie doch sagen. Das wissen wir nicht, wir gehen davon aus, die Übergangslösung war sinnvoll und da sich die Rahmenbedingungen nicht geändert haben, muss sie fortgeführt werden, nur für ein Jahr, weil wir sagen, wir brauchen Anreize zur Neustrukturierung. Wir wissen, in der Stadt Eisenach gibt es eindeutige Bereitschaft, aber der Wartburgkreis sagt zurzeit noch Nein. Die Verhandlungen laufen. Ich habe auch Zweifel, ob das alles im Rahmen der Freiwilligkeit geht, das bleibt abzuwarten, zumindest werden sich die Gespräche hinziehen. Wir haben nächstes Jahr erst mal die Kommunalwahlen, da gibt es einen neuen Kreistag, der muss sich dazu auch erst wieder positionieren, weil da möglicherweise wieder andere Mehrheitsverhältnisse bestehen. Das bleibt also abzuwarten. Auch das spricht für eine Übergangslösung für ein weiteres Jahr und nicht länger, weil wir dann erst mal sehen wollen, was wird im 2. Halbjahr. Damit gehen wir sehr verantwortungsbewusst um, weil wir auch einen längeren Zeitraum hätten definieren können, das machen wir nicht. Für den Landeshaushalt ist unsere Forderung, unser Vorschlag, aufkommensneutral, weil
nur eine Umverteilung innerhalb der kommunalen Familie erfolgt. Bei der Gesamtdotierung der Schlüsselmasse macht das für die einzelne Gemeinde einen überschaubaren Betrag aus, aber, wie gesagt, für Suhl und Eisenach wäre es eine Hilfe, die sich im Bereich von 800.000 bis 1,6 Mio. € im Jahr bewegt. Das hilft auch nicht für alles, das wissen wir. Gerade bei Eisenach müssten Sie als Finanzminister ein Interesse daran haben, weil Sie ohnehin oft mit Bedarfszuweisungen aushelfen müssen. Wenn da ein höherer Anteil von Schlüsselzuweisung kommt, wäre vielleicht die eine oder andere Bedarfszuweisung in dem Maße nicht möglich. Es spricht vieles dafür, das fortzusetzen.
Auch hier stellen wir jetzt erneut den Antrag, es an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen, denn wir müssen weiter diskutieren. Wir wollen insbesondere gern mit Ihnen, mit der Landesregierung und dem Finanzminister, darüber diskutieren, was hat sich an den Rahmenbedingungen geändert, so dass die Landesregierung meint, die Übergangsregelung ist nicht weiter erforderlich. Danke schön.
Vielen herzlichen Dank, Herr Kuschel. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Annette Lehmann für die CDUFraktion.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich kann mich heute etwas kürzer fassen, denn wir haben in der letzten Plenardebatte diesen Gesetzentwurf in erster Lesung behandelt. Ich habe auch im Protokoll noch mal nachgeschaut, es sind alle Argumente von der Linkspartei sowie alle Argumente von den Koalitionsfraktionen, die sich gegen eine Verlängerung der Ausnahmeregelung gerichtet haben, denke ich, ausführlichst ausgetauscht worden. Wie es Herr Kuschel auch gesagt hat, es handelt sich - noch haben wir 2013 - um eine Übergangsbestimmung bis zum 31.12. dieses Jahres für Suhl und Eisenach mit einer höheren Hauptansatzstaffel gegenüber der ab 2014 regulären Einordnung in der Hauptansatzstaffel. Es war eine Ausnahmeregelung, die ihren Grund hatte, aber alle wussten auch, dass es eine Ausnahmeregelung ist.
Herr Kollege Kuschel, Sie können hier Fragen stellen, so viel Sie wollen. Ich kann Ihnen auch nur empfehlen, das Protokoll noch mal nachzulesen, dann werden Sie sehen oder lesen, dass unser Finanzminister Dr. Voß genau die Gründe, warum es für das eine Jahr diese Ausnahme gegeben hat, auch erläutert hat, Herr Kollege Kuschel. Der Vorabdruck dieses Landtagsprotokolls ist im Intranet.
Wenn Sie des Lesens mächtig sind, werden Sie das auch nachvollziehen können. Wir müssen nicht die Diskussion aus der letzten Sitzung hier komplett noch mal führen, können wir aber natürlich auch gern tun.
Meine Damen und Herren, ich habe auch schon darauf hingewiesen, Suhl und Eisenach sind auf dem Konsolidierungsweg, und wer sich auf den Weg der Konsolidierung macht und die entsprechenden Beschlüsse vorlegt, kann selbstverständlich, wenn er weiter in einer schwierigen Haushaltslage ist, Geld aus unserem Landesausgleichsstock beantragen. Es gibt die Regularien dafür und deswegen muss es keine Sondergenehmigung mit Hauptansatzstaffel und Ähnlichem mehr geben oder eine Verlängerung dessen, was Sie hier vorgeschlagen haben, sondern es gibt ganz reguläre Möglichkeiten, auch Überbrückungshilfen und anderes hier zu beantragen, und wenn man die Voraussetzungen erfüllt, wird sicherlich auch das Finanzministerium, das ein Interesse an solider Haushaltspolitik vor Ort und an Haushalten vor Ort hat, die Dinge sicher wohlwollend prüfen.
Herr Hey hat in der letzten Landtagssitzung schon darauf hingewiesen, dass der Ausgleichsfonds für diese beiden Städte greift, und ich darf darauf hinweisen, dass aufgrund des gestern ausführlichst in der Sondersitzung besprochenen Hilfsprogramms für unsere Kommunen zusätzlich Geld in die zwei Städte fließt. Aufgrund der zurückgegangenen Einwohnerzahl wird Suhl aus diesem Programm etwa 920.000 € für Investitionen erhalten. Für die Stabilitätspauschale sieht das so aus, dass die Stadt Suhl etwa 221.000 € daraus erhalten wird und Eisenach noch mal 257.000 €. Das kommt noch dazu. Das soll an der Stelle auch nicht unerwähnt bleiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDUFraktion hält an ihrer Position fest. Eine Übergangsregelung - und das sagt das Wort schon aus - ist nur eine Übergangsregelung und darf keine dauerhafte Privilegierung gegenüber den anderen Kommunen in Thüringen sein. Wir haben beim letzten Mal schon die Zahlen diskutiert. Gerade die Linkspartei ist doch immer so solidarisch und wirbt für Solidarität untereinander, aber wir alle kennen auch die Situation unserer Kommunen. Herr Kollege Kuschel, da müssten Sie auch durch das Land gehen und allen Kommunen sagen, dass Sie zugunsten dieser beiden Städte auf etwa 1,50 € pro Einwohner verzichten müssten. Es macht etwa 1,8 Mio. € aus, die den anderen dadurch abgezogen würden.
Danke, Frau Lehmann. Sie haben jetzt hier gerade Zahlen genannt, was Suhl zum Beispiel für Geld aus dem Ausgleichsstock bekommen kann und dergleichen mehr.
Oder jetzt bei dem, was aufgelegt werden soll, haben Sie gesagt, Suhl wird dieses Geld bekommen. Sie haben gestern zum Beispiel auch der Presse angegeben, was die ganzen einzelnen Gemeinden im Unstrut-Hainich-Kreis bekommen, die Zahlen. Da haben Sie sogar geschrieben, das hat der Landtag schon beschlossen.