tigkeit für den Stelleninhaber, aber auch für die Landesverwaltung insgesamt gefordert. Damit soll Rechtssicherheit für alle Beteiligten und vor allen Dingen eine einheitliche Handhabung in allen Ressorts der Landesverwaltung herbeigeführt werden das ist geleistet worden. Die Bündelungsbewertung ist bis auf die Justiz und kleinere Bereiche im Polizeibereich nicht mehr statthaft, sondern es bedarf einer Einzelbewertung. Die Verwaltung muss sich entscheiden, hat dieser Dienstposten die Qualität von A 15 oder A 13, A 12 wie auch immer. Das kann jetzt erfolgen und dazu sind auch Kriterien und Richtwerte aufgestellt worden.
Wir nutzen allerdings diesen Vorstoß auch, um den Stellenplan zu strukturieren, und zwar indem für bestimmte Besoldungshöhen Prozentsätze eingeführt werden. Was heißt das? Wir führen einen Stellenplankegel ein. In den Verwaltungen können nicht mehr beliebig höherwertige Stellen integriert werden, sondern es muss einen Bewertungskegel geben, der von oben nach unten geht. Ich denke, das ist sinnvoll und richtig. Das war auch einer der Hauptkonfliktpunkte, der hier mit dem Ressort seitens des Finanzministeriums bewältigt werden musste. Es ist eine bleibende Strukturentscheidung. Wir haben also nicht mehr nur die Stellen nach der Anzahl, sondern sie auch verträglich nach der Wertigkeit durchstrukturiert - ich denke, ein Stück Durchstrukturierung von bleibendem Wert.
Ich komme knapp zur W-Besoldung, W 2-Besoldung für die Professoren: Hier ist es in der Tat so, dass das Grundgehalt, und zwar ein Urteil, was sich auf einen Professor in Hessen bezieht, aber allgemeine Gültigkeit hat, insofern haben wir das aufgegriffen und angepasst und nunmehr in verfassungskonformer Art und Weise - und ich betone als Finanzminister auch, was die Dotierung anbelangt sparend gelöst. Last, but not least haben wir die Zuschläge für die Präsidenten und Kanzler der Hochschulen begrenzt und nach der Größe der Hochschulen gestaffelt. Ich denke, das ist auch eine wichtige Angelegenheit.
Ich komme zum Punkt der eingetragenen Lebenspartnerschaften. Herr Meyer, hier sagten Sie: Herr Voß, schauen Sie mal bitte in die Verfassung. Das machen wir auch. Wir haben hier eine Rückwirkung für die eingetragenen Lebenspartnerschaften bis 2009 verfügt und wir sind auch der Meinung, dass das ausreichend ist, verfassungskonform ist. Was die anderen Gesetze anbelangt, hier hatte mein Kollege Poppenhäger, der Justizminister, gesagt, dass immer, wenn diese Gesetze regulär in den Landtag kommen, selbstverständlich diese Anpassungen erfolgen.
Ich komme zum letzten Punkt, nämlich zur Gleichstellung der Lehrer unterer Klassen der ehemaligen DDR mit ihren derzeitigen Kollegen: Wir hätten schon auf A 12 anheben können, auch schon in
den vergangenen Jahren. In der Tat, es ist richtig, wenn man eine Reihe von Jahren im neuen Schulsystem gearbeitet hat, wäre das möglich gewesen, ist aber nicht erfolgt. Herr Pidde, ich habe einmal nachgerechnet, es sind in dieser Legislaturperiode im Lehrerbereich etwa 4.000 Beförderungen erfolgt. Nun kann man natürlich fragen: Warum waren die da nicht dabei? Ganz klar eine Botschaft: Wir haben das vor etwa einem Jahr aufgegriffen. Die Besprechungen in meinem Haus haben im April dieses Jahres mit den Gewerkschaften stattgefunden und dann wurde verhandelt und dieses Gesetz hier genutzt, um das glattzuziehen. So ist der Zeitablauf gewesen und wir fühlen uns hier weder gedrängt noch sonst etwas, sondern wir haben das aus eigener Einsicht gemacht, ich bin nämlich buchstäblich darüber gestolpert, warum das so jedenfalls noch nicht erfolgt ist. Dass es jetzt drei Stufen gibt, das hat natürlich etwas mit dem Finanzminister zu tun, denn man muss diese Dinge auch verkraftbar gestalten, es geht hier um 8,1 Mio. €. Die Gewerkschaften sind den Verhandlungen gefolgt und haben gesagt, ja, Herr Voß, die Sache ist in Ordnung, wir machen das in drei Stufen. So etwas finde ich einen guten Kompromiss, wofür ich mich in dem Fall bei den Gewerkschaften bedanke.
Zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich denke, ich habe schon Stellung genommen, dass wir immer dann die Frage der eingetragenen Lebenspartnerschaften aufgreifen, wenn die entsprechenden Gesetze hier im Landtag sind.
Danke, Herr Dr. Voß. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schaue noch einmal in die Runde. Das ist nicht der Fall, also kann ich die Aussprache schließen und wir kommen zur Abstimmung.
Wir beginnen in der Abstimmung mit dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/7123 in zweiter Beratung. Wir stimmen direkt über den Gesetzentwurf ab. Wer diesem die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung der Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gegenstimmen? Die Gegenstimmen kommen von den Fraktionen der CDU und der SPD. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung, beginnen da mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/8026. Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Wer stimmt gegen diesen Änderungsantrag? Die Gegenstimmen kommen von den Fraktionen der SPD und der CDU. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wir stimmen jetzt ab über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/8038. Wer möchte diesem Änderungsantrag zustimmen? Das ist Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt gegen den Änderungsantrag? Das sind die Gegenstimmen von den Fraktionen der SPD und der CDU. Wer enthält sich? Die Fraktion der FDP enthält sich der Stimme. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wir stimmen jetzt ab über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 5/7989, natürlich unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung der Änderungsanträge. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von den Fraktionen der FDP, der CDU und der SPD. Wer stimmt gegen die Beschlussempfehlung? Gegen die Beschlussempfehlung stimmt die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? Die Fraktion DIE LINKE enthält sich der Stimme. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir stimmen jetzt ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/7155 in zweiter Beratung. Wer möchte dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von den Fraktionen der FDP, der CDU und DIE LINKE. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf der Landesregierung?
Es geht doch. Jetzt kommen wir zu den Gegenstimmen zum Gesetzentwurf der Landesregierung. Wer stimmt dagegen? Niemand? Dann fragen wir nach den Stimmenthaltungen. Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE enthalten sich der Stimme.
Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Wir erheben uns entsprechend von den Plätzen. Wer stimmt für den Gesetzentwurf der Landesregierung, den bitte ich, sich zu erheben. Danke, Abstimmver
halten wie gehabt. Gegenstimmen zum Gesetzentwurf? Das ist nicht der Fall. Wer enthält sich? Danke, auch wie gehabt. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir stimmen jetzt noch über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/8039 ab. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden. Deshalb können wir direkt über den Entschließungsantrag abstimmen. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer stimmt gegen den Entschließungsantrag? Die Gegenstimmen kommen von der SPD und der CDU. Damit ist auch der Entschließungsantrag abgelehnt und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen.
Thüringer Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/7453 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/7789
Das Wort hat zunächst Abgeordneter Gumprecht aus dem Innenausschuss zur Berichterstattung. Herr Abgeordneter, bitte. Aha, er wird vertreten. Frau Abgeordnete Holbe, bitte, Sie haben das Wort.
Danke schön, Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung mit dem Titel, wir haben es gerade gehört, „Thüringer Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften“ wurde durch Beschluss des Landtags vom 21. März 2014 an den Innenausschuss überwiesen. Dieser hat den Gesetzentwurf in seiner 71. Sitzung am 4. April und in seiner 72. Sitzung am 16. Mai dieses Jahres beraten. Der Innenausschuss führte ein schriftliches Anhörungsverfahren durch. Dem Ausschuss lagen die Zuschriften des Beamtenbundes, des DGB Hessen-Thüringen, des Gemeindeund Städtebundes, des Thüringer Verwaltungsrichtervereins, der Deutschen Polizeigewerkschaft Thüringen sowie des Bundes der Steuerzahler vor. Zudem wurde der Gesetzentwurf auf Beschluss des Innenausschusses zum Zwecke der Bürgerbeteiligung auf die Internetseite des Diskussionsforums
des Thüringer Landtags gestellt; vom 8. April bis 8. Mai konnten die Bürger dort ihre Meinung zum Gesetzentwurf darlegen. Insgesamt gingen 6 Nutzerinnen und Nutzer, 26 Beiträge zu den 11 Fragen ein. Das Diskussionsklima war von Sachlichkeit geprägt, wobei sich die Nutzer auf eine Stellungnahme zur jeweiligen Fragestellung konzentrierten. In der 72. Sitzung am 16. Mai beschloss der Innenausschuss mehrheitlich die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der SPD. Diese empfohlenen Änderungen liegen Ihnen in Drucksache 5/7789 vor. Wir bitten um Zustimmung. Danke.
Danke, Frau Abgeordnete. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Wir beginnen mit dem Abgeordneten Hey von der SPD-Fraktion.
Herr Präsident, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe eben erfahren, es ist halbe Redezeit, deswegen ganz kurz: Es ist ein guter Gesetzentwurf, stimmen Sie bitte zu. Vielen Dank.
Nein, so schnell natürlich nicht. Zunächst einmal, was mir schon bei der Debatte aufgefallen ist, als wir die erste Lesung dieses Gesetzentwurfs hier im Hohen Hause hatten, das waren die Einlassungen der Opposition mit der teilweise verwunderten Bemerkung, dass wir diesen Gesetzentwurf in dieser Legislatur überhaupt noch anfassen. Ich glaube, es war der Kollege Kalich, der gesagt hat, er hat sich mit Interessenverbänden, unter anderem mit Gewerkschaftsverbänden, unterhalten. Die hatten alle schon mehr oder minder, soweit ich der Darstellung folgen konnte, den Glauben verloren, dass wir das überhaupt noch mit auf die Reise schicken können. Jetzt kann man sagen, was lange währt, wird endlich gut, wobei - ich weiß - die Meinungen natürlich auseinandergehen, ob das wirklich ein guter Gesetzentwurf ist. Darüber werden wir gleich diskutieren. Ich halte für meine Fraktion erst einmal fest, wir packen das Thema der Dienstrechtsreform in dieser Legislatur noch an. Das ist gut so. Es ist zwar recht spät, wir wissen, die Diskussion läuft schon seit 2012, aber es ist nicht zu spät.
Mit diesem Gesetz soll eine zukunftsorientierte Anpassung und Neuordnung des Beamtenrechts erfolgen. Das ist auch Zielstellung des Koalitionsvertrags gewesen, nämlich ein modernes und leistungsgerechtes Beamtenrecht. Das Kernstück dieses doch sehr umfangreichen Gesetzespakets war relativ schwierig durchzuarbeiten, mit vielen Quer
verweisen, also eine sehr komplexe Materie. Dieses Kernstück bildet das neu gefasste Thüringer Beamtengesetz sowie das in dieser Form neue Thüringer Laufbahngesetz, in dem die laufbahnrechtlichen Regelungen des Beamtengesetzes und der Laufbahnverordnung zusammengefasst sind.
Ich will einige Beispiele nennen, weshalb ich hier ganz kurz in meiner Anfangsreplik gesagt habe, guter Gesetzentwurf, bitte stimmen Sie zu. Wir haben derzeit sage und schreibe ca. 100 verschiedene Laufbahnvariationen in diesem Land, in diesem kleinen Land Thüringen - rund 100. Die sollen jetzt in diesem Gesetzentwurf zusammengefasst werden auf nur noch 11. Das, finde ich, ist schon bemerkenswert, 11 Fachrichtungen. Es gab bisher vier Laufbahngruppen, die Sie kennen. Nach Verabschiedung des Gesetzes werden noch drei verbleiben. Der einfache Dienst wird abgeschafft; es gibt dann noch den mittleren, gehobenen und höheren Dienst.
Ein Zugewinn aus unserer Sicht ist weiterhin die Umstellung der Höchstaltersgrenzen für die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst und in das Beamtenverhältnis auf Probe. Jetzt nämlich 20 Jahre vor Eintritt in den Ruhestand, also kann ein Bediensteter noch mit 47 Jahren Beamter werden, soweit für ihn diese Regelung, mit 67 in den Ruhestand, gilt. Da gibt es unterschiedliche Variationen; 20 Jahre zuvor, wann immer bei ihm diese Ruhestandsregelung eintritt, das muss man sich merken. Der Vorteil ist aus unserer Sicht, wir können auf mehr Berufserfahrung zurückgreifen und tragen damit im Übrigen auch den geänderten Erwerbsbiografien Rechnung, die es mittlerweile in unserer Gesellschaft gibt. Man ist eben mit 43, mit 44, mit 45 Jahren noch nicht das „alte Eisen“, das beispielsweise nicht mehr in das Beamtenverhältnis aufgenommen werden soll. Dem trägt dieser Gesetzentwurf Rechnung.
Wir haben zudem ein ganz heißes Eisen angefasst, und zwar aufgrund der Vorfälle in Thüringen in den letzten Monaten - es war auch notwendig -, nämlich die Frage der Versorgung politischer Beamter bei Versetzung in den Ruhestand. Das will ich jetzt nicht alles wieder diskutieren und aufwärmen; wir haben genügend davon in der Presse und in den Medien gelesen. Die Anrechnungsregelungen bei politischen Beamten im einstweiligen Ruhestand im Falle einer neuen Erwerbstätigkeit werden nämlich eindeutig verschärft, Sie können es alle nachlesen. Jetzt gilt erstens, wenn ein ehemaliger politischer Beamter nach einer Ruhestandsversetzung eine Erwerbstätigkeit aufnimmt - der ist dann quasi in den Ruhestand entlassen und macht nun etwas Neues -, dann wird das Einkommen zukünftig voll auf das Ruhegehalt angerechnet. Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, ob das eine Tätigkeit in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst ist. Bislang war es nämlich so, es erfolgte immer eine An
rechnung des Einkommens zumindest im Bereich der Privatwirtschaft zur Hälfte. Das entfällt jetzt. Das ist der eine Punkt. Der zweite Punkt: Die sogenannte Mindestbelassung in Höhe von 20 Prozent des Ruhegehalts wird unabhängig von der Höhe des Erwerbseinkommens entfallen. Bislang war es so, 20 Prozent wurden sowieso immer mindestens belassen, egal wie hoch das war. Auch das ist jetzt geändert.
Sie sehen, meine Damen und Herren von der Opposition, es war insofern ganz gut, dass es mit diesem Gesetzentwurf so lange gedauert hat, denn wer weiß, ob man diese Regelung auch derart konsequent angepackt hätte, wenn wir schon 2012 darüber gesprochen hätten. Das ist jetzt ein wenig Spekulation von mir, aber es ist durchaus anzunehmen, dass die aktuellen Beispiele dazu geführt haben, dass der Gesetzentwurf jetzt so vorliegt, wie er vorliegt. Um mit einem russischen Sprichwort zu reden: „Es gibt nichts Schlechtes, das nicht auch sein Gutes hätte.“
Für uns weiterhin erwähnenswert ist: Es gibt Verbesserungen bei der Familienpflegezeit, bessere Bedingungen bei Inanspruchnahme des Sabbatjahres, die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung im Vorbereitungsdienst. Das alles sind positive Aspekte, die man herausheben kann, aus unserer Sicht auch herausheben muss.
Ich will an dieser Stelle noch einmal für den Änderungsantrag von CDU und SPD argumentieren, der in die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu diesem Gesetzentwurf eingeflossen ist; er liegt Ihnen auch vor. Hier regeln wir die Ermächtigung zur Festsetzung der regelmäßig zu erbringenden Unterrichtsstunden für die verbeamteten Lehrer. Sie werden natürlich meine Bitte für eine Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, glaube ich, kaum noch verweigern können. Sie mögen sagen, das ist nicht der große Wurf oder nicht das, was man unter einer allumfassenden Dienstrechtsreform versteht; auch das war hier im Plenum bei der ersten Lesung des Gesetzes hin und wieder angeklungen. Aber nun muss ich auch einmal kritisch sagen, die Zahl der Änderungsanträge seitens anderer Parteien, nämlich die der Opposition, belegt auch - es waren nämlich nicht sehr viele -, dass es wohl zu keiner ganz so unerträglichen Rechtslage für die Bediensteten des Freistaats kommt, wenn dieses Gesetz in Kraft tritt. Das wollen wir heute vollziehen.