Protokoll der Sitzung vom 21.03.2014

Das muss man an dieser Stelle deutlich sagen, das Thema ist ja vom ersten Redner deutlich aufgemacht worden. Deswegen ist diese Grundsatzpositionierung, die im Gesetzentwurf eigentlich gar nicht enthalten ist, aber vorausgesetzt wird, trotzdem vielleicht notwendig.

Mit dem Gesetzentwurf sollen nun verschiedene Regelungen getroffen werden, die ein Stück weit auch spiegeln und Anpassungen vornehmen an die rechtlichen und auch tatsächlichen Entwicklungen in den letzten Jahren. Wie das so ist bei so einem Gesetzentwurf, gibt es natürlich Regelungen, die einem dann besser gefallen, und andere, die man eher kritisch sieht. Dazu gibt es dann die Ausschussberatungen. Ich will das deswegen auch nicht ganz so ausführlich und in die Tiefe gehend machen wie meine Vorredner, aber einige Punkte trotzdem ansprechen.

Flexiblerer Personaleinsatz, Einführung einer Familienpflegezeit, auch die faktische Abschaffung des einfachen Dienstes mit der Verschmelzung des einfachen und mittleren Dienstes, das sind Punkte, die aus unserer Sicht ausdrücklich in die richtige Richtung gehen.

Eine kleine Anmerkung sei mir gestattet zur Frage des Laufbahnrechts. Die Abschaffung des einfachen Dienstes darf natürlich nicht dazu führen, sollte nicht dazu führen, dass die Schulabgänger, die „nur“ über einen Hauptschulabschluss verfügen, faktisch vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen werden. Da muss man einfach ein Augenmerk drauf haben, das darf nicht passieren.

(Beifall FDP)

Wenn das gesichert ist, ist das, glaube ich, eine wichtige Hürde, die dann nicht mehr vorhanden ist.

(Beifall FDP)

Politische Beamte sind ein Punkt, der auch neu geregelt wird. Die veränderten Anrechnungsmöglichkeiten, die vorgesehen sind, sind eine Reaktion auf verschiedene Vorgänge in der letzten Zeit. Es soll jetzt so sein, dass Einkünfte aus einer neuen Beschäftigung, egal wo sie stattfindet, vollständig auf das Ruhegehalt aus der Beamtentätigkeit angerechnet werden. Da fällt uns allen natürlich sofort die sogenannte Causa Zimmermann ein, die hier ein Stück weit reflektiert wird, was ausdrücklich richtig ist. Ich will nur den Hinweis geben, dass mit Blick auf andere Vorgänge, die es in der Landesregierung in den letzten Monaten gegeben hat, wir vielleicht auch darüber nachdenken sollten, dass

(Abg. Gumprecht)

wir im Beamtenversorgungsgesetz die eine oder andere Klarstellung vielleicht vornehmen könnten, zum Beispiel die Frage, ob nicht Minister, wenn sie ihr Amt antreten, ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass zum Beispiel Ruhebezüge, die sie von anderen Stellen bekommen, möglicherweise aus einer Vortätigkeit in einem Bundesministerium, unverzüglich anzuzeigen sind und auch jede Änderung unverzüglich anzuzeigen ist. Das ist im Gesetz drin, aber es ist offenbar nicht jedem Minister klar. Die Staatsanwaltschaften gehen damit offenbar auch so um, dass es eben nicht notwendig ist, das zu wissen. Wenn man es klarstellen kann - ich will es einfach an der Stelle einmal anregen, da das Beamtenversorgungsgesetz sowieso ein Stück weit mit betroffen ist -, könnte man vielleicht überlegen, ob es da eine Möglichkeit gibt, wie man das klarstellen kann. Es geht gar nicht darum, das für den Fall in der Vergangenheit noch mal groß aufzuziehen, nur darum, Wiederholungen zu vermeiden, weil die Regelungen alle einen Sinn haben. Diese Anzeigepflicht hat vor allem den Sinn, Überzahlungen zu vermeiden und damit Rückzahlungspflichten zu vermeiden. Wenn da irgendetwas der Klarstellung dienen kann, dann ist das, glaube ich, eine wichtige oder zumindest hilfreiche Geschichte.

Die zweite Frage bei den politischen Beamten, die immer wieder gestellt wird, ist die Frage: Brauchen wir die überhaupt und wo brauchen wir die? Für meine Fraktion will ich sagen, wir glauben, dass politische Beamte in Schlüsselpositionen notwendig sind, und zwar da, wo eine besondere fortdauernde Übereinstimmung mit der Regierungspolitik gegeben sein muss, um das reibungslose Funktionieren des Übergangs von der politischen Spitze in die Verwaltungen hinein zu gewährleisten. Wir brauchen politische Beamte. Ob wir aber alle brauchen, die in dem Gesetz aufgeführt sind, das wird sicherlich in der Zukunft auch weiter diskutiert werden. Ich sage für meine Fraktion: Bei Staatssekretären verstehe ich das, bei Staatssekretären akzeptieren wir das, ebenso bei den dort aufgeführten Präsidenten der drei Behörden. Warum allerdings die ganzen Beauftragten auch den Status von politischen Beamten haben, das ist eine Frage, die mir noch niemand wirklich erklären konnte.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist ein Punkt, bei dem wir auf jeden Fall Änderungsbedarf sehen. Es gibt noch ein paar andere Punkte, die wir kritisch sehen, wo wir zumindest noch Fragen haben. Das ist die vollkommene Streichung der Altersteilzeit im Gesetzentwurf. Man kann sich über die Zweckmäßigkeit der existierenden Altersteilzeitregelung trefflich streiten, sie aber komplett zu streichen, ob das wirklich die richtige Antwort ist, da habe ich durchaus meine Zweifel. Bei den Polizeivollzugsbeamten, auch beim feuerwehrtechnischen Dienst und auch im Justizvollzugsdienst haben wir die Chance - bisher zumin

dest - verpasst, in dem Gesetzentwurf eine flexible Altersgrenze einzuführen. Es gibt gerade in diesem Bereich häufig Schicht- und Wechseldienste. Und es ist bekannt, dass solche Dienste, wenn man sie über viele Jahre macht, auch gesundheitliche Auswirkungen haben, und zwar schädliche Auswirkungen für die Gesundheit, muss man ausdrücklich sagen. Deswegen glauben wir, dass es ein Punkt wäre, an dem man wirklich prüfen sollte, ob es Möglichkeiten gibt, dass man diese Dienstzeiten in irgendeiner Form angemessen berücksichtigt.

(Beifall FDP)

Beamte auf Zeit sollen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf mit Ablauf ihrer Dienstzeit entlassen werden und nicht wie bisher in den Ruhestand eintreten. Diese Änderung ist nicht für die kommunalen Wahlbeamten vorgesehen. Insoweit dürften die nicht davon betroffen sein. Wer davon betroffen sein kann und welche Auswirkungen das hat, das ist ein Punkt, den wir im Ausschuss schon ganz gern noch mal geklärt wissen würden, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Insgesamt gibt es also Licht und Schatten. Für meine Fraktion beantrage ich deshalb, den Gesetzentwurf im Innenausschuss, im Haushalts- und Finanzausschuss und auch möglicherweise - das werden wir zumindest beantragen, ich bitte darüber nachzudenken - im Bildungsausschuss zu beraten. Darüber habe ich jetzt nichts gesagt, aber es sind die Hochschullehrer zumindest mit betroffen, deswegen wäre es dort vielleicht auch gut aufgehoben. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Hey von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist seit einigen Tagen bei uns Abgeordneten. Wir hatten ihn auch im Postfach, da ist er gelandet, sehr umfangreich, ich habe ihn einfach mal mitgebracht, manchmal nicht leicht zu lesen. Früher waren manchmal Gesetze wie Belletristik, aber hier ist es immer schwierig, weil dann auf andere rechtliche Teilbereiche abgestellt wird und dieser Gesetzentwurf auch eine ganz Reihe von gesetzlichen Bestimmungen regelt, die da mit einmal angepackt werden. Ich will jetzt nicht alles, was meine Vorredner bereits hier angesprochen haben an bestimmten Schwerpunkten und auch da, wo Probleme gesehen werden, noch einmal aufgreifen, weil ich selbst merke, dass in dieser hoch aufgeladenen und spannungsreichen, emotionalen Debatte der eine

(Abg. Barth)

oder andere doch schon auf die Uhr schaut und merkt, es ist Mittagszeit.

Ich will aber mal auf die positiven Veränderungen eingehen, die hier in diesem Gesetzentwurf mit geregelt sind. Es ist richtig, es kam eben ein Zwischenruf, ich bin von Haus aus Beamter, und deswegen interessiert mich natürlich diese rechtliche Regelung ganz besonders. Um bei den positiven Sachen zu bleiben, es geht hier auch um eine Einführung einer sogenannten Familienpflegezeit in § 64 des Thüringer Beamtengesetzes, die analog wie bei den Arbeitnehmern gehandelt werden soll. Wir haben eine Erweiterung der Ausschreibungspflicht in § 3 des Laufbahngesetzes, eine Reduzierung der Laufbahn in § 9 des Laufbahngesetzes auf 11 Laufbahnen, damit verbunden eine Erleichterung auch des Laufbahnwechsels, das finden Sie in § 45 dieser gesetzlichen Regelung. Es geht um eine grundsätzliche Anerkennung der in anderen Bundesländern oder beim Bund erworbenen Laufbahnbefähigung in § 24 des Laufbahngesetzes, die Einführung eines sogenannten Praxisaufstiegs in § 43 und die Erleichterung des Aufstiegs insgesamt, es geht um eine Verpflichtung der Dienststellen zur Erstellung von Personalentwicklungskonzepten. Das ist in § 47 dieses Laufbahngesetzes mit verankert. Sie wissen, es soll eine Neuregelung bei der Versorgung politischer Beamter geben, wenn sie aus dem Dienst scheiden. Es gab in der Vergangenheit den einen oder anderen Vorfall, der uns auch hier im Hohen Hause beschäftigt hat. Das alles, wie gesagt - meine Vorredner haben es bereits schon angesprochen -, soll auch aus unserer Sicht heraus nun im Innenausschuss besprochen und diskutiert werden. Es wird sicherlich dann eine Anhörung geben. Darüber werden wir uns in unserem Innenausschuss verständigen. Insoweit schließe ich mich dieser Antragstellung an und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Danke schön.

(Beifall SPD)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Hey, ich hatte wirklich kurzfristig die Angst, dass Sie das ganze Ding vorlesen wollten, als Sie mit dem Packen nach vorn gingen, aber Sie haben sich wie ein guter deutscher Beamter verhalten um diese Tageszeit.

Ich will kurz reagieren auf Herrn Kalich. Ja, die Frage als Allererstes natürlich immer zu stellen, wollen wir das Beamtenrecht reformieren oder reden wir gleich über die Abschaffung des Berufsbeamten

tums? Ich glaube, wir sind uns hier einig, wir reden über die Reform des Beamtenrechts und nicht über die Möglichkeiten der Abschaffung. Interessante Fragestellung, aber vielleicht ist das eine der ganz wenigen Sachen, die wir von Herrn Bismarck sinnvollerweise in Deutschland noch haben. Das Thema ist ein bisschen zu groß für die Debatte heute um diese Tageszeit.

Dass das Gesetz jetzt mit etwas zeitlichem Gedränge auf den Weg gebracht werden muss - die Bemerkung ist richtig gewesen, warum wir das überhaupt noch heute beraten können, nämlich durch die freundliche politische Einigung zwischen den beiden Koalitionsfraktionen über zwei Sachen, die miteinander nichts zu tun haben, aber, wie es immer so ist, politisch dann doch zusammengeschmissen werden. Immerhin, kann man sagen, haben wir das Thema dann wenigstens noch in dieser Legislatur auf den Tisch bekommen. So, wie es jetzt ist, kann es uns allerdings nicht befriedigen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir hätten zunächst gern die Debatte gehabt, welches grundsätzliche Ziel eigentlich die Landesregierung mit der Reform des Beamtenrechts verbindet. Unserer Ansicht nach ist das Stichwort „Modernisierung der Verwaltung“ natürlich eines der zentralen Themen. Darunter kann man sehr viel verstehen. Ich werde dazu jetzt auch keinen Vortrag halten. Aber - und das ist mir dann doch bei dem Thema wichtig, um erst einmal die Grundlage festzuhalten -, wir hätten uns darüber unterhalten müssen, wie wir eigentlich mit der Tatsache umgehen, dass wir eine Strukturanpassung wollen und einen 20-Prozent-Personalabbaupfad vor uns haben, egal ob Beamtinnen, Beamte oder Angestellte. Was das bedeutet und ob diese Reform des Beamtenrechts dem gerecht wird, diese Frage sollten wir im Hinterkopf haben, wenn über das Thema im Ausschuss oder in den Ausschüssen und in den Anhörungen diskutiert wird, meiner Ansicht nach.

Ich will mich jetzt auch nur auf zwei Bereiche des dritten umfangreichen Konvoluts beschränken. Auf den Artikel 2, das Laufbahngesetz, und auf Artikel 7, wo es um die politischen Beamten geht. Im Laufbahngesetz gehen wir davon aus, dass verschiedene Themen diskutiert werden müssen, die durchaus negativer zu sehen sind. Herr Hey hat einige positive Aspekte genannt. Das ist richtig. Man hat auch positive Aspekte in diesem Bereich. Die bereits Angehörten, Thüringer Beamtenbund und DGB, kritisierten in § 3 die Tatsache, dass Büroleitungen und Referenten von Stellenausschreibungen auszunehmen sind, wenn sie angestellt werden müssen. Das ist zum Beispiel einer der Bereiche, bei denen man sich schon, und das meine ich durchaus ergebnisoffen, fragen muss, wenn es um die Frage geht, wie wir Verwaltung umgestalten wollen, ob dort möglicherweise in diesem Fall nicht

(Abg. Hey)

die Verwaltung sogar richtig liegt, wenn sie sagt, nein, dafür wollen wir keine Ausschreibung haben. Das muss ich auch einmal so herum sagen. Dass es eine Ausnahme der Stellenausschreibungen bei interner Besetzung gibt, ist ein ähnliches Thema, aber durchaus differenziert. Wir sind uns dort als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch nicht einig, ob es eine richtige Idee ist, Ausnahmen zuzulassen oder sie eben gerade nicht zuzulassen. Die Aspekte, die zu dem Thema beitragen, müssen unserer Ansicht nach unbedingt im Ausschuss diskutiert werden.

Dass bei den Laufbahngruppen in § 9 der einfache Dienst entfällt, findet unsere Zustimmung. Die Gegenargumente dagegen sind meiner Ansicht nach auch bereits durch die Landesregierung in ihren Stellungnahmen entkräftet worden. Dass es im Laufbahngesetz eine einheitliche Probezeit in § 30 geben soll, findet unsere Zustimmung. Die Erprobungszeit in § 36 ist ein wunderschönes Thema. Herr Mohring wird auch sofort hellhörig. Das kann ich mir gut vorstellen, denn dieser Paragraf trifft unter anderem wesentlich die CDU-Fraktion. Die Frage, ob bei Abordnung die Kontrolle der tatsächlichen Leistung und dementsprechend auch die Bewährungsaufstiege möglich sind oder nicht, darüber kann man sehr geteilter Meinung sein. Ob in den Abordnungsstellen immer die Leistung erbracht wird, die man braucht, um in einer Beamtenposition bestehen zu können, ist auch eine Frage, die offenbleiben darf. Habe ich mich undeutlich genug ausgedrückt? Das sollte so sein, Herr Mohring. Ich habe bewusst da keine kritische Bemerkung hineingebracht, sondern nur die Problematik aufgerissen. Und die Problematik ist besonders in der CDUFraktion evident, wie Sie wissen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In §§ 38 ff. geht es um das Thema Aufstieg. Da sind wir sehr gespannt auf die Debatten gerade auch in der öffentlichen Anhörung, wahrscheinlich auch in einer schriftlichen. Aber in einem Punkt im Laufbahngesetz sind wir deutlich auf der Seite des DGB, bei § 47, der Personalentwicklung. Unserer Ansicht nach muss in diesem Paragrafen ein „muss“ stehen, wenn es um das Thema geht, eine Personalentwicklungsplanung vorzulegen, und zwar in zweifacher Hinsicht: eine Personalentwicklungsplanung in den Häusern, in den Behörden und eine Personalentwicklungsplanung durch die beiden Herrschaften hier gerade links neben mir, die im trauten Zwiegespräch sind, die Ministerpräsidentin und der Finanzminister für die gesamte öffentliche Verwaltung des Landes. Wenn wir diese Personalentwicklungsplanung nicht bekommen, werden wir bei der Frage der Konsolidierung der Finanzen und bei der Frage der Strukturreform scheitern, die wir im Land brauchen. Das also zum Thema Laufbahngesetz. Sie werden sich sicherlich nicht wundern, wenn wir eine kritische Haltung dazu haben, was an Mäuschen herausgekommen ist, was mal

als Elefant bei dem Thema Änderungen bei den politischen Beamten gedacht war. Wir als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben Ihnen einen dezidierten Katalog vorgelegt, was alles geändert werden müsste. Was wir jetzt feststellen, ist, Sie haben einen einzigen Punkt herausgeholt und der soll geändert werden, das ist der öffentlichkeitswirksamste und selbst der ist nur halbherzig. Bei dem Thema der Rechtslage mit dem Erwerbseinkommen im einstweiligen Ruhestand von politischen Beamten, ist schon mehrfach ausgeführt worden, soll jetzt dafür gesorgt werden, dass die volle Anrechnung des Einkommens auf die Pension erfolgt und der § 70 Abs. 3 und 7 soll nicht mehr angewandt werden. Was in diesem Zusammenhang aber nicht gesagt wird, ist, warum man dann nichts daran geändert hat, dass ein Staatssekretär etwa mit 35 Jahren, der dieses Amt drei Jahre lang ausgeübt hat, zunächst immer noch drei Jahre lang Übergangsgeld bekommt und nach diesen dann drei Jahre Pension in voller Höhe von 71,75 Prozent, bevor er dann Hartz IV beantragen müsste für den Fall, dass er mit 41 immer noch keinen neuen Job hat. Das ist immer noch möglich. Das kann so nicht bleiben. Die Tatsache, dass dafür auch die kommunalen Wahlbeamten immer noch von einer härteren Regelung ausgenommen sind, will ich hier nur einmal angesprochen haben. Wir werden sicherlich noch dezidierter und noch sehr viel emotionaler mit dem Thema umgehen müssen. Das ist die Masse der Ungerechtigkeit und dazu haben Sie gar nichts ausgesagt. Das ist eine Peinlichkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie wissen alle, dass in diesem Punkt dringender Handlungsbedarf besteht. Die kommunalen Wahlbeamten sind überversorgt, wenn es um die Pensionsansprüche geht, ich habe das hier vorne mehrfach schon gesagt. Dieses Thema muss angegangen werden. Herr Gnauck, allerdings ist es das.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Schade, wenn man nur Minister ist, der bekommt ja nur höchstens ein Jahr lang Übergangsgeld. Bedauerlich, aber so ist es eben.

Deshalb werden wir weiterhin bei unseren Forderungen bleiben, die wir im September gestellt haben. Wir wollen eine Besserstellung der politischen Beamten gegenüber Ministern nicht mehr, die ist nicht nachvollziehbar. Und wir wollen, das hat, glaube ich, Herr Barth gerade schon gesagt, auch die Zahl der politischen Beamten in dieser Landesregierung deutlich verringern. Es gibt einfach nicht mehr die Begründung dafür, warum einige Posten als politische Beamte geführt werden und nicht einfach in der Linie.

(Beifall FDP)

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Da habe ich bei Ihnen applaudiert.)

Da habe ich bei Ihnen applaudiert, da applaudieren wir jetzt immer gegenseitig. Da haben wir einfach gegenseitig die richtige Haltung, wie wir finden. Mal schauen, ob wir damit im Ausschuss dann durchdringen. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, so dass ich die Aussprache schließen kann. Wir stimmen in der ersten Beratung natürlich über die Ausschussüberweisung zu diesem Gesetz ab.

Es wurde Überweisung an den Innenausschuss beantragt. Darüber stimmen wir jetzt ab. Wer das Thüringer Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften in der Drucksache 5/7453 an den Innenausschuss überweisen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung des ganzen Hauses. Ich frage nach Gegenstimmen. Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Auch nicht der Fall. Damit ist die Innenausschussüberweisung beschlossen und ich schließe den Tagesordnungspunkt.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Herr Präsi- dent, ich hatte noch den Haushalts- und Bil- dungsausschuss beantragt.)

Ich nehme das zur Kenntnis. Deshalb hatte ich vorher noch einmal gefragt. Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss und den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur, ist das so richtig, Herr Barth? Gut.