dung näher kommt, als wenn ihm ein hoher Zins ständig den außergewöhnlichen Charakter dieser Kreditierung in Form des Dispokredites vor Augen führt. Kunden und Bürger können sogar durch geringe Zinsen verleitet werden, in die Verschuldung hineinzulaufen. Sinnvoller als der Zwang, in außergewöhnlichen Situationen billiger Geld anzubieten, könnte diesbezüglich eher eine Beratungspflicht der Kreditinstitute sein, so auch eine Forderung im Koalitionsvertrag auf Bundesebene, die aus unserer Sicht eher zielführend ist. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es weitere Wortmeldungen? Die sehe ich nicht, dann kommen wir sofort zur Abstimmung. Gemäß der Geschäftsordnung wird nur über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/6876 abgestimmt, da die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfiehlt.
Wir stimmen direkt über den Gesetzentwurf in der Drucksache 5/6876 in zweiter Beratung ab. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen SPD, CDU und FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Die sehe ich bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt, und weil das so ist, sind wir fertig an der Stelle.
Wir kommen zur Abstimmung zum Antrag. Hier wird direkt über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/6877 abgestimmt. Wer für den Antrag stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen FDP, CDU und SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist auch der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer ES-Errichtungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/7009 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit - Drucksache 5/7440
Das Wort hat Herr Abgeordneter Hellmann zur Berichterstattung aus dem Ausschuss. Bitte, Herr Abgeordneter.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/7009, Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer ES-Errichtungsgesetzes. Grundlage der Änderung war das Gesetz über die Errichtung einheitlicher Stellen nach dem Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz und zur Umsetzung des Artikels 6 der Richtlinie 2006/123/EG (Thüringer ES-Errichtungsgesetz vom 8. Juli 2009).
Durch Beschluss des Landtags vom 20. Dezember 2013 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen worden. Der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat den Gesetzentwurf in seiner 51. Sitzung am 14. Januar 2014 und in seiner 53. Sitzung am 11. März 2014 beraten sowie eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Angehört wurden der Gemeinde- und Städtebund, die Arbeitsgemeinschaft Thüringer Handwerkskammern, die IHK Erfurt und der Thüringer Landkreistag. Es gab keine nennenswerten Einwendungen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hellmann. Nach Übereinstimmung ist mir bekannt, dass es keine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt geben wird. Das heißt, wir stimmen direkt ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung mit der Drucksachennummer 5/7009 in zweiter Beratung.
Wer für den Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Die sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die sehe ich auch nicht. Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wenn Sie für diesen Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung stimmen, dann bitte ich Sie jetzt, sich von Ihrem Platz zu erheben. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Vielen Dank.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kirchensteuergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/7439 ERSTE BERATUNG
Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Das sehe ich nicht. Auch hier ist nach meinem Kenntnisstand keine Aussprache vorgesehen. Das ist so. Dann kann ich an dieser Stelle, weil auch keine Überweisung in irgendeiner Form beantragt ist
Gut, vielen Dank. Es ist Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss gewünscht. Wer sich dieser Überweisung anschließt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke schön. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Die sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist der Antrag an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 7.
Aus bekannten Gründen springen wir jetzt ein Stück und kommen gleich zum Tagesordnungspunkt 11, da 8, 9 und 10 morgen behandelt werden.
Europa parlamentarisch stärken - Zwei Jahre Vereinbarung über die Unterrichtung und Beteiligung des Landtags in Angelegenheiten der Europäischen Union Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/6006 dazu: Beschlussempfehlung des Europaausschusses - Drucksache 5/7472
Das Wort zur Begründung hat Herr Abgeordneter Kubitzki aus dem Europaausschuss. Bitte, Herr Abgeordneter.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Antrag der Regierungskoalition wurde mit Beschluss des Landtags vom 23. Mai 2013, der Antrag, der die Evaluierung der Vereinbarung zwischen dem Thüringer Landtag und der Thüringer Landesregierung in der Zusammenarbeit zu euro
papolitischen Fragen enthält, an den Europaausschuss überwiesen mit der Aufgabe, dass der Europaausschuss einen Erfahrungsbericht zur Umsetzung der Vereinbarung zu erarbeiten hat. Genauso wurde die Landesregierung zur Erarbeitung eines Erfahrungsberichts beauftragt.
Der Ausschuss hat sich in seiner 22. Sitzung am 14. Juni 2013, in seiner 24. Sitzung am 13. September 2013, in der 26. Sitzung am 15. November 2013, in seiner 29. Sitzung am 14. Februar 2014 und abschließend in seiner 30. Sitzung am 14. März 2014 mit dem Antrag beschäftigt. Der Ausschuss hatte die Aufgabe, einen eigenen Erfahrungsbericht zu erarbeiten. Der erarbeitete Erfahrungsbericht ist Bestandteil unserer Beschlussempfehlung und liegt Ihnen vor. Der Erfahrungsbericht wurde auf der Grundlage erarbeitet, dass jede Fraktion, die im Europaausschuss vertreten ist, eine Stellungnahme zur Vereinbarung zwischen der Landesregierung und dem Thüringer Landtag erarbeitet und an den Ausschuss eingereicht hat. Es gab bei allen eingereichten Stellungnahmen der Fraktionen zu den nachfolgenden Punkten, die ich hier nenne, Übereinstimmung und Deckungsgleichheit. Das kommt auch darin zum Ausdruck, dass die heutige Beschlussempfehlung, die wir Ihnen als Europaausschuss vorlegen, im Europaausschuss auch einstimmig gefasst wurde. Die Deckungsgleichheit und die Übereinstimmung in der Auswertung umfasst folgende Punkte:
1. Nach anfänglichen Schwierigkeiten ist es dem Ausschuss und damit auch dem Landtag immer besser gelungen, das Instrument der Subsidiaritätsrüge bzw. Subsidiaritätsbedenken zielgerichteter einzusetzen.
2. Beide Vertragspartner handelten buchstabengetreu entsprechend der Vereinbarung. Nach Abschluss der Vereinbarung wurden bis zum 28. Februar 2014 363 Frühwarndokumente durch die Landesregierung an den Landtag übermittelt, davon 99 im Europaausschuss beraten und 89 wurden in den Fachausschüssen mitberaten. In sieben Fällen hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, im Bundesrat eine Subsidiaritätsrüge auszusprechen. In diesen sieben Fällen hat sich der Bundesrat ebenfalls dieser Auffassung angeschlossen und eine Subsidiaritätsrüge ausgesprochen. In 23 Fällen hat der Landtag Subsidiaritätsbedenken ausgesprochen und der Landesregierung empfohlen, diese im Bundesrat kundzutun.
3. Alle Fraktionen brachten den Vorschlag in den Erfahrungsbericht ein, dass die Landesregierung den Landtag stärker als bisher über prälegislative Vorschläge der Kommission und der EU informieren sollte - gemeint sind hier insbesondere Weißbücher, Grünbücher und Mitteilungen der Kommission -, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass meistens aus solchen Dokumenten wie den Weiß- oder
Grünbüchern Richtlinien entstanden sind, die für uns dann Gesetzescharakter haben. Wir sind als Ausschuss der Auffassung, je rechtzeitiger wir uns mit diesen Dokumenten wie den Weißbüchern oder den Grünbüchern befassen, kann stärker politischer Einfluss auf den Erarbeitungsprozess von Richtlinien genommen werden.
4. Der Ausschuss kam übereinstimmend überein, dass er nicht die Notwendigkeit sieht, dass die Vereinbarung einer gesetzlichen Regelung geändert werden soll. Wir schlagen deshalb dem Landtag vor, eine Neufassung der Vereinbarung vorzunehmen, weil wir sagen, dass mit dieser Neufassung die wenigen Punkte, die wir kritisch angesprochen haben, wie die Befassung mit prälegislativen Vorschlägen, dass wir das in die Neufassung mit aufnehmen. Wir empfehlen, dass diese Neufassung durch die Landesregierung und die Präsidentin des Thüringer Landtags unterzeichnet wird. Wir sind der Auffassung, dass mit dieser Neufassung eine gute Grundlage für die Zusammenarbeit eines neu gewählten Landtags und einer neuen Landesregierung auch in der Zukunft gelegt wird, dass die Zusammenarbeit zwischen Landtag und Landesregierung in europapolitischen Angelegenheiten damit auf eine gute Grundlage gestellt wird.
Als Ausschussvorsitzender gestatten Sie mir jetzt noch, dass ich mich angesichts dieses langen Erarbeitungsprozesses, auch was die Evaluierung betroffen hat, bei allen Ausschussmitgliedern für die konstruktive Zuarbeit und Zusammenarbeit recht herzlich bedanken möchte. Und ich möchte mich an dieser Stelle auch bei der Landesregierung, namentlich bei den bisherigen Europaministern, auch für die gute Zusammenarbeit bei der Realisierung der Vereinbarung bedanken. Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kubitzki. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Koppe für die FDP-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach dem Vortrag der Beschlussempfehlung durch den Vorsitzenden Kollegen Kubitzki ist es schwierig, da jetzt noch so sehr viel mehr dazu zu sagen, aber bei ein paar Punkten ist es uns, denke ich, schon wichtig, denen noch mal an der Stelle besondere Bedeutung zu geben.
Der Thüringer Landtag hat sich mit Wirkung vom 1. September 2011 einen eigenen Europaausschuss hier im Thüringer Landtag gegeben. Noch mal an der Stelle: Aus unserer Sicht eine sehr, sehr richtige und auch zwangsläufige Entscheidung, auch wenn man sich vor Augen führt, welche The
men mittlerweile Thüringen als Region und als Freistaat im europäischen Rahmen betreffen, wo auch Handlungen notwendig sind. Dies trägt aus unserer Sicht der großen Bedeutung europäischer Rechtsakte für die Gesetzgebung auch hier im Freistaat Thüringen Rechnung. Mit dem Vertrag von Lissabon kam zudem den regionalen Parlamenten das Recht zu, über ihre elementaren Beteiligungsrechte subsidiär zu wachen. Wer sich vor Augen führt und die Mitglieder des Europaausschusses wissen, wovon ich rede -, wie viele Rechtsakte der Thüringer Landtag seitdem behandelt hat, weiß, welches fundamentale Recht des Freistaats im Europaausschuss kulminiert.
Daher an dieser Stelle mein erster Dank meinen Kollegen, die naturgemäß auch im Ausschuss nicht immer einer, aber was noch viel schlimmer ist, nicht immer meiner Meinung waren,
aber denen allen zusammen anzumerken ist, dass wir alle zusammen bestrebt sind, die Rechte Thüringens gegenüber der EU zu wahren. Man kann also sagen, dass die Arbeit im Europaausschuss vom Wissen getragen ist, dass es einer gemeinsamen Stimme und Identität bedarf, um in Brüssel Gehör zu finden.
Nichts ist aber so gut, dass es nicht auch noch verbessert werden könnte. So brauchen wir aus unserer Sicht frühzeitig die Unterrichtung des Landtags über entstehende Vorhaben der EU-Kommission, um die Stimme Thüringens bereits vor der Vorlage ausgereifter Initiativen hörbar einzubringen. Es gilt auch für Vertreter des Freistaats das geflügelte Wort: „Wenn du hörst, dass Brüssel etwas vorhat, so ist es zu spät, um daran etwas zu ändern.“ Dies meint natürlich nichts anderes, als dass die unterschiedlichen Interessenlagen der Institutionen, der Nationalstaaten aber auch der Regionen so vielstimmig sind, dass bei Vorlage eines entsprechenden Gesetzesvorhabens Änderungen nur sehr schwer möglich, für eine kleine Region wie Thüringen fast unmöglich sind. Daher ist es aus unserer Sicht zu begrüßen, dass wir nunmehr über alle Grün- und Weißbücher unterrichtet werden, aus unserer Sicht eine kluge Erweiterung des Auftrags an die Landesregierung.