Protokoll der Sitzung vom 24.01.2014

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Jung von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7164.

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Seniorenbericht Thüringen

Am 15. Januar 2014 hat das Organisationsberatungsinstitut Thüringen, ORBIT, im Sozialministerium den Abschlussworkshop zum „Seniorenbericht“ durchgeführt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchen Beteiligten hat der Abschlussworkshop stattgefunden?

2. Wurden der Landesseniorenrat oder andere Verbände oder Organisationen in die Erarbeitung des Seniorenberichtes einbezogen bzw. inwieweit können diese oder konnten diese Stellungnahmen abgeben?

3. Wann wird der Seniorenbericht fertiggestellt und den Abgeordneten zugeleitet?

4. Ist eine öffentliche oder parlamentarische Debatte zum Seniorenbericht geplant?

Für die Landesregierung antwortet der Staatssekretär im Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Herr Dr. Schubert, bitte.

Staatssekretär Dr. Schubert:

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jung wie folgt:

Um die Lebenslagen der älteren Generation in Thüringen noch genauer zu ermitteln, wurde im Koalitionsvertrag die Erstellung eines Seniorenberichtes vereinbart. Die Koalitionspartner einigten sich im Jahr 2009 darauf, dass die Landesregierung in jeder Legislaturperiode einen Seniorenbericht vorlegt. Mit der Erstellung des Thüringer Seniorenberichts wurde das Organisationsberatungsinstitut Thüringen ORBIT e.V. beauftragt.

Zu Frage 1: Am 15. Januar 2014 hat der Abschlussworkshop stattgefunden. Dabei wurden die ersten Auswertungsergebnisse der von ORBIT e.V. durchgeführten Befragung vorgestellt und mit den Teilnehmern diskutiert. Eingeladen zu dieser Veranstaltung waren unter anderem die Teilnehmer des Auftaktworkshops. Das sind unter anderem die Landesseniorenvertretung Thüringen gewesen,

(Staatssekretär Rieder)

VdK Hessen, Alzheimer Gesellschaft, Seniorenverband, BAA, Soziokulturelles Forum, DGB, um nur einige von den Teilnehmern des Auftaktworkshops zu nennen, darüber hinaus die Mitglieder des Landesseniorenrates, der ja jetzt neu ist, und die Seniorenorganisationen aus den Befragungsregionen, Vertreter der Stadtverwaltung und der Landratsämter der Befragungsregionen, die Fraktionen des Thüringer Landtags, die LIGA und landesweit im Bereich der Senioren, Familien und Frauen tätige Verbände, Organisationen, Vertreter von fachlich relevanten Institutionen sowie alle Experten, die von ORBIT e.V. im Rahmen der Erhebung befragt worden sind. Insgesamt waren das 49 Personen, die der Einladung gefolgt sind.

Zu Frage 2: Am 29. Januar fand der Auftaktworkshop zur Erstellung des Seniorenberichtes mit Mitgliedern des Landesseniorenbeirats und den zukünftigen Mitgliedern des Seniorenrates statt. Dabei wurden die Teilnehmer unter anderem über den Ablauf der Studie informiert und konnten sich in die Ausgestaltung der zu bearbeitenden Themenfelder einbringen. Zu den Experteninterviews wurden ebenfalls Vertreter von Verbänden und Organisationen befragt. Der Landesseniorenrat wurde dabei zum Beispiel von seiner Vorsitzenden Frau Irene Ellenberger repräsentiert. Zum Abschlussworkshop wurden, wie bereits dargestellt, die ersten Auswertungsergebnisse vorgestellt und an sechs Thementischen diskutiert. Dieser Workshop war sowohl von fachlichen Inhalten als auch von der Resonanz ein großer Erfolg. Insbesondere aus den Arbeitsgruppen kam eine Fülle von Informationen, die für alle Teilnehmer von großem Interesse waren. Die Ergebnisse der Diskussion werden in den Seniorenbericht einfließen.

Zu Frage 3: Der Seniorenbericht wird im Februar fertiggestellt sein und nach Beratung im Kabinett, die gleich nach Fertigstellung erfolgen wird, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Zu Frage 4: Ich gehe davon aus, dass der Seniorenbericht in der Öffentlichkeit diskutiert werden wird, jedoch ist eine parlamentarische Debatte hierzu, entsprechend der Geschäftsordnung des Landtags, nur durch das Stellen eines Antrags möglich.

Danke für die Aufmerksamkeit.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Herr Schubert, Sie sagten, beteiligt waren auch die Fraktionen. Ich will mal so fragen: Welche Fraktionen? Denn die Fraktion DIE LINKE hatte dazu keine Einladung.

Dann muss ich das noch einmal prüfen, ob das so war, weil ich jetzt nicht von den 49 Teilnehmern genau erkennen kann, wer eingeladen war. Das würde ich Ihnen noch einmal nachreichen.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Es folgt die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/7165.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Ausnahmegenehmigung zum Aufstellen von ortsfesten Geschwindigkeitskontrollen im Ortsteil Neckeroda der Gemeinde Blankenhain

Der Landkreis Weimarer Land hat im Sommer 2013 bei der Landesregierung einen Antrag gestellt, an der Bundesstraße 85, die direkt durch den Ortsteil Neckeroda der Gemeinde Blankenhain führt, eine stationäre Geschwindigkeitskontrolle zu errichten.

Dies ist nach derzeitigem Thüringer Recht der Gemeinde Blankenhain ohne eine Ausnahmegenehmigung nicht möglich. Leider ist bislang keine Antwort auf diesen Antrag eingegangen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann ist mit einer Antwort auf den oben genannten Antrag zu rechnen?

2. Welche Antwortfristen gibt es für derartige Anträge?

3. Sieht die Landesregierung grundsätzlich die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zum Aufstellen von ortsfesten Geschwindigkeitskontrollen für Gemeinden zu erteilen, die nicht in der Anlage zu § 2 Abs. 2 der Zuständigkeitsverordnung für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrswidrigkeiten genannt sind? Wenn ja, unter welchen Bedingungen? Wenn nein, warum nicht?

Für die Landesregierung antwortet der Staatssekretär im Innenministerium. Herr Rieder, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Beim zuständigen Innenministerium ist ein Antrag der Gemeinde Blankenhain nicht eingegangen. Der Landrat des Landkreises Weimarer

(Abg. Staatssekretär Dr. Schubert)

Land, Herr Münchberg, wandte sich jedoch mit Schreiben vom 12. Juni 2013 an das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr und bat Herrn Minister Carius um Unterstützung bei der Findung einer pragmatischen Lösung zum Aufstellen und Betreiben einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage durch die Gemeinde Blankenhain im Ortsteil Neckeroda. Dieses Schreiben des Landkreises Weimarer Land ist aus Sicht der Landesregierung durch Minister Carius mit Antwortschreiben vom 1. August 2013 beantwortet. Es zeigt auf, warum die Gemeine Blankenhain mit ihrem Ortsteil Neckeroda im Sinne des § 2 Abs. 2 der Zuständigkeitsverordnung zur Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten des Thüringer Innenministeriums vom 21. April 1998 keine berechtigte Gemeinde zur Aufgabenwahrnehmung der Geschwindigkeitsüberwachung ist. Seitens des Innenministeriums ist der Antwort des Verkehrsministeriums nichts hinzuzufügen.

Zu Frage 2: Eine Frist ist nicht bestimmt. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 3: Die Verordnung sieht keine Ausnahmen vor. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort des Innenministers auf die Kleine Anfrage 3294 der Abgeordneten Schubert vom 23. Juli 2013 sowie die Ausführungen der Landesregierung in der 132. Sitzung des Thüringer Landtags vom 18.10.2013.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Dieses platte Nein provoziert natürlich die Nachfrage, welche Möglichkeiten Sie sehen, dem Problem, das die Gemeinde Neckeroda hat, abzuhelfen.

Die Gemeinde hat die Möglichkeit, sich an die Polizei zu wenden, mit ihr gemeinsam die Situation zu analysieren und zu beraten, ob und - wenn ja - welche Schlussfolgerungen daraus gezogen werden müssen.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Dann machen wir weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kalich von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7167.

Danke, Herr Präsident.

Umbau des Bahnübergangs in Blankenstein

Für den Umbau des Bahnübergangs in der Gemeinde Blankenstein wurde eine Zweckvereinbarung zwischen der Kommune Blankenstein, der Deutschen Bahn AG, einem ortsansässigen Kraftzellstoffunternehmen, dem Straßenbauamt Ostthüringen, dem Freistaat Thüringen und dem Bund geschlossen. Aktuell steht eine Verschiebung des Vorhabens über das Jahr 2014 hinaus in Rede.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen wird die Baumaßnahme verschoben?

2. Wurde die Zweckvereinbarung von allen Beteiligten unterzeichnet?

3. Wann ist mit einer Entscheidung über den Baubeginn zu rechnen?

Für die Landesregierung antwortet die Staatssekretärin im Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Frau Klaan, bitte.