Protokoll der Sitzung vom 20.03.2014

gangenheit zeigt, dass wenige Prozentpunkte über Basiszinssatz nicht den Untergang des Abendlandes bedeuten würden. Das Argument, es würden keine Bonitätsprüfungen gemacht, steht dem Argument gegenüber, dass Dispokredite nur Kontoinhabern mit regelmäßigem Einkommen eingeräumt werden. Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft hält niedrige Dispozinsen gar für eine Einladung, leichtfertig das Konto zu überziehen, und glaubt, deshalb steige das Schuldenrisiko und die Gefahr der Überschuldung. Ich glaube, da haben auch die Banken eine Verantwortung gegenüber ihren Kunden. Bei längeren und höheren Kontoüberziehungen sind Beratungsgespräche angebracht und werden von unseren Sparkassen auch jetzt schon getätigt. Selbst der Sparkassen- und Giroverband Hessen lehnte beide Initiativen wegen Auswirkungen auf andere Konditionen ab. Es ist möglich, dass andere Gebühren, wie Kontoführungsgebühren oder Bearbeitungsgebühren, steigen. Hier erwarten wir aber vor allem Transparenz gegenüber dem Verbraucher.

(Beifall DIE LINKE)

Die Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Thüringer Landtags für entsprechende Regelungen möchte ich dahin gehend zerstreuen, dass das Verbraucherdarlehensrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs Regelungen zur transparenten Zinsanpassung gegenüber Verbrauchern enthält, wir diese jedoch nicht für ausreichend halten. Auch hier greift meines Erachtens die Zinsanpassung nach oben genauso wie die Zinsanpassung nach unten. Kein Mensch hat die Erhöhung der Dispozinsen in Hochzinsphasen kritisiert, aber auch jetzt, in Zeiten von Niedrigzinsen, sollte diese Anpassung nach unten an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden. Der Bundesverband der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken sieht keinen direkten Zusammenhang zwischen der Höhe des europäischen Zentralbankleitzinses und der Höhe der Dispokreditzinsen. Das sehen wir im Übrigen auch nicht und wollen das im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher ändern. Wir bedauern, dass die angekündigte Diskussion im Haushaltsund Finanzausschuss auch nur sehr verkürzt stattgefunden hat. Es gab keine Diskussion zur Höhe der Dispozinsen über den Basiszinssatz, keine Diskussion zur Höhe der geduldeten Überziehung oder etwa darüber, ob man Menschen mit diesem Instrument helfen will oder kann. Ich denke, durch unsere beiden Initiativen kommen Geldinstitute nicht in eine Schieflage, aber Verbraucherinnen und Verbraucher würden von beiden Initiativen profitieren. Ich danke.

(Beifall DIE LINKE)

Danke schön. Für die CDU-Fraktion hat Frau Abgeordnete Annette Lehmann das Wort.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, heute beraten wir in zweiter Lesung das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Sparkassengesetzes und den Antrag für eine Bundesratsinitiative der Linken dazu. Ich kann vorausschicken, dass sich an der Auffassung der CDU-Fraktion zu beiden Vorschlägen der Linken gegenüber der Diskussion in der ersten Lesung nichts geändert hat. Die Fraktion DIE LINKE will mit dem Gesetz die Überziehungszinsen auf einen Zinssatz von maximal 5 Prozent über dem Basiszinssatz begrenzt haben. Eine entsprechende gleichlautende Gesetzesinitiative der Linken, das möchte ich in Erinnerung rufen, gab es bereits im Jahr 2012. Der Antrag, den es dazu gibt, der Entschließungsantrag besteht aus einem Entschließungsteil, in dem wir als Landtag feststellen sollen, dass die Dispozinsen generell zu hoch sind, und in dem wir die Landesregierung auffordern sollen, im Bundesrat aktiv zu werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, in den letzten Monaten hat sich der Ausschuss wie auch unsere Fraktion mit beiden Anträgen intensiv beschäftigt. Die Berichterstattung durch Frau Groß hat das Verfahren beschrieben. Es gab eine schriftliche und eine Online-Anhörung dazu. Bei der Online-Anhörung haben sich gerade einmal sechs Personen anonym beteiligt und ich meine, das sind nicht viele Menschen oder Betroffene, wenn wir an die über 1,86 Mio. volljährigen Bürger in Thüringen denken, von denen sicher viele zumindest auch die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Dispokredits haben. Natürlich ist es verständlich, dass bei dem derzeitig niedrigen Zinsniveau Dispokredite und Überziehungskredite als relativ teuer empfunden werden. Jedoch rechtfertigt diese Tatsache nach unserer Auffassung einen staatlichen Eingriff in die Zinsgestaltung der Thüringer Sparkassen nicht. Das haben auch die Zuschriften im Rahmen der schriftlichen Anhörung ergeben. Weil Überziehungskredite Kunden grundsätzlich ohne weitere Prüfung ihrer Bonität bis zu einem gewissen Limit automatisch eingeräumt werden und demzufolge keine konkrete Risikobewertung des Kunden erfolgt, ist der Überziehungskredit auch immer der teuerste Kredit einer Bank. Das ist auch immer noch so, gleichwohl einige Banken inzwischen freiwillig ihre Zinsen für Dispo- und Überziehungskredite gesenkt haben. Das kam auch in der Diskussion im Haushalt- und Finanzausschuss zum Ausdruck. Frau Kollegin Skibbe, da habe ich eine andere Wahrnehmung aus unserer Ausschussdiskussion. Ich finde, wir haben sehr intensiv und sehr lange zu diesem Thema diskutiert. Wenn bei Ihnen jetzt noch Fragen geblieben sind, muss ich sagen, es gab die Gelegenheit, dass

Sie auch all Ihre Fragen oder Ihre Meinung im Ausschuss kundtun.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Vorhaben der Linken ist aus rechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Sicht höchst bedenklich und stellt nach unserer Auffassung einen rechtlich unzulässigen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Vertragsautonomie dar. Es würde nach unserer Auffassung zu einer Schwächung der Thüringer Sparkassen führen, denn es hätte sinkende Erträge und somit auch weniger Ausschüttung zum Beispiel für die kommunalen Träger oder für die gemeinnützigen Engagements der Sparkassen zur Folge.

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kuschel?

Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Danke, Frau Präsidentin. Danke, Frau Lehmann. Sie hatten soeben ausgeführt, dass unser Gesetzentwurf an verfassungsrechtliche Grenzen stößt. Wie erklären Sie dann, dass im Bürgerlichen Gesetzbuch der Gesetzgeber eine Höchstgrenze zum Beispiel für Zinsen bei nicht fristgemäßer Zahlung festgesetzt hat, nämlich gerade 5 Prozent über Basiszinssatz. Wäre das da nicht ähnlich ein verfassungsrechtlicher Verstoß, wenn Sie das in unserem Gesetz so erkennen?

Ich kann das so nicht erkennen, Herr Kollege Kuschel, weil ich ja eben von dem Wettbewerb der Banken, der Kreditinstitute untereinander auch gesprochen habe. Deswegen finde ich, dass man das eine von dem anderen schon unterscheiden muss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage es gern noch mal: Das Vorhaben der Linken ist aus unserer Sicht, aus wettbewerbsrechtlicher Sicht eben höchst bedenklich. Wie gesagt, wir plädieren hier auch für die Vertragsautonomie, die ebenfalls, Herr Kollege Kuschel, verfassungsrechtlich garantiert ist.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Aber da haben wir die 5 Prozent.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Sparkassen verfügen über ein dichtes Netz an Filialen oder auch an Automatenstellen, die ja auch jeweils finanziert werden müssen. Das wird eben

auch aus diesen Einnahmen getan. Ein weiterer Punkt ist, dass die Risikovorsorge nach Basel III im Blick bleiben muss. Insbesondere die umfangreiche ablehnende Zuschrift des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen verweist auch auf die europarechtliche Harmonisierung des Verbraucherkredits, Herr Kollege Kuschel, und das sollten Sie auch nicht außer Blick lassen, wonach Mitgliedstaaten keine abweichende Regelungen zu Zinsoberund -untergrenzen treffen dürfen.

Im Ergebnis der Anhörung überwiegen die ablehnenden Stellungnahmen. Der Verband der Thüringer Wirtschaft sagte zum Beispiel, dass geschuldete und eingeräumte Überziehungskredite sowie Verbraucherkredite nicht als Instrumente der Sozialpolitik aufzufassen seien, und das würde den Wirtschaftsstandort Thüringen benachteiligen. Jeder verantwortungsbewusste Sparer sollte eine irrationale Verschuldung über den Dispo subventionieren. Das ist das, was die Linken hier vorschlagen. Der Gesetzentwurf führt Anreize zur Verschuldung ganzer Kundengruppen ein, die die Fraktion DIE LINKE folglich nur vorgeblich unterstützen will. Die Sparkassenkunden, alle Sparkassenkunden würden dann weniger Zinsen auf ihr Erspartes erhalten oder mehr Gebühren zahlen, um die Zinsbegrenzung der Verschuldungskunden zu finanzieren. Die Verschuldung von Bürgern soll mit diesem Gesetz also erleichtert werden. Und wenn noch mehr Bürger in die Schuldenfallen geraten, weil sie hineingelockt werden, weil sie dauerhaft mehr ausgeben, als sie einnehmen, dann benötigen wir auch noch mehr Schuldnerberatungsstellen oder haben am Ende noch mehr Privatinsolvenzen. Denn damit würde den Bürgern ein Weg eröffnet, den sie oft aus eigener Kraft nicht mehr verlassen können. Mit dem Dispo- und Überziehungskredit fängt es an, mit Bestellungen und Aboverträgen und anderen Dingen geht es weiter. Ich denke, das wollen wir alle nicht. Der Dispokredit ist nur für eine kurzfristige Finanzierung von Ausgaben angelegt und nicht für eine dauerhafte Finanzierung von Lebenshaltungskosten. Das hatte ich auch bereits bei der ersten Lesung ausgeführt. Für den Überziehungskredit gilt Gleiches. Im Übrigen besteht auch hier das Ausfallrisiko einseitig zulasten der Sparkassen.

Mit Ihren Wunschvorstellungen, werte Kollegen der Linken, wird gerade das Angebot für Kundengruppen mit der höchsten Nachfrage dann auch künstlich verknappt. Der Gesetzentwurf ignoriert die zwingenden Lehren aus der Finanzkrise, nicht mit altruistischen Schwärmereien Risiken wie die aus der Verschuldung zu ignorieren.

Letztlich will die Fraktion DIE LINKE die Verluste aus nicht rückzahlbaren Krediten zulasten aller Sparer sozialisieren. Damit wird eine Gruppe von Kreditinstituten bestraft, die als eine der wenigen nicht zu den Auslösern der Finanzkrise zählte und mit ihren Finanzdienstleistungen zur Versorgung

der Menschen vor Ort, wie gesagt, auch mit dem breiten Filialnetz beiträgt. Unsere Sparkassen erfüllen einen öffentlichen Auftrag und sind eine tragende Säule in unserem Bankensystem. Das Ziel kann nur sein, den vorhandenen Bedarf an Dispositionskrediten mit einem verantwortlichen Verschuldungsverhalten abzustimmen. Es ist wichtig, dass die Bürger selber die Entscheidungen für eine für ihre Bedürfnisse passende Kreditaufnahme treffen und zwischen den verschiedenen Marktangeboten auch entscheiden können. Aus den genannten Gründen kommt für uns eine Änderung des Sparkassengesetzes - wie hier vorgeschlagen - nicht infrage und auch die angestrebte Bundesratsinitiative werden wir ablehnen. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Danke schön. Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Uwe Barth das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die inhaltlichen Ziele des Gesetzes sind von meinen Vorrednern schon genannt worden. Die Kollegen von den Linken wollen, dass die Thüringer Sparkassen künftig ihre Dispo- bzw. Überziehungszinsen maximal 5 Prozent über den Basiszinssatz legen dürfen. Der Basiszinssatz beträgt derzeit minus 0,38 Prozent, ab dem 01.01.2014 ist er auf minus 0,63 Prozent vorgelegt, das heißt, wir hätten Höchstgrenzen für die Dispozinsen von unter 5 Prozent. Die Anzuhörenden, meine Vorredner haben es schon gesagt, haben sich nahezu ausschließlich ablehnend geäußert in ihren Stellungnahmen. Es war ganz interessant, auch das eine oder andere sachliche Argument dort noch mal zu lesen. Es wird ja argumentiert von den Kollegen von den Linken, dass die Banken wegen des niedrigen Leitzinses der LZB und der hohen Dispozinsen ihre Gewinne maximieren würden. Der ostdeutsche Bankenverband zum Beispiel hat zu diesem Punkt ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es - Zitat - „einen direkten Zusammenhang der Dispozinsen zur Höhe des Leitzinses der Europäischen Zentralbank nicht gibt. So setzen sich“ - heißt es weiter in der Stellungnahme - „die Dispozinsen wie der Zins bei jedem anderen Kreditprodukt auch aus diversen Bestandteilen zusammen.“ Der Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken sagt auch genau zu diesem Punkt: „Die Refinanzierungskosten eines Kreditinstitutes hängen maßgeblich davon ab, wie die Mittelherkunft strukturiert ist. Aus diesem Grund liegt der Anteil der Refinanzierung über die LZB insbesondere bei Kreditinstituten, die nicht aktiv am Kapitalmarkt engagiert sind, wie zum Beispiel Genossenschaftsbanken oder Sparkassen, meist nur im einstelligen Prozentbereich.“ Der Spar

(Abg. Lehmann)

kassen- und Giroverband Hessen-Thüringen meldet sogar Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Thüringer Landtags an. Landkreistag und Gemeinde- und Städtebund lehnen die Vorschläge ebenfalls ab, sie sehen - Zitat - „einen erheblichen Eingriff in die rechtliche sowie wirtschaftliche Selbstständigkeit der Thüringer Sparkassen“. Die haben nämlich erkannt, dass dieser Vorschlag schlicht und ergreifend bewusst einen Wettbewerbsnachteil für die Thüringer Sparkassen produziert, und das ist ein Ziel, dem sich meine Fraktion ganz bestimmt nicht anschließen wird, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Was ich ganz interessant finde, ich habe im Haushalts- und Finanzausschuss auch schon darauf hingewiesen, in der Stellungnahme des Gemeindeund Städtebundes gibt es sozusagen ein Sondervotum, nämlich der Stadt Eisenach, die den Gesetzentwurf begrüßt. Ob das auch mit Blick auf die Haushaltssituation der Stadt Eisenach wirklich im Interesse dieser Stadt liegt, das möchte ich ausdrücklich mal bezweifeln, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall CDU, FDP)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Die Wartburg-Sparkasse schüttet nicht aus, die hat noch nie ausgeschüttet.)

Der Gesetzentwurf offenbart eben grundsätzlich Unterschiede in einigen Fragen. Sie von den Linken finden niedrige Zinsen ganz grundsätzlich gut; ich will für meine Fraktion ausdrücklich sagen,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ihr habt doch auch eure Klientel.)

dass wir niedrige Zinsen ausdrücklich skeptisch sehen. Die Niedrigzinspolitik der LZB sehen wir ausdrücklich skeptisch, und zwar aus einem ganz einfachen Grund, weil nämlich bei so niedrigen Zinsen, der Leitzins liegt inzwischen bei 0,25 Prozent, in so einer Situation Geld billig ist, das führt am Ende dazu, dass viel Kredite aufgenommen werden, es kommt eine hohe Menge Geld, eine immer größer werdende Menge Geld in Umlauf, dadurch werden Hochrisikospekulationen natürlich auch gefördert, eigentlich etwas, was ich immer dachte, dass Sie das eher skeptisch sehen in dieser Frage. Das hat einfach damit zu tun, dass neues Geld billig ist, man relativ leicht auch herankommt. Am Ende steigt die Inflationsgefahr und wer von der Inflation als Erster negativ betroffen ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind die kleinen Sparer, die Bezieher kleiner Einkommen, die werden genau von dieser Politik nämlich als Erste getroffen.

(Beifall FDP)

Und dass Sie so einer Politik Vorschub leisten, das wundert mich schon sehr. Wir finden, dass das ausdrücklich ein Punkt ist, den man sehr skeptisch sehen muss.

(Beifall FDP)

Und schließlich, und das ist noch mal ein ganz wichtiger Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist auch so, dass dieser vorgeschlagene Weg, die Dispo-Zinsen auf diese Weise zu begrenzen, die Gefahr in sich trägt, dass Verbraucher in dauerhafte Verschuldung getrieben werden, weil Geld eben einfach billig ist. Dispo- und Überziehungskredite sind Instrumente, die nicht zur Dauerfinanzierung gedacht sind, sondern die als Überbrückungen für kurze Zeit dienen sollen. Für längere Zeiten gibt es ausdrücklich alternative Kreditformen, da gibt es auch Umschuldungen, das ist in einer der Stellungnahmen auch ausdrücklich so angeführt worden, dass das auch durchaus ein übliches Modell ist. Insoweit hat der Verband der Thüringer Wirtschaft Recht, wenn er in seiner Stellungnahme schreibt, ich zitiere wieder: „Geduldete und eingeräumte Überziehungskredite sowie Verbraucherkredite als Instrument der Sozialpolitik aufzufassen, würde dem Wirtschaftsstandort Thüringen schaden.“ Sie sind eben kein Instrument der Sozialpolitik, zu dem wollen Sie es aber machen.

(Beifall FDP)

Das ist falsch. Dann will ich, weil das aus meiner Sicht ein wichtiger Punkt ist, das, was ich auch in der ersten Lesung hier schon gemacht habe, noch mal darauf hinweisen: in § 2 Abs. 1 des Thüringer Sparkassengesetzes heißt es wörtlich: „Die Sparkassen fördern den Sparsinn, die allgemeine Vermögensbildung und die Wirtschaftserziehung der Jugend.“ Wie das, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit Ihrem Gesetzentwurf erreicht werden soll, wie Sie erreichen wollen, dass der Sparsinn der Jugend und die Wirtschaftserziehung der Jugend gefördert werden sollen, wenn wir Geld quasi unbegrenzt billig machen, wenn es für jeden einfach ist, sich Kredite zu besorgen, Überziehungskredite, Dispo-Kredite, die am Ende auch kaum noch eine Begrenzung in der Höhe haben, das zu erklären, ist Ihnen in den zurückliegenden Monaten auch in den Beratungen im Ausschuss nicht gelungen und es kann auch nicht gelingen, weil das zwei Dinge sind, die sich diametral gegenüber stehen.

(Beifall FDP)

Ich habe gerade während der Beratung eine SMS bekommen von jemandem, der diese Beratung hier verfolgt hat und der auch genau auf diesen Punkt hingewiesen hat: Man kann im Grunde nur das Geld ausgeben, was man hat. Das gilt für den Staat und das gilt für Privatleute natürlich ganz genauso. Und deswegen ist es falsch, deswegen kann es

nicht richtig sein, dass wir Dispo-Kredite und Überziehungskredite immer billiger machen und den Leuten damit, den Menschen damit das Gefühl geben, dass es quasi normal wäre, sich über beide Ohren zu verschulden, dass das so einfach wird, dass es da überhaupt keine Hemmschwelle mehr gibt.

(Beifall FDP)

Letztlich, und auch das muss man noch mal sagen, hat es auch jeder selbst in der Hand, auch Zinssätze, und zwar nicht nur für Verbraucherkredite, sondern auch natürlich für Überziehungs- und DispoKredite, sind ein Wettbewerbsmerkmal. Jeder hat es in der Hand, ein Kreditinstitut, eine Sparkasse, eine Bank nach seiner eigenen Einschätzung, nach seinen Parametern, die für den einzelnen wichtig sind, auszusuchen. Es gibt auch Banken mit ganz unterschiedlichen Dispo-Zinsen, es gibt in Thüringen zum Beispiel die Deutsche Skatbank mit Sitz in Altenburg, die ihren Dispo-Zinssatz in den letzten Wochen noch mal, auch schon in der „Zeit“ seit der ersten Debatte, noch mal gesenkt hat. Dort beträgt er derzeit 5 Prozent. Ich halte das, wie gesagt, ausdrücklich für zu niedrig, aber es ist Sache der Bank, das so zu machen, und wer das will, der kann zu so einer Bank wechseln

(Beifall FDP)

und sich entsprechend mit so einem preiswerten Kredit dort versorgen.

Meine Damen und Herren, abschließend, falls es noch nicht klar geworden sein sollte, wir werden beide Vorlagen ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, FDP)

Danke schön. Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Werner Pidde.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Problem, das hier gerade beraten wird, beschäftigt die Politik schon seit geraumer Zeit. Trotz des sehr niedrigen Leitzinses der Europäischen Zentralbank - es ist gerade hier schon genannt worden - von 0,25 Prozent sind die Zinsen für Dispo- und Überziehungskredite bei vielen Kreditinstituten nach wie vor sehr hoch. Verbraucherschützer kritisieren diese Situation seit Jahren und auch meine Fraktion, die SPD-Fraktion, hält diesen Zustand für unbefriedigend.