Protokoll der Sitzung vom 23.01.2014

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

auch in diesen ungeliebten Gesetzen muss es Gleichheit geben für alle, auch wenn es unsinnig und überflüssig ist. Ein Hinweis vielleicht dazu: Wir haben ganz bewusst keine Verordnungen angesehen - irgendwann hört dann auch die Servicefunktion unserer Fraktion der Verwaltung gegenüber auf. Das müssen Sie schon selber tun und das tun Sie dann auch, Herr Gnauck, wie ich Sie kenne. Das schaffen Sie schon. Vielen Dank. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt keine weiteren Redemeldungen aus den Fraktionen. Und jetzt der Justizminister, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, das Ziel des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN müssen wir im Auge behalten. Es ist wichtig, denn schließlich geht es um die Aufhebung von Diskriminierung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit Blick auf das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Ob wir dieses Ziel hier mit dem durch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegten Gesetzentwurf erreichen können, erscheint allerdings fraglich. Meine geschätzte Kollegin, Frau Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert, hat bereits in ihrer Antwort vom 20. Februar letzten Jahres auf die Große Anfrage „Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgender und intersexuellen Menschen in Thüringen“ ausdrücklich ausgeführt und dargestellt,

dass landesrechtliche Regelungen über das allgemeine Gleichstellungsgesetz hinaus keinen zusätzlichen Beitrag zur Gleichstellung leisten können. Diese Feststellung erfolgte im Einvernehmen mit den betroffenen Verbänden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ferner konnte sie antworten, dass notwendige Maßnahmen zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung, nach welcher die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare gestärkt werden sollen, bereits gesetzlich umgesetzt wurden bzw. werden wie zum Beispiel die Aufhebung des Ausführungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz.

Ministerin Taubert hat im Übrigen darauf hingewiesen, dass sich zum damaligen Zeitpunkt ein Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften in Vorbereitung befand, welches unter anderem die Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012, die rückwirkende Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehepaaren im Hinblick auf die besoldungsrechtlichen Familienzuschläge, ab 1. August 2001 vorsieht. Die erste Beratung dieses Gesetzentwurfs ist für die heutige Sitzung unter Tagesordnungspunkt 8 vorgesehen. Der beinhaltet diese bereits genannte rückwirkende besoldungsrechtliche Gleichstellung. Der Landtag hat das Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 20. September 2011 bereits beschlossen und damit die besoldungsrechtliche Gleichstellung von Beamten in eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Wirkung ab dem Jahre 2009 bestimmt. Auch eine Gleichstellung im Versorgungsbereich ist mit dem Thüringer Beamtenversorgungsgesetz bereits erfolgt. Damit ist nach Ansicht der Thüringer Landesregierung ein nicht geringer Teil des vorliegenden Fraktionsentwurfs von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits abgearbeitet.

Die weiteren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagenen Änderungen sind in erster Linie redaktioneller Art, da es dort im Wesentlichen um den Ausschluss von eingetragenen Lebenspartnern in bestimmten Verwaltungsverfahren oder um die Einbeziehung der Einkünfte der eingetragenen Lebenspartner in bestimmte Berechungen geht. Derartige redaktionelle Anpassungen sollten jedoch, wie Ministerin Taubert in ihrer Antwort seinerzeit bereits ausgeführt hat, im jeweiligen Überarbeitungsverfahren von Rechtsvorschriften erfolgen. Ob und wie weit Verknüpfungen hier durch das Parlament beabsichtigt sind, obliegt selbstverständlich seiner eigenen Entscheidung. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Ich glaube, ich kann die Aussprache schließen. Es gibt keine Wortmeldungen mehr und es ist die

(Abg. Meyer)

Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt worden. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Gibt es auch nicht. Damit wird dieses Gesetz im Haushalts- und Finanzausschuss beraten. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 6.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7

Klimaschutzgesetz des Freistaats Thüringen Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/7145 ERSTE BERATUNG

Auch hier ist mir nicht signalisiert worden, dass das Wort zur Begründung gewünscht wird - ach, jetzt ist es so. Das ist immer ein bisschen schwierig, wenn wir es nicht angemeldet bekommen, dann kann man nur zurückfragen. Herr Abgeordneter Adams, Sie möchten das Wort zur Begründung haben? Bitte, dann haben Sie das jetzt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte Ihnen das Klimaschutzgesetz für den Freistaat Thüringen, das wir heute einbringen, kurz vorstellen und ans Herz legen. Ziel dieses Gesetzes ist es, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die jenseits von Regierungsoder Ministerwechseln eine klare Grundlage dafür herstellt, Ziele benennt, einen Routenplaner sozusagen beschreibt, den wir brauchen, um dem Klimawandel entgegenzutreten. Wir Grüne sind überzeugt, dass wir gemeinsam mit den Thüringerinnen und Thüringern das Ziel schaffen können, im Jahr 2050 unsere CO2-Emissionen, also die aus der Umsetzung von fossilen Rohstoffen entstehenden CO2-Emissionen oder CO2-Äquivalente, auf eine Tonne bezogen auf das Jahr 95 zu reduzieren, meine sehr verehrten Damen und Herren. Der Gesetzentwurf definiert das Ziel, bis zum Jahr 2050 nur noch 90 Prozent der CO2-Äquivalente hier in Thüringen auszusenden

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Zehn.)

- um 90 Prozent zu reduzieren, nur noch 10 Prozent auszusenden. Zwischenziele werden beschrieben und es wird eine Struktur beschrieben, eine Struktur aus Klimaschutzplänen des Landes, Umsetzung dann in Klimaschutzkonzepten der Kommunen, die wir gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wollen, einer wissenschaftlichen Begleitung und einem Rat, der diese wissenschaftlichen Ergebnisse

dann auch auswertet und umsetzt in Berichte, die an die Landesregierung gehen und dann dem Parlament zur Verfügung gestellt werden können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Bericht des Weltklimarates aus dem letzten September sagt: Der Mensch ist die dominante Ursache für die Erderwärmung. Werden wir mit dem CO2-Ausstoß nicht gebremst vorwärtsgehen, sondern diesen CO2-Ausstoß bis in das Jahr 2100 ungebremst haben, dann werden wir 4 °C Erderwärmung haben. Wissenschaftler sind sich darüber einig, dass aber nur 2 Grad Temperaturanstieg verantwortbar sind. Alles, was über 2 Grad liegt, wird zu irreversiblen Schäden führen, Schäden, wie wir sie oft schon beobachten können, das heißt ein rascher Anstieg der Meeresspiegel bis zu 1 Meter. Da kann man heute hier in Thüringen fragen, wen das eigentlich interessiert, aber wenn man sich mal gedanklich in die Niederlande oder nach Hamburg versetzt, dann sind 1 Meter Anstieg des Meeresspiegels eine enorme Gefahr für diese Bereiche.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bangladesch, die Küstengebiete sind die Gebiete, in denen die Menschen leben, auch da ist 1 Meter Anstieg des Meeresspiegels eine enorme Gefahr für Millionen und Milliarden Menschen. Wir haben häufiger Sturmfluten, auch das hat uns schon bewegt hier in Deutschland, enorme Finanzmittel sind dafür aufzuwenden. Trockene Gebiete werden trockner, feuchte Gebiete werden feuchter. Wir werden so extreme Ereignisse wie die 14 Tage Regen, die wir hier in Thüringen im letzten Jahr hatten, die zu enormen Schäden in Thüringen geführt haben, häufiger haben. Dringend ist es deshalb notwendig, dass wir reagieren, aber auch weil wir ökonomische Auswirkungen zu erwarten haben. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat abgeschätzt, dass die konkreten Kosten für Thüringen bis zum Jahr 2050 35 Mrd. sein werden. Schaut man sich unseren Landeshaushalt an mit der jetzt bestehenden Verschuldung, den geringer werdenden Mitteln, die wir bekommen werden, dann sieht man, dass 35 Mrd. zu einer enormen Belastung für dieses Land führen werden. Wir wollen darum, ähnlich wie in anderen Ländern - Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben uns das schon vorgemacht - ein solches Klimaschutzgesetz hier mit Ihnen diskutieren, auf den Weg bringen und in Thüringen installieren. Wir sind bereit, alle Anregungen, die hier in der Debatte, im Plenum oder in den Ausschüssen gegeben werden, aufzunehmen und darüber zu diskutieren. Ziel ist es, ein solches Klimaschutzgesetz zu bekommen. Dieses Gesetz wird sozusagen nur der Startschuss sein, dieses Gesetz wird weiter evaluiert und fortgeschrieben werden müssen. Das wollen wir mit Ihnen gern gemeinsam tun und ich freue mich auf die Debatte. Vielen Dank.

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Aussprache und rufe für die SPDFraktion Herrn Abgeordneten Weber auf.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN greift aus meiner Sicht eine der Kernfragen in den Debatten innerhalb dieser Legislatur auf. Wir haben uns im Jahr 2010 mit ähnlichen Themenkomplexen auseinandergesetzt, wir haben es auch im Jahr 2012 getan. Ich werde im Laufe meiner Rede noch ein paar Anmerkungen zu den vorhergehenden Debatten machen.

Das Ziel der Bundesregierung, die CO2-Reduzierung um 90 Prozent, 95 Prozent, 85 Prozent, es sind unterschiedliche Zielkorridore definiert bis zum Jahre 2050, ist ambitioniert. Das ist richtig. Es ist auch bundesweit auf das Basisjahr 1990 bezogen, so dass wir uns in Thüringen ehrlich machen sollten und generell die Erfolge unserer Klimapolitik an einem anderen Bezugsjahr messen sollten. Das gilt im Übrigen aber nicht nur für Thüringen, sondern für alle neuen Bundesländer. Das halte ich tatsächlich für einen diskutablen Beitrag, der deutlich macht, dass wir die Erfolge nicht verbuchen können in aktiver Klimaschutzpolitik, sondern das sind die sogenannten Ohnehin-Maßnahmen, die stattgefunden haben, mit dem Zusammenbruch von Industriezweigen, veralteter Umweltschutztechnologie und anderen Dingen, die dazu geführt haben, dass wir, gemessen mit anderen Bundesländern, insbesondere im Westen der Republik, ganz gute CO2-Bilanzen aufweisen können. Wenn wir aber die Bezugszahlen 1995 nehmen, dann sieht die Bilanz doch leicht anders aus und es wäre ein Beitrag dazu, das habe ich im Übrigen im Rahmen der Debatte 2010 schon gesagt, um uns an dieser Stelle ehrlich zu machen. Was wir allerdings nicht machen können an dieser Stelle, und das muss man in aller Deutlichkeit sagen, ist ein Alleingang Thüringens, wenn die anderen neuen Bundesländer an dieser Stelle nicht Ähnliches tun, denn dann würde es eine ungerechtfertigte Schlechterstellung Thüringens in der Bewertung der CO2-Ziele sein, es sei denn, man macht zwei Vergleichskorridore 1995 und 1990, aber darüber kann man wahrscheinlich im Ausschuss noch trefflich diskutieren. Ich halte das für einen diskutablen Vorschlag, den man aufgreifen kann. Wenn sie allerdings die Ziele von 90 Prozent CO2-Reduktion auf Basis 1995 sehen, dann muss uns schon klar sein, dass das de facto im Gebäudebestand zum Beispiel 0 Prozent, also 0 CO2-Ziel ist. Das ist vergleichbar mit den 95 Prozent, die die Bundesregierung konstatiert und projektiert hat bis 2050. Das bedeutet aber, dass wir mit sehr, sehr

großen Schritten nach vorn gehen müssen, weil der Gebäudebestand nicht nur aus dem Neubausektor besteht besteht, sondern aus den traditionellen Stadtkernen, wo es nicht ganz so einfach ist, CO2neutral eine Energieversorgung sicherzustellen. Dass dieses Thema gesellschaftlich sehr wichtig ist und dass die Gesellschaft immer noch viel zu wenig über die Frage der CO2-Reduzierung diskutiert, ist offensichtlich. Diejenigen, die glauben, dass wir tatsächlich in großen Schritten vorangegangen sind, sollten sich mal vor Augen führen, welche Veränderungen Technologieverbesserungen tatsächlich mit sich bringen. Nehmen wir mal das Beispiel Smartphones. Das durchschnittliche Smartphone braucht 28-mal so viel Energie wie das Telefon, das noch vor drei oder vier Jahren als Funktelefon eingesetzt wurde. Der Akku ist viermal so stark, es wird im Regelfall täglich geladen. Wenn Sie das vergleichen mit den Telefonen, die Sie vor drei/vier Jahren oder vielleicht fünf Jahren mittlerweile in Benutzung hatten, die haben Sie einmal die Woche geladen und sie haben wahrscheinlich nicht mehr telefoniert oder nicht weniger telefoniert als heute. Das bedeutet, 7 mal 4, 28-mal mehr Energieverbrauch. Im Automobilsektor eine wahnsinnige Steigerung der Technologie, Leichtbautechnologien, Effizienztechnologien, und trotzdem wiegt der Mittelklasse-Golf heute genauso viel wie der Oberklassewagen in den 80er-Jahren, der damals mit massiven Metallteilen versehen war, kein Carbon usw. Es liegt daran, dass meistens in Applikationen investiert wird, elektrische Fensterheber, Sitzverstellung und Ähnliches. Was ich damit sagen will, ist, die Technologiesteigerung bringt nicht automatisch mehr Effizienzsteigerung, bringt nicht automatisch auch eine CO2-Reduktion oder eine Einsparung von Energie, sondern sie wird im Regelfall gesellschaftlich umgesetzt. Der Bedarf der Verbraucher orientiert sich daran, mehr Komfort daraus zu generieren und dadurch letztendlich auch nicht unbedingt weniger CO2.

Es gibt ein schönes Beispiel - Herr Barth, das können Sie auch lernen -, der durchschnittliche Kühlschrank in der Bundesrepublik Deutschland hat eine Nutzungsdauer von 25 Jahren. Haushaltsgeräte wie Kühlschränke haben eine Nutzungsdauer von bis zu 25 Jahren. Die durchschnittliche Ehe in Deutschland dauert 13,9 Jahre.

(Zwischenruf Abg. Dr. Voigt, CDU: Bei dir.)

Das bedeutet, wenn in Deutschland jemand umzieht, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass er den Kühlschrank mitnimmt, doppelt so hoch, als dass er seinen Ehepartner mitnimmt.

(Heiterkeit im Hause)

Ja, ist doch so. Das ist eine Sensibilisierungsfrage und zeigt ein Stück weit den Stellenwert. Dafür gibt es keinen Ordnungsruf, das war einfach statistisches Material.

(Abg. Adams)

(Zwischenruf Reinholz, Minister für Landwirt- schaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.)

Was Sie allerdings in Ihrem Gesetzentwurf unter der Gender-Mainstreaming-Komponente des Klimaschutzgesetzes verstehen, ich habe mal geguckt, also Treibhausgase und Treibhausgasinnen gibt es nicht, also ich habe immer mal geguckt, wie man das gendert - die Frau Rothe-Beinlich wird mir das sicher noch erklären im Rahmen der Debatte

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber es gibt unterschiedli- ches Mobilitätsverhalten.)

ich habe ja nichts dagegen, ich bin ja für das Gendern, aber im Klimaschutzgesetz ist das ein bisschen ambitioniert - aber warum nicht.

Wir haben - und das habe ich eingangs meiner Rede schon deutlich gesagt - schon in den vorangegangenen Reden die vielfältigen Initiativen der Landesregierung dargestellt sowohl 2010 - Drucksache 5/333 für die Parl-Dok-Fans 333 - und 2012 - ebenfalls für die Parl-Dok-Fans Drucksache 5/4921. Besonders interessant ist im Übrigen die Begründung eines Antrags der Fraktion DIE LINKEN aus dem Jahr 2012, Drucksache 5/4921 - mit Verlaub, Frau Präsidentin, ich zitiere -: „Für die Landesregierung stellt Klimapolitik einen Schwerpunkt im politischen Handeln dar. Ausdruck dafür sind beispielsweise das Ausrichten mehrerer Klimaforen und die Entwicklung einer Energie- und Klimastrategie sowie des Klima- und Anpassungsprogramms.“ Also gute Noten vonseiten der Opposition, das freut mich und, ich denke, das wird uns auch in der Debatte im Ausschuss ein Stück weit nach vorne bringen, wenn die Linke schon gesagt hat, wir machen da gute Dinge. Lassen Sie uns im Ausschuss darüber diskutieren, ob man vielleicht das eine oder andere aus Ihrem Vorschlag oder was ohnehin schon in der Landesregierung diskutiert oder auf den Weg gebracht wird, in anderer Form hier im Haus verabschieden mag. Darüber lässt sich trefflich diskutieren.

Was ich im Vergleich mit dem, was Ihre Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg auf den Weg gebracht haben, nicht verstanden habe, ist, dass Sie sich in Ihrem kompletten Entwurf überhaupt nicht - aber wie gesagt, vorbehaltlich der Ausschussdebatte - über Zuständigkeiten und Ähnliches ausgelassen haben. Also Sie machen Klimaschutzrat und Ähnliches, folgen auch dem Beispiel Baden-Württembergs, aber wenn Sie sich das Gesetz im Land - das ist ja ein Beispiel dafür, wie Sie es machen würden, wenn Sie regieren würden, da kann man ja immer mal nach Baden-Württemberg schauen. Da ist relativ klar definiert eine Stabsstelle bei der Landesregierung, da ist relativ klar definiert, wer hat die Zuständigkeit. Sie wissen, dass wir in den vergangenen Debatten immer mal so eine Zu

ständigkeitsdiskussion hatten, und da hätte ich mir gewünscht, dass wir im Rahmen der Ausschussdebatte vielleicht noch ein bisschen konkreter werden. Im Namen meiner Fraktion beantrage ich die Überweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz und in den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Ich rufe jetzt für die Fraktion DIE LINKE den Abgeordneten Kummer auf.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Weber, Ihre Ausführungen veranlassen mich zuerst zu der Frage, wie lange denn die durchschnittliche Haltbarkeit von Koalitionen ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zum Glück ist sie kürzer als die von Ehen, aber da hat man sich ja auch nicht aus Liebe zusammengefunden.

Meine Damen und Herren, Klimaschutz braucht Verbindlichkeit. Das ist die Sache, die wir aus vielen internationalen Klimaschutztagungen der vergangenen Jahrzehnte schlussfolgern müssen. Zu dieser Verbindlichkeit konnte sich die Weltgemeinschaft leider nur in sehr begrenztem Maße aufraffen. Deshalb finde ich es gut, wenn hier im Thüringer Landtag der Versuch unternommen wird, Klimaschutz verbindlich zu machen, die Ebene von Absichtserklärungen zu verlassen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Linke fordert verbindlich 100 Prozent erneuerbare Energien bis zum Jahr 2040, auch ein anspruchsvolles Ziel, aber, ich denke, ein umsetzbares Ziel bei den Fortschritten, die mit erneuerbaren Energien in der Vergangenheit erreicht wurden. Wir brauchen solche Ziele und wir brauchen die Umsetzung, die verbindliche Umsetzung dieser Ziele, gerade mit Blick auf die Auswirkungen des Klimawandels. Dazu haben meine Vorredner schon einiges gesagt. Die Frage Erwärmung spielte hier eine Rolle, ich kenne eine ganze Reihe von Leuten, die dann sagen, was ist denn dagegen zu sagen, wenn es in Thüringen ein bisschen wärmer wird. Ich kann nur sagen, es ist ein Trugschluss, es wird nicht lange wärmer, es wird dann irgendwann kälter, wenn der Golfstrom nicht mehr läuft, weil die Gletscher bei Grönland abgeschmolzen sind. Dann haben wir vor Zehntausenden Jahren schon in Europa feststellen müssen, was das mit sich bringt: Diese Form der globalen Erwärmung bringt in Europa eine Eiszeit. Und das wird dann dem einen oder anderen auch nicht mehr gefallen. Aber das sind Er

(Abg. Weber)