Protokoll der Sitzung vom 23.01.2014

(Abg. Weber)

eignisse, die noch ein Stückchen weiter weg liegen. Das, was wir direkt erfahren mussten in der Vergangenheit, war, dass die Extremereignisse zunehmen. Und diese Erfahrungen haben inzwischen fast alle Thüringer machen müssen, alleine im letzten Sommer mit dem wiederholten Jahrhunderthochwasser, nachdem wir 2003 erst ein Jahrhunderthochwasser hatten. Wenn Jahrhunderthochwasserereignisse durch Starkniederschläge im Sommer uns im Zehnjahresrhythmus anfangen heimzusuchen, spätestens dann müssten wir begreifen, dass der Klimawandel angekommen ist.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Meine Damen und Herren, zum Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sein Hauptinhalt ist die verpflichtende Vorgabe der Reduktion klimarelevanter Gase im Vergleich zu 1995 auf 10 Prozent im Jahr 2050. Ich habe damit ein Problem. Ich finde, es ist ein sehr ambitioniertes Ziel. Man muss aber auch betrachten, dass klimarelevante Gase nicht nur aus der Verbrennung konventioneller Energieträger entstehen. Ja, da haben wir klassisch dann CO2 in Thüringen, hauptsächlich aus Erdgas, aus Erdöl, ein Stück weit auch noch aus Kohle, wobei leider die Kohleverwendung wieder ansteigt. Nein, klimarelevante Gase entstehen auch bei vielen anderen Vorgängen. Unter anderem ist die Landwirtschaft ein wesentlicher Emittent klimarelevanter Gase. Da geht es um Ausscheidungen von landwirtschaftlichen Nutztieren. Da geht es um die Freisetzung von Lachgas infolge der Düngung. Und das sind Dinge, die sich eben nicht so einfach wegdiskutieren lassen. In der Baustoffindustrie entsteht beim Brennen von Kalk jede Menge an CO2 und verfahrenstechnisch gibt es da nichts anderes. Also wer mit Zement bauen will, muss zur Kenntnis nehmen, dass auch diese chemische Herstellung mit dem Ausstoß von CO2 verbunden ist. Solche Dinge müssen berücksichtigt werden. Deshalb ist für mich eine Frage der Erreichbarkeit dieser Ziele gegeben. Ich sage es einmal auf uns persönlich betroffen, wir können unseren CO2-Ausstoß, den wir persönlich mit uns bringen, mit unserer Atmung, auch nicht auf 10 Prozent reduzieren. Deshalb muss die Frage im Raum stehen: Was ist eine machbare Vorgabe? An dieser machbaren Vorgabe sollte man sich orientieren. Nicht dass es dann nachher heißt, Erbsen in der Kantine gibt es nicht mehr, weil der Methanausstoß dann anschließend steigt. Deshalb, denke ich, sollten wir sehr ernsthaft über die Frage, was denn die geeigneten Reduktionsziele sind, diskutieren. Ich habe vorhin noch einmal gesagt, 100 Prozent erneuerbare Energien ist Ziel der Linken. Das besagt natürlich zu den anderen Bereichen der Emissionen nichts, sondern nur zu den Emissionen, die im Bereich der Energieerzeugung anfallen. Das heißt, wir müssen uns, was die anderen Emissionen angeht, über Fra

gen der Reduktionsmöglichkeit unterhalten und über die Frage, welche Senken infrage kommen. Wobei man Senken, zum Beispiel die Kohlenstoffsenke Wald auch in dem Zusammenhang betrachten muss, inwieweit wir Holz auch als Energieträger in Zukunft in Anspruch nehmen wollen. Dann gilt das natürlich als Senke nicht mehr.

Meine Damen und Herren, was mir am Antrag der Grünen auch noch fehlt, ist die Einbindung der bisher in Thüringen eingeleiteten Maßnahmen. Wir haben ein integriertes Maßnahmekonzept zur Anpassung Thüringens an den Klimawandel, IMPAKT, und wir haben ein Energie- und Klimaschutzprogramm. Die Dinge, die darin festgehalten sind, sind es sicherlich wert, auch in einem Gesetz zur Anpassung an den Klimawandel mit Berücksichtigung zu finden. Deshalb bitte ich, auch über diese Fragen in den Ausschüssen mit zu reden, denn auf dem, was bereits vorliegt, kann aufgebaut werden.

Meine Damen und Herren, ich wünsche uns eine interessante Diskussion, ich hoffe, dass das Ergebnis ist, dass wir es schaffen, verbindliche Klimaschutzziele zu erreichen, die auch über diese Legislatur hinaus ausstrahlen. Ich denke, das ist ein Ziel, an dem mitzuwirken sich lohnt. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die CDU-Fraktion hat Abgeordneter Primas das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Klimaschutzgesetz für Thüringen, ich weiß nicht, wenn wir Deutschland sehen, wie wichtig wir uns nehmen. Was wir alles damit erreichen können, ist sehr marginal. Wenn wir nur mal ein Beispiel nennen, was wir in Deutschland geschafft haben mit den Photovoltaikanlagen, die wir deutschlandweit aufgebaut haben, schaffen wir es genau, die Klimaerwärmung um drei Stunden aufzuhalten, drei Stunden - mit dem, was wir alles gemacht haben.

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Deswegen lassen wir es lieber ganz bleiben?)

Und was hat das für Geld gekostet und was müssen die Bürger dafür bluten, wenn sie ihre Stromrechnung kriegen? Also es muss alles irgendwo auch noch normal bleiben bei allen Zielen, die wir formulieren. Bei „100 Prozent erneuerbare Energie“ muss man auch immer sagen, wer soll es bezahlen. Welcher Bürger kann sich das noch leisten, Herr Kummer? Also wir müssen mal schauen, wie es funktionieren soll. Sie müssen ein bisschen auf

(Abg. Kummer)

dem Teppich bleiben. Wir haben natürlich auch ganz große Erfolge in Thüringen schon erreicht. Ich gehe davon aus, dass der Minister noch mal zusätzlich zu dem, was der Herr Weber schon gesagt hat und ich noch sagen werde, was wir alles in Thüringen machen und schon haben, etwas sagt. Ob es tatsächlich dann noch ein Klimaschutzgesetz braucht, wird sich zeigen, müssen wir sehen. Also wir haben in allen Sektoren, zum Beispiel im industriellen Sektor, Einsparpotenzial vorgesehen, zum Beispiel Energieeffizienzoffensive ist gestartet. Letztes Jahr hat der Minister das integrierte Maßnahmekonzept zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Thüringen vorgestellt. Dort werden Handlungsbereiche über alle Ressorts aufgezeigt, in denen wir handeln können und auch müssen. Wir haben eine Nachhaltigkeitsstrategie. Wir haben ein Energiekonzept der Landesregierung. Das sind alles verbindliche energie- und klimapolitische Ziele, dort sind die festgelegt. Es ist nicht so, dass wir das nicht hätten, Festlegungen, was wir wollen. Wir haben das schon. Das sind beschlossene Konzepte. Wir haben sogar eine sogenannte Beratung des Rechnungshofs nach § 88 Landeshaushaltsordnung zum Klimaschutz in Thüringen und wir hier, der Landtag, werden jährlich über den Fortgang der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen im Freistaat einschließlich der Reduktion von klimarelevanten Treibhausgasen unterrichtet, so wie es der Landtagsbeschluss in Drucksache 5/2999 „Thüringen aktiv für den Energieumbau“ vorsieht. Ein Beschluss übrigens auf Initiative der Regierungskoalition.

Meine Damen und Herren, all das gibt Aufschluss darüber, wie weit wir sind, was noch geschehen muss, wie es geschehen muss und wann. Aber es bleibt auch dabei, meine Damen und Herren, bei den Maßnahmen für eine nachhaltige Klima- und Energiepolitik handelt es sich um einen laufenden Prozess, der kontinuierlich verfolgt, begleitet und an neue Entwicklungen angepasst werden muss.

Meine Damen und Herren, ob all das nun noch optimiert werden kann, wenn wir ein Klimaschutzgesetz in Thüringen beschließen, darf ich zumindest auf den ersten Blick bezweifeln, aber wir werfen gerne einen zweiten Blick auf den Gesetzentwurf, und zwar im zuständigen Umweltausschuss - Kollege Weber, der hat das nicht so gemeint, in den Wirtschaftsausschuss, er meinte auch den Umweltausschuss; in seinem Auftrag kann ich das mal zurücknehmen, Frau Präsidentin - werden wir das wohl tun und es wird sich zeigen, ob wir gesetzlich verbindliche Ziele aufstellen müssen, ob wir weitere Pläne und Konzepte brauchen und weitere Berichte und das alles erforderlich sein werde, meine Damen und Herren. Der Unterschied auch zu den anderen Ländern, die hier angeführt sind, zum Beispiel Baden-Württemberg, ist halt der, dass die zwar ein Gesetz gemacht haben, auch die CDU hat

da zugestimmt, aber da ist alles freiwillig, was wir von den Kommunen verlangen.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, wir auch.)

Nein, nein, hier verpflichten wir sie dazu, das zu machen, und es kostet auch wieder richtig Geld. Das sind wieder Standards, die wir erhöhen, und da sagen die Kommunalen zu Recht: Vorsicht, das ist eine gefährliche Situation, da müssen wir aufpassen, dass wir nicht wieder neue Standards schaffen. Also das ist schon mal eine Diskussion wert. Deshalb bitte ich Sie darum, wir wollen das schon auch im zuständigen Umweltausschuss ausdiskutieren, um da vielleicht zu einem Ergebnis zu kommen; es wird sich zeigen, ob das gelingt oder nicht - auf jeden Fall bitte ich Sie, einer Überweisung an den Umweltausschuss zuzustimmen. Danke schön, meine Damen und Herren.

(Beifall CDU)

Für die FDP-Fraktion hat Frau Abgeordnete Hitzing das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Deutschland und die Europäische Union haben sich im Kyoto-Protokoll verpflichtet, die Treibhausgase in mehreren Etappen deutlich zu senken. Vielen gehen die Reduktionsziele von Kyoto nicht weit genug, das wissen wir. Nichtsdestotrotz ist Kyoto das einzige Klimaschutzabkommen, das zwar nicht die größten, aber doch eine ganze Reihe von Emittenten weltweit verpflichtet. Die Europäer haben anschließend untereinander vereinbart, dass bis 2012 ihre Emissionen von Treibhausgasen um 8 Prozent gegenüber 1990 zu senken sind. Deutschland hat sich unter der Regierung Kohl im sogenannten Burden Sharing Agreement verpflichtet, drei Viertel dieser Reduktionen zu stemmen, was damals 21 Prozent der nationalen Treibhausemissionen entsprach. Bis 2020 hat man sich in der EU auf eine Verminderung um 20 Prozent gegenüber 1990 verständigt. Das Angebot, bis 2020 sogar um 30 Prozent zu reduzieren, wenn andere Länder sich entsprechend beteiligen und verpflichten, ist leider nicht angenommen worden. Und in dieser Woche, sehr geehrte Damen und Herren, hat die EU-Kommission ein Reduktionsziel von 40 Prozent und Änderungen am Emissionshandel vorgeschlagen und im Gegenzug auf nationale Ausbauziele für die erneuerbaren Energien verzichtet. Dass der letzte Punkt gerade Ländern mit viel Kernenergie zupasskäme, ist sicher kein Geheimnis. Wie die Regelungen am Ende genau aussehen werden, werden auch wir erleben. Das ist ein Aushandlungsprozess, der das Ganze festzustellen hat

(Abg. Primas)

und noch auf sich warten lässt. Egal wie ambitioniert man die deutschen Reduktionsziele findet, muss man aber eben zugeben, dass Deutschland doch sehr weit vorangegangen ist. Gerade letzte Woche hat das Umweltbundesamt bestätigt, dass Deutschland seine Verpflichtung nicht nur erfüllt, sondern mit einer Reduktion von 23,6 Prozent sogar übererfüllt hat. Den mit Abstand größten Anteil daran hat im Übrigen die deutsche Wirtschaft. Dennoch brauchen wir nach Ansicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Thüringen ein eigenes Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Reduktionszielen. In der Begründung Ihres Gesetzentwurfs heißt es unter „Kosten für Unternehmen und private Haushalte“ - ich zitiere, Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis -: „Die weitere Umsetzung aus den Klimaschutzkonzepten“ - ich nehme an, Sie meinen die weitere Umsetzung der Maßnahmen aus den Klimaschutzkonzepten - „wird zu Einsparungen bei Unternehmen und privaten Haushalten führen.“ Sie sehen also, der Inhalt ist erkennbar, auch wenn sich da redaktionell ein Fehler eingeschlichen hat.

Werte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, da möchte ich mir doch schon ein bisschen mehr Ehrlichkeit an der Stelle wünschen.

(Beifall FDP)

Die Behauptung, dass ambitionierter Klimaschutz zum Nulltarif zu bekommen und zu bewerkstelligen ist, finde ich ziemlich abenteuerlich.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Verlogen ist das.)

(Beifall FDP)

Das glauben Ihnen meines Erachtens nicht mal mehr Ihre eigenen Wähler. Sie hätten das eigentlich auch gar nicht nötig, denn Ihre eigenen Wähler können sich Klimaschutz in der Art und Weise, wie Sie sich den vorstellen, auch leisten.

(Beifall FDP)

Nun argumentieren Sie durchaus plausibel, dass uns Klimaschäden volkswirtschaftlich noch deutlich mehr kosten als Klimaschutzmaßnahmen. Aber die Rechnung, meine Damen und Herren, Thüringen spart bis 2050 90 Prozent der Treibhausgase ein und spart sich damit Klimaschäden, geht nur unter der Bedingung auf, dass die großen Emittenten weltweit mitmachen.

(Beifall FDP)

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber wenn die nicht mitmachen, hören wir auf?)

Ansonsten wäre die Thüringer Reduktion, wenn wir das mal so im Globalen betrachten, nicht mal der Tropfen auf den heißen Stein. Selbst wenn die komplette EU aussteigt, ist das noch ein geringer Effekt.

Das Dilemma der Klimapolitik ist nun mal, dass alles, was wir bei der Reduktion der Treibhausgase dauerhaft allein tun - die Betonung liegt auf „allein tun“ -, zwangsläufig natürlich immer viel zu wenig ist, weil wir nicht der Nabel der Welt sind. Gut, wir sind vielleicht der Nabel der Welt, aber der Nabel ist am Körper auch nur ein kleines Stückchen.

(Beifall FDP)

Wenn wir also wirklich etwas für den Klimaschutz erreichen wollen, sehr verehrte Kollegen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dann kommen wir um einen internationalen Vertrag nicht herum, dem sicherlich auch alle zustimmen würden. Man darf auch nicht außer Acht lassen, dass Deutschland und damit Thüringen klimaschutzpolitisch in die Europäische Union gehört und eingebunden ist. Gemeinsam hat man sich in der EU auf eine Emissionsobergrenze, den sogenannten Cap, für die europaweiten Emissionen aus Energieerzeugung in Industrie festgelegt. Das heißt, solange das europäische Regime so gebaut ist, wie es jetzt ist, dass jedes Gramm CO2, das wir in Thüringen in diesen Sektoren mehr einsparen, als unser fairer Anteil wäre, anderswo in Europa in die Luft geblasen werden dürfte, solange das so ist, ist das schwierig.

(Beifall FDP)

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: In Sachsen oder Sachsen-Anhalt am besten.)

Es spricht freilich nichts dagegen, dass wir in Thüringen mit gutem Beispiel vorangehen. Da spricht überhaupt nichts dagegen, das ist auch vollkommen nachvollziehbar und das in der Hoffnung - das muss ich jetzt dazu sagen -, dass uns die großen Emittenten, die großen Player dieser Welt folgen und sagen, weil die das in Thüringen machen, müssen wir uns moralisch verpflichtet fühlen, das auch so zu tun. Also ich bin ein ganz optimistischer Mensch, aber ob dieser Wunsch in Erfüllung geht, wage ich zu bezweifeln.

(Beifall FDP)

Meine Damen und Herren, ich denke - einer der Vorredner hat es schon gesagt - wir haben natürlich auch die Verantwortung gegenüber den Thüringern, den Menschen, die hier in Thüringen leben, dass der Klimaschutz nicht einseitig zu ihren Lasten geht, und das auch monetär betrachtet.

(Beifall FDP)

Deshalb will ich auch noch etwas zum eigentlichen Gesetzentwurf sagen. Der Inhalt ist zunächst einmal äußerst überschaubar. Ich glaube, ohne unzulässig zu verkürzen, kann man den Inhalt auf zwei Sätze konzentrieren. Satz 1: Thüringen soll die Emission von Treibhausgasen gegenüber 1995 bis 2020 um 30 Prozent und bis 2050 um 90 Prozent reduzieren. Satz 2: Die Landesregierung muss

in einem Klimaschutzplan die dafür notwendigen Maßnahmen darlegen. Herr Primas hat auf alles hingewiesen, was es hier schon gibt. Das ist wenig, selbst im Vergleich zum ebenfalls ziemlich dünnen baden-württembergischen Klimaschutzgesetz, das im Übrigen weniger hochtrabend betitelt wurde. Es heißt dort: Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg.

Zu den Klimaschutzzielen selbst: Dass vorgeschlagen wird, anstelle des üblichen Basisjahres 1990 das Jahr 1995 zu nehmen, soll natürlich dafür sorgen, dass wir in den nächsten Jahren überhaupt etwas tun müssen. Es ist aber ein sachlich überhaupt nicht gerechtfertigtes und damit willkürlich gewähltes Datum.

(Beifall FDP)

Zwar gingen mit dem Zusammenbruch der umweltzerstörerischen sozialistischen Misswirtschaft die Emissionen an Treibhausgasen deutlich zurück. Wenn man nur den Klimaschutz isoliert betrachtet, passierte das ohne zusätzliche große Anstrengungen, also als ein unbeabsichtigter Nebeneffekt der Niederlage und des Niedergangs der Planwirtschaft. Das ist aber eine völlig verkürzte Sichtweise, denn die Beseitigung der Folgen von 40 Jahren DDR-Wirtschaft ging ja nicht ohne enorme Belastungen vonstatten und die waren auch 1995 noch nicht beendet - im Gegenteil, noch heute leiden wir unter dem Erbe der DDR.

(Beifall FDP)

Tausende verloren ihre Arbeitsplätze und mussten von den sozialen Sicherungssystemen der Bundesrepublik aufgefangen werden. Eine neue umweltfreundliche Industrie musste aufgebaut und gewaltige Umweltschäden beseitigt werden. Das alles gehört zu einer Berechnung der volkswirtschaftlichen Kosten der Treibhausgasreduktion zwischen 1990 und 1995 dazu.