Birgit Pelke

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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, bevor der Untersuchungsausschuss hier im Thüringer Landtag beschlossen wurde, gab es durchaus Zweifel, ob denn ein solcher Untersuchungsausschuss notwendig wäre, war doch bereits die Schäfer-Kommission eingesetzt. Jetzt,
nach zweieinhalb Jahren intensiver Ausschussarbeit und den Erkenntnissen des nun vorliegenden Abschlussberichts, kann deutlich gesagt werden, dieser Untersuchungsausschuss war notwendig. Ich bin froh, dass er hier parteiübergreifend eingesetzt wurde,
nicht zuletzt deshalb, weil der Untersuchungsausschuss viel mehr und andere Akten erhalten hat als die Schäfer-Kommission und damit auch die Möglichkeit hatte, mehr und andere Zeugen zu hören. So war es denn auch möglich, mehr und andere Erkenntnisse zu erhalten.
Ich habe in meiner Zeit hier im Thüringer Landtag schon sehr viele Untersuchungsausschüsse erlebt und ich muss feststellen, dass dieser Ausschuss in mehrfacher Hinsicht ein besonderer war, er war auch ein besonders wichtiger. Der Ausschuss folgte nicht dem sonst üblichen Gegenüber von Oppositionsvertretern und regierungstragenden Mitgliedern, sondern war zumeist von sachorientierter Aufklärungsarbeit geprägt und auch für uns als SPD-Fraktion war von Beginn an klar, dass dieser Ausschuss auch für uns nicht irgendeiner Koalitionsdisziplin unterliegen kann und unterliegen wird. Insofern einen ausdrücklichen Dank an alle Fraktionen für die meist sachliche Auseinandersetzung und den Umgang mit dem Thema und auch den Umgang miteinander. Aber lassen Sie mich an dieser Stelle auch noch einmal einen ganz, ganz herzlichen Dank äußern für die Arbeit, die die Vorsitzende Dorothea Marx geleistet hat und damit auch dafür Sorge getragen hat, dass ein solches Miteinander im Ausschuss möglich war. Herzlichen Dank dafür.
Ich möchte mich natürlich auch namens meiner Fraktion dem Dank an alle Mitarbeiter, auf welcher Ebene auch immer, anschließen, Dank dem Parlament, dem Landtag, der Präsidentin, die diese Arbeit unterstützt hat, und insbesondere auch Dank für die Begleitung der Medien.
Lassen Sie mich nun einige Aspekte noch einmal deutlich machen, die für uns wichtig waren und die sich auch auf die Anfangszeit des Untersuchungsausschusses beziehen, aber die auch zeigen, wie möglicherweise etwas hätte in anderer Richtung bewegt werden können. Die Thüringer Politik und die Sicherheitsbehörden sind in den 1990er-Jahren mit dem Problem des wachsenden Rechtsradikalismus ganz überwiegend viel zu nachlässig umgegangen. Dies ermöglichte der Szene, darunter auch den Mitgliedern des späteren NSU, fatale Erfolgserlebnisse und auch Raumgewinne. Das Landesamt für Verfassungsschutz hat mit Tino Brandt einen VMann aus der Führungsetage der Neonazis be
schäftigt. Das war schon nach damals geltenden Regeln unzulässig. Die durch das Landesamt an Tino Brandt gezahlten Gelder sind zumindest anteilig in den Aufbau der von ihm geführten Strukturen des Thüringer Heimatschutzes geflossen und damit wurde unmittelbar das Milieu gefördert, in dem das spätere NSU-Trio groß geworden ist und sich radikalisiert hat. V-Leute wie Brandt sind offenkundig vor Strafverfolgungsmaßnahmen gewarnt worden. Bereits im Rahmen der Garagenuntersuchung am 26.01.1998 in Jena hätte Böhnhardt festgenommen werden können oder müssen und an der Flucht gehindert werden können bzw. müssen. Ich bin der Vorsitzenden dankbar, dass sie auch gestern deutlich gesagt hat, wenn dieses geschehen wäre, wäre möglicherweise vieles anders gewesen.
Die Kooperation zwischen dem Landesamt für Verfassungsschutz und der Polizei war mangelhaft, wichtige Informationen wurden aus Gründen eines übersteigerten Quellenschutzes nicht an die Polizei weitergegeben. Auch die Polizei/Landeskriminalamt hat die Suche nach dem Trio nicht mit dem nötigen Nachdruck betrieben, die zuständige Staatsanwaltschaft hat ihre Sachleitungsbefugnis nicht hinreichend ausgeübt und die Fachaufsicht des Innenministeriums über das Landesverfassungsschutzamt war unzureichend.
Zusammenfassend: Nicht allein das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz, sondern auch Polizei, Staatsanwaltschaften wie auch die für die Aufsicht verantwortlichen Fachministerien haben bei der Suche nach dem NSU-Trio versagt. Das muss festgehalten werden. Ich sage an dieser Stelle auch ganz deutlich: Selbst eine besondere Aufbausituation kann dieses nicht entschuldigen.
Festzustellen bleibt, dass wir als SPD-Fraktion die gemeinsamen Empfehlungen des Ausschusses, die im Bericht festgehalten sind und von der Vorsitzenden vorgetragen wurden, vollumfänglich mittragen. Dennoch geht uns einiges auch nicht weit genug, selbstverständlich, und ich sage hier an dieser Stelle ganz deutlich: Wir müssen in der nächsten Legislatur die weiteren Fragen aufarbeiten. Wir müssen uns weiter mit dem Thema beschäftigen, wir müssen weiter nach der Wahrheit suchen.
An dieser Stelle auch noch mal ein Hinweis auf die Frage der Anonymisierung. Ich sage ganz persönlich, und das an dieser Stelle auch noch mal ganz
deutlich: Verantwortlichkeiten müssen auch zugeordnet werden und es müssen Name und Hausnummer genannt werden. Was in öffentlicher Sitzung passiert, denke ich, kann auch entsprechend dokumentiert werden.
Weitergehende Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und Dinge, die wir auch in unserem Sondervotum beschrieben haben, will ich nur einige wenige an dieser Stelle noch einmal vortragen:
Ein Verbot der freien Kameradschaften muss geprüft werden, denn die freien Kameradschaften sind integraler Bestandteil rechtsextremer Netzwerke und immer wieder Ausgangspunkt politisch motivierter Gewalt gegen Ausländer und Andersdenkende. Anderswo wurden sie schon verboten, hier noch nicht, dies muss dringend geschehen.
Wir unterstützen ausdrücklich das anhängige NPDVerbotsverfahren und die Thüringer Ordnungsbehörden sollen alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit Mitglieder rechtsextremer Gruppierungen bzw. Netzwerke nicht in den Besitz von Waffen gelangen können. Auch hier genügt bereits jetzt schon, vorhandenes Waffengesetz anzuwenden.
Wir haben uns auch mit dem Thema Verfassungsschutz beschäftigt. Auch hier stellen wir fest, die zahlreichen Gefahren für den demokratischen Verfassungsstaat machen auch zukünftig die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen notwendig, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Es ist nicht sinnvoll, diese Aufgabe künftig der Polizei als Präventivmaßnahme zuzuordnen. Wir halten fest an dem in der Thüringer Verfassung verankerten Trennungsgebot zwischen den Aufgaben von Polizei und Verfassungsschutz. Der Verfassungsschutz bedarf aber einer personellen und inhaltlichen Neuausrichtung. Es bedarf einer Intensivierung der Zusammenarbeit bzw. des Informationsaustausches zwischen Verfassungsschutz und Polizei bzw. der gesetzlichen Verankerung des Informationsaustausches des Verfassungsschutzes und des Landeskriminalamtes in einer Thüringer Informations- und Auswertungszentrale und - was natürlich ganz wichtig ist und von vielen schon angesprochen wurde - es bedarf der Stärkung der parlamentarischen Kontrolle. Es ist schon gesagt worden: Verfassungsschutz ist kein „Staat im Staate“ und darf und kann sich nicht verselbstständigen.
Im Sondervotum der SPD steht auch, dass V-Leute als Instrument der Informationsgewinnung jedenfalls zurzeit noch nicht verzichtbar sind. Ich darf an
dieser Stelle mit einbinden, dass ich hierzu persönlich eine ablehnende Haltung zum Thema V-Leute bereits an anderer Stelle im Landtag deutlich gemacht habe. Aber V-Leute als gedungene Verräter sind prinzipiell zwielichtig und V-Leute wie Tino Brandt haben genau das System des Einsatzes von V-Leuten gründlich diskreditiert.
Deutlich wurde aber auch, dass andererseits die Untersuchungen ergeben haben, dass wichtige Informationen von V-Leuten, wie etwa über die beabsichtigte Beschaffung von Waffen für das Trio oder die Aussage, die Untergetauchten benötigten keine Unterstützung mehr, weil sie jetzt „jobben“ würden, nicht weitergegeben wurden und unzureichend ausgewertet wurden. Dann hätte man es auch nicht gebraucht, wenn man es nicht weiterverwendet. Die Auswertung und Weitergabe derartiger Informationen hätte nämlich früher auf die Spur der Gesuchten und möglicherweise zu ihrer Festnahme geführt.
Eine andere, eine bessere Fehlerkultur - es ist schon angesprochen worden - hätte ich mir auch gewünscht. Wenn denn schon Fehler geschehen, dann müssen aus diesen Fehlern auch entsprechende Schlüsse gezogen werden, man muss daraus lernen.
Traurig fand ich auch, dass viele Zeugen sich auf die Aussage „Ich kann mich an nichts mehr erinnern.“ zurückgezogen haben. Ich hätte mir gewünscht, dass man sich zumindest bemüht, sich erinnern zu wollen.
Letztendlich, Thüringen hat eine besondere Verantwortung bei der Aufklärung der NSU-Thematik, denn von hier stammten die Mitglieder des NSU, hier wurden sie sozialisiert, hier wurden sie und haben sie sich radikalisiert. Deswegen haben wir in unserem Sondervotum ausdrücklich deutlich gemacht: Wir als SPD-Fraktion wollen einen Gedenkort für die Opfer in Thüringen.
Beispielhaft hierfür könnte etwa das Mahnmal in Nürnberg sein, das neben den Namen der Mordopfer den folgenden Text der gemeinsamen Erklärung der Städte Nürnberg, Hamburg, München, Rostock, Dortmund, Kassel und Heilbronn vom April 2012 enthält, den ich an dieser Stelle vortragen möchte: „Neonazistische Verbrecher haben zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen in sieben deutschen Städten ermordet: Neun Mitbürger, die mit ihren Familien in Deutschland eine neue Heimat fanden, und eine Polizistin. Wir sind bestürzt und beschämt, dass diese terroristischen Gewalttaten über Jahre nicht als das erkannt wurden, was sie waren: Morde aus Menschenverachtung. Wir sagen: Nie wieder!“
Ich glaube, es stünde Thüringen gut zu Gesicht, auch einen solchen Gedenkort zu haben.
Lassen Sie mich am Ende in Anlehnung an einige Sätze von Richard von Weizsäcker, die er in seiner Rede vom 8. Mai geprägt hat, noch einiges ganz kurz erwähnen. Lassen wir uns nicht hineintreiben in Feindschaft und Hass, egal um welche Nationalität es geht! Lernen wir miteinander zu leben und nicht gegeneinander! Lassen Sie uns das als demokratisch gewählte Politiker immer wieder beherzigen und Beispiele geben! Ich sage ausdrücklich, gerade in jetzigen Wahlkampfzeiten sollten wir aufpassen, dass nicht mancher Slogan denen dient, die wir eigentlich gar nicht wollen.
Erschreckend habe sicher nicht nur ich, sondern viele andere auch die Umfragen bezüglich der Landtagswahl in Sachsen zur Kenntnis nehmen müssen, wo die NPD bereits wieder bei 5 Prozent eingeordnet wird, wo die europafeindliche AfD bereits bei 7,5 Prozent liegt. Deswegen sage ich, bislang hat die NPD hier noch keinen Einzug gehalten im Thüringer Landtag, aber wir müssen weiter dafür einstehen und Gesicht zeigen, dass dies auch bei der nächsten Wahl nicht passieren wird.
Weitere Arbeit ist nötig, um die Wahrheit zu finden das ist unser Auftrag - und noch weitergehende Konsequenzen aus dem, was wir noch erarbeiten werden, zu ziehen. Deswegen lassen Sie mich ganz zum Schluss den Angehörigen nochmals ganz deutlich mein persönliches Beileid und das meiner Fraktion aussprechen. Ich bitte persönlich und für meine Fraktion um Vergebung für das Leid, was Ihnen angetan wurde. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich, bevor ich zur Würdigung des Berichts komme, noch einmal darauf eingehen, was uns der gestrige Tag gezeigt hat. Der gestrige Tag hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass Demokraten zusammenstehen, um gegen braunen Mob Gesicht zu zeigen, und ich sage an dieser Stelle, ich bin stolz darauf, dass sich daran alle Fraktionen in diesem Landtag beteiligt haben.
Ich danke der Vorsitzenden für ihren Bericht, den sie hier sehr umfänglich vorgestellt hat. Ich finde schon - da kann ich mich auch den Worten der Vorredner anschließen -, dass dieser Bericht sehr, sehr viele Versäumnisse und Fehler aufzeigt, aus denen gelernt werden muss. Es ist deutlich geworden, dass viele Vereine, viele Erfurter Vereine, Institutionen, wie zum Beispiel der Bismarckturm-Verein, der Verein „Westliches Wachhaus“, der Stadtsportbund, die Jusos, die Gewerkschaft ver.di, der Bund der Vertriebenen, Fraktion und Partei DIE LINKE in ihrem beispielgebenden bürgerschaftlichen Engagement durch Trinkaus und seine NPD-Kumpanen massiv gestört, unterwandert und diskreditiert wurden.
Ich selbst war 2007 als Vizepräsidentin des Landtags und Vorsitzende des Stadtsportbundes Erfurt von diesen ehrverletzenden Maßnahmen eines KaiUwe Trinkaus ebenso betroffen wie die Kollegen Hennig-Wellsow, Primas, Korschewsky und Kuschel. Eine Erfahrung, die bei mir bis heute nachwirkt, die mich nachdenklich macht und angesichts der ermittelten Tatsachen im Untersuchungsausschuss in mir Erschrecken und Misstrauen ausgelöst hat. Als Obfrau in gleich zwei Untersuchungsausschüssen, in denen ich mitarbeiten darf, bleibt mir nach alledem, was ich dort erlebt und gehört habe, zu sagen: Mein Vertrauen in die Arbeit des Verfassungsschutzes, in die Arbeit der Sicherheitsorgane an sich ist tief erschüttert.
Meine Biografie war immer geprägt davon, dass Verfassungsschutz nicht nur etwas ist, das dazugehört, sondern das wichtig war und wichtig und not
wendig ist. Angesichts dessen, was ich erleben musste, teile ich für mich persönlich - ich sage das ausdrücklich für mich persönlich, nicht für meine Fraktion - die Position der Linken, was V-Leute angeht.
Bemerkenswert fand ich in den Diskussionen des Ausschusses auch, dass ein einziger Verantwortlicher ein aus meiner Sicht recht ehrliches Wort der Entschuldigung gefunden hat: Herr Sippel. Das war aber der Einzige, darauf ist auch Bodo Ramelow schon eingegangen. Der heutige Staatssekretär im Innenministerium, Herr Rieder, hat eher ein beklagenswertes Bild abgegeben,
den Unwillen gezeigt, persönliche Fehler einzugestehen, und der Ausschuss hat sich durch seine Antworten verhöhnt gefühlt.
Mir und meinen Kollegen fehlen da bis heute noch die Worte. Ich danke an dieser Stelle noch einmal ganz ausdrücklich der Vorsitzenden, dass sie diese Situation hat händeln können; mir wäre an dieser Stelle viel eher der Geduldsfaden gerissen, das muss ich ehrlich eingestehen.
Es hat in bemerkenswerter Weise große Einmütigkeit im Untersuchungsausschuss geherrscht und ich denke, allen war an dieser Stelle klar, dass durch die Vorgänge 2006, 2007 und 2008 nicht nur der Versuch unternommen wurde, sondern es wurde getan, es wurden nämlich Demokratie, demokratische Strukturen und damit auch Menschen beschädigt, die für diese Demokratie einstehen. Für die SPD-Fraktion steht nach 26 intensiven Sitzungen mit zahlreichen Beweisaufnahmen fest, es ist schon gesagt worden, lassen Sie es mich an dieser Stelle noch einmal bestätigen: Nach den damals geltenden Vorschriften und Regularien der Sicherheitsbehörden hätte Kai-Uwe Trinkaus niemals als V-Mann verpflichtet und bezahlt werden dürfen.
Es ist verwunderlich, dass jemand genutzt wird, der offenkundig als Quelle untauglich war, das ist nachgewiesen worden. Dass allerdings sein Handeln gegen Vereine und Politiker gefährlich gewesen ist - das ist genau die Frage, die Bodo Ramelow angesprochen hat, was wir nicht nachweisen konnten -, ist entweder viel zu spät bemerkt worden oder man hat es einfach nicht bemerken wollen. Auch wenn, wie gesagt, dem Verfassungsschutz in dem Moment an dieser Stelle und auch an anderen Stellen
kein Vorsatz nachzuweisen war, bleibt festzustellen, dass Institutionen und Vereine recht einseitig gewarnt wurden, auch darauf wurde schon hingewiesen, in Richtung von Mitgliedern der CDU. Dafür kann keiner etwas, der gewarnt worden ist, um Gottes Willen, auch ich finde das richtig, dass Kollege Primas gewarnt wurde, aber die Unverschämtheit, andere nicht zu warnen, ins Messer laufen zu lassen, das halte ich schon für eine sehr bedenkliche Angelegenheit.
Interessanterweise, als das Seminar des Stadtsportbundes unter Begleitung unter anderem von MOBIT e.V. und auch von Vertretern der Sicherheitsbehörden, des Amtes des Verfassungsschutzes durchgeführt wurde, als die Veranstaltung unterbrochen bzw. abgebrochen wurde, weil es um das Thema „Strategien gegen rechts in Vereinen“ ging, und da sitzt Trinkaus in der ersten Reihe und ich weiß nicht, ob das sinnvoll ist, wenn man die eigenen Strategien in Anwesenheit des NPD-Vorsitzenden auf den Tisch legt, da waren wir uns alle einig. Frau Nitzpon, damals noch Beigeordnete hier in Erfurt, da war sich MOBIT einig, alle waren wir uns einig, die Veranstaltung abzubrechen, nur die Kollegen des Verfassungsschutzes wollten gern ihre Kenntnisse in Anwesenheit von Herrn Trinkaus auf den Tisch legen. Wenn man dann noch im Nachhinein erfährt, wie das Verhalten durch irgendwelche Vermerke, die dann da rumschwirren, bewertet wird, dass also Frau Pelke viel zu aufgeregt war und wieso überhaupt und was das alles sollte und so ein Chaos hätte man doch vermeiden können, dann bin ich nicht nur verwundert, sondern bestürzt.
Also bleibt auch für mich festzustellen, dem Landesamt für Verfassungsschutz ging Quellenschutz immer vor Opferschutz. Man nahm Infiltration, Herabwürdigung und all das, was hier aufgelistet wurde, billigend in Kauf. Die Fach- und Dienstaufsicht des Thüringer Innenministeriums über das Landesamt für Verfassungsschutz, insbesondere was die Führung von V-Leuten angeht, spielt bis zum heutigen Tag eine untergeordnete Rolle. Man könnte auch sagen, dass sie immer noch nicht ordnungsgemäß stattfindet, und auch das ist für uns eine erschreckende Tatsache.
Nun hoffe und erwarte ich, auch wenn ich eine andere Position dazu habe, dass die Reform des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes auch tatsächlich und ordnungsgemäß umgesetzt wird. Daran sollten sich alle demokratischen Parteien beteiligen, unab
hängig davon, wie die Position des Einzelnen aussieht. Aber die Kontrolle des Verfassungsschutzes, die müsste schon wieder vom Kopf auf die Beine gestellt werden. Aus meiner Sicht gehört dazu auch, dass die Landtagsabgeordneten sich in Zukunft in Geheimschutzangelegenheiten keiner freiwilligen Sicherheitsprüfung durch jene mehr unterziehen werden, deren Arbeit sie dann zum Beispiel in der PKK überwachen sollen.
Ich will mich an dieser Stelle abschließend ganz, ganz herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für diese hervorragende, intensive Zusammenarbeit bedanken. Ich will mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, der Landtagsverwaltung und auch der Fraktionen. Den Dank an die Medien möchte ich gern noch einmal unterstützen. Ich glaube, das, was wir erarbeitet haben, ist ganz, ganz wichtig und, wie Bodo Ramelow sagte, sicherlich auch einmalig im Parlamentsgeschehen.
Abschließend möchte ich noch festhalten, dass wir weiterhin aktive Maßnahmen und Programme des Bundes wie auch des Freistaats gegen jede Form des Rechtsextremismus brauchen. Dazu gehört für mich auch, ich will es an dieser Stelle nochmals wiederholen, die weitere aktive politische Unterstützung eines NPD-Verbotsverfahrens.
Ich bin sehr dankbar, dass aus meiner Sicht mit der heutigen Aussprache eine Entlastung und eine Wiederherstellung der verletzten Ehre nicht nur meiner Person, sondern all jener, die davon betroffen waren, verbunden ist. Mir bleibt abschließend nur noch zu sagen: Lassen Sie uns alle gemeinsam dafür kämpfen, dass keine Rechtsextremen nach dem 14. September meinen, dass sie in diesem Landtag etwas zu suchen hätten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst darf ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bedanken. Ich mache das hier, weil ich nicht Mitglied des federführenden Sportausschusses bzw. des Sozialausschusses bin, wo all die Dinge, die Frau Meißner eben ausgeführt hat, beraten wurden. Ich war an der einen oder anderen Diskussion beteiligt, aber hier noch mal ganz herzlichen Dank an das Ministerium für den nunmehr vierten Sportbericht, der vorgelegt worden ist. Das geht auf eine Beschlussfassung von 1996 zurück, wo wir hier bereits im Landtag darum gebeten haben, regelmäßig über die Situation des Sports im Land Thüringen berichtet zu bekommen.
Ich möchte mich an dieser Stelle auch noch mal ganz herzlich bedanken, dass wir uns parteiübergreifend, fraktionsübergreifend zusammenfinden konnten, was die Fragestellungen und die Liste der Anzuhörenden, die an dieser Anhörung im Sozialausschuss teilgenommen haben, angeht. Ich will mich ausdrücklich bei allen sportpolitischen Sprechern und Sprecherinnen bedanken und auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die teilweise stellvertretend teilgenommen haben. Ich glaube, das war unter der Federführung des Freundeskreises Sport eine sehr effiziente Zusammenarbeit. Dank auch an den Landessportbund; die Vertreterinnen und Vertreter sind im Moment noch nicht anwesend, Präsident und Hauptgeschäftsführer stehen, glaube ich, noch im Stau und die beiden Vizepräsidenten, die stellvertretend kommen sollen, werden wahrscheinlich so gegen 17.00 Uhr hier anwesend sein. Also noch einmal herzlichen Dank an den Landessportbund.
Ich wünschte mir zu vielen inhaltlichen Themen, die ein solches breites Spektrum abbilden, wie das, was wir in den Fragen zur Anhörung formuliert ha
ben und auch in der Liste derer, die uns diese Fragen beantworten sollten, ich wünschte mir öfter eine so intensive parteiübergreifende Zusammenarbeit, an der Sache orientiert, und bin sehr dankbar, dass das für den Sportbereich funktioniert hat.
Vielleicht noch einmal einige wenige Hinweise auf das, was im Rahmen der Stellungnahmen, im Rahmen der Anhörung zum Sportbericht und zu den Fragestellungen deutlich geworden ist. Abgesehen davon, ich hatte es schon erwähnt, dass der Landessportbund aktiv mitgewirkt hat, seine Positionen eingebracht und auch Zahlenmaterial geliefert hat, haben verschiedenste Gruppierungen auf Dinge aufmerksam gemacht, die noch wichtig sind und die auch noch geklärt werden müssen. Der Gemeindeund Städtebund beispielsweise hat nochmals darauf hingewiesen, dass der Sport als Querschnittsaufgabe zu sehen ist, auch das ist bereits im Sportbericht erwähnt worden. Das Sozialministerium hat alle Ministerien mit eingebunden, die in irgendeiner Form mit dem Thema Sport zu tun haben. Das halte ich für einen ganz wichtigen Aspekt. Allerdings hat der Gemeinde- und Städtebund auch darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Sportstättensanierung immer noch der Aspekt der Barrierefreiheit intensiver mit zu beachten ist. Ich glaube, das ist auch ein ganz wesentlicher Hinweis. Der große Sanierungsbedarf, was Schulsportstätten und allgemeine Sportstätten angeht, wurde vom Gemeindeund Städtebund noch einmal erwähnt und auch vom Thüringischen Landkreistag, der gesagt hat, die Qualität des Schulsports ist abhängig von der Qualität der Schulsportanlage. Der Sportlehrerverband hat noch einmal ganz deutlich darauf hingewiesen, wie groß das Potenzial des Schulsports ist, dass Sportunterricht eigentlich viel mehr ist als nur der Unterricht, sondern auch viele andere Aspekte mit eingebunden sind, hat ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Sporthallen teilweise in schlechtem Zustand sind. Und sie haben - ich glaube, das ist auch ein ganz wichtiger Aspekt - darauf hingewiesen, dass Thüringen hochklassige Lehrer ausbildet, Lehrer und Lehrerinnen selbstverständlich, die aber natürlich auch in Thüringen Arbeit finden müssen, um den Sportunterricht weiterhin zu geben bzw. den Sportunterricht im Interesse der Schülerinnen und Schüler zu machen. Sie haben darauf hingewiesen, dass das Durchschnittsalter der Sportlehrer in Thüringen mittlerweile 57 Jahre beträgt, und das bedeutet auch, dass wir darauf achten müssen, was wir immer für ganz besonders wichtig halten, dass der Schulsport ein wesentlicher Aspekt an unseren Thüringer Schulen ist, dass dieser auch umgesetzt werden kann. Ein wichtiger Hinweis noch einmal von beiden Fanprojekten, sowohl Fanprojekt Jena als auch Fanprojekt Erfurt, war der Verweis darauf, dass wir nach wie vor noch damit beschäftigt sind, was die rechtsextremen Tendenzen im Sport angeht. Das ist nicht nur der Fußballbereich, der allenthalben natürlich mit er
wähnt ist, sondern wir haben an dieser Stelle auch schon des Öfteren darüber geredet, dass Rechtsextreme versuchen, sich in Vereine mit einzubringen, auf welchem Wege auch immer, bzw. Vereine zu gründen und dann ihr unseliges Tun unter diesem Deckmantel an den Tag legen. Wir haben das in Erfurt, ich in meiner Eigenschaft als Stadtsportbundvorsitzende, selbst miterleben müssen, aber es gibt auch andere Beispiele, Germania Hildburghausen und, und, und. Es gibt mittlerweile selbst die Aspekte, wo man darüber nachdenken muss, welchen Sponsor man denn in Anspruch nehmen kann, weil auch da mittlerweile Tendenzen zu sehen sind, die dem Sport nicht guttun und die im Sport keiner will.
MOBIT hat auch noch einmal ganz deutlich auf diese Situation hingewiesen und im Übrigen ist auch bei der letzten Kommunalwahl deutlich geworden, dass dieser rechtsextreme Aspekt weiter zugenommen hat und dass man auch davon ausgehen kann, dass hinsichtlich der Landtagswahl möglicherweise dieses bösartige Engagement von Rechtsextremen hinsichtlich von sozialen Vereinen, von Sportvereinen und von anderen Bereichen noch zunehmen wird. Die Landesseniorenvertretung, auch das finde ich noch mal wichtig, hat sehr deutlich gesagt, dass man sich eine stärkere Beschäftigung mit der Alterung der Gesellschaft und damit auch mit dieser Situation im Sport wünscht. Sie wünschen sich mehr seniorenspezifische Strukturen, wie zum Beispiel Seniorensportbetreuer oder -koordinatoren, und sie sprechen sich natürlich für eine unbedingte Beibehaltung der kostenfreien Nutzung von Sportstätten für Vereine aus.
Das alles sind Punkte, die auch der Landessportbund nachgefragt hat und ich glaube, wir werden uns in der heutigen Plenarsitzung nicht mit allen Aspekten und allen Facetten beschäftigen können. Fakt ist allerdings, dass - und das will ich an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen - sich die Rahmenbedingungen für den Sport im Berichtszeitraum 2009 bis 2013 zumindest aus unserer Sicht positiv entwickelt haben. Die zur Förderung des Thüringer Sports zur Verfügung stehenden Mittel wurden nahezu konstant gehalten, trotzdem ständig, auch hier in diesem Hause, vom Sparen geredet worden ist. Dieser Blickwinkel liegt natürlicher immer im Auge des Betrachters. Wir selbst wissen auch, dass das eine oder andere notwendigerweise ergänzt werden muss. Auf diese Dinge gehe ich dann nachher noch einmal kurz ein.
Die Einnahmeuntergrenze aus dem Glücksspielgesetz für den Landessportbund wurde bis einschließlich 2016 festgeschrieben. Dafür haben wir uns, insbesondere die SPD-Fraktion, aber auch alle anderen Fraktionen, ganz deutlich eingesetzt. Ich kann mich noch entsinnen, dass wir seinerzeit auch vor einem parlamentarischen Abend des Thüringer Sports eine solche Diskussion geführt haben und
dann diese gute Nachricht überbringen konnten. Ich halte das für eine wichtige Sache. Das schließt aber nicht aus, dass wir uns natürlich auch Gedanken darüber machen müssen, wie es denn nach 2016 weitergeht, denn auch der Sport ist auf kontinuierliche Unterstützung angewiesen. Nicht umsonst haben wir immer auf den gesellschaftspolitischen Aspekt des Sports insgesamt und natürlich auch für alle Teile der Bevölkerung hingewiesen. Die Gesamtfördersumme für den Sport - 2012 waren es rund 22,9 Mio. € und 2013 22,22 Mio. €. Die Summe für die Förderung des Breitensportes hat sich 2013 leicht erhöht und auch die Leistungssportförderung über das Sozialministerium ist im Berichtszeitraum gestiegen.
Natürlich müssen wir uns mit der Frage beschäftigen, wie es mit der Sanierung, dem Ausbau und dem Neubau von Sportanlagen weitergeht. Auch das ist ganz deutlich eine Frage des Landessportbundes hinsichtlich der Wahlprüfsteine für die Landtagswahl 2014 gewesen. Es wurde insbesondere nachgefragt, wie wir als Vertreter der Politik denn eine Erhöhung der Landesförderung für den Investitionsbereich im Bereich Sportstätten unterstützen. Ich darf für meine Fraktion sagen, dass wir es sehr wohl wissen und auch wollen und dass die Maßnahmen und Zuwendungen beim Sportstättenbau verstärkt werden müssen. Deshalb sollen aus unserer Sicht die Mittel der Sportstättenförderung in der nächsten Legislatur von bisher rund 9,5 Mio. € auf 20 Mio. € verdoppelt werden. Das möchte ich auch, weil ich einmal davon ausgehe, dass Sie alle das genauso sehen und dann noch Ihren Teil dazu äußern werden. Ich möchte das aber nicht unter populistischen und Wahlkampfaspekten sehen, sondern es ist einfach eine Notwendigkeit, in die Sportstätten zu investieren. Im Übrigen ist es eine gute Variante gewesen, dass wir jetzt die Bürokratie vereinfacht haben, so dass Förderung für Sportstätten auch über den Landessportbund abgewickelt werden kann. Das war noch einmal eine Frage, die wir eindeutig bejahen. Ich glaube, wenn wir wollen, dass junge Menschen, ältere Menschen, das „Mittelalter“ - wenn ich es einmal so nennen darf -, Sport treiben wollen, dann ist das einfach notwendigerweise wichtig, dass die Sportstätten entsprechend ausgestattet werden.
Vielleicht darf ich an dieser Stelle noch einmal einen Aspekt mit einbringen, der mir auch wichtig erscheint: Der Sport ist - so will ich einmal sagen die größte gesellschaftliche Organisation im Vereinsbereich und ich will mich damit um Gottes willen nicht brüsten, aber auch in Erfurt ist in diesem Bereich Mitgliederzuwachs zu verzeichnen. Wir sind in Erfurt mittlerweile beinahe 34.000 Mitglieder in 266 Vereinen. Ich bin insofern stolz darauf, weil das auch einen Zuwachs im Bereich der Kinder und Jugendlichen unter 14 Jahren und auch im Bereich der Älteren beinhaltet. Aber genau deshalb müssen
wir sehen, dass wir die Rahmenbedingungen weiter gut aufrechterhalten. Das bezieht sich einmal auf die Finanzstruktur, bezieht sich zweitens auf die Struktur der Sporthallen, der Sportstätten insgesamt gesehen. Aber es bezieht sich auch auf eine weitere Unterstützung des Ehrenamts, das bezieht sich auf Übungsleiter, das bezieht sich auf Vorstände. Auch hier ist eine Altersstruktur zu verzeichnen, über die wir nachdenken müssen, was Vorstandsarbeit und was andere Tätigkeiten in den Vereinen angeht. Im Sport müht man sich sicherlich, das Dankeschön sehr deutlich zum Ausdruck zu bringen, und es gibt mehrere Varianten, wie ein Dankeschön auch ausgesprochen werden kann, aber nicht alles kann nur mit Danke, mit Ehrung und mit Urkunde geklärt werden. Wir müssen also ein Auge darauf halten, dass die Unterstützung für das Ehrenamt auch im Sport noch umfassender deutlich gemacht werden kann. Die Frage, dass immer mehr Sportvereine die Tatsache beklagen, dass für die Nutzung von Sportstätten Entgelte und Gebühren erhoben werden, ist ein Aspekt, den wir auch in der nächsten Legislatur diskutieren müssen. Möglicherweise muss notwendigerweise das Sportfördergesetz ergänzt werden. Wir haben, das, glaube ich, kann ich hier in der Deutlichkeit sagen, dass wir in Zeiten knapper Kassen nicht unbedingt das Sportfördergesetz aufmachen, neu diskutieren wollten, weil, möglicherweise ist es dann nur eine Verschlimmbesserung und nicht eine Verbesserung tatsächlich für den Sport. Aber ich denke schon, dass das eine oder andere konkretisiert werden muss. Städtebund und Landkreistag haben sehr deutlich gemacht, dass wir von Landesseite in dieser Frage die Kommunen nicht allein lassen dürfen.
Ich habe mich jetzt bemüht, sehr sachlich auf einzelne Dinge einzugehen, will mich für die sehr umfassende Unterstützung insbesondere des Sozialministeriums - und an der Spitze unsere Sportministerin - für den Sport bedanken. Ich glaube, dass wir hier auch gemeinsam das eine oder andere haben unterstützen können. Ich habe am Anfang schon gesagt, dass ich mich sehr freue, dass wir dieses im Wesentlichen fraktions- und parteiübergreifend tun konnten. Ich möchte unbedingt vermeiden, dass wir das Thema Sport insgesamt, die Frage von Sport in der Schule, von Breitensport, von Leistungssport in irgendeiner Form parteipolitisch ausnutzen wollen. Aber eins muss deutlich sein: Wir können uns auf dem, was wir bislang erreicht haben, nicht ausruhen. Es muss auf jeden Fall auch finanziell mehr in den Sport investiert werden. An anderer Stelle habe ich es schon deutlich gemacht, wer möchte, dass sowohl der Breitensport ein ganz wichtiger Teil der Gesellschaft bleibt, wer möchte, dass wir in Thüringen Medaillengewinner unser Eigen nennen können, der muss auch wissen, dass wir die Rahmenbedingungen dafür nicht nur beibehalten, sondern noch ausbauen müssen, und dazu gehört es eben auch, dass die Finanzen
entsprechend mit eingestellt werden. Insofern wünsche ich mir auch weiterhin, dass wir unter dem Aspekt „Freundeskreis Sport“ in diesem Landtag weiter gemeinsam für den Sport arbeiten und damit dafür Sorge tragen, dass Thüringen Sportland bleibt. Herzlichen Dank.
Zunächst auch noch einmal ganz herzlichen Dank für die Beantwortung. Aber diese Beantwortung lässt natürlich noch einige Lücken offen, wo ich jetzt einfach mal nachfragen wollte. Das heißt, ich wollte einfach nur mal fragen, ob diese Staatskanzlei kann sagen, wenn hier kein Stubenkater ist gewollt, weil er in falsche Richtung rollt, ob von der SPD geschickt, ’ne Dackelfrau die Kurve kriegt das ist meine Dackelfrau, ist ein Mädchen, ganz ordentlich, im Übrigen auch stubenrein -, die Mäuse fängt, die Kater hetzt - ich meine jetzt nicht unbedingt den Herrn Minister - und das mit Attila vernetzt - Attila ist nämlich auch stubenrein -, dann wär’ die Staatskanzlei im Griff und liefe nicht bald auf ein Riff. Und dazu wollten wir eigentlich nur helfen, herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Ich will auch niemanden am heutigen Tage überstrapazieren. Ich will auch niemanden mehr überraschen mit meinem Redebeitrag. Ich glaube, ich habe alles zu diesem Thema für meine Fraktion gesagt, stimme den Vorrednerinnen zu, sowohl von der Fraktion DIE LINKE, den Bündnisgrünen und natürlich auch der FDP, ganz klar. Ich habe auch immer erläutert, aus welchen Gründen wir im Moment zu dieser Ent
scheidung nicht kommen können, was die Abschaffung des Erziehungsgeldes angeht, weil der Koalitionspartner dieses mit uns nicht tun möchte. Wir warten jetzt ab, wie sich die Dinge weiterentwickeln, aber ansonsten bleiben wir inhaltlich genau an dem Punkt, dass wir sagen, dass dieses Geld einfach für andere Dinge sehr viel besser eingesetzt werden könnte und damit ich mich nicht wie ein Papagei wiederhole, will ich es dabei belassen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich kann mich im Wesentlichen den Vorrednern und -rednerinnen anschließen bis auf Herrn Grob und auf Herrn Barth, das nebenbei. Ich kann mich auch insbesondere Frau Siegesmund anschließen, an das, dass das alles etwas unterirdisch hier gewesen ist wenige Tage nach Beendigung der Olympischen Spiele. Ich war heute im Rathaus in Erfurt, auch wir haben die Olympiateilnehmer begrüßt. Es war eine sehr schöne Veranstaltung. Ich habe mich im Namen des Stadtsportbundes bei allen für ihre Leistungen - es waren auch Trainer, es waren auch Ärzte dabei - noch mal herzlich bedankt und bin froh, dass hier im Hohen Hause deutlich geworden ist, dass wir - zumindest die Mehrheit - hinter den Sportlerinnen und Sportlern stehen.
Aber Ihre Bemerkung hat mich bewogen, ganz kurz noch mal vorzugehen. Wir hatten eine ganz andere
Diskussion in diesem transparenten offenen Arbeitskreis, wo es um die Sportstättenmittel geht. Da war Herr Kellner anwesend, da war Herr Koppe anwesend, meine Wenigkeit und Herr Korschewsky und da haben wir dieses Thema kritisch bewertet und haben aber deutlich gemacht, dass wir hier keinen Affenaufstand bzw. Wahlkampfpopulismus machen.
Zwei Sätze noch.
Sondern - zwei Worte wollte ich sagen -, dass wir darüber reden und das Thema auch weiter problematisieren, damit wir in Zukunft besser damit umgehen. Und auch vielen Dank an Herrn Voß, der dafür Sorge tragen wird, dass das Geld übertragen wird.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, herzlichen Dank für die Aktuelle Stunde zum Thema, dass eine Sternstunde nicht zur Sternschnuppe verkommen darf. Wir sind dankbar dafür, weil es eine öffentliche Diskussion aufnimmt und ich finde es wichtig, dass wir heute hier im Landtag darüber reden und der Minister, glaube ich, hat auch, was die Frage von Standards und Qualität angeht, alles gesagt.
Ich sage hier an dieser Stelle ganz deutlich für die SPD-Fraktion: Qualität kostet. Ja, Qualität kostet. Aber genau das wollen wir. Wir wollen die Qualität für unsere Kindereinrichtungen, wir wollen die Standards erhalten und ich sage ganz deutlich: Wer sich mit dem Thema Absenkung von Standards, Absenkung von Qualität beschäftigt, der spielt im wahrsten Sinne des Wortes mit dem Feuer.
Wir haben seinerzeit in einer sehr großen, übergroßen Mehrheit hier im Landtag das neue Kita-Gesetz beschlossen. Wir haben mittlerweile über 2.500 neue Erzieherstellen. Es gibt den Rechtsanspruch, der schon genannt worden ist, ab dem ersten Geburtstag des Kindes. Es gibt den Rechtsanspruch auf Betreuungszeit von mindestens 10 Stunden wochentäglich von Montag bis Freitag. Wir haben mittlerweile 200 Mio. € mehr für den Kita-Bereich aufgebracht als noch in 2009. Ich stimme allen zu, dass man durchaus über die Weiterentwicklung von Standards und über die Weiterentwicklung von Qualität gerade unter dem Bildungsgebot dessen, was durch Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas abgeleistet werden soll, noch weiter diskutieren muss. Aber stattdessen kommt jetzt eine Diskussion zutage, wo es darum geht, unter finanziellen Aspekten die Kitas zu einer Sparbüchse werden zu lassen. Das wird mit uns nicht passieren! Das sage ich auch in dieser Deutlichkeit. Ich bin Herrn Emde dankbar, dass er jetzt hier vorn für die Koalition gesprochen und ganz deutlich gesagt hat, das wollen wir gar nicht.
Wir wollen das nicht. Das fand ich richtig gut. Für die Koalition zu sprechen, das macht er öfters, ja, aber zu diesem Thema jetzt einmal Aufklärung gegeben hat.
Er sagt, die CDU will keine Absenkung von Standards, die CDU will keine Qualitätsabsenkung. Vielleicht können Sie mir irgendwann noch einmal erklären, was dann das beschlossene Bildungspapier von der CDU auf dem Landesparteitag eigentlich soll, denn da wird, Frau Jung hat es zitiert, ganz deutlich das Thema angesprochen. Deswegen haben wir Diskussionen und es waren viele auch aus dieser Runde, im Übrigen auch Michael Panse von der CDU-Fraktion bei einer Veranstaltung, wo es um die Frage der Qualität ging. Das war eine Veranstaltung vom Landeselternbeirat Kita, gemeinsam mit der Ebert-Stiftung. Wir haben uns da alle in verschiedenste Arbeitsgruppen aufgeteilt und haben ganz deutlich festgehalten, dass wir daran nicht rütteln lassen.
Das habe ich jetzt alles verstanden, der Gemeindeund Städtebund hat es mit der Absenkung von Standards nicht so ernst gemeint, die CDU hat es nicht so ernst gemeint mit der Absenkung von Standards und Sie auch nicht. Das Papier bei Ihnen im Ministerium, das war einmal so eine Überlegung, das ist jetzt weg und Sie stehen jetzt auf der Seite des Ministers, des zuständigen Ministers. Frau Ministerpräsidentin hat eben auch noch einmal gesagt - nein, nein. Jetzt ist es ja klar. Ist doch schön, dass heute die Aktuelle Stunde hier stattgefunden hat, jetzt ist es klar. Sie sagen dann auch noch dankenswerterweise etwas dazu und da freue ich mich. Interessanterweise, das Papier aus dem Finanzministerium, von dem heute, wie gesagt, keiner mehr so richtig etwas wissen will - es gab einmal einen stellvertretenden Ministerpräsidenten namens Schuchardt, der hätte zu so einem Papier Non-Paper gesagt und hätte das von Anfang an weggetan, aber gut.
Mit uns ist eine Absenkung beim pädagogischen Standard nicht zu machen. Wir wollen gut qualifizierte Fachkräfte im Bereich der frühkindlichen Bildung. Wir halten auch an dem Betreuungsschlüssel fest, unabhängig von dem, dass noch vieles weiterzuentwickeln ist.
Jetzt lassen Sie mich noch eine Bemerkung zur Frage der Finanzflüsse machen. In Richtung Kommunen muss man auch einmal deutlich sagen, es ist schon ein Irrglaube, dass eine Standardabsenkung im Kita-Bereich in irgendeiner Form zum Einsparen von Mitteln und zu einem positiven Aspekt in den Kommunen führen würde. Das muss man deutlich sagen. Wenn es darum geht, und das hat Kollegin Jung angesprochen, dass wir die Finanzströme, die Finanzflüsse noch transparenter darstellen wollen, wo geht das Geld tatsächlich hin, dann müssen wir - auch das haben wir in dieser Veranstaltung diskutiert - uns überlegen, inwieweit wir bereit sind, eine Zweckbindung der Mittel festzuschreiben,
damit ganz klar ist, dass deutlich wird, wo geht das Geld des Landes hin und wo kommt es an und was wird dann damit gemacht. Es gibt andere Beispiele, was mit Geldern gemacht wird, die über die Schlüsselmasse weitergegeben werden.
Die SPD steht dazu, dass die Sternstunde Kita-Reform erhalten bleibt. Es wird mit uns keine Absenkungen bei den Standards geben. Ich bedanke mich, dass das koalitionsmäßig eindeutig hier öffentlich gesagt wurde. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will Sie mit Wiederholungen der Inhalte, die ich nun in mehreren Sitzungen angesprochen habe, nicht belästigen. Insofern kann ich mich relativ kurzfassen. Lieber Kollege Koppe, ich bin dankbar, dass du mich inhaltlich
zitiert hast. Jawohl, meine Person, die SPD-Fraktion als auch die Ministerin, wir sind alle für die Aufhebung, die Abschaffung des Erziehungsgeldes hier in Thüringen. Das ist der erste Punkt. Diese Inhalte haben wir bereits mehrfach ausgetauscht. Ja, auch das hat Herr Koppe gesagt, es gibt Koalitionszwänge; unabhängig von dem, was im Koalitionsvertrag steht, wir haben mehrfach die Gespräche geführt, die CDU ist nicht bereit, das Erziehungsgeld abzuschaffen. Insofern müssen wir uns im Moment - und die Zeit ist absehbar - bis zum 14. September noch an diesen Koalitionsvertrag halten. Der dritte Punkt ist, wenn es denn nach dem 14. September zu einer anderen Koalition kommt, also beispielsweise Rot-Rot-Grün,
dann gehe ich mal davon aus, wird das Erziehungsgeld abgeschafft und bei einer anderen Variante, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn es denn dann zu Schwarz-Grün käme, dann bin ich gespannt, wie standhaft die Grünen sind,
wie intensiv sie darum kämpfen, dass das Betreuungsgeld abgeschafft wird, und dann sind alle wieder fröhlich.
Die Möglichkeiten sind offen, die Bürger werden es entscheiden. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle auch die Erfurter Vertretung hier auf der Gästetribüne begrüßen. Ich freue mich sehr, dass der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt, Andreas Bausewein, anwesend ist,
die Sportdezernentin, sage ich jetzt mal in Kurzfassung, Frau Hoyer und natürlich auch Vertreter von Rot-Weiß, an der Spitze der Präsident Herr Rombach.
Wir haben diese Aktuelle Stunde heute auf die Tagesordnung gesetzt, weil wir denken, es ist Zeit, hier Klartext zu reden und auch den Hickhack zu beenden, den zumindest die Oppositionsfraktion der CDU im Erfurter Stadtrat, aber auch die Landtagsfraktion der CDU in Sachen Multifunktionsarena an den Tag legt.
Lassen Sie mich mit einem Zitat beginnen:
„Opposition ist die Kunst, so geschickt dagegen zu sein, dass man später dafür sein kann.“
Das sagte Monsieur Talleyrand, ein französischer Bischof, Staatsmann und Außenminister und ich glaube, genau das ist im Moment die wahltaktische Variante. Nichts anderes ist es,
liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, es ist blanker Populismus und Wahlkampf, was Sie zulasten der Stadt Erfurt und zulasten eines Sportvereins und zulasten der Entwicklung der Stadt Erfurt hier an den Tag legen. Eine nicht unwesentliche Tageszeitung hier in Erfurt hat es auf einen Punkt gebracht: Die CDU will mit einem Nein zu Kita-Gebühren und mit einem Nein zum Stadionbau Ratssitze erobern. Das ist die Wahltaktik. Ich finde es schade, dass Sie leider nicht mehr anzubieten haben. Wahrscheinlich sind Sie in der Opposition im Erfurter Rathaus noch nicht angekommen. Ich zitiere noch einmal aus dem, was mal der ehemalige Oberbürgermeister Manfred Ruge, der sich im Übrigen auch sehr intensiv um die Sportstätten und auch um eine Sanierung des Stadions damals schon, als er noch Oberbürgermeister gewesen ist, gekümmert hat. 2012 ist er in einem Interview gefragt worden, was er denn als seine größten Erfolge als Oberbürgermeister ansieht und ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin: „Wir haben die Chance genutzt, die Stadt nach der Wende buchstäblich in letzter Minute wieder mit einem Gesicht zu versehen trotz Riesenproblemen auf dem Arbeitsmarkt. Wir sind Landeshauptstadt geworden und haben Sportstätten saniert oder neu gebaut, die Leichtathletikhalle, die Eissporthalle und die Tribüne im Stadion.“ Ja, das ist ganz wichtig gewesen und damals bestand die CDU nicht aus Bedenkenträgern, sondern man hat die Leichtathletikhalle, die Eissporthalle gebaut. Alle, die damals beteiligt gewesen sind, wissen, was es für Probleme gegeben hat. Die Eissporthalle war eigentlich nicht für Erfurt geplant, sondern sie war für den bayerischen Raum geplant. Wir haben uns darum gekümmert und wir haben gesagt, jawohl, wir gehen dieses Risiko ein. Späterhin war es genauso auch bei der Radrennbahn. Wenn Erfurt nicht gesagt hätte, wir gehen das ein und wir wollen die Sanierung haben - damals mussten wir noch die Varianten abwägen zwischen der Rieth-Sporthalle und der Radrennbahn -, dann wäre die Radrennbahn nach Gera gegangen. Nicht dass ich den Geraern nicht auch eine Radrennbahn gegönnt hätte, aber in dem Fall war die unmittelbare Nähe - ja, Frau Präsidentin, ich hätte es gegönnt. Aber auch damals waren Entscheidungen notwendig und man hat die Entscheidung getroffen.
Ich wünschte mir heute, dass man auch zu Entscheidungen und zu Aussagen steht. Erstens mal, wenn man die zeitliche Chronologie hier bewertet, dann sind wir jetzt an einem Punkt, wo ein einfaches Zurück gar nicht mehr möglich ist. Im Übrigen, wenn, könnte es letztendlich nur die Stadt tun. „Die Stadt“, und da darf ich mit Genehmigung des Oberbürgermeisters ihn zitieren, „hat ein Interesse daran, dass wir auf diesem Weg zum Bau einer Multifunktionsarena mit der europäischen Unterstützung,
mit Landesunterstützung weitergehen, weil wir es uns gar nicht leisten können, darauf zu verzichten, auch unter dem touristischen Aspekt.“
Alle die, die heute schon sagen, was Negatives auf uns zukommen könnte - finde ich ja toll, weiß ich nicht, ob sie Frösche in irgendeinem Glas haben oder ob sie alles vorher wissen. Es gab auch Unkenrufe, was den Bau der Rieth-Sporthalle angeht und trotzdem haben wir das alle gemeinsam auch im Rathaus auf die Reihe bekommen.
Es gibt eine ganze Menge Fragen, warum die Stadt eine Multifunktionsarena braucht. Ja, sie braucht eine, weil das Stadion marode ist. Wir können es auch begrenzen auf die Aussage: Wollen wir ein Stadion? Wollen wir weiter Fußball und Sport und andere Events in dieser Stadt in einer Open-Air-Variante oder Halb-Open-Air-Variante - wie auch immer - oder wollen wir das nicht? Sie alle wissen, dass die Finanzmittel der Stadt so sind, wie sie sind.
Über die Situation der Kommunen haben wir schon gesprochen. Mit dem finanziellen Volumen der Stadt Erfurt von 4,8 Mio. €, denke ich, sollten wir diesen Weg weiter beschreiten. Letzter Satz, Frau Präsidentin,
letzter, kurzer Satz, Frau Präsidentin: Liebe CDUKollegen, machen Sie ein vernünftiges Angebot! Sagen Sie, wo das Geld herkommt!
Bieten Sie nicht einfach 11 Mio. an, wenn der Finanzminister sagt, dass in 2015 150 Mio. € fehlen. Herzlichen Dank.
Ich will es ganz kurz machen, Frau Präsidentin. Zunächst mal vielen Dank an den Wirtschaftsminister, der in der Tradition des Vorgängers Matthias Machnig diese Sache der Multifunktionsarena, der Planung und der Finanzierung weiter mit begleitet. Ich
muss mich Herrn Adams anschließen und nachfragen. Herr Carius, es ist ja sehr schön, dass Sie hier vorgegangen sind und eine Äußerung getätigt haben, die Sie möglicherweise nicht mit dem Finanzminister abgesprochen haben, der für die nächsten Jahre über ganz andere Deckungslücken redet, das sollten Sie noch mal miteinander bereden. Aber was ich eigentlich unmöglich finde: Sie erzählen hier ständig, dass irgendwas funktionieren könnte, ob es Taschengeld von Herrn Mohring ist oder ob es ein schwarzer Koffer der Landesregierung ist ich weiß es nicht. Machen Sie es doch schriftlich, wenn Sie ein Angebot haben. Geben Sie der Stadt Erfurt doch richtig ein schriftliches Angebot, eine Alternative, über die man reden kann.
Das haben Sie nicht, das tun Sie nicht und mit leeren Versprechungen kann hier keiner umgehen.
Und lieber Bodo Ramelow, ich bin dir dankbar für den Hinweis, was das Versprechen von Dieter Althaus seinerzeit angeht. Aber ich kann dir auch eins versprechen: Diejenigen, die die Multifunktionsarena, und diejenigen, die Fans von Rot-Weiß Erfurt sind, werden sich daran erinnern und die werden auch wissen, wer es letztendlich gemacht hat nicht nach der Frage, wer hat es gemacht, sondern was hier eigentlich passiert.
Ich muss auch noch etwas sagen - und da bin ich auch Demokrat genug, um das zu sagen - zur Ehrenrettung der Erfurter CDU: Ich bin froh, dass es Leute gibt, die sich ganz pragmatisch damit auseinandersetzen. Ich zitiere aus der TA: „Ohne ein konkretes Angebot für eine Sanierung sehe ich keinerlei Grund, nicht für den Bau der Multifunktionsarena zu stimmen“, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thomas Pfistner und auch mittlerweile der CDU-Fraktionschef Michael Panse, der immer gesagt hat: Alternativen kann man erst dann diskutieren, wenn sie auf dem Tisch liegen.
Insofern herzlichen Dank an die, die parteiübergreifend im Interesse der Stadt arbeiten. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, dass die beiden Kollegen, also Kollegin König und Kollege Adams, jetzt vor mir gesprochen haben, lässt mich nahtlos an die Aussagen der beiden Vorredner bzw. Vorrednerin anschließen. Ich will mich an dieser Stelle noch mal bedanken, dass es möglich gewesen ist, eine parteiübergreifende gemeinsame Erklärung zu dem Vorfall, der uns alle erschüttert hat, machen zu können und uns gemeinsam auch nach außen deutlich zu positionieren. Die Arbeit im Untersuchungsausschuss ist unabhängig von der ganzen Problematik, von dem Thema, von dem Leiden, was Menschen angetan worden ist, von dem Leid der Angehörigen, der Hinterbliebenen, auch insofern eine ganz schwere Aufgabe, weil man oftmals erschüttert sein kann über das Erinnern-Wollen und das Erinnern-Können. Wir stehen immer wieder vor einer Situation, dass wir das Gefühl haben, man wolle sich nicht erinnern. Wir stehen immer wieder vor der Situation, dass ganz problematische, diffizile Dinge angekündigt sind, dass es dazu schriftliche Unterlagen gibt, wie zum Beispiel Unterlagen dahin gehend, dass man im polizeilichen Bereich das Gefühl hatte, dass der Verfassungsschutz ständig der polizeilichen Arbeit und der Fahndungsarbeit Knüppel zwischen die Beine geworfen hat, aber letztendlich auch daraus keine Folgen abgeleitet worden sind. Hier in dieser Situation geht es darum, dass infrage stand, ob es 2003 eine Fahndungsvereitelung gab. Wir haben dieses insbesondere diskutiert, nachdem es eine Report-Sendung gegeben hat, in der anonym genau dieses angesprochen worden ist. Daraufhin gab es eine weitere Ausschuss-Sitzung, wo wiederum Zeugen geladen
waren, und es gab einen Zeugen, der - da kann ich mich hier anschließen - sehr glaubwürdig deutlich gemacht hat, dass es ein solches Telefonat mit einer solchen Aufforderung gegeben hat. Dieser Zeuge hat auch sehr anschaulich deutlich gemacht, wie lange er darüber nachgedacht hat, diese Aussage in diesem Untersuchungsausschuss zu tun, und ich hatte fast das Gefühl, dass er zunächst seine Ängste abarbeiten musste, um sich zu trauen, in dem Untersuchungsausschuss die Wahrheit zu sagen. Auch dieser Fakt erschüttert mich zunehmend und ich sage auch ganz persönlich, ich habe nach einer Zeit, wo ich anders darüber diskutiert habe, mittlerweile mehr Fragezeichen, was Dienste und Verfassungsschutz in diesem Land angeht, als dass ich mich sicher fühle.
Der Zeuge hat sehr deutlich und sehr glaubwürdig ausgesagt, der Leiter des Landeskriminalamts hat dem nicht tatsächlich widersprochen. Es sind öffentliche Sitzungen und man kann so aus der Erinnerung sagen, was gesagt worden ist: „Ich kann mich an kein Gespräch zum damaligen Zeitpunkt erinnern, also ich kann mich an ein solches Gespräch nicht erinnern.“ Auf Nachfrage: Also bestreiten Sie einen solchen Anruf oder sagen Sie nur oder erinnern Sie sich nicht? „Ich habe ausgeführt, ich kann mich nicht erinnern.“ Und abschließend die Frage: Schließen Sie ein solches Gespräch aus? „Kann ich ja nicht mit hundert Prozent, wenn ich keine Erinnerung habe.“ Letztendlich sage ich in dieser Situation: Ich hoffe, dass der Innenminister bereit ist, zur Aufklärung beizutragen. In einer solchen Situation, glaube ich, hat auch der Minister eine Fürsorgepflicht und damit will ich es jetzt positiv formulieren und in dieser Fürsorgepflicht gehört dazu: Bis ein Vorfall dieser Art geklärt ist, muss der entsprechende Mitarbeiter suspendiert werden.
Das ist nichts Besonderes, das ist einfach so. Das gehört zu Ihrer Fürsorgepflicht und ich hoffe und wünsche - und da kann ich mich Herrn Adams und Frau König anschließen -, dass Sie in dieser Mitarbeiterversammlung deutliche Worte gefunden haben, nicht nur hinsichtlich dessen, dass Sie darüber erzürnt waren, dass jemand die Wahrheit gesagt hat, sondern dass Sie daran interessiert sind, aufzuklären, was denn die Wahrheit ist. Ich glaube, das muss unser aller Ziel sein und ich hoffe und wünsche, dass alle gemeinschaftlich dazu beitragen.
Letzter Satz: Die Hinweise, die es jetzt gegeben hat, auch hinsichtlich einer solchen Fahndungsvereitelungsaufforderung, tatsächlich bleibt übrig nach der Diskussion des Ausschusses, es hat nichts zum
Erfolg geführt und damit ist sozusagen dieser Auftrag erledigt worden und das macht mich traurig.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Koppe, ich freue mich, dass Sie, dass du mir immer so gut zugehört hast. Die sozialdemokratische Fraktion, wie es eben so schön formuliert wurde, hat immer ihre Position zum Erziehungsgeld, zum Betreuungsgeld deutlich gemacht und das haben wir hier auch immer gesagt. Dann habe ich immer gesagt und ich wiederhole mich gern auch noch mal vor Weihnachten, damit es auch bei der FDP-Fraktion ankommt -, wir haben aber auch eine Beschlusslage, die heißt Koalitionsvertrag. Wir sind mit einer Fraktion eine Koalition eingegangen, die heißt CDU, und diese CDU würde die Abschaffung des Erziehungsgeldes einfach nicht mitmachen wollen. Das haben sie bis jetzt so gesagt.
Da prallen sehr wohl ganz unterschiedliche Positionen aufeinander. Wir werden mit dem sehr geschätzten Koalitionspartner auch die Gespräche weiterführen.
Aber bitte, das schadet nichts, und ob es etwas hilft, wissen wir auch nicht, aber es ist ja alles begrenzt.
Auch Koalitionsverträge sind zeitlich begrenzt. Sie wissen doch, wie das ist, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Sie konnten auch nicht immer
das tun, was Sie wollten in einer Koalition. Deswegen gibt es diese Koalition jetzt auf Bundesebene auch nicht mehr. Das kann alles passieren.
Insofern reden wir heute über etwas anderes. Ich bin Frau Jung sehr dankbar, habe mich richtig gefreut, dass sie den Weihnachtsfrieden angesprochen hat - damit ich mich an dieser Stelle nicht ständig wiederholen muss. Sie hat es nicht ganz geschafft, das Thema wurde noch mal angesprochen. Ich freue mich darauf, wenn auch wieder Anträge der Opposition hier vorliegen zum Thema „Abschaffung Erziehungsgeld“. Es ist schon darauf hingewiesen worden. Die SPD war an dieser Stelle immer dafür, das Erziehungsgeld entsprechend abzuschaffen. Wir waren auch nie für das Bundesbetreuungsgeld. Das hat die Ministerin ausgeführt, die SPD ausgeführt. Hier geht es jetzt aber um das Thüringer Gesetz zur Regelung des Mehrbelastungsausgleichs für den Vollzug des Betreuungsgeldes und da geht es jetzt darum, was wir für die Kommunen tun können. Das alles wollen wir im Sozialausschuss diskutieren. Es geht um eine Frage von jährlich 240.000 €, die das Gesetz mit sich bringt - Herr Koppe hat darauf hingewiesen -, und es geht darum, ob die Verwaltungskostenpauschale für die Landkreise und kreisfreien Städte von dann reduziert 32,85 € als ausreichend angesehen wird. Ich gehe davon aus, dass wir eine Reihe von Diskussionen mit den Kommunen bekommen werden und die Kritik deutlich gemacht wird, dass die Rahmenbedingungen doch nicht so sind, dass die Verwaltungspauschale ausreicht. Aber ich glaube, dieses werden wir intensiv im Sozialausschuss diskutieren, um hier zu einer gemeinsamen Position zu kommen. Über die Frage, wie weiter mit Betreuungs- bzw. Erziehungsgeld und ob das Erziehungsgeld nicht besser für familienpolitische Leistungen eingesetzt werden sollte, werden wir dann zum gegebenen Zeitpunkt reden. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es passiert mir in diesem Hohen Haus sehr selten, dass ich von einer Diskussion dieser Art betroffen bin, weil sie dem Hohen Haus nicht angemessen ist. Das macht mich traurig und für diese Art von Diskussion schäme ich mich auch. Da kann ich mich Frau Klaubert anschließen.
Diese Art von Diskussion spielt denen in die Hände, die Ideologien haben, mit denen wir uns in zwei Untersuchungsausschüssen beschäftigen.
Ich glaube, wir haben parteiübergreifend alle sehr deutlich gemacht - von FDP über CDU über SPD über Grüne und über Linke -, dass wir demokratisch und weltoffen sind und dass wir gegen Naziideologien antreten, dass wir gegen Rassismus sind, und deswegen haben wir hier auch ein Programm für Toleranz und Weltoffenheit ins Leben gerufen, alle miteinander.
Liebe Frau Holbe, ich unterstelle Ihnen keinen Rassismus, auch das gehört dazu, wie man miteinander umgeht. Das will ich auf keinen Fall hier deutlich machen. Aber ich will Ihnen an dieser Stelle sagen, wer es Ihnen aufgeschrieben hat, weiß ich nicht, aber Sie haben sich in Ihrer Aussage bei Gott im Ton vergriffen. Das möchte ich an dieser Stelle sagen.
Ich mag auch nicht, dass wir bei diesen Diskussionen immer aufteilen in die Gutmenschen und in die Bösen und in die anderen, denn alles das, wie gesagt, spielt denen in die Hände, die wir überhaupt nicht haben wollen. Ich kann Sie alle nur bitten, im Rahmen von Humanität entsprechend zu handeln, und das richte ich insbesondere an Sie, Herr Innenminister, denn Sie müssen handeln. Das Parlament kann dazu auffordern, und ich glaube, und da schließe ich mich noch mal Frau Klaubert an, wir haben hier eine Verantwortung. Es ist nicht die Frage von Schuld und Sühne, gar nicht die Frage. Es ist die Frage, dass wir aus unserer Geschichte eine Verantwortung haben, und dieser Verantwortung müssen wir gerecht werden. Ich kann an Sie alle appellieren, dass wir auch in dieser Verantwortung handeln. Ich sage auch ganz deutlich, das sage ich völlig persönlich, aus dieser Diskussion heraus werde ich mich nicht wie ursprünglich an der Abstimmung beteiligen, sondern mein Verhalten, was die Abstimmung angeht, entsprechend ändern, das heißt, ich werde mich der Opposition anschließen. Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, dieses Gesetz, das eine umfassende Diskussion im Sozialausschuss mit sich gebracht hatte, denke ich, zeigt einmal die Wichtigkeit, zum Ersten. Und zum Zweiten, Frau Siegesmund, möchte ich Ihnen recht geben in Ihrer Aussage, wir können uns, was die Frage des Kinderschutzes angeht, nicht in Sicherheit wiegen. Nein, das können wir nicht, weil dieser Gesetzentwurf zur Frage der Vorsorgeuntersuchungen, und das haben Sie dann Gott sei Dank auch selbst gesagt, ein Baustein in dem gesamten Komplex an Kinderschutz und an begleitenden Maßnahmen ist, die wir bereits in diesem Lande haben. Das muss
man einfach mal anerkennen. Sie können nicht immer alles, was Sie sich unter dem Stichwort „Kinderschutz“ vorstellen, jetzt in einen Punkt hineinpacken, wo es ganz explizit um das Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder geht. Erster Punkt.
Sie haben ein Beispiel genannt, darauf will ich jetzt gerade noch mit eingehen, was man als Eltern alles um die Ohren hat. Auch da stimme ich Ihnen zu. Selbst wenn es passieren sollte, dass dieses eine Formular, von dem Sie gesprochen haben, vergessen worden ist, dann haben es die Ärzte da. Dann haben es die Ärzte da, dann muss es ausgefüllt werden und muss weitergegeben werden.
Ich kann mir jetzt diese kleine ironische Bemerkung nicht ersparen. Ich bin dankbar, dass wir in diesem Gesetz auch gleich noch Maßnahmen zur Unterstützung von Ärzten mit beschlossen haben, dass es eine kostenlose Faxnummer gibt,
wo dieses Formular weitergegeben wird, da freue ich mich. Über weitere Ärztehilfsmaßnahmen nach Herrn Koppe braucht man, glaube ich, nicht weiter zu diskutieren, aber genau das zur Vereinfachung, zur Unterstützung, glaube ich, ist der richtige Weg und kann verhindern - und das hat Frau Meißner ausgeführt -, dass es zu Nichtmeldungen, Fehlmeldungen oder wie auch immer kommt. Insofern will ich auch noch mal deutlich sagen, weil es teilweise auch im Sozialausschuss so eine Art Finanzdebatte war, was die Diskussionsaspekte des Landesrechnungshofes angeht: Die Erinnerung der Eltern bedeutet nicht, hier jemandem auf den Fuß zu treten, wobei man über die Formulierung auch noch mal reden kann und ob man das nicht alles freundlicher machen kann.
Nein, die Erinnerung der Eltern ist ein Aspekt des Kinderschutzes und das kostet 3,50 €, sage ich jetzt mal in Anführungsstrichen, und ich glaube, das muss es uns wert sein. Frau Meißner hat deutlich gesagt, im Übrigen auch alle anderen Redner - und ich denke, da waren wir uns einig, das war der Einstiegssatz von Frau Siegesmund -, dass wir alle, alle im Interesse des Kinderschutzes gesprochen haben mit unterschiedlichen Facetten. Ich glaube, dass es an dieser Stelle noch mal wichtig ist, das deutlich zu machen. Es geht einfach darum, dass das Kind und der Kinderschutz im Mittelpunkt stehen, das muss uns auch Geld wert sein, das muss uns Erinnerungsschreiben wert sein. Letztendlich bleibt übrig, wenn es auch nur einem Kind geholfen
hat, dann hat sich das Ganze bewährt. Das ist für mich der Ausgangspunkt.
Wie man viele Dinge noch verändern und verbessern kann, darüber sollte man noch mal reden. Ich sage ganz klar, das ist jetzt meine persönliche Meinung, man hätte über die Frage der Evaluierung noch mal reden können, aber das können wir bei Gelegenheit vielleicht noch mal tun. Nichtsdestotrotz wird das Gesetz ja auch regelmäßig überarbeitet. Frau Meißner hatte auf den fünften Geburtstag des Gesetzes hingewiesen. Deswegen war uns daran gelegen, dass wir mit diesem Gesetz jetzt versucht haben, den Kinder- und Gesundheitsschutz weiter zu stärken und dahin gehend auch Änderungen mit einzubauen.
Lassen Sie mich nur noch mal zwei Sätze sagen zu dem, was die Änderungen angeht, insbesondere, was diskutiert worden ist, der Wegfall hinsichtlich der U3- und der U9-Einladungen. Es ist schon ausgeführt worden, die U3 liegt relativ nah an der Einladung zur U4 bzw. auch wieder relativ nah an den noch vorhandenen Krankenhausuntersuchungen im Vorfeld. Die U9, es wurde bereits ausgeführt, da sind die Kinder weitestgehend in Kindereinrichtungen und deswegen auch im Blickfeld und natürlich gibt es anschließend die Schuleingangsuntersuchungen. Ich glaube, das ist auch ein ganz wichtiger Aspekt.
Lange Rede, kurzer Sinn. Mit diesem Gesetz haben wir versucht, einige Schwächen insbesondere hinsichtlich des bisherigen Einladungs- und Erinnerungsverfahrens zu beheben. Ich stimme Ihnen allen zu, dass noch vieles besser gemacht werden kann. Aber ich glaube nicht, dass alle Facetten des Kinderschutzes hier in diesem Gesetz Eingang finden. Deswegen ist Kinderschutz ein wesentliches Thema, wofür natürlich auch dieser Landtag einsteht. Ich glaube, das hat auch die Diskussion im Sozialausschuss deutlich gemacht.
Ein letzter Punkt noch, weil das immer mit angesprochen worden ist. Die Veränderung, die Verlagerung vom Jugendamt auf das Gesundheitsamt, das war eine Diskussionsebene, wo wir gesagt haben, vielleicht ist es möglich, dass die etwas größeren Hemmschwellen hinsichtlich Besuchen beim Jugendamt oder Erinnerungen vom Jugendamt etwas abgesenkt werden können und wir haben deshalb versucht, das Gesundheitsamt einzubeziehen.
Aber liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade deshalb haben wir die Anhörung gemacht. Und wenn sich in der Anhörung zeigt, dass das Jugendamt die bewährtere Variante ist, dann soll es so sein. Ich glaube, dann macht es auch Sinn. Deswegen gibt es Anhörungen, deswegen fragen wir und deswegen ändern wir dann unsere Überlegungen.
Insgesamt gesehen bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz inklusive des Änderungsantrags der Fraktionen der SPD und CDU. Die Ablehnungsinhalte habe ich jetzt ganz kurzgefasst bzw. Frau Meißner hat sie auch schon ausgeführt, was die anderen Änderungsanträge angeht.
Ich danke noch mal allen, die sich am Anhörungsverfahren beteiligt haben, sowohl im Online-Forum als auch für die Beiträge der Fachinstitutionen. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, so sehr ich in den inhaltlichen Punkten, was die Beitragsfreiheit für Kinderkrippen und Kindertagesstätten angeht, übereinstimme mit meinen beiden Vorrednerinnen, also mit Margit Jung und auch mit Astrid Rothe-Beinlich, so sehr muss ich doch hier an einigen Punkten noch einmal dagegenhalten, insbesondere was die Situation in Erfurt angeht.
Zunächst einmal, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, bei aller Wertschätzung des Inhalts, aber zum jetzigen Zeitpunkt einen solchen Antrag hier auf den Tisch zu legen, das ist kontraproduktiv. Selbst wenn Sie keinen Wahlkampf betreiben wollen, so halte ich natürlich zu einem solchen Zeitpunkt, wo ein solcher Antrag hier auf den Tisch gelegt wird, auch noch mit Hinweisen auf die Diskussionen, die in Erfurt stattgefunden haben, diesen im Moment für völlig kontraproduktiv. Das ist der eine Punkt.
Carsten Schneider, Andreas Bausewein und Christoph Matschie dann wiederum aber im Gegenzug zu beschimpfen, dass sie Wahlkampf betreiben würden, weil sie eine Unterschriftenaktion begonnen haben, wo deutlich wird, dass wir nur mit Unterstützung des Bundes mittelfristig eine Beitragsfreiheit auf die Beine stellen können, das halte ich dann schon wieder mal für sehr seltsam.
Ach, wissen Sie, Herr Barth, also bei Ihnen ist das mal ganz anders. Sie machen ständig Wahlkampf, denn die paar Stimmen, die Sie brauchen, die müssen Sie ständig suchen.
Ansonsten noch mal der Hinweis: Sie haben eine Gebührensatzung in Erfurt kritisiert, die ja gar keine Gebührensatzung war, die ein Entwurf gewesen ist, ein Entwurf, der - da wird mir Herr Blechschmidt zustimmen können -, aus welchen Gründen auch immer, in eine Öffentlichkeit gekommen ist, ohne dass die Fraktionen im Erfurter Stadtrat überhaupt Gelegenheit hatten, darüber zu reden. Dr. Gerd Schuchardt hätte früher immer gesagt, es war ein Non-Paper. Es war ein absolutes Non-Paper, das in
die Öffentlichkeit gekommen ist und das natürlich dank der Elterninitiative dann angesprochen worden ist, zurückgestellt worden ist, aber auch Dank aller Fraktionen im Stadtrat. Ich sage das ausdrücklich, ich will hier keinen Wahlkampf machen, alle Fraktionen im Stadtrat haben sich dazu vereinbart, insbesondere natürlich das Bündnis Rot-Rot-Grün, will ich auch mal in aller Deutlichkeit sagen, wir waren da sehr nahe beieinander, ob das Andreas Bausewein war oder ob das die Bürgermeisterin Tamara Thierbach gewesen ist. Also insofern, denke ich mal, haben wir das an dem Punkt in den Griff bekommen.
Auch wenn die alte Gebührensatzung, die im Moment in Erfurt ja noch Grundlage des Ganzen ist, immer wieder kritisiert wird, wir haben in Erfurt eine soziale Staffelung. Und wer viel verdient, meine Damen und Herren, der kann natürlich auch mehr bezahlen, auch das gehört aus meiner Sicht zum Solidaritätsprinzip, auch wenn es um die Frage der Gebühren geht.
Grundsätzlich allerdings ist zu sagen, dass Thüringen Vorreiter ist in der frühkindlichen Bildung. Es ist ja von den Vorrednerinnen auch schon gesagt worden, wir haben hier wirklich eine hervorragende Entscheidung getroffen seinerzeit aufgrund des Volksbegehrens und auch hier im Landtag, wo wir eigentlich alle miteinander diesen neuen Gesetzentwurf beschlossen haben. Deswegen kann man auch heute konstatieren, dass über 96 Prozent der Dreijährigen in Thüringen eine Kindertageseinrichtung besuchen. Wir haben im Gegensatz zu vielen anderen schon seit drei Jahren den Rechtsanspruch auf Betreuung von Kindern ab dem ersten Lebensjahr. Wir haben weitestgehend flächendeckende Versorgung durch Kita-Plätze. Wir haben einige Engpässe, auch das wird in Erfurt diskutiert. Das werden wir alles auch mit der Elterninitiative, der ich an der Stelle auch noch mal danken will und winken will, eine Vertreterin ist ja hier, besprechen, wir werden die Dinge auch im Jugendhilfeausschuss entsprechend diskutieren.
Die Betreuungszeit bis täglich zehn Stunden, die wir seinerzeit beschlossen haben, der Bildungsplan wird umgesetzt und wir haben qualifiziertes Personal in den Einrichtungen, bei denen ich mich an dieser Stelle auch noch mal ganz herzlich bedanken will, wenngleich ich an diesem Punkt auch sage, da ist natürlich noch Handlungsbedarf, denn qualifiziertes Personal muss auch ordentlich bezahlt werden. Ich glaube, da haben wir auch noch das eine oder andere zu regeln.
Nun noch mal zu dem Antrag, den die Fraktion DIE LINKE hier vorgelegt hat: Zwischen uns, denke ich, besteht im Grundsatz Einigkeit, den Kita-Bereich künftig beitragsfrei zu gestalten. Das wollen wir nicht nur in Thüringen, das wollen wir bundesweit. Das ist auch ein Versprechen, was die Realisierung
dieser Beitragsfreiheit angeht. Ich verrate da kein Geheimnis, dass wir dieses auch auf Parteitagen schon des Öfteren beschlossen haben, wenngleich wir auch wissen, dass es natürlich mit einer vernünftigen Finanzierungsmöglichkeit einhergehen muss.
Also, das muss ich nicht noch mal groß erläutern, aber Beitragsfreiheit ist ein erheblicher familienpolitischer Fortschritt, denn diese Beitragsfreiheit ermöglicht allen Familien in Deutschland, unabhängig von ihrem sozialen Status den ungehinderten und chancengleichen Zugang zu den Betreuungs- und Bildungsangeboten der Kitas zu haben. Demzufolge ist diese Beitragsfreiheit bildungspolitisch höchst geboten. In allen internationalen Bildungsstudien und OECD-Berichten der letzten Jahre ist Deutschland genau dafür kritisiert worden, dass die soziale Durchlässigkeit unseres Bildungswesens zu wünschen übrig lässt.
Also besteht hier akuter bildungspolitischer Handlungsbedarf. Deswegen treten wir auch für diese Beitragsfreiheit von Beginn an, also von der frühkindlichen Bildung über die Schulen bis hin zum Hochschulstudium ein. Auch da, denke ich, sind wir zum großen Teil einer Meinung hier in diesem Haus.
Das Engagement der Erfurter Elterninitiative gegen Kita-Gebühren - ich hatte davon schon berichtet, dass sich diese Initiative dermaßen engagiert zeigt deutlich allen Fraktionen hier im Haus, wo Eltern der Schuh drückt und wo sie Unterstützung von der Politik haben wollen.
Wenn wir aber - und auch das hat Kollegin RotheBeinlich schon deutlich gesagt - das Anliegen der Eltern ernst nehmen und Gebührenfreiheit realisieren wollen, dann müssen wir das natürlich auf seriöse Art und Weise angehen. Da muss ich auch wiederum der Vorrednerin zustimmen, da ist die Initiative der Linken hier aus unserer Sicht kein gangbarer Weg.
Worum geht es hier? Hier soll sich zum einen die Landesregierung im Bundesrat dafür einsetzen, dass im SGB VIII eine Drittelfinanzierung des KitaBereichs durch Bund, Länder und Kommunen festgeschrieben wird, zum anderen aber, und das völlig unabhängig von dieser Diskussion, soll aus dem Thüringer Kita-Gesetz die Bestimmung über die Erhebung von Elternbeiträgen gestrichen werden. Das heißt im Klartext, dass hier in Thüringen künftig aus Ihrer Sicht in jedem Fall auf die Gebühren verzichtet werden soll. Wenn man das einmal hochrechnet, Frau Rothe-Beinlich hat von 80 bis 85 Mio. € gesprochen, nach unseren Rechenexempeln waren wir bei rund 90 Mio., was die Einnahmen durch Elternbeiträge bedeuten. Wenn wir diesen Antrag jetzt umsetzen würden und einfach diesen Beitragsparagrafen streichen würden, dann bedeutet das, dass diese 90 Mio. € künftig allein vom
Land und den Kommunen aufgebracht werden müssen. Und das, denke ich, können wir weder dem Landeshaushalt noch den Kommunalhaushalten zumuten. Allein für Erfurt würden diese Mehrkosten in dem Falle bei der Umsetzung Ihres Antrags rund 6 Mio. € jährlich umfassen. Insofern, bei aller Diskussion eines gut funktionierenden rot-rotgrünen Bündnisses in Erfurt wissen wir, dass wir sehr viel damit zu tun haben, die Haushalte zuzukriegen und entsprechend das ableisten zu können, was von einer Landeshauptstadt erwartet wird. Demzufolge sehe ich diese Art der Finanzierung bzw. Ihren Vorschlag als äußerst unrealistisch. Für uns, für die SPD, ist klar, dass Länder und Kommunen die Beitragsfreiheit nicht allein schultern können, bundesweit liegen die Kosten dafür bei rund 4,5 Mrd. € jährlich. Das kann eben zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegenfinanziert werden. Wenn wir das also wollen, dann muss man so deutlich sagen, der Bund ist hier in die Pflicht zu nehmen und genau dafür treten wir ein. Genau dafür ist auch diese Unterschriftenaktion eine Grundlage gewesen. Ich glaube, die Unterschriften sind dafür auch ein deutliches Zeichen.
Wir sagen auch, wo wir das Geld für diese Vorhaben weiter hernehmen wollen, das ist hier auch schon angesprochen worden. Wir reden nicht nur über die Streichung des familien- und bildungspolitisch kontraproduktiven Bundesbetreuungsgeldes. Es geht uns auch um die Steuererhöhung für Spitzenverdiener und Vermögende, die mit dazu beitragen müssen in diesem Solidaritätsgefüge, was eine Gesellschaft ausmacht, damit die Finanzierung gewährleistet werden kann. Das muss man dann ganz ehrlich hier mit ansprechen und insofern kann ich sagen, dass wir Ihrem Antrag natürlich nicht zustimmen, weil er eben keine seriöse und keine ordentliche Finanzierungsgrundlage für eine Beitragsfreiheit beschreibt. Wir brauchen also zum jetzigen Zeitpunkt den Antrag mit diesem Inhalt, wie Sie ihn besprochen haben und beschrieben haben, nicht. Und ich kann Ihnen sagen, dass wir nicht nur darüber reden wollen, sondern dass wir die Beitragsfreiheit umsetzen wollen. Wenn uns die Wählerinnen und Wähler ab Montag mit Regierungsverantwortung ausgestattet haben, dann werden wir natürlich auch auf Bundesebene genau diese Zielsetzungen und politischen Forderungen umsetzen. Da hoffe ich dann auch auf Ihre Unterstützung. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in Anbetracht der vielen Vorredner und Vorrednerinnen kann ich mich relativ kurz fassen. Vielleicht noch zu Beginn zu Herrn Koppe. Herr Koppe, mit harten Worten umzugehen, das ist immer relativ einfach, aber die Bemerkung „Murks“, was diesen Gesetzentwurf angeht, werden Sie dann noch an anderer Stelle untersetzen und erläutern müssen. Dafür war die Erklärung hier ein bisschen dünn, denn ich glaube schon,
dass alle ganz deutlich gesagt haben,
dass es um das Kindeswohl, um den Schutz des Kindes geht, der im Mittelpunkt steht. Welche Wege und Maßnahmen man dafür in Anspruch nehmen muss, darüber kann man sicherlich diskutieren, aber diese Gesetzesänderung, die im Moment auf dem Tisch liegt, ist bei Gott kein Murks.
Frau Siegesmund, noch einmal auch in Ihre Richtung, wir haben sicherlich auch als SPD-Fraktion noch die eine oder andere Idee, wie man möglicherweise mit vorliegenden Vorlagen weiter arbeiten kann. Ich stimme Ihnen ja zu, dass man über die Frage, ob es dieses Meldesystem sein muss oder ob es nicht noch andere Varianten gibt, sehr wohl diskutieren kann. Aber ich glaube, das ist jetzt eindeutig auch meine Position, dass eine Einladung
und ein Erinnerungssystem und auch ein Meldesystem notwendigerweise im Interesse des Kindes vonnöten sind. Daran glaube ich tatsächlich.
Nun vielleicht noch einmal ganz kurz zur Änderung. Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass das Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder bereits im Dezember 2008 in Kraft getreten ist und deswegen, denke ich, kann man auch dankbar sein, dass die Überarbeitung des Gesetzes jetzt vorliegt. Damals war damit verbunden, besonders die gesundheitliche Vorsorge für Kinder im Blick zu haben und natürlich auch die Frage des Kinderschutzes. Es ist auch bereits erwähnt worden, dass durch den Thüringer Rechnungshof ein Gutachten zur Arbeit des Vorsorgezentrums, das die Einladung und die Kontrolle der Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen vornimmt, erstellt worden ist und auch durch die Landesregierung selbst wurden Gesetz und Ausführung überprüft. Hauptkritikpunkt - und auch darüber haben wir jetzt alle schon gesprochen - waren die sogenannten falschen Nichtteilnahmemeldungen, die aus der Diskrepanz zwischen der Zahl der Meldungen über eine Nichtteilnahme an die Jugendämter und der tatsächlichen Zahl der Teilnahmen resultieren. Wenn dann teilweise die Teilnahme einfach nur nicht gemeldet wurde, gab es natürlich bei den Jugendämtern, die dem nachgehen mussten, einen erhöhten Prüfaufwand. Diese Gesetzesänderung versucht nun, diese Probleme in den Griff zu bekommen. Ich glaube, da ist die Frage, wie gehen wir mit dem Kindeswohl auf der einen Seite und/oder mit einer effizienten Prüfvariante und Erinnerungsvariante nicht in irgendeinen Widerspruch.
Die Meldung über jetzt nicht erfolgte Teilnahmen soll nun an das zuständige Gesundheitsamt gehen und diese gehen dann den Angaben nach. Nur wenn Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen, erfolgt dann die Meldung an das zuständige Jugendamt. Zur Herausnahme von der U3 und der U9 als meldepflichtige Untersuchungen hat die Ministerin schon gesagt, in welchem zeitlichen Zusammenhang das steht und dass das durchaus auch kein Rückschritt ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Schutz von Kindern ist ein hohes Gut, da sind wir uns ja alle einig, da braucht man so ein Gesetz auch nicht zu nutzen, um in irgendeiner Form zu politisieren. Aber ich denke, auch ein Meldeverfahren - das hat Frau Meißner auch angeführt -, das effizient durchgeführt wird und das dann auch Sinn und Zweck erfüllt, ist erstrebenswert. Wenn es hier Kritik gab, dann, glaube ich, ist auch diese Gesetzesänderung, die jetzt auf dem Tisch liegt, eine sinnvolle und vielleicht auch - auch das ist schon angesprochen worden die Kontaktaufnahme
durch das Gesundheitsamt für Eltern, für manche Eltern und auch für Ärzte durchaus weniger mit negativen Assoziationen verbunden als die direkte Kontaktaufnahme durch das Jugendamt. Auch das wissen wir in bestimmten Fällen und möglicherweise kann das in dieser Situation auch hilfreich sein. Also, die Einladung und Erinnerung ist notwendig, auch die Dokumentation dessen, was an Untersuchungen wahrgenommen wird. Insofern hoffe ich und wünsche ich, dass die Gesetzesänderung einmal zu einer Vereinfachung des Verfahrens und möglicherweise zu einer Verringerung des Prüfaufwands führt, dass aber natürlich Kindeswohl und Kinderschutz im Mittelpunkt unserer Überlegungen stehen. Insofern wünsche ich mir eine umfassende und intensive Diskussion im Sozialausschuss. Ich würde auch hier die Überweisung beantragen und hoffe, dass wir uns dann auch sehr sachgerecht mit unseren Überlegungen zusammenfinden können und die einfache Bewertung, das ist Murks, ist mir dann da ein Stückchen zu wenig. Ich hoffe, dass es eine vernünftige Diskussion geben wird. Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, auch mit diesem Antrag und natürlich mit dem Sofortbericht aus dem Sozialministerium durch Ministerin Taubert, dem Sport im Allgemeinen mal wieder einen größeren Stellenwert einzuräumen. Sie, Frau Siegesmund, werden sich noch daran erinnern, dass wir an dem Beispiel des Frauenfußballs hier mal ein Thema diskutiert haben, was ein Ausschnitt war im Sportbereich, wir uns dann aber auch im zuständigen Ausschuss darüber verständigt haben, wir müssen dem Sport, der einen Teilbereich im Sozialausschuss darstellt, eine größere Wertigkeit, ein größeres Augenmerk geben. Ja, wir sind alle, alle Fraktionen, davon gehe ich aus, und natürlich auch der Freundeskreis Sport, den es hier im Thüringer Landtag gibt und der auch fraktionsübergreifend zusammengesetzt ist, im Gespräch mit dem Landessportbund, mit den Fachverbänden, mit den Vereinen vor Ort, mit den Kreis- und Stadtsportbünden, aber nichtsdestotrotz, glaube ich, hat auch der Sport eine ganz wichtige politische und auch parlamentarische Rolle. Uns geht es, was den gemeinsamen Antrag von CDU und SPD angeht, um die Rolle und die Wertigkeit des Sports und natürlich auch die Weiterentwicklung. Deswegen haben wir unter Punkt I in unserem Antrag geschrieben: Der Thüringer Landtag stellt fest, ich zitiere aus dem Antrag, „Sport leistet in vielen Bereichen des gesellschaftlichen (und wirtschaftlichen) Lebens einen wichtigen Beitrag zur Gesunderhaltung, zur Integration, Gewaltprävention sowie zur Identifikation mit dem Gemeinwesen. Sport und Sportvereine sind wichtig für das Gemeinwohl. Zentrales und sportpolitisches Ziel ist die Absicherung angemessener Rahmenbedingungen für den Sport als gesellschaftspolitische Querschnittsaufgabe.“ Ja, es ist eine Querschnittsaufgabe, ob es der Behindertensport ist, ob es Sport als Integrationsmaßnahme ist,
ob es der Seniorensport ist, gerade im Hinblick auf die veränderte demografische Ebene. Die Frage ist, Sport im ländlichen Bereich oder im städtischen Bereich, alles das sind Dinge, worauf wir ein Auge haben müssen. Ich bin sehr dankbar, dass die Ministerin auch sagt, dass nach dem Sportfördergesetz weiterhin ein ganz wichtiger Aspekt ist, dass die unentgeltliche Hallennutzung für uns das Prä ist, und daran lassen wir auch nicht rütteln. Ich glaube, auch das ist ein parteiübergreifendes Ziel.
Wir müssen die Rahmenbedingungen gewährleisten, das betrifft Hallen und Plätze und das kann sich nicht immer nur an der Frage orientieren, wenn gerade eine Mannschaft, worüber wir uns sehr freuen, von der zweiten in die erste Bundesliga aufsteigt. Darüber freuen wir uns sehr, ob das der Handball in Eisenach ist, ob das die Frauenhandballerinnen sind Erfurt-Bad Langensalza oder ob das ganz andere Sportarten sind, über die auch manchmal weniger geredet wird. Es gibt eine ganze Reihe von Sportarten, ob das Tennis ist oder andere, die in der ersten Bundesliga spielen. Auch hier sollten wir ein Augenmerk darauf haben. All das muss natürlich finanziert werden. Das muss bezahlt werden können. Auch hier gibt es Veränderungen, die, ich glaube, wir auch in die politische Entscheidung mit einbinden müssen. Wir brauchen die Rahmenbedingungen, das hat Kollege Koppe auch schon angesprochen, für das Ehrenamt. Wir müssen das Ehrenamt weiter attraktiv machen, denn es gibt da einen wunderschönen Spruch, der heißt: Willst du froh und glücklich leben, lass kein Ehrenamt dir geben. Genau das wollen wir eigentlich vermeiden. Man soll froh sein, das Ehrenamt auszuüben und sehr, sehr viele Ehrenamtliche im Sport, aber auch in vielen anderen Bereichen machen dies unheimlich gern, aber es ist natürlich ein Problem, wenn man im Ehrenamt dann nicht nur Zeit und Nerven investiert, sondern wenn man mit zunehmender Bürokratie beschäftigt ist oder wenn man letztendlich vielleicht auch noch im wahrsten Sinne des Wortes draufzahlen muss. Insofern kann ich mich dem Dank von Herrn Koppe anschließen. Sicherlich werden die anderen nach mir redenden Kolleginnen und Kollegen das auch noch sagen.
Ich darf einen ganz herzlichen Dank aussprechen an das Ehrenamt. Das sind die Übungsleiter, das sind die Trainer, das sind die Vorstände, das sind in vielen Fällen aber auch die Eltern, die die Kinder von X nach Y bringen, wo es dann oftmals gar nicht funktionieren würde, wenn die Eltern nicht auch diese Zeit investieren würden; insofern einen ganz, ganz herzlichen Dank. Wir wissen, dass wir für Übungsleiter etwas tun müssen, auch die Rahmenbedingungen verbessern müssen. Wir haben das mit eingebunden in den Antrag. Wir müssen auch schauen, was sich in den Vorstandsbereichen verändert. Übungsleiter ist dann auch oftmals das, was
man auch gern macht. Da fällt mir gerade ein bei dem Sportabzeichen, Herr Korschewsky hat auch selbst das Sportabzeichen abgelegt. Ich weiß nicht, Marian Koppe, du hast es nicht gemacht; ich auch nicht. Wir haben mal zugeschaut.
Ja, wir machen das mal noch irgendwann.
Aber in dem Fall, er hat es selbst gemacht, aber auch da sieht man, mit wie viel Aufwand und mit wie viel Aktivität man ausgestattet sein muss, um diesen sportlichen Wettkampf und auch die sportliche Betreuung zu gewährleisten. Deswegen haben wir gesagt und auch da zitiere ich aus unserem Antrag, es geht hier um die „wandelnden Vorstellungen der Menschen darüber, was sportliche Angebote umfassen sollen“. Wir wissen sehr wohl, dass es eine ganze Reihe von Trendsportarten gibt, die auch das mit sich bringen, dass Leute zu anderen Zeiten auch Sport treiben wollen. Das ist also dann die Frage, ob ich mich im Verein binde von 18.00 bis 20.00 Uhr oder ob ich nicht sage, aufgrund meiner beruflichen Situation möchte ich dann Sport treiben, wenn ich einfach die Zeit dazu habe und wenn ich es irgendwie eintakten kann. Auch das muss natürlich der vereinsorganisierte Sport mit im Auge haben und ich glaube - ich will nicht gegen den Vereinssport reden, um Gottes Willen -, die Vereine machen das aus. Wenn ich das nur am Beispiel Erfurt sagen kann, hier hat der Stadtsportbund über 320 Vereine mit über 32.000 Mitgliedern, das ist schon eine große Hausnummer in all der Unterschiedlichkeit. Da ist zwar der größte Bereich der Fußball, aber es gibt sehr, sehr viele andere Sportarten, die auch hier betreut werden. Das heißt, wir - und wenn ich jetzt sage wir, meine ich die Fraktionen von CDU und SPD - haben im Antrag festgehalten, dass es nach über zwei Jahrzehnten der strukturell weitestgehend unveränderten Sportförderung im Freistaat an der Zeit ist, eine Standortbestimmung des Sports in einer gesellschaftlich gewandelten Umwelt vorzunehmen und gegebenenfalls Änderungen vorzunehmen. Genau das wollen wir tun. Genau deshalb wollen wir diesen Antrag an den zuständigen Sozialausschuss überweisen. Wir bitten alle um Unterstützung und um eine gemeinsame, sportlich faire Diskussion. Deswegen kann der Antrag natürlich gerne auch noch ergänzt werden. Wir wollen auch die Gelegenheit nehmen, dass nicht nur vonseiten des Ministeriums die Gespräche geführt werden und die Anhörungen im Hinblick auf einen Sportbericht, der zu erarbeiten ist, nein, auch wir als Parlamentarier wollen diese Anhörungen durchführen und wollen nachfragen, wo wir gegebenenfalls politisch den Sport noch besser begleiten und unterstützen kön
nen. Insofern bitte ich sehr, diesen Antrag zu überweisen und dann im Ausschuss auch die entsprechenden Anhörungen zu beschließen. Das Ganze soll dann mit einfließen auch in den Sportbericht, der dann, wenn er fertiggestellt ist - auch darum hatten wir die Landesregierung gebeten - hier im Plenum öffentlich beraten und diskutiert werden soll.
Lassen Sie mich nur einen Satz noch zum Antrag der FDP sagen. Ich sage gleich, dass wir dafür sind, dass dieser Antrag auch mit überwiesen werden soll und im Ausschuss beraten werden soll, weil ich glaube, eine Diskussion zu dieser Thematik tut heute dem eigentlichen sportlichen Inhalt nicht gut, denn dann kommen wir wieder in sehr unterschiedliche Diskussion. Ich kann Ihnen nur sagen, den Satz, den wir als Koalitionsfraktion eingebunden haben, dass es darum geht, die Problematik rechtsextremer Tendenzen in einzelnen Sportvereinen sowie die Rolle des Sports bei der Bekämpfung rechtsextremen Gedankenguts - so haben wir es formuliert - anzuschauen und, ich glaube, das ist ausreichend.
Ich sage Ihnen ganz offen, ich habe in den vielen Vereinen, wie ich eben genannt habe, was den Erfurter Bereich angeht, eigentlich nur Probleme in dem rechtsextremen Bereich.
Von anderem Extremismus habe ich noch nicht gehört und daran müssen wir alle gemeinsam arbeiten, dass wir dies in den Griff bekommen im Interesse des Sports und im Interesse der Menschen, aber trotz und alledem sollten wir im Ausschuss weiter darüber diskutieren. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich übernehme diesen Tagesordnungspunkt für meine Kollegin Dorothea Marx, die einen anderen Termin wahrnehmen muss. Ich sage das deshalb, weil ich auf sehr viele juristische Dinge eingehen werde und ich mich als Nichtjuristin nicht mit solchen Federn schmücken möchte. Also insofern die Erklärung einfach zuvor.
Zum Thema: Nicht der Homosexuelle ist pervers, sondern die Community, in der er lebt.
Dieser klare und moderne Satz, meine sehr geehrten Damen und Herren, der steht in einem Aufsatz von Holger Doetsch von 1990 in der letzten demokratisch legitimierten DDR-Regierung unter Ministerpräsident Lothar de Maizière. Er war Sprecher des Ministeriums für Jugend und Sport und dieser Satz ist hier festgehalten. Ich sage auch ganz persönlich, zu Beginn des 21. Jahrhunderts müsste eigentlich die gesamte Gesellschaft in Deutschland und auch in Europa endlich so weit sein, den Menschen nicht mehr nach sexueller Orientierung und Identität zu bewerten, sondern nach seinem Reden und Handeln, eben als Mensch.
Wir akzeptieren mittlerweile schwule Künstler, Musiker und Politiker, aber homosexuelle Fußballspieler trauen sich auch heute noch nicht, sich zu outen. Ich frage mich dann auch immer: Wo ist denn eigentlich der Unterschied für einen guten Landesvater zum Beispiel der Unterschied zwischen Ole von Beust oder Klaus Wowereit auf der einen Seite und auf der anderen Seite nehme ich als Beispiel Kurt Beck oder Matthias Platzeck? Wo ist da der Unterschied? Wenn, dann in der politischen Bewertung, doch aber nicht in der Bewertung als Mensch.
Der Thüringer Landtag wird heute so oder so - und da werde ich auch noch mal Wert drauf legen - vor allem ein symbolisches Zeichen setzen. Denn tatsächlich, wir können das erlittene Unrecht all derjenigen, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen seit Jahrhunderten entwürdigt, verfolgt, verurteilt oder misshandelt wurden, nicht wieder gutmachen. Wir können das Rad der Geschichte nicht zurückdrehen und die seit Jahrhunderten bestehenden Vorurteile gegen „Homos“ auch nicht zurückdrehen.
Die SPD-Fraktion war und ist für die Initiative der bündnisgrünen Fraktion hier im Thüringer Landtag dankbar, auch und gerade weil sie inhaltlich vorangegangenen Anträgen rot-grüner Initiativen auch aus anderen Bundesländern entspricht. Wir müssen aber auch anerkennen, dass es Vorbehalte nicht nur bei unserem Koalitionspartner gibt, die nicht ganz von der Hand zu weisen sind, sondern auch Vorbehalte in anderen Bereichen.
Wenn wir also heute nachträglich frühere gesamtgesellschaftlich getragene Grundentscheidungen als fundamentalen Verstoß gegen die Menschenwürde ansehen würden und diese der Rehabilitierung zuführen würden, dann führt dies zu einer unabsehbaren Kette von Entschädigungsforderungen. Ich glaube, auch das muss man an dieser Stelle ganz deutlich sagen, weil auch andere Bevölkerungsgruppen diskriminiert wurden. Da ließe sich an Beispielen einiges auflisten. Außerdem haben wir in dem Antrag von GRÜNEN und LINKEN den speziellen Thüringen- bzw. ostdeutschen Bezug vermisst.
Jetzt komme ich zu den genannten juristischen Varianten. Von 1945 bis 1990 galt auf dem Gebiet des heutigen Freistaats Thüringen § 175 StGB in seiner bundesrepublikanischen Fassung eben gerade nicht. Es war eben auch die Regierung von Thüringen, die 1945 eine Abmilderung der §§ 175 und 175 a Strafgesetzbuch beschloss, die in etwa einem linken Strafrechtsentwurf von 1925 entsprach. In anderen ost- und mitteldeutschen Ländern galt dagegen die Fassung des § 175 von 1935 unverändert fort. 1950, ein Jahr nach der Republikgründung von 1949, entschied das Kammergericht Berlin für die gesamte DDR, dass der § 175 in der alten bis
1935 gültigen Fassung anzuwenden sei. Jedoch hielt es im Unterschied zum OLG Halle unverändert am neuen § 175 a fest, weil er dem Schutz der Gesellschaft gegen, man höre, sozialschädliche homosexuelle Handlungen qualifizierter Art diene. 1954 entschied dasselbe Gericht, dass § … - Entschuldigung, Herr Minister, es tut mir leid, es ist ein bisschen laut im Moment, sonst komme ich mit den Paragraphen durcheinander.
Ja, ich denke, es ist auch wichtig, wenn Sie an dieser Stelle mal zuhören, es ist manchmal ganz interessant, wenn man das mal so hört.
1954 entschied dasselbe Gericht, dass § 175 a im Unterschied zu § 175 keine beischlafähnlichen Handlungen voraussetzt. „Unzucht sei jede zur Erregung der Geschlechtslust vorgenommene Handlung, die das Sittlichkeitsgefühl unserer Werktätigen verletzt.“ Manches muss man sich wirklich mal …
ja, hätte ich jetzt fast gesagt, würde ich jetzt gern umschreiben wollen.
Durch das Strafrechtsänderungsgesetz der DDR von 1957 wurde die Möglichkeit geschaffen, von einer Strafverfolgung abzusehen, wenn eine gesetzwidrige Handlung mangels schädlicher Folgen keine Gefahr für die sozialistische Gesellschaft darstellt. Dies setzte dann den § 175 faktisch außer Kraft, da das Kammergericht Berlin gleichzeitig urteilte, dass bei allen unter § 175 alter Fassung fallenden Straftaten weitherzig von der Einstellung wegen Geringfügigkeit Gebrauch gemacht werden soll. Homosexuelle Handlungen unter Erwachsenen blieben daher am Ende der 50er-Jahre dann straffrei. 1968 gab sich die DDR ein eigenes Gesetzbuch. In ihm bestimmte der neue § 151 StGB DDR eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Verurteilung auf Bewährung für einen Erwachsenen, der mit einem Jugendlichen gleichen Geschlechts sexuelle Handlungen vornimmt. Aufgrund der nicht länger geschlechtsbezogenen Formulierung erfasste das Strafgesetz nun auch Sex zwischen Frauen und Mädchen unter 18 Jahren. Am 11. August 1987 hob das Oberste Gericht der DDR ein Urteil wegen § 151 mit der Begründung auf, dass Homosexualität ebenso wie Heterosexualität eine Variante des Sexualverhaltens darstellt. Homosexuelle Menschen stehen somit nicht außerhalb der sozialistischen Gesellschaft und die Bürgerrechte sind ihnen
wie allen anderen Bürgern gewährleistet. Ein Jahr später aber strich die Volkskammer der DDR in ihrem 5. Strafrechtsänderungsgesetz vom 14. Dezember 1988 den § 151 ersatzlos. Das Gesetz trat am 1. Juli 1989 in Kraft. Auch solche Aspekte haben wir in dem eingebrachten Antrag vermisst.
Ich schließe mich all denjenigen an, die bedauern, dass es nicht gelungen ist, das sage ich ganz offen und ganz ehrlichen Herzens, einen fraktionsübergreifenden Antrag bei diesem so wichtigen Thema auf den Weg zu bringen. Aber wahrscheinlich hätte es dafür eines größeren Kompromisswillens sowohl auf der rechten als auch auf der linken Seite des Hauses bedurft.
Letztlich hat der Bundesrat bereits in seiner 901. Sitzung am 12. Oktober 2012 in der Drucksache 241/12 einen Beschluss auf Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg und NordrheinWestfalen gefasst, in dem er die Bundesregierung auffordert, Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung der nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilter vorzuschlagen. Diesen Beschluss sowie die in der Folge gefassten Initiativen der Landtage von Hessen und Rheinland-Pfalz möchten wir als SPD auch gern unterstützen, damit ein Zeichen setzen und uns für die Aufarbeitung des erlittenen Unrechts auch auf dem Gebiet der ehemaligen DDR aussprechen. Des Themas „Strafrechtliche Verfolgung einvernehmlicher sexueller Handlungen in den damaligen DDR-Bezirken Gera, Erfurt und Suhl“ könnte, ja müsste, sollte sich aus unserer Sicht auch der/die neue Thüringer Aufarbeitungsbeauftragte ab Herbst mit annehmen. Diesen Gesetzentwurf werden wir heute noch beraten. An dieser Stelle möchte ich auch noch mal persönlich darauf hinweisen, dass wir uns als SPD seit über 100 Jahren bereits für die Aufhebung der Diskriminierung Homosexueller eingesetzt haben. Ich will das an dieser Stelle noch mal so deutlich zum Ausdruck bringen, damit auch klar ist, dass wir hier nicht mit halbem Herz über die Dinge reden, die ich gerade vorgetragen habe. Und vielleicht ist es manchmal noch mal ganz interessant, wie an bestimmten Punkten in anderen Jahrhunderten entschieden worden ist. Bereits 1898 - und ich will auch damit sagen, es war auch damals schon ein Thema gewesen - brachte August Bebel die Petition des Arztes Magnus Hirschfeld zur Streichung des § 170, die damals schon 6.000 Unterschriften auf sich versammelt hatte, damals schon. Auch da war es ein Thema.
Er brachte diese Petition in den Reichstag ein, leider ohne Erfolg zur damaligen Zeit. In der Weima
rer Republik gelang es dem Strafrechtsausschuss des Reichstags, eine Mehrheit aus SPD, KPD und DDP gegen den Entwurf des neuen § 296 zu mobilisieren. Dies wäre einer Legalisierung der einfachen Homosexualität unter erwachsenen Männern gleichgekommen, aber auch diese Initiative scheiterte damals. In der alten Bundesrepublik wurde 1969 in der Großen Koalition auf Betreiben der SPD der § 175 in der ersten großen Strafrechtsreform reformiert, indem das Totalverbot aufgehoben wurde und 1973 waren es SPD und FDP, die eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts durchführten. Die weiteren Initiativen, die dann 1994 zur vollkommenen Streichung des § 175 StGB führten, waren bekannt. Insofern, meine Damen und Herren, glaube ich, dass wir deutlich sagen können, dass wir gegen die Diskriminierung jeglicher Art sind, uns dafür auch immer stark gemacht haben. Ich glaube, mit dem Alternativantrag von SPD und CDU kommt dies auch deutlich zum Ausdruck. Er beschreibt das, was machbar ist, und was deutlich zum Ausdruck gebracht werden muss. Insofern danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit, dass Sie auch meinen juristischen Ausführungen gelauscht haben, und ich bitte um Zustimmung zum Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Werter Herr Koppe, auch ich bin heute bei Ihnen, wenn Sie sagen, dass alle Argumente im Prinzip ausgetauscht worden sind, Sie Ihrer Nichthoffnung Ausdruck verleihen, indem Sie sagen, in dieser Legislaturperiode wird sich nichts ändern aus möglicherweise unterschiedlichen Gründen bei den unterschiedlichen Fraktionen. Ja, Herr Koppe, da gebe ich Ihnen recht, Koalition ist Koalition, Koalitionsvertrag ist Koalitionsvertrag, und Sie werden sich wahrscheinlich auch nicht immer freuen, wenn Ihnen Frau Merkel sagt, wo es langgeht, aber es ist nun mal so, da muss man durch.
Sie haben ganz deutlich gesagt, der Wähler entscheidet. Ja, der Wähler entscheidet und wenn wir dann im September mit Rot-Grün die Verantwortung in Berlin übernehmen, wird natürlich auch das Betreuungsgeld wieder abgeschafft
und dann haben wir das Problem geregelt. Das mal vorweg.
Ja, bravo, na klar, Sie haben das Thema mit dem Wähler angefangen, und ob Sie überhaupt noch mitspielen, das wollen wir doch erst einmal sehen, keine Ahnung, das sehen wir im September.
An die Fraktion DIE LINKE: Ganz herzlichen Dank, dass Sie sich, Kollegin Jung, zum 12., 13., 14. Mal, wurscht, wir machen das jetzt schon ewig das Spiel, um das Erziehungsgeld kümmern. Ja, nahtlos zu dem, was Sie gesagt haben, ja. In Ihrer Begründung zum Gesetzentwurf steht das alles drin, was ich, ich glaube, das letzte oder das vorletzte Mal oder wann auch immer gesagt habe, wir müssen das Geld nutzen, dass wir die Kitas zu ElternKind-Zentren ausbauen können für die Familienund Bildungsarbeit für viele, viele andere Dinge, ja. Ich habe Ihnen - und wenn Sie das zum 12., 13. oder 14. Mal wieder hören wollen, damals gesagt: Wir haben die Position als SPD-Fraktion, ja, Abschaffung des Erziehungsgelds. Dazu stehen wir, das haben wir nun x-mal gesagt und ich habe Ihnen immer ganz deutlich gemacht - da brauchen wir ja nicht drum herumreden -, wir haben einen Koalitionspartner, wir haben einen Koalitionsvertrag und der Koalitionspartner sagt Nein, wir behalten das Erziehungsgeld, ergo wird im Moment dieses nicht abgeschafft. Die Diskussion haben wir auch beim Landeshaushalt geführt. Es gibt einen Doppelhaushalt, für die beiden Jahre ist das Erziehungsgeld vorgehalten und, ich sage mal so - auch das habe ich immer deutlich gemacht -, wenn irgendwann einer kommt und klagt und sagt, es ist eine Doppelfinanzierung, dann muss sowieso neu darüber diskutiert werden, wenngleich ich es auch immer schade finde, dass dann Juristen politische Entscheidungen übernehmen müssen, aber das ist meine ganz persönliche Meinung.
Insofern sage ich es an dieser Stelle noch mal ganz deutlich: Ja, wir wollen das Erziehungsgeld abschaffen. Nein, wir können dies im Moment nicht umsetzen, weil es einen Koalitionsvertrag gibt, den wir erfüllen und der Koalitionspartner sagt, wir wollen das Erziehungsgeld weiter behalten. Ich sage, das Erziehungsgeld ist im Doppelhaushalt zunächst vorgesehen. Ich habe Ihnen eben gesagt, wenn das juristisch zu bewerten ist, dann werden wir weitersehen auf einer anderen Ebene und - das habe ich schon gleich am Anfang erwähnt -, wenn wir neue Verhältnisse auf der Bundesebene haben, dann werden wir uns natürlich auch des Themas annehmen, denn es ist müßig, darüber zu reden und - Herr Gumprecht, tut mir leid - immer wieder von Wahlfreiheit zu sprechen. Das haben wir alles schon ausgetauscht. Es braucht das Erziehungsgeld nicht, schon gar nicht als Anerkennung von Frauenarbeit, Mutterarbeit wie auch immer. All das haben wir schon deutlich gemacht. Aber wir haben
das genauso mit unserem Koalitionspartner mehrfach diskutiert wie auch mit Ihnen im Hause. Insofern sage ich Ihnen heute nichts Neues, es ist, wie es ist. Deswegen werden wir diesen Antrag auch nicht an den Ausschuss überweisen, weil wir uns ansonsten wieder etwas papageienartig wiederholen. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frauen, die Sie heute an dieser Diskussion teilnehmen, ich möchte, bevor ich auf einzelne Inhalte des Gesetzes bzw. der Novellierung des Gesetzes eingehe, einige Worte vorwegschicken. Ich finde es schade, dass hier teilweise so getan wird, als ob es eine Anti-Männer-Diskussion sei,
oder dass es hier um die Frage geht, wer sind die besseren Menschen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, darum geht es nicht. Das ist mehrfach schon zitiert worden, dass verfassungsrechtlich festgeschrieben ist, Frauen und Männer sind gleichgestellt. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Aber von der tatsächlichen Gleichstellung der Frau sind wir noch meilenweit entfernt
und darum geht es und nicht um eine Anti-Männeroder Emanzen-Diskussion.