Protokoll der Sitzung vom 21.03.2014

Ich nehme das zur Kenntnis. Deshalb hatte ich vorher noch einmal gefragt. Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss und den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur, ist das so richtig, Herr Barth? Gut.

Dann stimmen wir selbstverständlich noch darüber ab. Wer diesen von mir genannten Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen möchte, den bitte ich jetzt um seine Stimme. Das ist die Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gegenstimmen? Die Gegenstimmen kommen von den Fraktionen der CDU und der SPD. Damit ist diese Überweisung abgelehnt.

Wir stimmen jetzt über die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur ab. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Die Zustimmung dazu kommt von den Fraktionen FDP und DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? Gegenstimmen kommen von den Fraktionen der CDU und der SPD. Wer enthält sich der Stimme? Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthält sich der Stimme. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur ebenfalls abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Wir machen jetzt eine Pause bis 13.50 Uhr und machen dann weiter mit der Fragestunde. Ich weise

darauf hin, dass wir in der Fragestunde nur noch drei Fragen abzuarbeiten haben.

Ich soll sagen, dass in der Mittagspause die 2. Sitzung des Freundeskreises Tirol im Raum F 202 stattfindet. Ich hoffe, dass uns die Jodler beim Essen nicht stören, insofern, wir sehen uns nach der Mittagspause.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 34

Fragestunde

Wir beginnen mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kuschel von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7430.

Danke, Herr Präsident.

Geplanter Wechsel der Gemeinden Niedergebra und Kehmstedt (Landkreis Nordhausen) im Rahmen der freiwilligen Gemeindeneugliederung in die Verwaltungsgemeinschaft „Hainleite“

Nach Kenntnis des Fragestellers planen die Gemeinden Niedergebra und Kehmstedt (Landkreis Nordhausen) seit Langem im Rahmen der freiwilligen Gemeindeneugliederung einen Wechsel in die Verwaltungsgemeinschaft „Hainleite“. Bereits im Juni 2011 erfolgte demnach die vollständige Kündigung der Aufgabenübertragung mit der bislang erfüllenden Gemeinde Stadt Bleicherode. Gemeindeneugliederungen erfolgen nach einem umfassenden Anhörungsverfahren durch Gesetzesbeschluss des Landtags.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann erfolgte durch die Gemeinden Niedergebra und Kehmstedt, Landkreis Nordhausen, die vollständige Kündigung der Aufgabenübertragung mit der bisher erfüllenden Gemeinde Stadt Bleicherode?

2. Wann erfolgte durch die beiden Gemeinden der Antrag auf einen Wechsel in die Verwaltungsgemeinschaft „Hainleite“?

3. Wann erfolgte durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Nordhausen mit welchem Ergebnis die Bearbeitung der entsprechenden Anträge der Gemeinden?

4. Aus welchen Gründen wurde bis zum heutigen Zeitpunkt dem Landtag im Rahmen der freiwilligen Gemeindeneugliederung auf Grundlage der Beschlusslagen der beiden Gemeinden kein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt?

(Abg. Meyer)

Für die Landesregierung antwortet der Innenminister, Herr Geibert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Mit Schreiben vom 27. und vom 28. Juni 2011 erklärten die Bürgermeister der Gemeinden Niedergebra und Kehmstedt gegenüber der Stadt Bleicherode „unter Organvorbehalt“ die „vollständige Kündigung der Aufgabenübertragung“ bzw. die „Kündigung der Zweckvereinbarung vom 30.06.1994“. Beide Gemeinden bezogen sich hierbei auf § 7 der Zweckvereinbarung über die Bildung einer erfüllenden Gemeinde vom 30. Juni 1994. Dieser bezieht sich jedoch nur auf einzelne Aufgaben. Darüber hinaus bedürfte die Aufhebung der Zuordnung der Gemeinden Kehmstedt und Niedergebra zur erfüllenden Gemeinde Stadt Bleicherode gemäß § 51 Abs. 1 in Verbindung mit § 46 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung einer gesetzlichen Regelung, weil sowohl Kehmstedt als auch Niedergebra deutlich weniger als 3.000 Einwohner hatten und haben. Infolgedessen ist ihre Zuordnung zu einer anderen Verwaltungsstruktur erforderlich. Entsprechende Neugliederungsanträge hatten die beiden Gemeinden im Juni 2011 aber noch nicht gestellt.

Zu Frage 2: Der Landesregierung liegen seit Juni 2012 entsprechende Neugliederungsanträge der Gemeinden Kehmstedt und Niedergebra sowie der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Hainleite“ vor.

Zu Frage 3: Die Neugliederungsanträge wurden in einem gemeinsamen Gespräch im Innenministerium am 14. Juni 2012 im Beisein von Vertretern der Gemeinden Kehmstedt und Niedergebra, der Stadt Bleicherode, der Verwaltungsgemeinschaft „Hainleite“ und der Kommunalaufsicht des Landkreises Nordhausen eingehend erörtert. In der Folge wurde beiden Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, ergänzende Unterlagen zu ihrem Antrag einzureichen. Hierzu erfolgten in den Jahren 2012 bis 2014 zahlreiche Gespräche und Schriftverkehr zwischen den Gemeinden und den Kommunalaufsichtsbehörden.

Zu Frage 4: Die von den beiden Gemeinden beantragten Strukturänderungen sind in der vorliegenden Form mit dem geltenden Verfassungs- und Kommunalrecht unvereinbar. Insbesondere dürfen den Neugliederungen nach § 51 Abs. 1 in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung keine Gründe des öffentlichen Wohls entgegenstehen. Die Landesregierung hat die Ge

meinden Kehmstedt und Niedergebra mehrfach aufgefordert, ihre Antragsunterlagen zu ergänzen, insbesondere die für die Neugliederung sprechenden Gründe vorzutragen. Sie hat hierbei detaillierte Hinweise für die Antragstellung gegeben. Durchgreifende Gründe, die für eine Beendigung der Beauftragung der Stadt Bleicherode als erfüllende Gemeinde und einen Betritt der Gemeinden Kehmstedt und Niedergebra zur Verwaltungsgemeinschaft „Hainleite“ sprechen, wurden von den Gemeinden jedoch bisher nicht vorgetragen. Vor diesem Hintergrund hat das Thüringer Innenministerium die beantragten Neugliederungen noch nicht in ein Gesetzgebungsverfahren einbezogen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Danke, Herr Minister. Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Danke, Herr Präsident. Herr Minister, welche Dokumente fehlen denn jetzt noch konkret? Was müssten beide Gemeinden noch vorlegen?

Die Gemeinden müssten vor allen Dingen entsprechende Gründe nach der Kommunalordnung vortragen.

Das sieht aus wie die zweite Nachfrage durch den Fragesteller.

Danke, Herr Präsident. Herr Minister, inwieweit ist denn, weil es eine sehr abweichende Kostenumlage zwischen der Stadt Bleicherode, die dort ungefähr um fast ein Drittel höher liegt als die Verwaltungsgemeinschaftsumlage Hainleite, dies für die Gemeinden ein hinreichender Grund für einen Wechsel?

Also das mag für die Gemeinden vielleicht ein Motiv sein. Ein Grund für einen Wechsel ist es nicht. Die Gründe sind abschließend in der Kommunalordnung geregelt.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Innenminister. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Korschewsky von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7450.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Aktueller Arbeitsstand bei Reform im Bereich der politischen Beamten und Überarbeitung der Antikorruptionsrichtlinie

In der Beantwortung der Landesregierung durch den Staatssekretär im Innenministerium Rieder in der 145. Plenarsitzung am 28. Februar 2014 auf meine Mündliche Anfrage in Drucksache 5/7323 mit dem Titel „Bewegung bei der Landesregierung in Sachen politische Beamte und Antikorruption?“ war zu erfahren, dass hinsichtlich der gesetzlichen Änderungen im Bereich politische Beamte der Abstimmungsprozess innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen sei. Die Landesregierung nannte auch keine Einzelpositionen der beteiligten Ministerien. Allerdings wurde mitgeteilt, dass mit Blick auf die Antikorruptionsrichtlinie auch der Thüringer Rechnungshof eine Stellungnahme abgegeben hatte. Die Überarbeitung der Antikorruptionsrichtlinie sei gerade im Gang, informierte der Staatssekretär, und ein Antikorruptionsgesetz für das Land, wie der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit es fordert, lehne die Landesregierung ab.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwiefern sind der Erarbeitungsprozess für die Gesetzesänderungen zum Thema politische Beamte und die Überarbeitung der Antikorruptionsrichtlinie schon bis zur „Parlamentsreife“ bzw. „Veröffentlichungsreife“ abgeschlossen bzw. aus welchen Gründen noch nicht abgeschlossen?

2. Welche unterschiedlichen Positionen innerhalb der Landesregierung bzw. in den beteiligten Ministerien gab bzw. gibt es mit Blick auf die beiden in Frage 1 angesprochenen „Projekte“ der Landesregierung?

3. Welche Gremien (zum Beispiel Personalvertre- tungen), Personen (zum Beispiel aus dem Bereich der wissenschaftlichen Forschung) und Organisationen (zum Beispiel Berufsverbände) waren bzw. sind an der Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen des Beamtenrechts und der Antikorruptionsrichtlinie mit welchem Ergebnis einbezogen?

4. Wie bewertet die Landesregierung die Inhalte bzw. Positionen, die der Thüringer Rechnungshof in seiner Stellungnahme zur Überarbeitung bzw. zum Entwurf der neuen Antikorruptionsrichtlinie vertritt?

Für die Landesregierung antwortet der Innenminister, Herr Geibert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Korschewsky beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1 - zum Ersten, politische Beamte: Die von der Landesregierung beschlossenen Änderungen zu den politischen Beamten sind in dem zur ersten Lesung heute gerade vorgestellten Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften enthalten.

Zum Zweiten, Stand Antikorruptionsrichtlinie: Im Ergebnis der Ressortbeteiligung zum ersten Entwurf der Antikorruptionsrichtlinie wurde dieser nochmals grundlegend überarbeitet und wird nach einer hausinternen Abstimmung in unserem Hause den Ressorts zur Stellungnahme zugeleitet.

Zu Frage 2 - zum Ersten wieder zu den politischen Beamten: Die vorgenommenen Änderungen im Beamtenversorgungsrecht beruhen auf einer gemeinsamen Entscheidung der Landesregierung.

Zum Zweiten, zum Stand Antikorruptionsrichtlinie: Im Hinblick darauf, dass die Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung noch nicht abgeschlossen ist, sieht die Landesregierung von einer Antwort ab.

Zu Frage 3 - zunächst zum Beamtenrecht: Bei der Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften sind nach § 98 des Thüringer Beamtengesetzes die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Berufsverbände sowie die kommunalen Spitzenverbände einzubeziehen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden seitens der Landesregierung ausgewertet. Soweit den Anregungen nicht gefolgt wurde, sind sie, wenn gewünscht, mit einer Stellungnahme der Landesregierung dem Landtag zugeleitet worden. Insoweit wird auf den oben genannten Gesetzentwurf zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften verwiesen.

Sodann zum Stand der Antikorruptionsrichtlinie: In Bezug auf die Überarbeitung der Antikorruptionsrichtlinie durch die Leitstelle Innenrevision der Landesregierung waren und sind neben den einzelnen Ressorts auch die Staatskanzlei und der Thüringer Rechnungshof eingebunden.

Zu Frage 4: Die Stellungnahme des Thüringer Rechnungshofs fand im zweiten Entwurf der Thüringer Antikorruptionsrichtlinie Berücksichtigung.

Vielen Dank.