Protokoll der Sitzung vom 26.03.2010

Es gibt eine Nachfrage durch die Abgeordnete Sojka.

Ist Ihnen bekannt, Herr Staatssekretär, welche Gründe es für den Beschluss der Lehrerkonferenz gibt? Wäre es möglich, dass es damit begründet wird, dass die personelle Situation sich vor Ort so verschärft hat, dass dieser gemeinsame Unterricht - Lehrertandems, wie Sie selber auch fordern - eigentlich vorsieht, dass das dann einfach nicht mehr vollzogen werden kann oder konnte?

Die zweite Frage: Ist Ihnen bekannt, dass Eltern vorhaben, sich wieder beim staatlichen Schulsystem anzumelden, um gegebenenfalls die neue Gesetzeslage, die es gibt, um das Landesziel Inklusion zu verwirklichen, zu nutzen?

Werte Frau Abgeordnete, auf beide Fragen kann ich eigentlich nicht antworten, weil sie Motivlagen erfragen, die ich nicht eruieren kann.

Zu 2.: Ich kann Ihnen nicht sagen, was die Eltern vorhaben. Ich gehe aber davon aus, zumindest aufgrund dessen, was ich bisher weiß, dass die Eltern weiterhin ihre Kinder integrativ beschulen lassen wollen in Ebeleben.

Zur ersten Frage: Mir ist der Beschluss mitgeteilt worden. Gründe dafür liegen uns im Moment nicht vor. Da müsste ich jetzt spekulieren, da bitte ich um Nachsicht, dass ich das ungern täte.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär.

Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/651.

Danke, Herr Präsident.

Nach Gespräch klargestellt: keine Gespräche

Der Innenminister hat erklärt, dass die Landesregierung zwischen den Betroffenen über die Aufhebung des Status der kreisfreien Städte Suhl und Eisenach

vermittle (Freies Wort vom 8. März 2010). Der Landrat des Wartburgkreises, Krebs (CDU), der Bürgermeister von Bad Salzungen, Bohl (Freie Wähler), und der Oberbürgermeister von Eisenach, Doht (SPD), haben daraufhin öffentlich erklärt, dass es derartige Gespräche mit dem Land nicht geben würde. Am 16. März 2010 haben die „Thüringer Allgemeine“ und die „Thüringische Landeszeitung“ Eisenachs darüber berichtet, dass in einem Gespräch der betroffenen Kommunen mit dem Innenstaatssekretär festgestellt wurde, dass es zuvor keine Gespräche zum Verlust der Kreisfreiheit gab.

Ich frage die Landesregierung:

1. An welchen Gesprächen zum künftigen Status der Kreisfreiheit von Eisenach hat der Innenminister oder ein sonstiger Vertreter des Innenministeriums teilgenommen und wer waren die weiteren Gesprächsteilnehmer?

2. Welche Ergebnisse hatte das Gespräch des Innenstaatssekretärs mit dem Landrat des Wartburgkreises, dem Bürgermeister von Bad Salzungen und dem Oberbürgermeister von Eisenach?

3. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung hinsichtlich der Sicherung der künftigen Aufgabenerfüllung durch die kreisfreien Städte und mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung möglicherweise die stärkere Vernetzung und Kooperation der Aufgabenerfüllung der kreisfreien Städte mit den sie umgebenden Landkreisen fördern?

Für die Thüringer Landesregierung antwortet das Innenministerium. Herr Minister Prof. Dr. Huber, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kuschel nehme ich für die Landesregierung wie folgt Stellung.

Zu Frage 1: Zur Situation der kreisfreien Stadt Eisenach haben vor der 14. Plenarsitzung des Thüringer Landtags Vertreter des Innenministeriums drei Gespräche geführt, die alle im Thüringer Innenministerium stattfanden. Am 14. Dezember 2009 wurde ein Gespräch im Innenministerium geführt, an dem aufseiten der kreisfreien Stadt Eisenach unter anderem Herr Oberbürgermeister Doht sowie der Kämmerer der Stadt Eisenach teilnahmen. Das Gespräch führte der Leiter der Kommunalabteilung im Innenministerium. Weiter waren der Präsident des Landesverwaltungsamts, der Leiter des Kommuna

len Haushaltsreferats im Innenministerium und der im Landesverwaltungsamt zuständige Haushaltssachbearbeiter anwesend. Ein weiteres Gespräch führte Staatssekretär Geibert mit dem Landrat des Wartburgkreises, Herrn Krebs, am 12. März 2010. Hier war außerdem der Leiter des Ministerbüros anwesend. Schließlich fand am 17. März 2010 ein weiteres Gespräch im Innenministerium statt. Daran nahmen insbesondere teil: Herr Oberbürgermeister Doht, der Leiter der Kommunalabteilung des Innenministeriums, der Präsident des Thüringer Landesverwaltungsamts, Referatsleiter des Innenministeriums sowie Bedienstete der Stadtverwaltung Eisenach und des Landesverwaltungsamts.

Zu Frage 2: Es fanden keine Gespräche zwischen dem Innenstaatssekretär und dem Bürgermeister von Bad Salzungen und dem Oberbürgermeister von Eisenach statt. In dem bereits genannten Gespräch, das Herr Staatssekretär Geibert am 12. März 2010 mit dem Landrat des Wartburgkreises führte, wurde insbesondere besprochen, dass eine freiwillige Rückkreisung von Eisenach nur in Betracht kommt, wenn der Wartburgkreis und die Stadt Eisenach zu einer übereinstimmenden und von beiden Seiten mitgetragenen Lösung kommen.

Zu Frage 3: In der im Oktober 2009 zwischen den Landesverbänden der beiden Regierungsparteien geschlossenen Koalitionsvereinbarung wurde unter anderem ein Prüfauftrag vereinbart. Unabhängige Gutachter sollen prüfen, ob und in welchem Umfang und in welchem Zeitrahmen eine Funktional- und Gebietsreform zu Einsparungen und Effizienzgewinnen führen kann.

Darüber haben wir heute Morgen mehr als drei Stunden debattiert. Vielen Dank.

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Kuschel.

Danke, Herr Präsident. Ich würde gern gleich beide mir zustehenden Nachfragen formulieren mit Ihrem Einverständnis. Danke schön.

Herr Minister, wie bewerten Sie in dem Zusammenhang zu Frage 3, wenn gemäß dem Vorschlag der Landesregierung an den Thüringer Landtag die Ausgleichszahlung für zentrale Orte - 10 Mio. € -, die auch die kreisfreie Stadt Eisenach stark treffen würde, ersatzlos entfallen soll.

Die zweite Frage: Im Rahmen einer öffentlichen Äußerung des ehemaligen Innenstaatssekretärs Baldus,

der vor Ort in der CDU verankert ist, hat dieser ausgesagt, es genüge, wenn die Stadt Eisenach einen Antrag stellt beim Land, um das Verfahren auf den Weg zu bringen. Sie haben hier formuliert, Sie hätten die Beteiligten darüber informiert, dass sie sich gemeinsam an den Verordnungsgeber, in der Folge dann an den Gesetzgeber wenden müssen. Könnten Sie also noch mal erklären, wie das Verfahren sich gestalten müsste, wenn es dort zu einer freiwilligen Gemeinde- oder Kreisneugliederung kommen sollte?

Herr Abgeordneter Kuschel, was die zweite Frage angeht, habe ich heute Morgen in meinem Bericht deutlich gemacht, dass über alle Fragen der Gebietsänderung der Thüringer Landtag durch Gesetz entscheidet. Dieses Gesetz kann entweder aus der Mitte des Landtags oder durch die Landesregierung eingebracht werden. Die Vorläufe für Gesetze zur Neugliederung unterscheiden sich vom Verfahren her nicht grundsätzlich von denen, die in anderen Fällen mit Kommunalbezug Anwendung finden.

Was die erste Frage anging, beruht die Abschaffung einer Vorabschlüsselzuweisung für die Zentralität der Orte auf der Umstellung des Systems des Kommunalen Finanzausgleichs in der Folge der Umsetzung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs von 2005.

Ich sehe keinen weiteren Nachfragebedarf. Danke, Herr Innenminister.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Bedarf schon, aber ich darf nicht mehr.)

Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hauboldt von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/641.

Danke, Herr Präsident.

Modellprojekte zur gerichtsinternen Mediation in Thüringen ohne rechtliche Grundlage?

Am 11. März 2010 zog der Thüringer Justizminister in einer Pressekonferenz eine positive Bilanz hinsichtlich der Modellprojekte zur gerichtsinternen Mediation an Thüringer Gerichten. Unter Experten ist aber immer noch umstritten, auf welcher rechtlichen Grundlage solche gerichtsinterne Mediation stattfinden kann.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welcher rechtlichen Grundlage finden die derzeitigen Modellprojekte zur gerichtsinternen Mediation in Thüringen statt?

2. Welche Schritte unternimmt nach derzeitiger Kenntnis die Bundesregierung, um das Instrument der gerichtsinternen Mediation gesetzlich bzw. rechtlich zu verankern?

3. Welche Schritte - z.B. Bundesratsinitiative oder Ähnliches - beabsichtigt die Landesregierung zu unternehmen, um die Rechtsgrundlagen für die gerichtsinterne Mediation als reguläres Schlichtungsinstrument in Gerichtsverfahren zu schaffen?

4. Wie wird die Problematik der fehlenden rechtlichen Grundlagen für gerichtsinterne Mediation nach Kenntnis der Landesregierung in anderen Bundesländern bzw. in Fachministerkonferenzen und anderen Gremien diskutiert?

Für die Landesregierung antwortet das Justizministerium. Herr Staatssekretär Prof. Herz, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hauboldt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die rechtliche Grundlage für eine gerichtsinterne Mediation ist § 278 Abs. 5 Satz 1 der Zivilprozessordnung in Verbindung mit dem jeweiligen Geschäftsverteilungsplan, in dem die Präsidien der Gerichte die Zuständigkeit für die Erledigung entsprechender Ersuchen festgelegt haben. Zu einer Verhandlung vor dem Güterichter kommt es nur unter drei Voraussetzungen: Erstens, wenn der Geschäftsverteilungsplan, der von den Präsidien in richterlicher Unabhängigkeit beschlossen wird, eine entsprechende Zuständigkeit begründet, zweitens, wenn der Prozessrichter ebenfalls in richterlicher Unabhängigkeit ein Ersuchen an den Güterichter stellt und wenn drittens beide Parteien mit diesem Verfahren einverstanden sind. Das Einverständnis kann von beiden Parteien jederzeit widerrufen werden.

Zu Frage 2: Beim Bundesministerium der Justiz beschäftigt sich derzeit ein Expertengremium mit der Umsetzung der EU-Richtlinie vom 21.05.2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen, die in Artikel 3 auch die Mediation auch durch Richter anspricht. Bislang fehlt eine ausdrück

liche Regelung zur gerichtsinternen Mediation. Die Bundesregierung steht daher vor der Entscheidung, dem Gesetzgeber hierzu entweder detaillierte oder eher zurückhaltende Regelungen vorzuschlagen. Konkrete Vorstellungen der Bundesregierung sind derzeit nicht bekannt. Mitteilen kann ich in diesem Zusammenhang aber, dass die Bundesregierung im Rahmen einer Kleinen Anfrage zur gerichtsinternen Mediation, Bundestagsdrucksache 16/13541, in ihrer Antwort vom 23.07.2009 die Auffassung vertreten hat, dass sich die gerichtsinterne Mediation auf eine analoge Anwendung des § 278 Abs. 5 Satz 1 ZPO stützen lässt.

Zu Frage 3: Derzeit sind keine Schritte beabsichtigt. Das Thüringer Modellprojekt wurde, wie ich bereits bei Frage 1 ausgeführt habe, von Anfang an auf eine sichere rechtliche Grundlage gestellt. Das Projekt ist auf drei Jahre angelegt und wird wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Erst nach Abschluss des Modellprojekts und mit dem Vorliegen der wissenschaftlichen Evaluation wird über weitere Schritte entschieden werden.

Zu Frage 4: Eine entsprechende Diskussion existiert nicht, da eine hinreichende rechtliche Grundlage zur Verfügung steht, die für die gerichtsinterne Mediation genutzt werden kann. Die Justizministerinnen und Justizminister des Bundes und der Länder haben sich daher bereits auf ihrer Konferenz vom 29. und 30. Juni 2005 für eine Erprobung der gerichtsinternen Mediation auf der bestehenden Grundlage ausgesprochen. In zahlreichen Bundesländern finden entsprechende Pilotprojekte statt. Vielen Dank.

Es gibt eine Zusatzfrage durch den Abgeordneten Hauboldt.

Danke schön, Herr Staatssekretär, für die Auskünfte. Eine Frage noch zum Modellprojekt an sich. Die personelle und finanzielle Sicherstellung ist für drei Jahre gesichert?

Ja.