Ich höre hier immer, ich habe das Gefühl gehabt und die Gefühle haben mir bestätigt, dass der Zeuge die Wahrheit sagt.
Das wurde jetzt mehrfach gesagt. Noch mal: Wir sollten im Untersuchungsausschuss Fakten werten und Gefühle ein Stück weit hinten anstellen
bei allen wichtigen Themen, die es da zu beraten gibt. Heute haben wir die Aktuelle Stunde zum LKA-Präsidenten, der suspendiert werden soll. Dem hat die Pressemitteilung schon vorweggegriffen. Ich muss an der Stelle sagen, wenn wir über eine Suspendierung sprechen, bedeutet das, bei uns jedenfalls hier im Rechtsstaat, dass es eine Voruntersuchung geben muss, dass man genau wissen muss, was denn eigentlich passiert ist, dass es juristische und dienstrechtliche Vorschriften gibt, die letztendlich erst angewandt werden müssen, bevor man zur Suspendierung kommt. Sie greifen ja der Sache vor. Das haben Sie in der Pressemitteilung gemacht, das haben Sie auch heute wieder gemacht.
Jetzt wurde die ganze Zeit dargestellt, dass der Zeuge, der Herr Grosa, aus Ihrer Sicht glaubwürdig ist und die Wahrheit gesagt hat und deswegen
auch heute die Aktuelle Stunde ist. Ich habe von Ihnen nicht gehört - von keinem Vorredner bisher -, wie man die Aussagen der sechs Zeugen, der anderen Kriminalpolizisten, wertet,
nämlich im Umkehrschluss, wenn ich sage, der eine hat recht, sage ich nichts anderes als, die anderen sechs lügen oder sagen nichts.
Halt, halt, Herr Adams, ganz ruhig. Nur weil sie sich nicht erinnern können, sagen Sie, der eine kann sich erinnern auf einmal,
dann erinnere ich jetzt an der Stelle auch an die dienstrechtliche Erklärung, die schriftlich vorlag, wo Herr Grosa gesagt hat, er kann sich nicht erinnern, schriftlich.
Er hat im Ausschuss mitgeteilt, dass er, während er die dienstrechtliche Erklärung geschrieben hat, schon von diesem Telefongespräch gewusst hat, aber er hat das nicht in die dienstrechtliche Erklärung hineingeschrieben. Später hat er noch mal überlegt, uns das im Ausschuss mitzuteilen. Auch das gehört zur ganzen Wahrheit.
Weiterhin hat Herr Grosa gesagt, dass er mit keinem Kollegen im Vorfeld gesprochen hat, nach der Ausstrahlung von „Report“ keinen Kollegen angerufen hat. Hinterher hat sich aber herausgestellt, dass ein Zeuge gesagt hat, er hat mich sehr wohl drei Tage vorher angerufen und mich gefragt, ob ich mich auch daran erinnern kann. Auch das hat Herr Grosa gesagt. Vorher hat er gesagt: Ich habe mit niemandem gesprochen. Anschließend hat er gesagt: Ich habe dann einen angerufen - als wir ihn das zweite Mal in die Runde geholt haben, aber nur, weil Herr Dressler das bestätigt hat.
Ich denke, wenn wir über diesen Fall reden, so wichtig, wie er ist, er hat uns viel Kraft gekostet, auch an diesem Tag; so wichtig, wie dieser Fall ist, muss man aber beide Seiten betrachten. Es ist keine Einbahnstraße. Der sagt die Wahrheit und der andere lügt, er kann sich nicht erinnern. Jetzt komme ich zu Frau Pelke, die mittlerweile aus dem Protokoll zitiert hat was Herr Jakstat gesagt hat, dass er sich nicht erinnern kann. Das hören wir mittlerweile tausendfach, das ist nichts Neues. Aber was sie nicht dazu gesagt hat, und das ist das Entscheidende, er schließt aus, dass er jemals eine Anordnung gegeben hat, die Ermittlungen nicht durchzuführen. Das hat er zweimal gesagt, das schließt er
aus. Auch das gehört dazu. Wenn man schon was zitiert, dann muss man den ganzen Satz zitieren, ansonsten bleibt hier nur die Hälfte stehen, und das ist meiner Ansicht nach nicht redlich.
Aus diesem Grund, liebe Kolleginnen und Kollegen, bin ich der Auffassung, man sollte in aller Ruhe und gewissenhaft in beide Richtungen ermitteln, wo letztendlich die wirklichen Tatsachen sind, in beide Richtungen. Es hilft nicht, einem zu sagen, er sagt die Wahrheit, und dem anderen, weil er sich nicht daran erinnern kann, dem glaube ich nicht und selbst wenn er anschließend sagt, das schließe ich aus für mich, das habe ich nie gesagt, kann man das nicht so im Raum stehen lassen. Also ich denke, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Untersuchungsausschuss verlangt viel von uns. Er verlangt von uns aber auch Augenmaß. Wir sollten uns davor hüten, jedes Mal Personalien zu fordern,
Ich denke, das ist auch nicht unsere Aufgabe. Unsere Aufgabe ist, zu klären, woran es gelegen hat und wenn das ein Fall ist,
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchertribüne. Die Fraktion der Linken hat eine Aktuelle Stunde zum Thema „Thüringer LKAPräsidenten suspendieren - Vorwurf der Ermittlungsbeeinflussung konsequent nachgehen“ beantragt. Lassen Sie mich gleich zu Beginn feststellen, die FDP wird sich nicht an voreiligen Bewertungen von Zeugenaussagen beteiligen.
der Beweisaufnahme schon Bewertungen zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen und Schlussfolgerungen zu festzustellenden Sachverhalten zu treffen. In einer Pressemitteilung hatten die Obleute von Linken, SPD und Grünen, sozusagen als die vereinigte Linke, eine Bewertung vorgenommen. Herzlich willkommen im Wahlkampf, sage ich nur. Ich bin enttäuscht, was Frau Pelke eben sagte, parteiübergreifend, uns hat niemand gefragt. Das muss einmal gesagt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, bisher hat der Untersuchungsausschuss 5/1 stets gemeinsam die Aufklärung vorangetrieben. Wir haben gemeinsam im Zwischenbericht erste Erkenntnisse festgehalten. Dass Linke, SPD und Grüne diesen Weg nun verlassen haben, ist mehr als bedauerlich. Die Form der Pressemitteilung, 14.15 Uhr rausgegeben, sagt auch einiges aus. Ich will kurz zur Sache selbst etwas sagen. Die Aussagen vieler Zeugen vom 9. Januar 2014 haben Fragen offengelassen. Meine derzeitige Einschätzung dieser Vernehmungen lautet, es konnte weder der Vorwurf der Einmischung in die Ermittlungstätigkeit entkräftet werden, noch wurde er eindeutig bestätigt. Ich glaube, wenn man jeden Fall widersprüchlicher Aussagen im Untersuchungsausschuss so behandelt hätte wie wir hier, wir würden aus dem Diskutieren und dem Verhandeln wahrscheinlich nicht mehr herauskommen. Seit Montag dieser Woche liegt das Wortprotokoll der Zeugenvernehmung vom 9. Januar 2014 vor, so können die Aussagen nochmals nachgelesen werden. Letztlich werden wir zu diesem Punkt auch im Abschlussbericht Schlussfolgerungen treffen, aber nur im Abschlussbericht. Erst dann werden auch Verantwortlichkeiten Einzelner im Zusammenhang deutlich und dann werden auch Konsequenzen zu ziehen sein. Schnellschüsse wie die der Linken, der SPD und der Grünen sind da wenig hilfreich und sollten unterbleiben. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, das Politikmagazin „Report Mainz“ berichtete in seiner Sendung am 10. Dezember 2013, dass der damalige Vizepräsident des Thüringer Landeskriminalamts und heutige Präsident die Fahndung nach dem Terrortrio behindert haben soll. Dies habe ein Beamter des Landeskriminalamts behauptet, der sich dem ARD Politikmagazin durch eine, so Zitat, „Eidesstattliche Versicherung“ anvertraut habe. Demnach habe es im Jahr 2003 eine Anweisung gegeben, ei
nem Zeugenhinweis zum Aufenthalt eines der Gesuchten nicht weiter nachzugehen. Wie wir heute wissen, waren die damaligen Ermittlungen und Fahndungsmaßnahmen nach den drei Gesuchten durch die Thüringer Polizei auch mit Fehlern behaftet. Der von mir eingesetzte Sachverständige, Herr Bundesrichter a.D. Dr. Schäfer, hat dies in seinem Gutachten aus dem Jahr 2012 im Einzelnen ausgeführt, gerade auch die Aktenführung im Thüringer Landeskriminalamt war Gegenstand von Beanstandungen.
Aus diesen Unzulänglichkeiten kann jedoch keinesfalls der Rückschluss auf eine zielgerichtete Verhinderung von Untersuchungshandlungen gezogen werden. Gleichwohl hat das Innenministerium den Beitrag von „Report Mainz“ unverzüglich zum Anlass genommen, entsprechende dienstliche Erklärungen zu diesen Vorgängen aus dem Jahre 2003 von den unmittelbar handelnden Beamten und deren Vorgesetzten einzuholen. In keiner der dienstlichen Erklärungen wurde der Sachverhalt, wie er in dem Beitrag zu „Report Mainz“ behauptet wurde, bestätigt.
Diese dienstlichen Erklärungen wurden dem Untersuchungsausschuss 5/1 des Thüringer Landtags unverzüglich übermittelt. Im Zuge der Beweisaufnahme zu diesem Vorwurf vor dem Untersuchungsausschuss konnte bis auf eine der vernommenen Personen kein Zeuge diesen Vorwurf bestätigen. Lediglich ein Zeuge hat in Widerspruch zu seiner dienstlichen Erklärung und in relativ vager und unbestimmter Form den Inhalt eines Telefonats, das er im Jahre 2003 mit dem damaligen Vizepräsidenten geführt haben will, wiedergegeben. An den genauen Wortlaut konnte sich der Zeuge jedoch nicht mehr erinnern. Der heutige Präsident des Landeskriminalamts ist im Rahmen der Beweisaufnahme dieser Behauptung entgegengetreten. Die übrigen vernommenen Zeugen konnten diesen Sachverhalt auch im Rahmen ihrer Anhörung vor dem Untersuchungsausschuss nicht bestätigen. So weit der Sachverhalt.
Diesen Sachverhalt haben nun Abgeordnete, die zugleich Mitglieder des Untersuchungsausschusses sind, zum Anlass genommen, die Suspendierung des Präsidenten des Landeskriminalamts zu fordern, solange der Vorwurf der vermeintlichen Aufforderung zur Nichtverfolgung von Ansätzen zur Ermittlung des Aufenthalts eines der Gesuchten im Juni 2003 nicht widerlegt sei. Lassen Sie mich hier eines klarstellen: Der Dienstherr hat nicht, wie hier unterstellt, die Befugnis, einem Beamten nach mehr oder weniger freiem Ermessen die Dienstgeschäfte zu untersagen. Die Voraussetzungen für eine Suspendierung sind gesetzlich ausdrücklich normiert und gelten selbstverständlich auch für einen Behördenleiter. Demnach kann Beamten nur aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte verboten werden, § 39 des Beam
tenstatusgesetzes. Für Polizeivollzugsbeamte enthält § 115 des Thüringer Beamtengesetzes eine inhaltsgleiche Regelung. Zwingend sind die dienstlichen Gründe, wenn bei weiterer Ausübung des Dienstes durch den Beamten auf seinem bisherigen Dienstposten der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären. Die Hinnahme der weiteren amtlichen Tätigkeit des Beamten muss im Zeitpunkt des Erlasses des Verbots nicht mehr vertretbar sein und ein milderes Mittel, etwa durch vorläufige Änderung der Geschäftsverteilung, vorläufige Umsetzung oder Abordnung, darf nicht bestehen. Nur in diesem Fall muss das Individualinteresse des Beamten an der weiteren Ausübung seines Amtes gegenüber dem Gemeinwohl zurücktreten. Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Verbotes der Führung der Dienstgeschäfte ist von maßgeblicher Bedeutung, dass eine Untersagung der Dienstgeschäfte nur dann in Betracht kommt, wenn es einen auf konkreten Anhaltspunkten beruhenden Verdacht einer Gefahrenlage gibt. Diese Voraussetzung und im Übrigen auch die Voraussetzung einer disziplinarrechtlichen Maßnahme sind im vorliegenden Fall nicht erfüllt.
Es liegen dienstliche Erklärungen und Aussagen verschiedener Zeugen vor, die diesen öffentlich erhobenen Vorwurf nicht bestätigen. Die vom Politikmagazin „Report Mainz“ vorgebrachten belastenden Aussagen sind bislang nicht mehr als eine anonyme Mutmaßung. Unter Verweis auf sein Zeugnisverweigerungsrecht trug auch der Reporter des SWR nicht zur Aufklärung der Vorwürfe bei. Hinzu kommt, der einzige Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss, welcher in relativ vager und unbestimmter Form den Inhalt eines Telefonats, das er im Jahre 2003 mit dem damaligen Vizepräsidenten geführt haben will, wiedergegeben hat, setzte sich mit dieser Aussage in Widerspruch zu seiner vorherigen dienstlichen Erklärung, ausweislich welcher er sich an die damaligen Vorgänge nicht erinnern konnte. Er war sich noch nicht einmal sicher, ob er sich zu diesem Zeitpunkt im Dienst befunden hat. Auf Nachfrage des Untersuchungsausschusses, warum er nun doch Aussagen treffen könne, erklärte der Zeuge, er habe sich, Zitat, „... relativ frisch entschieden“, Zitat, „sich vielleicht doch daran zu erinnern.“ Zitat Ende. Darüber hinaus gibt es weitere Ungereimtheiten. So stellt sich die Frage, warum der Zeuge erst nach mehr als zehn Jahren über sein angebliches Telefonat berichtet. So hätte er beispielsweise die Möglichkeit gehabt, die Schäferkommission, die bereits Ende 2011 ihre Arbeit aufgenommen hat, über seine Erkenntnisse zu informieren. Ebenfalls wäre es ihm möglich gewesen, etwa über den Beauftragten der Landesregierung, den Untersuchungsausschuss 5/1 zu unterrichten. Es ist evident, dass bei einer solchen Sach- und Beweislage keine belastbare Grundlage für dienstrechtliche Konsequenzen vorliegt, denn die gefor
Lassen Sie mich abschließend noch auf einen Punkt eingehen, der ebenfalls in der Presseerklärung ausgesprochen wird. Es geht um die Personalversammlung im Dezember 2013 im Thüringer Landeskriminalamt. Natürlich habe ich diesen Sachverhalt im Rahmen der Personalversammlung, die einen Tag nach der Sendung „Report“ stattfand, angesprochen. Die Bediensteten im Landeskriminalamt erwarteten zu Recht, dass dieser Sachverhalt angesprochen wurde, schließlich betraf er einen Vorwurf gegen den heutigen Präsidenten des Landeskriminalamts. Es handelt sich um einen Präsidenten, der die Behörde seit vielen Jahren leitet und dessen Amtsführung keine Zweifel an seiner Integrität rechtfertigen. Ich kann hier nur wiederholen, dass es für mich nicht zum Selbstverständnis eines Beamten und eines Polizisten gehört, wenn im Schutz der Anonymität ehrenrührige Behauptungen mittels vorgeblicher eidesstattlicher Versicherung den Medien übermittelt werden. Es würde mich freuen, wenn zumindest über diesen Punkt hier im Hohen Hause Einvernehmen hergestellt werden könnte. Vielen Dank.
Danke schön. Ich sehe keine weitere - doch, eine Wortmeldung, zwei Wortmeldungen. Bitte schön, also als Erster Abgeordneter Adams, dann der Abgeordnete Fiedler. Wie viel Zeit haben wir noch? Eigentlich keine. Keine Zeit mehr, nein, Frau Kanis hat eifrig mitnotiert. 4:50 Minuten werden aufgerundet auf 5 Minuten. Keine Redezeit mehr, außer der FDP mit 2:10 Minuten. Also keine Redezeit und ich schließe den zweiten Teil der Aktuellen Stunde.
c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Volle Sozialkassen - Thüringer Initiative zur Rentenangleichung Ost-West jetzt!“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/7185