Protokoll der Sitzung vom 25.03.2010

Also, die Studierenden haben mir gestern erst mitgeteilt, dass sie es nicht können, und dass im Moment gerade eine Abstimmung dazu läuft, und dass sie darüber streiten, ob 30 € dazu eingezahlt werden sollen oder nicht. Der Streitpunkt scheint dort zu sein und ich glaube nicht, dass der Studierendenrat mir Unsinn erzählt. Ich frage einfach und das war die Diskussion, die ich mit dem Studierendenrat hatte, die sagen, sie dürfen mit dem Nahverkehrssystem dort im Moment mit ihrem Ticket nicht fahren. Die Nordhäuser Abgeordnete von uns nickt gerade zustimmend. Ich habe das Gefühl, dass meine Kollegin Doht und mein Kollege Carius nicht so genau Bescheid wissen, was es bedeutet: Bahn und Bus aus einem Guss. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen herzlichen Dank, Herr Ramelow. Gibt es weitere Wortmeldungen aus dem Kreis der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Herr Minister Carius, auch nicht noch mal? Dann kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu dem Antrag der Fraktionen der CDU und SPD erfüllt ist. Oder erhebt sich Widerspruch? Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Hier wurde Ausschussüberweisung beantragt, und zwar an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Wer der Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bau und Verkehr die Zustimmung erteilt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen herzlichen Dank. Die Gegenprobe. Enthaltungen? Damit wurde die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/623. Ich frage: Wer gibt diesem Antrag die Zustimmung? Gegenstimmen? Enthaltungen? Die Gegenstimmen waren die Mehrheit. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen jetzt zum nächsten Tagesordnungspunkt, das ist der Tagesordnungspunkt 9

Feststellung der Beendigung der Tätigkeit des Wahlprüfungsaus- schusses Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/594 -

Wünscht eine der Fraktionen das Wort zur Begründung? Nein. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen in Drucksache 5/594. Wer diesem Antrag in der vorliegenden Form die Zustimmung erteilt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen herzlichen Dank. Gegenstimmen? Danke schön. Enthaltungen? Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Somit kommen wir zum Tagesordnungspunkt 10

Situation am Erdfall Tiefenort und wirksame Hilfe für Geschädigte Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/632 -

Ich frage: Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung? Nein. Die Landesregierung erstattet

einen Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags und für die Landesregierung erteile ich jetzt das Wort Herrn Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, in Thüringen treten dort, wo die geologische Situation des Untergrundes eine Erdfallgefährdung schafft, jährlich zwischen 10 und 20 Erdfälle auf, also geogen bedingte Einsenkungen und Einbrüche an der Erdoberfläche. Für die erdfallgefährdeten Gebiete sind Erdfallphänomene also nichts Ungewöhnliches und man kann damit auch vor Ort umgehen, wie das Beispiel Nordhausen aus dem März dieses Jahres auch zeigt. Auch Tiefenort liegt - wie wir alle wissen - in einer erdfallgefährdeten Zone, die nicht erst heute entstanden ist, sondern seit geologischen Zeiträumen besteht, also seit weit vor der Ortsgründung.

Das besondere an Tiefenort ist allerdings, dass hier der Erdfall im Jahre 2002 auf einer Fläche zwischen Hausbebauung aufgetreten ist und aus dem Untergrund von Zeit zu Zeit ein Anwohner ein unheimliches Grollen vernommen haben will. Das und die bisherigen Nachbrüche haben zu einer verständlichen Verunsicherung der Anwohner geführt, die in Existenzangst umgeschlagen ist. Diese haben sich verstärkt, seit die untere Baubehörde des Wartburgkreises fünf Häuser, die in einer erweiterten akuten Risikozone liegen, am 12. Februar 2010 vorsichtshalber für eine weitere Nutzung gesperrt hat.

Um die damit verbundenen Notlagen der einzelnen Betroffenen etwas zu mildern, hat die Thüringer Ministerpräsidentin bei ihrem Besuch in Tiefenort eine Soforthilfe zugesichert, die mittlerweile per förmlichem Bescheid in Höhe von 10.000 € je Betroffener durch die für Tiefenort gebildete Regierungskommission auf den Weg gebracht worden ist. Das Geld ist gestern, am 24.03., vom Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz angewiesen.

Gleichzeitig war man sich auch vor Ort in Tiefenort einig, dass die Not der Betroffenen keine politische Instrumentalisierung verträgt und man sich an den realen Sachverhalten und der Rechtslage orientieren muss.

Nun einiges zur aktuellen Gefahrensituation sowie zu den möglichen Ursachen: An dem im Jahr 2002 erstmalig aufgetretenen und im Jahr 2005 nachgebrochenen Erdfall kam es bekannterweise am 28.01.2010 zu einem Erweiterungsbruch. Mit ca. 160 m³ Nachbruchvolumen stellt dieser das bisher größte Einzelereignis an diesem Erdfall dar. Es war verbunden mit dem Auslösen bzw. dem Ansprechen

zweier Erdfallpegel, die eigens dafür als Frühwarnsystem installiert worden sind. Bereits im Jahr 2005 sind auf der Grundlage umfangreicher Untersuchungen von amtlichen und externen Sachverständigen und Experten von der TLUG im Rahmen der Gefährdungseinschätzung drei verschiedene Risikozonen klassifiziert worden. Ferner wurde durch den geologischen Dienst der TLUG ein Frühwarnsystem bestehend aus drei Erdfallpegeln mit optischem und akustischem Alarmsignal installiert, welches beim Nachbruchereignis am 28.01. dieses Jahres auch zuverlässig funktioniert hat. Ursächlich für den Erdfall ist ein aktiver Subrosionsvorgang, also eine Auslaugung an der Oberkante des Zechsteingebirges in etwa 200 bis 250 m Tiefe, die weiterhin auch anhält. Im Bereich der tektonisch vorgeprägten Schwächezone im Untergrund können Grundwasser bis ins Silur eindringen und dort anstehen, das Salz auflösen. Infolge des Materialab- bzw. -austrags kommt es dann zur Auflockerung und zum Nachrutschen der darüber befindlichen Gesteinsschichten sowie des Baugrundes bis hin eben zur Tagesoberfläche. In der Folge bilden sich Senkungen bis hin zu Erdfällen in der betroffenen Region.

In der näheren Umgebung von Tiefenort befinden sich zahlreiche sichtbare Erdfälle, die auf solche Vorgänge im Bereich des sogenannten Salzhanges zurückzuführen sind. Die Subrosion hält schon seit über 1 Mio. Jahre an, ist also ein langzeitig ablaufender geologischer Vorgang. Aus früheren Untersuchungen ist außerdem bekannt, dass der Baugrund im Bereich des Erdfalls überwiegend aus locker gelagerten Ausfüllmassen besteht. Dort, wo der Bundsandstein oberflächlich ansteht, ist er zudem stark geklüftet und aufgelockert. Diese Erkenntnisse zeigen, dass es sich bei dem aktuellen Vorgang wohl um die Reaktivierung eines alten Erdfalls handelt, welcher in der Vergangenheit durch Hangschutt und Erdmassen aufgefüllt worden war.

Im Rahmen einer neuerlichen Bewertung der Gefährdungssituation anhand fortgeschriebener Beobachtungsergebnisse durch die TLUG wurden am 11.02.2010 die Risikozonen in der Umgebung des Erdfalls neu festgelegt. Danach musste die Zone mit akutem Risiko gegenüber den bisherigen Festlegungen über den an der Oberfläche sichtbaren Einbruchtrichter hinaus erweitert werden. Generell besteht in dieser Zone ein hohes Risiko für mögliche Senkungen, Nachbrüche und Massendefizite im Untergrund. Innerhalb dieser Zone befinden sich insgesamt fünf Wohngebäude sowie ein Abschnitt der Frankensteinstraße. Innerhalb der Zone mit potenziellem Risiko, welche sich in ihrer Erstreckung an verschiedenen Messergebnissen orientiert, besteht vor allem die Möglichkeit des Auftretens von Senkungen im Millimeter- bzw. Zentimeterbereich. Trotz geringer Eintrittswahrscheinlichkeit sind jedoch auch

Erdfallverbrüche nicht auszuschließen, weshalb hier ein erweitertes Frühwarnsystem einzurichten ist. Diese Zone wird durch Beobachtungszonen ergänzt, deren Ausdehnung ebenfalls im Wesentlichen an den Messergebnissen abgeleitet und festgelegt wird. Die Zone mit latentem Risiko gilt weiterhin für den gesamten anschließenden Bereich des sogenannten inneren Salzhangs, der einen Teil der Ortslage Tiefenort betrifft. In Würdigung der Georisiken empfehlen sich dringliche Standsicherungsgutachten für die Gebäude in der Nachbarschaft des Erdfalls Tiefenort innerhalb der Risikozone. Dabei obliegt die Entscheidung, ob und inwieweit innerhalb der Zone mit akutem Georisiko weiterhin eine bauliche Nutzung zulässig ist, der zuständigen Baubehörde beim Wartburgkreis. Diese hat die weitere Nutzung der betroffenen fünf Gebäude untersagt. Die TLUG hat am 11.02.2010 Sofortmaßnahmen sowie die Erweiterung des Frühwarnsystems zum Zweck der Gefahrenerkennung um den Erdfall herum empfohlen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich in diesem Zusammenhang einige Ergebnisse der ersten Beratung der Regierungskommission Erdfall Tiefenort einmal nennen. Das TMBLV kann die Gemeinde beim Abriss der Häuser bis zu 66 Prozent fördern. Dies ist von der Gemeinde zu beantragen. Die restlichen Mittel muss die Gemeinde übernehmen. Das TMBLV erneuerte sein Angebot hinsichtlich der Fördermöglichkeiten im Rahmen der Städtebauförderung.

Das Thüringer Innenministerium bietet sowohl der Kommune Tiefenort als auch dem Landkreis Hilfestellung bei der Prüfung der rechtlichen Sachverhalte, des Abrisses der privaten Gebäude über die Kommune an. Dazu muss die Kommune gemeinsam mit dem Landkreis an das Innenministerium herantreten.

Das Thüringer Justizministerium prüft derzeit die Möglichkeit der Anwendung des Thüringer Hohlraumgesetzes. Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz unterstützt diese Prüfung in fachlicher Hinsicht natürlich. Zum Abschluss der rechtlichen Würdigung der Anwendung dieses Gesetzes auf den Erdfall Tiefenort liegen bisher keine abschließenden Informationen vor.

Bereits vorliegende Ergebnisse sowie die Historie der erfolgten Einbringung einer Betonplombe 2002 und deren Auswirkungen auf die derzeitige Situation in Tiefenort werden extern durch die Bergakademie Freiberg geprüft. Der Auftrag wurde bereits ausgelöst.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auch noch kurz zu den Nummern 2 und 3 des Antrags Stellung nehmen.

Zu Nummer 2: Dieser Teil des Antrags, meine Damen und Herren, offenbart die von der Fraktion DIE LINKE vorgesehene Stoßrichtung ihrer auf Polemik aufgebauten Kampagne zu Tiefenort. Natürlich ist der Fraktion DIE LINKE eingehend bekannt, dass es weder eine über 100-jährige Bergbaugeschichte unterhalb der Ortslage Tiefenort gibt noch überhaupt bergbauliche Aktivitäten unterhalb des Ortes. Auch die behaupteten gravierenden Sicherheitsmängel im Altbergbau sind reine Erfindung.

Doch sehen wir uns einmal die Fakten an. Durch die Fachbehörde wurde bereits im Jahr 2002 geprüft, inwieweit der Kalisalzabbau an der Werra sich ursächlich auf die Entstehung des Erdfalls ausgewirkt haben könnte. Wesentlich und vor allem auch wenn man es räumlich betrachtet, westlich und südlich von Tiefenort finden sich Abbaufelder der ehemaligen Grube Merkers und Springe. Die horizontale Entfernung der Abbaukanten von der Ortslage beträgt im Minimum 800 m. Der Abbau von Kalisalzen ist dort aufgrund der Annäherung an den Salzhang rechtzeitig eingestellt worden, da in Salzhangbereichen naturgemäß mit Auslaugungsvorgängen zu rechnen ist, was bei Nichtbeachtung zu gravierenden bergbausicherheitlichen Problemen im Salzabbau selbst führen kann, so zu Wassereinbrüchen.

Süßwasserzutritte beim Schachtabteufen waren seinerzeit nicht ungewöhnlich und wurden im Weiteren durch gängige technische Maßnahmen wie das Einbringen von wasserdichtem Schachtausbau auch beherrscht. Der der Ortslage Tiefenort am nächsten gelegene Kalischacht ist der Schacht Merkers 1 in einer Entfernung von 2 km. Der Schacht ist heute noch befahrbar und ohne nennenswerte Zuflüsse. Ein möglicher Einfluss der Versenkung von Salzabwässern aus der Kalifabrikation auf den Erdfallmechanismus wurde ebenfalls bereits im Jahr 2002 geprüft. In Tiefenort selbst wurden keine Salzabwässer versenkt oder verpresst. Bei den in der Umgebung versenkten Salzabwässern handelte es sich nach unserer Kenntnis stets um sogenannte Endlaugen aus der Aufbereitung der bergmännisch gewonnenen Kalisalze. Diese Endlaugen sind gegenüber dem Werrasteinsalz als dem für den Erdfall ursächlichen Subrosionshorizont gesättigt und können deshalb keine nennenswerten Auflösungen verursachen. Hervorzuheben ist zudem die unterschiedliche Tiefe des Plattendolomits als Versenkhorizont für Salzabwässer in Tiefenort von ca. 100 Metern und des der Subrosion unterliegenden Werrasteinsalzes in Tiefenort von ca. 200 bis 250 Metern. Somit kann der ehemalige Kalibergbau nach gegenwärtigem Erkenntnisstand als Ursache oder begünstigender Faktor für die Entstehung des Erdfalls ausgeschlossen werden. Insofern besteht diesbezüglich auch keinerlei Rechtspflicht der Landesregierung gegenüber etwaigen Haftungsansprüchen der Betroffenen.

Zu Nummer 3 Ihres Antrags: Seitens der Fachbehörde wurden weiterführende geologische sowie geotechnische Untersuchungen vorgeschlagen, die auf die Präzisierung der von den Erdfallvorgängen ausgehenden Gefahrenlage und die Verschärfung von Sicherungsmaßnahmen gerichtet ist. Die Ergebnisse sollen der zuständigen Ordnungsbehörde als Grundlage für die von ihr zu treffenden ordnungsrechtlichen Entscheidungen dienen. Die Untersuchungen werden aufbauend auf den Erkenntnissen von 2005 weitergeführt und sind teilweise bereits eingeleitet. Die Landesregierung wird dem Landtag über den Fortgang der Ergebnisse berichten.

Meine Damen und Herren, aus den dargelegten Gründen sollten die Ziffern 2 und 3 des Antrags abgelehnt werden. Herzlichen Dank.

Vielen herzlichen Dank, Herr Reinholz. Ich frage, wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags? Die Fraktion DIE LINKE. Auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE eröffne ich die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags, gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu den Nummer 2 und 3 des Antrags, auf die Herr Minister eben auch schon eingegangen ist. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Weber von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion DIE LINKE hat hier erneut einen Tagesordnungspunkt ins Plenum gebracht, der im Ausschuss, in diesem Fall im Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, noch nicht abschließend beraten ist. Diese Beratung im Ausschuss fand im Übrigen auf Antrag aller im Landtag vertretenen Fraktionen statt. Ich frage mich ernsthaft, warum Sie diesen Antrag zu diesem Zeitpunkt ins Plenum bringen, zumal wir morgen auch im Tagesordnungspunkt 12 noch mal das gleiche Vergnügen haben werden. Hier wie dort hat die Landesregierung im Ausschuss umfänglich berichtet, hier wie dort sind die Punkte im Ausschuss noch nicht abgeschlossen. Ich finde, das ist kein guter Stil und Sie sollten sich das abgewöhnen.

(Beifall CDU, SPD)

In aller Kürze will ich zu den einzelnen Punkten Ihres Antrags Folgendes sagen: Punkt 1 haben wir im Ausschuss erledigt und wir bekamen von der Landesregierung zugesagt, dass neue Informationen ohne weiteren Selbstbefassungsantrag dort umgehend gegeben werden. Das Verwunderliche für mich ist, obwohl Sie die nötigen Informationen haben, stellen Sie dann doch solche Anträge.

Den Punkt 2 halte ich - entschuldigen Sie die Wortwahl - für Unsinn. Erdfälle sind natürliche Phänomene und bisher gibt es trotz zahlreicher Untersuchungen keine Hinweise auf irgendeinen Zusammenhang mit dem Altbergbau. Ich halte es nahezu für Frevel, wenn Sie den Eindruck erwecken, dass der Staat hier in Haftung treten muss. Das müsste er dann auch bei allen anderen gleichartigen Fällen. Das geht nicht und das wissen Sie sehr genau. Das ist mal wieder Polemik, Augenwischerei, Effekthascherei. Das ist gerade das, was den Betroffenen in Tiefenort nicht hilft und was die Menschen dort nicht brauchen. Außerdem wäre es meines Erachtens ein großer Sündenfall, der jegliche solide Haushaltspolitik, jegliche Planbarkeit von Politik ad absurdum führen würde. Im Übrigen kann man sich in der Regel gegen solche Ereignisse versichern und das ist hier der Weg, der vordringlich gegangen werden muss. Öffentliche Mittel auszugeben, um Versicherungen aus der Haftung zu nehmen, dass kann doch nicht Ihr Ernst sein an der Stelle.

Im Punkt 3 fahren Sie mit Ihrer Polemik fort. Sie unterstellen, dass es keine von der Kali-Industrie unabhängigen Untersuchungen gegeben hat.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin, das ist doch keine Basis für eine sachliche inhaltliche Diskussion. Wir haben gerade noch einmal gehört, dass bereits im Jahr 2005 auf Grundlage umfangreicher Untersuchungen von amtlichen und externen Sachverständigen sowie Experten aus der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie im Rahmen der Gefährdungseinschätzungen drei verschiedene Risikozonen klassifiziert worden sind: akutes, potenzielles und latentes Risiko für Nachbrüche, Erdeinbrüche und Erdeinsenkungen. Wir haben gehört, dass ein Frühwarnsystem bestehend aus drei Erdfallpegeln mit optischem und akustischem Alarmsignal installiert wurde, welches im Übrigen beim Nachbruchereignis am 28.01.2010 dann auch funktioniert hat.

Es gibt jede Menge Untersuchungen dazu. Die Landesregierung wird uns den Abschlussbericht der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie vom Jahr 2005 zur Verfügung stellen. Ich frage Sie, woher nehmen Sie denn die Erkenntnisse, dass alle Untersuchungen von der Kali-Industrie beeinflusst wurden? Sie haben doch im Ausschuss die Fakten gehört. Warum stellen Sie dann solche Anträge? Die Landesregierung hat doch gerade noch einmal klargestellt, was sie tut, wer, wofür zuständig ist, was das Besondere am Erdfall Tiefenort ist.

Um die Notlagen der einzelnen Betroffenen zu mildern, hat die Ministerpräsidentin bei ihrem Besuch in Tiefenort Soforthilfe in Höhe von 10.000 € zugesichert. Ich habe eben gehört, sie ist auch schon ge

leistet worden. Es wurde eine Regierungskommission gebildet, die die Arbeit der zuständigen Behörden, Ämter und Einrichtungen koordiniert.

Das, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist etwas Handfestes, wenngleich auch wir wissen, dass man mit 10.000 € kein neues Haus bauen kann. Das ist aber auch nicht Sinn und Zweck dieser Maßnahme gewesen. Sinn und Zweck war es, ein deutliches Signal an die Gemeinde, an den Landkreis, an die Nachbarn und an die Familien zu senden, dass man gemeinsam etwas Handfestes tun muss.

Ich erinnere daran, dass uns ja auch ein wenig die Hände gebunden sind, weil der Landrat des Wartburgkreises Herr Reinhard Krebs eben keinen Katastrophenfall ausgerufen hat. Da hilft es auch nicht, wenn der Kreistag in diesem Fall Resolutionen verabschiedet. Aber wichtig ist, wir tun was, wir organisieren Hilfe für die Betroffenen.

Erlauben Sie mir, dass ich das auch dazusage, das geschieht allerdings nicht dadurch, dass Politiker der LINKEN vor Ort pressewirksam in ein Erdloch schauen. Das muss man schon anders anpacken. Aber mir soll es recht sein, schauen Sie ruhig weiter in Erdlöcher, wir organisieren Handfestes und helfen den betroffenen Menschen. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen herzlichen Dank, Herr Weber. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Wolf von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich gebe zu, Sie sehen mich in gewisser Weise fassungslos hier vorn stehen. Das können Sie durchaus ernst nehmen, Herr Minister, ich bin von Ihrem Bericht zutiefst enttäuscht. Das, was Sie hier gemacht haben, ist, dass Sie zum einen Allgemeinplätze wieder losgelassen haben, die so, da gebe ich Herrn Weber recht, wirklich schon bekannt waren, und zum anderen, dass Sie die Situation vor Ort in keiner Weise wahrnehmen. Sie nehmen in keiner Weise die Verzweiflung vor Ort wahr.

(Beifall DIE LINKE)

Sie nehmen in keiner Weise die Diskussionen vor Ort wahr und im Gegensatz dazu, stellen Sie die Menschen, die sich wirklich in einer dramatischen Lebenssituation befinden, in gewisser Weise als geisteskrank dar. „Da will mal einer ein Grollen im Untergrund gehört haben“ - also das ist für mich wirk

lich hier eine Zumutung gewesen, was ich hier heute hören musste.

(Beifall DIE LINKE)