von 5 Metern auf 10 Meter. Es war die SPD, die das abgelehnt hat. Es freut mich, dass Herr Weber zu der Einsicht kommt, dass wir dort recht haben, aber es wäre schön gewesen, wenn die SPD in Gänze das so gesehen und diesen Antrag unter anderem unterstützt hätte.
Meine Damen und Herren, ich will angesichts der Zeit zu Kali und zu Ronneburg nichts mehr sagen, denn das kann man nachlesen. Es ist auf jeden Fall lohnenswert, da noch einmal hineinzuschauen. Auch zu den anderen Punkten - Hochwasserschutz - ist schon etwas gesagt worden. Da hat der zuständige Referent ganz viel aufgeschrieben, viel Kritisches, aber an der Stelle gilt auch noch mal, es wird ein Landesprogramm Hochwasserschutz geben, es wird eine länderübergreifende Konzeption geben. Lassen wir doch erst einmal diese Leute jetzt arbeiten und schauen, wie wir das dann bewerten, dann können wir uns noch einmal darüber unterhalten.
Dass die Abwasserbehandlung jetzt bei der CDU die große Rolle gespielt hat, war zu erwarten, denn das ist ein typisches Wahlkampfthema. Dass sich die CDU da mit der Linken so einig ist, zeigt sicher auch, dass da beide durchaus das Ohr an der Basis haben, das hat auch Kollege Primas hier deutlich gemacht. Das Gleiche gilt sicher, wenn man über den Wassercent oder über Wasserentnahmegeld spricht.
Meine Damen und Herren, ich will mit einem Zitat enden, das das Ganze oder vielleicht auch den Sinn dieser Großen Anfrage noch einmal auf den Punkt bringt: „Wasser ist (...) ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt
werden muss.“ Das ist aus der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und ich glaube, das ist der Leitgedanke der Großen Anfrage. Insofern hoffen wir, dass wir damit eine gute Grundlage für weitere Diskussionen und vor allen Dingen für weitere Initiativen hier in diesem Parlament gelegt haben. Vielen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Herr Dr. Augsten. Als Nächste hat jetzt das Wort die Abgeordnete Franka Hitzing für die FDP-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, es ist noch nicht so ganz schlimm. Im Moment reden wir nicht über sexuelle Vielfalt, verehrter Kollege Herr Emde, das machen wir morgen. Jetzt reden wir über die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wasser und Abwasser in Thüringen. Ich möchte dazu nur auf einige aus unserer Sicht wesentliche Punkte eingehen. Ich habe das heute beim Klimaschutzgesetz schon einmal gesagt, wir setzen uns natürlich für den Schutz des Trinkwassers und für die Herstellung eines nachhaltigen Zustands unserer Gewässer ein und wir stehen dabei alle vor sehr großen Herausforderungen.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie, mit der würde ich gern anfangen, erzwingt Verbesserungen bei der Gewässerqualität, der Gewässerstruktur, der Fischdurchgängigkeit und wir müssen Schadstoffeinträge vermindern. Nicht genutzte Querbauwerke sind zurückzubauen, Wasserkraftanlagen im Hinblick auf den Fischauf- und -abstieg zu modernisieren. Die Antworten der Landesregierung zeigen, dass zwar der große Handlungsbedarf erkannt wurde, aber die Umsetzung noch hinterherhinkt. Die FDP tritt dabei für mehr Realismus ein. Denn wenn sich ein Großteil der Maßnahmen noch nicht einmal konkret in der Planung befindet, dann können wir natürlich auch nicht erwarten, dass bis zum Ende des Jahres 2015 alle Gewässer diesen geforderten guten Zustand haben werden.
Wir sollten also die Möglichkeiten zur Fristverlängerung und für Ausnahmetatbestände tatsächlich nutzen, denn ansonsten würden wir alle Beteiligten, und zwar das Land, die Kommunen, die Unternehmen und vor allem auch die Bürger, überfordern.
Ein besonderes Problem stellt die Salzwasserbelastung von Werra und Weser durch den Kali-Bergbau dar. Darum gibt es überhaupt keine Diskussion, da beißt die Maus auch keinen Faden ab.
Hier läuft seit Juni 2012 ein Vertragsverletzungsverfahren. Eine durchgreifende Verbesserung würde sich nach unserer Meinung nur durch eine Ableitung in die Nordsee über eine Pipeline zum Jadebusen erreichen lassen. Wir kennen aber noch nicht die Kosten für Bau, Betrieb und Erhalt einer solchen Pipeline und erst dann kann man natürlich prüfen, ob eine Nordseepipeline auch verhältnismäßig ist oder stattdessen eine Kombination anderer Maßnahmen umgesetzt werden müsste. Für uns kann es aber nur eine Lösung geben und die darf auf keinen Fall zum Verlust der Arbeitsplätze in der Kali-Produktion führen. Das müssen wir auch benennen.
Meine Damen und Herren, angesichts des Jahrhunderthochwassers vor einem Jahr ist uns allen klar, dass im Hochwasserschutz weitere Anstrengungen nötig sind. Hochwasser- und Starkregenereignisse nehmen zu, das ist keine Überraschung, aber nur für 15 Prozent der Gewässer liegen Hochwasserschutzkonzepte vor und 90 Prozent der Deiche entsprechen einfach nicht dem aktuellen Standard. Wir brauchen also sowohl einen Ausbau von Schutzanlagen als auch mehr präventiven Hochwasserschutz. Die Rückverlagerung von Deichen allein wird aber keine Lösung sein. Wir werden insgesamt mehr investieren müssen und das müssen wir auch im Landeshaushalt berücksichtigen. Daran werden sich die nächsten Landesregierungen auch messen lassen müssen.
Hochwasserschutz steht aber auch im Spannungsfeld mit den Betroffenen, wenn es nämlich um die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten geht. Sobald es persönlich wird, wird es auch emotional. Sie sind für den präventiven Schutz natürlich erforderlich. Die Festlegung führt aber auch zu Einschränkungen von baulichen Entwicklungen in den Gemeinden und zum Wertverlust von Grundstücken. Wir kritisieren dabei insbesondere, dass bei der vorläufigen Sicherung, die für etliche Gewässer erst kurz vor Ablauf der bundesgesetzlichen Frist Ende letzten Jahres erfolgte, keine vorherige Kommunikation mit den betroffenen Kommunen stattgefunden hat, keine Kommunikation mit den betroffenen Unternehmern und auch nicht mit den Bürgern stattgefunden hat und somit diese auch sehr verunsichert wurden.
Die Abwasserbehandlung in Thüringen stellt ein großes Problem dar, meine Damen und Herren. Wir haben darüber schon einiges gehört. Der Freistaat ist Tabellenletzter, das stimmt. Nur 75 Prozent der Bürger sind an kommunale Kläranlagen angeschlossen und nur wenige Kleinkläranlagen entsprechen dem Stand der Technik. Wir müssen die Standards der EU-Wasserrahmenrichtlinie und des
Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes einhalten, das ist Fakt, aber wir dürfen natürlich unsere Bürger auch nicht überfordern. Und wir müssen berücksichtigen, dass aufgrund der demografischen Entwicklung die Zahl der Nutzer im ländlichen Raum ganz einfach abnimmt.
Investitionen in kommunale Abwassernetze und die Sanierung privater Kleinkläranlagen kosten immens viel Geld und sind letztlich von den Verbrauchern zu tragen. Die kommunalen Aufgabenträger rechnen in etwa mit Kosten von 250 Mio. € in den Jahren 2015 bis 2021 und deshalb kann man natürlich nur eine schrittweise Lösung anstreben. Eine abschließende und umfassende Frist muss nach unserem Dafürhalten deshalb jetzt - zum heutigen Zeitpunkt - abgelehnt werden, denn diese würde aufgrund des erheblichen Nachholbedarfs, den wir in Thüringen nun einmal haben, eine massive Überforderung der Bürger, und zwar insbesondere der im ländlichen Raum, bedeuten.
Wir möchten auch, dass die Förderung von Bau und Sanierung von Kleinkläranlagen fortgesetzt wird und dass aber darüber hinaus auch darüber nachgedacht wird, ob Gruppenkläranlagen auch förderfähig sein können. Der Grund liegt auf der Hand. Kleinkläranlagen müssen erneuert werden, müssen modernisiert werden. Manchmal gibt es einfach keine andere Lösung, weil die geografische Lage der Orte einfach eine zentrale Lösung an ein Abwasser, eine große Kläranlage überhaupt nicht möglich macht. Das heißt dann für die Kommunen und die Einwohner in diesen kleinen Dörfern und Kommunen, dass sie eben in Perspektive auf Kleinkläranlagen zurückgreifen müssen. Dann stellt sich die Frage: Können wir nicht auch Gruppenlösungen nehmen, kleine Gruppenkläranlagen, an denen sich fünf bis sechs Parteien anschließen können, und sollten die nicht auch förderfähig gemacht werden? Ich denke, das wäre sehr zielführend, weil wir alle auch die große Politik vertreten. Wir wollen den ländlichen Raum stärken und wollen nicht, dass der ländliche Raum ausblutet. Wir wollen die Dörfer erhalten, dann müssen wir auch damit anfangen.
Ach, das habt ihr, das tarnt ihr immer so. Lass es mich einfach noch mal benennen. Zum Wasserentnahmeentgelt: Wir unterstützen - höre genau zu die Position der Landesregierung, auf die Einführung zu verzichten. Bei Ihnen, bei Rot-Rot-Grün würde das wohl anders aussehen, davon gehe ich zumindest aus, und wir würden weiter an der Abgabenschraube drehen. Das können wir so nicht unterstützen.
Geradezu zynisch ist die Begründung, mit diesem Instrument zum Sparen beitragen zu wollen. Wenn wir jetzt über Sparen reden, muss ich sagen, Thüringen hat neben Sachsen die höchsten Wasserpreise in Deutschland, im Durchschnitt fast doppelt so hoch wie in den Nachbarländern Bayern und Niedersachsen.
Du kannst dann noch etwas anderes sagen. Die hohen Kosten haben übrigens viele Menschen bereits zum Sparen gezwungen. Der Trinkwasserverbrauch beträgt im Freistaat mit 89 Liter je Einwohner und Tag nur drei Viertel des Bundesdurchschnitts, so in der Antwort zu Frage 138 auch nachzulesen. Sie belasten damit also auch die Kommunen, die für ihre Einrichtungen höhere Kosten zu tragen hätten. Auch Unternehmen wie Brauereien und Molkereien, die tatsächlich abhängig sind vom Wasserverbrauch und den nicht drastisch senken können, werden für ihre Standorttreue auch noch bestraft. Das ist keine Politik, die in unserem Sinne ist. Das ist Ihre Politik: vermeintlich sozial und ökologisch. Aber am Ende sind es Mehrbelastungen für die Kommunen, für die Unternehmer und vor allem für die Bürger in Thüringen. Das würden wir so nicht mitmachen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen herzlichen Dank, Frau Mühlbauer - Entschuldigung, Frau Hitzing. Als Nächster hat jetzt das Wort, der Abgeordnete Tilo Kummer. Verzeihung, Frau Mühlbauer hat sich auch noch zu Wort gemeldet. Aber erst kommt Herr Kummer dran. Entschuldigen Sie bitte, Frau Hitzing!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Da einige meiner Vorredner ein bisschen zu anderen Themen an der Großen Anfrage vorbeigeredet haben, möchte ich zu dem, was offensichtlich heute alle hier ein bisschen umtreibt, zuerst kommen, zu der Frage Trinkwasserschutzgebietsausweisung für die Stadt Erfurt. Wir hatten solche Themen in der Vergangenheit schon öfter. Es geht hier um die Neufestsetzung eines Schutzgebiets, was schon lange existiert, mit einer geringfügigen Erweiterung.
In diesem Zusammenhang haben wir eine Geschichte zu verzeichnen, die wir auch schon öfter hatten, nämlich dass unser liebes Landesverwaltungsamt als die verfahrensführende Behörde Vorschriften macht, die mit Trinkwasserschutz zum Teil
wirklich nichts zu tun haben. Wenn da Vorgaben gemacht werden, wie Weidetiere zu halten sind und und und, dann fragt man sich, was hat das in so einer Verordnung zu tun. Das ist der Punkt, bei dem ich einfach darum bitten möchte, vielleicht auch Richtung Landesregierung, Herr Minister, einmal nachzusehen, welche Vorgaben denn hier wirklich nötig sind und welche nicht. Wir haben das am Beispiel des Trinkwasserschutzgebiets der Talsperre Leibis schon einmal gemacht und haben dort auch als Ausschuss gemeinsam eine ganze Menge erreicht. Ich glaube, das ist auch hier wieder bitter nötig. Ich teile die Auffassung von Egon Primas voll und ganz, dass Erfurt wesentlich mehr Fernwasser nutzen könnte und dass es nicht sein kann, dass die öffentliche Hand dafür bezahlt, dass die Stadt Erfurt weiterhin ein Druckpotenzial gegenüber der Fernwasserversorgung für einen günstigen Fernwasserpreis hat. Aber es kann auch nicht sein, dass uns die Qualität des Grundwasserkörpers, der Erfurt gegenwärtig zum Teil mit Wasser versorgt, egal ist. Die EU sagt ganz klar in ihrer Wasserrahmenrichtlinie, dass Grundwasserkörper nicht verschlechtert werden dürfen. Das muss auch für diesen, aus dem Erfurt hier sein Trinkwasser nimmt, klar sein und dementsprechend muss es auch weiterhin möglich sein, aus einem solchen Grundwasserkörper Trinkwasser zu beziehen. So weit dazu.
Jetzt möchte ich zur Großen Anfrage kommen. Auch ich schließe mich dem Dank an die Mitarbeiter an, die diese Fragen beantwortet haben. Ich gebe zu, ich hätte zu der damaligen Zeit diese Anfrage nicht gestellt, denn die Mitarbeiter hatten eine wirkliche Dreifachbelastung, wenn man das einmal so sagen darf. Sie mussten sich nämlich gleichzeitig noch um die Fragen des Hochwassers kümmern. Sie mussten die Hochwasserschutzgebiete ausweisen. Es waren also viele Anforderungen und dementsprechend vielen Dank dafür, dass das alles gemeinsam irgendwo dann doch noch geklappt hat.
Das Thema der Großen Anfrage ist ein wesentliches. Es hat vor allem auch mit finanziellen Auswirkungen für das Land und die Bevölkerung zu tun. Auch wenn es hier schon positive Bewertungen der Ergebnisse gegeben hat, möchte ich sagen, dass die Antwort für mich eine Dokumentation des Versagens im Bereich der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist. Eines hat die Landesregierung geschafft, das kann man klar sagen, wenn man das gelesen hat: Sie hat es geschafft, ihren Personalabbau im Bereich der Umweltverwaltung umzusetzen. Das führt dann aber auch zu den folgenden Problemen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Deshalb sind wir dort weit zurück.
Ich fange einmal mit dem Problem Gewässerstruktur an, was aus meiner Sicht das gravierendste ist. Die Maßnahmen zur Durchgängigkeit der Gewässer sollen im Jahr 2015 zu 45 Prozent abgeschlossen sein. Das kann man positiv deuten. Aber, mei
ne Damen und Herren, die Wasserrahmenrichtlinie ist nicht vom Himmel gefallen. Die Wasserrahmenrichtlinie gibt es seit 2000 und dass die Durchgängigkeit von Gewässern dabei ein zentrales Problem ist, was die Zielerreichung verhindert, war uns damals bewusst. Ich habe hier einmal ein Zitat mitgebracht aus einer begleitenden Empfehlung des damaligen Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der am 28. September 2000 eine öffentliche Anhörung zur Umsetzung des Wanderfischprogramms gemacht hat.
Da war ich mit beteiligt, das ist richtig. Und da steht drin: „Mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie soll die Durchgängigkeit der Thüringer Fließgewässer gesichert werden. Das Wanderfischprogramm ist als Bestandteil dieses Programms zur Gewässerdurchgängigkeit zu werten. Auf der Basis der Strukturgütekartierung sollte ein ressortübergreifendes Konzept zum Fließgewässerschutz in Thüringen, in dem die Wiederherstellung der Passierbarkeit eingebettet ist, erarbeitet werden. Für jedes Einzugsgebiet ist ein Gewässerentwicklungskonzept zu schaffen.“ Wenn man sich dann ansieht, dass bis heute in etwa 15 Prozent, inzwischen vielleicht 20, der Querbauwerke passierbar sind, dann fragt man sich: Was ist seitdem passiert?
Meine Damen und Herren, die Passierbarkeit von Gewässern ist aber nicht das Einzige, was bei der Gewässerstruktur ansteht. Hier stehen auch noch Fragen wie Umgang mit Ufer- und Sohlbefestigungen, Begradigungen, Verrohrungen an. All diese Fragen haben wir zum Beispiel am 25.01.2007 in der Plenarsitzung diskutiert, wo ich darauf hingewiesen habe, dass wir die Zeit nutzen sollten, die uns zur Verfügung steht, damit das Gewässer sich von sich aus Raum nimmt. Das kostet im Regelfall das Wenigste. Man hätte sich kümmern müssen, dass man die Eigentumskonflikte entkrampft, indem man Gewässerränder aufkauft. Das hätte uns ein ganzes Stück geholfen und viel Geld gespart. Aber auch in der Hinsicht ist relativ wenig passiert. Und natürlich mäandrierende Gewässer, also diese Schleifenbildungen, die diesen normalen natürlichen Verlauf haben, führen auch dazu, dass die Selbstreinigungskräfte dieser Gewässer gestärkt werden, was deutlich weniger Anforderungen an die Abwasseraufbereitung mit sich bringen würde.
Meine Damen und Herren, leider fehlt für die Verbesserung dieser Gewässerstruktur, die zur Zielerreichung wesentlich ist, in der Großen Anfrage eine Aussage zum Mitteleinsatz und das ganz im Gegensatz zum kommunalen Abwasser. Herr Weber sprach vorhin von den großen Zahlen, von den großen Kostenfaktoren, mit denen wir in der Umweltpolitik des Landes gegenwärtig hantieren müssen. Es sind noch 510.000 Einwohner in Thüringen
anzuschließen und man schätzt dafür Kosten in Höhe von 3,2 Mrd. €, also etwa 6.000 € pro Anzuschließendem an Investitionen, oder, um es noch anders zu sagen, 2027 endet die letzte Verlängerungsoption der Wasserrahmenrichtlinie, 250 Mio. € jährlich, die wir dafür aufbringen müssen. Dieser Summe, die die Bevölkerung aufzubringen hat, steht eine lächerlich kleine Förderung entgegen. Herr Primas hat vorhin gesagt, er will, dass die Bevölkerung im ländlichen Raum genauso gefördert wird, wie bisher die Bevölkerung in den Städten. Ich habe dabei geklatscht. Die Frage ist nur, wie wir das umsetzen. Bei 250 Mio. € hieße das, dass wir 130 Mio. € jährlich an Förderung für die Abwasserentsorgung einstellen müssten, denn 60 Prozent war der Fördersatz im städtischen Raum. Ich sehe das Geld aber nicht im Haushaltsansatz. Herr Minister, ich weiß nicht, zweistellig ist die Fördersumme, so in etwa, aber im niedrigen zweistelligen Bereich.
Wenn man sich dann ansieht, wozu diese Abwasserentsorgung dienen soll, was damit beseitigt werden soll, dann findet man verschiedene Thesen. Die eine These ist, dass zwei Drittel des Phosphats, was in unseren Gewässern zu viel ist, aus dem kommunalen Abwasser dieser 510.000 Einwohner kommt und ein Drittel aus der Landwirtschaft. Allerdings schwanken diese Werte extrem. Wir haben bei Hochwasserabflüssen manchmal niedrige und manchmal hohe Phosphatwerte. Die Leute gehen aber bei Hochwasser nicht einmal mehr aufs Klo. Also kommunales Abwasser heißt relativ stetige Gewässerbelastung. Wieso es dann diese extremen Schwankungen in unseren Gewässern gibt, erschließt sich damit nicht. Die Frage ist: Ist denn der Mitteleinsatz wirklich gerechtfertigt? Ist denn die Quelle zwei Drittel kommunales Abwasser für die hohe Phosphatbelastung wirklich die richtige Quelle? Die Frage ist aber auch: Stimmen die Abläufe aus der Landwirtschaft? Ich meine, wir haben in Thüringen eine relativ niedrige Viehdichte, aber es sind immerhin über 300.000 Großvieheinheiten. So eine Großvieheinheit wiegt 700 Kilo. Ich kann mir schwer vorstellen, dass 300.000 große Viecher à 700 Kilo weniger Stoffwechselendprodukte produzieren als 500.000 Einwohner à 70 Kilo. Also alleine diese Zahlen beißen sich. Die andere Zahl, die dem ganzen entgegensteht, das sind Aussagen der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft. Im Jahr 2007 haben die auf ihrer Jahrestagung so eine wunderschöne Kurve verteilt. Aus der Kurve geht hervor, dass unsere Böden phosphorunterversorgt sind. Wie passt das zu der These, dass wir aus phosphorüberversorgten Böden Abschwemmungen in unsere Gewässer haben, die dann zu einer Erhöhung der Phosphatkonzentration führen? Zu der These passt übrigens auch nicht die Aussage in der Großen Anfrage, dass aufgrund des hohen Phosphorgehalts 80 Prozent der Gewässer den guten Zustand bei Wasserpflanzen und Algen verfehlen.