2. Bestehen zum Ende der Förderperiode, also per 31. Dezember 2013, gegenüber den Festlegungen in den Haushaltsplänen Defizite und wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Haushaltsjahren?
3. Welche Maßnahmen wurden seit 2011 ergriffen, um das gegebenenfalls bestehende Einnahmedefizit, auch unter Beachtung der „n+2“-Regel, auszugleichen?
4. Welche weiteren Zahlungsanträge die Förderperiode 2007 bis 2013 betreffend sollen zu welchem Zeitpunkt in welcher Höhe gestellt werden?
Für die Landesregierung antwortet der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Herr Staschewski.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Zur Beantragung von Mittelauszahlungen bei der Europäischen Kommission werden Zahlungsanträge - also nicht Förderanträge, sondern Zahlungsanträge - gestellt. Bisher wurden acht Tranchen in Höhe von insgesamt 376,1 Mio. € durch die Europäische Kommission aufgrund von
Zahlungsanträgen erstattet. Die Auflistung der einzelnen Anträge mit Datum und Erstattungsbetrag würde ich Ihnen dann in schriftlicher Form zur Verfügung stellen.
Zu Frage 2: Der Antwort vorwegstellen möchte ich, dass die Förderfähigkeit von Ausgaben der Förderperiode 2007 bis 2013 erst am 31. Dezember 2015 endet. Somit können über den 31. Dezember 2013 hinaus Mittel ausgereicht und vom Zuwendungsfänger ausgegeben werden. Diese Mittel können spätestens im Juni 2016 der Europäischen Kommission zur Erstattung gemeldet werden, im Juni also dann. Vor diesem Hintergrund ist die Auflistung der im Haushaltsplan festgelegten und der tatsächlich von der Europäischen Kommission gezahlten Mittel einzuordnen. Von Defiziten kann insofern aufgrund der möglichen späteren Erstattungen nicht gesprochen werden. Die Auflistung der Soll-Ist-Zahlen und der einzelnen Haushaltsjahre würde ich Ihnen auch in schriftlicher Form dann zur Verfügung stellen.
Zu Frage 3: Aufgrund der Ergebnisse einer Prüfung der Europäischen Kommission wurde im Jahr 2011 das Ausgabenerklärungsverfahren insoweit umgestellt, als keine unterjährigen Ausgabenerklärungen mehr im Rahmen von Zahlungsanträgen an die Europäische Kommission gemeldet wurden, sondern ausschließlich die Ergebnisse der Verwendungsnachweisprüfungen. Ferner wurden zahlreiche Maßnahmen struktureller, organisatorischer und personeller Art ergriffen, um die Qualität und Quantität der Arbeit der GFAW zu steigern. Insbesondere die TAB als Mutter der GFAW wurde hier auch in die Pflicht genommen. Zunächst wurden die betrieblichen Innerorganisationen der Gesellschaft und die Arbeitsabläufe analysiert. Es wurde untersucht, wo sich Doppelarbeiten abzeichnen, wo mehr Spezialisierung der Mitarbeiter nötig ist und wie ein effizienteres Arbeiten ermöglicht werden kann. Die personelle Neuausrichtung der Gesellschaft führte zur Verstärkung der Leitungsebene und zur neuen Zuordnung der Arbeitsgebiete. Die Arbeitsabläufe wurden dadurch optimiert, dass die organisatorischen Einheiten für die Bearbeitung verschiedener Richtlinien neu gebündelt und sogenannte Trägerprüfungen eingeführt wurden. Des Weiteren wurde die Gesellschaft mit weiterem qualifizierten Personal verstärkt. Es wurden insgesamt 23 Stellen neu besetzt. Der Bereich Verwendungsnachweisprüfung wurde dauerhaft auf 78 Mitarbeiter aufgestockt. Weitere 13 Mitarbeiter sind temporär mit der Prüfung von Verwendungsnachweisen beschäftigt. Herr Fichtner, der neue Leiter der GFAW, hat dazu in den Sitzungen des Wirtschaftsausschusses mehrmals ausführlich berichtet.
Zu Frage 4: Im Jahr 2014 sind Zahlungsanträge in Höhe von insgesamt 96,4 Mio. € geplant. Im April wurde bereits ein Zahlungsantrag mit einem Volumen von 25,2 Mio. € der Europäischen Kommission übermittelt. Für den Sommer und Herbst 2014 sind
weitere Zahlungsanträge beabsichtigt. Entsprechend der Vorausschätzung, welche im April 2014 an die Europäische Kommission übersandt wurde, sind daher Zahlungsanträge wie folgt zu erwarten: Januar bis Oktober 2014 mit 70 Mio. €, November bis Dezember 2014 mit 26,4 Mio. €. Zur Erfüllung des Operationellen Programms sollen im Jahr 2015 Zahlungsanträge in Höhe von mindestens 109,4 Mio. € und im Jahr 2016 in Höhe von 47,2 Mio. € eingereicht werden.
Zwei Nachfragen hätte ich. Erst einmal schönen Dank für die umfangreiche Antwort. Es ist selbstverständlich, dass die Details nachgereicht werden können.
Meine erste Frage ist: In den acht Tranchen, was Sie gesagt haben, sind die 376 Mio. € real geflossen bis jetzt? Das ist auch das, was von Brüssel sozusagen bisher nach Thüringen geflossen ist, also das ist
erstattet - genau, das ist der korrekte Ausdruck. Also 376 Mio. € sind erstattet und sind hier in Thüringen angekommen.
Genau. Es ist das andere noch in Arbeit. Meine Frage ist noch mal: Die Abforderung soll nur für zwei Jahre rückwirkend sein. Wie sah das konkret für das Jahr 2011 aus? Meines Wissens sind dort keine Anträge gestellt worden. Ist das jetzt mit bearbeitet und beantragt oder ist das noch offen?
Es geht im Kern darum, dass wir jetzt nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt immer die Sachen beantragen müssen, sondern wir melden immer unsere Planungen bzw. sind Einschätzungen, wie wir das zuarbeiten können. Was wir jetzt am Schluss der Periode klarer sagen können, ist, dass wir dieses Jahr erstens einmal schon einen Antrag über 25 Mio. gestellt haben und dass wir dann bis Oktober noch mal 70 Mio. beabsichtigen. Das kann man jetzt schon besser einschätzen; je weiter das weg
ist in den Planungen, desto unklarer wird es. Es ist aber jetzt nicht schlimm, wenn man mal ein halbes oder drei viertel Jahr keinen Antrag stellt, weil da nichts verloren geht. Es geht nur darum, dass wir dann dieses Geld, wenn wir den Antrag stellen, erstattet haben wollen. Deshalb müssen wir - und das war, glaube ich, 2011 auch so, soweit ich es in Erinnerung habe - dann auch darauf achten, dass die Fehlerquote gering ist. Lieber stellen wir dann später den Antrag, bevor man dann die Probleme hat, weil man eine hohe Fehlerquote hat und dann die Rückerstattung nicht bekommt. Dadurch kann es da auch manchmal zu größeren Zeitdifferenzen kommen.
Da frage ich noch mal: Gibt es ein Rückwirkungsverbot, was länger als zwei Jahre gilt? Gibt es das oder gibt es das nicht?
Das kenne ich nicht, aber Sie bekommen das auch schriftlich noch genau dann gesagt, aber mir ist das jetzt nicht bekannt.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kubitzki von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7684.
Durch das Thüringer Finanzministerium wurde ich als Zeuge im Zusammenhang mit einer Untersuchung betreffs des Verwaltungsrats der Sparkasse Unstrut-Hainich befragt.
1. Ermittelt oder untersucht das Finanzministerium einen Sachverhalt betreffs des Verwaltungsrats der Sparkasse Unstrut-Hainich?
Die zweite Frage beantworte ich wie folgt: Der Verwaltungsrat der Sparkasse hat sich an die Sparkassenaufsicht gewandt und einen entsprechenden Antrag gestellt zum Schutz der Interessen, denn im laufenden Verfahren sind keine weiteren Angaben zu machen. Ich beziehe mich auch insofern auf den Artikel 67 Abs. 3 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen, möchte aber gern betonen, dass sich die Vorwürfe, die hier vom Verwaltungsrat offenbar artikuliert worden sind, nicht gegen den Vorstand oder Mitarbeiter der Sparkasse richten.
Zu Frage 3 - Wie ist der Stand der Untersuchung und welche bisherigen Ergebnisse liegen vor? -: Das Verwaltungsverfahren der Sparkassenaufsicht ist noch nicht abgeschlossen, wie Sie selbst erwähnt haben, läuft gegenwärtig ein abschließendes Anhörungsverfahren und dann wird natürlich auch entschieden.
Zu Frage 4: Sie fragen, falls die Untersuchung noch andauert, mit welchem Ergebnis ist zu rechnen? Hier muss ich mich abermals verständlicherweise auf Artikel 67 Abs. 3 Nr. 1 der Thüringer Verfassung beziehen. Sie fragen dann: Wann ist mit dem Abschluss des Verfahrens zu rechnen? Hier muss man sagen, dass so ein Verfahren natürlich sorgsam durchgeführt werden muss. Insofern ist auch noch nicht mit einer wirklich belastbaren Prognose über den Zeitpunkt des Abschlusses des Verfahrens zu rechnen.
Danke. Ich hätte zwei Fragen, aber erst mal zu meiner ersten: Mir ist klar, dass Sie jetzt nichts über Personen oder dergleichen sagen können während dieser Ermittlungen. Können Sie aber etwas zu dem Untersuchungsgegenstand, zu dem eventuellen Inhalt der Vorwürfe sagen?
Dann stelle ich mal in dem Zusammenhang eine allgemeinverbindliche Frage zur Arbeit von Sparkassen oder Mitgliedern von Verwaltungsräten. Ich
stelle die Frage mal so: Welche Konsequenzen hätte es für ein Mitglied des Verwaltungsrats einer Sparkasse, wenn dieses nicht öffentliche Kenntnisse oder Kenntnisse aus dem Verwaltungsrat heraus in der Öffentlichkeit verbreiten würde?
Herr Präsident, ich würde, da ich jetzt darauf nicht vorbereitet bin, dann die entsprechenden Gesetzestexte schriftlich zuarbeiten wollen.
Danke, Herr Minister. Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Siegesmund von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es handelt sich um Drucksache 5/7699.