Protokoll der Sitzung vom 27.06.2014

Dieser Anfang, werte Damen und Herren, ist in den zurückliegenden fünf Jahren für Thüringerinnen und Thüringer - die Väter erleben es mit - und somit auch für die Hebammen und Geburtshelfer immer

schwerer geworden. Dies zeigt die aktuelle Entwicklung im Gesundheitswesen.

Frau Kollegin Siegesmund ging darauf ein, das Thema der Haftpflichtprämien bei den freiberuflichen Hebammen. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, um eine Recherche vorzulegen, womit und wie oft wir uns in dieser 5. Legislatur zu diesem Thema befasst haben. Es sind zwei DIN-A4-Seiten voll, wo es Anträge gab in den Ausschüssen, wo es Anträge hier in dem Landtag gab, aber auch begonnen mit einer Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE gleich zu Beginn der Legislatur, wo wir sozusagen versucht haben, statistisches Material von der Landesregierung zu erhalten, um zu wissen, wie denn die genaue, die konkrete Situation der Hebammen ist. Wenn ich noch einmal in den Unterlagen blättere, so mussten wir dazumal feststellen und natürlich auch heute noch, die Aussagen, die uns die Landesregierung zu diesen weit über 100 Fragen geben konnte, waren sehr dünn und dürftig. Da will ich nicht der Landesregierung die Schuld dafür geben, sondern es ist einfach der Datenlage geschuldet. Darum ist es gut und wichtig, dass endlich an diesem Punkt angesetzt wird und dass an diesem Punkt eine verlässliche, strapazierbare statistische Erhebung erfolgt. Das macht das Agieren für uns alle, für uns als Politikerinnen und Politiker, aber auch für den Landesverband der Hebammen wesentlich einfacher.

Wie gesagt, es war ein weites, breites Feld, was wir in den zurückliegenden fast fünf Jahren beredet haben. Aber, wie gesagt, es kamen von einem Monat auf den anderen neue Botschaften aus Berlin, vom Bundesverband, und die Hauptbotschaft war leider, dass ab 2015 keine Haftpflichtversicherer mehr zur Verfügung stehen. Das hat nicht nur hier in Thüringen die Hebammen auf den Protestweg geführt, sondern deutschlandweit sind sie unterwegs. Zu Beginn dieser Woche und - wenn ich es richtig weiß - heute tagten Gremien auf der Bundesebene. Einmal tagte am Dienstag der Bundespetitionsausschuss und hat sich mit einer großen Massenpetition zum Thema „Zukunftssicherung der Hebammen“ befasst und heute tagt die Gesundheitsministerkonferenz. Die Ergebnisse, die wir da leider vernehmen mussten, sind mehr als deprimierend. Trotz mitfühlender Worte und Ankündigung, das Problem der Hebammen einer Lösung zuzuführen, hat sich der Gesundheitsminister Gröhe nicht erweichen lassen, wirklich konkrete Aussagen zu treffen. Er hat mitgeteilt, es ist ein Problem der Selbstverwaltung, wenn die Versicherungen im Moment nicht weiter ab 2015 gezahlt werden. Es ist also gescheitert, der Versuch, hier eine gemeinsame Lösung auf den Weg zu bekommen.

Ich habe mir die Mühe gemacht, einmal in die Protokolle des Bundespetitionsausschusses zu schauen. Da bin ich schon entsetzt, wenn ein Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung, also des Spit

(Abg. Siegesmund)

zenverbandes, Freiherr von Stackelberg, dort zum Ausdruck brachte, am Dienstag, die Hebammen seien selbst schuld, wenn die Versicherungsprämien so hoch sind. Man müsse sich damit abfinden, dass, wenn zu geringe Geburten im Jahr nur begleitet werden, die Hebammen dann eben „Gelegenheitshebammen“ sind. Ich glaube, das ist ein Punkt, der zurückzuweisen ist. Wenn Hebammen einfach nicht mehr als 30 Geburten schaffen können, weil sie an der Grenze ihrer Kräfte sind, dann darf man das nicht hinnehmen, dass sie einfach degradiert werden in ihrem Berufsstand, werte Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall DIE LINKE)

Aber das Thema „Hebammen und Haftpflichtprämie“ ist nur ein Thema und dieses muss, und da sind wir uns, glaube ich, alle sicher, auf Bundesebene geklärt werden. Es gibt unterschiedliche Ansätze, wie wir dieses Thema so sichern könnten, dass eine Zukunft dieser Berufsgruppe wirklich langfristig gesichert ist. Der Landesverband der Hebammen hat uns als Politikerinnen und Politiker vor einigen Wochen ihr Positionspapier genau zu dieser Thematik vorgelegt. Unter anderem zum Thema Haftpflicht sagen sie eindeutig, ich zitiere aus dem Papier des Landesverbandes: „Lösungsansätze könnten sein [die] Einführung einer Haftungsobergrenze, die Einrichtung eines Fonds“ für besondere Haftungssituationen, die „Einschränkung der Regressmöglichkeit der Sozialversicherungsträger, Kontrahierungszwang für Versicherungsgesellschaften [oder die] Verkürzung der Haftungsdauer von derzeit 30 Jahren auf 10 Jahre.“ All das sind Dinge, die der Bundesgesetzgeber zu klären hat.

Aber wir hier in Thüringen haben natürlich auch das Thema, was Thüringer Hebammen und die Zukunft dieser Berufsgruppe in Thüringen anbelangt noch einmal genauer hinzusehen. Am vergangenen Freitag fand eine Podiumsdiskussion hier in Erfurt statt, wo uns noch mal, den anwesenden Politikerinnen, auf den Weg gegeben worden ist, dass wir auch in Thüringen ein Problem haben. Das Durchschnittsalter der Thüringer Hebammen ist zwischen 45 und 55 Jahre. Also es ist absehbar, wann der Großteil der Frauen - und es gibt ja wohl zwei, drei Entbindungshelfer - in den wohlverdienten Ruhestand geht. Wir haben maximal noch zehn Jahre, 15 Jahre vor uns und wir müssen alles dafür tun, dass an Nachwuchs, sprich an Berufsnachwuchs, gearbeitet wird. Wir haben also ein Problem hier in Thüringen, Frau Ministerin, was hier im Lande geklärt werden muss, und das ist das Thema: ein Mehr an Ausbildung, ein Mehr an Zugang von jungen Frauen oder Männern, die diesen Berufsstand erlernen wollen und möchten. Es reicht nicht, wenn alle drei Jahre eine Berufsgruppe, eine Schulklasse entweder in Erfurt oder in Jena auf den Weg gebracht wird, diesen Berufsstand zu lernen. Ich glaube, hier braucht es einer zwei- oder dreijährigen

hintereinander folgenden Ausbildung, um die Defizite, die sich abzeichnen, zu beseitigen. Auch dazu hat uns der Landesverband der Hebammen ein ausreichendes Material zur Verfügung gestellt. Er hat gesagt, wir brauchen also dazu - und da war ich vorhin schon in meinen Ausführungen - eine ganz konkrete Datenerhebung, wie die Versorgungssituation im Moment aussieht. Wir brauchen konkrete Bedarfsermittlungen und wir brauchen eine neue bedarfsgerechte Ausbildung für Thüringen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich habe bereits erwähnt, das Thema Hebammen und deren Sicherung und deren weitere Existenz hat uns hier in dem Landtag mehrfach beschäftigt. Ich bin von Beruf aus zwar Optimistin, aber trotzdem gehe ich davon aus, dass wir in der Legislatur leider keine Lösungen mehr auf den Weg bringen, so dass wir es wirklich leider in eine neue, 6. Legislatur verschieben müssen.

Wir als Linke sagen noch mal eindeutig: Wir brauchen eine neue Lösung der Haftpflichtprobleme. Dazu hat meine Bundestagsfraktion auch einen inhaltlich sehr weitreichenden Antrag eingebracht. Wir brauchen eine Neuordnung der Berufshaftpflicht, wir brauchen auch eine neue Definition, was die Leistungen der Hebammen anbelangt, und geknüpft an diese neue Definition ist auch eine neue Vergütungsregelung. Wir brauchen eine gesetzliche Regelung für die immer wieder und richtige eingeforderte Eins-zu-eins-Betreuung der Schwangeren und der gewordenen Mütter von Beginn der Schwangerschaft bis Ende der Stillzeit. Das sollte gesetzlich verankert sein. Wir brauchen also die wohnortnahe Versorgung der Hebammen. Ich sage auch - da wiederhole ich mich in meinen Ausführungen zum letzten Freitag -, wir brauchen dringend hier in Thüringen - und der könnte sehr, sehr schnell eingeführt werden - einen runden Tisch, wo alle Betroffenen sich endlich hinsetzen, diese Thüringer Problematiken bereden. Dieser runde Tisch könnte, wenn es gewollt wird - ich habe vorhin noch mal mit der Vorsitzenden des Landesfrauenrats gesprochen -, unter der Federführung des Landesfrauenrats initiiert werden. Da müssen die Beteiligten an einen Tisch, das Ministerium, die Vertreter der Politik, der Landesverband der Hebammen, aber natürlich auch die Kassen, um dort die Probleme anzusprechen und natürlich sehr, sehr zeitnah Lösungen zu diskutieren und dann auch hier in dem Landtag auf den Weg zu bringen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Stange. Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Koppe für die FDPFraktion.

(Abg. Stange)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich zum eigentlichen Inhalt des Antrags, der zwei Alternativanträge komme, die zu dem Tagesordnungspunkt hier vorliegen, möchte ich schon noch einmal ein paar persönliche Worte an Sie richten, weil mich das damals schon sehr geärgert hat. Ich erinnere mich noch sehr genau an die damals bemerkenswerte, weitgehend inhaltsfreie Rede der Kollegin Siegesmund, als wir im Januar hier die Frage über die Zukunft der Apothekenlandschaft in Thüringen zu behandeln hatten.

(Beifall FDP)

Sie hat damals sinngemäß gesagt, ob wir jetzt die Probleme einer jeden einzelnen medizinischen Fachgruppe hier diskutieren müssten und was wohl als Nächstes komme. Also ich kann es Ihnen sagen, Frau Siegesmund, und im Gegensatz zu Ihnen wissen wir das auch, dass das wichtig ist.

(Beifall FDP)

Der Antrag, den wir heute hier im Parlament beraten - da bin ich bei Ihnen, wir haben viel, viel Zeit schon verloren, keine Frage, aber das ist manchmal so im parlamentarischen Geschäft. Da gibt es verschiedene Richtlinien in der Geschäftsordnung und das gefällt auch uns nicht immer, aber es ist eben so. Man muss es hinnehmen, und darauf immer wieder rumzureiten, glaube ich, bringt uns kein Stück weiter. Im Gegensatz zu Ihnen - und da bin ich noch einmal bei Ihrer damaligen Rede - stellen wir uns schon gerne den fachpolitischen Diskussionen und Fragestellungen,

(Beifall FDP)

egal um welche Problemgruppen es geht. Wir jedenfalls wollen dann gemeinsam mit allen hier in diesem Hohen Hause eine bestmögliche Lösung genau für dieses Problem erreichen. Da ist es eben doch ein Unterschied, ob man sich hier im Parlament mit billigem Populismus hinstellt oder ob man wirklich an einer sachgerechten Lösung interessiert ist.

(Beifall FDP)

Zumindest im Bereich Gesundheitspolitik, glaube ich, kann man das sehr gut am Parteibuch festmachen. Sorry, Frau Siegesmund, aber diplomatischer ging es wirklich leider nicht.

(Beifall FDP)

Aber zurück zum Antrag und deswegen sitzen und stehen wir jetzt hier. Die Berufsgruppe der Hebammen hat in der Tat nachweisbar ein Problem. Einen Teil, wenn auch zugegebenermaßen einen ganz wichtigen, stellt der Anstieg der Haftpflichtprämien für die Geburtshilfe dar. Innerhalb von zehn Jahren stieg diese von 453 € auf 4.242 € pro Jahr, also rund verzehnfacht. Und wenn man den Zahlen

glauben darf und den Statistiken, werden diese in den nächsten Jahren auf rund 5.100 € steigen. Dieser Anstieg stellt tatsächlich eine fundamentale Verschiebung der Kostenbasis zuungunsten der Hebammen dar. Das Problem ist also vorhanden, richtig. Aber, jetzt kommt das große Aber, denn die in den zwei anderen Anträgen vorgeschlagenen Lösungen zeigen, dass eine einfache Lösung, selten eine richtige, ja, noch viel weniger eine Lösung von Dauer sein kann. Ich will Ihnen das kurz begründen. Zum einen haben Sie den Versicherungsmarkt angesprochen. Ja, das ist richtig, die Nürnberger Versicherung will aussteigen, aber aussteigen aus einem Konsortium, wo dann immer noch drei Parteien vertreten sind, die immer noch die Anteile und auch die Möglichkeiten der Versicherung anbieten. Aber es ist auch genauso richtig, je weniger das sind, umso höher sind die Prämien in den Policen. Wenn man dann weiterdenkt, wenn immer weniger Hebammen sich versichern, weil ihnen das Risiko zu hoch oder nicht mehr leistbar ist, umso höher werden dann die Kosten, die auf die restlichen Hebammen zukommen. Das ist richtig. Aber an dem Punkt, in welchem das Risiko einer Mischkalkulation mit anderen Versicherungspunkten wieder attraktiv wird, werden sich erst dann auch wieder neue Anbieter in dem Markt finden bzw. die Hebammen auch in andere Versicherungsformen einsteigen können. Die Grünen und auch die Fraktionen der Regierungskoalition schlagen heute hier einen staatlich finanzierten Haftungsfonds vor. Ich halte dies für ein hochgefährliches Vorgehen.

(Beifall FDP)

Wenn dies nämlich Raum greift und der Staat die Risiken einer ganzen selbstständigen Berufsgruppe trägt, wird dies aus unserer Sicht massive Folgen für den Versicherungsmarkt haben.

(Beifall FDP)

Die Versicherer - hören Sie zu, Frau Siegesmund würden sich nämlich perspektivisch auch aus dem Haftungs- und Risikomarkt für zum Beispiel freie Ingenieure, Anwälte, Steuerberater, niedergelassene Ärzte oder auch Architekten zurückziehen. Der Einsturz eines Hauses, die fehlerhafte Beratung von Menschen der Anwälte oder Steuerberater mit hohen Schadenssummen, beispielsweise bei Unternehmen, durch Behandlungsfehler bei Ärzten usw. wären dann nämlich auch nicht mehr auf dem Markt zu finden. Auch hier müssten wir dann, Ihrer Rhetorik folgend, staatliche Hilfsfonds anlegen.

(Beifall FDP)

Auch diese Gruppen der freien Berufe, ähnlich wie die der Hebammen, besitzen schließlich eine zentrale gesellschaftliche Bedeutung. Deswegen sind wir überzeugt, dass es nur eine Lösung des Problems geben kann. Leistung muss sich wieder lohnen, auch und gerade für die Hebammen. Sieht

man sich allerdings das Verhältnis von Vergütung zu strukturellem Aufwand an, so sieht man sehr genau das hier vorherrschende Dilemma. Den Kosten, als freie Hebamme tätig zu sein, stehen kaum adäquate Vergütungssätze entgegen.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau!)

(Beifall FDP)

Daher ist es richtig gewesen, dass Daniel Bahr die Krankenkassen damals schon in seinem Gutachten 2013 in der Pflicht sah. Wie wir alle wissen, haben die Kassen nunmehr genau diesem Vorschlag Folge geleistet.

(Beifall FDP)

Zwar sind die avisierten 6,5 Mio. € erst mal nur bis 2015 angelegt, das ist richtig. Es ist auch richtig, dass es jüngst zum Abbruch der Verhandlungen zwischen den Krankenkassen und dem Hebammenverband kam. Allerdings - und das gehört auch zur Ehrlichkeit - gibt es kein Beispiel, und ich kann es mir auch nicht vorstellen, dass die Kassen einen bereits gefundenen Kompromiss einfach wieder verlassen würden. Wir wollen nicht vergessen, auch die Kassen stehen in einem erheblichen Wettbewerb um Versicherte. Nach § 24 SGB V ist eine Begleitung der Geburt durch Hebammen dort explizit vorgesehen.

(Beifall FDP)

Ich könnte Ihnen natürlich auch erzählen, wer 2012 mit wem dafür gesorgt hat, dass dieses Gutachten, welches jetzt die Grundlage der Anhebung der Vergütungssätze der Kassen darstellt, überhaupt existiert. Wichtiger ist aus meiner Sicht aber, dass der erste Schritt hin zu einer systematisch richtigen Lösung gegangen wird und dies den Hebammen in Thüringen sowie bundesweit zugute kommt. Vergessen Sie nicht, langfristig müssen sich die Haftpflichtkosten jedoch stärker in den Verhandlungen zwischen den Kassen und den Hebammenverbänden niederschlagen.

(Beifall FDP)

Die Hebammenverbände haben mit dem GKV-Spitzenverband einen gültigen Vergütungsvertrag nach § 134 a SGB V geschlossen. In diesem Paragrafen in Absatz 1 Satz 1 heißt es - ich zitiere -, dass „Leistungen unter Einschluss einer Betriebskostenpauschale bei ambulanten Entbindungen in von Hebammen geleiteten Einrichtungen, die Anforderungen an die Qualität der Hebammenhilfe […] sowie über die Höhe der Vergütung und die Einzelheiten der Vergütungsabrechnung durch die Krankenkassen“ erfolgen. Hier hätte man also viel früher auch die steigenden Haftpflichtkosten berücksichtigen müssen. Da dies schwierig ist und die Kassen naturgemäß über eine ganz andere Verhandlungskompetenz, natürlich auch über ein ganz anderes

Verhandlungsgewicht verfügen, sollte hier aus unserer Sicht eine klarstellende Regelung Eingang in den Gesetzestext finden, und zwar so, wie wir es in unserem Antrag vorgeschlagen haben, nämlich als explizit erwähnte Kostenposition.

(Beifall FDP)

Dies wäre allerdings die Aufgabe der aktuellen Bundesregierung mit der Möglichkeit - und deswegen in unserem Antrag formuliert - der Landesregierung, diese Lösung - Frau Taubert, Sie haben es gerade schon einmal reingerufen - über den Bundesrat anzuschieben. Wichtig wäre aber außerdem, dass nicht, wie aktuell angedacht, in den anderen zwei Anträgen lediglich einzelne Gebührenziffern angehoben werden, sondern es muss aus unserer Sicht über die gesamte Breite erfolgen. Wenn beispielsweise nur die Positionen, die direkt mit dem Geburtsvorgang zu tun haben, angehoben werden, werden zum Beispiel die Hebammen in geburtsschwachen Regionen ein Problem bekommen. Will ich nämlich die Leistung Geburtshilfe anbieten, muss ich natürlich auch die Haftpflichtprämie an die Versicherer entrichten. Habe ich aber in den ländlich dünn besiedelten Gebieten nur wenige Geburten im Jahr zu betreuen, reicht naturgemäß die Erhöhung der Vergütung durch die Kassen nicht aus, um wirtschaftlich arbeiten zu können, mit der Folge, dass gerade in der Fläche zahlreiche Hebammen aus der direkten Geburtshilfe aussteigen würden und nur noch ein eingeschränktes Leistungsangebot zur Verfügung stehen würde. Dieser spürbare Hebammenmangel, der jetzt schon ein paar Mal diskutiert wurde, würde sich aus der Sicht noch weiter verschärfen. Also wir halten fest: Der angesprochene Mangel an Hebammen ist ein Problem, das die Hebammen aber natürlich auch mit anderen medizinischen Fachgruppen teilen.

Allerdings, und damit komme ich zum zweiten Teil unseres Alternativantrags, kann bisher kaum auf valide Daten zurückgegriffen werden, da Hebammen zu den ungeplanten Versorgern zählen, also anders als im niedergelassenen Bereich der Ärzteschaft auch keine Bedarfsplanung vorliegt. So ist der Hebammenmangel natürlich in der momentanen Situation ein durch viele Hebammen geäußertes subjektives Empfinden. Auch beim Fachgespräch am 20. dieses Monats äußerten die Hebammen, dass sie die zahlreichen werdenden Mütter nur eingeschränkt versorgen können und dass die Arbeitsbelastung über das gesamte Land mittlerweile ein kritisches Niveau erreicht hat. Daher wollen wir, und ich sage es noch einmal ganz deutlich, im Unterschied zu den anderen zwei Anträgen, im Rahmen eines Modellprojekts, dass wir den aktuellen Versorgungsgrad, das angebotene Leistungsspektrum, die patientenseitige Nachfrage und den Bedarf an Hebammenleistungen erheben lassen. Nur mit dieser evidenten Zahlengrundlage ist aus unserer Sicht eine etwaige Anpassung der Ausbil

dungsplätze möglich. Es gibt ja in Thüringen genügend Bewerber - das gehört auch zur Ehrlichkeit, das muss man auch einmal sagen -, so dass sowohl an den Staatlichen Berufsbildenden Schulen für Soziales und Gesundheit in Jena als auch in Erfurt mehr Hebammen ausgebildet werden könnten. Ich denke, die Erhebung des Zahlenmaterials als auch die etwaige Anpassung der Ausbildungsplätze ist aus unserer Sicht mit einem überschaubaren finanziellen Aufwand leistbar. Wir würden uns daher freuen, wenn sich unser Alternativantrag wie auch die anderen beiden Anträge als Grundlage einer ausführlichen und - ich sage es einmal deutlich - ergebnisoffenen Diskussion im Ausschuss wiederfinden würden. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Koppe. Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Gumprecht für die CDU-Fraktion.