2. Es gibt die Aussage, dass der Unterschied im Verdienstabstand bei den neuen Ländern bei 6 Prozent liegt. Das steht hier drin, das ist richtig, aber auch unabhängig davon, Frau Rothe-Beinlich, hätten Sie die Zahl durch einen kurzen Anruf im zuständigen Wirtschaftsministerium erfragen können - völlig unproblematisch.
Danke, Herr Abgeordneter. Es hat jetzt Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie brau- chen nicht gleich singen, keine Sorge.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, uns sind die Zahlen allesamt bekannt. Es gibt sehr viele Dossiers, aber ich habe auch auf die Schwierigkeit hingewiesen, die sich übrigens auch bei den unterschiedlichen Zahlen abliest. Wenn Sie den Brief noch einmal vor sich nehmen, den wir Ihnen zukommen lassen haben, dann sehen Sie, dass am Dienstag das DIW sogar 28 Prozent Unterschied festgestellt hat. Es gibt Studien, die sagen 22, es gibt Studien, die sagen 23 Prozent. Es gibt die besagte Studie, die Sie genannt haben, mit den 6 Prozent im Osten, aber auch mit den genannten Schwächen, nämlich dass die Parameter dabei nicht entsprechend berücksichtigt sind. Dass die Unterschiede in Ost und West unterschiedlich sind, ist uns allen bekannt, da müssen Sie sich nicht sorgen.
tatsächlich ernsthaft an dieser Thematik weitergearbeitet wird. Die Frage war mir ja nicht gestattet, als Sie gesprochen haben, aber deswegen will ich die Gelegenheit hier nutzen, zu fragen: Ist das, was Sie eben hier vorgetragen haben, Herr Abgeordneter, die Meinung der FDP-Fraktion, und zwar die Meinung der gesamten FDP-Fraktion? Ich sage Ihnen auch, warum ich das frage. Wenn es der Fall ist, dass das die Meinung der FDP-Fraktion ist, dass sie alle Studien, die es gibt, nämlich dass eine solche Lohnungleichheit existiert und dass diese auch begründet ist in struktureller Diskriminierung, aber auch natürlich im Berufswahlverhalten - auch ich will niemandem vorschreiben, was er oder sie werden möchte -, wenn Sie das bestreiten, dann sehe ich durchaus die Schwierigkeit, wie dann der Abgeordnete Kemmerich als Vorsitzender des Gleichstellungsausschusses tatsächlich auch in diesem Sinne wirken kann, dass es um echte Gleichstellung geht. Das möchte ich hier so deutlich sagen.
Da ich es vorhin noch nicht erwähnt habe, wir beantragen selbstverständlich die Überweisung unseres Antrags an den Gleichstellungsausschuss, denn ich glaube, es gibt noch jede Menge Diskussionspotenzial in dieser Frage, auch und gerade um sich vielleicht die Zahlen vor Augen zu führen, auch um Zusammenhänge noch einmal zu diskutieren, die hier aufgemacht wurden. Wir sagen sehr deutlich, es braucht ein gutes und flächendeckendes Betreuungsangebot. Aber das ist nicht die Ursache für die Lohnunterschiede, die wir haben. Das muss man einfach mal ganz deutlich benennen. Da, glaube ich, lohnt es sich, auch noch einmal intensiver darüber zu diskutieren.
Noch einmal ganz zum Schluss: Wenn hier Überheblichkeit vorgeworfen wird, ich bin schon der festen Überzeugung, da sollten sich einige erst mal an die eigene Nase fassen. Auch wenn immer der Hinweis kommt, bewerbt ihr euch erst mal in der freien Wirtschaft, glauben Sie, dass jede und jeder seine Erfahrungen oder ihre Erfahrungen gesammelt hat. Auch ich habe viele Jahre zum Beispiel mein Studium damit finanziert, dass ich Praxen geputzt habe. Das ist auch überhaupt nichts Ehrenrühriges, ich glaube, das ist auch ganz gut. Ich habe auch bei der Post schon Briefe ausgetragen beispielsweise. Ich habe etliche Jobs auch schon gemacht und erfahren, wie es den Menschen geht, die dauerhaft auf solche Jobs angewiesen sind, und es sind überwiegend Frauen. Dass es da etwas zu tun gibt, das wissen wir eigentlich alle. Bei der FDP bin ich mir da allerdings leider nicht so sicher. Danke schön.
Danke, Frau Abgeordnete. Ich sehe jetzt keinen weiteren Redebedarf im Plenum, aber die Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit hat um das Wort gebeten. Frau Taubert, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es tut mir aufrichtig leid, dass heute an dieser Stelle nicht Herr Machnig stehen kann, ich weiß, dass ich nicht den gleichen Charme auf Frauen ausströme wie er. Ich bitte da um Entschuldigung.
Aber er ist tatsächlich im Bundesrat und deswegen hat er einen guten Grund, hier verhindert zu sein. Dafür ist es eine Frau, die heute hier steht zum Tag der Entgeltgleichheit, und ich denke, das wiegt es wieder auf.
Seit Jahrzehnten streiten Parteien, hier vor allem die organisierten Frauen, gemeinsam mit anderen Frauenorganisationen für gleichen Lohn für Frauen und Männer. Der Equal Pay Day ist in den USA damals ein weiteres Instrument gewesen und ich will es auch für Herrn Fiedler noch mal sagen, es ist eben der Tag der Entgeltgleicheit und den kann man, wenn man das möchte, auch so benennen und andere, die etwas moderner sind, die können auch mit dem Equal Pay Day etwas anfangen.
Aber ich denke, um das Wort selbst geht es nicht. Wir haben seit vielen Jahren diese Diskussion und ich will einflechten auch aus ganz persönlicher Erfahrung, weil von der FDP angezweifelt wurde, dass Frauen durchaus bei gleicher fachlicher Eignung Nachteile haben. Meine Herren von der FDP, vielleicht hören Sie kurz zu, wir sind noch nicht ganz fertig, ich habe ja Ihre Ausführungen auch anhören müssen.
Natürlich ist es mir auch so passiert. Mir ist es schon in der DDR passiert, dass mir ein Mann gesagt hat: Ja, zwei Kinder, wer weiß, was da kommt, ist nicht so richtig. Und das ist mir auch im neuen System so
passiert, mir persönlich. Mir hat es nicht geschadet, aber trotz alledem ist es mir passiert, dass mir auch in öffentlichen Verwaltungen als Frau gesagt wurde, du hast nicht die gleichen Chancen, weil du Kinder hast. Das muss man einfach anerkennen und deswegen ist dieser Tag auch ganz wichtig.
Wir sind mit den Antragstellern da ganz nah beieinander, was die Zielrichtung anbetrifft. Wir haben schon über die einzelnen prozentualen Lohnlücken gesprochen. Im Durchschnitt beträgt sie in Deutschland 23 Prozent. Wir wissen auch, dass die neuen Bundesländer nur ein Gefälle von 5 Prozent haben gegenüber den alten Bundesländern von 25 Prozent nach dem Statistischen Bundesamt. Da muss ich aber auch dazusagen, leider ist es deswegen so in den neuen Bundesländern, weil die Männer eben auch wenig verdienen. Deswegen ist nämlich diese Lohnlücke im Osten deutlich geringer als im Westen.
Wir müssen auch feststellen, dass es beträchtliche Unterschiede zwischen den ländlichen Gebieten und den Großstädten gibt. In den ländlichen Gebieten sind die Unterschiede bis zu 33 Prozent und in den Großstädten nur bei 12 Prozent. Das zeigt auch, wie unterschiedlich die Berufe in den einzelnen Regionen auch Thüringens ausgeübt werden können.
Die Landesregierung selbst ist auf Bundesebene bereits aktiv geworden und hat sich im Rahmen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz für Entgeltgleichheit von Frauen und Männern ausgesprochen. Dies ist in den entsprechenden Beschlüssen der Jahre 2008 und 2009 dokumentiert. Ebenso hat sich die Landesregierung in der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz geäußert und die Entgeltgleichheit als wichtiges Ziel für Deutschland thematisiert.
In der umfassenden Diskussion, das möchte ich aber auch noch einmal erwähnen, sind ja bereits drei Ursachen dafür benannt worden.
Zum Zweiten unterbrechen Frauen wesentlich häufiger - auch heute noch, obwohl Männer da schon viel aufgeschlossener sind - familienbedingt ihre Erwerbstätigkeit.
Und zum Dritten haben wir gerade im Sozialbereich und im Dienstleistungsbereich typische Frauenberufe, wie man das nennt, die schlechter vergütet werden als traditionelle Männerberufe.
Auch da gestatten Sie mir, etwas einzuflechten: Sie müssen sich einfach mal vorstellen, gerade im Bereich der Pflege wird - auch wenn jetzt der Mindestlohn kommt - immer noch nicht so gut bezahlt.
Für uns ist es aber am Ende ganz wichtig, wenn Angehörige gepflegt werden, dass sie in einer ausgesprochen guten Qualität gepflegt werden. Deswegen kann es nicht sein - und das ist ja das Ansinnen auch dieses Tages der Entgeltgleichheit -, dass man auf bestimmte Berufsgruppen sieht und sagt, wie viel sind sie der Gesellschaft, uns allen auch wert, und dafür, denke ich, gilt es auch weiter zu streiten.
Die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgestellten Forderungen im Beschluss, der Ihnen vorliegt, werden von der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen bereits abgearbeitet. Auch dazu gibt es Hinweise aus der Diskussion.
Ich möchte ebenfalls noch einmal auf die Kinderbetreuung mein Augenmerk richten. Wir haben dieses Gesetz in der Diskussion und wir werden auch mit dem Vorziehen des Rechtsanspruchs auf das erste Lebensjahr einen weiteren Schritt tun, damit Familien - Frauen wie Männer - die Chance haben, auch ihrem Beruf nachzugehen.
Im öffentlichen Dienst, insbesondere in der Landesverwaltung, sind spezielle Frauenförderpläne entstanden, um Frauen das Erreichen von Führungspositionen zu ermöglichen. Da haben wir insgesamt ein gut ausgebildetes Niveau für Frauen in öffentlichen Berufen. Wir können sagen, für die Landesregierung, auch im Referatsleiterbereich, haben wir durchaus einen guten Durchschnitt. Darüber haben wir noch Bedarf. Das liegt natürlich zum anderen auch daran, dass Frauen manchmal tatsächlich diesen beschwerlichen Weg abwägen gegenüber ihrer eigenen Familienperspektive. Hin und wieder, glaube ich, tun sie auch gut daran, aber wir sollten trotzdem dafür streiten, dass wir auch mehr Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter im öffentlichen Dienst haben.
Arbeitsmarktpolitische Förderprogramme - auch die werden im Freistaat Thüringen inklusive des geplanten Arbeitsmarktprogramms die Chancengleichheit von Männern und Frauen als Querschnittsziel beachten. Zur Abschaffung der Entgeltungleichheit ist der Freistaat aber auch auf die Hilfe der Wirtschaft sowie der Tarifpartner angewiesen. Unternehmen stehen in der Pflicht, qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen, Fachfrauen und Expertinnen auszubilden und zu qualifizieren, aber auch gerechte Löhne und Gehälter zu zahlen. Alle Tarifpartner sind gefordert. Zwar existieren in der Tariflandschaft grundsätzlich keine Un
terschiede in der Vergütung von Frauen und Männern. Tatsächlich sind die Einkommensunterschiede zwischen den Branchen doch zum Teil beträchtlich. Branchen mit hohem Frauenanteil haben ein niedriges Verdienstniveau und erzeugen damit zum Teil deutliche Lohngefälle zwischen den Geschlechtern. Auch da bitte ich die Gewerkschaften, Sie sind ebenso aufgerufen, Ihre Möglichkeiten auszuschöpfen und einige Kollegen, die hier mit im Saal sitzen, haben das auch genutzt und haben den heutigen Tag mit roten Taschen verschönert, aktiver gemacht. Auch Personal- und Betriebsräte sind in der Pflicht. Sie müssen im Rahmen der Mitbestimmung und Fragen der Eingruppierung und Beförderung für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Frauen und Männern sorgen.
In unserer Koalitionsvereinbarung haben wir aufgeschrieben, zu guten Lebensbedingungen gehört Arbeit zu fairen, wettbewerbsfähigen Löhnen. Das ist ein Anspruch, der für alle Menschen in unserem Land gilt, ob Mann oder Frau, unabhängig in welchem Lebensalter stehend. Unser Ziel ist es, Beschäftigung zu stärken und Rahmenbedingungen für gute Arbeit, vor allem sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu schaffen. Wir wollen allen Menschen in Thüringen bessere Perspektiven bieten, gerade den jungen Frauen, die hier in der Folge ihre Familien gründen sollen. Dazu gehört eine höhere Tarifbindung der Unternehmen ebenso wie ein zunehmend höherer Branchenanteil mit gesetzlichem Mindestlohn. Heute bestehen für acht Branchen Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetzes, von dem Männer wie Frauen gleichermaßen profitieren. Ich denke, das ist ein realistischer Weg, den wir ausdrücklich begrüßen.
Danke. Da die Landesregierung bereits die überwiegend von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angeregten Projekte aktiv durchführt, unterstützt und befördert, begrüßt die Landesregierung ausdrücklich den Alternativantrag der Fraktionen der SPD und der CDU, der die gemeinsame Aufgabe, gegen Lohndiskriminierung zu kämpfen, aufnimmt und sich verbleibender Schwerpunkte annimmt. Damit möchte ich meinen Bericht beenden.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir kommen jetzt zur Abstimmung, und zwar liegt mir ein Antrag vor auf Überweisung des Antrags in der Drucksache 5/621 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Gleichstellungsausschuss
und außerdem an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Zu diesem Antrag gehört dann der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/680, der gleichzeitig mit überwiesen wird.
Ich frage Sie jetzt nach der Überweisung dieses Antrags in Drucksache 5/621 und den dazugehörigen Änderungsantrag an den Gleichstellungsausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Mehrheitlich sehe ich Gegenstimmen. Damit ist der Antrag nicht an den Ausschuss überwiesen worden.
Wir kommen jetzt zu der Frage Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer für die Überweisung des Antrags in Drucksache 5/621 und des Änderungsantrags ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist wieder eine Mehrheit von Gegenstimmen, somit ist der Antrag auch nicht an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung zum Alternativantrag der Fraktionen der CDU und SPD. Ich frage als Erstes: Gibt es den Antrag auf Überweisung? Es gibt eine Wortmeldung.
Frau Präsidentin, ich beantrage namens der FDPFraktion die getrennte Abstimmung der Punkte 1 bis 3 dieses Antrags.
Es gibt einen Antrag der FDP zur Abstimmung der einzelnen Unterpunkte dieses Antrags. Da muss ich jetzt fragen: Regt sich hier Widerspruch in den einbringenden Fraktionen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung des Alternativantrags in Drucksache 5/676.