Wir stimmen jetzt ab über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/7215. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der FDP. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit in der Drucksache 5/7158 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung der Änderungsanträge. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Dafür sind die Fraktionen CDU und SPD. Wer ist dagegen? Dagegen ist die Fraktion der FDP. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/6167 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/7158. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Wer ist dagegen? Dagegen ist die Fraktion der FDP. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Bitte erheben Sie sich vom Platz, wenn Sie dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung geben wollen. Das sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Wer ist dagegen? Dagegen ist die Fraktion der FDP. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen worden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Wurde hier Ausschussüberweisung beantragt? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Thüringer Gesetz für barrierefreies Wählen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/7014 ZWEITE BERATUNG
Ich eröffne die Aussprache und als Erste hat Frau Abgeordnete Stange von der Fraktion DIE LINKE das Wort.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, die zweite Lesung des Gesetzentwurfs meiner Fraktion DIE LINKE, Thüringer Gesetz für barrierefreies Wählen, steht an. Ich bin heute geneigt, meine kurze Rede mit einem Zitat aus dem Urfaust von Goethe zu beginnen, welches da lautet: „Der Worte sind genug gewechselt, lasst mich auch endlich Taten sehen.“
An der Stelle sage ich ausdrücklich noch einmal, in den Beratungen im Dezember hier im Hohen Hause, aber auch bei unserem Antrag vom Mai 2013, wo es um die Vorbereitung der Bundestagswahlen ging, haben wir Argumente aus den Reihen der Koalitionsfraktionen, aber auch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gehört, die auf der einen Seite sagen, ja, es braucht mehr barrierefreie Wahllokale, aber auf der anderen Seite wurden immer wieder Themen bemüht und Argumente bemüht, die da heißen, es ist erstens finanziell nicht stemmbar, zweitens könnte der Denkmalschutz dagegen sprechen, drittens, es gibt reichlich Argumente, die im Moment angebracht werden, wo barrierefreies Wählen möglich ist, entweder die Schablone oder die Briefwahl. Also wir haben unsere Argumente zum Thema barrierefreies Wählen ausgetauscht und wir als Fraktion DIE LINKE bleiben dabei, es braucht ein Mehr an barrierefreien Wahllokalen, auch im Vorfeld der vor uns stehenden Kommunal-, Europa- und Landtagswahlen.
Die Bemerkung, wir seien ja im Jahr 2013 mittlerweile bei 51 Prozent der insgesamt barrierefreien Wahllokale in Thüringen, das wäre ein guter Weg ja, es ist ein guter Weg, es ist ein guter Stand, aber der Umkehrschluss heißt natürlich auch, 49 Prozent der Thüringer Wahllokale sind nicht barrierefrei. Wenn wir als Politik nicht auch Maßstäbe setzen, Forderungen setzen, dass hier Kommunen und Städte sich noch mehr bemühen müssen, wird der Weg zu einer hundertprozentigen Barrierefreiheit bei Wahllokalen noch sehr, sehr lange dauern. Das möchte ich nicht, das möchte meine Fraktion nicht, denn für uns ist auch die UN-Behindertenrechtskonvention ein wichtiger Punkt, der umgesetzt werden muss. Darum bitte ich noch einmal, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen, um die Weichen zu stellen für 100 Prozent barrierefreie Wahllokale.
Wenn Sie es ernst gemeint hätten, die Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, mit Ihren Argumenten, dann hätten Sie im Dezember einer Überweisung an die zuständigen Ausschüsse zugestimmt und hätten sich auch noch einmal die Argumente der Betroffenen angehört. Das wäre eine demokratische Einbeziehung von Betroffenenverbänden in die Landtagsarbeit. Das wäre gut und richtig gewesen. Sie haben es nicht gewollt, das ist sozusagen Ihr gutes Recht. Wir werden es für kurze Zeit akzeptieren. Ich denke, in einer neuen Landtagsperiode gibt es neue Möglichkeiten, auch hier noch mal Akzente zu setzen. Danke schön und ich werbe an der Stelle noch mal ausdrücklich für die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gehe heute hier vor, um zwei Dinge zu sagen. Erstens: Die Argumente, die ich bei der letzten Sitzung vorgetragen habe, gelten noch immer und ich möchte dem nichts hinzufügen.
Aber ich gehe auch noch aus einem zweiten Grund hierher, weil ich erwartet hatte von Frau Stange, dass sie etwas, was sie das letzte Mal hier vorgetragen hat, korrigiert. Ich möchte darauf eingehen. Ich möchte das nämlich richtigstellen. Sie hatten mir vorgeworfen, ich hätte die UN-Behindertenrechtskonvention falsch oder zumindest unvollständig zitiert. Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis darf ich aus dem Plenarprotokoll der letzten Sitzung vom 20. Dezember zitieren. Dort sagte Frau Stange, Zitat: „… denn den ganzen Artikel 29 haben Sie nicht vorgelesen,
das würde ich gerne jetzt einmal ergänzen, denn darin steht unter anderem, dass die Vertragsstaaten sicherzustellen haben, dass … „die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien … geeignet sind‘ - bis dahin haben Sie zitiert -, zugänglich, barrierefrei, leicht zu verstehen und zu handhaben sind, also zugänglich, barrierefrei“. Ich muss sagen, das ist nicht der Wortlaut der UN-Behindertenkonvention und ich darf auf die amtliche Übersetzung hinweisen und diese zitieren. Da steht nämlich: „unter anderem stellen sie sicher, dass die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien geeignet, zugänglich und leicht zu verstehen und zu handhaben sind“, Zitat Ende. Das Wort „barrierefrei“ kommt hier nicht vor, anders als von Ihnen behauptet. Nun kann man den Begriff „zugänglich“ sicherlich in diese Richtung interpretieren, aber das war ja mein Argument in der letzten Sitzung, eine Verpflichtung zur Barrierefreiheit jedes einzelnen Wahllokals entnehme ich hieraus nicht, wenn nämlich alternative Möglichkeiten der Stimmabgabe zur Verfügung stehen. Ich möchte Sie also bitten, auch in einer leidenschaftlich geführten Diskussion bei der Sache zu bleiben, denn wenn Sie dieses nämlich umdrehen, schaden Sie der Sache. Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir reden heute erneut über Ihren Gesetzentwurf, dieses Mal in der zweiten Lesung und ich möchte es nicht versäumen, mich erneut bei allen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und -helfern zu bedanken.
Eines steht fest, wir sind gegen jegliche Form der Diskriminierung. Die Idee einer barrierefreien Welt ist wichtig, ist unterstützenswert und wird natürlich stetig auch in der Gesellschaft vorangetrieben, aber sie lässt sich nun mal nicht an jeder Stelle verwirklichen. In diesem Bereich hat sich in den letzten Jahren enorm viel getan und auch das hatte ich in der letzten Plenarsitzung schon ausgeführt. Beispielsweise führt neben Bauvorschriften, Sanierungsvorschriften von öffentlichen Gebäuden, Bahnhaltestellen, Bushaltestellen, Straßen vor allem aber auch ein geändertes Bewusstsein dazu, dass die Zahl der nicht barrierefrei zugänglichen Orte stetig sinkt, und das ist ausdrücklich gut so.
In diesem Zusammenhang hat sich auch die Anzahl der Wahllokale, die nicht als barrierefrei gelten, drastisch gesenkt und diese Entwicklung begrüßen wir ausdrücklich. Ihr Gesetzentwurf aber, sehr verehrte Fraktion DIE LINKE, geht - und das betone ich auch heute wieder - eindeutig zu weit. So fordern Sie in Ihrem Gesetzentwurf die konsequente Gewährleistung der Barrierefreiheit in Wahllokalen. Ich zitiere aus dem Entwurf: Das beinhaltet, dass die Wahlräume barrierefrei zugänglich sein müssten. „Ist dies nach dem herkömmlichen baulichen Zustand nicht der Fall, so ist mit provisorischen Rampen, Heranziehung von Assistenzpersonal oder auf andere Weise die ungehinderte und barrierefreie Zugänglichkeit für alle Besucher des Wahllokals am Wahltag sicherzustellen.“
Meine Damen und Herren, es bedarf keiner großen Phantasie, dass diese Lösungsvorschläge mit sehr großen Problemen in der Umsetzung und in der Finanzierung einhergehen und manchmal auch schlicht unmöglich sind. Mir fallen dazu gleich mehrere Stichworte ein, nämlich faktisch bestehende Zwangspunkte können auch durch Gesetze nicht aufgelöst werden. Das ist nun mal so, deswegen sind es Zwangspunkte. Ein Beispiel hierfür - ich habe das beim letzten Mal schon gesagt - ist die maximal mögliche Längsneigung für Rollstuhlrampen. Das sind nämlich 6 Prozent. 6 Prozent müssen erreicht werden. Das heißt 6 Zentimeter Steigung auf 1 Meter Länge. 6 Prozent müssen erreicht werden, um eine rollstuhlgerechte Zufahrt zu ermöglichen. Das bedeutet nichts anderes, als dass ganze Straßen in Thüringen abgehobelt werden müssten, denn oftmals ist es so, dass schon selbst die Straßen in den Orten diese Neigung deutlich übersteigen.
Bei 6 Prozent, um mal ein Gefühl für die Zahl zu kriegen, waren nach DDR-Standard die höchst zulässigen Längsneigungen für Autobahnen. Das heißt also, alle möglichen anderen Straßen sind bereits von Natur aus schon steiler, schlicht und einfach aus topografischen Gründen. Selbst wenn man dort sehr viel Geld investieren würde, bekäme man das nicht hin. Die Konsequenz wäre also, wenn man das nicht gewährleisten kann, die Schließung des Wahllokals. Darüber haben wir auch beim letzten Mal bereits diskutiert. Die Wege der Wähler zur Wahlurne würden sich erheblich vergrößern und das kann niemand ernsthaft wollen.
Ich will das auch, wenn man von provisorischen Rampen spricht, mal verdeutlichen. Wenn nur eine einzelne kleine Stufe 18 Zentimeter hat, das ist in der Praxis durchaus üblich, am Eingang zum Ge
Hören Sie ruhig erst einmal zu. Sie wissen selber, viele Gehwege erreichen noch nicht einmal 1,50 Meter Breite, in Altstädten manchmal bloß 1 Meter und weniger. Ich kriege die Rampe dort gar nicht hin, funktioniert nicht. Und es gäbe weitere Ungereimtheiten, nämlich die Finanzierung Ihrer Forderungen.
Oder wer bezahlt das zusätzliche Personal oder wie wollen Sie bei Gebäuden vorgehen, die denkmalgeschützt sind?
Meine Damen und Herren, es gibt auch genügend Probleme etwa bei Gebäuden, in denen Wahllokale sind, die sich eben nicht im Eigentum der Kommunen befinden. Deswegen sage ich, eine hundertprozentige Barrierefreiheit wird sich für die Thüringer Kommunen nicht durchsetzen lassen, zumindest keine, die finanzierbar ist.
Die Fraktion DIE LINKE weiß doch eigentlich ganz genau, dass diese Forderungen in dieser Form schlichtweg nicht umsetzbar sind, und ich denke, dass die bestehenden Regelungen durchaus ausreichend sind. Deswegen ist Ihr Gesetzentwurf nach unserer Auffassung abzulehnen. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Stange, Sie haben zu Beginn der heute noch einmal aufgerufenen Debatte die Bemerkung gemacht, dass die Argumente bereits im Dezemberplenum, da war dieser Tagesordnungspunkt schon einmal hier Gegenstand der Debatte, ausgetauscht wurden. Das ist im Übrigen tatsächlich so, aus meiner Sicht heraus allerdings, Frau Stange, auch relativ enttäuschend, weil wir in dieser Debatte, glaube ich, schon ein paar Denkanstöße zu Ihrem Gesetzentwurf gegeben haben, zu denen Sie heute in keinster Weise Stellung bezogen haben. Ich will die Diskussion, die geführt wurde in Bezug auf die UN-Menschenrechtskonvention
- mein Vorredner aus der CDU-Fraktion hat es ja bereits getan -, jetzt nicht noch mal aufgreifen. Aber ich habe bereits bei der letzten Debatte - das ist eben eine sehr interessante Frage - einfach bemerkt, dass ein Gesetzentwurf, wenn er denn hier im Hohen Hause behandelt wird, auch einen bestimmten Regelungsbedarf erfordert. Das heißt das ist ein bisschen stolziert ausgedrückt -, wir brauchen doch eigentlich nur dann ein Gesetz, wenn es wirklich nötig ist. Ich habe damals die Frage gestellt: Wie ist es denn bei den Kommunal-, bei den Landes-, bei den Bundestagswahlen in den letzten Jahren gewesen, gibt es denn nennenswerte Vorfälle, dass Menschen mit einem bestimmten Handicap, mit einer bestimmten Behinderung tatsächlich aufgrund ihres Handicaps nicht in der Lage waren, an dieser Wahl teilzunehmen und - wenn ja - wie viele waren das, kann man das auflisten oder gibt es da in irgendeiner Form eine Statistik, gibt es eine Zahl, die in irgendeiner Form für uns alle verifizierbar ist, um zu sagen, dieser Gesetzentwurf muss nun unbedingt auf den Weg gebracht werden? Diese Antwort sind Sie mir schuldig geblieben, vielleicht kommt sie im Laufe der Debatte in irgendeiner Form noch zum Tragen, aber ich selbst kenne diese Zahl nicht. Wir haben abgestellt darauf - das war auch im Dezember, Sie müssen es fairerweise zugeben, hier bereits Gegenstand der Debatte -, dass es selbstverständlich auch aus unserer Sicht heraus begrüßenswert ist - mein Vorredner Herr Bergner hat das gesagt -, dass immer mehr Wahllokale diese Anforderungen, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf formulieren, erfüllen. Das sind mittlerweile mehr als die Hälfte, also die überwiegende Zahl. Es gibt natürlich da noch einen Puffer. Herr Nothnagel hat ja mal eine Kleine Anfrage gestellt, da wurde das auch noch mal dezidiert von der Landesregierung aufgelistet. Also da ist schon noch Luft nach oben. Da gebe ich Ihnen durchaus recht, dass wir hier einen gewissen Regelungsbedarf haben, den Sie aber über diesen Gesetzentwurf nicht hinbekommen. Sie wollen die Thüringer Landeswahlordnung, Sie wollen die Thüringer Kommunalwahlordnung in den jeweiligen Paragrafen - ich glaube, in dem einen ist es der 42er, dann der 28er - ändern, indem Sie reinschreiben, die Kommunen müssen diese Barrierefreiheit gewährleisten. Die Falschinterpretation oder die etwas andere Interpretation - ich will es mal nicht ganz so hart ausdrücken - der UN-Menschenrechtskonvention mal auf Seite gestellt, würde das bedeuten, dass die Kommunen neben all den technischen Schwierigkeiten, die Herr Bergner hier dankenswerterweise jetzt auch noch mal mit seinem Sachverstand - darf ich mal so sagen - hier dargelegt hat,
neben all diesen technischen Problemen haben Sie natürlich auch die Schwierigkeit, den Kommunen einen bestimmten Kostendruck aufzuoktroyieren,