Deckung des Fehlbetrags gemäß § 23 Abs. 1 Thüringer Gemeindehaushaltsordnung sowie Nummer 1.2.2.1 der Verwaltungsvorschrift Haushaltssicherung Vorrang eingeräumt wurde.
Zu Frage 2: Im Ergebnis einer gemeinsamen Besprechung zwischen Vertretern der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, der Gemeinde sowie dem zuständigen Forstamtsleiter wurde vereinbart, dass die betroffene Gemeinde Mittel für waldzustandsverbessernde Maßnahmen in ihren Verwaltungsund Vermögenshaushalt einstellt, sobald es die Haushaltslage der Gemeinde wieder zulässt.
Zu Frage 3: Die oberste Forstbehörde überprüft den beantragten Waldverkauf unter Bezug auf die in § 33 Abs. 2 Thüringer Waldgesetz genannten Versagungsgründe. Dabei konnten keine Anhaltspunkte für eine Versagung des Waldverkaufs festgestellt werden.
Zu Frage 4: Bei der Genehmigung der Veräußerung von Kommunalwald hat die Allgemeinwohlverpflichtung nach § 33 Abs. 2 Thüringer Waldgesetz einen herausragenden Stellenwert, da dieser öffentliche Wald besondere Funktionen in den Bereichen Erholung und Naturschutz für das Allgemeinwohl erfüllt. Daraus ergibt sich die in § 34 Abs. 1 Thüringer Waldgesetz enthaltene Vorgabe, dass Erlöse aus kommunalen Waldverkäufen grundsätzlich zur Erhaltung und Verbesserung des Waldes verwendet werden sollen. Der durch diese Formulierung gegebene Spielraum wird als ausreichend erachtet, um auf andere berechtigte Interessen von Kommunen eingehen zu können.
Ich habe zwei Nachfragen. Sie sagten in der Beantwortung der ersten Frage, Herr Richwien - ich bringe es mal in Kurzform -, der Haushaltskonsolidierung wurde Vorrang eingeräumt. Meine Frage: Wer hat das eingeräumt?
Und eine Zusatzfrage: Haben wir eventuell mit einer Gesetzesänderung zu rechnen oder mit einer neuen Vorlage, die das Vorhaben oder die Empfehlung des Rechnungshofs sanktioniert?
Zur ersten Frage: Wenn Sie die Antwort noch einmal nachlesen, da habe ich gesagt, „in einer Stellungnahme der Kommune“, die hat darauf Bezug genommen.
Zu der zweiten Frage: Es gibt mehrere Möglichkeiten, Gesetzesänderungen vorzunehmen, wenn man das möchte.
Dann frage ich zu dem Letzten noch einmal direkt nach, obwohl das jetzt nicht mein erstes Anliegen war: Herr Staatssekretär, plant Ihr Haus denn, dem Anliegen des Rechnungshofs durch eine solche Gesetzesänderung Folge zu leisten?
Dann hätte ich noch eine zweite Frage: Sie sind vorhin auf die gesonderten Allgemeinwohlbelange des Kommunalwalds eingegangen. Ließen sich diese aus Sicht Ihres Hauses auch im Privatwald erfüllen?
Und zur ersten Frage: Wenn mehrere Anträge vorliegen, das wäre hier ein Punkt, um in das Waldgesetz einzugreifen, dann glaube ich, dass man durchaus das Waldgesetz ändern sollte, weil der Wald nicht nur - wie ich gesagt habe - aus fiskalischen Gründen eine Rolle spielt, sondern der Wald natürlich auch in andere Dingen für uns wichtig ist, das heißt für die Erholung, den Wasserhaushalt und viele andere Sachen.
Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Koppe von der FDP-Fraktion in der Drucksache 5/7301.
Nach Aussage betroffener Schüler und Eltern des Staatlichen Gymnasiums „Johann Gutenberg“ in Erfurt war die Stelle des Spanischlehrers mehrere Jahre unbesetzt. Zum Schuljahresbeginn Sommer 2013 wurde eine Lehrerin eingestellt, wohl aber nur befristet mit einem Sechsmonatsvertrag. Alle Bemühungen, den Vertrag zu verlängern oder in ein unbefristetes Dienstverhältnis zu überführen, blieben bis Jahresende erfolglos. Auch eine Aussage über eine mögliche Verlängerung konnte vom Schulamt nicht getroffen werden. Nach Aufforderung durch die Bundesagentur für Arbeit, sich selbst frühzeitig um eine neue Stelle zu bemühen, ist die Lehrerin aktiv geworden und wird nun zum Halbjahresbeginn ab März 2014 ein Angebot in einem anderen Bundesland annehmen. Dort bekommt sie eine Vollzeitstelle mit sofortiger Verbe
amtung an einem Gymnasium. Somit hat dann das Gutenberg-Gymnasium ab März 2014 wieder keinen Spanischlehrer mehr.
1. Wie viele befristete Verträge laufen im Thüringer Schuldienst nach Kenntnis der Landesregierung zum Schulhalbjahr aus und wurden bisher nicht verlängert bzw. nicht in ein unbefristetes Dienstverhältnis überführt?
2. Zu welchem Zeitpunkt sollen nach Auffassung der Landesregierung die Staatlichen Schulämter den Lehrkräften, deren befristete Verträge zum Schulhalbjahr auslaufen und deren Stelle weiterbesetzt werden soll, ein entsprechendes Angebot machen?
3. Wie viele Lehrkräfte mit befristeten Verträgen haben im Laufe der Legislaturperiode ein Angebot der Staatlichen Schulämter zur Verlängerung ihres Vertrags zum Schulhalbjahr jeweils abgelehnt?
4. Mit welchen Maßnahmen wird nach Erkenntnissen der Landesregierung der Spanischunterricht am Gutenberg-Gymnasium im nächsten Schulhalbjahr abgesichert?
Für die Landesregierung antwortet der Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Prof. Dr. Merten, bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Koppe wie folgt:
Zu Ihrer Frage 1: Es befanden sich 21 Lehrkräfte an staatlichen Schulen in Thüringen in einem bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2013 bzw. 2014 befristeten Arbeitsverhältnis. In sieben Fällen erfolgte keine Verlängerung des Arbeitsvertrages bzw. eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Diese Lehrkräfte waren nur zur Vertretung von Elternzeit eingestellt, deren Abwesenheit endet.
Zu Ihrer Frage 2: Einstellungen erfolgen auf der Grundlage der Thüringer Einstellungsrichtlinie. Zur Unterrichtsabsicherung werden durch die staatlichen Schulämter bei entsprechendem Bedarf und freien Stellen Lehrkräfte regelmäßig unbefristet eingestellt. Zur vorübergehenden Vertretung von Lehrkräften können, wenn keine andere geeignete Personalmaßnahme zur Unterrichtsabsicherung führt, befristete Einstellungen von Lehrkräften vorgenommen werden. Für befristete Einstellungen liegt ein Befristungsgrund, zum Beispiel Elternzeitvertretung, vor, der in absehbarer Zeit wegfällt. Aus die
sem Grund können die staatlichen Schulämter den Vertretungslehrkräften kein unbefristetes Einstellungsangebot im Zusammenhang mit der Vertretungsstelle machen.
Zu Ihrer Frage 3: Da hierzu keine statistischen Erhebungen erfolgen, liegen der Landesregierung auch keine entsprechenden Informationen dazu vor.
Zu Ihrer Frage 4: Das Staatliche Gymnasium „Johann Gutenberg“ in Erfurt hat zur Absicherung des Spanischunterrichts grundsätzlich ausreichend Lehrkräfte im Stammpersonal zur Verfügung, die sich jedoch teilweise in Elternzeit bzw. Erziehungsurlaub befinden. Die Absicherung des SpanischUnterrichts wurde über eine befristet beschäftigte Lehrkraft sichergestellt, deren Einsatz ursprünglich im April 2014 enden sollte.
Die Lehrkraft hat jedoch von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht und stand der Schule ab 29. Januar 2014 nicht mehr zur Verfügung. Ein vom Schulamt unterbreitetes Verlängerungsangebot hat die Vertretungslehrkraft nicht angenommen; das ist ja auch der Sachverhalt, den Sie geschildert haben. Das Staatliche Schulamt Mittelthüringen hat aus diesem Grund eine andere geeignete Vertretungslehrkraft für den Spanischunterricht eingestellt; der Unterricht kann somit planmäßig abgesichert werden.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Dann machen wir weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Möller von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7304.
Anfang Februar dieses Jahres machte der amtierende Schulleiter des Lyonel-Feininger-Gymnasiums in Buttelstedt/Mellingen in einem Brief an die Eltern auf den außergewöhnlich hohen Krankenstand bei den Lehrerinnen und Lehrern des Gymnasiums aufmerksam. Nachdem alle Möglichkeiten der Schule zur Vermeidung von Unterrichtsausfall ausgeschöpft sind, kündigte er an, dass befristete Kürzungen der regelmäßigen Stundenzahl einzelner Fächer vorgesehen seien, sollte sich die Situation nicht entspannen. Dies wiederum beunruhigt die Eltern, da sie eine unzureichende Vorbereitung auf Prüfungen befürchten.
2. Welche Maßnahmen sind seitens der Landesregierung geplant, um diese Situation kurzfristig bzw. langfristig zu klären?
3. Wurden zur Minimierung des Unterrichtsausfalls seitens des zuständigen Schulamtes Stunden aus dem Unterstützersystem bzw. die Abordnung von Lehrerwochenstunden von Schulen mit Reststunden als Gegenmaßnahmen erwogen?
Für die Landesregierung antwortet der Herr Staatssekretär im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Prof. Dr. Merten, bitte.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Möller wie folgt:
Zu Ihrer Frage 1: Der Landesregierung ist diese Situation seit dem 17. Februar 2014 bekannt. Grundsätzlich ist Unterrichtsausfall nicht tolerabel.
Zu Ihrer Frage 2: Seit dem 10. Februar 2014 sind zwei Kollegen der Berufsbildenden Schule Weimar stundenweise an das Gymnasium abgeordnet. Darüber hinaus wurde die Abordnung eines Kollegen vom Gymnasium Mellingen an das Gymnasium Apolda beendet. Das heißt, diese Stunden gehen also wieder zurück in die Ursprungsschule, die Stammdienststelle. Zudem wurde am 24. Februar 2014 eine Kollegin für das Gymnasium Mellingen neu eingestellt.
Zu Ihrer Frage 3 antwortete ich wie folgt: Es wurden für zwei Fachberater, deren Stammschule das Gymnasium Mellingen ist, eine Rückführung von Stunden aus dem Unterstützungssystem vorgenommen, um vorübergehend mehr Stunden für die Unterrichtsabsicherung zur Verfügung zu stellen.
Vielen Dank. Es ist zwar ein kurzer Zeitraum seit diesen Maßnahmen inzwischen vergangen, aber können Sie bereits sagen, inwieweit sich das ausgewirkt hat?
Herr Abgeordneter, dazwischen lagen Ferien, da hat es sich sehr positiv ausgewirkt. In der Folgezeit gehe ich davon aus, dass es sich ebenso positiv auswirken wird.
Weitere Nachfragen gibt es nicht und wir nehmen zur Kenntnis, dass der Staatssekretär weiß, wann Ferien sind. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Jung von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7317.