Protokoll der Sitzung vom 06.10.2010

Daneben gibt es verschiedene Rückkehrprojekte, die sich an ethnische Minderheiten wie die Roma, Ashkali und Ägypter wenden. So steht allen Rückkehrern aus Deutschland eine soziale und psychologische Erstbetreuung zur Verfügung. Freiwillige Rückkehrer aus Deutschland können Eingliederungshilfen einschließlich Beratung und psychologischer Betreuung im Rahmen des Rückkehrerprojekts der Arbeiterwohlfahrt Nürnberg erhalten. Außerdem bietet das Diakonische Werk im Zusammenhang mit der Diakonie Trier Rückkehrern aus Deutschland Ausbildungsmöglichkeiten in verschiedenen Handwerksberufen. Diese Angebote richten sich auch und gerade an die Angehörigen der Roma. Die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist mittlerweile gewährleistet und die Schulpflicht für Kinder eingeführt. Das Ziel vieler Aktivitäten der im Kosovo tätigen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen ist es, dass die Betroffenen einen Einstieg in den Arbeitsmarkt schaffen und somit ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit erreichen.

Die Landesregierung sieht vor diesem Hintergrund keine Veranlassung, von der bisherigen Rückführungspraxis abzuweichen. Darüber hinaus hat der Freistaat Thüringen nicht die rechtlichen Möglichkeiten, Abschiebungen auf Dauer auszusetzen. Eine dauerhafte Aussetzung kann nur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Inneren erfolgen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Abgeordneten stehen noch 3 Minuten Redezeit zur Verfügung. Es hat sich Frau Abgeordnete Berninger für die Fraktion DIE LINKE noch einmal zu Wort gemeldet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, Herr Minister, der Freistaat Thüringen hat freilich die Kompetenz, solche Dinge zu entscheiden, ebenso wie es Nordrhein-Westfalen entschieden hat und ebenso wie es in Berlin entschieden wurde. Sie können ja nicht schon wieder unterstellen, dass diese beiden Bundesländer rechtswidrig handeln würden.

(Minister Prof. Dr. Huber)

Frau Kanis, Sie haben davon gesprochen, dass Sie vor Ort unterstützen wollen. Das ist sehr löblich gedacht, aber Unterstützung allein vor Ort nützt nur kurzfristig. Wichtig wäre, dass sich die Regierungsfraktion SPD in ihrem Verantwortungsbereich dafür einsetzt, dass, wie es Herr Schwarz-Schilling gesagt hat, wir wieder die Menschenrechte nicht nur für uns, sondern allgemein sicherstellen.

Dass die Prämissen des unsäglichen Rückübernahmeabkommens vom April durch Behörden - egal ob deutsche oder kosovarische - korrekt umgesetzt werden, Herr Minister, ändert nichts an der Situation, an der Not und dem Elend, in das wir die Menschen im Kosovo schicken, an der massiven Diskriminierung, der sie dort aufgesetzt sind. Wir können Männer, Frauen und Kinder nicht in solche Situationen schicken, wenn wir unsere Verantwortung für die Achtung und Einhaltung der Menschenwürde ernst nehmen wollen.

(Beifall DIE LINKE)

Gerade bei Familie Baruti ist es so, dass sie als kosovarische Staatsangehörige nach Serbien abgeschoben werden sollen, wo sie keinen Zugang zu Arbeit, Schule oder kostenloser medizinischer Versorgung haben werden und das bei der medizinischen Vorgeschichte, die ich skizziert habe, sondern sie müssten dann weiterreisen in den Kosovo, könnten sich dort lediglich registrieren lassen und maximal eine monatliche Sozialhilfe in Höhe von 50 € für die gesamte Familie erhalten - von den Diskriminierungen ganz zu schweigen. Wenn Sie von Einzelfallprüfung sprechen, dann muss man aber auch im Sinne der Menschen Einzelfälle prüfen und muss die von mir beschriebenen, im konkreten Einzelfall benannten Abschiebungshindernisse auch ernst nehmen, die attestierten körperlichen und psychischen Erkrankungen beispielsweise. Das ist eine Verantwortung der Landesregierung und ich möchte Sie noch einmal bitten, diese Familie nicht abzuschieben.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es gibt jetzt keine weiteren Redeanmeldungen. Ich schließe die Aktuelle Stunde in dem Teil b).

Ich rufe auf den dritten Teil

c) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Auswirkungen des Fehlens der Rechtsverordnungen auf die Umsetzung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes“

Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/1525

Für die Fraktion DIE LINKE erhält Frau Abgeordnete Jung das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wir haben heute ein weiteres Mal eine Aktuelle Stunde zum Kita-Gesetz beantragt, weil unser Minister, der ja heute leider nicht anwesend ist, nicht Wort gehalten hat. In der Sondersitzung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 6. Juli dieses Jahres sagte der Minister zu, dass die erforderliche Herstellung des Einvernehmens mit dem Ausschuss für die Rechtsverordnungen in der Sitzung des Bildungsausschusses am 2. September erfolgen könne. Wir haben auf den 2. September gewartet, dann haben wir die nächste Ausschuss-Sitzung noch abgewartet, den 30. September, und immer lagen noch keine Rechtsverordnungen vor. Also haben wir die Aktuelle Stunde beantragt; die Rechtsverordnungen nach gut fünf Wochen der Zusage liegen noch immer nicht vor. Nach wie vor fehlen die Rechtsverordnungen zu den räumlichen Ausstattungen der Kitas, den Wahl- und Mitwirkungsrechten der Elternbeiräte und den Fordergrundsätzen des Landes. Hier ist zu bemerken, wir haben seit zwei Monaten das neue Kita-Gesetz in Kraft, die Elternvertretungen in den einzelnen Kindertagesstätten sind gewählt und wie geht es weiter? Es fehlen die Rechtsverordnungen zur Zusammensetzung der Gruppengröße und der Zusammensetzung der Gruppen in den Kindertagesstätten, die Rechtsverordnung zur Sicherstellung der Qualität in den Einrichtungen und der Fachberatung, die Spitzabrechnung - und, ich denke, das ist eine entscheidende Rechtverordnung für das Jahr 2010 - und es fehlt die Rechtsverordnung zur Kindertagespflege.

Und das, meine Damen und Herren, führt dazu, dass sich zahlreiche Gemeinden und Städte auf diese fehlenden Rechtsverordnungen beziehen, auch wenn es manchmal gar keine Gründe dafür gibt. Wenn Sie eine doch sehr freimütige Auslegung des Kita-Gesetzes vornehmen, wie auch zum Teil komplette Verweigerung, das Gesetz bis zum Jahr 2013 umzusetzen. Wenn man versucht, herauszufinden, wie dieses Gesetz in Thüringen umgesetzt wird, erhält man aus den Kreisen ebenso unterschiedliche Antworten wie von den einzelnen Kommunen oder den Trägern. Die einen rechnen schon mit Gebührenerhöhungen von 1 bis 300, zum Teil bis 400 Prozent, wie beispielsweise die Verbandsgemeinde Wachsenburg. In Ruhla ist eine Erhöhung der Kita-Gebühr von 68 auf 100 € und für einen Krippenplatz von 85 auf 150 € beschlossen worden. Bei manchen Trägern werden kürzere Öff

(Abg. Berninger)

nungszeiten diskutiert. Und, wie gesagt, manche weigern sich sogar, das Gesetz überhaupt vor dem Jahr 2013 umzusetzen.

Aber, meine Damen und Herren, alle Kommunen bekommen die erhöhte Kostenpauschale. Und sie bekommen sie auch, wenn sie keine neuen Erzieherinnen einstellen. Ich denke, da hat das Ministerium eine klare Verantwortung, dass dies auch entsprechend umgesetzt wird.

(Beifall DIE LINKE)

Obwohl es der Wille des Gesetzgebers ist, und damit auch der Wille unseres Hauses hier, dass die Eltern nicht stärker belastet werden, dass die Einrichtungen mindestens zehn Stunden am Tag geöffnet sind, wird dies nicht umgesetzt. Herr Matschie, in dieses Chaos greifen Sie als Minister - er ist ja nicht da - nicht ein. Prof. Opielka hat in seinem Familienbericht - auf Seite 148 nachzulesen geschrieben, ich zitiere: „Die politische Intention, den Kita-Bereich als einen Ort der Dienstleistungen und als Markt frühkindlicher Bildungsangebote zu konzipieren, erscheint in mehrfacher Hinsicht fragwürdig.“

Genauso fragwürdig, meine Damen und Herren, erscheint, wenn fachliche Verordnungen - und Sie planen ja eine Rechtsverordnung für diese vielen Aufgabenbereiche - zusammengepackt werden mit finanziellen Verordnungen und dann im Finanzministerium das Paket der Verordnungen auch dadurch blockiert wird. Darüber muss man nachdenken und darüber muss man reden, ob das sinnvoll ist.

Wenn Sie sich aber, meine Damen und Herren, gegen Ihren eigenen Koalitionspartner in Ihrem ureigensten politischen Anliegen nicht durchsetzen können, ist doch sehr fraglich, auf welchen tönernen Füßen diese Regierung steht.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Ich fordere Sie daher auf, Herr Matschie und auch Frau Ministerin Walsmann, schnellstmöglich die fehlenden Rechtsverordnungen vorzulegen und somit für gleiche Verhältnisse der frühkindlichen Bildung in ganz Thüringen zu sorgen. Die Petition der Eltern, die Sie auf dem Landeselterntag

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist zu Ende.

- einen Satz - entgegengenommen haben, das ist in vollem Gange. Wollen wir wieder diese Petitionen in Größenordnungen - Herr Schröder, Sie können sich freuen, ich habe schon mehrere Pakete auf meinem Tisch - in Kauf nehmen? Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die CDU-Fraktion erhält der Abgeordnete Kowalleck das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren. „Kommt, lasst uns unseren Kindern leben“. Dieser Satz von Friedrich Fröbel, dem Begründer des Kindergartens wird gerade in meiner Heimat oft verwandt. Wir feiern in diesem Jahr 100 Jahre Fröbelmuseum in Bad Blankenburg. Aber warum zitiere ich diesen Satz? Weil wir uns an dieser Stelle klar sein sollten, dass wir mit dem neuen Kindergartengesetz einen entscheidenden Beitrag für die frühkindliche Bildung leisten, und das in Thüringen, in einem Land mit guter Tradition in diesem Bereich. Das Thüringen Journal war gestern in meiner Heimatstadt Saalfeld und drehte einen Beitrag zum Thema „Kita-Gesetz im Praxistest“, man konnte sehen, dass die Erzieherinnen und Erzieher nicht nur in der Saalfelder Kita am Goldfischteich, sondern in ganz Thüringen eine großartige Arbeit leisten und dafür an dieser Stelle auch ein ganz besonderes auch persönliches Dankeschön.

(Beifall CDU)

Ein Grund für den gestrigen Beitrag war ein offener Brief der Initiative für eine bessere Familienpolitik. Der Beitrag zeigte, dass es in manchen Kommunen doch unterschiedliche Erfahrungen mit der Umsetzung des Thüringer Kindergartengesetzes gibt. Es lohnt sich, miteinander in einen Erfahrungsaustausch zu treten. Es ist durchaus richtig und wichtig, dass wir das Thema Kindertagesstätten in Regelmäßigkeit in diesem Hohen Hause behandeln. Deshalb werden wir die Fragen zur Umsetzung auch gern besprechen. In diesem Zusammenhang kann ich den Kollegen von der Opposition zum wiederholten Male sagen, CDU und SPD haben gemeinsam das Thüringer Kindertagesstättengesetz auf den Weg gebracht und wir haben unsere Hausaufgaben gemacht.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Natürlich mit einhelliger Zustimmung dieses Hohen Hauses. Bei jedem Gesetz und jeder Verordnung gilt das Prinzip Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Eines muss uns dabei doch allen klar sein, die Rechtsverordnung regelt Verfahrensfragen und keine inhaltlichen Fragen. Zur Planung des aktuellen Kindergartenjahres bedarf es keiner Verordnungsregelung. Alle relevanten Sachverhalte sind im Gesetz geregelt.

(Abg. Jung)

Auf die einzelnen Punkte der Diskussion versuche ich jetzt auch noch einzugehen. Aufgrund der Zeit wird das sicher nicht vollständig sein.

Zur Wahl der Elternbeiräte: Die Wahl- und Mitwirkungsrechte der Eltern funktionieren in der Praxis oft besser, als manch einer denkt. Hier wurden die Regelungen bereits im Gesetz festgeschrieben und die Wahlen können durchgeführt werden. Zum Thema Elterngebühren hat sich der Minister oft genug öffentlich geäußert. Die entsprechenden Regelungen sind auch im Gesetz enthalten, was die Kosten betrifft. Der Minister hat auch oft genug gesagt, dass die Umsetzung des Thüringer Kita-Gesetzes keine Erhöhung der Elterngebühren erfordert. Ich muss aber hier auch sagen, auch in meinem Wahlkreis gab es in den letzten Wochen Stellungnahmen von Verwaltungen, die eine Erhöhung der Elterngebühren mit dem neuen Kita-Gesetz begründen. An dieser Stelle möchte ich aber auch sagen, die Erhöhung der Elterngebühren obliegt dem Selbstverwaltungs- und Satzungsrecht der Kommunen. Und wenn hier eine Erhöhung der Gebühren erfolgt, kann es die Landesregierung natürlich auch nicht verhindern. Wir haben es auch im Gesetz festgeschrieben, dass die Ausgestaltung von Elternbeiträgen sozialverträglich erfolgen muss.

Zum Thema Fachberatung haben wir zahlreiche Gespräche auch mit den Trägern geführt. Die entsprechenden Regelungen finden wir im SGB VIII. Und ich sehe es auch persönlich als einen wichtigen Punkt an, die Träger vor Ort entsprechend in die Fachberatung mit einzubeziehen. Entsprechende Formulierungen gibt es dazu auch im Gesetz.

Auch die Umsetzung der Personalschlüssel ist im Gesetz festgeschrieben. Zur Einstellung neuer Erzieher wurde im Gesetz eine Übergangsfrist festgeschrieben. Die Kommunen sind zum Bericht verpflichtet, in welchem Zeitraum sie neue Personalschlüssel erreichen wollen und welche Hinderungsgründe vorliegen, wenn der Personalschlüssel nicht erreicht werden kann. Zur Kontrolle der Personalschlüssel gibt es bereits jetzt eine Meldepflicht der Träger zweimal im Jahr.

Meine Damen und Herren, Thüringen ist das Land von Friedrich Fröbel und des Kindergartens. Wir haben in den letzten beiden Jahrzehnten gute Grundlagen für unsere Kindergärten geschaffen. Dass uns diese Maßnahmen viel Geld kosten in einer schwierigen Haushaltslage, das hat heute, denke ich, auch jeder begriffen. Wir haben mit dem neuen Kindergartengesetz in Thüringen hervorragende Voraussetzungen für bessere Bildungsmöglichkeiten geschaffen und dazu stehen wir.

(Beifall CDU)

Für die FDP-Fraktion erhält Frau Abgeordnete Hitzing das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, bevor ich zur Thematik der Aktuellen Stunde komme, möchte ich meine Verwunderung zum Ausdruck bringen über die Fülle der besetzten Regierungsbank. Das muss ich mal so sagen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Also ich spreche ausdrücklich von den Ministern.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Die sind alle beim Volk und kümmern sich um die Probleme.)

Nach wie vor bin ich der Meinung, dass wir mit diesem Gesetz, dem Kindertageseinrichtungsgesetz, einen sehr guten Wurf gelandet haben in Thüringen und uns da im bundesweiten Durchschnitt ohne Diskussion an einen sehr weit vorn liegenden Platz katapultiert haben. Wir haben für unsere Kleinsten einen guten Start garantiert, denn es gibt nichts Schlimmeres - darüber sind wir uns alle im Klaren und auch alle einig - als einen schlechten oder einen ungleichen Start am Beginn der Bildungskarriere eines Menschen. Demzufolge stehen wir diesem Gesetz logischerweise nach wie vor sehr positiv gegenüber und sind uns auch unserer Verantwortung, die wir mit der Zustimmung zum Gesetz am 29.04.2010 eingegangen sind, bewusst. Dieses Gesetz wurde mit nur 2 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen mit großer Mehrheit angenommen. Das zeugt davon, dass sich das Parlament sehr einig war. Das ist vor fünf Monaten gewesen. Ich bin mir nicht ganz im Klaren, das muss ich jetzt ausdrücklich sagen, ob diese Verantwortung, die wir hier eingegangen sind, auch bei der Regierung so angekommen ist und ob das Ministerium diese Verantwortung auch so erkennt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Denn die Unzulänglichkeiten bei der Umsetzung des Gesetzes sind sehr deutlich. Frau Jung hat noch einmal darauf hingewiesen: 6. Juni, 2. September, 30. September 2010, wir haben also sehr oft über die Tatsache gesprochen, dass die Umsetzung des Gesetzes Probleme bringen kann. Darauf wurde hingewiesen, und zwar ganz besonderes an der Stelle, dass die Rechtsverordnungen fehlen und sie fehlen tatsächlich bis heute. Egal, wie viel im Gesetz drinsteht, die Praktiker vor Ort, die Kommunen, die Träger brauchen eine Rechtsverordnung.