Protokoll der Sitzung vom 26.05.2010

tales Display visualisiert, das den Anlagenertrag ständig anzeigt.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Damit rufe ich die nächste Anfrage auf, und zwar die der Frau Abgeordneten Rothe-Beinlich von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.

Schulen in freier Trägerschaft bei Gemeinschaftsschulen außen vor?

In der Pressekonferenz von Minister Christoph Matschie wurde am 5. Mai 2010 das "Konzept" der Thüringer Gemeinschaftsschule vorgestellt. Die Pilotphase der Thüringer Gemeinschaftsschule startet mit dem Schuljahr 2010/2011 und Bewerbungen sind ab sofort möglich. Für die erste Phase können bis zum 15. Juni 2010 Bewerbungen abgegeben werden. Antragsberechtigt sind laut Informationsblatt des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur die staatlichen Schulen. Diese Regelung lässt Schulen in freier Trägerschaft außen vor.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welche Grundlage bezieht sich die Regelung der alleinigen Zulassung von Bewerbungen staatlicher Schulen, wenn weder ein Konzept noch die Förder- bzw. Richtlinien für die Gemeinschaftsschule vorliegen?

2. Wie begründet die Landesregierung den Fakt, dass sich Schulen in freier Trägerschaft offenkundig nicht als Gemeinschaftsschulen bewerben dürfen und sieht sie dadurch nicht den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz gefährdet?

3. Gibt es bereits erste Interessensbekundungen von Schulen in freier Trägerschaft?

4. Beabsichtigt die Landesregierung die Pilotphase für Schulen in freier Trägerschaft zu öffnen und Kooperationen zwischen Schulen in freier Trägerschaft und staatlichen Schulen zu ermöglichen, wenn sich diese als Gemeinschaftsschulen bewerben wollen?

Diese Frage beantwortet Staatssekretär Prof. Merten.

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich wie folgt:

Zu Frage 1: Grundlage für die Bewerbung zur Teilnahme an der Pilotphase „Thüringer Gemeinschaftsschule im Aufbau“ sind die von dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 5. Mai 2010 veröffentlichten Bewerbungshinweise und -kriterien. Vor Inkraftsetzung der Thüringer Gemeinschaftsschule durch eine Änderung des Thüringer Schulgesetzes hat die genannte Pilotphase den Charakter eines Projektes zur Schulentwicklung.

Zu Frage 2: Nach Einführung der Thüringer Gemeinschaftsschule als neue Schulart im Wege der Änderung des Thüringer Schulgesetzes können auch Schulen in freier Trägerschaft als Gemeinschaftsschule genehmigt werden. Die Finanzierung wird - wie bei allen Schulen in freier Trägerschaft - im Wege der staatlichen Finanzhilfe erfolgen. Und ansonsten verweise ich auf meine Antwort zu Frage 1.

Zu Frage 3: Ja.

Zu Frage 4: Nein.

Ich nehme an, jetzt gibt es Nachfragen. Die Fragestellerin selbst.

Ja. Habe ich das richtig verstanden, es können sich eigentlich nur staatliche Schulen bewerben. Es können aber auch freie Schulen als Gemeinschaftsschulen genehmigt werden. Können Sie mir erklären, wie das angedacht ist?

Und zum Zweiten, ich habe gehört, dass zwar die Pilotphase nicht geöffnet werden soll, danach aber die Möglichkeit geschaffen werden soll, dass freie Schulen auch Gemeinschaftsschulen werden? Können Sie das bestätigen und wenn ja, wie soll das aussehen? Wenn nein, warum nicht?

Ja. Ich antworte in umgekehrter Reihenfolge zu Frage 2: Ja. Genau das habe ich gesagt. Ich habe auch eben in meinen Antworten ausgeführt, dass an der Pilotphase Schulen in freier Trägerschaft nicht teilnehmen, aber bei der Einrichtung von Gemein

schaftsschulen auch Schulen in freier Trägerschaft, wenn das Gesetz vorliegt, tatsächlich die aktive Beteiligung möglich ist.

Zu Frage 1: Jetzt überlege ich gerade. Also ich will es einmal so formulieren: Es gibt weder rechtliche Gründe, die eine Beteiligung der freien Träger an der Pilotphase Gemeinschaftsschule vorschreiben, noch Gründe, die es verbieten. Aber grundsätzlich können Schulen in freier Trägerschaft Gemeinschaftsschulen als Ersatzschulen erst dann führen, wenn die Schulen im Thüringer Schulgesetz als staatliche Schulen bestehen oder vorgesehen sind. Das ist bis dato noch nicht der Fall.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Demzufolge rufe ich nun die Anfrage des Herrn Abgeordneten Kubitzki, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/972 auf.

Europa-Service-Netzwerk in Thüringen

Im Rahmen der diesjährigen JUMP Europa Tour traten auch die Thüringer Europa-Service-Büros als Berater und Gesprächspartner für Jugendliche auf. Die Vertreter der Europa-Service-Büros informieren und beraten die jungen Menschen über Möglichkeiten, in Europa zu lernen, sich weiterzubilden, zu arbeiten und zu leben. Sie vermitteln junge Menschen in geförderte Lernaufenthalte und Praktika in Europa, initiieren und beantragen eigene Projekte und begleiten Bildungseinrichtungen und Unternehmen bei ihren europäischen Projektanträgen. Dabei stehen das Vernetzen und die Unterstützung beim Aufbau von Kooperationen innerhalb Europas im Vordergrund.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Wirksamkeit der Europa-Service-Büros in Suhl, Erfurt, Nordhausen und Gera hinsichtlich der Förderung des Europagedankens bei jungen Menschen?

2. Wie und in welcher Höhe erfolgt die Finanzierung der Europa-Büros (bitte Angabe der zum Ein- satz kommenden ESF-, Bundes- und Landesmittel nach Jahresscheiben 2007- 2013)?

3. Welcher Förderzeitraum wurde für das EuropaNetzwerk generell bewilligt und welche Förderdauer gilt für die einzelnen Europa-Büros?

4. Beabsichtigt die Landesregierung die Weiterführung der vier Thüringer Europa-Service-Büros nach Ablauf der derzeitig bewilligten Förderdauer

und unter welchen Voraussetzungen und Kriterien ist die Verlängerung der Projekte für die Landesregierung vorstellbar?

Die Frage beantwortet Herr Staatssekretär Staschewski.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitzki für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Thüringer Europa-Service-Büros werden gefördert, um im Rahmen der transnationalen Aktivitäten Information, Beratung, Personalaustausch, Vermittlung und Qualifizierung im Kontext europaweiter Verbesserung von Bildung und Beschäftigung zu gewährleisten. Eine Aufgabe ist dabei, junge Menschen über Möglichkeiten zu informieren und zu beraten, in Europa zu lernen, sich weiterzubilden und zu arbeiten. Sie vermitteln geeignete Angebote für Thüringer im europäischen Ausland und für Interessenten anderer europäischer Regionen in Thüringen. Die bisherigen Erfahrungen bestätigen, dass der Europagedanke bei jungen Menschen durch die persönliche Begegnung und die im Ausland gesammelten Kenntnisse und Erfahrungen in besonderer Weise gefördert wird. Die Wirksamkeit der Europa-Service-Büros zur Erreichung dieses Ziels wird von der Landesregierung als sehr hoch eingeschätzt.

Zu Frage 2: Die Europa-Service-Büros werden insgesamt mit 2.446.922 € öffentlichen Mitteln finanziert. Davon kommen 2.175.864 € aus Mitteln des ESF und 217.058 € aus Landesmitteln. Die Bewilligung der Projekte erfolgte im Jahr 2008.

Zu Frage 3: Das Europanetzwerk beruht auf einer Vereinbarung der einzelnen Europa-Service-Büros ohne gesonderte Bewilligung. Die Europa-ServiceBüros in Suhl, Erfurt und Gera haben ihre Arbeit am 1. Januar 2008 aufgenommen, das Büro in Nordhausen am 1. Februar 2008. Die Projekte wurden bis zum 31. Dezember 2010 bewilligt.

Zu Frage 4: Die Landesregierung beabsichtigt, die Weiterführung der vier Thüringer Europa-ServiceBüros zu ermöglichen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und des lebenslangen Lernens sowie der Qualifizierungsberatung sowie ausreichende Haushaltsmittel können

die Projekte in der Förderperiode 2007 bis 2013 weiterhin gefördert werden.

Es gibt eine oder zwei Nachfragen durch den Fragesteller selbst.

Ja, ich bin bescheiden. Eine Nachfrage: Die Europabüros sind ja in verschiedenen Trägerschaften. Ist den Trägern die Möglichkeit bekannt, diese Forderung weiter zu beantragen, bzw. ist das schon geschehen?

Ich gehe davon aus, dass es bekannt ist, kann aber hier zusichern, falls da Bedarf ist, können wir natürlich auf jeden Fall erst einmal eine Information an die Träger senden.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Herr Staatssekretär, ich kann Ihnen schon einmal sagen, Herr Abgeordneter Adams hat die Frage in Drucksache 5/994 zurückgezogen. Sie müssten diese dann beantworten, demzufolge entfällt das. Die nächste Frage ist die der Frau Abgeordneten Sojka, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 5/978. Diese trägt Frau Abgeordnete Hennig vor.

Schulnetzplanungen verschoben - organisatorische Veränderungen ohne Kreistagsbeschlüsse?

Derzeit werden Schulnetzplanungen seitens der Schulträger, wie im Landkreis Sonneberg, mit dem Verweis auf die bevorstehende Novellierung des Thüringer Schulgesetzes verschoben (siehe „Freies Wort“ vom 10. Mai 2010). Trotzdem wird durch Landräte versucht, schulorganisatorische Änderungen vorzunehmen, um Klassenstufen an anderen Orten zu beschulen, Schulteile zu schließen oder mit Verweis auf fehlende Sanierungsmittel ganze Schulen zu schließen. Zum Teil werden dabei die zuständigen Gremien (Bildungsausschüsse bzw. Kreis- tage) mit dem Verweis auf schulorganisatorische Änderungen nicht einbezogen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Entscheidungsbefugnis haben Schulleiter bei der Änderung der Schulorganisation und sind dazu zwingend die Schulkonferenzen anzuhören? Wie begründet die Landesregierung ihre

Auffassung?

2. Sind Änderungen der Schulorganisation durch den Schulträger nach § 41 des Thüringer Schulgesetzes "Schulnetzplanung" durch Beschluss der Gremien der Schulträger (Stadträte, Kreistage) zu untersetzen?

3. Ist die Verlegung einer gesamten Klassenstufe, die auch Auswirkungen auf die Organisation des Schülertransportes hat, nach Auffassung der Landesregierung eine schulorganisatorische Maßnahme oder handelt es sich um eine Änderung der Schulnetzplanung, die eines Beschlusses von Kreistag bzw. Stadtrat bedarf?

4. Ist das Schließen eines Schulteils einer Schule in einem Ort mit anschließendem Umzug in einen anderen Ort nur eine innerschulische organisatorische Maßnahme, die keines Gremienbeschlusses bedarf? Wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?

Diese Frage beantwortet Staatssekretär Prof. Merten.

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sojka, vorgetragen durch die Abgeordnete Hennig, beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: