Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich will nur zwei Sätze sagen. Zum einen, wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir das Landeserziehungsgeld nicht abschaffen. Wir sind koalitionstreu. Ob das unsere Meinung ist oder nicht - inhaltlich, stört uns nicht, sondern wir sind koalitionstreu. Deswegen schlage ich vor, dass wir diesem Gesetzentwurf der FDP nicht zustimmen. Als Abgeordnete sage ich, ich habe ja immer mal den Eindruck, Herr Barth, Sie haben ein gutes Verhältnis zu Herrn Mohring, dass Sie immer mal sticheln gegen die SPD, wenn die irgendwas vorbringen. Diesmal ist es nicht so. Was ich mir wünsche, das haben Sie zum Ausdruck gebracht, ist, dass es bei der Qualität der Kindertagesstätten bleibt, dass die Standards eben nicht abgesenkt werden, weder beim Personal noch bei Baumaßnahmen, dass man sich da auch hier im Thüringer Landtag sehr einig ist und dass man das Erziehungsgeld, das will ich auch sagen, nicht einfach streicht, weil man der Meinung ist, man muss nur sparen, sondern wenn, dass man es auch für familienpolitische Leistungen einsetzt. Wenn wir da noch die Einigkeit bekommen im Landtag, dann, denke ich mal, kann es in einer Konstellation wie auch immer - ich hätte jetzt Frau Siegesmund zurufen können, mal sehen, wie es in Hessen wird, ihr mögt euch ja so sehr,
Ich glaube, ich kann die Aussprache schließen. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden, demzufolge kann ich auch den Tagesordnungspunkt 4 schließen.
Thüringer Gesetz zur Änderung des Landesrechts aufgrund der bundesrechtlichen Einführung des Rechtsinstituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/7123 ERSTE BERATUNG
Sieht die Fraktion die Begründung des Gesetzentwurfs vor? Diesmal nicht. Demzufolge eröffne ich gleich die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Kowalleck aus der CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beabsichtigt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, dass eingetragene Lebenspartner und Lebenspartnerinnen mit Ehepartnern gleichgestellt werden sollen. Dies solle auch für das Besoldungs- und Versorgungsrecht und die entsprechenden Regelungen im Minister- und im Abgeordnetengesetz gelten. Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist eine Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts im Besoldungsrecht aus dem Jahr 2012. Hierbei besteht offensichtlich die Frage, ob Sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht über die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts hinausgehen. Sie schlagen unter anderem Änderungen im Thüringer Ministergesetz, im Familienförderungssicherungsgesetz, im Thüringer Erziehungsgeldgesetz, im Thüringer Studentenwerksgesetz, in der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung, im Denkmalschutzgesetz, im Schiedsstellengesetz, im Archivgesetz und im Thüringer Hochschulgesetz vor. Der unter Tagesordnungspunkt 8 zu behandelnde Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften setzt hingegen unter Artikel 12 die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts exakt um. Ob ein weiterer Regelungsbedarf besteht, ist dabei zu hinterfragen. Ich bin sicher, hier wird die einreichende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch noch einmal an dieser Stelle auf den Gesetzentwurf und die aufgeworfenen Fragen eingehen. Der eben erwähnte Gesetzentwurf der Landesregierung kann zudem die Kosten für die Umsetzung der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts beziffern. Dem Gesetzentwurf der Grünen fehlt vielmehr eine Planung der Kosten für den Landeshaushalt.
Sie sehen also, für uns bestehen an dieser Stelle durchaus Fragen zum vorliegenden Gesetzentwurf. Aus diesem Grund befürworten und beantragen wir
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich schicke es zu Beginn meiner Ausführungen voran, meine Fraktion wird den Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mittragen und wird natürlich auch einer Überweisung zustimmen.
Warum wir das tun, werde ich gern noch einmal begründen und muss hierbei etwas in die Historie gehen, denn meine Fraktion hat bereits im Jahr 2010 schon einmal einen umfassenden Artikelgesetzentwurf zu dieser Thematik in den Landtag eingereicht. Es ging darum, dass wir die Forderung gestellt hatten, in 49 Artikeln das Thüringer Landesrecht an das Lebenspartnerschaftsrecht anzupassen. In unserem damaligen Gesetzentwurf waren Vorstellungen enthalten, auch die Rückwirkung für die Anpassung dieser Gesetzlichkeiten in Angriff zu nehmen, also Rückwirkung auf das Jahr 2003. Die Linke versuchte, in einem Konzept, in einem Gesamtkonzept das Thema Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften gesetzlich zu regeln. Leider ist dieses missglückt, denn vor allem die CDU hat hier exakt gebremst und wollte nicht die gesetzlichen Bestimmungen, die es seit vielen Jahren gab, umgesetzt wissen. Ich berufe mich hier vor allen Dingen auf die Thüringer Verfassung, die seit 1994 in Kraft ist und in der ausdrücklich ein Diskriminierungsverbot für unterschiedlich sexuell orientierte Bürgerinnen und Bürger formuliert worden ist. Also wir haben es parlamentarisch versucht und haben es nicht erreicht. Demzufolge ist es nur gut und richtig, wenn jetzt die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in ihrem Artikelgesetz einige Punkte aufgreift.
Wir sagen aber auch als Linke, es reicht uns nicht. Meiner Meinung nach fehlt eine Vielzahl von weiteren Gesetzen und Verordnungen, die bezüglich auf die noch diskriminierenden Tatbestände untersucht werden müssen. Ich erinnere hier an eine Übergabe durch die Vertreterinnen und Vertreter des LSVD vor ca. anderthalb Jahren, wo sie uns und auch den Ministerien noch mal eine Aufzählung übergeben haben, welche Thüringer Gesetze bis heute nicht angeglichen worden sind und auch welche Verordnungen noch nicht angefasst wurden. Darum sage ich, die Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist gut und richtig, um da noch einmal nachzuarbeiten.
Ich sage auch an der Stelle, das Thüringer Erziehungsgeld, so wie es in Ihrem Artikel steht, haben wir in unserem damaligen 50-Artikel-Gesetzentwurf auch nicht mit aufgenommen, das war eine ganz bewusste politische Entscheidung. Diese haben wir eben auch noch mal diskutiert, weil wir davon ausgehen, dass wir kein Erziehungsgeld, Landeserziehungsgeld wollten. Das hat eine doch nicht kleine Mehrheit hier auch in dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt dargelegt. Darum finde ich es auch etwas schwierig, dass Sie diesen Punkt hier in den Gesetzentwurf aufgenommen haben.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir dürfen gleichge- schlechtliche Paare nicht diskriminieren, bis es das Gesetz nicht mehr gibt.)
Frau Rothe-Beinlich, ich hätte es an der Stelle besser gefunden, genau hier noch mal zu warten bis zum Oktober 2014, weil dann - sind wir uns einig schaffen wir das Landeserziehungsgeld ab. Darum brauchen wir auch diesen Paragrafen nicht. Aber lassen Sie uns darüber reden.
Ich will auf noch einen Punkt eingehen, den ich in Ihrem Gesetzentwurf als nicht so sehr geglückt finde. Dabei geht es um die Rückwirkung und die Rückwirkungsbestimmungen, die Sie formuliert haben. Die sind meiner Auffassung nach etwas sehr vage formuliert. Ich würde da lieber davon ausgehen, dass wir sie genau detailliert formulieren und auf das Jahr 2001 abstellen. Damit wissen die betroffenen Personen, dass sie ab dem Jahr 2001 also da, wo das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft getreten ist - die Möglichkeit haben, die rückwirkenden finanziellen Möglichkeiten auch in Anspruch zu nehmen.
An der Stelle will ich noch einen Halbsatz zu dem Tagesordnungspunkt 8 sagen, den wir heute auch noch erleben werden. An der Stelle ist es gut und richtig, dass nun auch die Landesregierung endlich zu der Einsicht kommt, die Beamtenbesoldung anzugleichen; es hat viele, viele Jahre gedauert. Ich denke, es ist ein weiterer kleiner Schritt in Richtung Gleichstellung, den die Landesregierung gepackt hat heute mit dem Gesetzentwurf, aber wir haben noch viele Tippelschritte zu tun, um die wirkliche Gleichstellung hier zu erreichen. Danke schön.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist ja schon vieles gesagt worden. Seit 2001 haben wir die eingetragene Partnerschaft in
gesetzlich geregelter Form des Zusammenlebens eines Paares und die gleichgeschlechtlichen Paare wurden hier abgesichert und wir haben das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes. Seither wurden Schritt für Schritt viele rechtliche Barrieren abgebaut, die gleichgeschlechtliche Paare benachteiligt haben. In einer Reihe von Fällen mussten dabei auch Gerichte nachhelfen. Ich erinnere an die besoldungsrechtliche Gleichstellung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft und erst im vergangenen Jahr im Hinblick auf die Ungleichbehandlung im Steuerrecht oder speziell beim Ehegattensplitting. In Thüringen hatten wir uns in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU schon 2009 die Stärkung der Rechte gleichgeschlechtlicher Paare vorgenommen und so hatten wir zum Beispiel erreicht - ein auch nicht unwichtiger, wenn auch vielleicht eher förmlicher Schritt -, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften auch vor dem Standesamt geschlossen werden können. Das war ja für die vorherige alleinregierende Partei und den Herrn Ministerpräsidenten davor ein Problem. Zudem erfolgten insbesondere im Beamtenrecht zahlreiche Änderungen mit dem Ziel, bestehende Benachteiligungen abzubauen und ein modernes Thüringer Landesrecht zu schaffen.
Ja, es ist noch nicht alles perfekt, aber wir sind auf einem guten Weg und deswegen haben wir auch bei Tagesordnungspunkt 8 eine entsprechende Gesetzesinitiative der Landesregierung.
Ihr Artikelgesetz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun noch ein paar Punkte aufgezählt, in denen zahlreiche weitere Gesetze in dem besagten Sinne angepasst werden sollen. Es finden sich viele Beispiele, zum Beispiel auch im Versorgungsrecht, ein anderer Vorschlag betrifft zum Beispiel die Privilegierung von Grundstücksgeschäften. Es ist sinnvoll und wichtig und sicherlich auch richtig, dass wir uns diese Vorschläge genau ansehen und schauen, was wir jetzt zeitnah umsetzen können, deswegen beantrage ich auch namens der SPD-Fraktion eine Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste, dieser Gesetzentwurf greift ein wichtiges Thema unserer Gesellschaft auf. Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist eine Bereicherung für unsere offene Gesellschaft. Wenn Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, sollte die sexuelle Identität keine Rolle spielen. Die
Rahmenbedingungen sind seitens des Staates so zu gestalten, dass Verantwortungsgemeinschaften ihren Platz in der Gesellschaft einnehmen können. Am 19. Juni 2012 gab es Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Thema „Ungleichbehandlung von eingetragener Lebensgemeinschaft und Ehe beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag“. Diese Ungleichbehandlung wurde als verfassungswidrig eingeschätzt. Im Urteil hieß es, ich zitiere: „Geht die Privilegierung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer, in vergleichbarer Weise rechtlich verbindlich verfasster Lebensformen einher, obgleich diese nach dem geregelten Lebenssachverhalt und den mit der Normierung verfolgten Zwecken vergleichbar sind, rechtfertigt der bloße Verweis auf das Schutzgebot der Ehe eine solche Differenzierung (…) nicht.“ Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat die Auffassung der FDP bestätigt. Kritik gibt es aber trotzdem, Frau Stange hat es aufgegriffen, hier ist nur ein Teilbereich der normierten Tatbestände, Gesetze und Verordnungen durch den Gesetzentwurf berührt worden. Es bleiben Schlupflöcher, die wir vermeiden wollen. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: In der Thüringer Gutachterausschussverordnung steht unter Punkt 5.5 geschrieben, dass ein Ausschließungsgrund nach Nummer 1 bis 4 bei dem Ehegatten oder bei einer Person vorliegt, mit der der Gutachter in gerader Linie verwandt oder verschwägert ist, in der Seitenlinie bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert ist oder deren gesetzlicher Vertreter oder Bevollmächtigte er ist. Hier fehlt ein Hinweis auf eingetragene Lebenspartnerschaften und das ist leider kein Einzelfall. Das würde hier in dem Fall zu einer Schlechterstellung der Ehe führen und insofern ist auch in dieser Verordnung eine Gleichrangigkeit einzufügen.
Meine Damen und Herren, es ist schon angeregt worden, diesen Gesetzentwurf an die Ausschüsse zu verweisen. Dem werden wir uns anschließen, verbunden mit der Aufforderung an die Landesregierung, alle Verordnungen, alle Gesetze auf den Prüfstand zu stellen, ob Sachverhalte vorliegen, die eine Ungleichbehandlung weiterhin normieren, bzw. deren daraufhin abzuschaffen.
Ich denke, wir haben eine gute Grundlage für die Diskussion, um im leider erst durch das Verfassungsgericht aufgeworfenen Anspruch endlich die Gleichstellung und Gleichberechtigung herzustellen und dieses im Ausschuss in der Diskussion herbeizuführen. Auf die Diskussion freuen wir uns. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, und vielen Dank allen Kolleginnen und Kollegen, die vor mir gesprochen haben. Ich hatte mir die Debatte hier in diesem Haus genauso vorgestellt, erstens kurz und zweitens im großen Konsens getragen. Ich erlaube mir jetzt, noch zwei, drei Sätze dazu zu sagen, warum wir unseren Gesetzentwurf in dieser Form eingebracht haben, und gehe auch auf einige Ihrer kleinen Kritiken ein.
Ein kleiner Anlass dazu, uns damit zu beschäftigen, Verwaltungsarbeit zu machen - das muss man mal sagen, das hätte nämlich eigentlich die Landesregierung tun müssen, was hier passiert, alle Gesetze durchzuforsten, wo eingetragene Lebenspartnerschaften ein Problem haben, weil sie nicht genannt sind -,
war ein Gesetz zur Wohnungsbauförderung, das wir im Haushalts- und Finanzausschuss hatten und wo wir spontan festgestellt haben, dass dort der Begriff der Begünstigten und der zu Fördernden die Lebenspartnerschaft mal wieder nicht drin hatte. Daraufhin haben wir uns von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hingesetzt und versucht, alle Sachen zu finden, haben bewusst im Artikel 1 dieses Gesetz versucht, wie auch Nordrhein-Westfalen es getan hat, eine allgemeine Regelung zu nennen und zu sagen, da, wo bisher „Ehepartner“ steht, ist auch gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft gemeint, um da auch ein bisschen an der Verwaltung zu sparen. Wir haben damit auch das Problem von Staatssekretärinnen und Staatssekretären und kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten gleich mit erledigt, weil die da sozusagen versteckterweise mit enthalten sind. Wir wollen auch für Ministerinnen und Minister das Thema durchdekliniert wissen und das ist der Artikel 2. Es sind hier schon viele Beispiele genannt worden und vielleicht haben wir sogar ein oder zwei Gesetze vergessen. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass ist mir als kommunalpolitisch aktiver Mensch wichtig, wir haben auch die Thüringer Kommunalordnung gefunden, in der das Befangenheitsproblem bislang ungeklärt ist. Das heißt, wenn Ehepaare betroffen sind, beispielsweise von Grundstücksgeschäften mit den Gemeinden, ist regelmäßig die Befangenheit des in dem Gemeinderat sitzenden Teils dieser Ehepaare gegeben, bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften bislang nicht. Wie gesagt, die Kritik geht nicht an das Hohe Haus hier, sondern eher wahlweise an das Finanzministerium, die
Staatskanzlei oder das Justizministerium, wer immer sich dafür zuständig fühlt, irgendwann mal ressortübergreifend zu denken und so ein Problem ressortübergreifend zu lösen. Ich habe keine Ahnung, deshalb gucke ich jetzt auch keinen besonders an.
Einige Gesetze sind in der Zwischenzeit übrigens gelöst worden. Ich will nur an das Verfassungsgerichtshofsgesetz und das Reisekostengesetz erinnern, die diese Regelung schon haben. Wir haben nichts zu den Kosten gesagt, weil das unserer Ansicht nach ein Geschäft der laufenden Verwaltung ist und keine Sonderkosten verursacht. Diese Gesetze sind einfach zu ändern. Wir haben uns bewusst, Frau Stange, auch für das Erziehungsgeldgesetz entschieden, weil es uns natürlich nicht darum geht, dieses Erziehungsgeldgesetz gut zu finden, da kennen Sie die Haltung meiner Fraktion zur Genüge, sondern um die Gleichbehandlung beim Verfassungsrecht. Und da muss man leider auch ungeliebte Gesetze zur Kenntnis nehmen und sagen,