Protokoll der Sitzung vom 24.01.2014

Was vielleicht noch viel wichtiger ist, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Vorratsdatenspeicherung, das ist ein bisschen wie Rollschuhe gegen Rakete, denn irgendwie - ich erkläre Ihnen das - brauchen wir mal eine Generaldebatte, nämlich auch zur privatwirtschaftlichen Vorratsdatenhaltung und die drängt die staatliche jedoch schon fast an den Rand. Die Kriterien, die wir jetzt fordern für die Vorratsdatenspeicherung: Beschränkung auf schwerste Straftaten, Sicherung vor unbefugtem Zugang, Verkürzung von Speicherfristen, das ist alles sinnvoll, alles wunderbar, für Metadaten, für Verbindungsdaten, aber demgegenüber muss man sich vorstellen, einem gläsernen Konsument von Waren, Dienstleistungen und elektronischer Kommunikation, dem das alles mal gerade egal ist.

Wir haben in den letzten Wochen auch eine Patentanmeldung eines großen Versandhandels zu lesen bekommen, der gesagt hat, künftig werden wir schon wissen, bevor Sie was bei uns bestellt haben, was Sie voraussichtlich bestellen, und wir schicken schon mal vorsorglich los. Das alles durch die Auswertung bisheriger Bestellungen, anderer Daten, die uns im Netz zur Verfügung stehen, und wir könnten sogar, das ist eine Patentanmeldung, die Dauer feststellen, mit der Sie auf bestimmten Seiten verharren oder sich bestimmte Waren anschauen. Wie gesagt, dann schicken wir das Paket schon mal los, in der Hoffnung, dass Sie dann auch noch bestellen.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das ist fast so wie eine Pressemitteilung der SPD.)

Die Ausforschung von Gesundheits-Apps ist auch schon sehr im Kommen. Das ist da, wo Sie jetzt Ihre Joggingdaten zum Beispiel ins Netz stellen; dass sich dafür natürlich nicht nur Ihre sportbegeisterte Fangemeinde bei Facebook interessiert, sondern auch Ihre Krankenversicherung, ist evident. Das Internet der Dinge wird ein Übriges tun. Wenn Sie also ständig die Meldung bekommen, was in Ihrem Kühlschrank fehlt, wissen auch andere, was Sie daraus gegessen haben.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber darum geht es ja nicht. Es geht doch um den Staat, Frau Marx!)

Ich will damit nur sagen, der Biggest Brother ist nicht der Staat und tatsächlich möglicherweise auch nicht einmal die NSA, sondern möglicherweise schon jetzt Google Analytics.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber deshalb sollte der Staat es auch nicht sein.)

Ich möchte nur mal darauf hinweisen, dass die Probleme weitergehen als die nette, kleine, alte, trotzdem doofe Vorratsdatenspeicherung, denn es geht bei der Vorratsdatenspeicherung um die Aufklärung der Vergangenheit, bei diesen anderen ganzen umfassenden Datenauswertungen aber auch um Prognosen des Zukunftsverhaltens von jedem von uns, um unser Erkrankungsrisiko, um unseren Wert als Kunden. Da geht es nicht um schwere Straftaten, sondern da geht es um eine in die Zukunft gerichtete Bestrafung unter Umständen, Benachteiligung, deren Bedrohlichkeit den meisten nicht bewusst ist. Das Zitat aus der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom März 2010 am Ende Ihres Antrags geht daher weit über die Vorratsdatenspeicherung hinaus. Der Adressat ist längst nicht mehr nur der Staat. Ich möchte gern eine Grundsatzdebatte hier weiter auch in diesem Haus, hier in Thüringen über Datenschutz und Datensicherheit führen. Aber ich will nur noch mal daran erinnern, dass der staatliche Bereich nicht der alleinige ist, der uns da behindert und beschwert. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx. Als Nächste hat jetzt das Wort Abgeordnete Katharina König für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zum Antrag der FDP-Fraktion „Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung verhindern“ zuerst, das ist, glaube ich, jetzt wirklich ein Kreuz wert, ich habe meiner Fraktion sogar empfohlen, diesem Antrag der FDP zuzustimmen, und werde auch selber zustimmen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist zumindest nicht sehr häufig, dass ich das bei der FDP mache, um nicht zu sagen, ich versuche, es zu vermeiden. Der Antrag ist gut, er entspricht komplett dem, was wir auch schon seit Längerem fordern. Von daher, ich glaube, inhaltlich gibt es da überhaupt keine Differenzen. Ich möchte aber auf eins hinweisen, weil ja immer wieder darauf verwiesen wurde, jetzt auch von Frau Marx bei

(Abg. Marx)

spielsweise, dass es ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gäbe und dass aufgrund dessen unter anderem ausgesetzt wäre und das gehofft wird, dass der Europäische Gerichtshof entsprechend die Vorratsdatenspeicherung kippen wird. Ich glaube nicht, dass es dazu kommen wird. Und ich möchte zumindest für diejenigen, die höchstwahrscheinlich das Gutachten vom EU-Generalanwalt nicht komplett, nur in Überschrift oder nur in Teilen gelesen haben, kurz darstellen, worum es geht. Er fordert nämlich nicht, dass die Vorratsdatenspeicherung als solche abgeschafft wird, und er fordert auch nicht, dass sie beschränkt wird, sondern er sagt: Es verstößt zwar gegen die Grundrechtecharta der EU, aber es benötigt keine Aussetzung, sondern es benötigt nur „eine Nachbesserung“. Und diese Nachbesserung beinhaltet immer noch die Speicherung von Vorratsdaten von bis zu einem Jahr. Das geht über das hinaus, was in Deutschland bisher debattiert wurde. Das geht über das hinaus, was bisher hier irgendwo eine Rolle gespielt hat. Von daher setzen Sie bitte nicht zu sehr auf den Europäischen Gerichtshof, auch wenn ich, und, ich glaube, auch die Fraktion DIE LINKE insgesamt, das natürlich befürworten würden, wenn es von dort so ein klares Symbol und Zeichen gäbe. Das ist aber ausgehend von der Stellungnahme nicht zu erwarten. Von daher ist es umso notwendiger, und da kann ich Herrn Bergner nur unterstützen, dass wir heute hier aus Thüringen ein ganz klares Signal setzen und sagen: Wir wollen ein Nein, ein absolutes und komplettes Nein zur Vorratsdatenspeicherung. Herr Bergner, unsere Stimmen der Fraktion DIE LINKE haben Sie da komplett zu 100 Prozent, von denjenigen zumindest, die da sind, und wir danken Ihnen für diesen Antrag.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen herzlichen Dank, Katharina König. Als Nächster hat jetzt das Wort Abgeordneter Wolfgang Fiedler für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hatte die Hoffnung, dass der Innenminister berichtet und ich ihm zustimmen kann. Da wäre ich fertig gewesen. Aber nun bin ich vorher drangekommen, da muss ich noch einige Wort beitragen. Es ist halt nichts geworden, auch am Freitag nicht. Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung verhindern, die FDP, die wechselt manchmal ihre - wie so ein Chamäleon. Wo sie noch in der Bundesregierung war, hat sie zwar schaumgebremst versucht, dort dagegen zu arbeiten. Und was hat es ihr gebracht? Sie ist raus. Ich denke mal, jetzt versucht natürlich die FDP im Verbund mit Linken und Grünen das Ganze wieder hier auf

die Agenda im Land zu setzen, ist ja ihr gutes Recht. Aber ich will noch einmal darauf verweisen: Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Gesetz für Telekommunikationsüberwachung am 02.03.10 für verfassungswidrig. Ich will darauf verweisen, dass die Bundesregierung aber durch die Europäische Richtlinie mehrfach aufgefordert worden ist, dies in deutsches Recht zu übertragen. Und das hat sie bis dato nicht gemacht und da reichte die EU-Kommission im Mai 2012 Klage vor dem EuGH ein. Das sollte man einfach nicht vergessen, dass das so ist. Nach deren Auffassung habe Deutschlands Verweigerung negative Folgen für den EUBinnenmarkt und behindere die Ermittlungsarbeit der deutschen Polizei bei schweren Verbrechen.

Meine Damen und Herren, sollte die Bundesregierung verurteilt werden, weil die Übertragung der Richtlinie noch nicht durchgeführt ist, kann sie ein Zwangsgeld über 300.000 € zahlen pro Tag und das ist der höchste Betrag, den die Kommission je in einem Verfahren zur Innenpolitik beantragt hat. Man muss das natürlich auch einmal im Zusammenhang sehen und nicht einfach nur so locker da rüber gehen. Jetzt kommt das, Frau Kollegin Marx, im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom 16.12. heißt es: „Wir werden die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten umsetzen.“ SPD mit im Boot, nur damit man es nicht ganz vergisst. „Dadurch vermeiden wir die Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH. Dabei soll ein Zugriff auf die gespeicherten Daten“ - und jetzt kommt Weiteres, was wir genau wissen - „nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen. Die Speicherung der deutschen Telekommunikationsverbindungsdaten, die abgerufen und genutzt werden sollen, haben die Telekommunikationsunternehmen auf Servern in Deutschland vorzunehmen.“ Und jetzt kommt der Satz: „Auf EU-Ebene werden wir auf eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate hinwirken.“ Das ist Koalitionsvereinbarung im Bund und ich denke, dass das auch eine gute Vereinbarung ist.

Sie haben darauf hingewiesen, es gab unterschiedliche Meinungsäußerungen. Herr Maas, der kommt aus dem großen Land Saarland, meinte, das anhalten zu sollen, der andere Koalitionspartner (Innen- minister) meinte, das wäre nicht so. Jetzt hat man sich geeinigt - das ist übrigens in Koalitionen ab und zu mal üblich -, man wartet bis das EuGH-Urteil kommt und in der Zwischenzeit wird alles vorbereitet, dass, wenn es dann da ist, man sofort handeln kann. Das ist die Quintessenz des Ganzen, was dort passiert ist.

Ich will noch mal ausdrücklich darauf hinweisen, dass meine Fraktion im Thüringer Landtag schon in Volkenroda einen klaren Beschluss gefasst hat. Wir unterstützen die im Koalitionsvertrag der neuen

(Abg. König)

Bundesregierung festgeschriebenen Pläne zur Regelung der Vorratsdatenspeicherung. Wir haben uns ganz klar dazu bekannt.

(Beifall CDU)

Das ist eben so, man muss entweder konkret bei seiner Meinung bleiben oder man ist manchmal von Untersuchungsausschüssen getrübt, dass man da auf einmal hin und her springt und meint, man müsste alles durcheinander würfeln, von NSA über Vorratsdatenspeicherung und, und, und. Man kann natürlich immer alles zusammenwürfeln und da kommt irgendeine Suppe heraus.

Meine Damen und Herren, man muss einfach mal zur Kenntnis nehmen, dass diese Vorratsdatenspeicherung nicht irgendetwas ist, was man aus Spaß und Freude macht, sondern es geht hier vor allen Dingen darum, dass schwere Straftaten etc. verhindert werden können. Alle reden tagtäglich von Internetkriminalität, wie etwa bei Kinderpornografie. Da wird schön darüber geschwätzt, aber die Voraussetzungen zu schaffen, dass man auch handeln kann, die will man nicht geben. Tötungsdelikte oder Baustellenplünderungen oder Kfz oder ähnliche Dinge, was es dort alles so gibt.

Dann empfehle ich Ihnen eine Untersuchung des Max-Planck-Instituts aus dem Jahre 2011. Dort ist festgestellt worden in einer wissenschaftlichen Untersuchung, die Abschaffung der Vorratsdatenspeicher im Jahr 2010 führte zu erheblichen Erschwerungen der Ermittlungsarbeiten der Staatsanwälte und Polizeibeamten. Hier steht noch mal in der Studie: Laut der Studie gaben 66 von 77 befragten Kriminalbeamten an, dass die praktische Auswirkung durch den Wegfall der §§ 113 a und 113 b des Telekommunikationsgesetzes sehr hoch sei. Dem schlossen sich auch 22 von 31 der befragten Staatsanwälte an.

Deswegen, meine Damen und Herren, denke ich, dass man das hier nicht einfach unter den Tisch kehren sollte, sondern dass man überlegen sollte, was will man eigentlich damit erreichen. Nicht Selbstzweck, um Profile zu erstellen von irgendjemandem, das ist zu Recht gesagt worden, Frau Kollegin Marx, das macht ja die NSA sowieso schon. Vielleicht werden wir demnächst bei denen anfragen müssen, damit wir noch Erkenntnisse haben, wenn wir diese Vorratsdatenspeicherung nicht haben. Ich will das nicht und meine Fraktion will das auch nicht.

Deswegen, meine Damen und Herren, empfehle ich Ihnen diese Studie vom Juli 2011 „Schutzlücken durch Wegfall der Vorratsdatenspeicherung?“ vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht. Ich empfehle Ihnen, sich das einmal zu Gemüte zu führen. Wir sind es auch unseren Behörden schuldig, der Polizei und den Staatsanwaltschaften etc., dass wir hier auch die

Dinge schaffen, die notwendig sind. Deshalb, meine Damen und Herren, lehnen wir den Antrag der FDP ab.

(Beifall CDU)

Vielen herzlichen Dank, Herr Fiedler. Als Nächster hat jetzt Abgeordneter Dirk Adams für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, ich will ganz kurz noch mal auf meine Vorredner eingehen. Frau Marx, dass Sie die Vorratsdatenspeicherung doof finden, haben Sie uns jetzt erklärt und Sie haben gesagt, es gibt aber einen Parteibeschluss. Aber wie wird denn jetzt ihre Fraktion hier sich dazu positionieren? Das ist doch die Frage. Und was ich erstaunlich finde, Sie haben eigentlich auch nicht reflektiert: Was bringt uns denn die Vorratsdatenspeicherung? Die Frage, die jetzt immer unterstellt wird, die bringt ganz viel, die sollten wir doch hier mal diskutieren. Das, glaube ich, ist eine wichtige Sache. Und auch dass Kollege Fiedler hier argumentiert, wir müssen die schon einführen, ganz allein deswegen, weil wir sonst eine große Strafe zahlen müssen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU)

Aber wir müssen uns doch mal die Frage stellen: Was nützt uns denn die Vorratsdatenspeicherung? Und da hat Kollege Fiedler eben gesagt, es gibt eine Untersuchung vom Max-Planck-Institut. Darauf werde ich noch mal zurückkommen, später. Grundsätzlich, und da kann ich mich meiner Kollegin Frau König anschließen, ist das ein FDP-Antrag, dem auch unsere Fraktion, die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, sehr gern zustimmen würde. Wir werden einer Überweisung gerne zustimmen, noch lieber würden wir diesen Antrag auch heute, wenn die Mehrheit stehen würde, sofort beschließen wollen. Aber ich denke, dazu brauchen wir vielleicht noch eine Beratung im Innenausschuss, um …

(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Nein, nein.)

Ja sicher, Herr Hey, weil es geht nämlich wirklich um die Frage, ob wir denn aus Thüringen belastbare Punkte anbringen können, dass man das braucht. Und wenn wir das nicht brauchen, dann dürfen wir es nicht einführen. Oder wir müssen erst wieder darauf hoffen, dass entweder vor dem EuGH oder vor dem Bundesverfassungsgericht diese Regelung komplett umgewandelt wird oder komplett verboten wird. Grundsätzlich noch mal der Hinweis: Wenn man versucht, im Augenblick herauszufinden, wie weit oder was denn in Meseberg

(Abg. Fiedler)

zum Beispiel dazu beschlossen wurde, worin denn der Kompromiss jetzt besteht,

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Frage doch mal die NSA, die haben doch bestimmt mit- gehört.)

merkt man nur komplette Ruhe. Beide haben offensichtlich beschlossen, nicht mehr darüber zu reden. Fakt aber ist, zum Beispiel aus mehreren Presseveröffentlichungen wahrnehmbar, im SPD-geführten Justizministerium wird an diesem Wiedereinführungsgesetz für die Datenvorratsspeicherung gearbeitet. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir lehnen das ab.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Vorratsdatenspeicherung ist die unsagbare Unterstellung des Staates, dass jede und jeder zu jeder Zeit Verbrecherin oder Verbrecher werden könne. Wir lehnen dieses Staatsverständnis ab und deshalb kann auch keine Vorratsdatenspeicherung kommen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Hinzu kommt, dass dieser Supereingriff in unsere Grundrechte immer wieder damit begründet wird, und da komme ich auf Kollegen Fiedler zurück, dass das absolut wichtig ist für die schwersten Straftaten. Sie haben gesagt, Staatsanwälte und Polizisten sagen, das ist schon schlecht, dass wir die nicht mehr haben. Das glaube ich denen sofort, dass das einfacher ist. Am einfachsten wäre es, wenn der ABV immer zwischen dem 1. und 6. Januar durch unser Land ziehen und unsere Tagebücher einsammeln würde, das würde die Ermittlung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten natürlich enorm erleichtern. Aber so, das kann es wohl nicht sein.

(Beifall FDP)

Deshalb muss es auf ein Mindestmaß begrenzt werden, was der Staat wissen darf. Und eine Untersuchung in Österreich - nicht alles ist gleich in Deutschland und in Österreich, aber wir können, glaube ich, von einem ähnlichen Kulturkreis ausgehen -, eine Untersuchung in Österreich durch das Justizministerium, so nenne ich es einmal, der Republik Österreich zeigte auf Anfrage von Abgeordneten des Österreichischen Nationalrates, wofür die Vorratsdatenspeicherung dort denn verwendet wird. In 42 Prozent der Fälle, wo Vorratsdaten angefordert wurden, wurde festgestellt, dass sie auch etwas gebracht haben, unter der Hälfte der Fälle, wo sie angefordert wurden. 438 Fälle sind im Übrigen hier untersucht worden. Der überwiegende Teil des Einsatzes oder wo es zur Aufklärung beitragen hat, nämlich bei 23 Prozent, waren es Diebstahlsdelikte, danach kommt Suchtmittel, also BtMG bei uns, und Stalking, „böse Nachstellung“ in Österreich genannt. Danach erst mit wesentlich weniger Prozentpunkten, nämlich im einstelligen Bereich, kommt so etwas wie Raub, schwerer Raub, Betrugsfälle und

Mord, also schwerste Verbrechen im Null-KommaPromillebereich, wo uns die Vorratsdatenspeicherung überhaupt etwas bringt.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: In Deutsch- land...)

Herr Fiedler, wenn Sie die Zahlen hier in Thüringen haben, dass es die schweren Verbrechen waren, die wir damit aufklären konnten, da bin ich bereit, zu diskutieren. Dazu müssen wir diesen Antrag aber an den Innenausschuss überweisen. Ich hoffe darauf, dass Sie dem zustimmen. Ich wollte nur eins aufzeigen: Ist einmal dieses Instrument da, wird es für alles Mögliche benutzt, aber eben nicht in dem hinreichenden Maße eingegrenzt. Deswegen sagen wir Grüne nein zur Vorratsdatenspeicherung. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Adams. Als Nächster hat jetzt das Wort Abgeordneter Dirk Bergner für die FDPFraktion.