Protokoll der Sitzung vom 11.04.2014

kurzzeitigen Führung als Vertrauensperson festgestellt wurden, benennt.

So werden insbesondere die damaligen personellen Konstellationen, vor allen Dingen im operativen Bereich, sowie die unzureichende Kommunikation innerhalb des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz wie auch mit der Aufsichtsbehörde und nicht zuletzt gravierende handwerkliche Fehler in der Art und Weise der Werbung und Führung des ehemaligen V-Manns Trinkaus angeführt. Der Bericht ist damit auch geeignet, die Diskussion und die Kritik an dem damaligen Geschehen zu versachlichen. Insgesamt leistet dieser Bericht sowohl einen wichtigen Beitrag, die Verwaltungsabläufe beim Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz im Hinblick auf den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel weiter zu optimieren, als auch dazu, in Zukunft die richtigen Fragen zu stellen.

Ich gehe davon aus, dass der Bericht auch die Arbeit des Untersuchungsausschusses 5/2 wesentlich befördert hat, der - wie der Presse zu entnehmen war - demnächst seinen Abschlussbericht und damit auch eine Tatsachendarstellung auf dem aktuellen Stand liefern wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im letzten Teil meines heutigen Berichts möchte ich nur noch auf den vom Landtag vorliegenden Entwurf für ein neues Thüringer Verfassungsschutzgesetz eingehen. Die PKK begrüßt das Vorhaben der Landesregierung, das Thüringer Verfassungsschutzgesetz einer grundlegenden Überarbeitung zu unterziehen, ausdrücklich. Eine Wiederholung der Ereignisse um Trinkaus sollte somit ausgeschlossen sein. Gleichwohl bedarf der Entwurf in folgenden Punkten einer kritischen Prüfung: Bereits im Vorfeld der Novelle hat sich die PKK mit den Ergebnissen des sogenannten Schäfer-II-Berichts zu den Prüfungen zur Neuorganisation des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz ausführlich beschäftigt und dies diskutiert. Mit der Novelle des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes soll die Organisationseinheit Controlling zukünftig gesetzlich normiert werden und nicht länger dispositiv der Verantwortung des jeweiligen Präsidenten des Verfassungsschutzes unterliegen. Der Entwurf sieht vor, dass der Leiter des Referats Controlling lediglich dem Gesetz, nicht jedoch der Weisungsbefugnis des Präsidenten des Verfassungsschutzes Thüringen untersteht. Zudem wird angestrebt, dass in der unmittelbaren Kommunikation zwischen dem Präsidenten des Verfassungsschutzes Thüringen und dem Leiter des Referats Controlling kein hierarchisches Weisungsverhältnis besteht. Aufgabe des Referats Controlling soll unter anderem die Prüfung der Rechts- und Zweckmäßigkeit aller nachrichtendienstlichen Maßnahmen sein, die der Verfassungsschutz einsetzt, ebenso die Abgabe eines Votums hierzu. An dieses Votum ist der Präsident des Verfassungsschutzes nicht völlig gebunden, aber er trägt als politischer

Beamter die Verantwortung dafür, wenn er sich darüber hinwegsetzen will. Ergänzend wird bereits im Entwurf abschließend aufgeführt, welche Sachverhalte insbesondere beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel die einzelnen Referate des Verfassungsschutzes an das Controlling berichten müssen. Auf diese Weise ist eine umfangreiche Berichtspflicht der einzelnen Fachreferate an das Controlling geregelt. Das interne Controlling ersetzt, darauf muss ich hinweisen, nicht die Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission, vielmehr kommt hiermit auf die PKK ein neuer Aufgabenbereich zu.

Neben der behördeninternen Kontrolle in Form des Controllings bedarf es zusätzlich auch einer Stärkung der eigentlichen Fach- und Rechtsaufsicht über den Verfassungsschutz in Thüringen, indem zum Beispiel die zuständigen Bediensteten dort keine weiteren Tätigkeiten neben der Aufsichtstätigkeit zu übernehmen haben, damit sie allein dieser Aufgabe nachgehen können. Darüber hinaus sind die Selbstkontrolle des Verfassungsschutzes Thüringen und dessen Mitarbeiter durch umfassendere gesetzliche Dokumentationspflichten, wie zum Beispiel das Anlegen eines Aktenvermerks, sobald ein neues Beobachtungsobjekt festgelegt wird, und eines Endvermerks bei Abschluss des Beobachtungsvorgangs, notwendig. Die PKK begrüßt in diesem Zusammenhang auch die Unterrichtungspflichten gegenüber der Kommission. Diese werden konkretisiert und die parlamentarische Kontrolle des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel wird erheblich gestärkt.

Allerdings stößt die vorgesehene Unterrichtung über die Feststellung eines Übermittlungsverbots zur Durchsetzung des Quellenschutzes auf Kritik, da diese Informationen regelmäßig eine gründliche Information über die Person des V-Mannes voraussetzen würden. Zudem lehnt die PKK die vorgesehene Einvernehmensregelung bei der Frage ab, ob und in welchen beobachteten Gruppierungen Vertrauensleute eingesetzt werden sollen. In diesen Fällen käme es zu einer Vermischung legislativer und exekutiver Kompetenzen. Die PKK wäre so unmittelbar in die administrative Tätigkeit des Verfassungsschutzes eingebunden, indem sie über die Werbung von V-Leuten in bestimmten Phänomenbereichen und deren Einsatz vorab informiert wäre und hierfür im Vorfeld die Zustimmung oder Ablehnung erklären müsste. Eine effektive parlamentarische Kontrolle wäre nicht mehr möglich, da die PKK auch ihr eigenes Handeln überprüfen müsste. Die PKK begrüßt ausdrücklich die vorgesehene Unterrichtung über die beabsichtigte Bestellung des Präsidenten des Verfassungsschutzes, sieht darin jedoch in keiner Weise eine verbindliche Einbindung in die Auswahlentscheidung der Landesregierung. Die Bestellung von Behördenleitern und somit auch des Präsidenten des Verfassungsschutzes ist

ureigene Aufgabe der Exekutive. Bei einer verbindlichen Einbindung in diese Entscheidung würde die PKK im Falle von Verfehlungen des Präsidenten des Verfassungsschutzes Thüringen unweigerlich mit in die Verantwortung genommen. Es würde der zu widerlegende Vorwurf im Raum stehen, die Person des Präsidenten des Verfassungsschutzes Thüringens nicht im notwendigen Maße geprüft zu haben. Dies würde zu einer Schwächung der Kommission führen.

Die PKK hat die Formulierung zur Organisation der Verfassungsschutzbehörde eingehend beraten. Dabei ging es auch um die Frage, ob die Formulierung „wird bei dem für den Verfassungsschutz zuständigen Ministerium ein Amt für Verfassungsschutz Thüringen errichtet“ nicht manches im Unklaren lässt. Ziel sollte es sein, im Hinblick auf ein neues Vertrauen in den Verfassungsschutz und eine effektive Arbeit die Struktur so zu wählen, dass Unklarheiten und Effizienzverluste vermieden werden. Weitere Anmerkungen der Parlamentarischen Kontrollkommission zur anstehenden Gesetzesnovelle habe ich bereits im Bericht gemacht, zum Beispiel zur Möglichkeit von Zwangsmitteln bei Anzuhörenden, der Anwendung der Quellenschutzargumentation gegenüber der PKK und zur personellen und qualitativen Steigerung des Controllings. Die PKK geht davon aus, dass sie vor der Verabschiedung der Beschlussempfehlung des entsprechenden Ausschusses zu diesem Gesetz gehört wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich feststellen, dass die Parlamentarische Kontrollkommission ihre Aufgabe im Berichtszeitraum mit den ihr zur Verfügung stehenden Instrumenten erfüllt hat. In mehreren Fällen haben wir uns bemüht, auf der Grundlage des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes die Öffentlichkeit über zentrale Entwicklungen und Forderungen der PKK zu informieren. Die PKK wird auch künftig dieses Instrument im Sinne der erforderlichen Transparenz nutzen. Sie spricht sich auch für die Verankerung des Rechts zur Information der Fraktionsvorsitzenden im Thüringer Verfassungsschutzgesetz aus, um so den Rückfluss der Ergebnisse der Kontrolle in die parlamentarische Arbeit zu stärken. Manches wurde bereits erreicht, ich denke beispielsweise an die Offenlegung der nachrichtendienstlichen Mittel. Für die zurückliegende Zeit möchte ich meinen ganz persönlichen Dank an meine Kollegen Kommissionsmitglieder, die Abgeordneten Schröter, Hausold und Adams, und natürlich vor allem aber auch an unseren langjährigen Kollegen Wolfgang Fiedler richten.

(Beifall CDU, FDP)

In den letzten Monaten haben wir wieder viele Stunden, meiner Meinung nach zu viele Stunden, gemeinsam miteinander zugebracht. Die Arbeit war

trotz oder gerade wegen der unterschiedlichen politischen Sichtweise bzw. Position stets konstruktiv und von großer Sachlichkeit sowie gegenseitigem Respekt geprägt. Viele Entscheidungen haben wir einvernehmlich getroffen. Hierfür gebührt Ihnen, werte Kollegen, meine Anerkennung. Dank und Anerkennung ergehen umso mehr vor dem Hintergrund, dass für den nächsten Tätigkeitsbericht sicher auch andere Personen die Verantwortung tragen werden. Hoffen wir, dass nicht infolge der Ergebnisse der anstehenden Landtagswahlen im September dieses Jahres ein Extremist in der dann neu zu wählenden Parlamentarischen Kontrollkommission mit Verantwortung trägt.

(Beifall im Hause)

Mein Dank geht schließlich auch an den Geschäftsführer der Parlamentarischen Kontrollkommission, Herrn Dr. Thomas Poschmann, und den stellvertretenden Geschäftsführer, Herrn Dr. Seidel, sowie die Mitarbeiter der Geschäftsstelle, Herrn Michael Apel und Frau Judith Malicke als Protokollantin. Dankbar erwähnen möchte ich aber auch, dass zahlreiche Kollegen des Juristischen Dienstes, Sachbearbeiter und auch überprüfte Bürosachbearbeiter die Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission in diesen Aufgaben unterstützten. Ohne diese teilweise ad hoc und bereitgestellte Frau- und Manpower wäre die Arbeit der Kommission nicht so effektiv möglich gewesen. Hierfür möchte ich auch der Präsidentin des Landtags noch einmal danken. Einen ganz besonderen Dank möchte ich an dieser Stelle der langjährigen Protokollantin Frau Helga Huxhagen ausrichten,

(Beifall im Hause)

die seit einigen Monaten ihren wohlverdienten Ruhestand genießen darf. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall im Hause)

Ein ganz herzliches Dankeschön gebührt ganz sicher auch Ihnen als stellvertretenden Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission, Herr Gentzel, der Sie den Bericht in 165 Minuten hier dem Parlament vorgetragen haben. Vielen herzlichen Dank auch für diese große Mühe.

Ich eröffne nunmehr die Aussprache. Es liegen keine Wortmeldungen vor und damit darf ich diesen Tagesordnungspunkt auch schon wieder schließen.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 8

Den Meisterbrief als Qualitätssiegel des Handwerks schützen und Handwerkerbonus weiterentwickeln

Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/7290 - Neufassung

Ich frage: Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Das ist der Fall und die Begründung übernimmt der Abgeordnete Herr Kemmerich. Sie haben das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine kurze Einbringung zu unserem Antrag: Erneut hat der Thüringer Landtag auf Antrag der FDP-Fraktion Gelegenheit, sich mit den Sorgen und natürlich auch den Forderungen des Thüringer Handwerks auseinanderzusetzen. Wir Liberale wollen wichtige Pfeiler des Handwerks betonen und weiterentwickeln. Zunächst zu nennen der Meisterbrief. Es gab Tendenzen aus der Europäischen Gemeinschaft, wiederum die Zulassungsvoraussetzungen zu verändern, den Meisterbrief durchaus anzugreifen. Wir wollen neue Anreize für die Nachwuchsgewinnung schaffen, wir wollen ein Instrument aus Bayern nach Thüringen bringen, den sogenannten Meisterbonus. Wir wollen nicht zuletzt die von Carsten Schneider, SPD, losgetretene Diskussion um den sogenannten Handwerkerbonus thematisieren.

(Zwischenruf Abg. Baumann, SPD: Zeitung lesen!)

Na klar, habe ich Zeitung gelesen. Ich kenne aber die spinnerten Ideen, lieber Rolf Baumann, der SPD: Der eine spricht es aus, der Nächste rudert zurück und dann kommt der Nächste, rudert wieder in die andere Richtung. Genau mit diesem Irrlauf wollen wir Schluss machen und deshalb thematisieren wir das hier.

(Beifall FDP)

Wir verlangen nichts anderes, auch von der SPD, als dass sie zu den Worten ihres Vorsitzenden Herrn Gabriel steht, der sagt: Der Meisterbonus, der Handwerkerbonus bleibt bestehen. Zu diesem können wir uns verständigen. Dafür ist der Antrag da und insofern freuen wir uns auf die Diskussion und die spätere Zustimmung.

(Zwischenruf Abg. Baumann, SPD: Machen wir doch.)

Deshalb hat die Rede jetzt einen etwas anderen Verlauf genommen, aber damit ist auch fast alles gesagt. Wir freuen uns auf die Debatte und auf die breite Zustimmung des Hauses für den Meisterbrief, für den Handwerkerbonus und auch für eine, denn so haben wir es am Tag des parlamentarischen Abends aus allen Fraktionen gehört, auch Unterstützung für den Meisterbonus. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

(Abg. Gentzel)

Vielen Dank, Herr Kemmerich, für die Einbringung. Ich eröffne jetzt die Aussprache und als Erster hat um das Wort für das Wirtschaftsministerium Herr Staatssekretär Staschewski gebeten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, herzlichen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn es keine Sofortberichterstattung im eigentlichen Sinne ist, ist das Thema uns aber wichtig genug, dass ich als Vertreter der Landesregierung gleich zu Anfang sprechen will. Herr Kemmerich, Sie werden es nicht glauben, das erste Mal, glaube ich, in den mehr als viereinhalb Jahren, die ich Staatssekretär bin und Sie hier Abgeordneter, kann ich Ihnen zustimmen.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das zeigt, dass Sie lernfähig sind.)

Ich muss Ihnen zustimmen, weil er als Erster gesprochen hat. Ich freue mich, dass die FDP auch die Meinung der SPD in diesem Falle vertritt. Ich freue mich, dass die FDP in diesem Falle auch die Meinung der Landesregierung vertritt. Ich möchte aber trotzdem - damit wir bei dieser Debatte nicht auf eine schiefe Lage kommen - schon noch einmal auf den einen oder anderen Punkt, den Sie auch aufgegriffen haben, hinweisen. Hintergrund ist der Versuch der EU-Kommission, den europäischen Einigungsprozess zu fördern. Da stehen wir natürlich zusammen, wir werden unseren Meisterbrief auf jeden Fall gemeinsam verteidigen. Aber grundsätzlich einen flexibleren und transparenten rechtlichen Rahmen zu schaffen, um den Berufszugang und dadurch die Mobilität qualifizierter Fachkräfte sowie grenzüberschreitende Dienstleistungen zu erleichtern, das, glaube ich, sollte auch von allen von uns unterstützt werden. Diese Formen der Freizügigkeit sind ein hohes Gut im europäischen Integrationsprozess. Diesen Integrationsprozess, denke ich, gilt es prinzipiell zu fördern und nicht zu behindern. Alles andere wäre auch ein Rückschritt in Europa. Das sage ich jetzt nicht nur mit Blick auf die Schweiz und auf den Volksentscheid in der Schweiz, ich sage das auch mit Blick auf Abschottungsversuche direkt vor unserer Haustür oder auf populistische Äußerungen einiger Parteien im Vorfeld der Europawahlen. Ich glaube, hier müssen wir auch aufpassen, dass wir die Balance halten und dass wir den vernünftigen Weg gemeinsam gehen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch der Überprüfung der nationalen Reglementierung von Berufszugängen durch die EU sollte nicht allzu reflexartig begegnet werden. Denn worum geht es eigentlich? Es geht darum, alle Zugangsbeschränkungen darauf zu überprüfen, ob sie notwendig sind. Wenn es also nicht gerechtfertigte Hinder

nisse und Beschränkungen gibt, dann sind diese zu beseitigen, ganz einfach. Dagegen kann, glaube ich, auch niemand etwas haben.

Natürlich gibt es in diesem Prozess immer Vor- und Nachteile einer Reglementierung des Berufszugangs abzuwägen. Auf der einen Seite stehen vor allem Qualität und Verbraucherschutz und auf der anderen Seite die Steigerung des Angebots und die Sicherung des Fachkräftebedarfs, ein nicht gerade nur für das Handwerk wichtiges Thema. Was den Fachkräftebedarf anbelangt, ist das insbesondere für das Handwerk sehr wichtig. Aber ich stelle fest, es gibt eine große Einigkeit bei diesem Thema, auch hier in diesem Parlament. Es ist ganz klar: Der Meisterbrief als Qualitätssiegel des Handwerks soll geschützt und die duale Ausbildung muss gestärkt werden. Das ist und bleibt die Haltung unserer Regierung und daran lässt sich auch nichts rütteln. Ich freue mich, wenn wir auch die Unterstützung der Opposition haben.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Sie hät- ten ja mal einen Antrag stellen können.)

Es gibt auch eine gemeinsame Position, die die Länder bereits mit einem Beschluss im Bundesrat am 29. November 2013 bezogen haben. In diesem Zusammenhang hat sich übrigens auch der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Herr Wollseifer, zu Wort gemeldet. Ich zitiere ihn mit Ihrer Erlaubnis. Er sagt: „Das Handwerk steht klar zu Europa. Die Union hat uns Wohlstand gebracht und Frieden. Darüber wird so selten gesprochen. [...] Die guten Dinge aus Europa sieht man nicht. Aber es gibt sie. Wir müssen mehr darüber reden.“ Und er fährt dann weiter hinsichtlich der Meisterausbildung fort: „[Wir müssen] lieber für den Meisterbrief werben. Er ist unser Garant für wirtschaftliche Stabilität. Die duale Ausbildung bis zum Meister ist ein Bildungsexport. Die Tür zu unserer hohen beruflichen Qualifikation steht allen Europäern offen.“ Ähnlich hat er es auch - ich glaube, Sie waren auch anwesend - diese Woche anlässlich des Empfangs des Präsidenten zu seinem 50. Geburtstag hier in Erfurt gesagt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir unterstützen diese Position des Handwerks. Das Handwerk gehört zu den tragenden Säulen der Thüringer Wirtschaft und es ist, das ist übrigens das Wichtigste beim Handwerk, der zentrale oder einer der wichtigsten Ausbilder hier in Thüringen. Das zulassungspflichtige Handwerk bringt junge Menschen in Lohn und Brot und verschafft ihnen Perspektiven. Das besondere Engagement des Handwerks in der Ausbildung hat übrigens zu der im europäischen Vergleich erfreulich niedrigen Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland beigetragen.

Es gibt wertvolle Studien, zum Beispiel „Stabilität und Ausbildungsbereitschaft von Existenzgründern im Handwerk“, die vom Volkswirtschaftlichen Institut für Mittelstand und Handwerk an der Universität Göttingen, kurz ifh, im Januar 2014 herausgegeben wurde. Ich darf an dieser Stelle daran erinnern, dass dieses ifh im letzten Jahr im Auftrag des Wirtschaftsministeriums die Potenzialanalyse Handwerk Thüringen erstellt hat, welche im Herbst 2013 hier im Landtag behandelt worden ist.

Lassen Sie mich dazu ein paar Zahlen nennen. Die Ausbildungsquote der zulassungspflichtigen Handwerke betrug zuletzt 12,1 Prozent. Zum Vergleich, in der Wirtschaft insgesamt liegt der Wert nur bei 4,9 Prozent, weniger als die Hälfte. Das zulassungspflichtige Handwerk trägt damit deutlich überproportional zur Berufsausbildung junger Menschen und zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei. Wenn wir von zulassungspflichtigem Handwerk sprechen, dann meinen wir damit die meisterpflichtigen Gewerke. Die Ausbildung im Handwerk findet zu 95 Prozent in diesen Gewerken statt. Die Meisterpflicht sichert also Qualität und Kontinuität in der Ausbildung. Auch aus diesem Grund müssen wir uns dringend für den Erhalt des Meisterbriefes einsetzen. Zudem ist der Meisterbrief als Gütesiegel ein zusätzlicher Leistungsanreiz. Die Fortbildung zum Meister ist für viele Handwerkerinnen und Handwerker weiterhin ein erstrebenswertes Ziel. Allein 2012 haben 22.891 Meisterschülerinnen und -schüler, darunter leider nur 4.456 Frauen - leider nur, ich denke, wir müssen uns alle bemühen, dass der Anteil der Frauen auch steigt - und 18.435 Männer ihre Prüfung erfolgreich bestanden. Am 08.02.2014 konnten allein bei der HWK Erfurt 250 Jungmeister freigesprochen werden. Handwerksmeister sein, das bedeutet nicht nur die Sicherung von Qualität für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Es bedeutet auch so etwas wie Stolz und Identifikation mit diesem Beruf. An dieser Stelle mein ganz persönlicher Dank an die Jungmeisterinnen und Jungmeister, die sehr viel Zeit, sehr viel Anstrengungen und sehr viel Entbehrungen hierfür in Kauf genommen haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen uns dafür ein, dass der Meisterbrief als Qualitätssiegel des Handwerks geschützt werden muss. Der Meisterbrief kann nicht als ein Beispiel deutscher Überregulierung angesehen werden. Deutschland liegt mit insgesamt 153 reglementierten Berufen gerade mal im europäischen Durchschnitt. Zudem gibt es einen erleichterten Berufszugang bereits durch Ausnahmeregelungen in der Handwerksordnung. Wir kommen damit also der zentralen Vorgabe durch die EU bereits heute nach. Eine Deregulierung ist außerdem aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive nicht zwangsläufig von Vorteil. Sie hat nachweisbar auch unvorteilhafte Effekte. Durch die Novelle der Handwerksord

nung des Jahres 2004 konnten keine Wachstumsgewinne erreicht werden. Der Umsatz des Handwerks hat sich seit der Novelle in seiner Gesamtheit nicht maßgeblich verändert. Auch das zulassungsfreie Handwerk hat sich nach Umsätzen im Vergleich mit dem zulassungspflichtigen nicht wesentlich verbessert. Ferner blieb die Beschäftigung im zulassungsfreien Handwerk mehr oder weniger nur stabil. Aber wenn ich sage, beim zulassungsfreien Handwerk ist es stabil geblieben, muss man zum einen bedenken, dass die Ausbildung in diesem Bereich dramatisch zurückging, und die Fortbildung kam total zum Erliegen. Oder wenn man einen anderen Aspekt betrachtet: Die Existenzgründungen im zulassungsfreien Handwerk haben zwar deutlich zugenommen, der Anstieg der Existenzgründungen führte aber mit Blick auf die Marktverweildauer und Betriebsgrößen zu erheblichen Strukturveränderungen. Das heißt also, die haben sich nicht lange am Markt halten können. Die Marktverweildauer im zulassungsfreien Handwerk sank deutlich und beträgt nur noch rund die Hälfte gegenüber dem zulassungspflichtigen Handwerk. Hinzu kamen eine deutliche Verringerung der durchschnittlichen Mitarbeiterzahlen und eine Zunahme von Kleinstunternehmen, meist sogenannte Ein-Personen-Unternehmen. Als Beispiel nenne ich, glauben Sie mir, da bin ich auch als Oberhof-Beauftragter inzwischen leidgeprüft, das Fliesenlegerhandwerk. Das Fliesenlegerhandwerk zählt als greifbares Beispiel. Deutlich wird dabei, wie sich der Wegfall der Meisterpflicht auf die Ausbildungsintensität und auf die Qualität auswirkt. Seit 2004 ist das Fliesenlegerhandwerk zulassungsfrei. Waren zu diesem Zeitpunkt zum Beispiel im Kammerbezirk Erfurt 226 Betriebe meisterlich auf dem Markt, sind jetzt, zehn Jahre später, 1.232 - mehr als 1.000 mehr - Betriebe im Kammerbezirk Erfurt vorhanden. Aber während in den damals 226 Meisterbetrieben immerhin 53 Fachkräfte von heute ausgebildet wurden, gibt es in den 1.232 Betrieben heute nur noch 14 Auszubildende. Das ist eine unglaubliche Entwicklung und das zeigt, wie wichtig es ist, dass wir diese Reglementierungen haben. Ich glaube, wir müssen auch wieder darüber nachdenken und sprechen, wie wir wieder besser hier auf diesem Gebiet eine Ausbildungslücke schließen können. Die duale Ausbildung wird gefährdet. Dabei hat sie in der Krise stabilisierend gewirkt und einen anerkannten Vorbildcharakter für ganz Europa entwickelt. Der Meisterbrief sichert Leistungsträger außerhalb des akademischen Bereichs. Damit kommt ihm auch eine wichtige Position zu. Zu Recht ist daher auch der Meisterbrief im Rahmen des deutschen Qualifikationsrahmens dem akademischen Bachelor gleichgestellt. Das ist gut so. Deswegen sage ich noch mal ganz grundsätzlich: Hände weg von unserem Meisterbrief. Das sieht im Übrigen auch der Bund so. Im aktuellen Koalitionsvertrag steht Folgendes - ich zitiere, wenn ich darf, Frau Präsiden

(Staatssekretär Staschewski)

tin -: „Der Meisterbrief [darf] nicht durch Maßnahmen des europäischen Binnenmarkts beeinträchtigt [werden] und [muss] erhalten [bleiben].“ Herr Kemmerich, so viel haben Sie damals in den Koalitionsvertrag nicht hineinbekommen auf Bundesebene. Ich empfehle deshalb die Lektüre. Wenn wir uns jetzt wieder Thüringen widmen, komme ich gern auf den Wunsch der FDP-Fraktion, die Einführung eines Meisterbonus auf dessen Kosten und Nutzen zu überprüfen, zurück. Dazu muss ich feststellen: Es ist offensichtlich noch nicht vielen bekannt, dass wir in Thüringen bereits jetzt viele Möglichkeiten für eine Förderung von Meisterschülern haben, allem voran natürlich das Meister-Bafög. Hierbei handelt es sich um einen gesetzlichen Rechtsanspruch. Der Maßnahmebeitrag zur Ausbildung wird dabei bis 30,5 Prozent als Zuschuss geleistet. Für den Rest kann ein zinsgünstiges Darlehen bei der KfW in Anspruch genommen werden. Auch zum Bonus gibt es bereits etwas. Bestehen Geförderte die Meisterprüfung, werden ihnen auf Antrag 25 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Bei der Gründung oder Übernahme eines Unternehmens werden bereits ab der Einstellung oder der dauerhaften Beschäftigung eines neuen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiters oder eines Auszubildenden 33 Prozent des auf die Lehrgangsund Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen. Bei weiteren Mitarbeitern, Auszubildenden können insgesamt maximal 66 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Restdarlehens erlassen werden. Ob und in welchem Umfang zusätzliche Förderungen oder Boni sinnvoll sind, das werden wir auch direkt mit dem Thüringer Handwerk besprechen. In diesem Rahmen wollen wir aber auch besprechen, welche Unterstützung für das Thüringer Handwerk zukünftig maßgeschneidert ist. Ich bin an dieser Stelle, das sage ich auch ganz gern und deutlich, durchaus für so einen Meisterbonus offen. Dafür sind wir offen. Wir wollen das mit unseren Handwerkskammern genau besprechen. Wichtig ist aber auch, dass wir keine Schnellschüsse machen. Wir müssen natürlich zum einen die Kosten prüfen und genau überlegen, wie wir ein solches Programm auch finanzieren können. Es muss vor allem auch bezahlbar bleiben und darf nicht mit anderen Angeboten konkurrieren. Das wäre natürlich so eine Doppelfinanzierung oder ein Doppelangebot, was, denke ich, nicht sinnvoll ist. Sie haben das Beispiel Bayern angebracht, die am 1. September letzten Jahres diesen Meisterbonus eingeführt haben. Nach einem halben Jahr gibt es jetzt noch keine Erfolgsevaluierung bzw. Auswertung. Das macht auch, denke ich, jetzt nach einem halben Jahr noch nicht Sinn. Aber ich glaube, wir sollten uns das gut anschauen. Ich könnte mir durchaus Weiteres vorstellen, dass wir einen Meisterbonus zum Beispiel für alle Meisterabsolventen mit mindestens einem guten Abschluss prüfen, das