Protokoll der Sitzung vom 20.12.2013

Zu Frage 2: Das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie hat mit Schreiben vom 27. November 2013 der Stadt Ohrdruf Unterstützung bei der Suche nach Lösungen und der Beseitigung der Schäden zugesagt. Noch am gleichen Tag wurde die untere Denkmalschutzbehörde zwecks Einschätzung des verbliebenen Denkmalwertes sowie zur Abstimmung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen aus denkmalpflegerischer Sicht angeschrieben. Außerdem wurde um die Übersendung der offiziellen Schadensbilanz an das Landesamt gebeten, sobald diese vorliegt. Am 10. Dezember 2013, also nach Freigabe durch die Ermittlungsbehörden bzw. durch die Bauaufsicht, erfolgte die Begehung durch die Denkmalfachbehörde und am 11. Dezember 2013 die Grundsatzabstimmung zum methodischen Ziel eines Wiederaufbaus zwischen der Stadt Ohrdruf und dem Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie unter Beteiligung der unteren Denkmalschutzbehörde. Außerdem wurde die Stadt hin

(Ministerin Taubert)

sichtlich der Brandschadensbeseitigung und präventiver Maßnahmen fachlich beraten. Darüber hinausgehende Informationen liegen uns derzeit nicht vor.

Zu Frage 3: Das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie hat der Stadt Ohrdruf als Soforthilfe zur Unterstützung für denkmalpflegerische Maßnahmen am Schloss Ehrenstein eine Förderung in Höhe von 250.000 € gewährt. Diese bezieht sich unter anderem auf die Fachplanung, die Vorbereitung der restauratorischen und bauphysikalischen Begleitung, den bautechnischen Holzschutz, die Planung der Steinkonservierung und Feuchtigkeitsüberwachung sowie die restauratorischen Arbeiten, da diese Kosten voraussichtlich nicht von der Versicherung getragen werden.

Zu Frage 4: Die Landesregierung, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, und das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie werden die Stadt bei der Einwerbung von Mitteln unterstützen. Bezüglich einer finanziellen Unterstützung durch den Bund werden bereits Gespräche zwischen dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien geführt. Darüber hinaus hat die Deutsche Stiftung Denkmalschutz einen Hilfeaufruf samt Spendenkonto gestartet. Der deutsche Kulturrat hat sich dafür ausgesprochen, dass der Bund finanzielle Hilfen beim Wiederaufbau leistet. Und, der Nachsatz sei mir noch gestattet, sobald konkrete Einzelheiten zur Schadenshöhe, zur Schadensregulierung und zum Wiederaufbau bekannt sind, wird die Landesregierung gern in einer der nächsten Sitzungen des zuständigen Fachausschusses darüber berichten. Danke.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Die erste Frage wirklich für das Protokoll: Ich nehme an, dass das Ministerium dann von sich aus an den Ausschuss herangehen wird und diese Berichterstattungen vorbereiten wird, ohne dass ein extra Antrag nach Geschäftsordnung gestellt wird?

Zustimmendes Nicken.

Zustimmendes Nicken heißt also Ja, für das Protokoll. Zweitens, ich beziehe mich noch mal auf die dpa-Meldung: Die Ministerpräsidentin spricht sich also für einen schnellen Wiederaufbau aus. Kann das in irgendeiner Art und Weise untersetzt werden

oder ist das eine Willensbekundung, wie wir beide jetzt auch vielleicht abgeben könnten?

Wir sprechen uns doch alle für einen schnellen Wiederaufbau aus.

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, DIE LINKE: Also ist nichts Konkretes darunter?)

Insofern, denke ich, ist es die völlig nachvollziehbare Erklärung, dass wir alles tun werden, und die Landesregierung wird alles tun, um einen solchen schnellen Wiederaufbau zu ermöglichen. Ich habe versucht, Ihnen darzustellen, in welcher Weise wir dafür aktiv sind.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Die nächste Anfrage stellt Abgeordneter Blechschmidt von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7021.

Danke, Herr Präsident.

Fördermittel zur Stadionsanierung in Erfurt und Jena aus dem Landeshaushalt

In Presseartikeln der Lokalausgaben von „Thüringer Allgemeine“ und „Thüringische Landeszeitung“ vom 2. Dezember 2013 wurde im Rahmen der Berichterstattung von der Gesamtmitgliederversammlung der CDU Erfurt der Vorsitzende der Fraktion der CDU im Thüringer Landtag dahin gehend zitiert, dass er die Rekonstruktion und Sanierung der Sportstätten in Erfurt und Jena mit Landesmitteln jeweils in Höhe von 10 Mio. € unterstützen wolle. Dabei sollen die Mittel aus den Städtebauförderungen, der Sportförderung sowie einem noch zu beschließenden Landesprogramm „Stadionumbau“ bereitgestellt werden. In diesem Zusammenhang wird auch die Äußerung eines weiteren Mitglieds der Fraktion der CDU im Thüringer Landtag wiedergegeben, dass der gegenwärtig eingeschlagene Weg über einen EU-Förderbescheid für eine Multifunktionsarena in Erfurt nicht gangbar sei.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es im Rahmen der Bewirtschaftung des Landeshaushaltes 2014 Mittel für ein Landesprogramm zur Sanierung und Rekonstruktion im Allgemeinen oder im Konkreten für die Sportstätten Erfurt und Jena?

2. Wenn Frage 1 mit Nein beantwortet wird, welche Maßnahmen müssen parlamentarisch oder verwaltungstechnisch ergriffen werden, um diese kurzfristig vor den Kommunal- bzw. Landtagswahlen im Landeshaushalt einzustellen?

(Staatssekretär Prof. Dr. Deufel)

3. Welche Position vertritt die Landesregierung mit Blick auf die unterschiedlichen Auffassungen hinsichtlich der Errichtung einer Multifunktionsarena in Erfurt mit EU-Fördermitteln aufgrund eines aktuell erteilten Fördermittelbescheids und der Sanierung der bestehenden Sportstätte mit noch nicht fixierten Landesmitteln?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Herr Höhn, bitte.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Blechschmidt wie folgt:

Zu Frage 1: Im Allgemeinen - es war ja die Frage auch nach dem Allgemeinen - regelt auf der Grundlage des Thüringer Sportfördergesetzes die Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen, im Übrigen veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 50/ 2012, Seite 1919, das Verfahren, die Fördervoraussetzungen und die Höhe der staatlichen Zuwendungen, die für Baumaßnahmen ausgereicht werden können. Hierfür sind im Einzelplan 08 des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit unter der Haushaltsstelle 08 35 883 71 entsprechende Haushaltsmittel für Zuweisungen für Gemeinden und Gemeindeverbände für Sportanlagen im Breiten- und Leistungssport veranschlagt. Dagegen erfolgt die Förderung für eine Multifunktionsarena in Erfurt ausschließlich aus GRW-Mitteln des Bundes und des Landes über den Einzelplan 07 des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie.

Zu Frage 2: Da verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 3: Ich will noch mal ganz deutlich klarstellen, dass mit dem Zuwendungsbescheid an die Stadt Erfurt vom März 2013 keine EU-Fördermittel ausgereicht wurden, weil Ihre Frage darauf abzielte. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die EU eine beihilferechtliche Prüfung vorgenommen hat. Dagegen war eine Bewertung des gewählten Förderinstrumentariums, also die GRW-Richtlinie Teil II, nicht Gegenstand der Notifizierung. Im Ergebnis der Prüfung der Europäischen Union sind die geplanten sogenannten polyvalenten Multifunktionsarenen aus beihilferechtlicher Sicht mit dem Binnenmarkt nach Artikel 107 Abs. 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union als vereinbar anzusehen und somit zulässig. Die GRW-Förderung ist ein Bund-Länder

Programm. Es gilt hier der GRW-Koordinierungsrahmen sowie die entsprechende GRW-Richtlinie. Die Förderung erfolgt, wie bereits erwähnt, zudem ausschließlich aus Bundes- und Landesmitteln im Rahmen des Bund-Länder-Programms GRW. EFRE-Mittel kommen nicht zum Einsatz. Die fachliche Verantwortung und Federführung im Zusammenhang mit den Multifunktionsarenen in Erfurt und Jena liegt im Übrigen beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Danke, Herr Präsident. Lieber Uwe Höhn, lieber Wirtschaftsminister, darf ich konstatieren zur Frage 1: deutlich nein. Wenn das Nein, dann meine Frage zu Frage 2 wiederholend: Welche Maßnahmen müssten ergriffen werden, um im Landeshaushalt entsprechende weitere direkte Fördermittel zur Verfügung zu stellen?

Dafür wäre zunächst aus meiner Sicht die Voraussetzung, dass die Stadt Erfurt eine Änderung ihres bisherigen Vorhabens kundtut. Das ist mir bislang nicht bekannt, dass die Finanzierung des Baus der Multifunktionsarena auf eine andere Grundlage als die von mir in meiner Antwort beschriebene gestellt werden soll.

Zum Zweiten: Sollte dies - aus welchen Gründen auch immer - irgendwann der Fall sein, müsste eine entsprechende Änderung des Landeshaushaltsplans in diesem Etat, den ich vorhin auch angezeigt habe, erfolgen. Über die Aussichten muss ich Ihnen als Parlamentarier ja keine näheren Auskünfte erteilen.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Korschewsky.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister, verstehe ich Sie richtig, dass die Aussagen, die in der Landeszeitung getroffen worden sind oder die dort dargestellt wurden, aus CDU-Kreisen heraus sowohl 10 Mio. € für Erfurt als auch 10 Mio. € für Jena bereitzustellen, dass die derzeitig auf keiner Grundlage gesichert sind?

(Abg. Blechschmidt)

Als noch relativ kurz verantwortlicher Minister im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie maße ich mir nicht an, Aussagen aus CDU-Kreisen der Stadt Erfurt in irgendeiner Weise zu kommentieren.

Die zweite Nachfrage durch den Fragesteller.

Ich bedanke mich ausdrücklich, Herr Präsident. Die Frage oder die Beantwortung zur Frage vom Kollegen Korschewsky kann ich nachvollziehen. Dann aber eine Frage in Richtung eines Vertreters der Landesregierung: Heute wurde kundgetan, dass der Bauminister, der Kollege Carius, entsprechende 11 Mio. bereitstellen möchte für die Stadionsanierung in Jena, und das aus dem Bereich der Städtebaufördermittel. Ich frage jetzt die Landesregierung, den Minister, der jetzt gerade vorn steht: Sind die Städtebaufördermittel oder sind die Mittel, diese 11 Mio., aus den bisher bereitgestellten Fördermitteln oder sind das zusätzliche Städtebaufördermittel?

Herr Abgeordneter Blechschmidt, mit Verlaub, ich würde dann doch darum bitten, dass Sie diese Frage dem zuständigen Minister stellen.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wir fragen die Landesregie- rung.)

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Könnten Sie das für mich übernehmen?)

Aus meiner Sicht bitte ich um Dispens, ich kann das aus der jetzigen Situation so nicht beantworten. Ich sichere Ihnen zu, dass ich Ihnen die Antwort schriftlich zukommen lasse.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Danke.)

Danke, Herr Minister. Ich würde gern um Verständnis werben, die ursprüngliche Frage war ganz klar im Amtsbereich von Minister Höhn, wenn wir dann die Verantwortungen so eindeutig wechseln.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Ich frage aber die Landesregierung.)

Ja, aber die Landesregierung muss sich im Vorfeld auf die Beantwortung der Fragen auch koordinieren, und wenn dann so ein klarer Wechsel in den

Zuständigkeiten ist, erst das Ministerium und dann das andere Ministerium mit der Städtebauförderung, glaube ich, sollten wir dafür Verständnis haben, dass da die Antwort so nicht gegeben werden kann.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Da steht „Städtebauförderung“ drin in meiner Frage.)

Ich habe eine Antwort zugesagt. Sie bekommen sie.

Danke, Herr Minister. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten König von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7022.