Für Thüringen gibt es bislang keine wirklich belastbaren Zahlen - weder in Bezug auf die im Freistaat lebenden Roma, Ashkali, Sinti usw. noch in Bezug auf geplante Rückführungen. Insofern ist die Frage, inwieweit die zuständigen Ausländerbehörden tatsächlich nichts wissen, dann könnte man dahin gehend durchaus einmal hinterfragen oder muss man durchaus hinterfragen, oder eben keine Auskunft geben wollen, was wir natürlich nicht unterstellen wollen. Eine Handvoll aktueller Fälle aus Thüringen ist jedoch bekannt. Wir haben es auch heute hier gehört, weil die Anwälte der Betroffenen, und das ist legitim, die Öffentlichkeit gesucht haben. Allerdings betrifft das durchaus, bis auf die Ausnahme, die aus Gotha genannt wurde, auch straffällig gewordene Personen. Auch das muss man bei der Betrachtung des Falles durchaus mit berücksichtigen. Insofern, meine Damen und Herren, muss die Frage unbedingt abstrakt auch betrachtet werden, allgemeingültig betrachtet werden, und nicht nur Einzelfälle. Einzelfälle heißt aber dennoch, dass wir die Einzelfallprüfung dabei nicht vergessen dürfen, das heißt, einzelfallbezogen zu prüfen und die widerstreitenden unterschiedlichen Interessen sorgfältig abzuwägen. Dabei werbe ich für ein Wort des Titularbischofs Clemens, der den klaren Satz ausgesprochen hat: „Denk an den anderen!“. Das heißt, Abschiebungen dürfen nicht unbedacht passieren. Abschiebungen, die unbedacht passiert sind, die auch möglicherweise ohne Abklärung aller im Einzelfall zu prüfenden Sachverhalte geschehen sind, sind nicht ohne Weiteres wiedergutzumachen. Deswegen werbe ich auch dafür, das mit aller Sorgfalt zu sehen und zu betrachten. Es ist mir aber zu wenig, wenn wir uns ausschließlich über das Thema Asyl in dem Zusammenhang unterhalten, sondern, ich denke, wir müssen uns vielmehr Gedan
ken darüber machen, dass in den Heimatländern der Betroffenen menschenwürdige Verhältnisse gefördert werden. Dass in den Heimatländern der Betroffenen Bedingungen aufgebaut werden, die dazu führen können, dass Menschen ihre Heimat gar nicht erst verlassen wollen oder müssen. Denn das sollten wir uns in dieser Debatte auf jeden Fall mit vor Augen führen, es sind die Wenigsten, die gern weggehen. Es sind die Wenigsten, die gern ihre Heimat verlassen, wenn es nicht gerade aus irgendeiner Reise- oder Abenteuerlust ist, sondern die Menschen, die aus Not zu Hause weggegangen sind, wären in den meisten Fällen viel lieber in ihrer Heimat geblieben. Und deswegen, denke ich, muss ein wichtiger Ansatz in der ganzen Frage Asylpolitik ebenfalls mit darin bestehen, dass wir uns weiter und mit Sorgfalt dafür engagieren, dass in den Heimatländern der Betroffenen einfach menschenwürdige Bedingungen vorliegen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, „Keine Abschiebung von Roma-Familien aus Thüringen“ - ich denke, das Anliegen dieser Aktuellen Stunde kann nicht darin bestehen, hier Einzelfälle zu thematisieren, diese in die Öffentlichkeit oder in die Plenarsitzung zu ziehen, denn damit, denke ich, verbessern wir die Situation der einzelnen Familien nicht.
Am 17.06. habe ich für meine Fraktion ausführlich zu den Lebensumständen, die die Menschen im Kosovo, insbesondere die Gruppe der Roma betreffend, Stellung bezogen. An unserer Einstellung hat sich nichts verändert. Es sollen alle Möglichkeiten genutzt werden, um den Menschen, insbesondere den Kindern zu helfen. Es ist bereits gesagt worden, von den rund 12.000 ausreisepflichtigen Roma, die in Deutschland leben, über lange Jahre nur geduldet, sind fast 50 Prozent minderjährig und zum großen Teil in Deutschland geboren. Sie kennen nichts anderes als das Leben in Deutschland. Die Kinder dieser Familien sind insbesondere die Leidtragenden der gesamten Verfahren. Hier geht es - wie es schon angesprochen wurde - um Kindeswohl.
In Thüringen wohnen 399 Menschen aus dem Gebiet der Republik Kosovo, davon sind 45 zur Ausreise verpflichtete Staatsangehörige aus dem Kosovo. Dass diese Gruppe besonders gefährdet ist, bestreitet sicher niemand. Mit dem Rückübernahme
abkommen zwischen Deutschland und dem Kosovo, das sicher die internationalen Standards beinhaltet, wird dennoch eine große Gruppe von Flüchtlingskindern erzeugt. Nicht nur, dass ihr bisheriges Leben stets von der Angst einer Ausreise begleitet war und ist, was ja schon belastend an sich ist, es kommt noch die Einschränkung durch rechtliche und finanzielle Beschränkungen hinzu, die ihr Leben bisher in Deutschland beeinflussten. Sie leben in einem Land, sie sind hier geboren, fühlen sich zum großen Teil wie Deutsche, aber dennoch können sie nicht wie alle anderen leben. Die Lebensperspektiven sind nicht klar vorgezeichnet und stellen für diese Kinder schon einen enormen Druck dar. Nach einer Rückkehr in den Kosovo verbessert sich die Situation für diese Kinder in keiner Weise. Die Kinder sind in Deutschland in einem System sozialisiert worden, das sich mit ihren neuen Lebensumständen in nichts vergleichen lässt.
Ich möchte nur kurz noch mal auf den Zustand der Unterkünfte, die Ernährungssituation, das Angebot von Beschäftigungsmöglichkeiten und die sozialen Kontakte eingehen. Sie sind auch dort Fremde unter Landsleuten, aber durch ihre ethnische Besonderheit oft auch noch ausgesondert, abgelehnt und zum Teil ohne rechtlichen und sozialen Schutz. Aus vielfältigen Berichten der Kirchen und Hilfsorganisationen sowie Augenzeugenberichten hören wir immer wieder, dass insbesondere diese Kinder im Kosovo nicht in den Kindergarten oder eine Schule gehen und dass Berufsausbildungen nicht oder nur sehr selten möglich sind. Meist liegt es auch daran, dass die in Deutschland geborenen Kinder nicht über entsprechende muttersprachliche Kompetenzen verfügen bzw. ihre Sprache in den Bildungseinrichtungen nicht gesprochen wird.
Mit der Rückführung der Familien, insbesondere der Kinder werden die Bildungschancen minimiert, da die Familien nicht in der Lage sind, in die Bildung ihrer Kinder zu investieren, denn zuerst muss der tägliche Lebensunterhalt gesichert werden. Alle Integrationsbemühungen und Bildungsbestrebungen in Deutschland sind somit verpufft und irrelevant, wenn ein Kind in den Kosovo zurück muss, welches hier viele Jahre gelebt hat.
Diese Rückführung bedeutet für in Deutschland geborene Kinder, dass sie aus ihrem Lebenszusammenhang gerissen werden. Traumatische Veränderungen wie der Verlust des Lebensumfelds, der Sprache, der Freunde und alle ihre Lebenserfahrungen können eigentlich nicht zu einer positiven Persönlichkeitsentwicklung führen. Diese Kinder erleben einen derartig großen Einbruch, einen Knick in ihrer Erfahrungsbiografie, wo niemand davon ausgehen kann, dass sie unbeschadet ihren Weg finden, sich ein selbstbestimmtes Leben, an demokratischen Normen orientiert im Kosovo aufbauen zu können. Für sie wird es sicher ein Ziel sein, so schnell wie möglich ihr Leben in Deutschland fort
zusetzen, aber dabei werden Bildungsentwicklungen zumindest zeitlich unterbrochen, wenn nicht sogar abgebrochen und damit Perspektiven für die Zukunft nicht genutzt.
Sollten Roma-Familien nach Serbien zurückgeführt werden, ist zwar die Krankenversorgung minimal besser, aber es ist keine Lösung, da Staatsbürger der Republik Kosovo keine Papiere und damit keine Anerkennung und folglich auch keine Unterstützung in Serbien erhalten. So kann die Lösung für Roma aus dem Kosovo nicht aussehen.
Die Situation der betroffenen Familien ist ausgesprochen prekär. Die SPD wird deswegen auch weiterhin eine Unterstützung vor Ort geben und sich für eine Regelung auf Bundesebene einsetzen. Dabei geht es um Hilfe für die Betroffenen, ohne Populismus und ohne eigene Profilierung. Ich danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten und ein herzliches Willkommen an Frau Heß, die neue Ausländerbeauftragte der Landesregierung.
Ich beginne mit einem Zitat: „Menschen dürfen nicht in unwürdige Verhältnisse abgeschoben werden.“ - zitiert aus einer Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz, die Frau Rothe-Beinlich vorhin schon erwähnt hat, vom April dieses Jahres. Darauf, dass viele internationale Institutionen wie der UNHCR oder der Europarat glaubwürdig über die prekäre sozioökonomische Lage und die andauernde, teilweise massive Diskriminierung von Minderheiten im Kosovo berichten, hat Frau Rothe-Beinlich schon hingewiesen. „Wir müssen wieder die Menschenrechte nicht nur für uns, sondern allgemein sicherstellen.“ - ein weiteres Zitat, das ich nach dem eben von Vertreterinnen der Regierungsfraktionen zum Besten gegebenen leider betonen muss.
Frau Holbe, auch wenn keine Massenabschiebungen drohen, für jeden einzelnen Menschen ist es schlimm, als Angehöriger der Roma in den Kosovo abgeschoben zu werden.
Deswegen ist das, was Sie gesagt haben, zynisch. Frau Kanis, es sind nicht nur die Kinder, die die Leidtragenden sind, auch die Eltern sind Angehörige der Minderheit und werden diskriminiert.
Genau wie in der Debatte im Juni zum gemeinsamen Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE haben Sie, Frau Holbe, und Sie, Frau Kanis, die Prüfung des Einzelfalls betont bzw. auf die Härtefallkommission verwiesen.
Ich möchte Ihnen doch einen sogenannten Einzelfall vorstellen, meine Damen und Herren, auch wenn es Frau Kanis nicht gefällt. Aber für die Familie ist das, diese Öffentlichkeit hier im Landtag, fast die letzte Chance, und deswegen sind sie auch damit einverstanden,
dass wir das hier in der Öffentlichkeit sagen. Es handelt sich um die Familie Baruti/Islami. Ich möchte Herrn Baruti heute hier im Landtag begrüßen und Ihnen, Herr Baruti und Ihrer Familie, die Unterstützung meiner Fraktion und sicherlich auch die der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN versichern.
Bari Baruti und Hatije Islami flohen als kosovarische Staatsangehörige 1999 vor dem Krieg nach Deutschland. Ihr Haus war zerstört worden, Herr Baruti war von bewaffneten Serben zu Kriegshandlungen gezwungen worden, die dann von den Albanern als Kollaboration mit den Serben ausgelegt wurde. Die damals 19-Jährige Hatije Islami wurde bei dem Übergriff auf ihr Haus so schwer verletzt, dass sie bis heute körperlich und psychisch an den Folgen leidet. Der am 27. August 1999 gestellte Asylantrag wurde 2005 abgelehnt, seitdem lebt die Familie mit einer Duldung hier in Thüringen. Wenige Tage nach der Asylantragstellung wurde der älteste Sohn Dritan in Jena geboren, vier weitere Kinder kamen in Thüringen zur Welt. Ardijan wird im November zehn Jahre, Anita wurde im Juni acht Jahre, Merita ist fünf Jahre und der jüngste Sohn Mohammet ist jetzt siebeneinhalb Monate alt. Am 10. März wurde die Duldung der siebenköpfigen Familie durch sogenannte Grenzübertrittsbescheinigungen ersetzt mit der Festlegung: „Die Ausreisefrist endet am 30.06.2010.“ Das galt für die gesamte Familie, obwohl für das neugeborene Kind Mohammet Islami ein sowohl im zeitlichen Ablauf als auch im inhaltlichen Ergebnis ungewisses Asylverfahren anhängig war und ihm demzufolge für die Dauer des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestat
tung zustand und damit auch eine Duldung ohne Ausreisefrist eigentlich für die restlichen Familienangehörigen.
Ein im April eingereichter Antrag an die Thüringer Härtefallkommission, der begründet ist mit den Krankheiten sowohl des kleinen Jungen, der an einer angeborenen Herzkrankheit leidet, als auch der Mutter, als auch den Fluchtursachen aus dem Kosovo bzw. aus Serbien, wurde durch die Härtefallkommission behandelt. Die Härtefallkommission reichte ein Härtefallersuchen an das Thüringer Innenministerium ein. Dieses wurde aber abgelehnt, obwohl die von Frau Rothe-Beinlich beschriebene Situation im Kosovo bekannt ist, obwohl bekannt ist, dass es sich um kosovarische Staatsangehörige handelt, obwohl bekannt ist, dass die Kinder die Sprachen ihrer Eltern - romanes und albanisch nicht sprechen, obwohl bekannt ist, dass die Großeltern der Kinder und zahlreiche Onkel und Tanten hier in der Bundesrepublik leben. Wie hier durch das Innenministerium mit Menschen umgegangen wurde, ist ein Skandal, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, die eingangs zitierte Forderung könnte auch abgewandelt heißen: Wir müssen wieder die Menschenrechte nicht nur für uns, sondern allgemein und für Bari Baruti, Hatije Islami und ihre Kinder Dritan, Ardijan, Anita, Merita und Mohammet sicherstellen. Die eingangs zitierte Forderung stammt übrigens von Herrn Prof. Dr. Schwarz-Schilling, ehemals Bundespostminister für die CDU, wie Sie sich sicherlich erinnern. In der Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz ist davon die Rede
noch drei Sätze, Frau Präsidentin -, dass es für viele der jetzt von Abschiebung Bedrohten die erste Vertreibung ihres Lebens wäre. Die wäre es auch für die Kinder von Bari Baruti und Hatije Islami. Ich kann nur hoffen, Herr Innenminister, dass Sie diese Abschiebung stoppen werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, zu dem konkreten Fall der Familie Baruti werde ich keine Ausführungen machen. Erlauben Sie mir aber einige grundsätzliche Anmerkungen.
Vollziehbar ausreisepflichtige Personen sind gesetzlich verpflichtet, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen. In einem Verwaltungsverfahren wird auf der Grundlage des Asylverfahrens- und des Aufenthaltsgesetzes vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter den zuständigen Ausländerbehörden die Ausreisepflicht eines Ausländers festgestellt. Für Thüringen, aber auch die anderen Länder hat eine freiwillige Ausreise dieser Personen grundsätzlich Priorität gegenüber einer zwangsweisen Zurückführung. Daher werden ausreisepflichtige Personen von den Ausländerbehörden regelmäßig auf die bestehenden Möglichkeiten sowohl der Übernahme der Reisekosten als auch der Gewährung einer finanziellen Starthilfe im Rahmen der Bund-Länder-Programme REAG - Reintegration and Emigration Programme for AsylumSeekers in Germany und Government Assisted Repatriation Programme (GARP) hingewiesen. Trotz des teilweisen Ausstiegs des Bundes in diesem Jahr aus diesen Programmen konnte das Thüringer Innenministerium ihre Fortführung bisher sicherstellen. Die Entscheidung, von der Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise Gebrauch zu machen, obliegt natürlich der Verantwortung der Ausreisepflichtigen selbst. Erfolgt keine freiwillige Ausreise, ist die jeweilige Ausländerbehörde nach § 58 des Aufenthaltsgesetzes verpflichtet, die bestehende Ausreisepflicht durchzusetzen und die Betroffenen abzuschieben. So wie jede ausländerrechtliche Maßnahme unterliegt auch die Abschiebung einer Einzelfallprüfung. Dabei wird von der zuständigen Behörde insbesondere geprüft, ob der Abschiebung eines Ausländers Abschiebungshindernisse entgegenstehen. Das gilt für alle vollziehbar Ausreisepflichtigen, unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit.
Meine Damen und Herren, die Thematik der Abschiebung von Roma wird insbesondere im Zusammenhang mit einer Rückführung dieser Volkszugehörigen in den Kosovo bzw. nach Serbien problematisiert und war mehrfach Gegenstand der Erörterung dieses Hohen Hauses. Die immer wieder befürchteten Massenabschiebungen von Roma in den Kosovo gibt es nicht. Die derzeit praktizierte sukzessive Rückführung von Personen kosovarischer Herkunft in die Republik Kosovo orientiert sich im Interesse eines nachhaltigen Rückkehrprozesses an den Zusicherungen des Bundes und der Länder an die Republik Kosovo. So hat die Bundesregierung drei Kriterien für die Stellung von Rücknahmeersuchen an die kosovarischen Behörden festgelegt:
Darüber hinaus haben die Länder vereinbart, mit den Rückführungen von Roma besonders schonend zu beginnen und besonders hilfsbedürftige Personen wie Alte, Kranke, Pflegebedürftige und alleinerziehende Mütter nicht vorrangig zurückzuführen. Das am 14. April 2010 von Herrn Innenminister de Maiziére und seinem kosovarischen Kollegen unterzeichnete Rückübernahmeabkommen ist zum 1. September in Kraft getreten. Damit werden die Voraussetzungen und technischen Einzelheiten für eine Rücknahme, aber auch das Verfahren und der Vollzug geregelt. Das bisherige Verfahren ändert sich dadurch kaum. Wesentliche Änderung ist, dass es jetzt eine Verschweigensfrist von 30 Tagen gibt, innerhalb derer die kosovarischen Behörden gehalten sind, die Rücknahmeersuchen zu beantworten. Sie können sicher sein, dass sich der Bund und die Länder an diese oben genannten Sicherungen halten werden.
Ich möchte aber nicht versäumen, in diesem Zusammenhang kurz auf die Situation in Thüringen einzugehen: Mit Stand von 30. Juni lebten nach dem Ausländerzentralregister 399 Staatsangehörige des Kosovo in Thüringen. Von diesen 399 Staatsangehörigen waren zum Stichtag 30. Juli 219 mit einer Aufenthaltserlaubnis und 94 Personen mit einer Niederlassungserlaubnis erfasst. Nach Mitteilung des Landesverwaltungsamtes hielten sich zum Stichtag 31. August 68 kosovarische und 45 serbische ausreisepflichtige Staatsangehörige in Thüringen auf. Eine Differenzierung nach Ethnien wird nicht vorgenommen. In den Fällen, in denen dringende humanitäre und persönliche Gründe einen Aufenthalt im Bundesgebiet rechtfertigen, kann zudem die Härtefallkommission auch für Angehörige der Volksgruppe der Roma eine aufenthaltsrechtliche Perspektive eröffnen. Eine Entscheidung setzt eine Einzelfallprüfung voraus. Dabei werden die Dauer des Aufenthalts, aber auch Erkenntnisse über die Integration der Betroffenen und gegebenenfalls ihrer Familien, der Besuch von Kindereinrichtungen, Schule, gesellschaftliches Engagement, Sprachkenntnisse und anderes herangezogen. Auch die Sicherung des Lebensunterhalts kann in die Entscheidung mit einbezogen werden. Im Ergebnis dieser Prüfung ist eine Ablehnung des Härtefallersuchens möglich. Einem Härtefallersuchen kann auf keinen Fall gefolgt werden, wenn durch den Betreffenden Straftaten von einigem Gewicht begangen worden sind. So erhielten seit Errichtung der Härtefallkommission im Jahr 2005 mehr als 400 Personen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 a des Aufenthaltsgesetzes. Wir alle sind uns bewusst, dass viele im Kosovo lebende Menschen, unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit, im täglichen Leben mit wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten konfrontiert sind. Gleichwohl
wurde bereits unter der Federführung der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen (UN MK) mit dem Neu- und Wiederaufbau von Siedlungen, auch für Roma, begonnen. Häuser und Appartementblocks wurden erstellt sowie eine grundlegende Infrastruktur, zum Beispiel eine Poliklinik errichtet. Weitere Baumaßnahmen und die Wiederherstellung von sozialen und gemeindlichen Strukturen sind unter Federführung des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen vorgesehen, um die Dauerhaftigkeit der Rückkehr zu sichern.
Daneben gibt es verschiedene Rückkehrprojekte, die sich an ethnische Minderheiten wie die Roma, Ashkali und Ägypter wenden. So steht allen Rückkehrern aus Deutschland eine soziale und psychologische Erstbetreuung zur Verfügung. Freiwillige Rückkehrer aus Deutschland können Eingliederungshilfen einschließlich Beratung und psychologischer Betreuung im Rahmen des Rückkehrerprojekts der Arbeiterwohlfahrt Nürnberg erhalten. Außerdem bietet das Diakonische Werk im Zusammenhang mit der Diakonie Trier Rückkehrern aus Deutschland Ausbildungsmöglichkeiten in verschiedenen Handwerksberufen. Diese Angebote richten sich auch und gerade an die Angehörigen der Roma. Die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist mittlerweile gewährleistet und die Schulpflicht für Kinder eingeführt. Das Ziel vieler Aktivitäten der im Kosovo tätigen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen ist es, dass die Betroffenen einen Einstieg in den Arbeitsmarkt schaffen und somit ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit erreichen.