Protokoll der Sitzung vom 09.09.2010

Wir werden schauen, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Staatssekretärin Eich-Born.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. In Abstimmung mit dem Fragesteller beziehen sich die Fragen auf große Hochbaumaßnahmen mit einem Bauvolumen von über 1 Mio. € der Jahre 2008 bis 2010 und deren absolute Kostensteigerung.

Grundsätzlich gibt es drei Arten von Kostensteigerungen:

1. Mehrkosten, die wegen konjunktureller Entwicklungen bzw. Lohn- und Stoffpreissteigerungen entstehen,

2. Mehrkosten wegen nachträglicher Nutzerforderungen und

3. Mehrkosten aus baufachlichen Gründen.

Eingedenk dieser Vorbemerkung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Untermann für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Ausweislich des Haushaltsplans 2010 Einzelplan 18 - werden bei 12 von insgesamt 46 noch nicht abgeschlossenen großen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten Mehrkosten dokumentiert - also 12 von 46.

Zu Frage 2: Maßnahmen, die sich in der Vorplanung befinden, sind von einer Baukostenerhöhung natürlich nicht betroffen, da die Grundlage für eine Mehrkostenbetrachtung - die Kostenberechnung noch nicht vorliegt. Die sich in der Umsetzung befindlichen 12 Vorhaben, bei denen Mehrkosten anfallen, sind in einer Übersicht aufgeführt, die ich Ihnen gern übergeben möchte.

Zu Frage 3: Die Mehrkosten der 12 Vorhaben sind in der Übersicht mit Begründung aufgeführt. Im Einzelnen: Vielleicht darf ich Folgendes machen, einfach nur drei Beispiele an dieser Stelle benennen mit der entsprechenden Begründung. Die Liste stelle ich Ihnen im Anschluss daran zur Verfügung.

Und zwar das Staatsarchiv Weimar, Umbau Marstall, 3. Bauabschnitt: da sind insgesamt Mehrkosten in Höhe von 1,8 Mio. € entstanden; Grund war ein Nachtragsbauantrag des Nutzers für den Umbau der Remise. Das Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz Bad Langensalza, Sanierung und Erweiterung des Dienstgebäudes. Auch hier sind etwas mehr als 2 Mio. € fällig geworden, zusammenhängend mit der Mehrwertsteuererhöhung und unvorhersehbarer Mehraufwendungen, unter anderem auch durch das Gentechnikgesetz. Das war eine Nutzerforderung, die damit verbunden war. Oder die FSU Jena mit der Grundsanierung Fürstengraben 25, wo ca. 500.000 € fällig geworden sind. Das hing zusammen mit Lohn- und Stoffpreissteigerungen und der Mehrwertsteuererhöhung.

(Vizepräsident Gentzel)

Zu Frage 4: Eine stetige Mehrkostenentwicklung kann erst seit dem Jahr 2000 bestätigt werden. Ab diesem Zeitpunkt sind mehr oder weniger sämtliche Baumaßnahmen des Landes von einer indexbestimmten Preissteigerung betroffen. Solche Mehrkosten beziehen sich auf die Entwicklungen am Markt. Sie werden unter anderem durch konjunkturelle Schwankungen hervorgerufen. Auf diese Entwicklung hat die Verwaltung keinerlei Einfluss. Mehrkosten, die ursächlich auf Lohn- und Stoffpreissteigerungen zurückzuführen sind, werden durch den vereinfachten Nachweis „Muster 11“ in den Erläuterungen aufgeführt. Sofern sich das Vorhaben bereits in Ausführung befindet, kann seitens der Verwaltung kein Einhalt mehr geboten werden, es sei denn, man stoppt das Bauvorhaben. Sofern Mehrkosten durch nachträgliche Nutzerforderung und/oder unvorhersehbare Mehraufwendungen aus baufachlichen Gründen verursacht werden, hat die Verwaltung nach dem Regelwerk im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse zu prüfen und zu entscheiden, ob diese zur Herstellung der vollen Funktionsfähigkeit oder aus Gründen der Wirtschaftlichkeit akzeptiert werden müssen. Solche Verfahren werden haushaltstechnisch durch eine Nachtragshaushaltsunterlage Bau, die NHU-Bau, in den Erläuterungen zum Haushaltsplan dokumentiert.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Danke schön, Frau Eich-Born. Ich hätte nur eine Frage vielleicht noch zur Ergänzung: Ist Ihnen bekannt, ob irgendwelche persönlichen vorsätzlichen oder nicht vorsätzlichen Dinge passiert sind? Ist Ihnen bekannt, dass schon mal irgendwelche Sanktionen verhangen wurden als Warnung für nachfolgende Vorgänge oder so?

Also Sanktionen können Sie nur verhängen, wenn etwas sträflich veranlasst worden ist. Dazu haben wir bei den aufgeführten 12 Fällen überhaupt keinen Grund, davon auszugehen, dass dies der Fall ist. Zum Beispiel haben wir auch das Problem technischer Fortschritt. Wenn die Planung vor einem neuen technischen Fortschritt erfolgt ist und der technische Fortschritt zum Beispiel eine deutliche Wirtschaftlichkeitsverbesserung verursacht, dann sollte man dem Folge leisten. Oder bei Sanierungsmaßnahmen, das haben Sie nie im Griff, was sich dann tatsächlich während der Sanierung ereignet. Da können Sie natürlich nicht sagen, dass hier etwas sträflich vernachlässigt worden ist.

Ich sehe keinen weiteren Nachfragebedarf. Danke, Frau Staatssekretärin. Ich erlaube mir noch die Bemerkung, dass es sicherlich angebracht ist, die anvisierte Liste an alle Abgeordneten zu schicken, damit der Erkenntnisstand dann überall gleich ist zu dieser Frage. Danke.

Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf von der Fraktion die LINKE in Drucksache 5/1424.

Arbeitsgruppe der Landesregierung zur Finanzsituation in Eisenach

Bei ihrem Besuch in Eisenach am 2. August 2010 erklärte die Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht im Gespräch mit Landtagsabgeordneten und dem Eisenacher Oberbürgermeister Matthias Doht, dass sie sich der dramatischen Finanzsituation der Stadt Eisenach bewusst sei. Ebenso sei ihr klar, dass es der Stadt unter keinen Bedingungen möglich sei, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Da es sich mit Eisenach offensichtlich um einen einmaligen Sonderfall in Thüringen handle, sei hier auch ein besonderes Agieren notwendig. Sie kündigte an, eine interministerielle Arbeitsgruppe zu gründen, um dringende Probleme lösen zu können.

Zwischenzeitlich hat sich die Zusammenarbeit zwischen dem Landesverwaltungsamt und der Stadt Eisenach weiter zugespitzt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die gegenwärtige Finanzsituation der Stadt Eisenach?

2. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um die derzeitige Finanzsituation der Stadt Eisenach dauerhaft zu lösen und wie stellt sich der Arbeitsstand zur Umsetzung dieser Maßnahmen gegenwärtig dar?

3. Wann soll die interministerielle Arbeitsgruppe ihre Arbeit aufnehmen, welche konkrete Zielstellung soll dabei verfolgt werden und wer soll in dieser Arbeitsgruppe mitwirken?

4. Zu welchem Zeitpunkt soll die Arbeitsgruppe nach Auffassung der Landesregierung einen ersten Zwischenbericht mit Handlungsoptionen vorlegen und wie wird dieser Zeitpunkt mit Blick auf die gegenwärtige Finanzsituation der Stadt Eisenach begründet?

Danke, Frau Abgeordnete. Für die Landesregierung antwortet Herr Innenminister Prof. Dr. Huber.

(Staatssekretärin Dr. Eich-Born)

Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Stadt Eisenach befindet sich insbesondere wegen der stark sinkenden Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2010 in einer schwierigen Haushaltslage. Sie ist trotz umfangreicher Sparbemühung im Jahr 2010 nicht in der Lage, aus eigener Kraft einen ausgeglichen Haushalt zu erreichen.

Zu den Fragen 2 und 3: Die Landesregierung hat eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich ausschließlich mit den Problemen der Stadt Eisenach befasst. An ihr wirken unter der Führung des Innenministeriums, die Staatskanzlei, das TMBWK, das TFM, TMWAT, TMBLV und das TMSFG mit. Gegenstand sind sämtliche Fragen, die den Haushalt, aber auch die kommunale Struktur und Zuordnung der Stadt Eisenach betreffen, so dass die Agenturmeldung, die vor zwei Tagen durch die Presse gegangen ist, hier liege irgendetwas auf Eis, als Ente qualifiziert werden muss.

Zielstellung der Arbeitsgruppe ist es, die Probleme umfassend zu analysieren, zu bewerten und einer nachhaltigen Lösung zuzuführen. In der Arbeitsgruppe sollen die betroffenen Ressorts, das Landesverwaltungsamt als Rechtsaufsichtsbehörde und die betroffene Stadt Eisenach mitwirken.

Zu Frage 4: Der Zeitplan zur Vorlage etwaiger Berichte wird im Rahmen der Arbeitsgruppe festgelegt. Das hängt auch vom Lösungspotenzial und den Möglichkeiten ab. Das kann ich nicht vorwegnehmen.

Es gibt den Wunsch auf Nachfrage durch die Fragestellerin.

Die Fragen waren ja deutlich konkreter als Ihre Antworten. Aber an der Stelle noch einmal ausdrücklich die Nachfrage: Sie haben einmal gesagt, die Zielstellung soll sein: analysieren, bewerten. Sie haben aber auch ausgeführt, die Arbeitsgruppe hätte schon begonnen. Ist sie denn jetzt nur berufen oder hat sie mit ihrer Arbeit schon wirklich begonnen? Könnten Sie das doch etwas nebulös Formulierte, welche Ministerien alle mitarbeiten, noch einmal konkreter beantworten? Das geht ja auch, wenn Sie mir das schriftlich zuarbeiten, weil das für mich jetzt wenig durchschaubar ist. Ich nehme an, dass nicht das ganze Sozialministerium mit in der Arbeitsgruppe arbeiten wird, dass Sie das einfach mal unterfüttern, wer dann wirklich speziell mit welchem Hintergrund da mitarbeitet.

Frau Abgeordnete, unter der Führung meines Abteilungsleiters 3 wirken Vertreter der genannten Ministerien in dieser Arbeitsgruppe zusammen. Ein Termin ist festgesetzt. Bisher hat die Arbeitsgruppe noch nicht zusammengesessen. Detaillierter wird es wahrscheinlich nicht gehen. Es sei denn, Sie möchten genau wissen, welche Beamten an der jeweiligen Sitzung teilgenommen haben. Wenn das Ihr Begehr ist, werde ich das jedenfalls nach den Sitzungen nachliefern können, weil auch nicht gewährleistet ist, dass die benannten Beamten an der Sitzung tatsächlich teilnehmen.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Es reicht, das Referat zu nennen.)

Okay.

Danke, Herr Innenminister. Ich sehe keinen Wunsch auf Nachfrage. Dann rufe ich auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/1426.

Wahlen der Verwaltungsgemeinschaft „Lindenberg“

Am 20. Juli 2010 hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Lindenberg“ mit Sitz in Teistungen/Eichsfeld die Kriterien für die zum 1. September 2010 neu zu besetzende Stelle des/der hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden für die Verwaltungsgemeinschaft beschlossen. Die Bewerbungsfrist der im Thüringer Staatsanzeiger und im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Lindenberg“ veröffentlichten Ausschreibung endete am 23. August 2010.

Am 24. August 2010 wählte die Gemeinschaftsversammlung in Teistungen Herrn Horst Dornieden mit 12:10 Stimmen zu dessen neuen Vorsitzenden und Herrn Thomas Müller mit 12:10 Stimmen zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit hat der amtierende Vorsitzende der Gemeinschaftsversammlung „Lindenberg“ an der am 20. Juli 2010 erfolgten Beratung und Abstimmung der Änderungsanträge zur entsprechenden Vorlage der Verwaltung und der Beschlussfassung des Ausschreibungstextes sowie die Formen der Veröffentlichung des Ausschreibungstextes mitgewirkt?

2. Welche Form von Ladungsmangel zur Gemeinschaftsversammlung „Lindenberg“ am 24. August 2010 liegt vor, weil nicht das vom Gemeinderat der Gemeinde Brehme am 12. August 2010 bestellte

Gemeinderatsmitglied Ignatz Polle geladen wurde und teilnehmen konnte, sondern stattdessen das am 12. August 2010 abbestellte Gemeinderatsmitglied Krystof Gregosz?

3. Wer hat die Bewerbungsunterlagen mit welchen Ergebnissen hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungskriterien geprüft und zu welchen Ergebnissen kommt diesbezüglich die Landesregierung?

4. Inwieweit führte die Einflussnahme des amtierenden und aufgrund seiner Kandidatur befangenen VG-Chefs bei der Festsetzung der Ausschreibungskriterien zu einer Ungültigkeit des Ausschreibungsverfahrens?

Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium, Herr Minister Prof. Huber.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Meyer beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das Landesverwaltungsamt teilte zum Sachverhalt folgende Auskünfte der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamts Eichsfeldkreis mit: Der Gemeinschaftsvorsitzende habe in der Sitzung der Verwaltungsgemeinschaft „Lindenberg“ am 20. Juli 2010 an der Abstimmung über die Frage, ob allein der bisherige Gemeinschaftsvorsitzende zur Wahl gestellt und deshalb von einer Ausschreibung abgesehen werden soll, nicht teilgenommen. Die für ein Absehen von der Ausschreibung gemäß § 48 Abs. 3 Satz 8 Kommunalordnung erforderliche Zweidrittelmehrheit sei nicht erreicht worden. An der anschließend erfolgten Beratung und Abstimmung über den Inhalt und die Form der Veröffentlichung der Stellenausschreibung für das Amt des Gemeinschaftsvorsitzenden habe der Gemeinschaftsvorsitzende teilgenommen.