ich nämlich mehr Stellen bekommen. Die Fördermittel werden auf Antrag als Projektfinanzierung für Personal und Sachmittel ausgereicht. In den 24 regionalen Projekten arbeiten thüringenweit 83 geförderte Integrationsbegleiter für zunächst 24 Monate.
Die Fragen 3 und 4 beantworte ich gemeinsam: Im Landesarbeitsmarktprogramm ist eine Antragstellung der Betroffenen auf Betreuung nicht vorgesehen. Antragsteller sind vielmehr die Träger der regionalen Integrationsprojekte sowie Arbeitgeber, die Arbeitslose entsprechend der Definition in der Förderrichtlinie des Landesarbeitsmarktprogramms einstellen. Ich danke Ihnen.
Dann hätte ich gerne noch gewusst, wie sich das Landesarbeitsmarktprogramm konkret in Zielstellung, Zielgruppe und Maßnahmen von der doch schon vorhandenen Bundesagentur für Arbeit unterscheidet; die ist ja nun länger im Geschäft als diese Regierung hier in Thüringen.
Das ist eine sehr schöne Frage. Wir arbeiten immer und sehr intensiv mit der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen zusammen. Dieses Landesarbeitsmarktprogramm ist in Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion entstanden. Ich kann noch einmal die Schwerpunkte daraus verwenden: Wir haben zum einen einen Zuschuss sozusagen für Leute, die ich eben genannt habe, die wir insbesondere aus dem Kreislauf der Arbeitslosigkeit herausholen wollen. Als Beispiel: Beide Eltern sind arbeitslos oder Alleinerziehende. Da können wir noch mal über einen Zuschuss hier besonders wirksam werden. Das wird unterstützt in der Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion oder mit den Arbeitsagenturen, weil wir genau da auch sehen, Herr Kemmerich, dass wir diese Menschen in Arbeit bringen müssen, weil sie auch eine Vorbildfunktion für ihre Kinder haben, weil Kinder auch lernen müssen, dass es normal und an der Tagesordnung ist, einen strukturierten Tagesablauf zu haben.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, Sie sprachen, wenn ich mich richtig erinnere, von
83 Mitarbeitern in diesen regionalen Servicestellen oder wie auch immer sie heißen. Auch wenn das jetzt keine haushaltsrelevanten Stellen im Sinne des Haushalts sind, ist es ja auch üblicherweise bei Projekten so, jeder, der mal eines beantragt hat, weiß, dass man dort zwischen Sach- und Personalkosten fein zu unterscheiden hat bei der Beantragung. Sie können uns doch sicher sagen, wie hoch der Personalkostenanteil in den bisher beantragten Projekten ist.
Das kann ich Ihnen gern schriftlich zukommen lassen, dann haben Sie es schwarz auf weiß, bevor ich jetzt da ungerade Zahlen nenne.
Mir wurde bekannt, dass es seit mehreren Jahren massive Probleme bei der Absicherung des Lateinunterrichts am Staatlichen Gymnasium „JohannGeorg-Lingemann“ in Heiligenstadt infolge des Mangels an entsprechenden Fachlehrern gibt und momentan überhaupt kein Lateinunterricht in der Klassenstufe 10 an diesem Gymnasium stattfinden soll.
1. Wie hoch war der Stundenausfall im Lateinunterricht am Johann-Georg-Lingemann-Gymnasium in den einzelnen Schuljahren seit 2007/2008 und wie stellt sich die Situation aktuell dar?
2. Seit wann sind der Landesregierung die Probleme bei der Absicherung des Lateinunterrichts an der o.g. Schule bekannt und welche konkreten Schritte wurden wann seitens der Landesregierung unternommen, um den entsprechenden Unterricht sowohl kurz- als auch langfristig zu gewährleisten?
3. Welche konkreten Anstrengungen wurden vom Staatlichen Schulamt Worbis unternommen, um eine vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bewilligte Einstellung einer Lehrkraft für den Lateinunterricht an der o.g. Schule zu realisieren, und wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass bis heute keine entsprechende Einstellung erfolgte?
4. Was unternimmt die Landesregierung, um den bereits bestehenden und zukünftig sich weiter verschärfenden Mangel an Lehrern in einzelnen Unterrichtsfächern zu beseitigen bzw. langfristig zu begegnen?
Hochverehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sojka wie folgt:
Zu Frage 1: Im Schuljahr 2008/2009 fielen 18 Unterrichtsstunden und im Schuljahr 2009/2010 76 Unterrichtsstunden aus. Aktuell ist es so, dass seit Beginn des Schuljahres 31 Unterrichtsstunden ausfielen, davon ist die angesprochene Klassenstufe 10 derzeit voll betroffen.
Zu Frage 2: Die Probleme an der genannten Schule bestehen seit Beginn des Schuljahres 2008/2009. Nach dem Ausscheiden des dortigen Lateinlehrers wurde zunächst der Unterricht durch abgeordnete Pädagogen anderer Gymnasien durchgeführt. Im Rahmen der organisatorischen und planerischen Vorbereitung des Schuljahres 2010/2011 meldete das Staatliche Schulamt Worbis einen Bedarf an Lateinstunden im Umfang von 70 Prozent eines Vollzeitbeschäftigten an. Daraufhin wurde für das Lingemann-Gymnasium trotz geringer Einstellungsmöglichkeiten im gymnasialen Bereich eine Einstellung Französisch/Latein 70 Prozent im Mai 2010 genehmigt.
Zu Frage 3: Die Bemühungen des Staatlichen Schulamts Worbis zur Realisierung der zur Einstellung freigegebenen Stelle sind nicht zu beanstanden. Trotz Zuweisung einer Stelle gab es bedauerlicherweise keine Bewerber. Daraufhin wurde das Angebot Franzsösisch/Latein mit Genehmigung des TMBWK im Juni 2010 in die Fächerkombination Latein/beliebige Fachkombination umgewandelt. Dennoch konnte die Stelle mangels Bewerber nicht besetzt werden. Bis zum Schuljahresende 2009/2010 erfolgte eine Überprüfung des geplanten Einsatzes aller Lehrer, die Latein an staatlichen Schulen des Schulamtsbezirks unterrichten. Durch eine entsprechende Umverteilung konnte erreicht werden, dass eine Lateinlehrerin eines anderen Gymnasiums mit weiteren drei Stunden an das Lingemann-Gymnasium abgeordnet wurde. Darüber hinaus wurde im August 2010 dem Antrag der Schule auf Teilnahme an der Personalbudgetierung, um den Lateinunterricht eventuell über Honorarkräfte abzusichern, stattgegeben. Damit können seitens des Staatlichen Schulamts und der Schule mögliche und ge
Zu Frage 4: Einerseits werden alle Bemühungen unternommen, um den Fremdsprachenunterricht weiter auszubauen und auf hohem Niveau fortzuführen, andererseits erlaubt die sehr komplizierte Personalsituation an den Thüringer Schulen kaum einen zusätzlichen Personalbedarf. Insbesondere gilt dies für Schularten, in denen ein erheblicher Personalüberhang besteht. Obwohl dies natürlich auf Gymnasien in besonderer Weise zutrifft, ist auch dort ein Fachlehrerbedarf in bestimmten Fächern gegeben. Dies trifft in ähnlicher Weise auch auf die Regelschulen zu. Die Landesregierung arbeitet intensiv an der Lösung des Problems. Oberstes Ziel ist die vollständige Absicherung des Unterrichts.
Wie sollen Lehrkräfte von außerhalb, zum Beispiel aus Niedersachsen, überhaupt auf die Stelle aufmerksam werden, wenn keine Stellenausschreibung zu finden ist? Ich habe recherchiert in jobbörse.arbeitsagentur.de, da sind bei der Suche nach Fachkräfte/Lehrkraft für Latein an den Arbeitsorten Hamburg, Münster-Eifel, Bamberg, Regensburg, Karlsruhe, München und noch einige andere offene Stellen im Internet zu finden. Die konkrete Frage: Hat zum Beispiel die Arbeitsagentur Kenntnis von dieser offenen Stelle und wurde sie vom Schulamt informiert?
Natürlich schreiben wir alle Stellen aus, auch diese war ausgeschrieben, das ist ganz selbstverständlich. Ob das nun in jobbörse.de erfolgte, das vermag ich nicht zu beurteilen, aber offensichtlich wenn ich Ihren Kenntnisstand hier aufnehme nicht. Ob die Arbeitsagentur davon Kenntnis hat, kann ich Ihnen auf Anhieb nicht sagen. Das würde ich Ihnen gern schriftlich als Antwort nachliefern.
Möglicherweise findet sich dann doch der geeignete Bewerber. Wie kann denn der aktuell entstandene Nachteil der jetzigen Zehntklässler, die dann im Mai 2011 das Latinum machen werden, ausgeglichen werden?
Wenn sich der geeignete Bewerber oder die geeignete Bewerberin finden ließe, wäre das ein absoluter Glücksfall und wir wären darüber überaus erfreut. Insofern ist die Zielrichtung identisch. Ansonsten werden wir versuchen, den ausgefallenen Unterricht, soweit es geht, nachzuholen, soweit sich das aus didaktischen Gesichtspunkten vernünftigerweise einordnen lässt.
Es gibt keine weiteren Nachfragen. Für den heutigen Tag als letzte Mündliche Anfrage rufe ich die der Frau Abgeordneten Sedlacik, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 5/1420 auf.
Seit 2003 wird die dringend notwendige Sanierung des Staatlichen Gymnasiums „Am Weißen Turm“ in Pößneck gefordert. Insbesondere in den letzten Jahren hat sich der bauliche Zustand der Schule weiterhin so verschlechtert, dass ein regulärer Unterricht in einzelnen Fächern nur eingeschränkt aufrechterhalten werden kann. In der Öffentlichkeit wurden der schlechte Zustand des Schulgebäudes und die mangelhaften Unterrichts- und Lernbedingungen für Pädagogen und Schüler mehrfach thematisiert. Der Schulträger hat Fördermittel des Landes zur Sanierung des Gymnasiums beantragt und kündigte an, den Beginn der Sanierung erneut zu verschieben, da die Bewilligung der notwendigen Fördermittel durch das Land immer noch aussteht.
1. Wie stellt sich der momentane bauliche Zustand des Staatlichen Gymnasiums „Am Weißen Turm“ in Pößneck nach Kenntnis der Landesregierung dar?
3. Wann und in welcher Höhe hat der Schulträger einen Antrag auf anteilige Förderung der Sanierung durch das Land gestellt?
4. Wann und in welcher Höhe erfolgt die Bewilligung von Landesmitteln zur Sanierung der o.g. Schule durch das Land?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sedlacik beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das Gymnasium „Am Weißen Turm“ in Pößneck aus dem Jahr 1888 steht unter Denkmalschutz, es ist aufgrund bisher ausgebliebener Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten in einem durchaus als schlecht zu bezeichnenden baulichen Zustand.
Zu Frage 3: Der Landesregierung liegt ein Antrag der Stadt Pößneck für das Jahr 2010 auf Förderung in Höhe von 6,7 Mio. € aus Städtebaufördermitteln aus dem Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ vor.
Zu Frage 4: Die Finanzrahmen der Städtebauförderprogramme „Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ und „Städtebaulicher Denkmalschutz“ sind gegenwärtig aufgebraucht. Über den Zeitpunkt einer Bewilligung ist daher derzeit keine Aussage möglich.
Ich lade Sie ganz herzlich ein, morgen früh, am 09.09., um 9.00 Uhr, zur Behandlung der zweiten Beratung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes wieder hier zu sein. Einen guten Abend!
Entschuldigung, früh gleich erst einmal die Wahlen, weil wir die Tagesordnung heute noch angereichert haben.