Mit solchen plumpen Aktuellen Stunden, wie sie die FDP-Fraktion heute hier vorgelegt hat, bringen wir, glaube ich, weder das Straßennetz noch Thüringen sehr weit voran. Vielen Dank.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Fernwasserversorgung Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/5304 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz - Drucksache 5/7790
Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Kummer zur Berichterstattung aus dem Landwirtschaftsausschuss. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, heute liegt Ihnen ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zum „Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Fernwasserversorgung“ in zweiter Beratung vor.
Der zuständige Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat diesen Gesetzentwurf anderthalb Jahre in acht Sitzungen beraten. Er hat eine schriftliche Anhörung durchgeführt, ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes erstellen lassen, was zu dem Ergebnis kam, dass die gegebene Struktur der Fernwasserversorgung wenig geeignet ist, die notwendige Verantwortlichkeit für die Landesregierung zu vermitteln. Es gab in der Anhörung einige Aussagen, die eine Änderung des Gesetzes als notwendig angesehen haben. Unter anderem hat der Fernwasserzweckverband NordOst es als schwerwiegendes Problem bezeichnet, dass mit Ausnahme des Talsperrensystems WeidaZeulenroda-Lössau alle Talsperren und Stauanlagen, die nicht mehr für die Trinkwasserversorgung benötigt werden, auch weiterhin mit ihrem ursprünglichen gewerblichen Anteil die Thüringer Fernwasserversorgung und damit den Fernwasserpreis belasten. Die Geraer Bürgerinitiative und Bürgervertretung gegen zu hohe Kommunalabgaben fand, dass die Aufwandsermittlung der Thüringer Fernwasserversorgung für die Fernwasserpreise intransparent wäre und es deshalb hier Änderungen geben müsste. Die Thüringer Fernwasserversorgung forderte eine Anpassung der Liste der Stauanlagen, weil inzwischen einige Stauanlagen, die in der Liste stehen, nicht mehr in ihrer Zuständigkeit sind. Zwei sind veräußert worden, eine Talsperre wurde zurückgebaut und bei mehreren Talsperren gab es Nutzungsänderungen.
dern. Der Ausschuss hat mehrheitlich den Gesetzentwurf der Linken abgelehnt und auch einen Änderungsantrag dahin gehend, die Aufgaben der Fernwasserversorgung zu ändern. Hier sollte die Frage der Elektroenergieerzeugung und der Speicherung von Elektroenergie in Talsperren noch mit aufgenommen werden, um hier der Fernwasserversorgung zusätzliche Möglichkeiten zur Nutzung nicht mehr benötigter Talsperren zu geben. Auch das, wie gesagt, fand keine Mehrheit.
Dementsprechend hat der Ausschuss Ihnen mehrheitlich empfohlen, den Gesetzentwurf der Linken abzulehnen. Danke schön.
Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Primas von der CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, tatsächlich ist das so, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE haben wir uns wirklich intensiv auseinandergesetzt. Herr Kummer hat es ausgeführt. Er hat uns tatsächlich in neun Ausschuss-Sitzungen beschäftigt. Und wir haben ein schriftliches Anhörungsverfahren dazu durchgeführt. Dabei haben wir uns ernsthaft mit der Frage auseinandergesetzt, ob Regelungen, die für ThüringenForst als Anstalt öffentlichen Rechts gelten, auch für die ebenfalls als Anstalt ausgestaltete Thüringer Fernwasserversorgung passen könnten. Möglicherweise vorstellbar für uns war aber allenfalls die Errichtung eines Beirats, ähnlich der Forstanstalt, der die Organe der TFW beraten soll. In allen anderen Fragen sind wir zu dem Schluss gekommen, dass es nicht erforderlich ist und auch rechtlich nicht zwingend, den Vorschlägen der Linken zu folgen. Wir haben kein Demokratiedefizit im Verwaltungsrat - eben nicht -, wie es die Gesetzesbegründung behauptet. Ich meine jedenfalls, dass es nicht erforderlich ist, in einer Anstalt, die so spezielle Leistungen wie die TFW anbietet - Bereitstellung von Fernwasser, Hochwasserschutz, Niedrigwasserauffüllung -, nun unbedingt parlamentarisches Wissen im Verwaltungsrat vorhalten zu müssen. Das Gegenteil ist der Fall, meine Damen und Herren. Es gibt Dinge, aus denen sich das Parlament ausdrücklich heraushalten sollte. Der wahre Hintergrund der beabsichtigten parlamentarischen Mitgestaltung ist - wenn wir es runterbrechen - die beabsichtigte Beeinflussung und Mitgestaltung des Fernwasserpreises. Im Gesetzentwurf heißt es, auch eine parlamentarische Mitbestimmung bei der Vertragsgestaltung ist nahezu ausgeschlossen. Ja, und ich denke, das ist auch richtig so. Wo kommen wir denn hin, wenn wir von oben herab die Preise
festlegen wollten? Ich denke, die Zeiten sind doch wohl vorbei. Richtig ist, dass die Fernwasserpreise stabil, einheitlich und wettbewerbsfähig gesichert werden.
(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Aber im Vergleich hat Thüringen die höchsten Wasserpreise.)
Sie kennen das ja aus der Vergangenheit aus dem Westen, Frau Scheringer-Wright, wie es da funktioniert hat. Die Erfahrung, wie das von oben ist, wenn Preise festgelegt wurden, haben Sie nicht gewonnen. Da können Sie nicht mitreden. Das kennen wir.
Diese Erfahrung haben Sie nicht vorzuweisen, wir aber schon. Wir wissen, dass wir da ein bisschen vorsichtig sein müssen. Und, meine Damen und Herren, ich sage es noch einmal, Fernwasserpreise sollen stabil, sollen einheitlich und wettbewerbsfähig gesichert werden, so, wie wir es in den Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU auch hineingeschrieben haben. Das ist eine politische Aussage. Daran soll sich die TFW im Rahmen des Marktes orientieren - nicht mehr, aber auch nicht weniger. Es hilft nicht, wenn ein Preis festgelegt wird, der wirtschaftlich nicht darstellbar ist, meine Damen und Herren.
Es gab noch mehr im Gesetzentwurf, was nicht passt. Es ist nicht so, dass das, was beim Forst richtig ist, auch bei der TFW richtig sein muss. Und, meine Damen und Herren, der Grund liegt in der kommunalen Beteiligung. Das ist seit dem Jahr 2003 so, dass dieser Landtag eine umfassende Reform der Aufgaben und der Organisationsstrukturen der Anstalt öffentlichen Rechts beschlossen hat. Seitdem ist nicht mehr nur das Land Gewährträger der Anstalt, sondern auch der Fernwasserzweckverband Nord-Ost, also auch die Kommunen. Wir haben uns damals bewusst dafür entschieden, die Aufsicht bei der Anstalts- und Gewährträgerversammlung als oberstem Organ der Anstalt anzusiedeln. Wir halten die damals beschlossene Regelung der Anstalts- und Gewährträgerversammlung als Aufsichtsorgan nach wie vor für vollkommen richtig, meine Damen und Herren. Land und Kommunen üben dort als Partner die Aufsicht aus. Auch hier gilt, durch zentralistische Kontrolle allein durch das Land wird keine bessere Aufsicht gewährleistet. In allem zusammenfassend das hat Herr Kummer schon dargestellt - lehnen wir also diesen Gesetzentwurf ab.
Jetzt haben wir auch einen Änderungsantrag bekommen, der das widerspiegelt - Energieerzeugung, Energiespeicherung -, was wir schon besprochen hatten. Meine Damen und Herren, wenn wir Schmalwasser nicht wollen, und wir wollen es nicht, dann wollen wir es auch nicht ins Gesetz schreiben. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lieber Egon Primas, es geht um unser Vermögen. Das Land hat damals bei der Gründung wesentliche Vermögenswerte in die Thüringer Fernwasserversorgung eingebracht, nämlich die Thüringer Talsperrenverwaltung. Diese Anstalt öffentlichen Rechts hatte bei Gründung ein Vermögen von rund 1 Mrd. €. Mit diesem Vermögen ordentlich umzugehen, das ist eine Frage der Aufsichtsführung über diese Anstalt, und ich glaube, da steht es dem Land auch zu, als Mehrheitsanteilseigner einen vernünftigen Blick darauf zu haben.
(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Ist das … durch die Politik gewährleistet. Willst du das damit sagen?)
Ein Hauptanlass für diesen hier vorliegenden Gesetzentwurf war das Ergebnis des Untersuchungsausschusses 4/4. Das war letzte Legislatur, deshalb will ich noch mal kurz und knapp ein paar wichtige Dinge aus diesem Untersuchungsausschuss darstellen. Damals war die Talsperre Leibis fertig. Ich will daran erinnern, ein Investitionsobjekt von einer halben Milliarde Euro. Bei Fertigstellung hat man festgestellt, dass man vergessen hatte, zu prüfen, ob denn die Rohre, die da liegen, ausreichend dimensioniert sind, um Ostthüringen wie geplant mit Wasser zu versorgen. Die Finanzierung für den Bau der Rohre hatte man nicht hinbekommen. Daraufhin haben die kommunalen Verwaltungsräte der Thüringer Fernwasserversorgung ihr Mandat niedergelegt. Als wir diese Verwaltungsräte dann in den Ausschuss bestellten, um zu fragen, warum sie das denn taten, und um die Hintergründe für diese Probleme herauszufinden, hat ihnen ein Mitarbeiter der Landesregierung gesagt, dass sie als Verwaltungsräte an ihre Schweigepflicht gebunden sind und diesem Ausschuss gegenüber als Vertreter des Freistaats Thüringen keine Auskünfte zu erteilen haben. Der Untersuchungsausschuss wurde daraufhin eingerichtet und kam zu dem Ergebnis, dass die Verwaltungsräte der Fernwasserversorgung durch die Landesregierung nicht ange
wiesen werden können, in bestimmter Art und Weise für das Land zu handeln, weil diese Verwaltungsräte ein persönliches und unabhängiges Mandat haben. Die Krönung der Anhörung im Untersuchungsausschuss war Herr Illert, Staatssekretär, Verwaltungsratsvorsitzender, der als Verwaltungsratsvorsitzender die Verantwortlichkeit für Investitionen bei der Fernwasserversorgung beim Land sah und als Staatssekretär die Verantwortlichkeit für Investitionen in der Fernwasserversorgung bei der Fernwasserversorgung sah. Offensichtlich konnte sich Herr Illert nicht mit Herrn Illert einigen und deshalb gab es keine Investition. Das war das Hauptproblem.
Wir haben bei dem Studium der Unterlagen damals - und da sind wir bei der Frage der Preisgestaltung, Herr Primas, die Sie eben als so vorbildlich gelobt haben - festgestellt, dass die Stadt Erfurt eine unzulässige Quersubventionierung erhalten hatte und dass es deshalb in einem Jahr nur einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk gab. Bei der unzulässigen Quersubventionierung ist es so lange, wie die Preisdauer galt, also bis 2012, geblieben. Man hat nur den Wirtschaftsprüfer entsorgt. Wenn man sich dann mal vor Augen führt, wer dort mit wem Verträge abgeschlossen hat, nämlich Herr Ruge, Stadt Erfurt, mit Herrn Ruge, der dort entsprechend auch die Vertretung bei der Fernwasserversorgung hatte, dann muss man zumindest hinterfragen, ob das transparent ist. Meine Damen und Herren, bei der Diskussion um die neue Preisgestaltung 2012 in dieser Legislatur bekamen wir dazu keine Auskünfte der Landesregierung. Gerade die Bürgerinitiativen vor Ort, ich habe das vorhin angeführt, die Anzuhörenden haben die Intransparenz des Verfahrens hier kritisiert. Da muss man auch sagen, dass der Fernwasserzweckverband NordOst und die Thüringer Fernwasserversorgung einen anderen Weg gehen, als es zum Beispiel in Südthüringen läuft. In Südthüringen läuft das sehr unproblematisch. In Südthüringen gibt es für alle einen einheitlichen Fernwasserpreis. Es erschließt sich mir nicht, warum das in Nord- und Ostthüringen nicht geht.
Aber es ist eine traditionelle Geschichte und da müssen die einen ins Gras beißen, weil die anderen sagen, wir spielen ansonsten nicht mehr mit. Das ist ein Problem.
Ein weiteres Problem ist die Frage der Finanzierung von nicht mehr benötigten Talsperren. Wir haben eine ganze Reihe von nicht mehr benötigten Talsperren, unter anderem das Weidasystem, was nach Fertigstellung von Leibis und dem dann doch inzwischen erfolgten Anschluss der Talsperre Leibis an Ostthüringen nicht mehr für die Trinkwasserversorgung benötigt wird. Im Gesetz steht, dass die Thüringer Fernwasserversorgung vom Land das
Weidasystem finanziert bekommt, wenn die Trinkwasserversorgung aus dem Weidasystem nicht mehr erfolgt. Die Finanzzuführungen an die Thüringer Fernwasserversorgung wurden inzwischen nicht erhöht, obwohl diese Änderung stattfand. Dass dann Gebührenzahler fragen, warum sie Gebühren zahlen und wie sich das alles erschließt, ist für mich verständlich. Aber vielleicht liegt es auch daran, dass das geht, wenn man bedenkt, dass die Thüringer Fernwasserversorgung inzwischen wohl offensichtlich zwei Drittel ihres eingebrachten Eigenkapitals durch Sonderabschreibung und Ähnliches verloren hat - alles Dinge, die sich uns bis jetzt nicht erschlossen haben, weil wir keine ausreichenden Auskünfte bekamen.
In der Hinsicht ist es bezeichnend, wenn der Wissenschaftliche Dienst des Landtags im Ausschuss zu folgender Aussage kam, die will ich jetzt etwas umfangreicher vortragen: „Aus diesen Feststellungen des Untersuchungsausschusses“ - also 4/4 „ergebe sich hinsichtlich des Gedankens der parlamentarischen Verantwortung, dass die gegebene Struktur auch unter Berücksichtigung von § 65 Abs. 6 ThürLHO (‚Das zuständige Ministerium soll darauf hinwirken, dass die auf Veranlassung des Landes gewählten oder entsandten Mitglieder der Aufsichtsorgane der Unternehmen bei ihrer Tätig- keit auch die besonderen Interessen des Landes berücksichtigen.‘) wenig dazu geeignet sei, die notwendige Verantwortlichkeit für die Landesregierung zu vermitteln, welche wiederum Anhaltspunkt für die parlamentarische Verantwortlichkeit der Landesregierung gegenüber dem Parlament sein könne.“ Also, die Struktur ist wenig geeignet. Die Landesregierung erwidert darauf, dass sie die Regelung nicht für defizitär hält, zumal den Auskunftsersuchen des Parlaments und seiner Ausschüsse über die Tätigkeit der TFW zu jedem Zeitpunkt vollumfänglich nachgekommen wurde. Ich habe Ihnen vorhin erzählt, wie es zum Untersuchungsausschuss 4/4 gekommen ist. Wie man das als vollumfängliches Nachkommen bei Auskunftsersuchen des Parlaments bezeichnen kann, erschließt sich mir ebenfalls nicht.
Meine Damen und Herren, der Ausschuss folgte mehrheitlich der Landesregierung - Herr Primas hat das eben noch mal dargestellt -, obwohl es umfangreichen Änderungsbedarf gegeben hätte. Ich glaube, dass das Aufsichtsmodell, wie wir es bei ThüringenForst geschaffen haben, durchaus geeignet gewesen wäre, um hier bestimmte Verwerfungen zu verhindern. Es hätte der Fernwasserversorgung aber auch eine Legitimität gegeben, bei künftigen Entscheidungen vernünftig zu handeln. Bei diesen künftigen Entscheidungen will ich ansprechen, dass wir die Frage beantworten müssen, wie wir mit Überkapazitäten umgehen. Wir müssen auch in Anbetracht unseres Landeshaushalts überlegen, was
Da sind wir bei der Talsperre Schmalwasser. Herr Primas, es war eine klare Aussage, die Sie getroffen haben, Sie wollen das Pumpspeicherwerk Schmalwasser nicht. Ich kenne noch andere Aussagen dieser Landesregierung, Sie vertreten ja zumindest die Koalition hier. Die Talsperre Schmalwasser wurde 1995 fertiggestellt und von Bernhard Vogel noch eingeweiht. 2002 ist ihr Wasser nicht mehr benötigt worden. Noch heute zahlen Freistaat und Gebührenzahler für den Unterhalt dieser nicht mehr benötigten Talsperre. Wie lange soll denn das noch gehen? Wer soll denn in Zukunft für die anderen nicht mehr benötigten Trinkwassertalsperren, für die wir keine andere Nutzung finden wollen, obwohl es andere Perspektiven gibt, bezahlen? Die Fernwasserversorgung, denen man die Zuschüsse nicht erhöht, denen aber die Einnahmen wegbrechen? Die Preise bei der Fernwasserversorgung müssen so sein, dass sie kostendeckend sind. Das sagt sogar die EU. Daran kommt niemand vorbei und das will auch die Linke nicht ändern. Aber die Preise sind gefälligst dafür zu bezahlen, wofür man die Leistung auch erhält, nämlich der Trinkwasserpreis für die vorgehaltenen Trinkwassertalsperren und nicht noch für alles mögliche andere und das muss klar nachvollziehbar sein und dementsprechend braucht man hier Transparenz. Alles das, was wir im Moment bei der Fernwasserversorgung erleben, spricht dafür, dass es dort Defizite gibt. Deshalb, meine Damen und Herren, möchte ich noch einmal darum bitten, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen, und ich bitte auch darum, dem Änderungsantrag zuzustimmen - es ist eine Ergänzung der Aufgaben der Fernwasserversorgung -, einfach damit neue Möglichkeiten für nicht mehr benötigte Talsperren auf den Weg gebracht werden, damit wir diese Talsperren erhalten können. Bei der Talsperre Schmalwasser ist es nämlich inzwischen so, dass die Bevölkerung den Erhalt dieser Talsperre wünscht. Da gab es, als sie gebaut wurde, Gegenwehr. Inzwischen finden die Menschen diese Talsperre schön. Aber da müssen wir uns auch dafür einsetzen, dass es die Möglichkeit gibt, diese Talsperre zu erhalten, und wenn wir keine andere Nutzung finden, sehe ich in der Hinsicht schwarz. Deshalb, wie gesagt, bitte ich um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Sie haben noch diese Chance. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns nun seit Dezember 2012 mit diesem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss herumgeplagt. Ich sage mit Absicht „herumgeplagt“, der Tilo Kummer lacht, er weiß, warum. Was ist passiert? Ein eigentlich leicht zu lesender und gut verständlicher Gesetzentwurf mit für meine Begriffe durchaus gut gemeinten Verbesserungsvorschlägen zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Fernwasserversorgung hat im Ausschuss mehrfach zu ratlosen Gesichtern geführt. Ich erinnere auch noch einmal an die Ausführungen des Wissenschaftlichen Dienstes der Landtagsverwaltung, die, gelinde gesagt, komplex waren. Also das kann man schon so sagen.
Was wollte die einreichende Fraktion regeln? Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen Regelungen zu Aufsichtsgremien und den Organen der Thüringer Fernwasserversorgung TFW mit dem berechtigten und nachvollziehbaren Ziel, einen höheren Grad der Mitgestaltung der Legislative der Träger der öffentlichen Wasserversorgung und von Fachleuten zu ermöglichen. Es soll ein Fachbeirat eingerichtet werden, der die Geschäftsführung und den Verwaltungsrat in allen fraglichen Belangen beraten soll. Der Verwaltungsrat soll erweitert werden. Eine Fach- und Rechtsaufsicht für die Thüringer Fernwasserversorgung für das zuständige Ministerium soll da eingebunden werden; eine Berichtspflicht des Verwaltungsrates der Thüringer Fernwasserversorgung gegenüber dem zuständigen Ausschuss soll da eingeführt werden. Es wurde also ein Mehr an Transparenz gewünscht und es wurde ein Demokratiedefizit unterstellt.
Ich kann nach wie vor nicht nachvollziehen, wie wir uns bei der Beratung um diese Sachverhalte so in juristischen, kleinteiligen Debatten haben verstricken können, und wir sind auch im Ernst nicht wirklich ein Stück weitergekommen, was die Sache betrifft. Wir haben in der ganzen Debatte nicht wirklich die Möglichkeit gehabt, Pro und Kontra zu debattieren. Aber ich kann mir erklären, dass es schwierig ist, die beiden Felder in irgendeiner Form zusammenzuführen, also einerseits die Lieferung von Fernwasser an die kommunalen Aufgabenträger der Wasserversorger und andererseits die Unterhaltung und den Betrieb von Talsperren als hoheitliche Aufgabe unter einen Hut zu bringen. Ich kann das nur damit erklären - das ist schon angedeutet worden -, dass das Thema auch politisch vermint ist, also erinnere tatsächlich an den Untersuchungsausschuss 4/4, den der Kollege Tilo Kummer schon erwähnt hat, aus der letzten Legislatur. Das ist für Land und Leute natürlich ein Aufregerthema, Stichwort Trinkwasserpreis. Dem Vorschlag, einen zusätzlichen Beirat einzuführen, gegenüber waren wir gar nicht abgeneigt, also das hat nie
mand abgelehnt, auch, wie ich mich erinnern kann, das Ministerium hat da sehr wohlwollend in dieser Frage diskutiert. In der Anhörung allerdings ist deutlich geworden, dass es dieses Fachbeirats gar nicht bedarf, weil die Spielfelder und die Aufgabenfelder überhaupt keine Möglichkeiten lassen, alternatives Handeln in diesem sensiblen Bereich umzusetzen und weil bereits seit 2004 - hören Sie doch mal zu bis zum Ende, da kommt tatsächlich was Sinnvolles bei raus außer Zwischenrufe
- regionale Fachbeiräte die Arbeit der Thüringer Feinwasserversorgung unterstützen und beispielsweise im Versorgungsraum Ost-, Mittel- und Nordthüringen alle örtlichen Aufgabenträger eingebunden und die unteren staatlichen Behörden eingebunden sind. Also diese Form des Beirats und der Mitbestimmung gibt es per se schon seit 2004. Die vorgeschlagene Zusammensetzung und die avisierte Größe sind in dieser Anhörung schon auf Kritik gestoßen, das kann man so sagen. Bezogen auf die Fach- und Rechtsaufsicht hat das Ministerium richtigerweise ausgeführt, dass der Thüringer Landtag 1993 beschlossen hat, die in § 15 beabsichtigte Aufsichtsregelung zu streichen. Das ist begründet worden - mit Verlaub, Frau Präsidentin, das würde ich gerne zitieren - mit folgender Begründung: „Mit der Einführung der Anstalts- und Gewährträgerversammlung als neuem obersten Organ der Anstalt entfällt die Aufsichtsführung durch das Land. Es entspricht der Partnerschaft der Träger, dass die Anstalt ihrer gemeinsamen Aufsicht untersteht. Das dafür berufene Organ ist die Anstalt- und Gewährträgerversammlung.“ Auch hier macht es uns die Achtung vor der kommunalen Selbstverwaltung der beteiligten Kommunen also schwer weiterzukommen. Dasselbe gilt für die Berichtspflicht im Ausschuss. Denn diese kann sich, wie wir gehört haben, nicht auf mehr als auf den hoheitlichen Bereich beschränken. Das bedeutet, dass der Punkt, den Sie eigentlich beabsichtigten, nämlich die Preisgestaltung, in dem Zusammenhang gar nicht diskutiert werden kann. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, warum man so einen Antrag macht. Diesbezüglich hat der Wissenschaftliche Dienst der Landtagsverwaltung, in den jetzt schon mehrfach zitierten Ausführungen zu verstehen gegeben, dass wir frei sind, das Thema mittels Selbstbefassung im Ausschuss auf die Tagesordnung zu heben und uns dort über diese Bereiche zu unterhalten. Es wird aber trotzdem auf den hoheitlichen Bereich beschränkt bleiben. Vielleicht kann man da in nicht öffentlicher Beratung und unter Vertraulichkeit auch mehr erfahren und mehr gestalten, das ist möglich. Ich glaube, wir sollten das einfach mal so praktizieren, wir sollten das mal durchführen. Ich glaube aber nicht, dass wir damit in dieser Frage tatsäch