1. Welche Möglichkeit gibt es, den Betroffenen gegebenenfalls über das Welcome Center Thüringen schnelle Hilfe zukommen zu lassen, sollten sich die oben genannten Schilderungen bewahrheiten?
2. Inwieweit liegen Verletzungen von Gesetzen und Verordnungen des Arbeitsschutzes im konkreten Fall vor?
4. Sind der Landesregierung vergleichbare Fälle aus anderen landwirtschaftlichen Unternehmen bekannt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung möchte ich die Fragen des Abgeordneten Weber wie folgt beantworten:
Zu Frage 1: Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie hat das Welcome Center Thuringia gebeten, zur Klärung der Situation und zur eventuellen Moderation eines möglichen Konfliktfalls Kontakt mit der Geschäftsführung aufzunehmen. Ein Termin vor Ort konnte unter der Teilnahme der Thüringer Ausländerbeauftragten, Frau Heß, dem Teamleiter des Welcome Centers, Herrn Knuhr, der Geschäftsführung des Erdbeerhofes sowie dem Landtagsabgeordneten Kellner, CDU, bereits realisiert werden. Die Situation der Erntehelfer wird vom Welcome Center Thuringia als in Ordnung eingeschätzt. Von der Lage der Erntehelfer hat sich ebenfalls die Leiterin der Konsularabteilung der Botschaft von Rumänien vor Ort ein eigenes Bild gemacht und sie hat auch mit vielen Erntehelfern persönlich gesprochen. Ergebnis des Gespräches war, dass es keine Beschwerden durch die Erntehelfer gegeben hat. Von ihrer Seite wurde der Wunsch während eines Gesprächs in der Berliner Botschaft an Frau Heß herangetragen, ob es möglich sei, die Arbeitsverträge bereits im Herkunftsland in rumänischer Sprache zur Verfügung zu stellen. Frau Heß hat ihre Unterstützung zugesagt. Das Welcome Center Thuringia wird in seiner Funktion als zentrale Anlaufstelle für ausländische Fach- und Arbeitskräfte sowie Thüringer Unternehmen zur Beratung und Information zur Verfügung stehen und sich weiterhin als Moderator anbieten.
Zu Frage 2: Das für den Vollzug von Arbeitsschutzvorschriften zuständige Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, das TLV, hat aus Anlass des Unfalls in dem landwirtschaftlichen Unternehmen in Gebesee Überprüfungen eingeleitet, die zur Zeit noch nicht abgeschlossen sind. Es geht unter anderem um die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften gemäß Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitszeitgesetz. Auf die Geheimhaltungsverpflichtung nach § 23 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz weise ich hin.
Zu Frage 3: Die Kontrollmöglichkeiten sind unter anderem im Arbeitsschutzgesetz und im Arbeitszeitgesetz geregelt. Nach § 22 Arbeitsschutzgesetz bzw. § 17 Abs. 4 Arbeitszeitgesetz kann die zuständige Behörde vom Arbeitgeber erforderliche Auskünfte und die Überlassung von entsprechenden Unterlagen verlangen. Die Arbeitsschutzbehörde
kann unter anderem die Betriebsstätten und Geschäftsräume betreten und die Kontrollbeauftragten sind befugt, Betriebsanlagen, Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstungen zu prüfen, Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe zu untersuchen, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren festzustellen und die Ursachen für einen Arbeitsunfall oder eine arbeitsbedingte Erkrankung zu ermitteln. Die Arbeitsschutzbehörde kann im Einzelfall anordnen, welche Maßnahmen der Arbeitgeber und die verantwortlichen Personen zur Erfüllung ihrer Pflichten aufgrund der Arbeitsschutzvorschriften oder zur Abwendung einer besonderen Gefahr für Leib und Leben und Gesundheit der Beschäftigten zu treffen hat. Werden Arbeitsschutzmängel festgestellt, wird auf deren Abstellung hingewirkt. Die zuständige Behörde kann gegebenenfalls auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren bzw. ein förmliches Verwaltungsverfahren, das ist also eine Ordnungsverfügung, gegebenenfalls mit Anordnung und Festsetzung von Zwangsmitteln einleiten. Dementsprechend wurden und werden durch das TLV, in diesem Fall auch in Zusammenarbeit mit der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, die erforderlichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz veranlasst.
Zu Frage 4: Es ist nicht bekannt, ob die Situation in anderen landwirtschaftlichen Unternehmen vergleichbar ist.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe keine Nachfragen. Herzlichen Dank. Dann kommen wir jetzt zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kemmerich für die FDP-Fraktion in der Drucksache 5/ 7877. Bitte, Herr Kemmerich.
Nach Kenntnis des Fragestellers plant das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Parkraumstudie fertigen zu lassen, wie groß der Bedarf am ganzen Bio-Campus ist. Weiterhin sei bereits eine Fläche intern als Vorhaltefläche für ein Parkhaus reserviert worden.
3. Wenn Frage 1 mit Nein beantwortet wurde, was plant die Landesregierung, um die Parkplatzsituation vor Ort zu verbessern?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Deufel. Bitte, Herr Professor.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Ja, eine solche Studie ist durch die Friedrich-Schiller-Universität Jena als Betreiber des Beutenberg-Campus in Abstimmung mit dem TMBWK für den Campus insgesamt in Auftrag gegeben worden.
Zu Frage 2: Es handelt sich bei dieser Studie um eine Variantenuntersuchung. Die dabei herausgearbeiteten Varianten sollen nun mit allen Beteiligten in einem nächsten Schritt abgestimmt werden. Die Dauer dieses Prozesses kann im Moment noch nicht bestimmt werden.
Ich sehe keinen Wunsch auf Nachfrage. Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur Frage der Frau Abgeordneten Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/7886. Bitte, Frau Abgeordnete.
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur formuliert in der „Hochschulstrategie Thüringen 2020“ die Erwartung, „dass das für die wissenschaftlichen Bibliotheken in der Summe zur Verfügung gestellte Mittelvolumen im nationalen Vergleich zu vergleichbaren Standards in der Quantität und Qualität hochwertiger Dienstleistungen“ führe. Dazu solle eine „leistungsfähige, effiziente Informations-Infrastruktur geschaffen werden“. In der Folge ist sowohl von hochschulortbezogenen Verbünden als auch von standortbezogenen Hochschulbibliothekszentren die Rede, welche „hochschulübergreifend und landesweit“ Leistungen anbieten und in „rechtlich untersetzte kooperative Leistungsverbünde überführt werden“ sollen. Parallel dazu „ist eine rechtliche (Teil-)Verselbstständigung der bisherigen ThULB“ geplant, die ab 2016 wirksam werden solle. Die Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena soll unter anderem das „Bibliotheksservicezentrum für landesweit zentral organisierte Aufgaben“ werden. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 des Thüringer Bibliotheksgesetzes nimmt die Landesbibliothek als Zentrum für Angelegenheiten des wissenschaftlichen Bibliothekswesens in
Thüringen in Absprache mit den betroffenen Einrichtungen planerische und koordinierende Aufgaben wahr.
1. Welche Effizienzsteigerung erwartet die Landesregierung von der angekündigten Schaffung einer Vielzahl hochschulortbezogener „Leistungsverbünde“ parallel zu dem einen Bibliotheksservicezentrum für landesweit organisierte Aufgaben an der ThULB?
2. Warum plant die Landesregierung, von einem Gesamtsystem wissenschaftlicher Hochschulbibliotheken ausgehend, eine Vielzahl „kooperative Leistungsverbünde“ im Unterschied zu Sachsen und Bayern, welche das Modell eines kooperativen Leistungsverbundes wissenschaftlicher Bibliotheken mit der entsprechenden koordinierenden Funktion der jeweiligen Staatsbibliothek gesetzlich etabliert haben?
3. Wie soll eine (teil-)verselbständigte Einrichtung der Friedrich-Schiller-Universität Jena im Rahmen der Hochschulkonkurrenz hochschulübergreifend neutral agieren und warum wird nicht dem Beispiel anderer Bundesländer gefolgt, welche ihre hochschulübergreifenden Leistungszentren von der Bindung an eine Hochschule gelöst haben?
4. Wie verhält sich die im Thüringer Bibliotheksgesetz vorgegebene Aufgabenstellung der Landesbibliothek zu der in der Hochschulstrategie geplanten Moderation des Prozesses durch Externe?
Vielen Dank. Auch hier antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Herr Staatssekretär Prof. Dr. Deufel, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Herren und Damen Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Rothe-Beinlich beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Thüringer Landesregierung erwartet, dass durch die in der Hochschulstrategie 2020 beschriebenen zentralen Organisationsstrukturen, aber unter Beibehaltung der für jede Hochschule unabdingbaren notwendigen Hochschulbibliothek, langfristig Synergie- und Effizienzgewinne sowie Kostenoptimierungen erzielt werden. Eine Vielzahl von Strukturen ist in dieser Hochschulstrategie nicht vorgesehen und ich verzichte jetzt darauf, die entsprechenden drei Stufen aus dem Papier der Landesregierung hier zu verlesen.
Zu Frage 2: Die Etablierung einer Staatsbibliothek hat die vom TMBWK eingesetzte Arbeitsgruppe, bestehend aus externen Experten, Vertretern der
Hochschulbibliotheken sowie Vertretern der Landesrektorenkonferenz und unserem Haus nicht empfohlen. Die Hochschulstrategie 2020 sieht deshalb einerseits die Bündelung der landesweit wahrzunehmenden Bibliotheksdienstleistungen in einem Bibliotheksservicezentrum vor. Andererseits soll aber auch insbesondere an den Hochschulstandorten Erfurt, Jena und Weimar (als Hochschul- standorte mit mehreren Hochschulen an einem Ort) in Bereichen, die nicht vom künftigen Bibliotheksservicezentrum wahrgenommen werden können, enger miteinander kooperiert werden. Dabei stehen als Ziel zum einen die Schaffung einer leistungsfähigen, effizienten Informations-Infrastruktur für alle Hochschulen gemeinsam sowie zum anderen die Vorhaltung attraktiver, in ihrer Servicequalität vergleichbarer Servicezentren für jeden einzelnen Hochschulstandort an. Gleichzeitig steht dabei die am Profil und Fächerspektrum der Hochschulen und am Bedarf der Nutzer orientierte Bestandsabstimmung im Vordergrund. Die kooperativen Leistungsverbünde sollen in einer ersten Umsetzungsstufe zunächst auf vertraglicher Basis (also vor ei- ner entsprechenden gesetzlichen Veränderung; er- ste Stufe) zum Beispiel gemeinsame Dienstleistungen anbieten und damit das (erst mit einer Ge- setzesänderung zu etablierende; zweite Stufe) Bibliotheksservicezentrum vorbereiten.
Zu Frage 3: Die Hochschulbibliothek der FSU Jena ist bisher gemäß § 2 Abs. 1 Thüringer Bibliotheksgesetz die Landesbibliothek und trägt die Bezeichnung „Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena“. Die in der Hochschulstrategie 2020 angesprochene (Teil-)Verselbstständigung zum Beispiel in Form einer Teilkörperschaft oder Gliedkörperschaft der FSU (analog etwa zum Universitätsklini- kum) soll nunmehr eine gegenüber der FSU Jena eigenständige Rechtsstellung der ThULB und des zentralen Bibliotheksservices schaffen. Dieses in der Hochschulstrategie 2020 ausformulierte Konzept folgt den für die Thüringer Bibliothekslandschaft erarbeiteten Empfehlungen der bereits genannten Arbeitsgruppe, der, ich hatte es erwähnt, externe Fachleute, darunter Herr Dr. Bonte von der Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, angehörten.
Zu Frage 4: Die hochschulplanerischen Überlegungen des Bibliotheksbereichs, die bereits in der Rahmenvereinbarung III zwischen den Hochschulen und dem Ministerium vereinbart und seit 2012 im Rahmen eines dialogischen Prozesses zwischen Hochschulen, TMBWK mit externen Experten diskutiert wurden und die dann zu dem in der Hochschulstrategie 2020 beschriebenen Dreistufenmodell geführt haben, sind nicht gleichbedeutend mit der in § 2 Abs. 1 Satz 3 des Thüringer Bibliotheksgesetzes vorgegebenen Aufgabenstellung der Landesbibliothek als Zentrum für Angelegenheiten des wissenschaftlichen Bibliothekswesens in Thüringen.
Diese nimmt in Absprachen mit den betroffenen Einrichtungen lediglich planerische und koordinierende Aufgaben wahr, die lediglich den fachlichen, bibliotheksspezifischen Bereich betreffen. In diesem Zusammenhang entwickelt und setzt sie dann neue bibliothekarische Dienstleistungen um und koordiniert in Zusammenwirkung mit den anderen Bibliotheken in Thüringen gemeinsame Angebote. Diese Aufgaben unterscheiden sich somit von den übergeordneten hochschulplanerischen strukturellen Überlegungen im Zusammenhang mit der Hochschulstrategie 2020. Die ThULB war in den gesamten Planungsprozess intensiv eingebunden, ebenso wie Vertreter der Landesrektorenkonferenz und Vertreter der anderen Hochschulbibliotheken des Landes. An diesem Dialogprozess soll auch künftig festgehalten werden.
Genau genommen gibt es zwei Nachfragen meinerseits. Zum einen würde ich gern noch einmal präzisiert wissen, wenn Sie sagen, dass es sich nur um eine eigenständige Rechtsstellung handelt mit der (Teil-) Verselbstständigung, warum Sie sich dann für dieses Konstrukt entschieden haben und nicht für eine konsequente Selbstständigkeit, wie beispielsweise in Sachsen in Form einer Staatsbibliothek? Vielleicht können Sie das ausführen.
Die zweite Frage lautet: Wie sollen denn nach Vorstellung der Landesregierung künftig Bedingungen für Leistungen im kulturellen Bereich geregelt werden? Ich meine jetzt Leistungen, die von der Bibliothek erbracht werden zum Beispiel für Staatsarchive, Kirchen, Museen etc.
Eine Bitte: Könnten Sie mir das, was Sie vorhin nicht ausführen wollten, vielleicht schriftlich zur Verfügung stellen?
Vielleicht vorweg: Das war lediglich das Zitat aus der Hochschulstrategie, wörtlich, wie die drei Stufen aussehen.
Vielleicht zu Ihren beiden Fragen. Erstens - warum haben wir uns nicht für das sächsische Modell der SLUB entschieden: Wir haben da sehr intensive Diskussionen geführt. Ich hatte gesagt, Herr Bonte war ein sehr wertvoller und kenntnisreicher Teilnehmer unserer Arbeitsgruppe. Ich darf dazu vielleicht sagen, das Hochschulbibliothekssystem dieses Landes in seinem auf Kooperation und Ergänzung ausgerichteten Hochschulsystem hat zwei Aufgaben, der Minister hat es heute schon gesagt: Wir
müssen vor Ort, am Ort der Hochschule eine Bibliothek in Hardware vorhalten, wo man hingehen und Bücher lesen kann. Umgekehrt haben wir gerade im wissenschaftlichen Bibliothekswesen eine massive Veränderung hinsichtlich der Medien, die wir verwenden. Inzwischen sind schon zwei Drittel der Informationen - es werden immer mehr, die dort vorgehalten werden - eben nicht mehr Bücher, die dort stehen und gesammelt werden sollen, sondern sind elektronisch und damit letztlich ortsungebunden verfügbar. Beiden Aufgaben müssen wir gerecht werden. Die eine Aufgabe heißt, wir müssen vor Ort, am Hochschulort, Bibliotheksservicezentren haben, die wirklich den Studierenden und Wissenschaftlern vor Ort dienen. Zweitens: Wir wollen die nicht ortsgebundenen Services wirklich zentral für das ganze Land und überall in gleicher Qualität angeboten vorhalten. Das leistet, wenn Sie genau hinschauen, zurzeit die Sächsische Staatsbibliothek nicht. Sie waren mit uns dort. Der Einkauf der SLUB und die Versorgung hören in Dresden auf. Schon die Universitätsbibliothek Leipzig in Sachsen macht alles wieder selber. Diesen Zustand wollten wir vermeiden. Wir werden also ein Thüringer Modell haben, das aus unserer Sicht diesem Modell deutlich überlegen ist - Punkt 1. Und dazu gehört es - das sind die Stufen -, dass wir die landesweit zentral vorzuhaltenden Dinge in einer Landesbibliothek, also eben nicht in einer Einrichtung vorhalten wollen, die Teil der FSU und damit letztlich, muss man sagen, dem Rektor der FSU untergeordnet ist. Deswegen die Verselbstständigung der ThULB, sie bekommt eine Rechtsform oder eigene Rechtspersönlichkeit. Ich habe die Analogie zum UKJ hier gewählt: Das UKJ ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, es ist aber eine Gliedkörperschaft der FSU. Warum das? Die künftige ThULB wird drei Aufgaben unter einem Dach haben. Sie wird weiterhin die Hochschulbibliotheken für den Standort Jena vorhalten. Die müssen völlig selbstverständlich von den betreffenden Hochschulen ganz eng mitbestimmt werden, die in die Leitungsstruktur eingebunden werden müssen. Sie sollen zweitens für alle Hochschulbibliotheken des Landes die genannten zentralen Services vorhalten - Abteilung 2. Und sie wird - damit auch bei Ihrer Frage - die klassischen Landesbibliotheksaufgaben, die nicht hochschulspezifisch sind, also Digitalisierung, Pflichtexemplare sammeln all dessen, was im Land gedruckt wird, als Landesbibliothek vorhalten - dritte Abteilung. All dieses unter dem Dach einer rechtlich selbstständigen, aber mit der FSU und den Jenaer Hochschulen in Bezug vor allem auf die Vorhaltung der dortigen Hochschulbibliotheken verknüpften Organisation. So sieht das Konzept aus und dem wollen wir uns in zwei Stufen nähern.
Die dritte Stufe - das habe ich ausgeführt - wird optional darin bestehen, dass sich Bibliothekszentren an anderen Hochschulstandorten möglicherweise in