Ich habe Frau Mühlbauer vorige Woche im Agrarausschuss versprochen, dass ich ihr alle diese Glückwünsche auch übermittle bzw. weitergebe, aber, Frau Mühlbauer, das, was ich Ihnen gesagt habe am Freitag, habe ich auch all den Adressaten gesagt,
die uns diese Information zukommen lassen. Warten wir doch einmal den heutigen Tag ab und warten wir ab, was die heutige Debatte bringt.
Dritte Vorbemerkung: Wenn Sie die beiden Anträge nebeneinander legen, werden Sie merken, wir haben ganz viele Teile komplett wortwörtlich übernommen. Um Herrn Mohring zuvorzukommen, wir haben nicht abgekupfert, sondern wir wollten damit zum Ausdruck bringen, dass ganz viel von dem, was im CDU/SPDAntrag steht, richtig ist, eine gute Grundlage für die Diskussion ist. Wir haben uns gar nicht erst bemüht, irgendetwas umzuformulieren, um den Eindruck zu erwecken, wir haben selbst etwas erfunden. Nein, vieles von dem, was in diesem Antrag steht, ist zu unterstützen. Deshalb an dieser Stelle auch eindeutig die Eins-zu-eins-Übernahme, um das auch noch einmal zu dokumentieren.
Nun bin ich fertig mit den Vorbemerkungen. Jetzt zu dem Aber, warum dieser Alternativantrag. Meine Damen und Herren, zum einen gibt es in dem Antrag von CDU und SPD - ich will nicht sagen Fehler -, aber es gibt sprachliche Unschärfen, die korrigiert werden müssen. Ich darf Sie auf Punkt 4 verweisen. Dort ist die Rede davon, dass die EU-Kommission die Zulassungsbehörde wäre. Das stimmt nicht. Zulassungsbehörde auf EU-Ebene ist der Ministerrat. Die Tatsache, dass die letzten Entscheidungen durch die EU-Kommission tatsächlich gefällt wurden, zeigt schon ein Stück das Dilemma. Es heißt nämlich, die Fachminister der Staaten sind sich nicht einig geworden, weil sie das durchaus kritisch sehen. Das Reglement gibt her, dass die EU-Kommission politisch entscheiden darf, wie es weitergeht. Das erinnert mich ein bisschen an das, was wir hier auch im Landtag erleben, dass die Fachpolitiker eine Meinung haben und dann anders politisch entscheiden müssen. Insofern hat die EU-Kommission entschieden, was Fachpolitiker vorher in Abrede gestellt haben. Insofern braucht es hier eine Korrektur. Die Zulassungsbehörde ist nicht die EU-Kommission, sondern das ist an dieser Stelle der Ministerrat.
Ein zweiter Punkt, warum wir einen Alternativantrag einreichen, ist das, was möglicherweise Herr Kummer schon angerissen hat. Es gibt in einigen Punkten gute, richtige Ansätze. Aber es fehlt an der Umsetzung. Herr Kollege Primas, dass das alles schwierig und nicht einfach ist, ist völlig klar. Man muss aber beginnen. Man muss seiner Pflicht auch in dieser Richtung gewahr werden. Ich habe als Beispiel die Saatgutproblematik aufgerufen. Wir alle haben in der letzten Woche mitbekommen, jedenfalls diejenigen, die im Landwirtschaftsbereich zu Hause sind, was hier los ist. Bei einer Umfrage der Bundesländer haben wir erfahren, dass in 9 von 14 Ländern, die geantwortet haben, gentechnische Verunreinigungen im Maissaatgut festgestellt wurden. Unter anderem
war auch Thüringen mit einer Probe betroffen. Das sind Stichproben, da wird nicht jede Saatgutprobe untersucht. Was uns ärgert und das ist das, was wir ergänzt haben in unserem Antrag zu dem, was CDU und SPD vorlegen, dass es keine Information an die Landwirte gab. Das heißt, Landwirte hatten dieses gentechnisch veränderte Saatgut gekauft. Wenn sie die Information sofort bekommen hätten, hätten sie dieses Saatgut mit Sicherheit nicht ausgebracht, denn in Mecklenburg-Vorpommern mussten sie jetzt ihre Felder umpflügen, den Schaden tragen sie selbst an der Stelle. Deswegen von uns die Ergänzung, dass eine Informationspflicht fest verankert werden muss in dem Reglement, damit, wenn solche Informationen vorliegen, sofort die Bauern informiert werden, damit sie von so einem Saatgut Abstand nehmen können. Das sind Dinge, die brauchen wir. Alles andere sind Appelle, die uns nicht weiterbringen. Wir brauchen hier zum Schutz der Landwirte eine ganz klare Regelung, die eine Informationspflicht vorsieht in dem Moment, wo solche Informationen vorliegen.
Der dritte Punkt, warum wir einen Alternativantrag stellen, sind die Dinge, bei denen Herr Primas sagt, das ist so schwierig, das geht zu weit, das ist zu konkret. Nein, hier geht es wirklich darum: Wie kommen wir von den Appellen weg zu konkreten Schritten. Wir haben in den Punkten 5, 6, 9 und 10 ganz konkrete Beispiele genannt. Wir haben im Punkt 5 die Aufrechterhaltung des Anbauverbots für den Gentech-Mais MON810 aufgeführt. Das Verbot wurde von Frau Aigner ausgesprochen, sicher auch mit Blick auf die EU-Parlamentswahl, damals war die CSU dabei, sich die Beteiligung zu verspielen, wenn sie sich gegen die Bürgerinnen und Bürger in Bayern wenden. Es gab ein MON810-Verbot auf Veranlassung von Bundesministerin Aigner, das droht jetzt zu kippen. Brüssel hat ganz eindeutige Signale gegeben, dass sie dabei sind, dieses MON810-Verbot aufzulösen. Insofern hier noch einmal der Appell. All das, was vorher gesagt wurde, sogar das von Frau Hitzing, ist richtig. Es gibt mittlerweile eine ganze Menge Erkenntnisse, dass so ein gentechnisch veränderter Mais Schaden anrichten kann.
Ein weiterer Punkt, Punkt 6 - Amflora-Kartoffel: Eine gentechnisch veränderte Kartoffel ist das Paradebeispiel dafür, was schief laufen kann in diesem Bereich, wenn der Gesetzgeber festlegt. Unsere Kritik ist an dieser Stelle, dass diese Kartoffel mit einer Antibiotikaresistenz versehen ist. Wenn der Gesetzgeber festlegt, dass ab 2004 keine Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden dürfen, die solche Substanzen bzw. solche Gene enthalten, dann ist es natürlich ein klarer Gesetzesverstoß, wenn eine solche Kartoffel im Jahr 2010 zugelassen wird. Deswegen klagen 40 Organisationen vor dem Europäischen Gerichtshof, um diese rechtswidrige Zulassung zurückneh
men zu lassen. Hier wollen wir einfach, dass sich Thüringen anschließt, denn alles, was Sie unter I formuliert haben, können wir vergessen, wenn es nicht zu solchen ganz konkreten Schritten kommt.
Herr Primas, Sie haben noch mal ausgeführt, wie schwierig es im Bereich Kennzeichnung von Produkten ist, die von Tieren stammen, die mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert wurden. Das ist für uns der ernährungspolitische Sündenfall schlechthin in den letzten Jahren. Wenn Sie überlegen, Sie gehen einkaufen, Sie kaufen Käse, Milch, Eier und Sie werden nicht darüber informiert, dass diese Tiere mit gentechnisch verändertem Soja gefüttert worden sind, dann frage ich mich, was ist mit Wahlfreiheit, was ist mit Koexistenz - Herr Primas hat das vorhin ausgeführt -, dann sind Wahlfreiheit und Koexistenz nicht gesichert. Insoweit ist es doch eine Selbstverständlichkeit, dass irgendjemand mal anfangen muss, in Berlin und in Brüssel vorstellig zu werden und zu sagen, Leute, wir brauchen hier eine Informationspflicht, damit die Menschen an der Ladentheke entscheiden können, ob sie das kaufen wollen oder nicht.
Insofern an dieser Stelle unsere Ergänzung, dass natürlich das unbedingt abzustellen ist. Das ist sehr schwierig, das wissen wir. So eine gesetzliche Regelung ist ja nicht umsonst reingekommen, da gab es viel Lobbyarbeit in Brüssel, aber das muss uns nicht davor abschrecken, dafür zu sorgen, dass hier Ordnung geschaffen wird.
Ein letzter Punkt bei diesen konkreten Schritten - und da komme ich auf die Forschung zu sprechen: Frau Hitzing, wir haben hier mal etwas anders formuliert. Selbstverständlich wird es diese Forschung weiter geben, aber das Beispiel Amflora zeigt doch, was schief läuft hier in Europa. Es gibt nämlich neben dieser Amflora-Kartoffel, die gentechnisch verändert wurde mit diesem besonderen Stärkegehalt, eine konventionell gezüchtete Kartoffel mit 99 Prozent genau dieser Stärke, die die Industrie verlangt, konventionell gezüchtet. Wir haben Zahlen vorliegen, dass die Erforschung dieser konventionellen Kartoffel 100-mal weniger gekostet hat als diese GentechnikKartoffel. Deswegen steht bei uns ganz klar drin, es darf doch nicht sein - das ist die Politik der Bundesregierung -, dass man so unglaublich viel Geld in die Forschung von gentechnisch veränderten Pflanzen steckt und die konventionelle Züchtung vernachlässigt wird. Deswegen unser Appell, hier auch Geld vorzuhalten für die konventionelle Züchtung, die möglicherweise die Probleme auf klassischem Wege löst, die gerade versucht werden, über die Gentechnik auch zu lösen. Deswegen unsere Forderung in Punkt 10, die konventionelle Forschung nicht aus dem Auge
Meine Damen und Herren, ich möchte schließen mit zwei Nachbemerkungen, und zwar möchte ich zwei Versprechen abgeben gegenüber Kollegin Mühlbauer. Wenn Sie heute unserem Alternativantrag zustimmen, dann werden wir uns nicht retten können vor Glückwünschen aus ganz Europa - das ist das erste Versprechen. Ich verspreche Ihnen zweitens, dass ich all diese Glückwünsche Ihnen dann auch weiter übermitteln werde, aber Voraussetzung ist, dass Sie dann auch mit uns mitstimmen.
Die zweite Bemerkung: Wenn es nicht zu der Ausschussüberweisung kommt, dann wird meine Fraktion namentliche Abstimmung beantragen. Ich will das begründen. Meine Damen und Herren, da schaue ich vor allen Dingen in die Reihen der SPD und der CDU, es reicht nicht, wenn man nach der Abstimmung zu uns kommt und sich für das Abstimmungsverhalten entschuldigt
- nein, das machen Sie nicht -, sondern man muss dann ab und zu mal Farbe bekennen und sagen, okay, ich lasse mich hier nicht auf Linie bringen, sondern ich werde mit meiner namentlichen Abstimmung auch einen Beleg dafür abgeben, wie ich mich verhalten habe. Insofern wird das dann spannend werden. Ich hatte so eine Gelegenheit mit Herrn Gumprecht diese Woche schon einmal in Jena, als wir dann miteinander ins Gespräch kamen bei Podiumsdiskussionen usw. Deswegen werden wir namentliche Abstimmung für den Fall der Nichtüberweisung an die Ausschüsse beantragen.
Dass ich jetzt Herrn Fiedler noch mal zum Schluss bemühe für meine Rede, die ich hier gehalten habe, das hätte ich mir auch nicht träumen lassen. Wenn Herr Fiedler heute in jedem dritten Satz gesagt hat, wir müssen die Menschen mitnehmen, wir müssen schauen, was wollen die Menschen, da hat er so was von recht. Aber, meine Damen und Herren, wenn sich über 70 Prozent bei jeder Umfrage gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel aussprechen,
dann haben Sie die verdammte Verpflichtung, heute diesem Alternativantrag zuzustimmen. Das ist nämlich das, was die Menschen meinen, wenn sie sagen, dass sie letzten Endes hier mitgenommen werden wollen.
Meine zwei letzten Bemerkungen beziehen sich auf meine Vorredner. Herr Primas, Frau Mühlbauer, das hätte ich mir auch nicht träumen lassen, dass
ich von Ihnen mal solche Reden höre. Ich empfehle Ihnen, diese Reden unbedingt an die Kommunen zu geben, nämlich die lehnen in aller Regelmäßigkeit alle diese Anträge, die ähnlich lautend sind wie Ihrer, die wir dann in den Kommunen stellen, ab mit nämlich genau den Argumenten, die wir sonst vor einem halben Jahr gehört haben. Also stellen Sie bitte diese Reden zur Verfügung, damit sich auch auf kommunaler Ebene etwas tut.
Frau Hitzing kann ich nur empfehlen, versuchen Sie zu vermeiden, dass Frau Happach-Kasan auf Bundesebene diese Rede in die Hände bekommt, da bekommt die FDP ein Riesenproblem mit der Bundestagsfraktion. Danke schön.
Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Augsten. Die Gefahr gehe ich ein. Ich sehe einmal in Richtung Regierung. Das Wort hat der Staatssekretär Dr. Schubert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Koalitionsvertrag zwischen der CDU und der SPD sieht unter anderem vor, dass in Thüringen auf den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen verzichtet werden soll. Als wir das damals hineingeschrieben haben, habe ich mir nicht träumen lassen, dass ich dann als Staatssekretär im Sozialministerium dazu reden soll, weil ich das nämlich mit ein paar anderen Leuten, mit Herrn Primas, damals so ausgehandelt habe. Nun muss ich sagen, darüber waren wir uns eigentlich relativ schnell einig gewesen. In dem Sinne war das nicht so die große Änderung, sondern da haben wir schnell Einigung erzielt.
Der uns hier vorliegende Antrag der Fraktionen der CDU und SPD stellt einen wichtigen Schritt zur Erreichung dieses Ziels hinsichtlich des kommerziellen Anbaus dar und wird daher seitens der Landesregierung in vollem Umfang unterstützt. Bevor ich jedoch auf das gemeinsame Ansinnen, auf den Anbau von transgenen Pflanzen in Thüringen zu verzichten, eingehe, lassen Sie mich noch ein Wort zur Lebensmittelkennzeichnung an Sie richten, die uns als Verbraucherschutzministerium sehr am Herzen liegt. Selbstverständlich liegt uns an einer verbraucherfreundlichen Kennzeichnung von Produkten von landwirtschaftlichen Nutztieren, die mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert wurden. Eine Kennzeichnung von Produkten tierischen Ursprungs, die von Nutztieren stammen, welche mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert wurden, ist weder auf eu
ropäischer noch auf nationaler Ebene geregelt. In Deutschland besteht jedoch die Möglichkeit der Positivkennzeichnung. Es werden somit nicht die Produkte gekennzeichnet, bei deren Herstellung gentechnisch veränderte Organismen Verwendung fanden, sondern Produkte, bei deren Herstellung auf den Einsatz verzichtet wurde. Die Positivkennzeichnung auf dem Produkt erfolgt durch den Hinweis „ohne Gentechnik“. Wir begrüßen den bereits im Mai 2008 auf Bundesebene begonnenen praktikablen Weg.
Herr Staatssekretär, vielen Dank. Positivkennzeichnung als Stichwort kam ja vorhin beim Kollegen Primas schon. Wissen Sie, wie viele Unternehmen in Thüringen diese Positivkennzeichnung nutzen?
Ich hoffe, dass wir in Zukunft dahin kommen, dass das recht viele tun. Es werden ja in Thüringen auch nicht nur Thüringer Produkte vertrieben. Ich denke, dass es in Deutschland Unternehmen gibt, die das anwenden. Ich sage einmal, es muss nicht so sein, dass es so bleibt, sondern man muss intensiv dafür werben, dass das zunimmt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, aber nun zum Antrag der Koalitionsfraktionen. Wie Sie wissen, lässt es die derzeitige Rechtslage nicht zu, seitens des Landes ein Verbot zum Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auszusprechen. Daher halte ich es grundsätzlich für den richtigen Weg, über ein Bündel von
Gestatten Sie mir zu den einzelnen Punkten des Antrags Bemerkungen zu machen. Zunächst fordern die Fraktionen die Landesregierung auf, auf landeseigenen Flächen auf den kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu verzichten. Hierzu darf ich bemerken, dass bereits in diesem Jahr - logischerweise, weil ja gar nichts in Thüringen angebaut wird - auf den landeseigenen Flächen keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden. Wir werden dem Wunsch der Antragsteller folgen und diesen Verzicht auch in den Folgejahren fortsetzen. Nach Kenntnis der Landesregierung ist in diesem Jahr auch auf den vom Land verpachteten Flächen kein Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen geplant. Die Landesregierung wird bestrebt sein, die bestehenden Pachtverträge im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten anzupassen und den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auszuschließen. Das muss dann vertraglich umgesetzt werden.
Meine Damen und Herren, Sie fordern eine strenge Überwachung bei konventionellem Saatgut und konsequenten Vollzug beim Vorliegen von Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Pflanzen. Diese Überwachung wird in Thüringen durchgeführt, das haben wir bei dem einen Fall auch gesehen. Die Analyseergebnisse liegen vor der Aussaat vor, so dass Behörden rechtzeitig handeln können und eine Aussaat nicht erfolgt. Die Vollzugsmaßnahmen erfolgen auf der Grundlage der aktuellen Rechtsetzung. In der Vergangenheit wie auch in diesem Jahr wurde vom Thüringer Landesverwaltungsamt sofort alles Notwendige unternommen, damit die im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle untersuchten Saatgutpartien, in denen gentechnisch veränderte Anteile nachgewiesen wurden, nicht weiter vertrieben und auf dem Acker ausgebracht wurden. Selbst so geringe gentechnisch veränderte Anteile von unter 0,1 Prozent, die durch die hohe Qualität der Analysen und der sensiblen Messmethoden des Untersuchungslabors nachweisbar sind, wurden aus dem Verkehr gezogen, bevor auch nur Teile dieses Saatguts in die Erde gekommen sind. Zu diesen Maßnahmen gehört selbstverständlich auch, dass alle beteiligten Behörden und Landwirtschaftsbetriebe frühzeitig über nachgewiesene gentechnisch veränderte Anteile im Saatgut informiert werden. Wir werden auch künftig konsequent sein und bundeseinheitlich Verstöße ahnden.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Antrag der CDU- und SPD-Fraktion enthält die Forderung, darauf hinzuwirken, den landwirtschaftlichen Anbau von zugelassenen gentechnisch veränderten Pflanzen einzuschränken. Darüber hinaus soll die Landesregie
rung darauf hinwirken, dass die Zulassung weiterer gentechnisch veränderter Pflanzen durch die EUKommission ausschließlich auf der Basis wissenschaftlicher Bewertungen bei Sicherstellung des maximalen Schutzes der Verbraucher durchgeführt wird. Gern wird sich die Thüringer Landesregierung dafür einsetzen, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auch auf Bundesebene einzuschränken, indem sie ihren Einfluss in entsprechenden Gremien geltend macht. Dies gilt auch für die bestehende nationale Ruhensanordnung für den gentechnisch veränderten Mais MON810.
Bei dem Thema „Zulassung von neuen gentechnisch veränderten Pflanzen“ bin ich zuversichtlich, dass dies auch weiterhin auf der Basis wissenschaftlicher Bewertungen erfolgen wird. Bei dieser Beurteilung hat selbstverständlich der Schutz des Verbrauchers größte Bedeutung, aber auch die Aspekte des Umweltschutzes müssen ausreichend Beachtung finden. Dafür werden wir uns auch in Zukunft gern mit geeigneten Maßnahmen einsetzen.
Stichwort „Sortenprüfung mit gentechnisch veränderten Pflanzen“: In der Vergangenheit wurde die Sortenprüfung nur in ganz geringem Umfang in Thüringen durchgeführt. Sortenprüfung dient letztendlich der Zulassung und damit der Anwendung von Sorten. Selbstverständlich wird die Thüringer Landesregierung ihren klaren politischen Willen gegenüber den Bundesbehörden artikulieren, in Thüringen keine Sortenprüfung mit transgenen Pflanzen durchzuführen.
Meine Damen und Herren von CDU- und SPDFraktion, Sie setzen sich für eine stärkere Mitsprache der Regionen bei Fragen des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen auf EU-Ebene ein. Es gibt mittlerweile hoffnungsvolle Signale aus Brüssel, dass künftig die allgemeine Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen zwar noch auf der EU-Ebene erfolgt, die Mitgliedstaaten aber über den Anbau entscheiden sollen. Noch sind uns diese Informationen, die aus internen Strategiepapieren der EU-Kommission stammen sollen, zu wenig belastungsfähig. Die Landesregierung wird diesen Weg der EU-Kommission jedoch aufmerksam verfolgen und sich im Interesse Thüringens in den Meinungsbildungsprozess einflussnehmend einbringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zu einem weiteren Punkt des Antrags kommen. Sie möchten aus Gründen der biologischen Sicherheit und der Risikovermeidung, dass die Forschung für gentechnisch veränderte Pflanzen auf Bundesebene verstärkt wird. Selbstverständlich bin ich an einem hohen Maß an biologischer Sicherheit und Risikovermeidung der Gentechnik interessiert, da unsere Nachbarländer vielleicht nicht auf den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen verzichten wollen.
Gleichfalls erscheint es konsequent, dass, wenn zu wenig über die Risiken transgener Pflanzen bekannt zu sein scheint, ein Informationszugewinn über Forschung und Sicherheitsrisiken angestrebt wird. Sicher bin ich mir aber, und da beziehe ich mich auf die Nummer 8 Ihres Antrags, dass zahlreiche Städte und Gemeinden unseren Appell zum gentechnikfreien Anbau von Pflanzen befolgen werden. Es gibt auch schon viele Gemeinden, die das bereits beschlossen haben. Allein im Altenburger Land ist das in Altenburg und in Schmölln schon erfolgt. Ich weiß nicht, wie das im Land aussieht, aber das werden sicher nicht die einzigen Städte sein, die das gemacht haben. Das sollte eigentlich Schule machen. Ich kann mir gut vorstellen, dass gerade sie, also die Städte und Gemeinden, von dem positiven Image einer gentechnikfreien Landwirtschaft profitieren werden, zumal dieser Umstand auch positive Auswirkungen auf die Nahrungsmittelproduktion und den Tourismus in Thüringen haben dürfte. Der Verzicht auf den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen erzielt nur dann die gewünschte Wirkung, wenn große Flächen oder - besser gesagt - ganze Regionen auf den Anbau verzichten.
Die Anregung unter Ziffer 9 des Antrags der Koalitionsfraktionen, sich auch über Thüringer Grenzen hinaus mit gentechnikfreien Regionen auszutauschen und Interessen zu vertreten, nehme ich auch gern auf. Ich werde in Gesprächen zunächst einmal die tieferen Beweggründe der jetzigen Mitglieder des europäischen Netzwerkes erörtern.
Dem unter Ziffer 10 geäußerten Wunsch der Fraktionen nach dem Ergebnis von spezifischen Datenerhebungen kommen wir in Abstimmung mit den Kollegen aus dem Landwirtschaftsministerium gern nach.
Auf den generellen Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen in der Landwirtschaft zu verzichten, so wie es in dem Alternativantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert wurde, und nicht nur auf den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen, würde, wie auch schon von anderen Rednern gesagt, die Thüringer Landwirtschaft doch vor einige Schwierigkeiten stellen. Daher kann die Thüringer Landesregierung diese Forderung inhaltlich nicht unterstützen.