Zusammenfassend kann man somit sagen, dass aufgrund der angeordneten Verrechnung alle bislang vereinnahmten und für bereits abgeschlossene Maßnahmen noch zu vereinnahmenden Ausbaubeiträge von den Gemeinden zu finanzieren sind. Gegebenenfalls bestehende Erstattungsansprüche
gegenüber dem Land aufgrund der verpflichtenden Verrechnung werden im Gesetzentwurf nicht geprüft. Die finanziellen Folgen der Verrechnung für die Gemeinden werden nicht dargelegt. Soweit es die Abschaffung der Abwasserbeiträge betrifft, hat die Landesregierung stets darauf hingewiesen, dass diese nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sein kann. Im Abwasserbereich lagen die erforderlichen Investitionen für die technischen Einrichtungen zur Erfüllung der Umwelt- und Hygienestandards höher als im Wasserbereich - das ist schon gesagt worden. Mit den im Abwasserbereich 2005 eingeführten Privilegierungstatbeständen wurden die Bürgerinnen und Bürger bei den Beiträgen bereits erheblich entlastet. Ein vollständiges Verbot der Beitragsfinanzierungen im Abwasserbereich würde aber wegen der erforderlichen Investitionskosten zu einer erheblichen Steigerung der Abwassergebühren führen, die vom Land nicht abgefangen werden kann. Ob die Kalkulation der Zweckverbände, Herr Kuschel, richtig ist, ob die Investitionen alle notwendig sind, ist natürlich im Rahmen der Prognose durchaus auch gerichtlich kontrollierbar.
Woraus sich die Zahlen für die Kostenschätzung ergeben, kann ich nicht nachvollziehen. Unabhängig davon gilt jedoch, dass die dargestellten Kosten durch das Land nicht finanziert werden können. Die genannten Einsparungen im Bereich der Abwasserentsorgung bei gleichzeitiger Abschaffung der Beitragsfinanzierung würden erheblich steigende Gebühren in Kauf nehmen. Es wird in dem Entwurf ausgeführt, dass die bisherigen 20 Mio. € Fördermittel für den gemeindlichen Straßenbau unangetastet im Landeshaushalt bestehen bleiben sollen. Die Fraktionen führen aus, dass es sich dabei im Wesentlichen um Bundesmittel und Mittel der Dorferneuerung handelt. Wie Sie sicher wissen, ist das frühere Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz seit Jahren ausgelaufen. Herr Hey hat darauf hingewiesen, dass es nach 2019 keine Kompensationsmittel des Bundes mehr geben wird. Es ist auch unseriös, mit dem Gesetzentwurf die Verwendung von Drittmitteln bindend vorschreiben zu wollen. Bei solchen fremden Finanzierungsmitteln obliegt es immer noch dem Drittmittelgeber, also dem Bund, die Bedingungen und die Zweckbindung festzulegen. Wie Sie bereits aufgrund dieser kursorischen Ausführungen erkennen können, ist der vorliegende Gesetzentwurf verfassungsrechtlich nicht tragfähig, hinsichtlich der einzelnen gesetzlichen Regelungen und der Kostenfolgen nicht konsistent und auch nicht geeignet, das Problem im Bereich der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen befriedigend zu lösen. Er ist aber ein Diskussionsentwurf, den wir mit unserem gern vergleichen und über dessen Vorzüge und Nachteile wir auch im Innenausschuss diskutieren können. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst einmal möchte ich nochmals grundsätzlich auf die Debatte eingehen. Ich finde, es ist eine sehr gute Debatte. Bei allem, was mich in der Debatte natürlich so an Zwischenrufen ärgert und wo ich jemanden ärgere, aber das gehört ja hier vielleicht auch dazu, das ist eine sehr gute Debatte, die wir endlich mal auf der Grundlage unseres Gesetzesvorschlags hier führen können.
In Richtung FDP, CDU und SPD will ich eine Sache wirklich noch einmal ganz deutlich sagen und das ist wirklich ein Ringen, ein Bitten. Sie haben alle unisono gesagt, die Bürgerinnen und Bürger draußen in Thüringen hätten etwas Besseres verdient. Aber da gilt nun mal der ganz einfache Spruch: Das Bessere ist immer Feind des Guten. Wenn Sie vorher eine Vorlage gehabt hätten, über die wir diskutieren können, dann wäre das gut gewesen. Aber heute sich hinzustellen und zu sagen, weil ihr alles nicht hundertprozentig gemacht habt aus Ihrer Sicht, sei das etwa schlecht. Ich möchte auch noch einmal darauf eingehen, Herr Bergner hat gesagt, aber auch Herr Innenminister hat warnend die Hände gehoben und gesagt: verfassungsrechtlich möglicherweise höchst bedenklich.
Bitte? Nicht „möglicherweise“, Sie haben gesagt „ist bedenklich“. Sie haben das Urteil schon gesprochen. Es ist aber jetzt nicht Ihre Funktion, noch nicht. Nein, aber wenn der Landtag diese Argumentation in jedem Fall durchführen müsste, dann hätten wir ja gar keinen Verfassungsgerichtshof hier. Ich erinnere nur daran, dass selbst die große, starke immer regierende CDU Fraktion im Jahr 2005 ein Gesetz zu dieser Thematik vorgelegt hat, das sehr wohl durch den Verfassungsgerichtshof unseres Freistaats korrigiert werden musste. Dem Richterspruch unterwerfe ich mich sehr gern und ich kann das nur noch einmal in Richtung FDP sagen: Glauben Sie mir, es sind viele schlaflose Stunden in diesem Gesetzesentwurf, wenn ich nämlich durchgespielt habe: Was bedeutet das denn, dürfen wir das, können wir das? Sie würden das lernen und merken, wenn Sie selber mal öfter Gesetzentwürfe schreiben.
Aber wir stellen uns dieser Diskussion und ich glaube, Herr Minister, gute Argumente für unsere Position zu haben, wenn Sie sagen, wir sind hier komplett im Bereich der Steuer, und wir sagen, es steht aber Abgabe drin, und Sie sagen, Abgabe sieht aber hier wie Steuer aus und deshalb lasse ich gar nicht erst zu, dass man in einer Rechtsverordnung die Abgabe präzisiere. Ich glaube, da haben wir gute Karten vor einem Gericht,
(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Es ist doch egal, wie Sie das nennen. Es kommt doch auf die Wirkung an.)
das strittig noch einmal hier abstimmen zu können. Sie haben weiterhin gesagt, aus diesem Grunde sei verfassungsrechtlich diese Sache nicht statthaft oder - Richterspruch kann ja nicht sein - zumindest nicht möglich. Das ist das eine und das Zweite ist, dass Sie sagen, finanziell sei das nicht ausgegoren.
Was war denn mit der Gesetzesänderung aus dem Jahr 2005 der CDU-Fraktion? Da ist 1 Mrd. dem Land Thüringen aufgebrummt worden, war das denn finanzierbar und bürgernah? Das war großer Mist, deshalb machen wir es ja nicht nach, sondern wir machen das anders und neu. Meine sehr verehrten Damen und Herren, anders und neu, das ist der Schlüssel.
Noch eins, Herr Innenminister, Sie sagen, Sie glauben nicht daran, dass die Schätzung, dass 60 Mio. in den letzten Jahren jeweils in den Gemeinden investiert wurden. Geben Sie uns doch die Zahl, dann revidieren wir alles. Wenn Sie die Zahl haben, dann geben Sie die mal her.
Die interessiert das Parlament - so wie ich wahrgenommen habe - schon seit einigen Jahren. Die Landesregierung war bisher nicht in der Lage, diese Zahl zu benennen. Solange Sie die Zahl nicht benennen, finde ich, brauchen Sie mehr als den Zweifel, um unsere Zahl anzugreifen. Das, finde ich, wäre wichtig für die Diskussion.
Ich glaube, hier alles gesagt zu haben. Ich glaube, ahnen zu können, dass wir eine sehr gute Debatte in beiden Ausschüssen bekommen und bitte um Ihre Zustimmung dafür. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter. Bevor wir in den Ausschüssen weiter debattieren, debattieren wir hier weiter. Herr Innenminister, Sie haben das Wort.
Herr Abgeordneter Adams, die Bindung an die verfassungsmäßige Ordnung trifft den Landtag auch unabhängig davon, ob er durch ein Verfassungsgericht kontrolliert wird oder nicht. Insofern ist es unsere Pflicht und Schuldigkeit, nur verfassungsmäßige Gesetze vorzulegen.
Was die Zuordnung angeht, kennen Sie sicher auch aus Ihrer Ausbildung an der Universität Erfurt den Grundsatz „Falsa demonstratio non nocet“ - es kommt nicht auf das Etikett an, sondern es kommt auf den objektiven Regelungsgehalt an. Da sage ich Ihnen, das ist eine Steuer.
Zu der Wasserversorgung und der Regelung 2005 kann ich nichts sagen außer, das geht im Jahre 2010 nicht mehr. 15 Mio. sind Ihre Schätzung, die scheint mir zu niedrig, wir werden da nachliefern.
Danke, Herr Minister. Jetzt liegen mir aus der Mitte des Hauses keine Wortmeldungen vor. Das heißt, wir können in die Abstimmung gehen, und zwar geht es um die Ausschussüberweisung. Wenn ich das richtig noch einmal nachvollziehe, ist eine Überweisung an den Innenausschuss- und den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten beantragt. Gibt es andere Meinungen? Das ist nicht der Fall, deshalb stimmen wir zunächst über die Überweisung an diese beiden von mir genannten Ausschüsse ab.
Wer den Gesetzentwurf in der Drucksache 5/1413 an den Innenausschuss überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Ich stelle Einstimmigkeit fest.
Wer die von mir genannte Drucksache an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überweisen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Enthaltungen? Auch hier stelle ich Einstimmigkeit fest.
Wir müssen jetzt über die Federführung abstimmen. Es ist vorgeschlagen worden, den Innenausschuss federführend zu beauftragen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Auch hier stelle ich Einstimmigkeit fest.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben natürlich den Tagesordnungspunkt nicht unterbrochen wegen der Mittagspause. Wir sind davon ausgegangen, dass es auf große Zustimmung hier im Haus trifft, dass wir diesen angebrochenen Tagesordnungspunkt noch beendet haben. Wir gehen deshalb jetzt in die Mittagspause. Es ist 14.10 Uhr, wir treffen uns 15.10 Uhr zur Fragestunde wieder hier in diesem Haus. Ich wünsche Ihnen guten Appetit.
die ich hiermit eröffne. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Untermann von der Fraktion der FDP in Drucksache 5/1422.
In den Medien wird häufig über Baukostenerhöhungen bei Projekten des Landes berichtet. Aktuelles Beispiel ist das Jenaer Klinikum, wo mit einem Mehrkostenaufwand von 61 Mio. € gerechnet wird (laut Aussage oder Schrift vom „Freien Wort“ vom 11. August 2010).
1. Bei wie vielen Bauprojekten, die vom Freistaat Thüringen in Auftrag gegeben wurden, ist eine Erhöhung der Kosten zu verzeichnen?
2. Welche Maßnahmen, die sich in der Vorplanung und in der Umsetzung befinden, sind von einer Baukostenerhöhung betroffen?
4. Wenn sich die Tendenz der stetigen Kostenentwicklung fortsetzt, wie plant die Landesregierung dieser Entwicklung bei Landesprojekten nach Vergabe der Leistungen und während der Objektüberwachung bis zur Fertigstellung Einhalt zu gebieten?
Wir hatten uns im Vorfeld schon einmal kurz unterhalten und Frau Eich-Born wird sicherlich auch noch ein paar Worte dazu sagen zwecks Spezialisierung. Danke.
Wir werden schauen, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Staatssekretärin Eich-Born.