Protokoll der Sitzung vom 26.05.2010

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sojka, vorgetragen durch die Abgeordnete Hennig, beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Schulleiter führt die äußeren Schulangelegenheiten in enger Zusammenarbeit mit dem Schulträger, § 33 Thüringer Schulgesetz. Das betrifft beispielsweise schulorganisatorische Maßnahmen, die mittel- bis langfristig zum Wegfall von Schulteilen führen, gegebenenfalls auch Schülerbeförderungskosten verursachen, § 4 Thüringer Schulfinanzierungsgesetz, oder die in der Zuständigkeit des Schulträgers liegenden Angelegenheiten berühren, § 3 Abs. 2 Thüringer Schulfinanzierungsgesetz. Der Schulkonferenz ist unter anderem insbesondere Gelegenheit zu einer vorherigen Stellungnahme zu geben zu Maßnahmen, die die Veränderung der Schulorganisation bestehender Schulen berühren.

Zu Frage 2: Ja.

Zu Frage 3: Die Verlegung einer ganzen Klassenstufe ist eine innerschulorganisatorische Maßnahme, in die der Schulträger zwar mit einzubinden ist, aber die nicht zwangsläufig mit einem Stadtrats- bzw. Kreistagsbeschluss zu unterlegen ist. Eine solche Maßnahme stellt keine Veränderung der äußeren

Schulorganisationen im Sinne der §§ 13, 14 des Thüringer Schulgesetzes dar.

Zu Frage 4: Nein. Die Aufhebung eines Schulteils, der an einem anderen als dem originären Schulstandort geführt wird, ist eine Maßnahme zur Veränderung der Schulorganisation bestehender Schulen.

Es gibt dazu eine oder zwei Nachfragen aus der Mitte des Hauses, weil die Fragestellerin selbst nicht da ist.

Zwei. Unter welchen Voraussetzungen ist der Kreistag bzw. der Stadtrat bei kreisfreien Städten, wann über welche Veränderungen beim Schulnetz zu unterrichten bzw. einzubeziehen? Das ist die erste Frage. Die zweite Frage: Kann die Zustimmung des Ministeriums versagt werden, wenn die Anforderungen gemäß § 41 Abs. 1 bis 3 des Thüringer Schulgesetzes nicht erfüllt wurden bzw. Gremienbeschlüsse nicht eingeholt oder missachtet worden sind?

Zur Schulnetzveränderung: Grundsätzlich sind alle Schulnetzveränderungen durch Beschluss zu unterlegen, durch Kreistagsbeschluss. Und zu § 41 Abs. 3 bitte ich um Nachsicht, dass ich das Gesetz jetzt nicht vollständig im Wortlaut im Sinn habe, da würde ich Ihnen gerne die Antwort dann schriftlich zukommen lassen.

Es kann keine weiteren Nachfragen geben.

Gut, danke.

Ich rufe jetzt die Anfrage des Abgeordneten Kowalleck, CDU-Fraktion, in der Drucksache 5/979 auf. Herr Abgeordneter Kowalleck geht jetzt einmal an das Mikrofon.

Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Strecke Saalfeld-Lichtenfels - Drohende Schließung des Haltepunkts Marktgölitz bzw. Unterloquitz

Seit Bekanntwerden der Pläne der Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH, einen der beiden Haltepunkte Marktgölitz bzw. Unterloquitz zu schließen, um die angestrebten Gesamtfahrzeiten im Rahmen einer optimierten Fahrplankonzeption zu realisieren, wird das Thema in der Region nachhaltig diskutiert. Nach aktuellen Informationen soll nun der Bahnhalt Marktgölitz ab Dezember 2011 geschlossen werden. Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Gründe erfordern zwingend die Schließung eines Haltepunktes in der Gemeinde Probstzella und woraus ergibt sich die Notwendigkeit der Zeiteinsparung in einer Größenordnung von zwei Minuten?

2. Wurden alle Haltepunkte der Strecke SaalfeldLichtenfels mit gleichen Kriterien bewertet und in die Entscheidungsfindung einbezogen?

3. Welche Ersatzangebote (ÖPNV) sind vorgesehen, sollte es zur Schließung eines Haltepunkts kommen?

4. Was beinhaltet die optimierte Fahrplankonzeption und welche Verbesserungen für die hiesige Region sind damit verbunden?

Es antwortet Frau Staatssekretärin Dr. Eich-Born.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kowalleck beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Gemeinsam mit dem bayerischen Aufgabenträger wurde das sogenannte E-Netz Franken im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens neu vergeben. In diesem Zusammenhang soll ein neues Fahrplankonzept umgesetzt werden, bei dem unter anderem neue Direktverbindungen von Saalfeld nach Bamberg und von Jena nach Nürnberg entstehen. Diese verlängerten Linien sollen weiterhin attraktive Reisezeiten sowie Anschlüsse in den Knotenbahnhöfen erhalten. Hierfür sind bestimmte Fahrzeiten erforderlich, die wiederum von der vorhandenen Infrastruktur und der Geschwindigkeit der eingesetzten Fahrzeuge

abhängen. Ebenso muss auf einen wirtschaftlichen Fahrzeugeinsatz geachtet werden. Im Rahmen der Fahrplanerarbeitung wurde festgestellt, dass zur Gewährleistung dieser Vorhaben neben verschiedenen anderen Maßnahmen einer der drei Halte in der Gemeinde Probstzella aufgegeben werden muss. Ein Halt kostet bedingt durch die eigentliche Haltezeit sowie die erforderlichen Brems- und Beschleunigungszeiten etwa zwei Minuten Fahrzeit.

Zu Frage 2: Ja, ausgewertet wurden dabei insbesondere die durchschnittliche Fahrgastnachfrage, das vorhandene alternative ÖPNV-Angebot sowie die Lage der Zugangsstelle zum Ort. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien wurde zwischenzeitlich entschieden, dass innerhalb der Gemeinde Probstzella der Halt Marktgölitz aufgegeben wird.

Zu Frage 3: Der Ortsteil Marktgölitz wird derzeit neben dem Schienenpersonennahverkehr mit werktäglich sieben Buspaaren des Regionalverkehrs bedient. Um die Auswirkungen durch die Aufgabe des Halts Marktgölitz zu verringern, wurde gemeinsam mit dem zuständigen Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr eine bedarfsgerechte Anpassung des Regionalbusverkehrs vereinbart. Es wird eingeschätzt, dass zwei zusätzliche Busleistungen sowie Bedarfsangebote an den Wochenenden erforderlich sind. Die Landesregierung wird den Aufgabenträger hierbei mit einer Anschubfinanzierung unterstützen.

Zu Frage 4: Durch die neuen Linienführungen wird das für die Gemeinde Probstzella neue direkte Fahrmöglichkeiten nach Jena, Bamberg und Nürnberg ergeben. Die Reisezeit zwischen Probstzella und Jena verkürzt sich um 20 Minuten auf 55 Minuten. Zum Einsatz kommen neue und moderne elektrische Fahrzeuge, die barrierefrei ausgestattet sind. Zur weiteren Attraktivitätssteigerung soll direkt am Bahnhof Probstzella ein neuer ÖPNV-Verknüpfungspunkt errichtet werden, der neben kurzen Wegen auch die Erreichbarkeit für mobilitätseingeschränkte Personen verbessern wird. Diese Maßnahme soll vom Freistaat mit 460.000 € gefördert werden. Daneben werden im Jahr 2010 weitere Maßnahmen umgesetzt, die sowohl die Aufenthaltsqualität am Bahnhof als auch die Anschlussbeziehungen zwischen Bus und Bahn verbessern.

Ich sehe, es gibt eine Nachfrage, Frau Abgeordnete. Es gibt eine Nachfrage, Frau Staatssekretärin.

Frau Staatssekretärin, Sie erwähnten die neuen interessanten Verbindungen zwischen Bamberg,

Saalfeld, Jena. Ergänzen Sie das jetzige ICE-Angebot oder sind sie schon vorausschauend für den Wegfall dieser schnellen Verbindung mit in Erwägung gezogen?

Ich würde antworten sowohl als auch.

Danke, Frau Staatssekretärin. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Siegesmund, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in der Drucksache 5/992, vorgetragen in Vertretung.

Finanzielle Situation von freiberuflich tätigen Hebammen in Thüringen

Ab dem 1. Juli 2010 soll die Haftpflichtprämie für Hebammen auf jährlich rund 3.700 € erhöht werden. Damit steht zu befürchten, dass viele freiberuflich tätige Hebammen ihre wohnortnahe Arbeit in der Geburtshilfe aufgeben müssen. Das Flächenland Thüringen ist aufgrund der demographischen Entwicklung im Vergleich mit anderen Bundesländern in Zukunft noch stärker auf Hebammen angewiesen, die für ihre Tätigkeiten vor, während und nach der Geburt adäquat bezahlt werden. Deshalb würde es unser Bundesland besonders treffen, wenn Hebammen aufgrund ihrer finanziellen Situation aufgeben müssten und diese Angebote wegfallen würden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der bisher geleisteten qualitativen und quantitativen Arbeit und der zukünftigen Arbeit der freiberuflich tätigen Hebammen in Thüringen zu?

2. Wie bewertet die Landesregierung das Scheitern der Verhandlungen zwischen dem Deutschen Hebammenverband und Krankenkassen um den "Ausgleich der Haftpflichtprämienerhöhung"?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, trotz der gescheiterten Verhandlungen auf Landesebene eine Lösung zu finden, die von den in Thüringen arbeitenden freiberuflich tätigen Hebammen eine in angemessener Relation zu ihrem Einkommen stehende Haftpflichtprämie verlangt?

4. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zu ergreifen, um eine flächendeckende Versorgung von Frauen mit Hebammenhilfe in Thüringen sowie die weit gefächerten Angebote von Geburtshilfe

außerhalb von Kliniken aufrechtzuerhalten?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Frau Ministerin Taubert, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Siegesmund wie folgt.

Zu Frage 1: Freiberuflich tätige Hebammen leisten gemeinsam mit den Fachärzten für Gynäkologie und Geburtshilfe einen entscheidenden Beitrag für die Gesundheit von schwangeren Frauen und ihren ungeborenen Kindern sowie Müttern und Kindern. Deswegen habe ich auch vor Kurzem selbst einer Tagespresse gegenüber betont, freiberufliche Hebammen sind für viele Frauen in Thüringen eine unverzichtbare Stütze vor, während und nach der Geburt. Sie müssen deshalb auch in Zukunft eine gesicherte Finanzbasis haben. Freiberufliche Hebammen unterstützen zudem als Familienhebammen Mütter und Väter mit besonderem Hilfebedarf wirkungsvoll. Sie beraten in Fragen der Ernährung, bei Stillproblemen, bei Schreibabys und vermitteln weiterführende Hilfen, wenn dies von der Familie gewünscht wird. Familienhebammen leisten so auch einen wirksamen Beitrag zum Kinderschutz. Freiberuflich tätige Hebammen sind damit unverzichtbarer Bestandteil einer qualitativ hochwertigen medizinischen und sozialmedizinischen Versorgung von Frauen, Kindern und Familien in unserem Freistaat.

Zu Frage 2: Die Vergütung für freiberuflich tätige Hebammen wird seit dem Jahr 2007 im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung zum Vertrag nach § 134 a Sozialgesetzbuch V zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den Berufsverbänden der Hebammen auf Bundesebene für das gesamte Bundesgebiet geregelt. Mir ist bekannt, dass die freiberuflich tätigen Hebammen mit dem Ziel, die gestiegenen Sätze für die Haftpflichtversicherung über höhere Entgelte bei den Krankenkassen zu refinanzieren, zu der zum 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Vergütungsregelung neue Verhandlungen mit dem Vertragspartner Spitzenverband Bund aufgenommen haben. Das Scheitern dieser Verhandlungen zwischen den vorgenannten Vertragsparteien ist außerordentlich bedauerlich. Eine Bewertung des Scheiterns steht aufgrund der Nichtteilnahme der Thüringer Landesregierung jedoch nicht zu. Der zu erwartende Schiedsspruch im Rahmen des laufenden Schiedsamtsverfahrens

wird dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt und kann nur von diesem beanstandet werden. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.

Zu Frage 3: Zu Ihrer Frage, welche Möglichkeiten die Landesregierung sieht, trotz der gescheiterten Verhandlungen auf Landesebene eine Lösung zu finden, die für die in Thüringen arbeitenden freiberuflich tätigen Hebammen eine in angemessener Relation zu ihrem Einkommen stehende Haftpflichtprämie garantiert, darf ich auf die soeben getätigten Ausführungen verweisen. Diese machen deutlich, dass die Vergütungsvereinbarung für freiberuflich tätige Hebammen zwischen den Partnern der Selbstverwaltung auf Bundesebene getroffen wird. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat keine Möglichkeit, in die Verhandlungen der Selbstverwaltung auf Bundesebene einzugreifen.

Zu Frage 4: Dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit liegen keine Informationen zu einem Hebammenmangel in Thüringen vonseiten der Thüringer Bürgerinnen vor. Insbesondere sind keine Defizite bei der Betreuung von Geburten außerhalb von Kliniken bekannt. Ich will am Rand sagen, dass 95 Prozent der Frauen sich entscheiden, stationär oder auch ambulant im Krankenhaus zu entbinden, so dass nur 5 Prozent im Geburtshaus entbinden. Die Anzahl der freiberuflich tätigen Hebammen ist gemäß der Angabe des Thüringer Landesamts für Statistik seit 2001 gestiegen. Betrug ihre Zahl im Jahr 2001 215, so waren im Jahr 2008 282 freiberuflich tätige Hebammen tätig. Unter der Federführung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit wurden in Ergänzung eines gemeinsamen Berichts der Jugend- und Familienministerkonferenz und der Gesundheitsministerkonferenz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Gesundheitswesen Vorschläge erarbeitet, die mit Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz im März 2010 zusammen mit dem Bericht dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt wurden. Das Bundesministerium für Gesundheit wurde dabei aufgefordert, den im Bericht und den ergänzenden Vorschlägen aufgezeigten Änderungsbedarf in einer länderoffenen Arbeitsgruppe weiter zu erörtern und die erforderlichen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen bis zum Jahr 2011 zu veranlassen. Zu den Vorschlägen gehört auch die Überprüfung der Regelungen zu Hebammenleistungen auf ihren Änderungsbedarf, insbesondere auch mit Blick auf die zunehmende Bedeutung des Tätigkeitsfeldes der Familienhebammen. Nach meiner Kenntnis will das Bundesministerium für Gesundheit zunächst den maßgeblichen Berufsverbänden der Hebammen und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen Gelegenheit zur

Stellungnahme geben. Auch hier müssen wir das Ergebnis abwarten. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke, Frau Ministerin. Es gibt eine Nachfrage der Abgeordneten Schubert.

Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Hausgeburten es in Thüringen gibt und ob es hier eine gleichbleibende Zahl gibt oder eine Steigerung?

Das kann ich Ihnen so nicht sagen. Das ist mir nicht bekannt.

Danke. Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner von der Fraktion der FDP in Drucksache 5/993.

Danke, Herr Präsident.