Protokoll der Sitzung vom 18.07.2014

Der Beauftragte fand ein von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers erarbeitetes und vom Kreistag am 20. Dezember 2013 beschlossenes Haushaltssicherungskonzept vor. Dieses Konzept stellt für den Beauftragten eine wesentliche Arbeitsgrundlage dar. In Zusammenarbeit mit den Fachdiensten des Landratsamtes prüfte der Beauftragte, inwieweit das Haushaltssicherungskonzept umsetzbar ist. Die Prüfung hat ergeben, dass von den 14 im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Maßnahmen nicht alle in der zunächst vorgesehenen Weise realisiert werden können. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde dem Kreistag am 15. dieses Monats vorgestellt.

Zu Frage 3: Es wurden keine konkreten zeitlichen Vorgaben gemacht.

Es gibt keine Nachfragen. Demzufolge rufe ich jetzt die Anfrage des Herrn Abgeordneten Kemmerich, FDP-Fraktion, in der Drucksache 5/8010 auf.

Meister-Bafög kommt in Thüringen gut an

Aufgrund der Zeitlage komme ich direkt zu den Fragen. Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Landesregierung seit 2010 in Thüringen insgesamt gestellt und wie viele davon wurden genehmigt, abgelehnt bzw. noch nicht entschieden?

2. Welche Hauptablehnungsgründe werden in diesem Zusammenhang geltend gemacht?

3. Gibt es eine Altersgrenze bei der Antragstellung und wenn ja, welche Gründe bestehen für diese Regelung?

4. Warum ergibt sich für Antragsteller nicht die Möglichkeit, wiederholt das Meister-Bafög zu beantragen, bzw. ist dahin gehend eine Änderung des Gesetzes im Kontext der Förderung des lebenslangen Lernens vorgesehen?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Staschewski.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: In der Zeit vom 01.01.2010 bis 30.06.2014 wurden insgesamt 8.162 Erstanträge beim Thüringer Landesverwaltungsamt gestellt. Wie viele davon bewilligt oder abgelehnt wurden, lässt sich nicht feststellen, sondern lediglich, dass im vorgenannten Zeitraum insgesamt 7.404 Erstbewilligungs- und 618 Ablehnungsbescheide erlassen, mithin also 8.022 Entscheidungen über Erstanträge getroffen wurden. Dies ergibt sich daraus, dass auch im Jahr 2010 noch Anträge aus dem Jahr 2009 abschließend bearbeitet worden sind.

Zu Frage 2: Die Ablehnungsgründe werden statistisch nicht erfasst, so dass wir über ihre Häufigkeit keine Aussage treffen können.

Zu Frage 3: Nein.

Zu Frage 4: Im Sinne der Anfrage hat der Bundesgesetzgeber erfreulicherweise eine erneute Förderung im Rahmen des § 6 Abs. 3 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG, mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes vorgesehen. Gefördert wird nunmehr eine und nicht mehr die erste Aufstiegsfortbildung. Hat man bereits eine selbst oder anderweitig finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert, ist dies nicht mehr förderschädlich. Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD im Bund wurde eine Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes vereinbart. Ziel ist es, die Förderleistungen zu verbessern und die Fördermöglichkeiten zu erweitern. Im Sinne der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung ist beabsichtigt, Bachelorabsolventen und -absolventinnen den Zugang zur geförderten Aufstiegsfortbildung zu eröffnen, wenn sie entsprechende berufliche Erfahrungen vorweisen können. Dies ist dann der richtige Zeitpunkt, um mit dem Bund Aktualisierungs- und Novellierungsbedarfe zu besprechen.

Es gibt dazu offensichtlich eine Nachfrage.

Aus Ihren Zahlen in der Antwort geht hervor, dass es eine beachtliche Lücke zwischen Antragstellungen und genehmigten bzw. abgelehnten Fällen gibt. Wie erklären Sie sich diese?

(Staatssekretär Rieder)

Ich habe gesagt, dass diese 8.022 Entscheidungen, die im Zeitraum 01.01. bis 30.06. stattgefunden haben, nicht diejenigen sind, die sich auf die Anträge beziehen, die in diesem Zeitraum gestellt worden sind, sondern das läuft dann immer hinterher. Da sind auch noch Anträge dabei, die schon 2009 gestellt worden sind, aber dann erst im Zeitraum 01.01.2010 bis 30.06.2014 bearbeitet worden sind.

Apropos bearbeitet: Gibt es ein statistisches Mittel, wie lange eine Bearbeitung dauert?

Das weiß ich nicht. Das kann ich erfragen. Weil das im Landesverwaltungsamt geschieht, muss ich nachfragen.

Gut, das war die zweite Nachfrage. Weitere sehe ich nicht und ich rufe die Anfrage von Frau Abgeordneter Sparmberg, FDP-Fraktion, in der Drucksache 5/8019 auf.

Wohngebiet „Auf den Bergäckern“ in Legefeld

Seit mehreren Jahren gibt es - trotz unzähliger Bemühungen der Bürger vor Ort und vielen Bauanfragen - kein Vorankommen bei der Erschließung des Wohngebiets „Auf den Bergäckern“ in Legefeld. Die Erschließungsarbeiten sollte eine inzwischen in Insolvenz gegangene ortsansässige Baufirma ausführen. Eine Bürgschaft für die ausstehenden Erschließungsmaßnahmen war unter anderem im Jahr 2007 nicht zustande gekommen. Da die komplette Fertigstellung der noch notwendigen Erschließungsarbeiten bis dato nicht geschieht, kann zum einen das nachgefragte Bauland nicht verkauft werden, zum anderen verfällt das Gebiet und entwickelt nach Angaben der Bewohner Gefahrenpotenzial für Fußgänger.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung der aktuelle Sachstand bezüglich der Fertigstellung der noch notwendigen Erschließungsarbeiten im oben genannten Wohngebiet?

2. Was hat nach Kenntnis der Landesregierung die Stadt Weimar zur Veränderung der Umstände in Legefeld unternommen?

3. Welche Verhandlungen der Stadt mit welchem Ergebnis gab es nach Kenntnis der Landesregierung seither?

4. Gab es nach Kenntnis der Landesregierung Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter und wenn ja, konnte die Anregung der Einwohnerversammlung im Ortsteil Legefeld/Holzdorf, zumindest da, wo die Erschließung schon gezielt gesichert ist, weitere Baugenehmigungen für Bauwillige zu erteilen, umgesetzt werden?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Rieder.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sparmberg beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde ist der aktuelle Sachstand nicht bekannt.

Zu Frage 2: Die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat keine Kenntnis darüber, ob die Stadt Weimar etwas zur Veränderung der Umstände in Legefeld unternommen hat.

Zu Frage 3: Zwischen der Stadt Weimar und dem Erschließungsträger wurde im Jahr 1995 ein Erschließungsvertrag geschlossen und durch eine Erfüllungsbürgschaft gesichert. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Erschließungsträger teilte der Insolvenzverwalter der Stadt Weimar mit, dass er die weitere Durchführung der Erschließungsmaßnahme verweigere. Daraufhin machte die Stadt Weimar im Jahr 2007 ihre Ansprüche aus der Erfüllungsbürgschaft gerichtlich geltend. Das Verfahren endete im Oktober 2008 mit einem Vergleich. Die Beteiligten einigten sich auf die Zahlung eines Betrags in Höhe von 33.233,97 €.

Zu Frage 4: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat keine Kenntnis, ob weitere Baugenehmigungen erteilt wurden.

Es gibt keine weitere Nachfrage dazu, so dass ich die Anfrage des Herrn Abgeordneten Barth, FDPFraktion, in der Drucksache 5/8020 aufrufe. Die wird durch Frau Abgeordnete Hitzing vorgetragen.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Ausbildung zu Büchsenmachern und Graveuren in Suhl

In der Berufsfachschule für Büchsenmacher und Graveure im Staatlichen Berufsbildungszentrum

Suhl/Zella-Mehlis werden derzeit 15 Ausbildungsplätze „Staatlich geprüfter Büchsenmacher/geprüfte Büchsenmacherin“ und drei Plätze „Staatlich geprüfter Graveur/geprüfte Graveurin“ gemeinsam in dreijährigen Bildungsgängen angeboten.

Nach Information der örtlichen Handwerkerschaft werden im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Überlegungen angestellt, nach denen die Schulordnung zur Ausbildung der Graveure so geändert werden soll, dass dieses Angebot so nicht mehr bestehen bleiben kann. Es wurden deshalb Befürchtungen geäußert, dass damit auch die Ausbildung der Büchsenmacher in Gefahr gerät, da die Klasse dann unterfrequentiert wäre.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Änderungen werden diesbezüglich von der Landesregierung geplant?

2. Aus welchem Grund wurden diese Änderungen als nötig erachtet?

3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Qualität der gemeinsamen Ausbildung an der Berufsfachschule für Büchsenmacher und Graveure in Suhl und wie begründet sie diese?

4. Welche Maßnahmen wären nach Auffassung der Landesregierung geeignet, um die Büchsenmacherausbildung in der Berufsfachschule in Suhl auch nach einem eventuellen Wegfall der Ausbildungsplätze für Graveure zu erhalten?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Prof. Merten.

Vielen Dank, verehrte Frau Präsidentin. Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Barth, vorgetragen durch die hochverehrte Frau Abgeordnete Hitzing, wie folgt:

Gestatten Sie mir vielleicht zuvörderst eine Richtigstellung. Am Berufsschulzentrum Suhl/Zella-Mehlis werden in der Berufsfachschule (dreijährig) sowohl „Staatlich geprüfte Büchsenmacher“ und „Staatlich geprüfte Graveure“ ausgebildet, jedoch nicht in gemeinsamer Beschulung. Die theoretische Ausbildung der Graveure erfolgt in gemeinsamer Beschulung mit Graveuren in dualer Ausbildung am Standort Arnstadt. Die theoretische Ausbildung der Büchsenmacher findet am Standort Suhl statt, die praktische Ausbildung erfolgt für beide Berufe, jedoch getrennt, am Standort Suhl. Somit haben die Entwicklungen in den Ausbildungsbereichen keinen Einfluss auf die Klassenbildung im jeweils anderen Beruf.

Und nun zu Ihrer Anfrage:

Es ist mittelfristig keine Änderung der Thüringer Schulordnung für die Berufsfachschulen (dreijährig) geplant. Eine generelle Absenkung der Klassenmesszahlen in den Bildungsgängen der Wahlschulformen ist nicht vorgesehen. Zulassungen erfolgen als Einzelfallentscheidungen durch das TMBWK. Im Übrigen werden in beiden nachgefragten Bildungsgängen seit Jahren unterfrequentierte Klassen durch das TMBWK genehmigt, so auch für das Schuljahr 2014/2015.