Protokoll der Sitzung vom 06.10.2010

Denn die Unzulänglichkeiten bei der Umsetzung des Gesetzes sind sehr deutlich. Frau Jung hat noch einmal darauf hingewiesen: 6. Juni, 2. September, 30. September 2010, wir haben also sehr oft über die Tatsache gesprochen, dass die Umsetzung des Gesetzes Probleme bringen kann. Darauf wurde hingewiesen, und zwar ganz besonderes an der Stelle, dass die Rechtsverordnungen fehlen und sie fehlen tatsächlich bis heute. Egal, wie viel im Gesetz drinsteht, die Praktiker vor Ort, die Kommunen, die Träger brauchen eine Rechtsverordnung.

(Beifall DIE LINKE, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Abg. Kowalleck)

Weil diese fehlt, gibt es solche interessanten Entwicklungen, ich möchte sie mal Kapriolen nennen, wie z.B., dass die Stadt Mühlhausen sagt: Mit Begründung oder mit Bezug auf dieses Gesetz erhöhen wir die Elternbeiträge. Auch andere Kommunen sind verunsichert und wissen überhaupt nicht, wie sie sich richtig verhalten. Das Prinzip kennen wir im Grunde genommen. Es ist ein Prinzip, das im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Einzug gehalten hat, nämlich ein schlanker Satz: „Das Nähere regelt eine Rechtsverordnung.“ Die Frage ist: Wann kommt die Rechtsverordnung und was machen wir bis dahin?

(Beifall DIE LINKE)

Gehen wir in Vorkasse oder gehen wir nicht in Vorkasse, bekommen wir das Geld zurück oder bekommen wir es nicht? Bei aller Liebe zur Rechtsprechung muss ich doch sagen, es gibt eine gewisse Ungewissheit in den Kommunen und man kann den Leuten diese Ungewissheit auch nicht nehmen. Sie wissen einfach nicht, was auf sie zukommt.

Noch ein paar Worte zur Umsetzung des Kindertagesstättengesetzes. Ich habe schon einmal eine Kommune aus Nordthüringen erwähnt in einem meiner letzten Beiträge. Ich möchte noch einmal ganz kurz darauf eingehen. Ich habe heute auch extra noch einmal dort angerufen und nachgefragt, ob sich etwas geändert hat. Nein, es hat sich nichts geändert. Die Trägerkommune, es geht um die Stadt Bleicherode, erfüllende Gemeinde, weiß also tatsächlich nach wie vor nicht, wie wird sich das auswirken auf das nächste Jahr. Was passiert mit den Spitzabrechnungen? Momentan sehen die Hochrechnungen so aus, dass eventuell 25.000 € für die Stadt Bleicherode fehlen werden. Diese Stadt Bleicherode hat das personell alles schon sehr schön vorbereitet. Es sind Kindergärtnerinnen, Erzieherinnen eingestellt worden oder der Stundenumfang ist erhöht worden, aber jetzt gibt es schon ein Defizit bzw. Mehrausgaben in Höhe von etwa 10.000 €, die nicht eingestellt sind im Haushalt 2010. Hier steht also auch der Punkt der Schlüsselzuweisung. Gut wäre, wenn die Schlüsselzuweisungen auch zweckgebunden wären, dass auch genau zu sehen ist, für welchen Zweck ist denn eigentlich das Geld? Der Kollege Kowalleck hat Saalfeld genannt, ich möchte auch das Thüringen Journal noch ein Stück weiter ansprechen. Großbodungen war auch dabei, das ist im Eichsfeld und gar nicht so weit weg von der Gegend Bleicherode. Da sprach der Bürgermeister, der gesagt hat, dass er nicht weiß, wie es weitergehen soll und sich unsicher ist. Wir fordern deshalb auf, die Mittel zur Verfügung zu stellen, dass das Gesetz kostenneutral umgesetzt werden kann, wie es versprochen wurde.

(Beifall FDP)

Wir fordern natürlich auch die Kommunen auf, sich daran zu erinnern, dass sie nicht irgendwelche Zahlungen auf die Eltern umlegen dürfen. Meine Redezeit ist zu Ende, ist sehe es. Aber ich möchte noch einen letzten Satz sagen mit Ihrer Genehmigung: Der Minister hat das Parlament in einer seiner letzten Reden zu diesem Thema gebeten, doch bitte bei aller Kritik den Kindergarten im Dorf zu lassen. Für meine Fraktion kann ich das versprechen, möchte aber gleichzeitig darum bitten, den Kindergärten in den Orten auch die Möglichkeit zu geben, ordentlich zu arbeiten. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, FDP)

Für die SPD-Fraktion erhält Frau Abgeordnete Pelke das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Kollegin Hitzing, ich freue mich ja, dass Sie den Kindergarten im Dorf lassen wollen und damit auch den Minister Matschie unterstützen, insofern gehe ich gleich weiter zu den Worten von Frau Kollegin Jung. Frau Kollegin Jung, wir haben lange genug gemeinsam für bessere Verhältnisse gekämpft, was die Kindergärten angeht. Wir haben uns hier später übereinstimmend entschieden, diesem Gesetz die Zustimmung zu erteilen. Insofern verstehe ich ja Ihren Unmut, dass Sie gern die Verordnungen mittlerweile auf dem Tisch hätten - dem kann ich mich auch anschließen -, aber dann im Prinzip von der derzeitigen Situation Chaos abzuleiten oder ein Untergangsszenario darzustellen, das halte ich für ein bisschen verwegen und für übertrieben. So ist es nämlich tatsächlich nicht.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Aber Chaos ist es doch.)

Nein, ist es nicht. Chaos ist, wenn nichts mehr geht, Kollege Blechschmidt. Das soll es ja ab und an auch einmal geben.

(Unruhe DIE LINKE)

Aber wenn Frau Kollegin Jung dann auch sagt, es gibt teilweise aus gewisser Unkenntnis oder gewisser Unsicherheit möglicherweise auch Verweigerungshaltungen, ein Gesetz umzusetzen, dann muss ich einmal über die Verantwortungsebenen der Damen und Herren vor Ort diskutieren oder auch über die Informationswege z.B. von Dachorganisationen für die Landkreise und für die Gemeinden und Städte. Also bitte schön, Verweigerung, Gesetze umzusetzen oder zum jetzigen Zeitpunkt abzuleiten, dass man die Gelder auf die Eltern umleitet, das ist nicht notwendig. Ich wiederhole noch einmal, was Kollege Kowalleck auch gesagt hat: Der Minister hat hier mehrfach ganz deutlich

(Abg. Hitzing)

darauf hingewiesen, dass alle zusätzlichen Kosten, die dieses Gesetz mit sich bringt, vom Land übernommen werden. Das ist ein Fakt. Dann haben wir noch ein Problem dabei und da will ich es auch noch einmal so deutlich sagen, wie Kollegin Jung es angesprochen hat. Es ging um die Frage der Spitzabrechnung für 2010, was für die Kommunen wichtig ist, auch noch einmal um Details zu ergründen und für sich mit einplanen zu können. Da bin ich Ihnen schon dankbar. Da muss man dann auch einmal deutlich Namen und Hausnummer sagen, trotzdem wir politisch verheiratet sind. Aber es ist einfach so, dass dann diese Papiere im Finanzministerium liegen und dass man im Moment nicht zu Potte kommt. Das muss man so klar sagen und ich hoffe, was die Informationen angeht, dass man in den nächsten Tagen eine Einigung erzielen wird in dieser Frage. Aber - und damit will ich noch auf einige wenige Aspekte eingehen, die auch hier schon benannt worden sind - so zu tun, als könne man im Moment nicht arbeiten, das ist aus Sicht derer, die das behaupten, fahrlässig. Das ist es nämlich nicht.

Es sind schon die Dinge angesprochen worden, was die Mitwirkungsrechte von Elternbeiräten angeht, das ist nicht nur im Gesetz festgehalten. Da gibt es auch andere Grundlagen, was Anhörungsrechte und, und, und angeht. Mittlerweile kann gearbeitet werden aufgrund dessen, was im Gesetz festgeschrieben ist, auch was die Gruppengröße und Zusammensetzung angeht, der § 14 unseres Kita-Gesetzes. Dieses ist durch den Personalschlüssel festgelegt. Also man kann arbeiten. Die Sicherstellung der Qualität, das ist schon erwähnt worden, dass die Ausgestaltung der Fachberatung in Arbeit und in der Diskussion ist, auch da wissen alle, dass in der Anhörung die Frage der Fachberatung intensiv noch einmal mit angesprochen worden ist und sicherlich hier auch noch Diskussionen notwendig sind.

Was die Finanzen angeht, habe ich mich ganz deutlich noch einmal geäußert, das Verfahren zur Feststellung der Kosten für die Kindertagesbetreuung. Da appelliere ich wirklich auch einmal an die Verantwortung aller, die vor Ort Verantwortung tragen. Wir haben hier im Land, und damit meine ich Sie alle, die Verantwortung übernommen, eine neue, eine beispielhafte Bildungspolitik anzugehen, mit zusätzlichen Stellen, mit mehr Qualität, mit mehr Finanzen. Diese Finanzen stehen zur Verfügung und die Rechtsverordnung wird es in wenigen Tagen sicher auch tun. Ich denke, dann sind auch endgültig zunächst einmal die Hausaufgaben gemacht. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fange auch einmal mit dem bereits zitierten Chaos an. Trotz des Chaos gestatten Sie mir, dass ich es so bezeichne, wenn Sie hier beschreiben, dass die einen nicht so richtig wollen, die anderen eigentlich wollen, in den nächsten Tagen etwas kommt und eigentlich schon etwas vorliegt, es sich nur noch um wenige Tage handeln kann, aber trotzdem noch von Gründlichkeit vor Schnelligkeit geredet wird, wo wir mittlerweile über ein halbes Jahr sprechen, dass wir hier eine Sternstunde - so ist es damals bezeichnet worden - im Parlament gefeiert haben, weil wir so weit vorangekommen sind mit der guten frühkindlichen Bildung und Erziehung in Thüringen, kann ich nur sagen, ein herzliches Dankeschön an alle Erzieherinnen und Erzieher vor Ort, die trotz dieser Zustände, die wir hier auf Landesebene und in der Verwaltung an der Stelle leider erleben, sie eine so gute und wichtige Arbeit leisten. Denn lassen Sie uns doch nicht drum herumreden.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Im April haben wir hier dieses Gesetz in großer Einigkeit verabschiedet. Da war es auch nicht ganz neu, es lag lange vor, es war lange vordiskutiert. Es gab ein Volksbegehren und so weiter und so fort. Wir wissen ja aber wie das ist, wer sich dann alles gern Erfolge auf die Fahnen schreibt. Lassen Sie es uns so festhalten: Wir haben es gemeinsam beschlossen, aber die Erstellung der Rechtsverordnungen ist nun einmal Sache der zuständigen Ministerien. Dass dann - nach einem guten halben Jahr kann man sagen - darauf gedrungen wird, dass diese jetzt auch endlich kommt, hilft auch nicht weiter, wenn es dann heißt, es wäre ja alles im Gesetz geregelt. Wenn alles schon so gut im Gesetz geregelt ist, frage ich mich erst recht, was es so schwierig macht, diese Rechtsverordnung endlich auf den Weg zu bringen. Für mich jedenfalls liest sich das alles wie eine Verzögerungstaktik und wenn ich noch so gutwillig bin, muss ich mich ja dann fragen: Was steckt dahinter? Wenn ich dann einmal in die Kommunen - eben ist schon Mühlhausen genannt worden - hineinschaue, und in Mühlhausen beispielsweise sind die Kita-Gebühren gerade von 100 auf 125 € erhöht worden.

(Zwischenruf Abg. Kubitzki, DIE LINKE: Aber nicht wegen dem Gesetz, sondern wegen der Haushaltslage.)

(Abg. Pelke)

Natürlich nicht wegen dem Gesetz, sondern weil die Kommunen so schlecht ausfinanziert sind. Aber nichtsdestotrotz als hier noch die Rede davon war, dass alle Kosten vom Land übernommen werden, macht es natürlich sehr schnell die Runde oder fragen sich viele, was passiert hier eigentlich auch und gerade angesichts der Tatsache, dass eben die Rechtsverordnungen nicht vorliegen und wir alle nicht wissen, was da nun tatsächlich genau kommt. In diesem Sinne möchte ich doch wirklich dringend darum bitten, dass nach diesem langen Zeitraum und im Sinne des von Herrn Kowalleck zitierten - ja ich nenne ihn einmal - Herrn Fröbel, Vater der Kindergärten hier in Thüringen, der ja genau das zum Ausdruck gebracht hat, worum es eigentlich geht, dass die Kinder im Mittelpunkt stehen, dass sie die bestmögliche Unterstützung, die bestmögliche Förderung etc. erfahren, dass wir auch in diesem Sinne endlich dieses Gesetz vervollständigen, indem es auch die dazu erforderlichen Rechtsverordnungen endlich gibt. Ich denke, wenn wir dies auf den Weg bringen und das tatsächlich auch in den nächsten Tagen gelingt, dann wird auch deutlich, dass für Spekulationen kein Raum bleibt, sondern dass tatsächlich ein fester Boden dafür geebnet ist, was frühkindliche Bildung und Erziehung stützt. Darum muss es uns schließlich gehen. Ich sage noch einmal ganz deutlich: Mir ist es ein Rätsel, warum sich die Regierung immer wieder derartige Eigentore quasi baut. Wie gesagt, wir haben vor einem halben Jahr das Gesetz hier alle gemeinsam beschlossen. Es gab ganz viel guten Willen von allen Seiten. Warum dann derart verzögert wird, warum dann derart, ich sage einmal, sparsam mit Informationen gehandhabt wird, kann ich jedenfalls nicht verstehen. Deswegen möchte ich noch einmal werben für ganz viel Transparenz und auch für eine gewisse Schnelligkeit, so gründlich natürlich wie es nötig ist, aber im Sinne aller, die mit diesen Verordnungen arbeiten müssen, endlich Sicherheit zu schaffen, auf das wir tatsächlich davon reden können, dass die Sternstunde nicht zur Sternschnuppe verkommt. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die Landesregierung erhält Staatssekretär Prof. Merten das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich vielleicht ein Wort vorab sagen. Oswald Spengler hätte seine Freude an dieser Sitzung. Der Untergang des Abendlandes scheint hier eingeläutet zu werden, weil eine Rechtsverordnung fehlt.

(Unruhe DIE LINKE)

Also er hätte seine große Freude mit der Veranstaltung.

Das Zweite lassen Sie mich auch dazu sagen. Der Begriff des „Chaos“ ist ja hier schon mehrfach traktiert worden - ich muss Ihnen gestehen, mein Verständnis des Rechtsstaats ist ein anderes. Gesetz ist Gesetz und das Gesetz gilt und das Gesetz liegt vor. Das ist Tatsache.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Nicht so arrogant!)

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Und was steht drin? Es kommt eine Rechts- verordnung.)

Und, hören Sie zu, der zweite Punkt ist - ich bin ja kein Jurist, aber ich habe inzwischen von den Juristen gelernt -, ich weiß, dass es die Wesentlichkeitstheorie gibt und dass derzufolge die wesentlichen Bestandteile im Gesetz und nicht in der Ordnung festgehalten werden - und das Gesetz liegt vor. Das ist Tatsache, an der werden wir nicht vorbeikommen.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Das ist doch keine Haarspalterei, wo ist die Rechtsverordnung.)

(Unruhe DIE LINKE)

Moment, Moment, de l’une à l’autre, de l’une à l’autre , eins nach dem anderen, wir kommen darauf gleich zurück. Lassen Sie mir erst einmal eine Chance nach meinen Vorbemerkungen.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes und anderer Gesetze vom 4. Mai 2010, wurde die Grundlage für eine deutlich nachhaltig verbesserte frühkindliche Bildungspolitik in Thüringen geschaffen. Ich glaube, das ist nun wirklich unstrittig. Neue Qualitätsstandards für die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in Thüringen wurden festgelegt, die nunmehr seit dem 1. August 2010 gelten und diese werden - das Gesetz gilt umgesetzt. Dabei ist es unerheblich, ob die Rechtsordnung vorliegt oder ob sie noch nicht vorliegt. Das Gesetz gilt. Das neue Gesetz eröffnet Verordnungsermächtigungen, begründet aber keine Verpflichtung Verordnungen zu erlassen.

Eines muss klar sein - ich sage das noch mal ganz deutlich: Alle wesentlichen Regelungen für die Umsetzung des neuen Rechts sind im Gesetz selbst festgehalten. Sie sind dort eindeutig formuliert und das heißt: Die Träger sind nicht an der Umsetzung des Gesetzes gehindert und wir können feststellen, sie kommen damit auch gut voran. Nun höre ich neuerlich, dass einige Damen und Herren eine sehr eigenwillige Interpretation des Gesetzes haben. Ich kann Sie nur warnen, in Ihrer Argumentation, die Sie hier vorgetragen haben, sich diese falschen Ar

(Abg. Rothe-Beinlich)

gumente zu eigen zu machen. Das sind falsche Argumente, denn das Gesetz ist eindeutig.

Es gibt derzeit abschließenden Klärungsbedarf über die Art und Weise, nämlich die Berechnungsgrundlage der Spitzabrechnung für das Jahr 2010. Ich komme darauf auch noch zurück. Alle anderen Fragen sind geklärt, doch ich möchte zu den angesprochenen Punkten im Einzelnen noch mal kurz zurückkommen, nämlich: Neue Verordnungsermächtigungen nach der Novellierung des Gesetzes betreffen die folgenden Bereiche, auf die ich dann noch mal differenzierter eingehen werde:

1. die Wahl und die Mitwirkungsrechte der Elternbeiräte sowie die Förderungsgrundsätze des Landes nach § 10 a Thüringer Kita-Gesetz,

2. Gruppengröße und Zusammensetzung nach § 14 Abs. 2 Thüringer Kita-Gesetz,

3. die Sicherstellung der Qualität in den Einrichtungen nach § 15 a Abs. 5 Thüringer Kita-Gesetz und

4. das Verfahren zur Feststellung der Kosten für die Kindertagesbetreuung nach § 23 a Abs. 1 des Thüringer Kita-Gesetzes.

Ich werde jetzt auf die einzelnen Punkte kurz eingehen.

Zunächst zum ersten Punkt: Die Struktur der Elternbeiräte und die Mitwirkungsrechte sind in den §§ 10 und 10 a des Thüringer Kita-Gesetzes klar geregelt. Es bleibt den Eltern auch ohne Rechtsverordnung unbenommen die Wahl zu initiieren und ihre Mitwirkungsrechte auszuüben. Ich habe mit Freude gehört - Frau Jung hat das eben erwähnt -, dass das ja auch vielerorts bereits getan wird. Die den Eltern zustehenden Anhörungs-, Initiativund Mitwirkungsrechte werden bereits durch andere Gesetze der rechtmäßigen Ordnung charakterisiert. Ich erinnere nur an das Thüringer Kinder- und JugendhilfeAusführungsgesetz. Eine weitere Einräumung von Rechten unterhalb der hierfür erforderlichen Schwelle eines Gesetzes ist durch die Rechtsverordnung indes aus rechtstechnischen Gründen nicht möglich. Eine rasche Inkraftsetzung ist zwar mit Blick auf die Koordinierung der Wahlverfahren der Elternvertretung nach § 10 a des Thüringer Gesetzes hilfreich, das gebe ich gern zu, sie ist jedoch nicht essenziell nötig, sonst hätte ja nicht gewählt werden können, da bisher den Eltern keinerlei Rechte verlorengehen, überhaupt nicht. Um es noch einmal zu sagen: Es kann bereits jetzt gewählt werden, dem steht nicht nur nichts entgegen, sondern das Gesetz fordert es geradezu heraus und ich höre mit großer Freude, Frau Jung, dass das auch schon geschieht. Das zeigt, das Gesetz wird umgesetzt. Also zumindest an dieser Stelle scheint sich doch, was Chaos anbelangt, das alles in sehr überschaubaren Dimensionen zu halten.