Protokoll der Sitzung vom 21.03.2014

Außerdem möchte ich Ihnen sagen, wir werden Ihren Antrag ablehnen. Herr Voigt hat bereits begründet, warum das so sein kann und sein muss, denn wir haben im Bund die Situation, dass im Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU ganz klar gesagt ist, der Bund wird sich verstärkt in der Grundfinanzierung der Hochschulen engagieren. Das geht nicht, ohne in diesem Bereich das Kooperationsverbot aufzuheben und dazu ist eine Grundgesetzänderung notwendig. Ich bin mir also ganz sicher, dass diese Aufhebung kommen wird. Wir brauchen keine Initiative aus Thüringen, wir werden eine Aufhebung des Kooperationsverbots erleben. Unsere Haltung im Bundestag wie im Bundesrat ist hinlänglich klargemacht, damit gibt es da eine ganz breite Mehrheit, das Kooperationsverbot im Hochschulbereich aufzuheben.

Wir werden allerdings noch darüber reden müssen, auch mit der CDU, wie das in den anderen Bereichen im Bildungssystem sein soll. Auch da wollen wir das, auch da wird es sicher breite Zustimmung der linken Parteien geben und - ich hab es gelernt auch von der FDP, auch die wird jetzt in den Regierungen, in denen sie noch sitzt - das sind ja nicht mehr so viele, darauf drängen -, dass im gesamten Bildungsbereich das Kooperationsverbot fallen soll. Aber ich denke, wir sind guter Hoffnung, dass wir das hier noch erleben. Mit ein bisschen Glück wer

(Abg. Hitzing)

den auch die Grünen Herrn Kretschmann einfangen, dass auch der auf diese Linie einschwenkt und dann ist im Bundesrat eine fast einstimmige Abstimmung zu erwarten.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Wenn es kei- ner beantragt, wird es auch nicht abge- stimmt. So einfach ist das.)

Das steht im Koalitionsvertrag. Wie das mit den Koalitionsverträgen ist - ich weiß, da müssen Sie noch ein bisschen warten, bis Sie einen schließen können.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Da steht es eben nicht.)

Doch, es steht drin, dass die Hochschulen, dass die Hochschulfinanzierungen …

Die Regeln hier in dem Haus sind eigentlich noch, hier ist ein Redner und da kann es mal Zwischenfragen geben, so ein bisschen Techtelmechtel zwischendurch ist ganz gut. Aber es hat alles auch seine Grenzen, bitte.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Zwischenrufe sind nicht verboten.)

Alles klar. Wir lehnen den Antrag ab und ich denke auch, wir brauchen ihn nicht. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir reden hier einmal mehr über die Frage: Wie stehen wir zum Kooperationsverbot? In der Tat hat es hier immer wieder ganz spannende Auseinandersetzungen gegeben, weil das ist durchaus auch zu Recht angeführt worden es zwar immer wieder sehr eindeutige Positionierungen, beispielsweise auch von unserem Bildungsminister, zum Thema Kooperationsverbot gegeben hat. Daraus ist aber, ich sage es so hart, nichts gefolgt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich kann Ihnen nicht ersparen, das jetzt auch noch mal zu referieren. Lieber Kollege Dr. Hartung, ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich wenig von Arro

ganz in so einer Debatte halte. Anderen vorzuwerfen, sie würden hier Nachhilfeunterricht geben wollen, finde ich aus pädagogischer Sicht ganz besonders zweifelhaft. Sicher können wir alle in bestimmten Themen auch mitunter Nachhilfe gebrauchen, aber eine Verhaltensstarre damit zu begründen, dass man sagt, ich brauche keine Nachhilfe, das finde ich ein relativ schwaches Argument.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Antrag der FDP hat die Landesregierung aufgefordert, sich einer Abschaffung des Kooperationsverbots des Bundes im Bereich der Hochschulen im Bundesrat nicht länger zu verweigern und eine schnelle Änderung des Grundgesetzes zu unterstützen oder über eine eigene Bundesratsinitiative herbeizuführen. Es wird jetzt sicher nicht viele überraschen, ich werde das sehr differenziert begründen, warum wir uns dem Antrag letzten Endes nicht anschließen werden.

Wie aber ist unsere grundsätzliche Position zum Kooperationsverbot? Es wird Sie auch nicht wundern, wir sind schon seit Langem - eigentlich schon seit der Einführung - davon überzeugt, dass das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern für den Bereich der Bildung ein ganz grundlegender Fehler war und wirklichen Fortschritt behindert. Deshalb sagen wir, das Kooperationsverbot muss fallen, allerdings für den gesamten Bildungsbereich. Das Kooperationsverbot, wenn wir es uns genau anschauen, erweist sich immer wieder als ein Hindernis bei der Wahrnehmung der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für die Finanzierung von Bildungsinvestitionen. Deswegen fand ich auch vorhin die Frage an Frau Hitzing von Herrn Dr. Voigt, ob sie jetzt möchte, dass der Bund mitfinanziert oder ob sie möchte, dass das Grundgesetz verändert wird, ein bisschen irreführend, muss ich sagen, weil es natürlich beides impliziert, wenn man es mit der Abschaffung des Kooperationsverbots ernst meint.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das meinen wir, deshalb streben wir eine Aufhebung des Kooperationsverbots und eine Neuregelung der gesamtstaatlichen Bildungsverantwortung im Grundgesetz an. Positive Beispiele für Bundesunterstützung gibt es, auch das will ich hier noch mal benennen, wie das sogenannte Zukunftsinvestitionsprogramm, das aus vielen Gründen einen solch sperrigen Namen tragen musste, um irgendwie dieses Kooperationsverbot zu umgehen. Dabei ging es um den Ausbau der Ganztagsschulen. Programme wie diese jedenfalls belegen, dass Kooperation zwischen Bund und Ländern durchaus gelingen kann, wenn man es will, und dass gute Bildung und Chancengleichheit, Qualität, Kontinuität und die dafür nötigen Mittel benötigen. Dafür müssen wir alle in ein Boot. Wir jedenfalls wollen die rechtli

(Abg. Dr. Hartung)

chen Voraussetzungen für gemeinsame Investitionen in die Zukunft schaffen.

Was ist hier in den letzten Jahren passiert? Auch das will ich noch mal referieren. Frau Kaschuba hatte auf eine unserer Initiativen schon hingewiesen. Sie stammte übrigens sogar schon aus dem Jahr 2010 und war überschrieben mit dem Titel „Gemeinsame Bildungsverantwortung für gute Schulen und Hochschulen - Für eine Abschaffung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Bundesländern“. Da haben wir eine Bundesratsinitiative zur Aufhebung des Kooperationsverbots von der Landesregierung gefordert. Sie erinnern sich vielleicht, der Antrag wurde abgelehnt. Am 14. März 2012 haben wir wiederum einen Antrag unserer Fraktion behandelt. Dieser war überschrieben mit „Für einen kooperativen, leistungsstarken und vertrauensvollen Bildungsföderalismus“. Darin hatten wir die Einberufung eines Reformkonvents vorgesehen und die entsprechenden Grundgesetzänderungen, die auch schon erwähnt wurden, der Artikel 91 und 104 auch mit thematisiert. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt. Interessanterweise immer mit dem Verweis darauf, dass die Koalition sich selbst noch dazu verhalten will und etwas auf den Weg bringt. Das habe ich hier heute jedenfalls wiederum noch nicht gesehen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Ha- ben ja noch ein bisschen Zeit.)

Auch auf die Bundesebene ist verwiesen worden. Hier hat die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gleich mehrere Anträge mit konkreten Verfassungsänderungs- und Verfahrensvorschlägen eingebracht, um umfassende Kooperationen in Bildung und Wissenschaft zu ermöglichen. Das war einmal die Änderung des Artikels 91 b Abs. 2 des Grundgesetzes, in dem es um Vereinbarungen für ein leistungsfähiges und weiterentwickeltes Bildungswesen und die Förderung der Wissenschaft ging. Zudem haben wir uns mit dem Vorschlag beschäftigt, einen neuen Artikel 104 c in das Grundgesetz einzubringen. Der hätte Finanzhilfen ermöglicht, die über kurzzeitige reine Investitionen hinausgehen. Solche Vereinbarungen allerdings auf das Problem will ich hier noch mal hinweisen bedürfen einer Dreiviertelmehrheit der Länder. Das stellt immer wieder eine Schwierigkeit dar. Last, but not least muss man feststellen, dass die Koalitionsfraktionen der letzten Legislatur im Bundestag, CDU und FDP, bis zum Ende der Legislaturperiode lediglich einen unzureichenden Antrag zur Lockerung des Kooperationsverbots im Bereich der Wissenschaft gestellt haben. Dieser ist allerdings nicht im Parlament abgestimmt worden, er fiel nämlich der Diskontinuität anheim.

Nachdem dann mehrere rot-grün regierte Bundesländer Bundesratsinitiativen in den Bundesrat eingebracht haben, hat Bildungsminister Matschie

auch das möchte ich zitieren, denn das ist hier noch nicht benannt worden - im Juli 2013 öffentlich die Aufhebung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern eingefordert und hat seinen eigenen Koalitionspartner angemahnt, die Thüringer CDU, die hier sitzt, den Bundesratsinitiativen von Rheinland-Pfalz, Brandenburg und anderen Bundesländern zuzustimmen - allerdings ohne Erfolg. Man könnte fast sagen, es ist eine schier Never Ending Story. Auch der Koalitionsvertrag auf Bundesebene, neu geschlossen zwischen SPD und CDU, hat hier schon eine Rolle gespielt. Aus unserer Sicht ist er eine einzige Enttäuschung in bildungspolitischen Fragen.

Bildung, Wissenschaft und Forschung sind ja vorgeblich Kernanliegen dieser Großen Koalition. Wenn man sich aber den Koalitionsvertrag einmal genauer anschaut und die Zukunftsprosa - wenn ich das so nennen darf - streicht, wird deutlich, dass Union und SPD für die drängenden Herausforderungen keine Lösungsvorschläge oder Strukturreformen anbieten. Sie haben auch keine nachhaltigen oder ausfinanzierten Konzepte vereinbart, von ambitionierten Zielen ganz zu schweigen. So soll das im Grundgesetz verankerte Kooperationsverbot, wenn es das Zusammenwirken von Bund und Ländern in der Bildung untersagt und im Bund in der Wissenschaft beschränkt, unangetastet bleiben. Eine zukunftsgerichtete Modernisierung unseres Bildungsföderalismus fällt daher mit dieser Regierungskonstellation auf Bundesebene offenkundig weiter aus.

Auch in der Wissenschaftsfinanzierung wird kein breiterer Weg für Bundesmittel an die Hochschulen angelegt, stattdessen wird angekündigt, die Länder um 6 Mrd. € zu entlasten - wie, ist mir allerdings noch unklar, da habe ich noch nichts Genaueres dazu gehört. Aber es wird wohl auf das Prinzip Hoffnung gesetzt und darauf, dass die Länder das Geld für Kitas, Schulen und Hochschulen schon irgendwie bereitstellen werden.

Jetzt kommen wir konkret zum Antrag und damit auch zu dem schönen Bild, was Sie hier gezeichnet haben vom Spatz in der Hand, liebe Kollegin Hitzing. Da komme ich nämlich zu einem anderen Schluss. Wir werden den Antrag ablehnen, weil wir befürchten, dass mit der Aufhebung des Kooperationsverbots im Hochschulbereich das Kooperationsverbot insbesondere im Bildungsbereich verfestigt wird. Ich will das auch begründen, warum wir zu dieser Einschätzung kommen. Im Bundestag nämlich haben wir in der letzten Legislatur immer wieder erlebt, dass die Unionspolitikerinnen, aber auch die FDP, als sie dort noch vertreten war, die Grüne Bundestagsfraktion immer wieder der Blockade bezichtigt hat, weil wir dem damaligen Schmalspurvorschlag - ich muss es so nennen - zur Öffnung des Grundgesetzes im Wissenschaftsbereich auch dort nicht zugestimmt haben. Der Vorschlag war

nämlich, das Kooperationsverbot lediglich im Wissenschafts- und Forschungsbereich zu lockern, und das halten wir für falsch, erstens, weil die Herausforderungen der Zukunft nicht nur im Bereich der Wissenschaft liegen, sondern auch in der Bildung; ich nenne beispielhaft mal den Kita-Ausbau, Ganztagsschulprogramme, Inklusion, Demografie, alles Themenbereiche, die wir, glaube ich, hier genauso mit im Auge haben müssen. Zweitens braucht auch die Wissenschaft mehr als nur eine sichere Weiterfinanzierung von Förderungen aus der Exzellenzinitiative. Sie muss auch Studienplatzaufbau, Infrastruktur und Hochschulbau sowie Hochschulgrundfinanzierungsproblematiken angehen, nicht allein internationale Leuchttürme herausputzen, wenn ich das mal so sagen darf.

Abschließend: Wir sagen also, anstatt die BundLänder-Zusammenarbeit auf die Wissenschaft zu begrenzen, so, wie Sie von der FDP das jetzt vorschlagen, müssen stattdessen die Chancen für eine neue Kooperationskultur auch und gerade im Schul- und im gesamten Bildungsbereich genutzt werden. Eine echte Bildungsrepublik - das ist ja auch so ein Begriff, der gern vor sich hergetragen wird - braucht eine breite und gute Basis vor allem in den Schulen, damit die Wissenschaft überhaupt den Nachwuchs bekommt und entsprechend leistungsfähig sein kann.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Daher fordern wir, dass das Grundgesetz so geändert werden muss, dass gemeinsames Handeln von Bund und Ländern grundsätzlich in allen Bereichen der Bildung ermöglicht wird. Es ist ja geradezu eine bizarre Situation, dass der Bund Schulen in Jakarta und Washington finanzieren darf, aber nicht in Erfurt oder Bochum. Der Vorschlag der FDP greift daher zu kurz, deshalb lehnen wir diesen ab. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Abgeordnete. Vonseiten der Abgeordneten liegt mir jetzt keine Wortmeldung vor. Für die Landesregierung hat Minister Matschie um das Wort gebeten.

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, es ist nicht das erste Mal, dass wir über das Kooperationsverbot hier in diesem Plenum diskutieren. Ob die Lösung wirklich schon näher gerückt ist, kann man auch noch nicht richtig abschätzen. Aber eines hat die Debatte noch einmal deutlich gemacht. Der Antrag der FDP ist das, was man klassischerweise einen Schaufensterantrag nennt.

(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Ach nee.)

Als Sie selbst im Bund in der Regierungsverantwortung waren, haben Sie zu dem Thema nichts zustande gebracht.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Werden wir hier persönlich oder wie? Sie sperren sich doch nur gegen etwas Vernünftiges.)

Ich kann den Phantomschmerz verstehen, wenn man von der Macht weg ist und nicht mehr mitregieren kann.

(Unruhe FDP)

Ich sage das gern noch einmal. So ein bisschen Disput, das bringt immer ein bisschen Leben in so eine Debatte. Aber es muss alles seine Grenzen haben.

(Beifall FDP)

Wenn die Zwischenrufe lauter werden als der Redner hier vorn, ist diese Grenze eindeutig erreicht. Bitte, Herr Minister.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich kann ja den Phantomschmerz verstehen, wenn man von der Macht getrennt wurde. Aber man muss den nicht unbedingt hier im Thüringer Landtag ausleben. Eines ist klar: Es gibt einen Koalitionsvertrag im Bund, der sieht 9 Mrd. € mehr in dieser Legislaturperiode für Bildung und Forschung vor. Genauso ist klar, dass dazu intensive Gespräche laufen, wie man dieses Programm umsetzt, wie man diese 9 Mrd. € für Bildung und Forschung sinnvoll einsetzen kann. Dazu gibt es mit Sicherheit nicht nur einen Weg, sondern mehrere Wege. Ich will das am Beispiel der hier intensiv diskutierten Frage der Grundfinanzierung der Hochschulen deutlich machen. Denn wenn man dazu etwas sagen will, muss man versuchen, auch einmal präzise nachzulesen, was steht in dem Koalitionsvertrag drin. Dort steht drin, wir werden in den nächsten vier Jahren seitens des Bundes den Hochschulen mehr Geld zur Grundfinanzierung zur Verfügung stellen. Dort steht zum Beispiel nicht, dass das Geld direkt vom Bund in die Hochschulen fließt. Der Weg ist offen geblieben. Es gehört in einer solchen Debatte dazu, dass man das auch noch einmal klar benennt. Natürlich hat es während der Koalitionsverhandlungen im Bund auch eine intensive Debatte darüber gegeben, ob man bei der Frage Aufhebung des Kooperationsverbots miteinander weiterkommt. Es hat keine Einigung zu diesem Thema gegeben und folglich findet sich dazu auch im Koalitionsvertrag nichts wieder. Deshalb sind auch die anderen Formulierungen dort, was man gemeinsam tun will, Bund und Länder, so of

(Abg. Rothe-Beinlich)

fen gehalten worden, dass unterschiedliche Wege möglich bleiben, um die Vorhaben des Koalitionsvertrags umzusetzen.

Ich persönlich bin der Auffassung, und ich habe das immer wieder deutlich gemacht, dass das Kooperationsverbot fallen muss. Wir brauchen eine vernünftige Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Bildungspolitik. Das betrifft nach meiner Überzeugung alle Bildungsbereiche. Natürlich weiß ich auch - dazu bin ich lange genug in der Politik -, dass man in Verhandlungen nicht alle Positionen zu 100 Prozent durchsetzen kann. Deshalb sind Verhandlungen notwendig. Und sie sind auch deshalb kompliziert, weil wir nicht nur eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag brauchen, über eine solche würde die jetzige Koalition im Bundestag verfügen, sondern dass wir auch eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat brauchen. Deshalb helfen uns hier keine Schaufensteranträge, die zu etwas auffordern, was längst im Gange ist, nämlich Gespräche zu diesem Thema mit den unterschiedlichen Beteiligten, der Bundesländer untereinander, zwischen Bund und Ländern, um der Lösung dieser Frage ein Stück näher zu kommen. Wichtig ist, unabhängig von der Lösung der Grundgesetzfrage, dass das Bildungssystem in den nächsten Jahren weiter finanziell gestärkt wird. Dazu wurden klare Aussagen im Koalitionsvertrag gemacht. Die werden umgesetzt. Das ist Geld, das wir auch dringend in den Ländern brauchen. Ich habe mit der Hochschulstrategie 2020 deutlich gemacht, dass ich der Überzeugung bin, dass wir mit der nächsten Rahmenvereinbarung eine deutliche Steigerung der Hochschulbudgets vereinbaren müssen. Mein Ziel ist, dass Thüringen seine Forschungslandschaft weiter stärkt. Sie ist ein wichtiger Entwicklungsmotor für dieses Land und ich bin auch der Überzeugung, dass wir eine Forschungs- und Wissenschaftsregion wie Jena in den nächsten Jahren in die Leistungsspitze im Bund bringen können. Wir haben hier eine Aufholjagd zu leisten und dazu brauchen wir auch die Unterstützung des Bundes bei der Finanzierung notwendiger Aufgaben.