Würden Sie mir zustimmen, dass gerade bei behinderten Kindern es sehr wichtig ist, ein sich über eine längere Zeit aufbauendes Vertrauensverhältnis und eine Öffnung gerade im beschulten Bereich des Kindes für die Außenwelt herbeizuführen? Glauben Sie gerade unter der Prämisse der Verkürzung des Zivildienstes, dass Zivildienstleistende überhaupt über genügend Zeit verfügen, dieses Vertrauensverhältnis aufbauen zu können?
Im besten Fall, Herr Dr. Hartung, nutzen Jugendliche dieses freiwillige soziale Jahr und den Zivildienst auch, um sich für ein Berufsfeld zu interessieren und vielleicht ergibt sich dann bei Begeisterung für dieses Tätigkeitsfeld auch eine Anstellung bzw. eine weitere Arbeit in diesem Bereich.
Danke. Würden Sie dann sagen, dass ein Zivildienstleistender nur dann sachdienlich in dieses Tätigkeitsfeld eingesetzt ist, wenn er vor Beginn seines Zivildienstes schon weiß, dass er dort weiter
Das ist genau das Gegenteil von dem, was ich Ihnen gerade geantwortet habe. Viele machen das, weil sie Interesse haben und werden dann in ihrem Interesse hoffentlich bestätigt. Danke.
Das Wort hat jetzt Abgeordnete Carola Stange für die Fraktion DIE LINKE. Vielen Dank noch einmal, Frau Meißner.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, bis vor wenigen Minuten, bis zu dem Moment, wo Frau Meißner hier an das Pult trat, hatte ich den Eindruck, wir sind uns hier in der Mitte des Hauses gemeinsam einig, dass wir über das Thema Schulbegleiter, Herr Mohring, ordentlich in dem Ausschuss diskutieren können. Frau Meißner, was Sie hier abgelassen haben, disqualifiziert Sie als Ausschussvorsitzende im Sozialausschuss.
Sie sollten in den kommenden Monaten nicht wieder die UN-Konvention für Menschen mit Behinderung nur Ansatzweise ins Wort nehmen.
An der Stelle wollte ich Frau Kanis danken, denn Sie sagte, wir können im Ausschuss, im Sozialausschuss und im Kultusausschuss gemeinsam über unseren Antrag reden. Ja, das wollen wir. Ich denke, das Kind steht im Mittelpunkt dieses Antrags und nicht die hier aufgeführten verschiedenen Ausflüchte, warum alles nicht geht.
Wenn Sie sich die Mühe gemacht hätte, Frau Meißner, wirklich die Mühe gemacht hätten, die Veranstaltung, von der wir vorher bereits sprachen, am
24. April dieses Jahres hier im Haus zu besuchen, hätten Sie erlebt, dass es den Fachleuten, die sich darüber unterhalten haben, nicht darum geht, als Integrationsbegleiter oder Schulbegleiter Toilettengänge oder das Windelnwechseln in den Fordergrund zu stellen, sondern es geht um eine qualifizierte Arbeit am Kind für das Kind als Bindeglied zwischen Pädagogen, Kind und Schulbegleiter. Darum geht es und um nichts weiter.
Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Prof. Mertens, Ihren Vortrag, Ihren Bericht, den Sie uns gegeben haben, haben wir mit Interesse verfolgt und wir haben ähnliche Argumente, ähnliche Dinge bereits am 24. April zu der bereits erwähnten Veranstaltung gehört. Ich glaube schon, dass Sie, wenn Sie noch einmal auf unseren Antrag in Drucksache 5/960 schauen, auf diesen Punkt 2, genau erkennen würden, dass es uns nicht um die gesetzlichen Rahmenbedingungen geht, die im SGB VIII oder im SGB XII formuliert sind, sondern es geht genau um Rahmenbedingungen für den Einsatz von Schulbegleitern. Die haben wir hier mehrfach diskutiert, sie sind mehrfach von den Kolleginnen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP angesprochen worden, weil es eben nicht darum geht, nur Windeln zu wechseln oder die Toilettengänge vorzubereiten, sondern es geht um eine qualifizierte Arbeit der Schulbegleiter dahin gehend, dass sie mehr machen, dass sie im Prinzip den Verbindungsmann, die Verbindungsfrau darstellen zwischen dem Kind, dem Elternhaus, der Schule - darum geht es uns.
Wir haben überlegt, ob der Vergleich angemessen ist, aber er ist wohl angemessen. Es geht darum, dass wir einen Beruf, also eine gemeinsame Berufsfindung und Berufsanerkennung des Schulbegleiters brauchen, weil genau dies von den Fachleuten zu dieser Veranstaltung gefordert worden ist. Wir sollten es nicht einfach damit abtun, dass es vollkommen unterschiedliche Ansprüche der Kinder gibt, sondern, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Krankenschwester ist auch ein ausgebildeter Beruf und eine Krankenschwester hat auch im Laufe ihres Lebens mit unterschiedlichen Krankheiten zu tun.
In diesem Zusammenhang sage ich noch einmal: Wir brauchen die Diskussion über professionelle Standards, über einheitliche Richtlinien, so wie es in unserem Antrag steht. Wir brauchen unsere Auseinandersetzung über Qualifizierungs- und Fortbildungsmöglichkeiten, damit genau die Arbeit professionell hochwertig erfüllt wird. Ich sage noch einmal: Das
Hin- und Hergeschiebe, ob nun das Sozialamt zuständig ist oder das Jugendamt - genau dieses Hin- und Hergeschiebe macht es doch den Eltern so schwer, den Antrag auf Schulbegleiter auch durchzusetzen. Wie oft ist es denn in der Praxis so - und davon haben wir erfahren und auch in den Veranstaltungen erfahren -, dass aufgrund von vielleicht finanziell knappen Kassen in den Landkreisen und kreisfreien Städten diese Schulbegleiter nicht bewilligt werden oder nur für wenige Monate bewilligt werden. Hier muss ich noch mal auf Frau Kollegin Meißner zurückkommen: Ein Kind, das einen Schulbegleiter benötigt, benötigt diesen nicht nur wenige Monate, sondern auch, wenn es sein muss, bis zum Abitur.
In diesem Zusammenhang braucht es auch einheitliche Standards. Werte Kolleginnen und Kollegen, die UN-Konvention, und das haben wir heute mehrfach gehört, sagt in Artikel 24 genau, dass die gemeinsame Beschulung von Kindern mit Behinderungen und nicht behinderten Kindern die Normalität werden muss. Also heißt das auch für uns in Thüringen, eine gemeinsame Inklusion muss gelebt werden und dafür brauchen wir auch unter anderem die Diskussion zu diesem Antrag, den wir Ihnen vorgelegt haben, um diese Inklusion in Thüringen mit Leben zu erfüllen. Ich will noch mal auf die Punkte 3 und 4 eingehen. Warum müssen wir uns denn immer das Leben so schwer machen und uns eigentlich erklären, was nicht geht. Natürlich haben die Eltern einen Anspruch nach dem SGB I, wo man Beratung erfährt. Aber wie viele Eltern sind denn gar nicht in der Lage zu wissen, wie viele Sozialgesetzbücher es gibt und in welchen Sozialgesetzbüchern von I bis XII welche gesetzlichen Regelungen verankert sind.
Das schafft auch keine Kindergärtnerin, den Eltern genau diese Beratung zu geben, wo sie nach welchen Paragraphen beim Jugendamt oder beim Sozialamt welche Anträge stellen. Lassen Sie uns doch einfach gemeinsam für die Eltern und damit im Interesse der behinderten Kinder so eine gemeinsame Stelle einrichten, denn nichts ist doch schlimmer, als mit dem Nichtwissen der Eltern im Prinzip auf Kosten der Entwicklung der Kinder vielleicht auch Geld zu sparen.
In diesem Sinne noch einmal unser Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit federführend und an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Wir werden sicher, wenn der Antrag zurückkommt, entsprechende Lösungsvorschläge hier vorliegen haben, damit inklusive Bildung in Thüringen nicht so ein Schwänzchen,
Vielen Dank, Frau Stange. Aus gegebenem Anlass darf ich Sie darauf hinweisen, dass wir doch einen gepflegten Umgang auch in der Sprache praktizieren sollten. „abgelassen haben“ erfüllt zwar noch nicht den Tatbestand eines Ordnungsrufes, ist aber kurz davor. Ich möchte darum bitten, dass wir auch an dieser Stelle vernünftig miteinander umgehen.
Es gibt eine weitere Wortmeldung. Es ist die Wortmeldung des Abgeordneten Dr. Voigt von der CDUFraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Stange, ich muss schon gestehen, das ist eine Form, die halte ich einfach für infam, sich hier hinzustellen, nur weil Ihre eigene Meinung hier von jemand anderem nicht so geteilt wird, dem etwas abzusprechen, dass er die Qualifikation hat, ein Problem einzuschätzen, das finde ich, ist, gelinde gesagt, eine Unterschätzung intellektueller Qualitäten von anderen Menschen. Das gehört sich einfach nicht.
Ich glaube, dass Frau Meißner zu Recht auf eine inhaltliche Problemstellung hingewiesen hat, die wir doch auch inhaltlich tatsächlich hier diskutiert haben. Ich finde, das kann man nicht absprechen, denn die erste Fragestellung ist doch: Wie ist die Scharnierfunktion zwischen den unterschiedlichen Trägern herzustellen? Da möchte ich Sie einfach mal einladen und bitten, sehen Sie sich doch mal bitte die Realität in unserem Freistaat an. Wenn Sie dort in die Landkreise gehen, dann gibt es eine ganz unterschiedliche Trägerlandschaft, die auch mit unterschiedlichen Antworten darauf reagiert. Gehen Sie zum Beispiel mal zu Querwege nach Jena. Schauen Sie sich mal an, wie das dort organisiert ist, da werden Sie vielleicht feststellen, dass bestimmte Dinge, die in Ihrem Antrag stehen, schon von den Trägern durchaus erfüllt werden. Deswegen sprechen Sie doch bitte Leuten, die sich damit auseinandergesetzt haben, nicht die Auseinandersetzung mit den inhaltlichen Fragestellungen ab.
Das Zweite, das Denken vom Kind aus ist doch ein Aspekt, der in allen Wortmeldungen zum Tragen gekommen ist. Nur die Schlussfolgerungen, die man daraus ziehen kann, können durchaus unterschiedliche sein. Das ist auch purer Menschenverstand, wenn wir gut ausgebildete Förderschulen im Freistaat haben, die mit viel Geld auch auf den Weg gebracht worden sind, wo das Personal, was Sie auch einfordern, hervorragend geschult worden ist, um mit den Kindern umzugehen, wenn wir diese Förderschulen dann auch stärken wollen, dann ist das auch eine Form der Unterstützung für die Kinder, das ist aber gleichzeitig keine rote Karte für die Integration, denn beides muss gelebt werden, aber wir brauchen die Vielfalt in den Angeboten. Ich glaube, das muss auch gelten und das ist die Position der CDU-Fraktion. Schönen Dank.
Herr Voigt, auch ich kenne die Arbeit vom Querwege-Verein und ich kenne auch die Arbeit, die meine Einrichtungen seit 2003 leisten. Ich kenne die täglichen Probleme, denen die Eltern bei dieser Problematik ausgesetzt sind. Ich kenne auch das, wie sich das in Thüringen entwickelt hat. Das ist positiv, aber wir wollen das, was bei dieser positiven Entwicklung als Missstände jetzt noch teilweise vorhanden ist, verbessern. Wir wollen den gemeinsamen Unterricht stärken. In der Diskussion geht es jetzt gar nicht um Förderschulen, es geht ganz einfach darum, dass die Integrationshelfer, Schulbegleiter als ein Bestandteil des gemeinsamen Unterrichts weiterqualifiziert und weiterentwickelt werden und dass wir dafür vor allem in Thüringen einheitlich in den Landkreisen vorgehen. Auch ich habe eine Vereinbarung mit dem Landkreis, trotzdem gibt es die Schieberei, dass da nur für ein halbes Jahr bewilligt wird -
die Schieberei meine ich jetzt, wie Sie das vielleicht meinen -, aber es wird versucht, so zu schieben, dass die Bescheiderteilung nur für ein Vierteljahr erfolgt, dass aufgrund von Finanzen nach einem halben Jahr erst einmal wieder alles zurückgenommen wird. Ich könnte Ihnen Beispiele erzählen, denen sind die Eltern allerdings ausgesetzt. Wir wollen auch, dass den Eltern geholfen wird.
chen zum Kochen gebracht. Wissen Sie, warum? Ich maße es mir nicht an, über Sachen zu sprechen, wovon ich keine Ahnung habe.