den Unwillen gezeigt, persönliche Fehler einzugestehen, und der Ausschuss hat sich durch seine Antworten verhöhnt gefühlt.
Mir und meinen Kollegen fehlen da bis heute noch die Worte. Ich danke an dieser Stelle noch einmal ganz ausdrücklich der Vorsitzenden, dass sie diese Situation hat händeln können; mir wäre an dieser Stelle viel eher der Geduldsfaden gerissen, das muss ich ehrlich eingestehen.
Es hat in bemerkenswerter Weise große Einmütigkeit im Untersuchungsausschuss geherrscht und ich denke, allen war an dieser Stelle klar, dass durch die Vorgänge 2006, 2007 und 2008 nicht nur der Versuch unternommen wurde, sondern es wurde getan, es wurden nämlich Demokratie, demokratische Strukturen und damit auch Menschen beschädigt, die für diese Demokratie einstehen. Für die SPD-Fraktion steht nach 26 intensiven Sitzungen mit zahlreichen Beweisaufnahmen fest, es ist schon gesagt worden, lassen Sie es mich an dieser Stelle noch einmal bestätigen: Nach den damals geltenden Vorschriften und Regularien der Sicherheitsbehörden hätte Kai-Uwe Trinkaus niemals als V-Mann verpflichtet und bezahlt werden dürfen.
Es ist verwunderlich, dass jemand genutzt wird, der offenkundig als Quelle untauglich war, das ist nachgewiesen worden. Dass allerdings sein Handeln gegen Vereine und Politiker gefährlich gewesen ist - das ist genau die Frage, die Bodo Ramelow angesprochen hat, was wir nicht nachweisen konnten -, ist entweder viel zu spät bemerkt worden oder man hat es einfach nicht bemerken wollen. Auch wenn, wie gesagt, dem Verfassungsschutz in dem Moment an dieser Stelle und auch an anderen Stellen
kein Vorsatz nachzuweisen war, bleibt festzustellen, dass Institutionen und Vereine recht einseitig gewarnt wurden, auch darauf wurde schon hingewiesen, in Richtung von Mitgliedern der CDU. Dafür kann keiner etwas, der gewarnt worden ist, um Gottes Willen, auch ich finde das richtig, dass Kollege Primas gewarnt wurde, aber die Unverschämtheit, andere nicht zu warnen, ins Messer laufen zu lassen, das halte ich schon für eine sehr bedenkliche Angelegenheit.
Interessanterweise, als das Seminar des Stadtsportbundes unter Begleitung unter anderem von MOBIT e.V. und auch von Vertretern der Sicherheitsbehörden, des Amtes des Verfassungsschutzes durchgeführt wurde, als die Veranstaltung unterbrochen bzw. abgebrochen wurde, weil es um das Thema „Strategien gegen rechts in Vereinen“ ging, und da sitzt Trinkaus in der ersten Reihe und ich weiß nicht, ob das sinnvoll ist, wenn man die eigenen Strategien in Anwesenheit des NPD-Vorsitzenden auf den Tisch legt, da waren wir uns alle einig. Frau Nitzpon, damals noch Beigeordnete hier in Erfurt, da war sich MOBIT einig, alle waren wir uns einig, die Veranstaltung abzubrechen, nur die Kollegen des Verfassungsschutzes wollten gern ihre Kenntnisse in Anwesenheit von Herrn Trinkaus auf den Tisch legen. Wenn man dann noch im Nachhinein erfährt, wie das Verhalten durch irgendwelche Vermerke, die dann da rumschwirren, bewertet wird, dass also Frau Pelke viel zu aufgeregt war und wieso überhaupt und was das alles sollte und so ein Chaos hätte man doch vermeiden können, dann bin ich nicht nur verwundert, sondern bestürzt.
Also bleibt auch für mich festzustellen, dem Landesamt für Verfassungsschutz ging Quellenschutz immer vor Opferschutz. Man nahm Infiltration, Herabwürdigung und all das, was hier aufgelistet wurde, billigend in Kauf. Die Fach- und Dienstaufsicht des Thüringer Innenministeriums über das Landesamt für Verfassungsschutz, insbesondere was die Führung von V-Leuten angeht, spielt bis zum heutigen Tag eine untergeordnete Rolle. Man könnte auch sagen, dass sie immer noch nicht ordnungsgemäß stattfindet, und auch das ist für uns eine erschreckende Tatsache.
Nun hoffe und erwarte ich, auch wenn ich eine andere Position dazu habe, dass die Reform des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes auch tatsächlich und ordnungsgemäß umgesetzt wird. Daran sollten sich alle demokratischen Parteien beteiligen, unab
hängig davon, wie die Position des Einzelnen aussieht. Aber die Kontrolle des Verfassungsschutzes, die müsste schon wieder vom Kopf auf die Beine gestellt werden. Aus meiner Sicht gehört dazu auch, dass die Landtagsabgeordneten sich in Zukunft in Geheimschutzangelegenheiten keiner freiwilligen Sicherheitsprüfung durch jene mehr unterziehen werden, deren Arbeit sie dann zum Beispiel in der PKK überwachen sollen.
Ich will mich an dieser Stelle abschließend ganz, ganz herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für diese hervorragende, intensive Zusammenarbeit bedanken. Ich will mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, der Landtagsverwaltung und auch der Fraktionen. Den Dank an die Medien möchte ich gern noch einmal unterstützen. Ich glaube, das, was wir erarbeitet haben, ist ganz, ganz wichtig und, wie Bodo Ramelow sagte, sicherlich auch einmalig im Parlamentsgeschehen.
Abschließend möchte ich noch festhalten, dass wir weiterhin aktive Maßnahmen und Programme des Bundes wie auch des Freistaats gegen jede Form des Rechtsextremismus brauchen. Dazu gehört für mich auch, ich will es an dieser Stelle nochmals wiederholen, die weitere aktive politische Unterstützung eines NPD-Verbotsverfahrens.
Ich bin sehr dankbar, dass aus meiner Sicht mit der heutigen Aussprache eine Entlastung und eine Wiederherstellung der verletzten Ehre nicht nur meiner Person, sondern all jener, die davon betroffen waren, verbunden ist. Mir bleibt abschließend nur noch zu sagen: Lassen Sie uns alle gemeinsam dafür kämpfen, dass keine Rechtsextremen nach dem 14. September meinen, dass sie in diesem Landtag etwas zu suchen hätten. Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, werte Gäste, gestatten Sie mir, bei der Beratung des Abschlussberichts, den wir jetzt als Tagesordnungspunkt behandeln, mit einem Zitat des dritten Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, Thomas Jefferson, zu beginnen. Frau Präsidentin? „Ich betrachte die große Masse meiner Landsleute wirk
lich mit tiefem Mitleid: Sie lesen die Zeitungen“ - ich füge jetzt hinzu, schauen TV, twittern und facebooken - „und leben und sterben in dem Glauben, sie hätten etwas von dem erfahren, was zu ihren Lebzeiten auf der Welt geschah.“ Man möge nun darüber nachdenken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, aus einem persönlichen Bedürfnis heraus möchte ich in meinem Namen und im Namen meiner Fraktion ganz herzlich danken und die Gelegenheit wahrnehmen, den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses 5/2 und nicht zuletzt auch unserer Vorsitzenden Evelin Groß Dank und Anerkennung für eine fruchtbare, ausdauernde und zugleich akribische Zusammenarbeit im Ausschuss auszusprechen.
Wie die Vorsitzende des Ausschusses bereits ausführte, sind im Ausschuss alle zu fassenden Beschlüsse einstimmig ergangen. Nun ist es in Untersuchungsausschüssen, die gemeinhin als politisches Kampfinstrument der Opposition bezeichnet werden, keinesfalls üblich, dass verfahrensleitende Beschlüsse, Beschlüsse, die die Durchführung der Beweisaufnahme und die den inhaltlichen Untersuchungsbericht betreffen, einstimmig gefasst werden. Dass dies vorliegend trotzdem der Fall war, beweist, dass es ein fraktionsübergreifendes, gemeinsames Anliegen aller Ausschussmitglieder war, bei einem derart sensiblen Untersuchungsgegenstand für größtmögliche Transparenz zu sorgen. Dies ist dem Ausschuss, wie ich meine, weitestgehend gelungen.
Die Ergebnisse der Beweisaufnahme, die der Ausschuss in 26 Sitzungen gewonnen hat, hat die Vorsitzende in ihrem Bericht heute aus meiner Sicht umfassend und auch zutreffend zu allen Untersuchungsfragen dargestellt und, meine Kolleginnen und Kollegen, die vor mir gesprochen haben, ebenfalls Ihr Dazutun gebraucht.
Lediglich auf zwei Ergebnisse der Beweisaufnahme will ich hier noch speziell eingehen. Einmal betrifft es die Frage der Art und Weise und des Umfangs der Prüfung der persönlichen Eignung der Quelle Trinkaus durch das Landesamt für Verfassungsschutz und zum anderen die Frage, ob das Landesamt bei den vom Ausschuss festgestellten Warnungen von Politikern und Fraktionen, Vereinen und sonstigen Institutionen willkürlich einen unterschiedlichen Maßstab angelegt und einseitig Politiker der CDU bevorzugt hat. Aus meiner Sicht ist festzustellen, dass die Parteizugehörigkeit für das Landesamt als Kriterium für eine Warnung potenziell betroffener Opfer keine Rolle gespielt hat, sondern dass das Landesamt immer dann Warnungen ausgesprochen hat, wenn dies noch einen Sinn machte. Zumindest war das die Aussage des Präsidenten. Von der großen Mehrzahl der festgestellten Fälle erfuhr jedoch das Landesamt erst nach der
Durchführung der Aktionen durch Trinkaus oder seine Helfershelfer. Auch ein Indiz dafür, dass er selbstständig arbeitete ohne eigentlichen Auftrag des Amtes und dann das Amt informierte, nachdem er gehandelt hatte. Schon allein daran ist zu erkennen, dass er nie hätte bestellt werden dürfen. Einzig bei einer geplanten Fotoaktion zulasten vom ExKollegen Dittes wäre eine Warnung möglich gewesen. Hier ist aber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme festgestellt worden, dass es zu der Aktion gar nicht gekommen ist. Es kann also aus meiner Sicht nicht ausgeschlossen werden, dass dem Amt bekannt geworden war, dass es zu solch einer Aktion nicht kommen werde, so dass sich für das Amt damit eine Warnung erübrigte. Im zweiten Punkt, der Art und Weise und des Umfangs der Prüfung der Geeignetheit und Zuverlässigkeit der Zielperson Trinkaus und zu den Verstößen des Landesamtes und bei dessen Werbung, Verpflichtung und Führung, hat die Vorsitzende zutreffend vorgetragen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, werte Gäste, ich möchte, dass Sie in diesem Zusammenhang Ihr besonderes Augenmerk auf einen Umstand richten, den die Beweisaufnahme im Fall Trinkaus nicht eindeutig aufklären konnte, der aber auch für künftige Fälle geklärt werden muss. Es geht hier neben der Frage, ob Trinkaus als mutmaßlicher Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit geworben, verpflichtet und geführt werden durfte, auch gerade um die Klärung allgemein, ob ehemalige Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit oder Offiziere der bewaffneten Organe der ehemaligen DDR grundsätzlich als Quellen für das Landesamt geführt werden dürfen.
Aufgrund der Vielzahl der vom Ausschuss festgestellten Verstöße gegen Dienstvorschriften ist klar, dass Trinkaus als V-Mann vom Landesamt nie hätte geworben, verpflichtet und geführt werden dürfen. Für besonders bedenklich halte ich, dass das Landesamt bei den Ermittlungen zum persönlichen Hintergrund von Trinkaus einen abgeänderten Forschungsbogen verwendet hat, bei dem die normalerweise vorgesehenen Karteiüberprüfungen nicht im Formular auftauchen, so insbesondere die BStU-Anfrage. Die Beweisaufnahme vor dem Ausschuss hat eine Vielzahl von Indizien, die dem Landesamt hätten bekannt sein können, ergeben, die dafür sprechen, dass Trinkaus für das MfS gearbeitet hat. Der letzte Beweis dafür konnte jedoch nie geführt werden. Ein starkes Indiz dafür stellt bereits das Anlegen von Kaderakten des MfS zum Ende der Schulzeit von Trinkaus, kurz vor dessen Verpflichtung zum Berufsoffizier sowie die spätere Vernichtung der Akten durch das MfS dar. Dieses Indiz wird verstärkt durch die bekannt gewordenen, sich widersprechenden Gründe, die zum Ausscheiden von Trinkaus aus der Armee führten. Hinzu kommt,
das Trinkaus bereits während seiner Offiziersausbildung eine Zusage für eine sehr gut dotierte Stelle beim Rat der Stadt Erfurt für den Bereich Öffentliche Versorgungswirtschaft vorlag. Indiziell wirkt auch, dass Trinkaus nach kurzer Zeit diese Stelle kündigte und dass er dann sofort weiter beim Rat der Stadt im Bereich der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger eingesetzt wurde, und das alles in den Jahren 88/89, also vor der Wende. Nicht zuletzt muss sein Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt mit den zu der Zeit bei der Stadt laufenden Überprüfungen auf eine Stasi-Belastung in Zusammenhang gebracht werden und kann somit auch als Indiz gesehen werden. Aus der Zusammenschau all dieser Gründe, meine Damen und Herren, gehe ich davon aus, dass Trinkaus zumindest zeitweise für dieses Amt gearbeitet hat. In § 3 des heute noch gültigen Thüringer Verfassungsschutzgesetzes ist geregelt, dass hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des MfS sowie Personen im Offiziersrang der ehemaligen bewaffneten Organe der DDR nicht für Aufgaben des Verfassungsschutzes herangezogen werden dürfen. § 3 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes ist allerdings auf V-Leute des ThLfV, die ehemals Mitarbeiter des MfS gewesen sind, nicht anzuwenden. Es steht also fest, dass der Anwerbung und Führung von derart belasteten V-Leuten durch das TLfV keine gesetzlichen Hindernisse entgegenstanden. Gerade aus diesem Grund ist eine politische Debatte über die Zulässigkeit des Einsatzes, meine Damen und Herren, derartiger Personen dringend erforderlich. Dies umso mehr, als die Beweisaufnahme ergeben hat, dass in der Sammlung der Dienstvorschriften des TLfV unter der Überschrift „Regelungen im TLfV zum Einsatz von Quellen“ ein Vermerk des Controllers vom 3. April 2002 zu finden ist, nach dem am 13. Februar 2002 in der Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission des Thüringer Landtags zu einem künftigen Einsatz von Quellen, die früher hauptamtlich für das MfS tätig gewesen sind, keine Einwände von der Kommission erhoben worden sein sollen. Man beachte bitte meine Wortwahl! An dieser Stelle ist aus meiner Sicht zu klären, ob der Präsident des Landesamtes das, was in dem Vermerk niedergelegt ist, richtig verstanden und zutreffend wiedergegeben hat. Selbst wenn dies der Fall wäre, ist aus meiner Sicht auf breiter parlamentarischer Basis zu dieser Frage zu debattieren und ggf. ein Konsens herbeizuführen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die in Berlin öffentlich gewordene sogenannte Dreksler-Affäre im Herbst 1998, als der damalige Berliner Innensenator Schönbohm zugegeben hatte, das Landesamt für Verfassungsschutz arbeitet mit weniger als einem halben Dutzend ehemaliger MfS-Mitarbeiter zusammen. Der damalige stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Herr Rupert Scholz, hat damals in der Presse - ich zitiere, Frau Präsidentin -, in der Zeitung vom 17.09.98 gesagt: „Die
ser Vorfall ist politisch nicht tragbar. Da kann auch eine Einzelfallprüfung nichts ändern.“ Das war Rupert Scholz 1998. Auch die SPD und die Opposition haben sich damals im Tagesspiegel vom 1. Januar 2000 und am 24. März 2000 zu Wort gemeldet und dieses Vorgehen als gruselige Vorstellung gebrandmarkt. Vor einer ins Auge gefassten Anmerkung einer belasteten V-Person sollte daher politisch geklärt sein, ob aus grundsätzlichen Erwägungen auf solche nachrichtendienstlichen Quellen verzichtet oder einer Informationsgewinnung um nahezu jeden Preis der Vorzug gegeben werden soll. Diese Debatte erscheint mir heute umso wichtiger, als der ehemalige § 3 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes sich im Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften nicht mehr wiederfindet.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch auf etwas hinweisen: Der Fall Trinkaus gibt aus meiner Sicht auch Anlass, die politische Debatte über die künftig in § 4 Abs. 5 des Thüringer Gesetzes zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften beschriebene Aufgabe, frühere fortwirkende, unbekannte Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungs- und Abwehrdienste der ehemaligen DDR im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufzuklären, wieder aufzunehmen. In den Verfassungsschutzberichten der vergangenen Jahre finden sich keine Informationen des Landesamtes, ob überhaupt und - wenn ja - mit welchem sachlichen und personellen Einsatz und welcher Intensität hier überhaupt Ermittlungen zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung geführt worden sind. Aus meiner Sicht sollte erneut über die Gründe und Ursachen dafür debattiert werden. Auch im Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission vom 14. April dieses Jahres ist in diesem Hohen Haus nichts über die Aufgabenerfüllung zu diesem Thema berichtet worden. Die Tatsache, dass die Aufgabe der Beobachtung der sogenannten fortwirkenden Strukturen vom Verfassungsschutz auch in das neue Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften übernommen wurde, deutet darauf hin, dass auch die Landesregierung vom Vorhandensein solcher Strukturen ausgeht.
Meine Damen und Herren, liebe Frau Präsidentin, eine letzte Bemerkung: Wer den Verfassungsschutz abschaffen will, ist blauäugig.
Doch, lieber Bodo Ramelow. Der Verfassungsschutz dient unserer Verfassung und damit unserer Freiheit.
Die Frage ist, mit welchen V-Leuten man arbeitet. Da sind Controlling und Sachverstand von größter Wichtigkeit. Fehler sollten dazu dienen, aus ihnen zu lernen und in Zukunft besser zu sein. Gleich nach der Auflösung des Verfassungsschutzes zu rufen, ist typisch für manche politischen Strömungen in unserem Land. Ein Unternehmer, meine Damen und Herren, schließt seine Firma auch nicht, nur weil ein Sicherheitsdienst versagt hat. Wenn er dies erkennt, wechselt er allenfalls die Leute aus und sucht nach Mängeln im System. Da bin ich bei Herrn Koppe, der im Moment nicht im Raum ist, der nämlich sagte: Stellt die Mängel schnellstens ab!
Meine Damen und Herren, ich hätte gern noch zwei, drei Minuten Zeit für ein Wort in eigener Sache, Frau Präsidentin. Es war mir vergönnt, ein Vierteljahrhundert Thüringer Parlamentarismus, deutschen Parlamentarismus zu erleben. Dies ist meine letzte Rede in diesem Hohen Hause. Es macht mich besonders stolz, gerade über diesen Punkt reden zu dürfen, meine Meinung äußern zu dürfen und auch auf die Dinge hinzuweisen, die uns auch künftig in unserem Lande beschäftigen werden. Es ist mir eine unheimlich große Ehre gewesen, seit einem Vierteljahrhundert für die deutsche Einheit gearbeitet zu haben, sie mit herbeizuführen, mitzuarbeiten am Aufbau unseres Freistaats. Ich denke, dafür bin ich meinem Herrgott ganz dankbar, dass er mich in diesem, meinem Leben an diese Stelle gestellt hat. Ich darf mich herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen bedanken, die mich 20 Jahre ertragen haben, geduldet, erduldet. Ich würde mich freuen, so denn in meinen Adern die nächsten 20 Jahre noch etwas Blut fließt, manche Begegnung zu haben. Es war immer wieder eine angenehme Berührung, Begegnung in unserem Haus.