Protokoll der Sitzung vom 10.09.2010

machen. Dies begrüßen wir ausdrücklich und freuen uns auf die hoffentlich nicht so zeitraubende Diskussion in den Ausschüssen, denn der 01.01. ist relativ nah. Wenn wir alle wollen, dass das Gesetz zur Anwendung kommt, dann sollte es noch in diesem Jahr beschlossen werden. Wir werden dem Gesetzesentwurf sicherlich zustimmen, freuen uns aber zunächst auf die Diskussion in beiden Ausschüssen, insbesondere im Gleichstellungsausschuss. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächste spricht für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Pelke.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte mich gern den Worten der meisten Vorredner anschließen. Wir haben im letzten Plenum eine sehr umfassende Diskussion geführt. Wir waren uns parteiübergreifend einig, dass die Variante, dass gleichgeschlechtliche Paare vor Standesämtern heiraten können, ein erster Schritt in die richtige Richtung ist, um gegen Diskriminierung vorzugehen. Die Diskussion war sehr breit. Es war Einigkeit und ich danke dem Ministerium, dass dann so zeitnah der Gesetzesentwurf vorgelegt wurde. Ich hoffe, dass wir in den Ausschüssen so miteinander diskutieren können, damit die Umsetzung recht schnell erfolgt. Eine Frage von Frau Stange möchte ich dann doch noch ganz kurz beantworten. Sie haben unter anderem gefragt, warum der Gesetzentwurf nicht im Juli gekommen ist oder warum er vorher von der CDU-Regierung nicht gekommen ist. Die CDU-Regierung hatte dieses nicht auf der Agenda gehabt. Die Koalitionsregierung von CDU und SPD hat es in ihren Koalitionsvertrag hineingeschrieben und es war mit eines der ersten Dinge, die jetzt in der Abarbeitung sind. Deswegen bin ich sehr froh darüber, dass wir wieder ein Stückchen, was wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben, umsetzen können. Ich gebe Ihnen in einem Punkt recht; es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Vieles muss noch geschehen, aber natürlich in erster Linie auf Bundesebene. Ich bin dankbar, dass Thüringen jetzt hiermit einen neuen Weg beschreitet und sich nicht mehr in einer Abseitsposition befindet. Insofern darf ich für meine Fraktion auch die Überweisung an die Ausschüsse erbitten und hoffe auf eine gute, sachliche und angenehme Diskussion. Danke schön.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Pelke. Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Ausführungen von Frau Holbe haben mich noch einmal veranlasst, an das Rednerpult zu gehen, auch wenn wir im Ergebnis dann der Überweisung zustimmen werden, auch dieses Gesetz beschließen werden - daran habe ich keinen Zweifel. Aber Frau Holbe, wenn Sie sagen, es betrifft nur eine kleine Zahl und so habe ich Sie verstanden, als Sie die Statistik bemüht haben, da muss ich mich doch sehr wundern. Was ist das für ein Argument, nur weil es wenige betrifft, die davon diskriminiert sind,

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

zu sagen, da müssen wir uns dann nicht so viel Gedanken darüber machen? Hinzu kommt noch, dass es genug Paare geben wird, die aufgrund der Tatsache, dass sie vielleicht das Ambiente eines Ordnungsamtes, in dem es um Kfz-Kennzeichen und Bußgelder geht, nicht als den Ort ihrer Wahl sehen, um dort den Bund für das Leben zu schließen. Das ist auch eine Tatsache, die Sie vielleicht berücksichtigen sollten. Dann wäre der Prozentsatz derjenigen, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, vermutlich auch etwas höher.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Dieser Sonderweg, den Thüringen hier beschritten hat und der jetzt beendet wird, kommt auch nicht ganz freiwillig, sondern er beruht meines Wissens darauf, dass wir im Bund eine Personenstandsrechtsänderung haben, die die Länder dazu auffordert, das entsprechend anzupassen. Nach neun Jahren Lebenspartnerschaftsgesetz tut Thüringen das. Das wird höchste Zeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es freut mich, dass wir diese Änderungen hoffentlich noch vor dem 10-jährigen Jubiläum des Lebenspartnerschaftsgesetzes in Thüringen herbeiführen werden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein letzter Punkt. Frau Holbe, wenn Sie sagen, Sie haben rechtlich zulässig gehandelt, da musste ich mir fast ein Lachen verkneifen. Mit dem Argument der rechtlichen Zulässigkeit sagen Sie damit aus, dass, nur weil etwas Recht und Gesetz ist, man das so zu akzeptieren hat.

(Abg. Kemmerich)

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Das ist keine Diskriminierung?)

Denken Sie einmal an das Frauenwahlrecht. Übrigens hatten in der Schweiz erst 1973 Frauen das Wahlrecht. Also wenn Sie so argumentieren und sich niemand in Deutschland dafür eingesetzt hätte, dann würden Sie, Frau Holbe, aufgrund der Tatsache, dass Sie eine Frau sind, gar nicht im Landtag sitzen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auf Recht und Gesetz zu pochen, das ist hanebüchen, Frau Holbe. Damit kommen wir in dieser Gesellschaft nicht voran und damit kommen wir auch nicht darin voran, Recht und Gesetz so anzupassen, dass es den Entwicklungen der Gesellschaft entspricht, die dafür sorgen, dass wir ein diskriminierungsfreies Miteinander leben können. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schubert. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann beende ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über die Überweisung an die Ausschüsse. Es wurden der Innenausschuss und der Gleichstellungsausschuss beantragt. Gibt es weitere Anträge? Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Dann stimmen wir erst einmal über den Innenausschuss ab. Wer dafür ist, dass das Gesetz an den Innenausschuss überwiesen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist das Gesetz einstimmig an den Innenausschuss überwiesen.

Ich komme zur Überweisung an den Gleichstellungsausschuss. Wer damit einverstanden ist, das Gesetz an den Gleichstellungsausschuss zu überweisen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist das Gesetz auch einstimmig an den Gleichstellungsausschuss überwiesen.

Wir kommen zur Federführung. Die Federführung ist beim Innenausschuss, wenn ich das richtig verstanden habe. Gibt es andere Anträge? Das sehe ich nicht. Dann würden wir über die Federführung abstimmen. Wer damit einverstanden ist, dass das Gesetz im Innenausschuss federführend beraten wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Federführung einstimmig festgelegt für den Innenausschuss.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 9

Lockerung/Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerber Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/981 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/1343

Es hat das Wort der Abgeordnete Bergner aus dem Innenausschuss zur Berichterstattung. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe die Ehre, Ihnen aus dem Innenausschuss Bericht erstatten zu dürfen zu dem Antrag „Lockerung/Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerber“ in Drucksache 5/981 der FDP-Fraktion vom 19.05.2010.

Erstens - Antragsinhalt: Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. Möglichkeiten zu ermitteln, inwieweit eine Lockerung der Residenzpflicht bzw. eine Erweiterung der Bewegungsfreiheit ohne Auflagen und Sanktionen für im Freistaat Thüringen lebende Asylbewerber und Geduldete auf Landesebene umgesetzt werden kann;

2. den Landtag über die Ergebnisse spätestens bis zum 31. August 2010 zu informieren und in einem nächsten Schritt die Prüfergebnisse zeitnah umzusetzen;

3. sich darüber hinaus im Rahmen ihrer Möglichkeiten im Bundesrat dafür einzusetzen, die Residenzpflicht als solche gänzlich abzuschaffen.

Zweitens - Parlamentarischer Verlauf: Im Plenum vom 28.05.2010 wurde der Antrag an den Innenausschuss überwiesen. Im Innenausschuss fand am 11.06.2010 die Beschlussfassung statt über ein schriftliches Anhörungsverfahren nach § 79 Geschäftsordnung. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf mündliche Anhörung wurde dabei abgelehnt. Am 18.06.2010 wurde der Kreis der Anzuhörenden beschlossen sowie der Fragenkatalog. Das Fristende für die Einreichung der Stellungnahmen wurde auf den 06.08.2010 festgelegt. Am 13.08.2010 wurde die Liste der Anzuhörenden - anbei trage ich es Ihnen sofort vor nach Auswertung der Anhörung empfohlen. Insgesamt wurden 16 Stellungnahmen abgegeben, davon 12 zustimmend, 4 ablehnend, 3 haben geantwortet, aber keine Stellungnahme abgegeben, 7 haben gar keine Rückmeldung abgegeben.

(Abg. Schubert)

Es wurden insgesamt Stellungnahmen abgegeben von folgenden Körperschaften und Vereinigungen: Flüchtlingsrat Thüringen e.V., Flüchtlingsrat Brandenburg e.V., Flüchtlingsrat Berlin e.V., Pro Asyl e.V., Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e.V., Caritasverband für das Bistum Erfurt e.V., Evangelische Kirche Mitteldeutschland, Landeskirchenamt, Diakonie Mitteldeutschland, Katholisches Büro Erfurt, Diakonie Ostthüringen, Refugio Thüringen e.V., Psychosoziales Zentrum für Flüchtlinge, dann Rechtsanwalt Michael Hiemann, Gemeinde- und Städtebund Thüringen, Thüringischer Landkreistag, Landratsamt UnstrutHainich-Kreis, Innenministerium Bayern, Innenministerium Hessen und Innenministerium Saarland.

Der Tenor der ablehnenden Stellungnahmen: Es wird befürchtet, eine Lockerung der Residenzpflicht bewirke eine schlechtere Erreichbarkeit der Betroffenen durch Gerichte und Behörden. Dazu wird befürchtet, Asylsuchende könnten sich verstärkt in Großstädten und Ballungsräumen aufhalten, womit dann wohl einhergehend einige Unannehmlichkeiten verbunden wären, erhöhte Kriminalitätsraten etc. wurden dabei befürchtet.

Der Tenor der zustimmenden Stellungnahmen, meine Damen und Herren: Es war eine ausdrückliche Befürwortung der seitens der FDP angeregten Initiative auf Erweiterung der Bewegungsfreiheit der Flüchtlinge zu verzeichnen. Sämtliche Stellungnahmen, die zu den zustimmenden gehören, fordern die Abschaffung, mindestens jedoch eine Lockerung der Residenzpflicht. Ebenfalls im Tenor der zustimmenden Stellungnahmen ist die Stärkung des interkulturellen Austausches genannt, die Durchbrechung sozialer Ausgrenzung und Isolation, die Gewährleistung der Ausübung der Religionsfreiheit und Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen. Die Lockerung der Residenzpflicht erleichtert so das Aufsuchen von Fachärzten, Besuch von Verwandten, Aufsuchen von Bildungseinrichtungen, Suche nach Ausbildung und Arbeit, Inanspruchnahme rechtlicher Hilfe. Die Lockerung der Residenzpflicht wird unter den zustimmenden Stellungnahmen angesehen als ein Beitrag zum Bürokratieabbau und die Einschränkung der Bewegungsfreiheit verhindert eine selbstbestimmte Lebensgestaltung. Das ist im Wesentlichen der Grundtenor der zustimmenden Stellungnahmen.

Die wesentlichen Ansichten des federführenden Ausschusses trage ich Ihnen wie folgt vor: Die Koalition von CDU und SPD hat den Antrag abgelehnt. Die Koalitionsfraktionen verweisen darauf, sich mit der Problematik lange und ernsthaft beschäftigt zu haben und verweisen auf die ohnehin geplante Erweiterung des räumlichen Bezugs per Verordnung. Zudem wird das Problem an sich ein Stück weit infrage gestellt, wenn angeführt wird, dass bei rechtzeitiger Beantragung der Verlassen

serlaubnis diese in der Regel auch problemlos erteilt würde.

Die Stellungnahmen der Minderheit trage ich Ihnen wie folgt vor: Die Opposition, bestehend aus LINKEN, FDP und GRÜNEN hat den Antrag einmütig befürwortet. Die geplante Erweiterung der Landesregierung wird als nicht weitgehend genug angesehen. Die Lockerung der Residenzpflicht würde Asylbewerber ein Stück weit entkriminalisieren und die Kriminalitätsstatistik verbessern, da die meiste Ausländerkriminalität de facto aus Verstößen gegen die Residenzpflicht herrührt. Die Residenzpflicht ist nicht geeignet, bei den Betroffenen die Ausreisebereitschaft zu erhöhen sowie Asylverfahren zu beschleunigen. Die Lockerung der Residenzpflicht würde zudem die Mobilität der Betroffenen erhöhen und damit verbunden auch die Chance auf eine breitere Teilhabe am öffentlichen und gesellschaftlichen Leben. Dies wiederum würde eine stärkere Integration ermöglichen. Argumente der Landesregierung …

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Ist das eine Berichterstattung oder was ist das?)

Herr Kollege, bitte bleiben Sie doch ganz ruhig, ich berichte die Standpunkte, die vorgetragen worden sind, und das ist, denke ich, auch legitim.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das müssen selbst Sie aushalten.

(Beifall DIE LINKE, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus Sicht der Opposition sind die Argumente der Landesregierung auch durch die Stellungnahmen größtenteils widerlegt.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Ende der Berichterstattung. Der Ausschuss hat aus der Mehrheit von SPD und CDU den Antrag abgelehnt und empfiehlt auch hier die Ablehnung. Meine Auffassung ist natürlich eine andere. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Erste spricht die Abgeordnete Kanis von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, nach der Beratung im Innenausschuss und den eingegangenen Stellungnahmen im Anhörungsverfahren beschäftigen wir uns heute erneut mit dem Thema der Einschränkung der Bewegungsfreiheit für Asylbewerber. Die Stellungnah