Protokoll der Sitzung vom 27.06.2014

Herr Abgeordneter Blechschmidt hat eben seinen Bericht gehalten - dafür danke ich. Er hat die Beschlussempfehlung des Justiz- und Verfassungsausschusses dargestellt. Auch ich bitte Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich habe mehrfach sowohl hier im Plenum als auch im Justiz- und Verfassungsausschuss zu den Vorteilen einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt Stellung genommen. Der Bau und Betrieb einer großen gemeinsamen Anstalt bringt eine Reihe von Synergien. So müssen die meisten Funktionseinheiten einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt zwar etwas größer, aber nicht doppelt dimensioniert und vor allem nur einmal vorgehalten werden. Dies gilt unter anderem für den Zugangs- und Besuchsbereich mit Pforte und Kfz-Schleuse. Es gilt für die

(Abg. Meyer)

Verwaltung, es gilt für die Sicherheitsanlagen, inklusive Vorfeldmauer und Zentrale. Es gilt für den medizinischen Bereich. Es gilt für die Küche, die Werkstätten und die Arbeitsbetriebe, aber auch für die Freizeit- und Sportanlagen. All das muss nur einmal vorgehalten werden. Dass beim Bau einer größeren Anstalt gegenüber dem Bau von zwei kleineren Anstalten finanzielle Vorteile entstehen, liegt auf der Hand. Nach den bisherigen Berechnungen liegt das Einsparpotenzial bei etwa 10 Prozent beim Bau und bei den Personalkosten bei jährlich etwa 6,5 Prozent. Daneben - und das ist für mich als auch für den für Justizvollzug zuständigen Minister wichtig gewährleistet die gemeinsame Anstalt mit ihren vielfältigen Schulungs-, Bildungs- und Therapieangeboten umfangreiche Behandlungsmöglichkeiten mehr, als dies in einer eigenen kleineren Anstalt möglich wäre. Herr Abgeordneter Scherer hat dankenswerterweise bereits darauf Bezug genommen.

In der Sitzung des Plenums vom 21. Mai dieses Jahres sowie in der vergangenen Sitzung des Justiz- und Verfassungsausschusses wurden von den Sprechern der Opposition vor allem drei Punkte kritisiert: die auf dem Grundstück in Zwickau ruhenden Altlasten, der angeblich intransparente Standortwechsel von Zwickau-Pöhlau nach Zwickau-Marienthal sowie eine befürchtete Schlechterstellung der Thüringer Strafvollzugsbediensteten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu den Altlasten ist festzuhalten: Die Belastung des Standorts Marienthal ist gut dokumentiert. Im Rahmen der Baugrunduntersuchung für die Erstellung des K1-Gutachtens wurden über 80 Probebohrungen vorgenommen. Im Ergebnis geht das K1-Gutachten von einem Aufwand zur Beseitigung der Altlasten von 1,6 Mio. € aus. Im Rahmen der Gesamtkostenermittlung wurde vom Sächsischen Ministerium der Finanzen ein Risikoaufschlag von 50 Prozent angesetzt, wonach sich die geschätzten Kosten für die Altlastenbeseitigung von 2,4 Mio. € ergeben. Mittlerweile haben nach Auskunft des Sächsischen Staatsministeriums für Finanzen auf dem Grundstück weitere Untersuchungen stattgefunden. Dabei wurden keine zusätzlichen Risiken entdeckt. Hinsichtlich der Standortfrage von Pöhlau nach Marienthal ist anzuführen, dass nach grundsätzlicher Einigung der beiden Landesregierungen auf den Standort Pöhlau der Eigentümer eines über 16 Hektar großen Teilstücks statt des im K1-Gutachten angesetzten Verkehrswertes von 2,5 Mio. € dann den vierfachen Betrag forderte und darüber hinaus den Kauf weiterer Grundstücke, die zum Betrieb der gemeinsamen JVA nicht erforderlich waren, zur Bedingung machen wollte. Dem konnte so nicht entsprochen werden. In dieser Situation beschloss der Stadtrat von Zwickau in seiner Sitzung vom 26. September 2013 im Freistaat Sachsen, das Gelände des ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerkes in Zwickau-Marienthal als Standort

für die gemeinsame JVA anzubieten und auch die Kosten der äußeren verkehrstechnischen Erschließung von etwa 7,5 Mio. € zu übernehmen. Aufgrund des Kostenvorteils von insgesamt 3,3 Mio. € bei den grundstücksbezogenen Kosten, bei ansonsten fast annähernd identischen Nutzwerten von Zwickau-Pöhlau und Zwickau-Marienthal, einigten sich die Landesregierungen auf Marienthal als Standort der gemeinsamen Justizvollzugsanstalt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Bau einer Justizvollzugsanstalt in Thüringen wäre für mich, und das will ich an dieser Stelle auch deutlich sagen, die begrüßenswertere Lösung gewesen. Jedoch kann ich mich nicht über die deutliche Sprache der Zahlen und Kosten sowie der Abgeordnete Meyer hat bereits darauf hingewiesen - politische Gegebenheiten vor Ort hinwegsetzen. Der in der Nutzwertanalyse ebenfalls mit einer guten Punktzahl ausgestattete Thüringer Standort Großenstein konnte mit Blick auf die Kosten, besonders aber aufgrund der dortigen politischen Entscheidungen nicht überzeugen. Der Gemeinderat von Großenstein hatte am 7. August 2012 den Beschluss gefasst, einen den Bau einer Justizvollzugsanstalt befürwortenden Beschluss wieder aufzuheben und sich gegen den Neubau einer JVA in Großenstein auszusprechen. Andere Anstalten, wie zum Beispiel auch Hohenleuben, konnten nicht berücksichtigt werden, da eine Ertüchtigung besonders aufgrund der fehlenden Größe der Anstalt nicht in Betracht kam.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ferner wurde in diesem Hohen Haus am 21. Mai und auch im Justiz- und Verfassungsausschuss - Frau Abgeordnete Berninger hat davon berichtet - der Sorge Ausdruck verliehen, dass Thüringer Bedienstete, die nach Sachsen versetzt werden, finanzielle Nachteile erleiden könnten. Ich möchte an dieser Stelle noch mal eindeutig und klar betonen: Das wird nicht der Fall sein. Zwischen Sachsen und Thüringen bestand von vornherein die Einigkeit, dass die zu versetzenden Beamtinnen und Beamten beim Wechsel des Dienstherren keine Besoldungsverluste fürchten müssen. Die Sächsische Landesregierung hat zum Ausgleich der in der Tat nach dem heutigen Stand etwas höheren Grundbesoldung der Thüringer Beamten im Rahmen einer Dienstrechtsneuordnung vorgesehen, dass bei länderübergreifenden Versetzungen von Beamten eine ruhegehaltsfähige Ausgleichszulage gewährt wird. Ein entsprechendes Gesetz wurde vom Sächsischen Landtag bereits am 18. Dezember 2013 beschlossen und ist am 1. April dieses Jahres in Kraft getreten. Diese Vorleistung des sächsischen Partners zeigt im Übrigen auch, dass wir uns in einer fairen Partnerschaft auf Augenhöhe bewegen. Für die Ausgleichszulagen ist § 58 des Sächsischen Besoldungsgesetzes einschlägig. Ausgleichsfähig sind nach § 58 Abs. 1 des genann

(Minister Dr. Poppenhäger)

ten Gesetzes das Grundgehalt und die Amtszulagen sowie die weiteren Besoldungsbestandteile, die nach den maßgeblichen besoldungsrechtlichen Vorschriften dem Grundgehalt gleichstehen. Nach § 58 Abs. 3 des Sächsischen Besoldungsgesetzes kann darüber hinaus eine Ausgleichszulage gewährt werden, wenn sich durch die Versetzung der Gesamtbetrag aus dem Familienzuschlag oder einer vergleichbaren Besoldungsleistung der am Tag vor der Versetzung zustehenden Stufe und gewährten Stellenzulagen verringert. Diese bisherige Kann-Vorschrift, die wir im Rahmen der abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung „Personal“, auf die ich gleich noch zu sprechen komme, konkretisieren werden, war immer Ausgangspunkt auch von Fragen. Ich möchte jetzt feststellen, dass sie lediglich in einer Fallgestaltung einschlägig ist. Bei einem Bediensteten der Familienstufe 1 würde nach heutigem Stand eine Verringerung der Besoldung von etwa 6 € eintreten, so dass dann ein Ausgleich nach § 58 Abs. 3 des Gesetzes in Betracht käme. Im Übrigen zeigt der Vergleich der gegenwärtig gewährten Familienzulagen, dass diese in Sachsen über dem Thüringer Niveau liegen mit bis zu 80 € Unterschied und insofern sogar eine finanzielle Besserstellung mit der Versetzung nach Sachsen einherginge. Die dargestellte Rechtslage macht also deutlich, dass es keine Schlechterstellung von Thüringer Bediensteten geben wird.

Zeitnah vor der Eröffnung der neuen Justizvollzugsanstalt in Marienthal wird darüber hinaus eine abschließende Verwaltungsvereinbarung zum Personal abgeschlossen werden. Hieran ist heute noch nicht zu denken, da derzeit zu viele Parameter, zum Beispiel die dann geltenden gesetzlichen Regelungen, der Personalbestand zum Zeitpunkt der Eröffnung der neuen JVA und anderes, noch nicht genau definiert werden können. Dennoch führen wir heute bereits intensive Gespräche mit unseren Bediensteten und ihren Personalvertretungen vor Ort und binden diese in das gemeinsame Projekt ein. So haben wir bereits vereinbart, noch in diesem Jahr mit den Personalvertretungen beider Freistaaten und den Personalverantwortlichen beider Justizministerien erste Gespräche über die Modalitäten des Personalübergangs zu führen, von denen aber frühestens, wie Sie wissen, 2018/2019 ausgegangen werden kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Sächsische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 18. Juni 2014, also vor wenigen Tagen, dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb der gemeinsamen JVA in Zwickau-Marienthal zugestimmt. Auch ich bitte Sie, dem entsprechenden Gesetzentwurf der Thüringer Landesregierung zuzustimmen.

Lassen Sie mich noch einige wenige Worte zum Entschließungsantrag der Fraktion der FDP und

dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE sagen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, von der Fraktion DIE LINKE liegt ein Änderungsantrag auf Einfügung eines neuen § 2 des Gesetzentwurfs vor. Verfassungsrechtlich ist hierzu Folgendes festzustellen: Staatsverträge bedürfen der Zustimmung des Thüringer Landtags nach Artikel 77 Abs. 2 der Thüringer Verfassung. In den übrigen Bereichen können Verwaltungsabkommen abgeschlossen werden, die allein exekutive Beziehungen regeln. Sie sind nur dann möglich, wenn eine gesetzliche Regelung nach dem Gegenstand nicht erforderlich ist und auch ein innerstaatlicher Rechtsetzungsakt keines formellen oder materiellen Gesetzes bedürfte. Unter dieser Prämisse ist die vorgeschlagene Änderung der Fraktion DIE LINKE nicht sinnvoll, denn alles, was wesentlich und Gegenstand der Landesgesetzgebung ist, ist von vornherein im Staatsvertrag enthalten. Dieser enthält alle grundlegenden Handlungsmaßgaben zur Errichtung und den Betrieb der gemeinsamen JVA. Die Verwaltungsvereinbarungen füllen lediglich den organisatorischen und verwaltungsmäßigen Rahmen aus, den der Staatsvertrag vorgibt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Rechte des Parlaments, insbesondere das Budgetrecht, können durch Verwaltungsvereinbarungen keinesfalls tangiert werden. Dies kann das Parlament von vornherein auch überprüfen, da die Landesregierung nach Artikel 67 Abs. 4 der Verfassung über geplante Abschlüsse von Verhaltungsabkommen unterrichtet. So ist es auch im Zusammenhang mit der Entscheidung über den Bau einer gemeinsamen JVA geschehen. In der Sitzung des Justizund Verfassungsausschusses vom 12. Februar 2014 ist dies erfolgt und dies wird auch im Zusammenhang mit der Verwaltungsvereinbarung zum Personal erfolgen. Der Abschluss der Verwaltungsvereinbarung selbst sowie Änderungen können dagegen nicht von der Zustimmung der Legislative abhängig gemacht werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, auch zum Antrag der FDP empfiehlt die Landesregierung die Ablehnung und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD)

Mir ist signalisiert worden, dass der Abgeordnete Bergner aus der FDP-Fraktion noch einmal reden möchte. 40 Sekunden haben Sie noch.

Danke, Frau Präsidentin. Ich will nur kurz sagen, Herr Minister, wenn der sächsische Justizminister, der Mitglied meiner Partei ist, ein Problem damit

(Minister Dr. Poppenhäger)

hat, dass wir uns für thüringische Interessen einsetzen, dann kann ich damit gut leben.

Herr Kollege Meyer, es kann sein, dass wir nach der Wahl hier nicht mehr dabei sind, aber dass Herr Meyer nicht mehr dabei ist, das wissen wir jetzt schon. Was dabei herauskommt, wenn wir nicht mehr dabei sind, das haben die Leute hier heute deutlich gezeigt bekommen.

Frau Präsidentin, ich beantrage namens meiner Fraktion sowohl für den Antrag der Regierung als auch für unseren Entschließungsantrag namentliche Abstimmung. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Es gibt eine weitere Redemeldung von der Frau Abgeordneten Berninger aus der Fraktion DIE LINKE.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Zwei Dinge sind es, die mich jetzt noch einmal nach vorne getrieben haben, einmal die Einschätzungen der Zulässigkeit oder Sinnhaftigkeit oder Sinnwidrigkeit unseres Änderungsantrags. Ich bin mir sehr sicher, dass nach dem 14. September Fraktionen, die möglicherweise neu in die Opposition rutschen, anders über Zustimmungserfordernisse des Parlaments denken, als sie das heute noch tun, Herr Scherer. Ich bin Herrn Meyer sehr dankbar, dass er den Unterschied deutlich gemacht hat zwischen Verwaltungsvorschrift und Verwaltungsvereinbarung. Das finde ich einen sehr wichtigen Aspekt, das hätte mir auch schon vorher einfallen können. Aber - danke, Herr Meyer.

Ich will noch einmal den Vergleich herstellen zwischen einer Rechtsverordnung und einer Verwaltungsvereinbarung. Das ist meines Erachtens rein rechtlich auf eine Ebene zu stellen. Da will ich Herrn Scherer einmal an ein Gesetz erinnern, was die Koalitionsfraktionen sehr einhellig verabschiedet haben, wo eine Rechtsverordnung mit Zustimmungserfordernis ins Gesetz geschrieben wurde. Es geht um das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren. Hier steht in § 3 Abs. 4 - ich zitiere: „Das für Ordnungsrecht zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem für Tierschutz und Tiergesundheit zuständigen Ministerium und mit Zustimmung des Innenausschusses des Landtags durch Rechtsverordnung Hunde weiterer Rassen […] zu bestimmen.“

Es ist also nicht ausgeschlossen, dass sich der Landtag - auch als Haushaltsgesetzgeber - in Gesetze solche Zustimmungserfordernisse reinschreibt. Das ist nicht verfassungswidrig und auch nicht sinnlos. Wenn Sie ab September in der Oppo

sition sind, werden Sie das selbst merken. Herr Minister hat dazu gerade gesagt: Alles, was wesentlich ist, sei im Gesetz zum Staatsvertrag enthalten. Vorsichtig kann man sagen: Ja, das stimmt. Aber man muss konkretisieren und sagen, es ist nicht alles, was wesentlich ist, im Gesetzentwurf oder im Staatsvertrag abschließend bestimmt. Das ist es, was uns dazu getrieben hat, den Änderungsantrag zu verfassen.

Die zweite Sache, da geht es um Vertragsrecht: Mir wurde Blauäugigkeit vorgeworfen, ich habe blaue Augen, blau-graue, um es genau zu nehmen. Aber ich will noch einmal auf Vertragsrecht und die Geschäftsgrundlage verweisen, die ich in meinem Redebeitrag angeführt habe. In Artikel 3 Abs. 3 dieses Staatsvertrags steht: „Die Vertragspartner erstellen einvernehmlich eine quantitative und qualitative Bedarfsanforderung.“ Das ist die Geschäftsgrundlage dieses Vertrages. Worauf soll die beruhen, wenn nicht auf den bisher vorliegenden Untersuchungsergebnissen? Wenn diese Geschäftsgrundlage nicht mehr gegeben ist, weil sich die Altlasten anders darstellen als bisher angenommen, dann verändert sich die Geschäftsgrundlage und der Vertrag ist unseres Erachtens neu zu behandeln. Wenn mir das jetzt jemand rechtlich widerlegen kann, dann bitte sehr. Ich bin auch einsichtig, wenn ich nicht recht habe. Aber rein rechtlich habe ich nichts Falsches gesagt und wir verlangen nichts Falsches.

(Beifall DIE LINKE)

So, ich schaue jetzt einmal in den Saal. Ich sehe keine weiteren Redeanmeldungen. Wollen Sie noch einmal, Herr Minister? Sie schauen so erwartungsvoll. Nein? Dann schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/7930. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/7716 in zweiter Beratung ab. Hier ist namentliche Abstimmung durch die FDP-Fraktion beantragt worden. Ich bitte darum, die Stimmkarten zu diesem Gesetzentwurf einzusammeln.

Ich glaube, es konnte jeder seine Stimmkarte abgeben. Ich bitte nun darum, dass ausgezählt wird.

Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Es wurden 71 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 48, mit Nein 5 und mit Enthal

(Abg. Bergner)

tung 18 (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Ich stelle fest, damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung angenommen worden.

(Beifall CDU, SPD)

Das bitte ich nun in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Mitglieder der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und CDU. Vielen Dank. Ich bitte jetzt um die Enthaltungsstimmen. Das sind die Mitglieder aus der Fraktion DIE LINKE. Und nun die Gegenstimmen. Das sind die Mitglieder aus der FDP-Fraktion. Dieser Gesetzentwurf ist nun angenommen.

Jetzt gibt es noch den Entschließungsantrag der FDP-Fraktion in der Drucksache 5/7931. Auch hier ist namentliche Abstimmung beantragt worden. Ich bitte auch hier, die Stimmkarten einzusammeln.

Ich glaube, es konnte jeder seine Stimmkarte abgeben, darum bitte ich jetzt, dass ausgezählt wird.

Ich gebe auch hier das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Entschließungsantrag in der Drucksache 5/7931 bekannt. Es wurden 71 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 5, mit Nein 66, das heißt, der Entschließungsantrag der FDP-Fraktion ist damit abgelehnt worden (namentliche Ab- stimmung siehe Anlage 2).

Ich schließe nun diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10

Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Thüringer Bildungswesen verankern Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/6835 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drucksache 5/7774

Zunächst hat der Abgeordnete Kowalleck aus dem Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur das Wort zur Berichterstattung. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 23. Januar 2014 wurde der Antrag „Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Thüringer Bildungswesen verankern“ an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen. Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den Antrag in seiner 53. Sitzung am 13. Februar 2014, in seiner 54. Sitzung am 28. Februar 2014 und in seiner

57. Sitzung am 14. Mai 2014 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt.