Protokoll der Sitzung vom 19.12.2013

Herr Kollege Kubitzki, wenn man der Grundrechenarten mächtig ist und vielleicht auch noch einen Taschenrechner zur Hand hat und beim Landesamt für Statistik die Einwohnerzahlen vom 31.12.2007 und vom 31.12.2012 miteinander vergleicht, stellt man fest, wer wie viele Einwohner verloren hat, und kann das mit einer leichten Prozentrechnung dann auch ausrechnen.

(Zwischenruf Abg. Kubitzki, DIE LINKE: Sie haben meine Frage nicht verstanden. Wo wurde es besprochen?)

Herr Kollege Kubitzki, es hat niemand gesagt, dass es beschlossen ist. Bitte rufen Sie die Journalisten in der TA-Redaktion Mühlhausen an und fragen Sie, wie sie darauf gekommen sind. Ich habe denen das so nicht abgegeben.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Sie können doch eine Richtigstellung machen.)

Ich war im Gegensatz zu Ihnen nämlich gestern hier, Herr Kollege Kubitzki, und habe das verfolgt und habe der Presse mitgeteilt, dass das unser Plan ist, den wir mit der Koalitionsfraktion der SPD verabredet haben. Ich kann das schriftlich nachwei

sen, was ich abgegeben habe. Ich bin noch nicht bei der Presse angestellt, ich schreibe die Artikel auch nicht selber, vielleicht später einmal, wenn man Zeit für Hobbys hat.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Sie haben ganz schön viel Zeit zum Telefonie- ren.)

Ich habe auch Zeit zum Telefonieren, natürlich. Sie haben Zeit, mit Ihrem Hund spazieren zu gehen, Herr Kollege Ramelow, während der Landtagssitzung und ich habe Zeit zum Telefonieren.

(Unruhe DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Kubitzki, DIE LINKE: Frau Lehmann, ich bin gestern nicht meinem Hob- by nachgegangen.)

Also ich habe Ihre Frage soweit beantwortet. Wir sind optimistisch, dass unser Gesetzentwurf, den wir im Januar vorlegen wollen, dann zügig beraten wird im parlamentarischen Verfahren - so ist das der Presse übermittelt worden - und dann zeitnah auch beschlossen wird, so dass die Bescheide an die Kommunen ergehen können. Und man kann diese Zahlen durchaus selber ausrechnen.

Also noch mal zurück: Der Vorschlag der Linkspartei würde also den anderen Kommunen etwa 1,8 Mio. abziehen von ihren Zuweisungen; wir wollen das nicht. Alle Beteiligten wussten, dass es sich um eine Ausnahmeregelung gehandelt hat, die am 31.12. endet. Die Möglichkeiten, die es gibt, hier entsprechende Anträge zu stellen, sind den zwei Städten und auch den Stadträten ganz sicherlich bekannt. Ich denke, beide Stadträte werden sich freuen über unser Koalitionsfraktions-Kommunalhilfspaket, woraus dann auch die beiden Städte profitieren sollen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Frau Lehmann. Als Nächster hat jetzt das Wort Abgeordneter Carsten Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, so lange werde ich nicht sprechen. Zum Thema hat Herr Kuschel heute den Ton nicht ganz richtig getroffen. Ja, das mit dem Aktivtausch ist schon richtig, das hätten wir gestern mal diskutieren sollen bei der Frage, warum Investitionsförderung bei der Frage der schlechten kommunalen Haushalte gar nichts helfen kann, wenn man da nur Aktivmehrung betreibt und bei den Passivproblemen auch noch die Schwierigkeit hat, dass man die

Verwaltungshaushalte nicht zukriegt. An dem Punkt wäre es genau richtig gewesen.

Hier an diesem Punkt ist es nicht richtig. Hier an diesem Punkt ist die Frage, warum es eigentlich diese Ausnahmen brauchte. Antwort, wenn wir ehrlich sind: Das konnte man damals schon nicht richtig erklären, außer dass die beiden Städte pleite waren. Die haben dieselben Strukturprobleme wie auch andere Städte, kreisfrei oder kreisangehörig. Und dann haben sie doch wieder Spezialitäten. Ich will wenigstens noch eine Bemerkung machen, die auch wieder kritisch in Richtung einer konkreten Stadt geht, nämlich in diesem Fall Suhl. Es ist schon sehr bedauerlich, Herr Kuschel, wenn die Stadt Suhl in der Presse verbreiten lässt - ich nehme mal an, dass das nämlich falsch gewesen ist -, was sie denn vorhat mit ihren vielen Millionen. Da stand nämlich zu lesen, dass von den 16 Mio., die sie bekommt, sie zum Teil Kredite tilgen möchte, was ich sehr begrüßen würde, denn die haben sicherlich noch mehr als 0,25 Prozent an Zinsbelastung. Aber stattdessen wollen sie dann auch noch damit nicht etwa einen Aktivtausch machen, sondern Verluste ihres Kongresszentrums tilgen.

(Zwischenruf Abg. Leukefeld, DIE LINKE: Die haben das zurückgekauft, Herr Meyer. Das ist wieder kommunales Eigentum.)

Ja, das Problem daran ist nur, dass diese Verluste keine Probleme des Vermögens sind, sondern des Verwaltungshaushalts. Sie müssen sich überlegen, ob sie es sich leisten können. Jedenfalls dürfen sie nicht Investitionen, die sie sozusagen zurückgezahlt bekommen, in den Verwaltungshaushalt packen. Das werden sie schon noch merken, dass das nicht geht. Und dann auch noch zu sagen, ich lege noch etwas auf die hohe Kante für die Verluste in den Folgejahren, ist noch illegaler. Schöne Grüße an Ihren Stadtrat. Ich bin fest davon überzeugt, das können sie gerade nicht tun. Das ist eines der ganz großen Probleme von einigen Kommunen, die haben zu viel Vermögen und können sich den Unterhalt nicht leisten. Ob das Kongresszentrum in Suhl dazugehört, das kann ich nicht beantworten. Aber wenn Suhl beispielsweise in den nächsten zehn Jahren noch weitere Einwohner verliert, was alle Statistiken sagen, und sie insgesamt leider, ich betone, leider, 50 Prozent der Einwohner nicht mehr haben, dann müssen sie sich die Frage gefallen lassen, ob sie sich auch noch weitere 100 Prozent der Straßenlänge leisten können oder nicht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das wissen Sie, natürlich wissen Sie das. Das wissen auch die Suhler. Aber die Frage ist dann nicht die Frage, ob man sich Straße und Kongresszentrum leisten kann, sondern was von den beiden man sich nicht mehr leistet. Diese Frage muss Suhl dann beantworten. Das dürfen sie nicht mit den 60 Mio. machen. Insofern hilft diese Frage bei diesem

Thema hier auch nicht wirklich weiter. Deshalb lieber alle gleichmäßig aus dem Landesausgleichsstock bedienen, alle gleichmäßig mit Konsolidierungskonzepten, Eisenach, Suhl, Gera - die Liste ist noch ein bisschen länger - und dann auch dafür sorgen, dass da genug Geld drin ist. Das haben Sie ja nun gemacht. Und die Strukturprobleme, die da drin sind, dann nicht gleich wieder auf den Kommunalen Finanzausgleich schieben. Denn diese Frage, ob Suhl jetzt zu viel Straßenkilometer hat oder ein zu großes Kongresszentrum, ist keine Frage des Kommunalen Finanzausgleichs. Aber nicht, dass Sie denken, ich hacke jetzt nur auf Suhl rum, das gilt auch für das Kongresszentrum in Weimar oder für Multifunktionsarenen in anderen Städten oder, oder, oder. Ich will das jetzt gar nicht weiter ausführen. Das ist der Grund, warum wir uns bei diesem Thema enthalten werden. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen herzlichen Dank, Herr Meyer. Als Nächster hat jetzt das Wort Abgeordneter Matthias Hey für die SPD-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben bereits im letzten Plenum über diesen Gesetzentwurf diskutiert, er ist nicht in die Ausschüsse überwiesen worden. Und auch das haben wir begründet. Die Fraktion DIE LINKE weist in ihrem Gesetzentwurf auf eine Sonderregelung hin. Sie haben recht, am 31.12.2013 läuft die Übergangsregel aus. Der § 36, den Sie angesprochen haben, zwei Kommunen sind daraus begünstigt worden, das waren Eisenach und Suhl, sind jetzt noch Eisenach und Suhl. Bald ist Schluss damit. Es ist in der Tat so, ich kann vieles von dem, was Herr Meyer eben gesagt hat, eigentlich nur dick und doppelt unterstreichen. Aber wir haben die Überweisung dieses Gesetzentwurfs abgelehnt, weil wir gesagt haben, wir haben im Jahr 2013 eine Übergangsregelung eingebaut, auf die auch schon meine Vorrednerin, die Frau Lehmann, eingegangen ist. Das ist eine Sonderregelung, weil wir wissen, dass diese beiden Kommunen ein Strukturproblem hatten. Wenn Sie jetzt sagen, Herr Kuschel, Sie müssen uns einmal erklären, warum die Sonderregelung überhaupt drin war, dann denke ich, verkennen Sie ein bisschen auch die Probleme der beiden Städte, die in Ihrer eigenen Fraktion, glaube ich, sehr bildhaft auch hier vorn am Pult nachher noch geschildert werden können. Ich gehe zumindest davon aus, dass jedem klar war, dass Suhl und eben auch Eisenach mehr Geld brauchten, als sie vorher zugewiesen bekommen haben. Wie auch immer. Wenn Silvester vorüber ist und das neue Jahr beginnt, werden die Schlüsselzuweisungen

(Abg. Meyer)

des Landes an diese beiden Städte sinken. Und genau deswegen, und auch das hat Frau Lehmann hier bereits gesagt, genau deswegen kommt dieser Ausgleichsfonds zum Tragen, für den wir uns damals bei Überarbeitung und Novellierung des Kommunalen Finanzausgleichs stark gemacht haben, weil er eben auch diese Absenkung der Schlüsselzuweisung abfedert, und zwar nicht nur im kommenden Jahr. Das Schöne ist, er tut das auch in den Folgejahren, er tut das 2015, 2016 und 2017 dann auch noch einmal, das ist degressiv. Sie wissen es, wir haben es hier bereits diskutiert. Normalerweise, das ist das Schöne, ändert sich bei einer Verfahrenslage bei der Lesung eines Gesetzentwurfs zwischen erster und zweiter Lesung eigentlich nicht so viel. In dem Falle ist es aber einmal so, weil wir hier gestern im Plenum dank der Linken auch eine Sondersitzung um 12.00 Uhr begonnen hatten. Da wurde auch über ein Gesetz gesprochen, Frau Lehmann hat es bereits gesagt, das wir demnächst auf den Weg bringen wollen zwischen SPD und CDU, und zwar geht es da auch um einen Nachschlag für die Kommunen. Das ist dieses bewusste Leistungsgesetz, das seither auch medial immer wieder einmal auftaucht. Ich habe übrigens, Frau Lehmann, die Pressemitteilung auch zur Kenntnis genommen, wo drin steht, wir hätten gestern bereits ein Gesetz beschlossen.

(Zwischenruf Abg. Lehmann, CDU: Bitte nicht die Pressemitteilung.)

Und Sie haben ja eben - nein, ich habe diese Mitteilung in der Presse zur Kenntnis genommen. Da steht drin, Frau Lehmann informiert, gestern sei ein Gesetz beschlossen worden.

(Zwischenruf Abg. Lehmann, CDU: Das habe ich auch nicht gesagt.)

Es steht aber so in der Zeitung, das meine ich. So wie ich es gelesen habe, Entschuldigung, steht drin, der Landtag habe ein Gesetz beschlossen.

(Zwischenruf Abg. Lehmann, CDU: Wir klä- ren das dann. )

Wir klären das nachher. Sie haben auch die Möglichkeit, das wäre vielleicht die beste Variante, der Presse gegenüber noch mal darzustellen, dass es so nicht war und über eine Richtigstellung Klarheit zu schaffen.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Gu- ter Vorschlag.)

Es geht um ein Gesetz, das wir auf den Weg bringen wollen, und da sind, und auch das hat Frau Lehmann hier dankenswerterweise bereits erläutert, natürlich auch diese beiden Städte mit drin, weil wir, auch das habe ich gestern hier bereits erläutert, auf die Berücksichtigung der Zensusverluste abgestellt haben. Wenn wir im Jahr 2007

31.12. - und fünf Jahre darauf bis 2012 einmal die Einwohnerverluste betrachten und auch deswegen zurückgehende Schlüsselzuweisungen mit betrachten, dann ist es so, dass wir uns in diesem Leistungsgesetz jetzt darauf geeinigt haben, unter anderem auch diesen beiden Städten als kreisfreien Städten noch einen Nachschlag zu geben. Wir haben in dieses Paket die kreisfreien Städte, da sind Suhl und Eisenach dabei, mit hineinverhandelt. Das wären, wenn Sie rechnen, bei Suhl und Eisenach 6,16 € pro Einwohner - das ist zumindest im Moment der Verfahrensstand, der momentan zwischen den beiden Koalitionsfraktionen ausgehandelt wurde -, dann können sie das leicht hochrechnen. Für Gera sind das 590.000 €, also etwas mehr als eine halbe Million, und für Suhl immerhin 221.000 €, die es noch zusätzlich gibt. Unter anderem auch deswegen werden wir, weil das jetzt ganz aktuelle Dinge sind, die hier eingetreten sind, diesem Gesetzentwurf wieder nicht zustimmen und ihn auch wieder nicht an die Ausschüsse verweisen.

Noch ein letzter Satz, und das hat Herr Meyer auch schon gesagt, wenn beispielsweise „DIE WELT“, ich habe hier einen Artikel vom 19. November mal rausgesucht, „Suhl versilbert seine E.ON-Aktien“ ganz stolz wird darüber berichtet, wie man also jetzt über diese Geschichte mit den E.ON-Aktien versucht, eine Entschuldung der Stadt zu machen. Wenn man das so offensiv nach draußen verkauft, das ist schon richtig, gibt es manchmal im Umkehrschluss schon den einen oder anderen, der sehr kritisch die Augenbrauen hochzieht und sagt: Muss man denn das nach außen so kommunizieren? Manche haben - ich weiß, dass es nicht stimmt - fast schon den Eindruck, Suhl ginge es jetzt plötzlich durch diesen Verkauf der E.ON-Anteile wieder gut. Das ist natürlich nicht der Fall, wir wissen es, weil sie sehr viele Aufgaben zu bewältigen haben, Sie haben es eben schon angesprochen, Rückkauf des CCS, ich bin auch nicht der Meinung, dass man es schließen sollte, aber das sind alles Aufgaben, die die Stadt Suhl in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren noch zu schultern hat. Aber dann muss man sich seitens des Stadtrats und der Pressestelle der dortigen Stadt auch überlegen, wie man das nach außen kommuniziert. So ein bisschen Kritik muss ich an dieser Stelle mit loswerden. In diesem Sinne, wir werden diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen und ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Hey. Als Nächster hat jetzt das Wort Abgeordneter Dirk Bergner für die FDP-Fraktion.

(Abg. Hey)

Vielen Dank, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wurde bereits im November-Plenum erstmalig diskutiert und steht heute somit für die zweite Beratung auf der Tagesordnung. Der Gesetzentwurf der Linken greift ein Thema aus dem Finanzausgleichsgesetz heraus. Das Finanzausgleichsgesetz sieht in § 36 für die kreisfreien Städte Eisenach und Suhl einen abweichenden Hauptansatz vor. Danach bekommen die beiden Städte einen höheren Ansatz, als ihnen nach der Einwohnerzahl zustehen würde. Nach Vorstellung der Linken sollen nun auch 2014 die Ausnahmen im FAG weiter gelten. Im FAG von 2013 waren diese Regelungen ausdrücklich als Übergangsregelungen und somit als eine Sonderregelung vorgesehen. Sinn und Zweck, meine Damen und Herren, einer Übergangsregelung ist es, üblicherweise nur für einen bestimmten Zeitraum zu gelten und nicht immer weiter fortgeschrieben zu werden.

(Beifall FDP)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ein- mal geht schon.)

Warum wir diese Übergangsregelung weiter festschreiben sollen, ist für mich nicht ganz nachvollziehbar, da es genug Kommunen gibt, die Probleme haben. Die Sonderregelung für Eisenach und Suhl hat nämlich nicht nur Vorteile, meine Damen und Herren, für die zwei genannten Kommunen. Gleichzeitig führt sie auch dazu, dass alle anderen Kommunen weniger von dem ohnehin knappen Kuchen abbekommen.

(Beifall FDP)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, damit bin ich beim Hauptproblem. Nach unserer Überzeugung sollte beim Kommunalen Finanzausgleich schnellstmöglich die große Revision durchgeführt werden, um den KFA auf solide Füße zu stellen. Die Debatte hatten wir auch gestern schon. Der Gesetzentwurf doktert wieder an einem Symptom herum, behebt aber nicht im Geringsten die Ursachen, meine Damen und Herren. Die Kommunalfinanzen sind insgesamt in einer Schieflage. Die Landesregierung ist da gefordert, kritisch zu hinterfragen, ob der Kommunale Finanzausgleich auskömmlich finanziert ist. Ich habe da, und das ist nichts Neues, natürlich sehr tiefe persönliche Zweifel. Vielleicht hören wir auch noch etwas von der Task-Force, die von der Landesregierung hierfür eingesetzt wurde. Aber wahrscheinlich gibt es so viel Streit darüber, wie man und vor allem, wer die angekündigten 136 Mio. verteilt, so dass das eigentliche Problem, nämlich die Fehler im System, zur Nebensache wird.

(Beifall FDP)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die FDP-Fraktion plädiert für eine Überprüfung des Finanzausgleichsgesetzes. Wir wollen und müssen den Kommunen eine angemessene Finanzausstattung sicherstellen, damit sie ihre Aufgaben auch erledigen können.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.