Es ist von keiner Fraktion Ausschussüberweisung nochmals beantragt worden, so dass wir den Antrag abstimmen können. Wer dem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Gegenstimmen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von der Fraktion DIE LINKE. Enthaltungen? Enthaltungen überwiegend aus der Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag angenommen mit den Stimmen der FDP, der CDU und der SPD. Danke schön.
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1408 ERSTE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wie bereits in der vergangenen Plenarsitzung am 19. August 2010 von Herrn Staatssekretär Geibert angekündigt, legt Ihnen die Landesregierung heute den Gesetzentwurf zur Aufhebung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz vor. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Zuständigkeit zur Begründung von Lebenspartnerschaften den Standesämtern zu übertragen.
Das geltende Ausführungsgesetz zum Lebenspartnerschaftsgesetz weist die Zuständigkeit für die Begründung eingetragener Lebenspartnerschaften den Landkreisen und kreisfreien Städten zu. Es weicht damit vom Grundsatz des Personenstandsgesetzes ab, auch die Begründung eingetragener Lebenspartnerschaften den Standesämtern zuzuweisen. Die Regelung beruht auf der sogenannten Länderöffnungsklausel des § 23 Lebenspartnerschaftsgesetz, der es den Ländern ermöglicht, landesrechtliche Zuständigkeiten, die vom Grundsatz des Personenstandsrechts abweichen, aufrechtzuerhalten. Von dieser Möglichkeit soll, wie es der Koalitionsvereinbarung zu entnehmen ist, in Zukunft kein Gebrauch mehr gemacht werden. In den Standesämtern sind die technischen Voraussetzungen, das Wissen sowie die einschlägigen Erfahrungen mit den Fragen des Personenstandsrechts vorhanden, während die Landkreise, außer der Begründung von Lebenspartnerschaften, keine Aufgaben im Personenstandsrecht wahrnehmen. Die Verpflichtung der Landkreise, allein für diese Aufgabe standesamtliche Ressourcen vorzuhalten, begründet somit einen Aufwand, der durch die geringen absoluten Zahlen - seit 2001 wurden in Thüringen lediglich 281 Lebenspartnerschaften begründet nicht gerechtfertigt ist. Deshalb soll an der abweichenden Zuständigkeit auch nicht festgehalten werden. Ein Übergang der Aufgabe auf die Standesämter verursacht demgegenüber einen deutlich geringeren Aufwand, da die Standesämter originär mit Fragen des Personenstandsrechts befasst und für diese Aufgaben adäquat ausgestattet sind.
Bei der Aufhebung des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Lebenspartnerschaftsgesetz ist darauf zu achten, dass ein geordneter Übergang der Vorgänge von den bisher zuständigen Landratsämtern auf die Standesämter erfolgen kann. Dies wird durch eine Stichtagsregelung, wie sie in § 1 unseres Gesetzentwurfs vorgesehen ist, gewährleistet. Diese Stichtagsregelung hat für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zum einen den Vorteil, dass sie eindeutig erkennen können, zu welchem Zeitpunkt sie sich an welche Behörde wenden müssen. Daneben ist eine solche eindeutige Regelung auch für die betroffenen Verwaltungsträger von wesentlicher Bedeutung. So ist u.a. der im Personenstandsrecht maßgebliche Grundsatz der jahrgangsweisenden Beurkundung zu beachten. Mit diesem würde beim Wechsel der Zuständigkeit im laufenden Jahr gebrochen, was eine geordnete Übergabe anhängiger Verfahren und eine einheitliche Beurkundung der Vorgänge wesentlich erschweren würde. Dieser systematische Bruch würde in Thüringen außerdem wegen der bereits beschlossenen Einführung eines zentralen elektronischen Personenstandsregisters zum 1. Januar nächsten Jahres Schwierigkeiten bereiten. Insbesondere müsste für den Rest des Jahres 2010 und die in § 22 Abs. 4 des Lebenspartnerschaftsgesetzes vorgeschriebe
ne Nacherfassung bereits begründeter Lebenspartnerschaften nochmals die Papierform bemüht werden, um bereits kurze Zeit später das Register erneut auf elektronische Führung umzustellen. Die einheitliche Regelung des Stichtags 1. Januar 2011 gewährleistet dagegen einen nahtlosen Übergang der Vorgänge auf die Standesämter und trägt dafür Sorge, dass der Umstellungsaufwand durch die einmalige elektronische Erfassung eingetragener Lebenspartnerschaften auf ein vertretbares Maß beschränkt bleibt. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Prof. Huber. Als Erster spricht Herr Dr. Augsten von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben zum Beratungsgegenstand in unserer 27. Sitzung am 19.08. ausführlich beraten und diskutiert. Ich denke, dass es der Anstand und der gegenseitige Respekt gebieten, dass wir uns die Reden von vor drei Wochen noch einmal vorlesen. Ich habe das jedenfalls nicht vor. Insofern reichen an dieser Stelle sicher ein paar kurze Informationen.
Meine Damen und Herren, in meiner Wahrnehmung gab es eigentlich nur einen Streitpunkt vor drei Wochen, nämlich inwieweit es in Ordnung war, dass DIE LINKE einen Antrag einbringt zu einem Gegenstand, den die Landesregierung gerade in Arbeit hat. Das kann man so sehen, aber in allem anderen, vor allem in der Sache, waren wir uns ja einig, das ist ja nicht immer so. Insofern reicht es, glaube ich, dass man noch einmal die wichtigsten Punkte zusammenfasst und ich mache das in drei kurzen Stichworten.
Das Erste: Auch meine Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. Wir weisen aber zweitens gleichzeitig darauf hin, dass das nicht das Ende sein kann, sondern dass am Ende dieses Prozesses eine neue Diskussion beginnen muss. Vielleicht ist das auch schon ein Hinweis für die Arbeit in den Ausschüssen. Wir brauchen weiterhin Diskussionen über z.B. das Einkommensteuerrecht, das muss geregelt werden. Wir müssen uns über die Beamtenversorgung unterhalten, auch da gibt es Regelungsbedarf. In anderen Bundesländern gibt es wohl schon Vorschläge. Die dritte Bemerkung, meine Damen und Herren, ist, wir erwarten natürlich von der Landesregierung, dass das, was bei uns in der Verfassung steht, nämlich Diskriminierungsverbot, auch auf Bundesebene in den Verfassungsrang erhoben wird. Deswegen fordern wir die Landesregierung
Meine Damen und Herren, wir freuen uns auf die Arbeit mit Ihnen in den Ausschüssen. Ich gehe davon aus, es werden der Gleichstellungsausschuss und der Justizausschuss sein, und gehe davon aus, dass das ein gutes Ende haben wird mit diesem Gesetzentwurf. Insofern freuen wir uns auf die Diskussion, weisen noch mal auf die Punkte hin, die wir angesprochen haben, vielleicht kann man dies mit in die Diskussion einbauen. Wir gehen davon aus, dass wir ein gutes Gesetz haben werden. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Respekt, Dr. Augsten, vor dem Hohen Haus, dass man nicht noch einmal alles wiederholen oder sich erzählen sollte, was vor drei Wochen gesprochen worden ist, das ist gut und richtig. Aber, ich denke, es ist auch dem Respekt gegenüber den Betroffenen geschuldet, die seit fast 20 Jahren hier in Thüringen diskriminiert worden sind, dass man genau das Thema ernst nimmt und auch noch einmal ein paar Worte dazu sagt.
Ich war heute Morgen schon etwas irritiert, als ich aus den Medien entnahm - so ganz, ganz wichtig -, dass nun die Landesregierung einen Gesetzesvorstoß auf den Weg bringen würde, welcher die Diskriminierung von Lesben und Schwulen endlich abbauen würde. Ich denke, wenn die Landesregierung ihre Hausaufgaben in den letzten 18 Jahren wirklich ernst genommen hätte, dann wäre es gar nicht erst so weit gekommen, dass wir heute im Jahr 2010 über diesen Gesetzentwurf reden müssten.
Ja, nun ist der Gesetzentwurf da, auf den wir schon länger warten. Es ist wirklich die Frage zu stellen, Herr Innenminister, warum konnten wir nicht bereits im Juli oder im August einen Gesetzentwurf der Landesregierung vorgelegt bekommen? Denn die Zeit ist reif gewesen, dass genau diese Tatbestände endlich beseitigt werden müssen. Es ist schon noch einmal die Frage in den Raum zu stellen, warum die CDU-Landesregierung, die bis 2009 im Sommer viele Jahre allein das Sagen hatte, genau erst jetzt zu dieser Einsicht kommt, endlich diesen Diskriminierungstatbestand zu beseitigen. Denn eigentlich hätten die lesbischen und schwulen Paare längst einen Anspruch gehabt, in Thüringen die
Das, werte Damen und Herren der CDU, hat, so denke ich, auch etwas mit Ihrem doch sehr veralteten Familienbild zu tun. So finde ich es auch - und das gehört heute auch noch einmal hierher -, dass man sagt, dass es die Landesregierung war, die gegen ein Bundesgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt und zum Glück verloren hat. Das ist auch eine Art und Weise, wie die damalige Landesregierung, die von der CDU getragen worden ist, mit lesbischen und schwulen Menschen hier in Thüringen umgegangen ist.
Darum ist es gut, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung endlich auf dem Tisch liegt. Erlauben Sie mir trotzdem noch zwei, drei Bemerkungen. Ich denke schon, dass wir eine Anhörung, die wir im Innenausschuss sicher beantragen werden und die sicher sehr schnell gehen muss, weil Sie einen Termin gesetzt haben, durchführen. Im Gesetzentwurf habe ich auch gelesen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten könnte. Hier, denke ich auch, können wir uns über Ihre inhaltliche Argumentation noch einmal auseinandersetzen, ob denn wirklich erst zum 01.01. kommenden Jahres dieser Gesetzentwurf in Kraft tritt oder bereits zum Dezember dieses Jahres, denn wir haben die Thüringer Verfassung im Hintergrund, in der das Diskriminierungsverbot für lesbische und schwule Paare geregelt ist. Das ist für mich, rechtlich gesehen, der Hauptargumentationspunkt, diesen Gesetzentwurf auch bereits jetzt in Kraft treten zu lassen.
Lassen Sie uns gemeinsam im Innenausschuss in einer Anhörung und wenn es geht in einer öffentlichen Anhörung genau diese Thematiken noch einmal bereden. Lassen Sie uns auch den Verband der Standesamtbeamtinnen und Standesbeamten in Thüringen anhören, denn sie wissen ja ganz genau, um was es geht, welche Übergangsregelungen notwendig sind oder welche auch nicht. Auch die betroffenen Verbände sollten hier noch einmal zu Wort kommen, um ihre Äußerungen zu tätigen und uns Abgeordneten ihre Mitteilungen zu dem Gesetzentwurf zu geben.
Dr. Augsten hat es bereits angesprochen, es kann nur ein erster Schritt sein, meine Damen und Herren, um die Diskriminierung von Lesben und Schwulen auch in Thüringen zu beseitigen. Wenn wir gemeinsam uns auch noch einmal die Inhalte anschauen, die anlässlich des Christopher Street Day vor drei Wochen hier in Erfurt als Forderungen aufgemacht worden sind, so ist das Thema Beamtenrecht ein Thema, was unbedingt beredet werden muss.
So ist das Thema Adoption ein Thema, was auch noch auf der Tagesordnung steht, und so ist auch das Thema der unterschiedlichen und diskriminierenden Behandlung von lesbischen und schwulen Paaren, wenn es um Blutspende geht, ein Thema, was an Skandal nicht zu überbieten ist.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, der Minister hat in der Begründung zur Einbringung des Gesetzes die Dinge vorgetragen mit wesentlichem Inhalt, so wie wir das bereits am 19.08. schon vom Staatssekretär hier zur Kenntnis nehmen konnten. Der Gesetzentwurf liegt vor. Damit erfüllen wir einen weiteren Punkt unserer Koalitionsvereinbarung, künftig die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare weiter zu stärken und darin eingeschlossen die Lebenspartnerschaften, die künftig in den Standesämtern geschlossen werden können.
Ich will nur noch mal eine Zahl gegenüberstellen, damit wir sehen, wie viele Paare hier betroffen sind. Ich habe nun eine Zahl, die von 2001 bis 2009 vom Statistischen Landesamt herausgegeben worden ist. Gleichgeschlechtliche Paare haben ihre Lebenspartnergemeinschaft begründet, und zwar 257. Dem stehen gegenüber 9.836 Paare. Das ist ein Prozentsatz von 2,6 Prozent.
Die angesprochene Diskriminierung, Frau Stange, die Sie uns hier vorwerfen, kann ich einfach so nicht stehen lassen. Ich will nicht alles wiederholen. Wir haben sehr ausführlich in der letzten Beratung im August darüber gesprochen und wir können uns wirklich die Zeit sparen, denn an den Argumenten hat sich wenig geändert. Aber ich will nur sagen, dass die Vorgehensweise, die wir bisher hatten, dass zunächst das Landesverwaltungsamt, später auch die Landratsämter, kreisfreien Städte zuständig waren, zulässig war. Es gibt die Möglichkeit vom Bundesgesetz her, dass die Länder Ausführungsgesetze beschließen können. Wir haben das hier so entschieden. Ich will den Eindruck, den Sie hier vermitteln wollten, dass wir irgendetwas gemacht haben, das nicht rechtmäßig ist, einfach noch mal ausschließen.
Sie sagen 20 Jahre CDU-Regierung. Gehen Sie mal zurück in Ihre Zeit und überlegen Sie mal, wie bei Ihnen diese Diskriminierungen ausgesehen haben.
Noch eine Anmerkung: Ich denke, wir haben, das ist noch nicht gesagt worden, in den Ausschüssen die Behandlung Ihres Entwurfs, der in Drucksache 5/373 eingebracht worden ist, erst einmal angehalten, noch nicht abgeschlossen, um das Gesetz der Landesregierung in diese Debatte mit einfließen zu lassen, so dass ich denke, die weitere Beratung sollte in jedem Fall federführend im Innenausschuss stattfinden und auch im Gleichstellungsausschuss. Das beantrage ich hier im Namen meiner Fraktion. Ich denke, die Argumente, die der Innenminister Prof. Dr. Huber hier vorgetragen hat zur Einführung des Gesetzes zum 01.01.2011, sind im Grunde einleuchtend und ich glaube, dazu muss ich auch nichts weiter ausführen.
Wie gesagt, ich beantrage die Überweisung an vorgenannte Ausschüsse und bitte um Ihre Zustimmung. Danke.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Holbe. Als Nächstes spricht Herr Abgeordneter Kemmerich von der FDP-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr verehrte Gäste, der heute von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf ist überfällig und wurde, auch das ist mehrfach heute schon gesagt worden, in der letzten Plenumssitzung angekündigt und besprochen. Insofern würde ich auch Wiederholungen heute unterlassen, doch, Frau Stange, in dieser dramatischen Schärfe Weltuntergangsszenarien hier meiden. Wir sollten froh sein, dass dieser Gesetzentwurf jetzt auf dem Weg ist und nicht nur nach hinten schauen, was alles war. Sicherlich gibt es noch, insbesondere in dem gefühlten Bewusstsein der Bevölkerung, Vorbehalte gegen diese Form, aber ich denke, alle, die hier sind, sind sich einig, dass das zu beseitigen ist und dass wir insbesondere daran arbeiten sollen, dass die Leute hierüber anders denken. Das ist eben nicht nur mit Gesetzeskraft zu machen, sondern insbesondere mit vorgelebten Beispielen und guten Vorbildern. Ich denke, dass Thüringen seinen Sonderweg nun endlich verlässt und es so handhabt wie alle anderen Länder in der Republik, die es schon länger
machen. Dies begrüßen wir ausdrücklich und freuen uns auf die hoffentlich nicht so zeitraubende Diskussion in den Ausschüssen, denn der 01.01. ist relativ nah. Wenn wir alle wollen, dass das Gesetz zur Anwendung kommt, dann sollte es noch in diesem Jahr beschlossen werden. Wir werden dem Gesetzesentwurf sicherlich zustimmen, freuen uns aber zunächst auf die Diskussion in beiden Ausschüssen, insbesondere im Gleichstellungsausschuss. Vielen Dank.