Protokoll der Sitzung vom 28.02.2014

Ich möchte die Gelegenheit auch nutzen, auf einige inhaltliche Punkte einzugehen, die aus meiner Sicht von besonderem Gewicht sind: Kulturerbestandorte. Hier geht es nicht darum, dass wir die Energiewende verhindern wollen, sondern es geht darum, dass wir die Energiewende auch mit einem kulturlandschaftlichen Antlitz versehen wollen, das es erleichtert, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaats akzeptieren können, dass sie damit auch besser leben können. Wir müssen leider feststellen, dass es da in unserem Land Handlungsbedarf gibt. Es gibt viele Menschen, die sich zu Recht über manche Anlage ärgern, die viel zu nah an den Bebauungen ist, Beleuchtung, Befeuerung. Das sind alles Themen, die uns umtreiben.

Ich glaube, mit den Kulturerbestandorten 2025, die wir in den LEP aufgenommen haben - erstmalig internationale, nationale und auch thüringenweite Bedeutung, die hier enthalten sind -, haben wir einen wirklich wichtigen Schritt geleistet, diese als Teil unserer Heimat und auch als Teil unserer Thüringer Identität zu bewahren. Die Bestimmung dieser Kul

turerbestandorte leistet damit auch einen zusätzlichen Beitrag für die gesamte Thüringer Kulturlandschaft. Die Notwendigkeit dieser Regelungen sieht man beispielsweise auch am geplanten Stromnetzausbau sowie an den Plänen zur Errichtung von Windenergieanlagen. Mit der Festlegung der Kulturerbestandorte im LEP ermöglichen wir eine bessere Koordinierung der verschiedenen Ansprüche an den Landschaftsraum einschließlich eines besonderen Umgebungsschutzes. Mit dieser Vorgehensweise, meine Damen und Herren, ist es auch gelungen, die Errichtung von Windenergieanlagen im Umfeld der Wartburg zu verhindern und damit den Weltkulturerbestatus zu erhalten.

Zum Thema Raumentwicklung und Zentrale Orte: Im LEP wird Thüringen in seinen gewachsenen Strukturen neu gedacht mit einem neuen innovativen entwicklungsund handlungsorientierten Raummodell, das Stadt und Land als eine Einheit versteht. Das ist echte Regionalentwicklung und stärkt auch tatsächlich die Regionen. Die Tatsache, dass wir über die Einhaltung von Kriterien landeseinheitlich entscheiden, meine Damen und Herren, die sollte nicht verkennen, dass wir im Grunde eine Entwicklung, die aber vor Ort nur in Angriff genommen werden kann, nämlich die Frage, wie man interkommunal zusammenarbeitet, die Frage, wie man zu gemeinsamen Flächennutzungsplänen kommt, dass das Aufgaben sind, denen sich die Kommunen ohnehin stellen müssen, im demografischen Wandel umso mehr, um zu schauen, wie können wir eigentlich Flächen vernünftig entwickeln. Ich will das auch Frau Kollegin ScheringerWright noch mal sagen, ich glaube, gerade das ist sinnvoll, nicht, dass wir straffe Vorgaben geben, keine Flächen zu versiegeln. Das führt uns im Übrigen nicht weiter, wir haben das in einigen Regionalplänen gesehen, die uns zur Genehmigung vorgelegt wurden, da wurde mit einem Mal das Ziel der Bundesregierung, 30-Hektar-Ziel, einfach heruntergerechnet,

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Ihr Kollege hat null, oder?)

da wird es heruntergerechnet. Und was heißt das, was passiert dann? Es passiert Folgendes: Eine Kommune, die wie Ichtershausen beispielsweise momentan gewerblich relativ gut da steht und wo es wohl Sinn macht, dass dort auch noch mehr investiert wird, dort wird durch so eine starre Vorgabe und starres Runterregeln letztlich erreicht, dass dort gar nichts mehr passiert. Die müssten eigentlich in den Rückbau gehen. Ich muss sagen, das ist irgendwie falsch verstandene Nachhaltigkeit, da müssen wir schon Instrumente haben, die etwas enger daran orientiert sind, was der Bedarf in den Kommunen ist. Das Instrument, das wir bei den Zentralen Orten schaffen, dass eben Kommunen hier zusammenarbeiten müssen, das ist eben ein Instrument, was uns da hilft, dass Kommunen sa

(Minister Carius)

gen müssen, sie müssen gemeinsame Flächennutzungspläne vorlegen als ein Beispiel für interkommunale Zusammenarbeit, und das hilft, weil da nicht zwei Kommunen zwei Gewerbegebiete ausweisen, sondern die einen eins für Wohnen und die anderen eins für Freiraumsicherung etc. Das sind alles Themen, die sich hier stellen. Ich glaube, da haben wir ein Instrumentarium geschaffen, was uns eher hilft, den Nachhaltigkeitszielen, denen wir uns hier alle verschrieben haben, letztlich auch im Sinne der Landes- und Raumordnung Rechnung zu tragen.

Ich wollte Sie nicht im Satz unterbrechen. Lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Bitte, Frau Abgeordnete.

Aber gerade nach Ihren letzten Ausführungen, Herr Carius, wäre es da nicht hilfreich, auf der Grundlage von interkommunaler Zusammenarbeit eine Zielvorgabe für den Flächenverbrauch auszugeben, damit dann gesagt werden kann, wenn versiegelt wird, muss auch irgendwo entsiegelt werden?

Wir haben doch ohnehin die Vorschriften im Rahmen des normalen Baurechts, wo man einen Ausgleich schaffen muss. Das heißt, hier sehe ich diese Schwierigkeiten an dieser Stelle nicht. Wir haben Umweltkonten und wir haben darüber hinaus ein bundesweit gleiches Ziel und das ergibt für mich überhaupt keinen Sinn, warum wir dann zusätzlich dieses Ziel noch mal verankern müssen.

Also wir haben für die Grundzentren in ihrer Funktion als Ankerpunkte und Impulsgeber für den ländlichen Raum eine deutliche Aufwertung auch gegenüber dem ersten Entwurf geschaffen. Wir haben eine drei- bis fünfjährige Übergangsphase und Qualifizierungsphase geschaffen, die drei wesentliche Vorteile hat:

1. Wir haben Planungssicherheit in den Grundzentren, die in den Regionalplänen jetzt bestehen und ausgewiesen wurden.

2. Wir haben einen Ansporn für Städte und Gemeinden, auch zukünftig die Funktion eines Grundzentrums übernehmen zu können und

3. haben wir eine Motivation auch für Städte und Gemeinden, die durch die Regionalen Planungsgemeinschaften bislang nicht ausgewiesen worden sind, sich dann um diese Funktion sozusagen auch zu bewerben, indem sie jetzt nicht ein Bewerbungsverfahren einleiten, sondern einfach sagen, okay, wir erfüllen jetzt dadurch, dass wir beispielsweise größer geworden sind, auch Funktionen im Raum. Diese Funktionen müssen wir gewissermaßen auch abbilden.

In dieser Übergangsphase können die potenziellen Grundzentren ihre Ausgangssituation aktiv verbessern, indem beispielsweise durch freiwillige interkommunale Zusammenarbeit die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass wir sie dann aufnehmen können. Die Überprüfung der Zentralen Orte war im Übrigen auch nicht nur auf die Grundzentren beschränkt, auch die Ober- und Mittelzentren haben wir überprüft. Eines möchte ich an der Stelle auch klar sagen: Wir wollen keine Stärkung der Städte Erfurt, Weimar und Jena, die zulasten der übrigen Landesteile geht, sondern wir wollen, dass das LEP 2025 allen Landesteilen Zukunftsperspektiven eröffnet. Denn Thüringen ist nicht einseitig durch wenige Großstädte geprägt, sondern durch ein Nebeneinander von großen, mittleren und auch kleinen Städten sowie lebenswerten Dörfern in allen Landesteilen.

(Beifall CDU)

Ein weiteres wichtiges Thema ist das Thema erneuerbare Energien. Das LEP definiert hier den Thüringer Weg für die Energiewende und ich möchte betonen, wir sind hier nicht Nachzügler, sondern durchaus Vorreiter. Wir stärken die Rolle der Regionalen Planungsgemeinschaften bei der Gestaltung der Energiewende. Wir sind überzeugt, dass der Ausbau der Erneuerbaren auch mit Blick auf regionale Besonderheiten erfolgen muss, und wir gehen einen neuen Weg, der aber politisch vernünftig ist, indem er technologieoffen ist. Wir haben technologieoffene Mengenvorgaben gemacht. Es bleibt also den Regionen überlassen, welche Formen der erneuerbaren Energien sie in welchem Umfang ausbauen wollen. In manchen Regionen wird stärker die Biomasse ein besonderer Schwerpunkt sein, in anderen sicher wieder die Windenergie. Was wir aber ablehnen, sind pauschale Prozentvorgaben für die einzelnen Energieträger. Ich bin mir sicher, dass wir auf diesem Weg Thüringen durchaus zu einem Vorreiter auch in dem Feld Vereinbarkeit von den Zielen der Energiewende und dem Erhalt der typischen Kulturlandschaft machen können. Allerdings stellen sich zunehmend auch Fragen, die nicht von Thüringen allein beantwortet werden können. Dies gilt insbesondere für den Bau neuer Stromtrassen, von dem Thüringen als Transitland stärker als andere Länder betroffen ist. Auch hier haben wir uns bereits klar positioniert, uns eindeutig und unmissverständlich gegen weitere Querun

(Minister Carius)

gen des Landes, insbesondere des Thüringer Waldes ausgesprochen. Ich glaube, das ist wichtig, denn Thüringen darf beim Netzausbau nicht der Lastesel der Nation werden.

(Beifall CDU)

Hier wollen wir einen fairen Lastenausgleich in ganz Deutschland. Denn mit der sogenannten Thüringer Strombrücke über den Rennsteig durch den Thüringer Wald haben wir bereits einen zentralen Beitrag zum Netzausbau geleistet, der auch gewürdigt werden sollte.

Lassen Sie mich abschließend noch einen Ausblick auf das weitere Verfahren geben. Im Anschluss an die heutige Beschlussfassung werde ich den überarbeiteten dritten Entwurf des LEP 2025, wie wir es im Ausschuss in den groben Punkten vorgestellt haben, in die Endabstimmung innerhalb der Landesregierung geben. Mein Ziel ist es, diese Abstimmung zügig durchzuführen, dem Kabinett spätestens im April die entsprechenden Rechtsverordnungen mit dem LEP 2025 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Ich glaube, meine Damen und Herren, mit dem LEP stärken wir die historisch gewachsenen Thüringer Siedlungsräume, wir schaffen thüringengerechte Lösungen, die deutschlandweit Beachtung finden können. Das LEP ist unsere Antwort auf die Herausforderungen des demografischen und des energetischen Wandels. Wir wollen zukunftsfähige und starke Regionen und eine Stärkung der regionalen Verflechtungen erreichen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Carius. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Abgestimmt wird über die in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr in der Drucksache 5/7306 enthaltene Stellungnahme. Wer dafür stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU und SPD. Wer dagegen stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer sich enthält, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der FDP. Vielen Dank. Die Beschlussempfehlung ist somit angenommen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 14 beendet.

Wir kommen jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 15

Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2013 bis 2017 für den Freistaat Thüringen Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 5/7077 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/7302

Herr Abgeordneter Huster, Sie haben zur Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit Schreiben des Ministers für Bundesund Europaangelegenheiten vom 20. Dezember 2013 wurde dem Landtag der von der Landesregierung verabschiedete Mittelfristige Finanzplan - die MifriFi, Herr Mohring, richtig - für die Jahre 2013 bis 2017 für den Freistaat Thüringen mit der Bitte um Vorabüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zugeleitet.

Die Präsidentin des Landtags hat gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtags den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2013 bis 2017 für den Freistaat Thüringen bereits vor der ersten Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Dieser hat die Unterrichtung in seiner 71. Sitzung am 16. Januar 2014 und seiner 73. Sitzung am 13. Februar 2014 beraten. Die zweite Beratung ergab sich, weil die Abgeordneten insbesondere zu den in der Mittelfristigen Finanzplanung behandelten Sondervermögen sowie zu den EU-Programmen weitere Informationen erbaten. Diese wurden vom Thüringer Finanzministerium an den Haushalts- und Finanzausschuss weitergeleitet und in der 73. Sitzung am 13. Februar beraten. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Thüringer Landtag, den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2013 bis 2017 für den Freistaat Thüringen zur Kenntnis zu nehmen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Huster. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Publikum ist nicht mehr im Raum. Mittelfristige Finanzplanung - die Frage, die

(Minister Carius)

sich bei der Beratung dieses Tagesordnungspunkts stellt, ist immer: Lohnt es sich eigentlich? Glaubt man eigentlich den Zahlen, die dort vorgelegt werden? Da kann man sehr geteilter Ansicht sein. Die Zahlen, die uns der Finanzminister vorgelegt hat, will ich mit einigen wenigen Risiken versuchen in eine Relation zu setzen, um auch klarzumachen, warum wir der Ansicht sind, dass man hier tatsächlich seine Kraft und Energie vielleicht sparen kann, denn es ist irrelevant.

Einige der Risiken: Das erste Thema wäre zum Beispiel ganz sachlich formuliert - die Frage ist auch schon, glaube ich, kurz von Herrn Huster angesprochen worden - das Thema der Altlasten und deren Finanzrisiken. Es wird in der Mittelfristigen Finanzplanung angesprochen, die Altlastenkosten zum Beispiel für die ökologischen Altlasten sind unbekannt. Sie sind etwas besser eingepreist, sprich höher eingepreist als in der Vergangenheit. Ob es reichen wird, darüber kann man sehr geteilter Meinung sein. So ist das eben, also macht Herr Dr. Voß dort eine Annahme.

Herr Dr. Voß lässt auch andere Risiken schlicht und ergreifend einfach weg, weil er sie nicht bewerten kann, das muss er dann auch so tun. Ich zum Beispiel bin der Meinung, dass sowohl die Baukosten für die neue Justizvollzugsanstalt in Chemnitz teurer werden als bisher veranschlagt, wie auch vor allem die Risiken des UKJ und seines Baus bisher völlig ungeklärt sind und jedenfalls eingepreist gehören. Jeder Mensch, der mit doppelter Buchführung arbeitet, würde da eine Rückstellung bilden müssen. Das können wir nicht tun, weil es dafür in der Kameralistik keine Annahme gibt. Das heißt aber trotzdem, dass das Risiko da ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das größte Thema bei den Risiken ist natürlich und das weiß Herr Dr. Voß auch, dass das Steueraufkommen so in die Mittelfristige Finanzplanung aufgenommen ist, wie es eben zurzeit durch die Sachverständigengutachten ausgewiesen ist. Nur gehen diese Sachverständigengutachten von einer Annahme aus, die bislang in Deutschland in den letzten 50 Jahren nicht ein einziges Mal eingetroffen ist, nämlich von acht Jahren Wirtschaftswachstum nacheinander. Was sollen sie auch machen? Etwas anderes annehmen können sie zurzeit nicht, also hoffen wir irgendwie darauf, dass wir jedes Jahr 170 Mio. € Steuermehreinnahmen haben werden. Nur ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese Hoffnung eintritt, nahe null.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das wissen alle, nur ich kann es Herrn Dr. Voß nicht zum Vorwurf machen, ich kann ihm keine anderen Zahlen nennen. Man kann pessimistisch gerne einmal in die Fachpresse schauen, was die Risiken in den Schwellenländern angeht, in China, Indi

en oder Brasilien, oder auch die aktuellen Situationen in der Ukraine, die uns direkt betreffen und den DAX auch sofort nach unten gezogen haben. Alles das sind sogar noch Sonderfaktionen, die noch gar keine Rolle spielen; ich rede nur von ganz normalen Rezessionen.

Dann vielleicht noch einmal ein kleiner Ausblick auf das Problem, was sich dann hier in diesem Haushalt stellen könnte: Herr Dr. Voß geht von etwa 170 Mio. € Steuermehreinnahmen in den nächsten Jahren aus. Das ist auch ungefähr die Summe, die in den Jahren seit 2000, in denen Wirtschaftswachstum und Steuermehreinnahmen vorhanden waren, im Durchschnitt erzielt wurde. Das halte ich erst einmal für eine grundsätzlich richtige Annahme. Dann habe ich aber zwei Rezessionen herausgelassen, wie gesagt, die kann ich nicht mit einpreisen. Herr Dr. Voß geht davon aus, dass im Jahr 2015 noch ein - wie er das nennt - Konsolidierungsbedarf von 149 Mio. € besteht, im Jahr 2016 130 Mio. € und im Jahr 2017 von 90 Mio. €, die bislang überhaupt noch nicht untersetzt sind. Okay, da hofft man darauf, dass neue Landesregierungen es schon besser machen werden als die aktuelle. Wenn man das zusammenzieht mit den drei Jahren beispielsweise einer Nichtsteueraufkommenserhöhung - das ist eine sehr abgeschwächte Rezession, das ist noch nicht einmal ein Abschwung, das ist nur eine Stagnation -, hätten wir ein ungeklärtes Risiko in den nächsten drei Jahren von knapp 900 Mio. €. Diese Art von Schlechtrechnen ist noch nichts, womit ich jetzt hier den ganz großen Pessimismus an die Wand gemalt hätte. Der ganz große Pessimismus wäre der Einbruch von 1 Mrd. € Steuereinnahmen, den wir im Jahr 2001, glaube ich, einmal hatten. Darüber muss man gar nicht reden und ich rede da schon gar nicht über das Thema 2007, 2008 und 2009. Insofern hier zu dem Thema, was sagt uns die Mittelfristige Finanzplanung: Nun gut, sie sagt uns als Letztes - vielleicht von hier vorne aus noch etwas dazu -, dass Herr Dr. Voß etwas aufschreiben muss, was er selbst auch nicht glaubt - hoffe ich jedenfalls -, was den Personalbestand angeht und seine Verringerung im Freistaat, konkret in der Landesverwaltung. Der Ressortegoismus sorgt dafür, dass die unterschiedlichen Altersstrukturen der einzelnen Behörden überhaupt nicht berücksichtigt werden, dass das einmalige demografische Loch, was sich auftut durch die erhöhten Altersabgänge bis 2020 - zumindest in dieser Mittelfristigen Finanzplanung überhaupt nicht aufscheint und dass der Abbaupfad natürlich jetzt zurzeit von seinen 8.600 Stellen schon deshalb unrealistisch angenommen wird, weil darin immer noch unter anderem die 1.300 Hortnerinnen und Hortner enthalten sind, die mitnichten einen Abbau von realen Kosten darstellen, sondern maximal eine Umbuchung in Richtung Kommunaler Finanzausgleich oder einer Sonderfinanzierung der Kommunen, wenn sie denn kommu

nalisiert werden, was auch mittlerweile infrage steht. Dass wir die Hortner insgesamt abschaffen wollen, das behauptet noch nicht einmal der Finanzminister. Das habe ich auch bisher aus dem Kultusministerium so nicht gehört.

Also insgesamt gesprochen: Alles, was hier in dieser Mittelfristigen Finanzplanung steht, sind Annahmen, die wir insofern nicht widerlegen dürfen, weil sie auf offiziellen Zahlen beruhen, nur, diesen offiziellen Zahlen, denen glaubt eben keiner. Dementsprechend werden wir uns auch zu dem Thema verhalten. Wir werden ihn nämlich ablehnen. Danke.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Abgeordneter Meyer. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Lehmann für die CDU-Fraktion.