Protokoll der Sitzung vom 26.06.2014

Meine Damen und Herren, in drei Punkten und in aller Kürze will ich aber noch Folgendes äußern, wo wir den Gesetzentwurf gern noch weiter gestärkt oder qualifiziert hätten.

Erstens: Man hätte den Inhalt und die Begrifflichkeit von Netzneutralität noch stärker beschreiben und somit umfänglich in das Mediengesetz einbeziehen können. Diese Bedeutungsfrage bewegt sich zwar eher im symbolischen Raum, aber diese Symbolik ist nicht zu unterschätzen. Wir werden hier auf Landesebene nicht allein die Netzneutralität retten, sondern dazu bedarf es entsprechender Bemühungen auch auf Bundes- und Europaebene. Aber genau deshalb ist es wichtig, dass wir ein deutliches Zeichen setzen, damit wir das Internet nicht als einzelnen Raum großen Playern überlassen, sondern der diskriminierungsfreie Durchlauf aller Daten garantiert wird. Diese Zeichen hätten klarer ausfallen können, wenn Sie unseren konkreten Änderungsvorschlägen gefolgt wären.

(Beifall DIE LINKE)

Zweitens: Hier lassen Sie mich kurz in die Vergangenheit zurückblicken. Wie wurden nicht Bürgermedien auch hier im Hohen Haus in den 1990er-Jahren bei Diskussionen tituliert. Die einen oder anderen Medienpolitiker oder Medienpolitikerinnen oder Bürgermedienpioniere, so möchte ich sie beschreiben, werden sich noch daran erinnern, zum Beispiel linker Punkerfunk oder Rote Agitprop-Sender. Das war letztendlich ein zwanzigjähriger Diskussions- und Erfahrungsprozess, der zu den heutigen Positionen der Bürgermedien in Thüringen geführt hat - einschließlich der Beibehaltung der Offenen Kanäle. Bürgermedien sind unverzichtbarer Bestandteil der Bürgerbeteiligung einerseits und andererseits wesentliches Element medialer Vielfalt in

Thüringen, auf die wir nicht mehr verzichten wollen - im Gegenteil. In diesem Zusammenhang nochmals die Frage zugangsoffener Sendezeiten.

Aus unserer Sicht ist eine feste Stundenvorgabe egal in welcher Höhe - nicht zwingend notwendig und zielführend. Dennoch können wir mit den 14 Stunden pro Woche leben. Aber eigentlich wäre das richtige Signal gewesen, die Frage der Mindeststundenzahl in die Verantwortung der Landesmedienanstalt zu legen.

(Beifall DIE LINKE)

Denn - und das habe ich auch schon in erster Lesung gesagt - dort sind die entsprechenden Kenntnisse der Bedingungen vor Ort entscheidend und dann auch zu treffen. Ich wiederhole: Vielleicht ist es manchmal sinnvoller, mehr als 14 Stunden offene Sendezeiten anzubieten, weil es in einer Stadt oder einer Region das Potenzial dafür gibt. Im anderen Fall kann das Bürgerradio ein Magnet für alle Radiomacher schon längst sein, so dass es gar kein Interesse mehr gibt, 14 Stunden mit offenen Angeboten zu füllen, was dann Wiederholungen nicht als Mutter der Weisheit, sondern Wiederholung als Moment der Langeweile nach sich zieht. Das wäre nicht gut.

Drittens, meine Damen und Herren, ich möchte unseren Gedanken zur gebührenfreien Einspeisung lokaler Fernsehsender noch einmal anführen. Hier hätten wir gern festgelegt, dass die Einspeisung kostenlos erfolgt. Denn, man kann über die mithin prekäre Situation lokaler Fernsehanbieter einerseits und deren Bedeutung für die mediale Vielfalt andererseits gern und viel reden, aber entsprechende Unterstützungen oder Förderungen könnten oder sollten auch in Betracht gezogen werden.

Die kleinen lokalen TV-Sender sind ein wichtiger Teil der Thüringer Medienlandschaft. Für viele Menschen, die sich kein Zeitungs-Abo leisten können oder wollen, sind die Sender die einzige Möglichkeit, sich über das politische und gesellschaftliche Geschehen vor Ort zu informieren.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Die wollen sich über die CDU informieren.)

Dann müssten wir darüber reden, was gesendet wird. Die kleinen Fernsehstationen helfen auch ab und zu der CDU an der Stelle. Obwohl die kleinen Fernsehstationen

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Aber nicht wirklich.)

stimmt - wir sind jetzt bei der Verabschiedung des Mediengesetzes und nicht der Medienbewertung und Kriterien, wie entsprechend Sendungen gemacht werden, Programmgestaltung oder die Inhalte derjeniger, die sie zu verantworten haben. Wenn es uns bekannt ist, dass diese kleinen Fernsehstationen große Probleme bei ihren Finanzierungen

haben, sollten wir natürlich auch darüber nachdenken, wie entsprechende existenzgefährdende Momente ausgeschaltet werden können. Wir können uns dabei vorstellen, dass die Einspeisegebühr als Form einer Förderung für die lokalen TV-Sender möglich gewesen wäre.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren. Trotz dieser drei Kritikpunkte unsererseits - und damit komme ich zum Schluss - haben wir uns dafür entschieden, dem Gesetz unsere Zustimmung zu geben. Die Verbesserungen für die Bürgermedien sind ein wichtiger Schritt. Das Medienbildungszentrum wird einen guten Beitrag zur Medienkompetenzentwicklung in Thüringen leisten. Nicht zuletzt sehen wir es als großen Erfolg an, dass die Landesregierung und die Koalition über ihren eigenen Schatten springen konnten und wir nun tatsächlich die Netzneutralität als erstes Bundesland im Mediengesetz verankern können.

(Beifall DIE LINKE)

Als Letztes will ich darauf verweisen, dass auch nach der Verabschiedung des Gesetzes einiges zu tun bleibt und wir weiter überlegen müssen, wie wir die Bürgermedien und damit die Medienvielfalt weiter stärken können. Wenn ich daran denke, wie uns im Ausschuss berichtet wurde, mit wie viel ehrenamtlichem Engagement und mit wie wenig Geld und Vergütung der Sendebetrieb aufrechterhalten wird, kann ich nur sagen: Hut ab vor soviel Idealismus! Es gilt aber auch zu überprüfen, inwieweit die momentanen Bedingungen zu Formen von Selbstausbeutung führen und wie sich prekäre Beschäftigungsverhältnisse in den Bürgermedien ausschließen lassen.

Wir wollen, dass alle von ihrer Arbeit leben können. Das gilt auch im Bereich der Bürgermedien.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, zwar ist mit der Ablehnung des Funkhausmodells im Gesetz eine Entscheidung getroffen worden, wir haben uns letztlich auch für die Meinungsvielfalt als Grundsatz entschieden, werden aber aufmerksam die Entwicklung im Bereich der privaten Rundfunksender in Thüringen im Auge behalten. An dieser Stelle noch einmal ausdrücklich Dank an die sachliche und umfangreiche Argumentation und Diskussion seitens Antenne Thüringen und Landeswelle Thüringen. Enden möchte ich mit dem Ausspruch von Walter Jens, dessen Inhalt ich teile: „Wo Wille und Ideenkraft sich mit Sachverstand und Realität verbinden, ist es mir nicht bange um die Zukunft, egal wie groß die Probleme auch sind.“ Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Blechschmidt. Es hat jetzt der Abgeordnete Barth für die FDP-Fraktion das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, das Landesmediengesetz. Wir haben uns am 28. Februar hier das erste Mal darüber unterhalten und das Gesetz immerhin wurde in nur vier Monaten bis zur zweiten Lesung beraten. Das ist, glaube ich, ein Musterbeispiel dafür, wie schnell es gehen kann, wenn man denn will.

(Beifall FDP)

Es war immerhin auch noch eine Anhörung dabei, bei der ich bemerkenswerterweise festgestellt habe, dass ausgerechnet zum Mediengesetz die Beteiligung im Online-Forum gleich Null gewesen ist. Das kann nur zwei Dinge bedeuten: Entweder haben wir bei den schriftlichen Anhörungen und bei der Anhörung im Ausschuss tatsächlich alle erwischt, die es interessiert, oder die Geschichte mit den neuen Medien und mit der Beteiligung im Internet ist auch bei den Medieninteressierten durchaus noch ausbaufähig. Eine von den beiden Lesarten wird stimmen, vermute ich mal.

(Beifall FDP)

Ich will für meine Fraktion bekennen, dass wir Licht und Schatten sehen. Der Bereich Bürgermedien ist eben schon angesprochen worden. Da ist Thüringen aus unserer Sicht durchaus gut aufgestellt. Offene Kanäle als Radio oder als Fernsehen, die nicht kommerziellen Lokalradios, Radio F.R.E.I. und Radio LOTTE, aber auch die privaten Rundfunkunternehmen und natürlich der öffentlich-rechtliche Rundfunk, das ist die Medienvielfalt, über die wir uns in Thüringen gemeinsam freuen dürfen. Gerade die Offenen Kanäle, auch die nicht kommerziellen Lokalradios, bieten den Bürgern viele, insbesondere auch kostenfreie Möglichkeiten, sich eigenverantwortlich mit Beiträgen in die gesellschaftlichen Debatten einzubringen, manchmal auch einfach nur, um Programm zu gestalten, Impulse zu geben für kulturelle oder soziale Aktivitäten, Projekte für Medienbildung. All das ist der breite Bereich, in dem die Bürgermedien in Thüringen unterwegs sind, die uns - das ist, glaube ich, ein gemeinsamer Punkt - gemeinsam zu der Einschätzung führen, dass die Arbeit der Bürgermedien inzwischen ein unverzichtbarer Teil der Medienlandschaft in Thüringen geworden ist.

(Beifall FDP)

Deshalb ist es wichtig, dass wir den Rahmen dafür schaffen, dass die Bürgermedien in Thüringen auch künftig auf relativ soliden Füßen stehen, wie sie das heute tun.

(Abg. Blechschmidt)

Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, wir hätten uns aber auch einige Änderungen gewünscht. Es hat dann noch weiteren Änderungsbedarf im Ausschuss gegeben, in der Anhörung, über das hinaus, was noch erfolgt ist. Es hat auch abgelehnte Änderungswünsche gegeben. Das waren zum Teil Klarstellungen. Ich will für meine Fraktion drei Punkte kurz ansprechen, die aus unserer Sicht noch hätten Berücksichtigung finden sollen, vielleicht sogar müssen.

Das Erste: In der Anhörung ist deutlich geworden, dass die Neuregelungen im Landesmediengesetz zu den sogenannten Teleshopping-Kanälen eine gewisse ordnungspolitische Verwerfung aufweisen. Die Systematik wird durchbrochen bei der Einordnung der Teleshopping-Kanäle eben nicht als Rundfunkanbieter, sondern als dem Rundfunk nachgeordnete Anbieter. Das ist insofern eine Abweichung von der sonstigen Systematik, weil sich das Mediengesetz in allen anderen Punkten am Rundfunkbegriff des Rundfunkstaatsvertrags orientiert und nur an dieser einen Stelle, wo es um die Teleshopping-Kanäle geht, europarechtliche Bewertungen des Rundfunkbegriffs und europarechtliche Rundfunküberlegungen eine Rolle spielen, die dazu führen, dass die Teleshopping-Kanäle nachrangig behandelt werden. Da geht es gar nicht so sehr um die Frage Teleshopping-Kanäle, ja oder nein. Ob Thüringen für die ein ganz interessantes Zielgebiet ist, das weiß ich überhaupt nicht. Aber es ist eben eine rein ordnungspolitische, eine rein systematische Frage, wo möglicherweise auch zu erwarten ist, dass, wenn es irgendwann einmal einen Anbieter gibt, der vielleicht dann auch erfolgreich juristisch gegen das Gesetz vorgehen kann, das hätte man vermeiden können. Der Änderungsantrag, diese Systematik wiederherzustellen, den wir im Ausschuss gestellt haben, ist leider abgelehnt worden.

Ein zweiter Punkt ist aus unserer Sicht die Erweiterung des Anteils zur Herstellung einer Frauenquote. Wir haben bis jetzt die Regelung, dass fünf Frauen nachgewählt werden, wenn nicht eine entsprechende Quote erfüllt ist. Jetzt sollen es zehn werden. Das ist in mehrerlei Hinsicht bemerkenswert. Zum einen wird auch das nicht dazu führen, dass wir tatsächlich eine hälftige Besetzung mit Frauen zwingend haben, dann müssten es nämlich viel mehr sein. Es ist zum Zweiten deshalb bemerkenswert, weil auch Verfechter der Quote hier aus dem Hohen Haus, also die Fraktionen, die bis jetzt auch in der Versammlung mit vertreten sind, selbst keine Frauen mit in die Versammlung der Landesmedienanstalt entsenden. Bei den Kollegen von den Linken ist es Kollege Blechschmidt, der das auch schon seit einigen Jahren tut. Und bei den Kollegen von der SPD ist es der Kollege David Eckardt, der jüngst erst nachentsandt worden ist, nachdem Uwe Höhn ausgeschieden ist und als Minister das für die

Fraktion nicht mehr wahrnehmen kann. Auch diese Fraktion hat die Chance nicht genutzt, eine Frau zu entsenden. Das ist das eine. Das Zweite ist natürlich auch der Punkt, dass wir mit dieser Regelung jetzt zehn Frauen aus den ganzen Instituten nachwählen, die dort vertreten sind. Also es ist nicht so, dass die Frauenverbände zehn Frauen nachsenden, sondern es dürfen Arbeitgeber, Gewerkschaften, alles, was so vertreten ist, Frauen nachwählen lassen. Das kann natürlich auch zu der taktischen Überlegung führen, zunächst einmal einen Mann zu entsenden, um dann über eine Frau aus der eigenen Interessengruppe eine Überrepräsentanz zu erzeugen.

(Beifall FDP)

Das ist nicht im Sinne des Erfinders, aber eine mögliche Auslegung, eine Missbrauchsmöglichkeit. Ich will es so deutlich sagen, es ist eine Missbrauchsmöglichkeit, der hier Tür und Tor geöffnet wird.

Der dritte Punkt, den wir uns wirklich anders gewünscht hätten, ist der Rahmen für die Veranstaltung von privatem Rundfunk in Thüringen. Wir sind der Meinung, dass wir aufpassen müssen, dass wir den Freiraum des privaten Rundfunks nicht weiter einschränken, dass wir uns wirklich zum Ziel setzen müssen, die Meinungs- und Angebotsvielfalt im Rundfunk, in Thüringen insgesamt und natürlich auch im privaten Rundfunk zu erhalten. Deswegen legen wir heute als einzigen Änderungsantrag aus dem Paket, welches wir in den Ausschuss eingebracht hatten, noch einmal den Änderungsantrag zur Thematik zum sogenannten Funkhausmodell vor. Es geht hier im Kern um die Frage: Wollen wir in Thüringen im Landesmediengesetz eine Vielfalt der Anbieter oder eine Vielfalt im Angebot? Wir glauben, dass eine Vielfalt im Angebot das Zentrale, die Priorität in dieser Frage ist.

(Beifall FDP)

Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, der private Rundfunk steht mit den öffentlich-rechtlichen Anbietern, mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Wettbewerb um Zuhörer. Das ist der Markt. Der MDR hat sich hier sehr zielgruppenorientiert aufgestellt mit seinen verschiedenen Angeboten, SPUTNIK für die Jungen, JUMP, zum Teil werbefinanziert, für die 14- bis 49-Jährigen und für die Älteren dann MDR Thüringen. Da ich in absehbarer Zeit auch zu den Älteren gehöre, will ich einmal sagen, der MDR muss sein Musikangebot deutlich ändern, damit ich mich in der Zielgruppe zugehörig fühle.

(Zwischenruf Abg. Jung, DIE LINKE: Also jetzt.)

Aber das ist nur eine private Anmerkung.

(Zwischenruf Abg. Jung, DIE LINKE: Sie ha- ben lange nicht MDR Thüringen gehört.)

Doch, doch, ich höre ihn schon lange, aber die spielen trotzdem nicht meine Musik, Frau Kollegin.

(Zwischenruf Abg. Hausold, DIE LINKE: Das ist ein Spartenproblem.)

Das ist ein Spartenproblem, dann stimmt es.

Meine Damen und Herren, zurück zum Gesetz: Die privaten Rundfunkanbieter müssen wirtschaftlich denken, die sind nicht Empfänger von Rundfunkbeiträgen, die müssen durch Werbeeinnahmen sowohl ihr Programm als auch ihre Mitarbeiter finanzieren. Der relevante Markt für Werbeeinnahmen ist nun mal genau die Sparte 14 bis 49, das ist die Zielgruppe, um die es in der Werbung zentral geht. JUMP orientiert sich beim MDR dorthin, hat deswegen auch einen großen Teil Werbeeinnahmen, nutzt aber natürlich auch die beitragsfinanzierte Infrastruktur des MDR mit und hat daraus natürlich auch einen entsprechenden Vorteil. Deshalb orientieren sich aber auch die beiden privaten Sender, die wir haben, alle beide - sowohl Landeswelle Thüringen als auch Antenne Thüringen - genau mit ihrem Programmangebot an dieser Zielgruppe der 14- bis 49-Jährigen und das führt natürlich im Ergebnis, trotzdem wir zwei Anbieter haben, dazu, dass das Programm immer ähnlicher, immer vergleichbarer wird, weil es auf dieselbe Zielgruppe zugeschnitten ist. Wenn jetzt Antenne Thüringen und Landeswelle Thüringen einen gemeinsamen Weg über so ein Landesfunkhausmodell gehen wollen und damit dann Angebote von den privaten Anbietern, von den privaten Sendern für alle Zielgruppen möglich werden, für alle Altersgruppen gesichert werden können, dann wäre das aus unserer Sicht ein Weg, den wir gehen sollten. Deswegen wollen wir mit unserem Änderungsantrag die Einrichtung dieses Landesfunkhausmodells im Landesmediengesetz verankern.

(Beifall FDP)

Im Ausschuss haben sich die anderen Fraktionen leider gegen das Modell ausgesprochen. Das ist bedauerlich und das ist besonders bedauerlich, Kollege Blechschmidt hat da vorhin, wenn ich es nicht verpasst habe, auch nichts in seiner Rede dazu gesagt, weil Sie in der ersten Rede im Februar in der ersten Lesung durchaus Sympathien für dieses Funkhausmodell haben erkennen lassen und sich für diese Vielfaltsicherung, einen Anbieter auch mit zwei unterschiedlichen Programmen zu ermöglichen, ausgesprochen haben. Im Ausschuss, wie gesagt, ist es leider von allen anderen Fraktionen abgelehnt worden. Wir wollen das hier trotzdem noch mal zur Abstimmung stellen, weil uns der Punkt schon wichtig ist.

Es gibt keine ernsthaften oder aufrechtzuerhaltenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die