Ich komme zum vierten und letzten Punkt. Schließlich nimmt der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eine Anregung der Bürgermedien auf, wonach es der Landesmedienanstalt künftig möglich ist, den Einrichtungsrundfunk an Schulen und Hochschulen finanziell zu unterstützen.
Ich denke, meine Damen, meine Herren, abschließend, das neue Landesmediengesetz berücksichtigt die Interessen von Medienschaffenden und Medienkonsumenten, von Anbietern und Verbänden, die Konvergenz der Medien sowie die Weiterentwicklung der Medienlandschaft schlechthin und - so denke ich - nimmt Anregungen und Hinweise von Wissenschaft und Praxis auf.
Deshalb bitte ich, der Beschlussempfehlung des Europaausschusses vom 13.06.2014 zuzustimmen und nicht den beiden Änderungsanträgen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich weiß nicht, ob das jetzt wirklich ein Antrag zur Geschäftsordnung ist. Ich will nur sagen, wir würden zu unserem Änderungsantrag dann namentliche Abstimmung beantragen, nur damit das die Kollegen alle schon mal gehört haben und das nicht nach der Rede des Ministers von jetzt auf gleich kommt.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich freue mich sehr, für die Landesregierung heute nach der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Februar 2014 und der zwischenzeitlich schon mehrfach zitierten Anhörung heute nochmals einige Anmerkungen zu dem Gesetzentwurf machen zu dürfen.
Die Anhörung und deren Auswertung haben einmal mehr deutlich gemacht, dass es kein Landesmediengesetzgeber allen Betroffenen recht machen kann. Aber ich denke, das schon über alle Fraktionen hinweg breit verteilte Lob zeigt, dass der Gesetzentwurf durchaus gut gelungen ist. Die Beiträge haben aber auch gezeigt, dass das Verfahren ein gutes Beispiel dafür ist, wie Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, sich mit den unterschiedlichsten Wünschen, die sehr vielfältig, zum Teil auch gegenläufig waren, qualifiziert auseinandergesetzt haben, ohne dass es der Nutzung der Medienplattform Online bedurft hätte, wie die Diskussionsbeiträge gezeigt haben.
Eines haben auch die Wortmeldungen heute noch einmal gezeigt: Die Kernpunkte des Gesetzentwurfs der Landesregierung sind nicht infrage gestellt worden. Ich will nur kurz erwähnen die Stärkung der Bürgermedien durch eine behutsame Zusammenführung bisher noch getrennter Strukturen, den Ausbau der Medienbildung durch die gesetzliche Verankerung des Medienbildungszentrums, die Erhöhung der Frauenquote - auch das haben wir, Herr Abgeordneter Barth, schon im ersten Durchgang besprochen, dass die gegenwärtige Regelung so schlimm nicht ist, aber wir auch darauf setzen, dass die Entsender von vornherein mehr Frauen von sich aus entsenden -, das sogenannte „Führerscheinmodell“ zur Entkopplung von Zulassungsund Frequenzzuweisungsverfahren sowie die bereits angesprochene Verlängerung der Zulassungslaufzeiten.
Andere Punkte sind bei den Adressaten - nicht wenig überraschend - auf nicht uneingeschränkte Begeisterung gestoßen. So sähen es Kabelnetzbetreiber lieber, wenn die „Must-Fetch-Regelung“ zur Heranführung lokaler Programme an weit entfernte Einspeisepunkte auf Kosten der Kabelnetzbetreiber wieder aus dem Gesetzentwurf verschwinden würde. Private Rundfunkveranstalter halten nichts davon, bei ihnen künftig Werbeerlöse abzuschöpfen, die sie im Zusammenhang mit aufsichtlich beanstandeten Sendungen erzielt haben. Man könnte auch Loriot zitieren, der da sagt: „Ach was!“
Zu den vom Europaausschuss vorgeschlagenen Änderungen möchte ich für die Landesregierung wie folgt Stellung nehmen:
Mit dem Antrag sollen grundlegende Regelungen zur Netzneutralität in den Gesetzentwurf eingefügt werden. Das ist mutig, deutschlandweit einmalig und könnte durchaus wegweisend werden. Auch das sprach Herr Abgeordneter Blechschmidt bereits an. Die Landesregierung hatte sich aufgrund des Diskussionsstandes zu Beginn dieses Jahres noch nicht dazu durchringen können, dies vorzuschlagen. Aufgrund der Diskussionen, die dann in den letzten Tagen und Stunden noch einmal um einzelne Passagen entbrannt sind, möchte ich gern das Thema Netzneutralität noch einmal etwas breiter auffächern. Zum einen, Herr Abgeordneter Meyer, Netzneutralität können wir insofern regeln, als dass wir insofern auch eine Gesetzgebungskompetenz haben, die fällt bei der Netzneutralität, ich will noch darauf eingehen, ein Stück weit auseinander zwischen uns und dem Bund. In der Beschlussempfehlung des Europaausschusses ist vorgesehen, einige Regelungen zur Netzneutralität neu in das Gesetz aufzunehmen.
Ich will mich jetzt spezifisch mit den in den letzten Tagen geäußerten Bedenken von Telekommunikationsunternehmen gegen die vorgesehenen Regelungen auseinandersetzen. Ich halte, um das deutlich zu sagen, diese Bedenken für unbegründet und möchte das auch kurz erläutern.
Erstens: Selbstverständlich dürfen nach den vorliegenden Regelungsentwürfen sogenannte Managed Services oder Spezialdienste - auch der Begriff fiel schon - weiterhin angeboten werden. Niemand will das verbieten. Das bekannteste Angebot dieser Art - und ich habe keine Aktien der Telekom, bevor darüber wieder berichtet wird - ist T-Entertain, das Internet-TV-Angebot der Deutschen Telekom. Selbstverständlich dürfen die Daten für derartige Angebote weiterhin bevorzugt übertragen werden, denn sonst, meine sehr verehrten Damen und Herren, wären es ja keine Spezialdienste.
Zweitens: Selbstverständlich darf für T-Entertain oder für andere Spezialdienste auch ein Aufpreis verlangt werden, wenn diese Dienste bestimmte Inhalte in einer besonderen technischen Qualität bereitstellen.
Drittens: Genauso selbstverständlich müssen die übrigen Grundsätze der Netzneutralität aber auch für Spezialdienste gewahrt bleiben. Diese Dienste sind Bestandteil des Internetanschlusses und können nicht getrennt davon betrachtet oder reguliert werden. Denn es gäbe ja keine Netzneutralität mehr, wenn ein Anbieter jede beliebige Bevorzugung von Inhalten oder Diensten kurzerhand zum Spezialdienst erklären könnte und deswegen keine Neutralitätsanforderungen mehr zu beachten hätte.
Ferner berücksichtigen die entsprechenden Regelungsentwürfe zur Netzneutralität in der Beschlussempfehlung des Europaausschusses die Beschlusslage des Bundesrates, der Rundfunkkommission und des Kulturausschusses im Europäischen Parlament. Die Ausschussempfehlungen schweben also nicht im luftleeren Raum, sondern spiegeln einen grundsätzlichen politischen Konsens der Länder wider. Im Übrigen wäre es auch nicht sinnvoll, solche Spezialdienste gänzlich freizustellen, wie sich das manche Unternehmen vielleicht wünschen mögen. Denn dann könnten die Telekommunikationsanbieter darüber entscheiden, welche Inhalte künftig privilegiert, durchschnittlich, schlecht, nur noch in einem bestimmten Maße oder vielleicht sogar überhaupt nicht mehr bei den Internetnutzern ankommen. Eine derartige Beschneidung der Telekommunikationsgrundrechte darf jedoch schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht erfolgen.
Nun noch zu den weiteren Empfehlungen und Inhalten der Beschlussempfehlung. Es war bereits angesprochen worden, der Mindestumfang zugangsoffener Sendezeiten in Bürgermedien soll mit dem Antrag von 32 auf 14 Wochenstunden reduziert werden. Dieser reduzierte Wert von 14 Wochenstunden, auch das wurde schon übersetzt, das sind gerade einmal durchschnittlich 2 Stunden am Tag, sollte allerdings aus Sicht der Landesregierung nicht unterschritten werden. Auch nach dieser Festlegung könnte die Landesmedienanstalt für jedes einzelne Bürgermedium längere bedarfsgerechte zugangsoffene Sendezeiten festschreiben. Ferner ist auch nichts dagegen einzuwenden, für die Verlängerung der Zulassung privater Rundfunkveranstalter eine Untergrenze von 5 Jahren einzuführen. Schließlich begrüßt die Landesregierung auch die in dem Antrag vorgesehene Ergänzung einer ausdrücklichen Regelung zur Projektförderung im Einrichtungsrundfunk.
Dann möchte ich, da es in verschiedenen Beiträgen auch bereits Anklang gefunden hat, doch noch einige Ausführungen machen zum Stichwort Funkhausmodell. Seit einiger Zeit werben Antenne Thüringen und Landeswelle Thüringen für die gesetzliche Zulassung des sogenannten Funkhausmodells. Nochmals zum besseren Verständnis: Damit ist eine vollständige Fusion der beiden bislang rechtlich eigenständigen Hörfunkveranstalter gemeint. Das geltende Landesmediengesetz verbietet eine solche mehrfache Programmträgerschaft bei Vollprogrammen aus begründeter Sorge um die Meinungsvielfalt im privaten Hörfunk. Auch da will ich das Bild, das in zwei Redebeiträgen anklang, noch einmal bekräftigen. Man darf in der Diskussion nicht die Anbietervielfalt und die Angebotsvielfalt verwechseln.
Funkhausmodells auch künftig nicht zugelassen werden darf. Anderenfalls käme nahezu der gesamte privatkommerzielle Hörfunk in Thüringen aus einer Hand. Wir sehen auch keine wirtschaftliche Notwendigkeit für eine solche Fusionserlaubnis, zumal auch der zweite landesweite Hörfunkveranstalter zwischenzeitlich schwarze Zahlen schreibt. Ausdrücklich klargestellt werden soll allerdings in der heutigen Debatte, dass die Rundfunkveranstalter in nicht programmrelevanten Bereichen zusammenarbeiten, also bereits nach geltender Rechtslage eine Art Bürogemeinschaft bilden dürfen. Das kann sogar ein räumliches Zusammengehen in einem gemeinsamen Funkhaus bedeuten, solange Programmerstellung und Programmverantwortung klar von einander getrennt bleiben.
Ferner soll anders als in Niedersachsen und demnächst vielleicht auch in Schleswig-Holstein das Verbot lokaler und regionaler kommerzieller Hörfunksender in Thüringen bestehen bleiben. Die mit diesem Verbot des kommerziellen Lokalradios einhergehende Vielfaltsminderung soll weiterhin bewusst in Kauf genommen werden, um Antenne Thüringen und Landeswelle Thüringen auch zukünftig die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu erhalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren. Auch ich will mich noch einmal für die gewohnt sachliche Zusammenarbeit im Europaausschuss, der dieses Mal auch für die Medien zuständig ist, ganz herzlich bedanken. Es spricht einiges dafür, dass der Gesetzentwurf mit den Änderungsanträgen in der heutigen Plenarsitzung die Zustimmung im Hohen Haus findet, und dann sind wir in der glücklichen Situation, dass Thüringen vor der Sommerpause das wohl modernste Mediengesetz in ganz Deutschland hat. Herzlichen Dank für Ihre Zusammenarbeit, herzlichen Dank von der Landesregierung.
Vielen Dank, Herr Minister Gnauck. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Es wird als Erstes abgestimmt über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 7923. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der SPD und der CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus den Fraktionen DIE LINKE und FDP. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen jetzt zum Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/7929. Hier ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Ich bitte die Herren zu meiner Linken und Rechten mit ihren
Hatte jeder Abgeordnete die Möglichkeit, abzustimmen? Das scheint der Fall zu sein. An dieser Stelle ist jetzt die Abstimmung beendet und ich bitte um Auszählung der Stimmen. Vielen Dank.
Es liegt uns ein Abstimmungsergebnis vor. Bei 83 anwesenden Abgeordneten zu Sitzungsbeginn wurden jetzt 68 Stimmen abgegeben. 7 Mal wurde mit Ja gestimmt, 61 Mal mit Nein. Es gibt keine Enthaltung. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Europaausschusses in der Drucksache 5/7887 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der zuvor erfolgten Abstimmung. Wer für die Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, CDU und SPD. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen von niemandem. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus den Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/7233 in zweiter Lesung unter Berücksichtigung der erfolgten Ergebnisse der Abstimmung der Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/7887. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Die sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die sehe ich bei den Fraktionen der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer sich diesem Gesetzentwurf so anschließt, den bitte ich jetzt, sich von seinem Platz zu erheben. Vielen Dank. Wer dagegen stimmt, erhebt sich bitte jetzt. Wer sich enthält, erhebt sich bitte jetzt. Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, damit ist der Gesetzentwurf angenommen und ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Haushalte in den Jahren 2014
und 2015 (Thüringer Schulin- vestitionsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/7767 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/7768