Das stimmt. Ich darf mich trotzdem herzlich bedanken, sage, werte Kolleginnen und Kollegen, ich bin froh, dass wir den heutigen Tag gemeinsam so deutlich begehen können und deutlich machen, keiner unserer Kollegen hat Schuld, sondern alle Kollegen sind Opfer gewesen. In diesem Sinne ziehen wir eine etwas andere Konsequenz und sagen, Herr Rieder hat sich im Ausschuss nicht gut benommen. Das will ich wiederholen. Herr Lang gehört für mich nicht mehr auf das Präsidialamt als höchster Ausbilder der Polizei. Er hat nach meinem Dafürhalten viel Schuld auf sich geladen. Vielen Dank. Da muss es andere und tiefer gehende Konsequenzen geben. Danke schön.
Vielen Dank. Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Vorsitzende hat es in ihrem ausführlichen Bericht schon dargelegt, dass am 14. Dezember im Jahr 2012 der jetzige Untersuchungsausschuss eingesetzt worden ist. Ich möchte mich an der Stelle dem Dank anschließen, zuallererst an die Vorsitzende Evelin Groß, die aus meiner, aus unserer Sicht den Ausschuss sehr erfolgsorientiert, sehr straff und an der einen oder anderen Stelle auch mit der notwendigen Konsequenz geführt hat. Sonst wären wir wahrscheinlich nicht in dem Zeitrahmen, den wir heute abschließend be
Vielen Dank, auch da schließe ich mich an, an die Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, an die Mitarbeiter, ganz speziell auch an die Mitarbeiter der Landtagsverwaltung. Ich habe vorhin Frau Kaufmann und Herrn Liebhart gesehen, jetzt sehe ich sie nicht mehr. Jetzt sind sie weg. Vielleicht kann man es ihnen trotzdem übermitteln.
Auch ich möchte mich dem Dank anschließen an die Kollegen sowohl vom MDR als auch von dpa/ „Freies Wort“, Axel Hemmerling und Ludwig Kendzia vom MDR und auch Dr. Sebastian Haak, die nicht nur dazu beigetragen haben, dass bestimmte Informationen öffentlich gemacht worden sind, sondern während des ganzen Ausschusses, während der ganzen Zeugenvernehmungen und während der ganzen Erkenntnisse immer wieder an dem Thema drangeblieben sind, nicht lockergelassen haben, ich glaube, an dem einen oder anderen Punkt vielleicht auch die Landesregierung dazu bewogen oder unterstützt haben, uns mit allen notwendigen Informationen, die wir haben wollten, zumindest zu versorgen. An der Stelle noch einmal recht herzlichen Dank. Das ist Journalismus, wie ich ihn mir wünsche - unabhängig vom Ergebnis.
Die Vorsitzende hat es in ihrem Bericht schon genannt, der Untersuchungsausschuss hat in großer Einmütigkeit in 16 Beratungssitzungen den Untersuchungsgegenstand behandelt. Alle Beweisanträge sind - das ist auch schon angesprochen worden - einstimmig beschlossen worden. Am Ende konnte in der 26. Sitzung am 11. Juli 2014 der Abschlussbericht einstimmig beschlossen werden. Die gemeinsamen Feststellungen im Bericht führen auch dazu, dass seitens der Mitglieder des Ausschusses auf eine Möglichkeit der Abgabe eines Sondervotums verzichtet worden ist. Ich glaube, das kommt nicht sehr oft vor und spricht für das gute Ergebnis dieses Untersuchungsausschusses.
Aus unserer Sicht, aus meiner Sicht möchte ich aber trotzdem noch mal einzelne gemeinsam getroffene Feststellungen bewerten. Für die FDPFraktion war neben der Aufklärung der Machenschaften von Herrn Trinkaus ein ganz besonderer Schwerpunkt, mögliche Verfehlungen im Landesamt für Verfassungsschutz selbst, aber auch bei der Aufsicht über das Landesamt aufzuarbeiten und im Anschluss Verantwortlichkeiten zu benennen. Zum Ersten war das das Agieren des Landesamtes bei Werbung und Führung des V-Mannes Kai-Uwe Trinkaus. Das Ergebnis aus unserer Sicht vornweg: Kai-Uwe Trinkaus hätte niemals als V-Mann vom
Wenn die geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden wären, hätte auch niemals eine Verpflichtung stattgefunden. Selbstanbietungen das ist richtig - wie im Fall Trinkaus kommen vor. Das ist okay. Eine Prüfung, ob ein Selbstanbieter über Informationen verfügt, die zur Erfüllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes nützlich oder sogar notwendig sind, kann zunächst auch durchaus erfolgen. Im vorliegenden Fall aber hat es eine ernsthafte und vor allem vertiefte Prüfung nicht gegeben. Das vorgeschriebene Werbungskonzept wurde erst am Ende der Werbungsphase erstellt. Da war die Entscheidung über die Zusammenarbeit mit Herrn Trinkaus schon längst gefallen. Die Führung des V-Mannes war - so war während des Untersuchungsausschusses festzustellen extrem fehlerhaft. Es sind Verstöße gegen Dienstvorschriften festzustellen. Ein Beispiel will ich hier nennen, und zwar das Thema Unterschriften. Es mögen einige hier im Hohen Hause schmunzeln, in Anbetracht des Agierens von Trinkaus ist es allerdings nicht zum Schmunzeln geeignet. Wie kann das Amt, wie können Werber bzw. V-Mann-Führer es dulden, dass Trinkaus seine Verpflichtung und viele seiner Quittungen nicht mit seinem Namen bzw. Decknamen, sondern mit Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, wie zum Beispiel Dieter Althaus, Papst Benedikt und vielen anderen, unterzeichnet hat? Wenn der Ausschuss feststellt, dass die Informationen der Quelle Trinkaus zu spät an das Landesamt übermittelt wurden oder Informationen öffentlich zugänglich waren, stellt sich die Frage: Welchen Nutzen hat eine solche Quelle für den Verfassungsschutz? Und - auch das ist im Ausschuss mehr als deutlich geworden - viele Informationen, die V-Mann Trinkaus an das Landesamt für Verfassungsschutz geliefert hat, waren schon mindestens mehrere Tage vorher auf den Online-Seiten der NPD oder auf anderen Webseiten für die Öffentlichkeit zugänglich. Also noch einmal die Frage: Welche Informationen hatte Trinkaus, die für das Landesamt für Verfassungsschutz nützlich oder gar dienlich gewesen wären?
Stichwort Quellenschutz: In einem Fall hätten Informationen der Quelle Trinkaus tatsächlich hilfreich sein können. Es geht - und das ist schon angesprochen worden - um die Geschehnisse am 1. Mai 2007, nämlich den Überfall auf einen Journalisten mit dem Diebstahl seiner Kamera. Hier hat die Quelle ausnahmsweise zeitnah berichtet. Die Information ist auch im Amt weitergeleitet worden, aber der Vizepräsident des Landesamtes für Verfassungsschutz hat angewiesen, keine weiteren Informationen - eine CD mit den Kamerafotos lag vor in Erfahrung zu bringen und auch die Identität der später verurteilten Täter nicht weiterzugeben. Der
offensichtlich übersteigerte Quellenschutz des Landesamtes hat in diesem Fall eine zügige Aufklärung dieser Straftat verhindert.
Ich sage ganz klar, diese Einschätzung des Landesamtes für Verfassungsschutz teile ich ausdrücklich nicht. Der Verfassungsschutz hätte auf geeignete Weise seine Informationen an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben können und auch müssen.
Nächstes Thema - Fachaufsicht: Der Untersuchungsausschuss - und das ist auch mehr als deutlich geworden - hat ein Versagen der Fachaufsicht, und zwar auf ganzer Linie, festgestellt. Es war und es ist erschreckend, dass eine Fachaufsicht über das Landesamt durch das Thüringer Innenministerium praktisch nicht stattgefunden hat.
Das Innenministerium hat die grundsätzliche Entscheidung, wer als V-Mann-Führer geführt werden soll, dem Präsidenten des Verfassungsschutzes komplett allein überlassen. Folglich sah sich das Innenministerium auch nicht verantwortlich, Maßnahmen des Landesamtes, wie zum Beispiel die Auswahl von V-Leuten, deren Führung oder auch, ob und wie Maßnahmen des Landesamtes zur Kontrolle der Nachrichtenehrlichkeit durchgeführt worden sind, zu überprüfen. Erst - und das will ich hier ganz ausdrücklich betonen - als das Innenministerium vom Landesamt selbst auf die Probleme des Agierens des V-Mannes hingewiesen wurde, hat das Innenministerium ein- bzw. auch durchgegriffen.
Controlling ist auch so ein schönes Wort. Controlling ist aus unserer Sicht ein nützliches Element. Im am Mittwoch von CDU und SPD verabschiedeten Verfassungsschutzgesetz wird jetzt das Controlling festgeschrieben, aber, meine Damen und Herren, wenn Controlling auf dem Papier steht, bedeutet das noch lange nicht, dass Controlling auch stattfindet. Der Untersuchungsausschuss hat festgestellt, dass das Controlling formal im Landesamt eingerichtet war, Punkt 1, aber real nicht stattgefunden hat. Über mehr als ein Jahr - ich wiederhole es noch mal -, über mehr als ein Jahr hat das im Landesamt auch niemanden gestört. Der Ausschuss hat sich nur mit dem V-Mann Trinkaus näher befasst. Wie viele weitere Fälle ohne Mitwirkung des Controllings im Landesamt gelaufen sind, wissen wir nicht. Verantwortlich für die Fachaufsicht im Innenministerium war im Untersuchungszeitraum der heutige Staatssekretär Rieder. Ich will hier gar nicht wiedergeben, wie schwierig und manchmal auch mehr als anstrengend es war, vom Zeugen Rieder in seiner Befragung auf gestellte Fragen ein Ja oder ein Nein zu erhalten.
Im Ergebnis all der Sachen bleibt festzuhalten: Ohne Fachaufsicht darf eine Landesbehörde nicht tätig sein.
Aus meiner Sicht bleibt zu hoffen, dass das Innenministerium sich diesen Abschlussbericht intensiv zu Gemüte führt und Schlussfolgerungen zieht, und am besten wäre es, wenn es diese dann auch zügig umsetzen würde.
Einen letzten Punkt, der im Abschlussbericht nur angerissen wird, will ich ansprechen, nämlich den Umgang des Landesamtes für Verfassungsschutz mit geheimen Unterlagen. Aus meiner Sicht hat das Landesamt mehr als einmal gegen die Vorschriften der Verschlusssachenanweisung des Freistaats Thüringen verstoßen. Dass anzuhörende Zeugen VS-Dokumente mit nach Hause nehmen und im Laufe der Vernehmung einräumen, dass sie die nicht nur allein zu Hause hatten, auch keinen Stahlschrank oder etwas Ähnliches hatten, wo sie die wegschließen können, nein, es geht noch viel weiter: Irgendwann kam es heraus, dass diese VS-Dokumente auch seinem Rechtsbeistand gezeigt worden sind, aber nicht etwa bei ihm zu Hause, sondern in der Kanzlei des Rechtsbeistands. Da stellt sich mir natürlich die Frage: In dem Zeitraum, wo ist denn da das eine oder andere Dokument vielleicht noch heruntergefallen, auf einer Bank liegen gelassen worden? Ich will gar nicht darüber nachdenken. Das ist etwas, was überhaupt nicht geht.
Wenn man den Verlauf des Untersuchungsausschusses noch einmal vor dem geistigen Auge vorüberziehen lässt, zeigt das aus unserer Sicht auch das Verständnis des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz im Umgang mit geheimen Unterlagen und mit gesetzlichen Vorschriften.
Ich will es am Ende noch einmal ganz klar formulieren: Der Abschlussbericht ist trotz oder auch wegen der Einmütigkeit aller Mitglieder in seinen Feststellungen klar und deutlich formuliert. Die aufgedeckten Verstöße sind umgehend abzustellen. Ich sage es ganz deutlich: Auch mit dem neuen Verfassungsschutzgesetz sind die Fehler nicht behoben. Das A und O bleibt aus meiner Sicht die Fachaufsicht. Sie ist die erste Kontrollinstanz außerhalb des Amtes. Das Controlling muss durchgeführt und das parlamentarische Kontrollgremium muss gestärkt werden. Dennoch, und das ist am Ende noch einmal wichtig - ich habe es gesehen, Frau Präsidentin, letzter Satz -, bin ich der Überzeugung, wir brauchen neben diesen Maßnahmen auch ein Um
denken der Beamten im Verfassungsschutz. Wer die Verfassung schützen will, der muss sich auch selbst im Rahmen der Verfassung bewegen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich, bevor ich zur Würdigung des Berichts komme, noch einmal darauf eingehen, was uns der gestrige Tag gezeigt hat. Der gestrige Tag hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass Demokraten zusammenstehen, um gegen braunen Mob Gesicht zu zeigen, und ich sage an dieser Stelle, ich bin stolz darauf, dass sich daran alle Fraktionen in diesem Landtag beteiligt haben.
Ich danke der Vorsitzenden für ihren Bericht, den sie hier sehr umfänglich vorgestellt hat. Ich finde schon - da kann ich mich auch den Worten der Vorredner anschließen -, dass dieser Bericht sehr, sehr viele Versäumnisse und Fehler aufzeigt, aus denen gelernt werden muss. Es ist deutlich geworden, dass viele Vereine, viele Erfurter Vereine, Institutionen, wie zum Beispiel der Bismarckturm-Verein, der Verein „Westliches Wachhaus“, der Stadtsportbund, die Jusos, die Gewerkschaft ver.di, der Bund der Vertriebenen, Fraktion und Partei DIE LINKE in ihrem beispielgebenden bürgerschaftlichen Engagement durch Trinkaus und seine NPD-Kumpanen massiv gestört, unterwandert und diskreditiert wurden.
Ich selbst war 2007 als Vizepräsidentin des Landtags und Vorsitzende des Stadtsportbundes Erfurt von diesen ehrverletzenden Maßnahmen eines KaiUwe Trinkaus ebenso betroffen wie die Kollegen Hennig-Wellsow, Primas, Korschewsky und Kuschel. Eine Erfahrung, die bei mir bis heute nachwirkt, die mich nachdenklich macht und angesichts der ermittelten Tatsachen im Untersuchungsausschuss in mir Erschrecken und Misstrauen ausgelöst hat. Als Obfrau in gleich zwei Untersuchungsausschüssen, in denen ich mitarbeiten darf, bleibt mir nach alledem, was ich dort erlebt und gehört habe, zu sagen: Mein Vertrauen in die Arbeit des Verfassungsschutzes, in die Arbeit der Sicherheitsorgane an sich ist tief erschüttert.
Meine Biografie war immer geprägt davon, dass Verfassungsschutz nicht nur etwas ist, das dazugehört, sondern das wichtig war und wichtig und not
wendig ist. Angesichts dessen, was ich erleben musste, teile ich für mich persönlich - ich sage das ausdrücklich für mich persönlich, nicht für meine Fraktion - die Position der Linken, was V-Leute angeht.
Bemerkenswert fand ich in den Diskussionen des Ausschusses auch, dass ein einziger Verantwortlicher ein aus meiner Sicht recht ehrliches Wort der Entschuldigung gefunden hat: Herr Sippel. Das war aber der Einzige, darauf ist auch Bodo Ramelow schon eingegangen. Der heutige Staatssekretär im Innenministerium, Herr Rieder, hat eher ein beklagenswertes Bild abgegeben,
den Unwillen gezeigt, persönliche Fehler einzugestehen, und der Ausschuss hat sich durch seine Antworten verhöhnt gefühlt.