Protokoll der Sitzung vom 24.01.2014

Das können wir machen, kein Problem.

Nicht vergessen, das Nachreichen immer an die Landtagsverwaltung, dass die Antwort dann allen Abgeordneten zur Verfügung stehen kann.

Wir halten uns immer an die Geschäftsordnung des Landtags.

Sie geben sich große Mühe, Herr Staatssekretär.

Danke.

(Staatssekretär Dr. Schubert)

Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kemmerich von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/7187.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Auswirkungen der europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit auf den Freistaat Thüringen

Die seit 1. Januar 2014 geltende Arbeitnehmerfreizügigkeit für die europäischen Länder Bulgarien und Rumänien wird nach Auffassung des Fragestellers unsachlich debattiert. Ein Artikel der „Welt online“ vom 14. Januar 2014 gab der Debatte die Überschrift „Die realitätsferne Angst vor Armutszuwanderung“ und verwies darauf, dass rund 97 Prozent aller EU-Bürger gar keinen Gebrauch von der Freizügigkeit machten. Des Weiteren seien es, wenn überhaupt, Fachkräfte, die ihre Heimat verlassen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung bereits tatsächliche Auswirkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit für den Freistaat Thüringen?

2. Wie viele Menschen kamen seit dem 1. Mai 2011 im Zuge der Arbeitnehmerfreizügigkeit bis heute nach Thüringen und wie viele davon seit dem 1. Januar 2014 (bitte nach Nationalitäten auflisten)?

3. Wie bewertet die Landesregierung aufgrund der Erfahrungen von 2011 die arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Auswirkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Freistaat?

4. Trifft es nach Kenntnis der Landesregierung zu, dass die Mehrzahl der europäischen Arbeitnehmer im Freistaat „aufstockt“ oder Hartz IV bezieht (bitte die Anzahl und Nationalität angeben)?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Herr Höhn, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Erwartungen nach detaillierten statistischen Informationen zum jetzigen Zeitpunkt will ich an dieser Stelle gleich dämpfen. Drei Wochen nach Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit darf man mit Sicherheit noch keine detaillierten statistischen Auswertungen erwarten. Im Übrigen glaube ich, dass die schon zur Kenntnis genommen haben,

dass gerade Sie als Liberale einem statistischen Überwachungsstaat eher kritisch gegenüberstehen. Zu erwarten ist jedenfalls, dass künftig zwar mehr Arbeitnehmer aus diesen Ländern in Thüringen Beschäftigung suchen, als das bisher der Fall gewesen ist, auf der anderen Seite sagen uns ebenfalls unsere Erfahrungen, dass wir in Thüringen von einer vermeintlichen und oftmals, da gebe ich Ihnen recht, unsachlich diskutierten Zuwanderungswelle nicht überschwemmt werden.

Zu Frage 2: Informationen des Statistischen Landesamts zur Beantwortung dieser Frage liegen nicht im gefragten Detaillierungsgrad vor und bisher auch nur bis Ende 2012. Das Ausländerzentralregister weist Daten für die in Thüringen lebenden Ausländer auch für das Jahr 2013 aus. Ich fasse die wichtigsten Informationen für Sie zusammen. Seit dem 1. Mai 2011 gilt für Bürger der 2004 der EU beigetretenen Länder Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien und Ungarn die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland. Für die beiden 2007 beigetretenen Länder Bulgarien und Rumänien endeten die Einschränkungen erst am 1. Januar 2014. Seit 2011 ist eine Zuwanderung aus den genannten acht Staaten nach Thüringen zu verzeichnen. Es gab 2011 einen positiven Wanderungssaldo von 973 Personen, 2012 von 1.705 Personen aus den genannten acht Staaten. Das sind Angaben des Statistischen Landesamts. Die Zuzüge nach Thüringen haben sich, wie im Übrigen überall in Deutschland, nach der Einführung der Freizügigkeit erhöht. Sie sind ca. ein Drittel höher als vor Beginn der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Allerdings liegen die Zahlen der in Thüringen lebenden EU-Bürger aus den genannten Ländern immer noch auf einem sehr geringen Niveau. Die größte Gruppe kommt aus Polen mit 4.024 Personen. Deren Anzahl hat sich seit der Einführung der Freizügigkeit in Thüringen ungefähr verdoppelt. Danach folgen mit Stand 2013 Bürger Rumäniens mit 2.188, Bürger Ungarns mit 1.869 und Bulgariens mit 1.495 Personen. Aufgrund des eben erwähnten Wegfalls der Einschränkungen zum 1. Januar dieses Jahres gehen wir von einer Erhöhung dieser Zahlen aus.

Zu Frage 3: Die allgemeine Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Mai 2011 hatte auf Thüringen zunächst eher geringe Auswirkungen. Die Zuwanderung konzentrierte sich nach dieser Einführung auf die wirtschaftlichen Ballungsräume und Großstädte Deutschlands, also auf Regionen, in denen sich schon vorher nennenswert Menschen ausländischer Herkunft etabliert hatten und wo auch Fachkräfte intensiv gesucht werden. Während im April 2011 noch unter 5.000 Personen aus den osteuropäischen Ländern monatlich nach Deutschland zugewandert waren, erhöhte sich deren Zahl im ersten Monat der Freizügigkeit auf über 10.000. Seitdem liegt ihre Zahl monatlich etwa ein Drittel

über den Zuzügen, die vorher erreicht wurden. Sozialpolitisch sind keine negativen Auswirkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Thüringen spürbar. Das liegt in Thüringen auch an der demografisch bedingten Entlastung des Arbeitsmarkts, an der durchaus guten wirtschaftlichen Entwicklung der vergangenen drei Jahre und der damit verbundenen steigenden Nachfrage nach Fachkräften.

Zu Frage 4: Die allermeisten - ich könnte da noch eine Steigerungsform hinzufügen, ich belasse es bei „allermeisten“ - Arbeit suchenden ausländischen Mitbürger kommen nicht, um sich alimentieren zu lassen. Diese Menschen haben eine Würde, sie wollen hier arbeiten, sich selbst versorgen, eine berufliche und familiäre Perspektive finden und dabei auch willkommen sein. Die Mehrzahl der zugewanderten europäischen Arbeitnehmer in Thüringen stockt nicht auf und ist auch nicht zwingend auf Hartz IV angewiesen. Fakt ist aber, dass der Anteil ausländischer Bürger unter den Thüringer Arbeitslosen und Leistungsbeziehern etwas höher ist als die allgemeinen Quoten. Die Arbeitslosigkeit aller ausländischen Mitbürger in Thüringen beträgt derzeit 14,8 Prozent. Eine Ausweisung nach Nationalitäten ist nicht möglich, weil die Fallzahlen bei insgesamt 3.063 arbeitslosen Personen oft nur sehr gering sind und auch nicht jedes Detail in der Arbeitslosenstatistik ausgewiesen oder verpflichtend erfasst wird. Das gilt ähnlich für die Statistik des SGB II, bei der es keine verpflichtenden Angaben zu Nationalitäten gibt. 6.869 Personen mit Migrationshintergrund sind derzeit auf Leistungen aus dem SGB II angewiesen. Das sind lediglich 4,9 Prozent der Leistungsbezieher aus dem gesamten Bereich des SGB II in Thüringen, wobei man hier die Gesamtzahl der ausländischen Mitbürger mit insgesamt 55.500 in Relation setzt, so dass wir da von einer sehr geringen Quote ausgehen.

Herr Präsident, gestatten Sie mir noch, ich habe bei der Beantwortung der Frage 2 noch eine Tabelle, ich würde Ihnen die Tabelle gern in Schriftform auf dem üblichen Geschäftsordnungsweg nachreichen.

Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Minister.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Der war so ausführlich …)

Ausführlich und gut. Dann machen wir weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Möller von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/ 7188.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Bonussystem im Einstellungsverfahren in den Thüringer Schuldienst

Hinsichtlich der aktuellen demografischen Entwicklungen in Thüringen bekommt der Aspekt der Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern in den Thüringer Schuldienst immer mehr Bedeutung. Aus einem persönlichen Gespräch mit einer Gymnasiallehrkraft wurde auf ein Bonussystem innerhalb des Einstellungsverfahrens für den Thüringer Schuldienst hingewiesen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kriterien werden im Einstellungsverfahren in den Thüringer Schuldienst berücksichtigt?

2. Unter welchen konkreten Voraussetzungen können Boni im Einstellungsverfahren vergeben werden?

3. Wie werden momentane Teilzeitanstellungen (zum Beispiel als zeitweilige Vertretung aufgrund von Elternzeit) im Bonussystem angerechnet?

4. Werden nicht erfolgreiche Mehrfachbewerbungen von Absolventinnen und Absolventen für den Thüringer Schuldienst im Bonussystem angerechnet? Wenn ja, wie erfolgt diese? Wenn nein, warum nicht?

Für die Landesregierung antwortet der Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Herr Prof. Dr. Merten, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Möller wie folgt:

Zu Frage 1: Voraussetzungen für Einstellungen in den Thüringer Schuldienst sind freie Stellen und ein entsprechender Personalbedarf der Schulen. Im Verfahren können grundsätzlich nur Bewerber berücksichtigt werden, die den Nachweis über

1. die in Thüringen erfolgreich abgelegte Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt oder eine als gleichwertig anerkannte Zweite Staatsprüfung,

2. eine in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum abgeschlossene Lehrerausbildung im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG des Rates vom 7. September 2005, welche nach EG-Lehrämteranerkennungsverordnung vom 28. April 2008 in der jeweils geltenden Fassung als gleichwertig zu einer Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt in Thüringen anerkannt wurde oder

3. die Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen für eine Einstellung gemäß Anlage 1 der Einstellungsrichtlinien vorlegen.

(Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie Höhn)

Zunächst wird für alle Stellen in Kombination von Fächern, Fachrichtungen bzw. Berufsfeldern innerhalb eines Lehramts eine Rangreihe erstellt. In dieser werden diejenigen Bewerber aufgenommen, die durch die erworbene Qualifikation für das Lehramt oder durch die Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen durch ihre Fächer, Fachrichtungen bzw. Berufsfelder den Anforderungen entsprechen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach Leistungsgrundsätzen. Es wird eine Rangliste erstellt, die die Leistungen der Bewerber bewertet. Innerhalb der Ranglisten werden die Bewerber nach einer Formel, dem sogenannten gewichteten Gesamtwert G gereiht. In diese Formel fließen sowohl die Ergebnisse der Prüfung im Rahmen des Lehramtsstudiums als auch die Summe der Bonuspunkte ein.

Zu Frage 2 antworte ich wie folgt: Bonuspunkte werden zur Berücksichtigung von Berufserfahrung durch die pädagogische Tätigkeit sowie zur Anerkennung bereits erfolgter Bewerbungen um Einstellung in den Thüringer Schuldienst vergeben. Diese führen dann zu einer Verbesserung des gewichteten Gesamtwertes G. Zum Beispiel erhalten Bewerber, die sich ordnungsgemäß, jedoch erfolglos um eine Einstellung im Thüringer Schuldienst beworben haben, für diesen Bewerbungszeitraum einen Bonus von einem Zehntel je Schulhalbjahr. Bewerber, die befristet hauptberuflich im Thüringer Schuldienst beschäftigt waren, erhalten für eine nachgewiesene, den Anforderungen entsprechende Tätigkeit über den Zeitraum eines Schulhalbjahres einen Bonus von einem Zwanzigstel.

In den aktuellen Einstellungsrichtlinien des TMBWK zur Einstellung in den Thüringer Schuldienst vom 5. Juli 2012 - diese wurden im Amtsblatt des TMBWK Nr. 9/10/2012 als auch auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht - finden sich detailliert alle Einzelheiten zu den zu vergebenden Bonuspunkten und den jeweiligen Formeln zur Ermittlung des gewichteten Gesamtwertes G. Ich habe die Quelle angegeben. Ich glaube, es ist sinnvoll, sich das noch einmal anzuschauen.

Zu Ihrer Frage 3 antworte ich wie folgt: Bewerber, die befristet hauptamtlich im Thüringer Schuldienst beschäftigt waren, erhalten Bonuspunkte wie in Antwort 2 eben erläutert.

Zu Ihrer Frage 4 antworte ich wie folgt: Mehrfachbewerbungen in verschiedenen Schularten und Schulämtern finden keine Berücksichtigung, weil sie Bekenntnisse des Bewerbers sind, die mit denen in Antwort auf Frage 2 genannten Kriterien Berufserfahrung und Wartezeit nicht vergleichbar sind.

Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Bergner von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/7189.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Kommunales Hilfspaket

Im November 2013 haben sich CDU und SPD auf ein kommunales Hilfspaket in Höhe von insgesamt 136 Mio. € geeinigt. Die Finanzhilfe ist für die Jahre 2014 und 2015 angelegt und soll ohne Nachtragshaushalt durch ein Leistungsgesetz geregelt werden. Im Gesetzentwurf ist eine Investitionspauschale für Städte und Gemeinden vorgesehen, die mehr als 4 Prozent der Einwohner zwischen den Stichtagen 31. Dezember 2007 und 31. Dezember 2012 verloren haben.