Protokoll der Sitzung vom 07.10.2010

Dann kommen wir jetzt direkt zur Abstimmung. Es wird direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1406 abgestimmt. Entschuldigung, ein Geschäftsordnungsantrag?

Frau Präsidentin, ich beantrage namens meiner Fraktion namentliche Abstimmung.

Wie schön, dann wird jetzt namentlich abgestimmt. Die namentliche Abstimmung ist jetzt eröffnet.

Hatten alle hier im Raum anwesenden Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Das ist der Fall, dann ist die Abstimmung hiermit geschlossen und es kommt zur Auszählung.

Uns liegt ein Ergebnis der Abstimmung vor. Von den 83 anwesenden Abgeordneten zu Sitzungsbeginn haben 77 Abgeordnete ihre Stimme abgegeben. Für den Gesetzentwurf votierten 29 Abgeordnete, dagegen stimmten 48 Abgeordnete, es gab keine Enthaltungen (namentliche Abstimmung sie- he Anlage 3). Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich komme jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 4

Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge und zur Förderung des Mittelstandes (Thüringer Vergabe- und

(Abg. Kuschel)

Mittelstandsförderungsgesetz ThürVgMfG -) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1500 ERSTE BERATUNG

Ich frage: Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Ja, dann hat Herr Minister Machnig jetzt das Wort.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich darf heute für die Landesregierung das Thüringer Mittelstands- und Vergabegesetz einbringen. Das ist nicht irgendein Gesetz, sondern das ist für mich soziale Marktwirtschaft konkret.

(Beifall SPD)

Denn eines müssten wir gelernt haben aus den zurückliegenden wirtschaftlichen Krisenjahren, eine Marktwirtschaft ohne Regeln funktioniert nicht. Marktwirtschaft braucht Regeln und Gesetze zu ihrer Verlässlichkeit und sie braucht auch für die Unternehmen und vor allen Dingen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer klare und verlässliche Rahmenbedingungen.

Das Gesetz ist deswegen dringlich, weil wir ab dem 01.05.2011 die umfassende Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa haben und damit eines passieren wird: Auch Unternehmen, die zum Beispiel mit sehr viel geringerem Lohnniveau Angebote auf dem deutschen Markt machen, wären dann mit in diesem Wettbewerb. Diesem Wettbewerb wären dann deutsche Unternehmen, regionale Unternehmen, kleine und mittelständische Unternehmen ausgesetzt und sie könnten allein auf dieser Grundlage diesen Wettbewerb mit großer Wahrscheinlichkeit nicht überstehen.

Dass es dabei nicht um wenig geht, will ich deutlich machen an den Zahlen, denn wir reden ja hier nicht über Peanuts, sondern wir reden darüber, dass in Deutschland die öffentlichen Hände - Bund, Länder und Kommunen - 63,7 Mrd. € pro Jahr ausgeben für Beschaffung; in Thüringen sind das 1,9 Mrd. 615 Mio. des Landes und 1,3 Mrd. der Kommunen. Das ist schon erhebliche Wirtschaftskraft, das ist erhebliche Investitionskraft, das ist erhebliche Nachfrage und dafür brauchen wir klare Regeln. Ich bin sehr froh, dass wir in der Landesregierung nach intensiven Beratungen - ich habe den ersten Entwurf des Gesetzes im Februar in die Ressortabstimmung gegeben - und dafür will ich mich bedanken beim Innenminister, beim Justizminister, beim Verkehrsminister, bei der Sozialministerin, die in diesen Prozess eingebunden waren, und wir haben da miteinander gerungen, wir haben …

(Zwischenruf aus dem Hause)

Ja, er war dabei, nur dass das klar ist und im Protokoll steht. Ich wollte nur mal klarmachen, wer alles dabei war. Die Staatskanzlei, Herr Schöning, war auch dabei. Nur damit es klar ist, alle waren dabei. Es kann keiner sagen, er sei nicht dabei gewesen.

(Heiterkeit CDU)

Das ist, glaube ich, wichtig für die weiteren Beratungen. Wir haben, wie ich finde, und ich will mich da ausdrücklich bedanken bei den Kollegen, eine vernünftige Regelung getroffen, die einen Beitrag dazu leistet für ein Schlüsselthema der nächsten Jahre, nämlich das Schlüsselthema der nächsten Jahre lautet: Wie schaffen wir wieder Recht und Ordnung auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Das ist ein Schlüsselthema, das geht weit über das Vergabegesetz hinaus. Das betrifft Themen wie Leiharbeit, Zeitarbeit, Ein-Euro-Jobs und Ähnliches. Das ist ein kleiner Beitrag, um Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt wieder herzustellen. Deswegen ist das Vergabegesetz aus meiner Sicht ein Beitrag dazu, Investitions-, Planungssicherheit für Unternehmen, aber auch für die öffentlichen Auftraggeber zu schaffen. Was sind die Eckpunkte? Dieses Gesetz gilt für alle Beschaffungen des Landes und der Kommunen bei Bauaufträgen über 50.000 € und bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 20.000 €. Wir haben großen Wert darauf gelegt und ich bin dabei für die Beiträge, die auch aus der CDU-Fraktion gekommen sind, dankbar -, dass wir auch klargemacht haben, Thüringen ist ein mittelständisch strukturiertes Land und was wir dort tun ist auch konkrete Mittelstandspolitik. Deswegen sind Vorschläge aufgenommen worden, die dieses sehr klarmachen, dass der Mittelstand diejenige Wirtschaftsstruktur ist, die wir auch durch dieses Gesetz bei öffentlicher Vergabe unterstützen wollen. Dabei sind Dinge wie z.B. mittelstandsfreundliche Rahmenbedingungen, mittelstandsfreundliche Vergabe etwa durch die Teilung der Aufträge in Lose vorgesehen. Aber wir haben auch weitergehende Dinge verabredet. Wir haben nämlich z.B. geregelt, dass Kriterien wie umwelt- und ressourcenschonende Beschaffung, grundlegende Sozialstandards wie die Kernarbeitsnormen der Vereinten Nationen, die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen, die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern dabei positiv berücksichtigt werden können im Rahmen der Vergabeentscheidung. Das ist wichtig, weil das nicht nur Ökonomie ist, sondern Vergaberegeln sind auch Teil von Gesellschaftspolitik. Ich will das nur mal sagen. Deswegen haben wir diese Punkte hier aufgenommen.

Kernstück allerdings, das will ich auch so deutlich sagen, sind für mich die Bereiche, die das Thema Tariftreue und Regelungen etwa im Bereich der Bezahlung regeln. Dabei haben wir festgelegt, Bewerber um einen öffentlichen Auftrag müssen in ihren

(Vizepräsidentin Rothe-Beinlich)

Angeboten erklären, dass sie die tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und ggf. die Zahlung anderer gesetzlicher Mindestentgelte sowie die Entgeltgleichheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einhalten. Das ist wichtig, weil - ich habe darauf hingewiesen - wir in den nächsten Jahren keinen Dumpingwettbewerb allein auf dem Lohnniveau wollen, sondern wir wollen einen Qualitätswettbewerb gerade bei öffentlichen Auftragnehmern.

Wir haben im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs - und das ist wichtig, weil dieser Teil nicht unter das Rüffert-Urteil fällt - festgelegt, dass der Thüringer Wirtschaftsminister im Einvernehmen mit dem Verkehrsminister festlegt, auf welcher Grundlage die Gehaltstarife für die Ausschreibungen im öffentlichen Personennahverkehr geregelt werden sollen. Das ist eine sinnvolle Regelung und Herr Carius und ich werden uns da schon zusammenraufen. Ich habe da keinerlei Bedenken.

Das Thema Zuschlagserteilung, Kontrollen und Sanktionen ist ebenfalls Kernstück der Regelung. Jetzt will ich hier einmal mit einem Missverständnis aufräumen und sagen, erzählt das bitte weiter in Thüringen, weil - das habe ich in meinem Haus und an vielen anderen Stellen erlebt - die Vorgabe auch bereits jetzt nicht ist, dass der billigste Anbieter zum Zuge kommen muss, sondern bereits heute haben wir die Rechtslage, das wirtschaftlichste Angebot ist zu berücksichtigen. Manchmal sind die billigsten Angebote nicht die wirtschaftlichsten. Darauf müssen wir drängen. Wir müssen klarmachen …

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kuschel?

Das kann er am Ende machen. Ich will einmal im Kontext vortragen, dann klären sich alle Fragen, die Herr Kuschel stellen könnte, auf, da bin ich sicher.

(Heiterkeit im Hause)

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Das wage ich zu bezweifeln.)

Ja gut, ihr kennt ihn besser als ich, kann ich da nur sagen. Ich möchte es einmal an einem Beispiel deutlich machen. Wenn wir z.B. investieren in öffentliche Bauten, dann kann es sein, dass ein energetisch hochwertiges Haus im ersten Jahr des Investments teurer ist, aber im Lebenszyklus, dadurch, dass ich geringere Energiekosten habe, eben auch ein Beitrag zur Entlastung der öffentlichen Haushalte leisten kann. Deswegen kommt es darauf an, nicht das billigste, sondern das wirtschaftlichste Angebot zu berücksichtigen bei der

Vergabe etwa in diesem Sektor. Viele andere Beispiele ließen sich nennen.

Wir haben geregelt, damit es auch kein zahnloses Gesetz ist, wenn ein Auftragnehmer bestimmte Verpflichtungen, die im Gesetz oder in der VOB geregelt sind, nicht einhält, also es zu einem schuldhaften Verstoß kommt, dann besteht ein Kündigungsrecht der öffentlichen Auftraggeber. Ich halte das für wichtig, denn nur so können wir auch sicherstellen, dass derjenige, der einen Auftrag erhält, auch sorgfältig bei der Auftragsumsetzung verfährt. Wir haben auch festgelegt - auch das ist wichtig -, dass Auftragnehmer, die gegen die Vergabegrundsätze verstoßen, auch aus zukünftigen Vergabeverfahren für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen werden können, denn Recht kann ich nur dann durchsetzen und ich kann Recht nur auch als steuerndes Instrument einsetzen, wenn diejenigen, die sich an der öffentlichen Vergabe beteiligen, auch wissen, wenn sie dagegen verstoßen, kann das entsprechende Konsequenzen haben.

Auf Anregung des Innenministers - das will ich ausdrücklich sagen - haben wir eine rechtspolitische Innovation in das Thüringer Vergabegesetz aufgenommen, das es so bislang noch in keinem Vergabegesetz bundesweit gibt. Die bisherige Trennung zwischen sogenannten ober- und unterschwelligen Vergaben und unterschiedlichen Rechtswegen haben wir aufgegeben. Sowohl im unter- als auch im oberschwelligen Bereich kann heute der Rechtsweg beschritten werden. Das halte ich für eine rechtspolitische Innovation und deswegen habe ich gern den Vorschlag des Kollegen Huber aufgenommen. Damit zeigt Thüringen, wir sind auch rechtsstaatlichen Innovationen gegenüber offen und wir sind auch bereit, solche in die Tat umzusetzen. Dieses Gesetz, ich hoffe das klappt noch, soll dann zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Natürlich muss der Landtag in Ruhe beraten können. Aber mir wäre eines wichtig - das sage ich mit großem Nachdruck -, dass wir möglichst früh vor dem 01.05.2011 dieses auch im Gesetzblatt stehen haben, weil zum 01.05.2011 das Arbeitnehmerentsendegesetz in Kraft tritt und ich hätte gern, dass unsere Unternehmen auch einen Wettbewerbsvorteil haben, dass schon vor dem 01.05.2011 dieses Gesetz dann in der Vergabe Anwendung findet. Auch das könnte ein Wettbewerbsvorteil für unsere Unternehmen sein. Ich glaube, dass wir sehr sorgfältig verfahren sind im gesamten Gesetzgebungsprozess. Ich will mich ausdrücklich bei meinen Mitarbeitern bedanken. Alle vorliegenden Entwürfe oder geltenden Vergabegesetze sind, bevor wir einen Entwurf gemacht haben, ausgewertet worden - alle, die es bundesweit gibt. Wir haben uns bemüht, dort auch abzuwägen, denn diese Vergabegesetze sind durchaus unterschiedlich. Wir haben auch großes Augenmerk darauf gelegt, dass die Einwände, die im Rahmen der Anhörung vorgetragen worden

(Minister Machnig)

sind, auch von uns fachlich bewertet werden. Wir haben nämlich 42 Interessenverbände, Vereinigungen sowie Universitätsprofessoren angeschrieben, 24 haben sich geäußert. Wir haben jeden einzelnen Beitrag fachlich gewürdigt, gewogen und überlegt, ob diese Hinweise zu einer Verbesserung des Gesetzgebungsverfahrens führen könnten. All das ist eingeflossen. Von daher, glaube ich, kann man sagen, das ist eine gute Grundlage für die weiteren parlamentarischen Beratungen.

Zum Schluss eine Bitte: Das Parlament ist der Souverän, das ist so in einer Demokratie und in einem Rechtsstaat. Es gilt auch im Thüringer Landtag das Strucksche Gesetz: Kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es reingekommen ist.

(Beifall CDU)

Das war klar, das war die Stelle von Herrn Mohring. Also das ist einmalig, das können Sie so festhalten. Es ist zum ersten Mal, dass der Fraktionsvorsitzende von der CDU bei einer Rede von mir geklatscht hat. Das wollen wir im Protokoll festhalten, das ist ein Highlight des parlamentarischen Verfahrens heute. Ich bin sehr dankbar dafür.

(Zwischenruf Abg. Dr. Zeh, CDU: Schon sehr oft geklatscht heute.)

Das zweite Mal, sagen wir das zweite Mal. Ich bin ja bescheiden. Aber ich will eines sagen, das sage ich auch an die Kollegen Wirtschaftspolitiker aus der CDU, in der Tat, wir werden dann weiter diskutieren. Ich finde, wir sollten auf einer Grundlage diskutieren, dass wir uns wechselseitig eines unterstellen: Ich bin Wirtschaftsminister und habe ein großes Interesse, dass wirtschaftliche Tätigkeiten und Aktivitäten im Lande unterstützt, gefördert werden können auch durch ein Vergabegesetz, dann lasse ich mich auch durch niemanden überbieten im Übrigen bei dieser Vorstellung, ich bin aber gleichzeitig der Auffassung, dass wir Rechtsklarheit, Rechtssicherheit auch beim Thema Tariftreue und anderen Dingen schaffen. Das sind wir den Kolleginnen und Kollegen in den Unternehmen schuldig.

(Beifall CDU, SPD)

Das sage ich auch so deutlich, wenn es technische Innovationen gibt, z.B. die Vergabeplattform, für die ich gar nicht zuständig bin - damit das auch noch einmal klar ist, da liegt die Abwicklung bei der Finanzministerin -, wenn sie denn kommen und wir die Vergabeplattform haben, werden wir das Gesetz sofort ändern. Was ich nur nicht machen kann, etwas in ein Gesetz hineinschreiben und zur Bedingung machen, nämlich, dass alles über eine Vergabeplattform abgewickelt wird, ohne dass eine solche Vergabeplattform existiert. Das wäre ein Schildbürgerstreich, aber es wäre nicht angemessen. Das Zweite ist - auch da bitte ich, sich noch einmal genau fachlich anzuschauen, worum es

geht -, ich bin für ein Präqualifizierungsverfahren im Rahmen der Vergabe. Das gibt es aber schon, das brauchen wir in Thüringen nicht einzuführen, wir brauchen keine eigene Bürokratie dafür aufzubauen, sondern wir haben Bundesinstanzen, wo ich eine solche Präqualifizierung für wichtige Teile Vorprüfungen vornehmen kann, die dann in die Vergabeentscheidung einfließen können.

(Zwischenruf Abg. Günther, CDU: Viel zu teuer.)

Bitte. Nein, wenn wir es zu Hause machen, ist es viel teurer. Sicher, natürlich. Aber gut, das können wir beide ausdiskutieren. Das ist viel teurer, als wenn wir eine eigenständige Bürokratie aufbauen das wäre nämlich die Konsequenz. Für eine Vielzahl von Vergabeverfahren müssten wir eine eigene Bürokratie mit eigenen Stellen usw., eigenen Prüfregeln und Richtlinien vorbereiten. Das ist ein Vielfaches dessen an Kosten, was wir von vorliegenden und im Übrigen auch von anderen Ländern genutzten Präqualifizierungsverfahren nutzen können. Ich darf mich noch einmal zum Abschluss bedanken. Politik ist Team-Playing. Deswegen noch mal herzlichen Dank an den Innenminister, an den Verkehrsminister, den Sozialminister und Justizminister, die Staatskanzlei. Ja, das werden Sie noch häufiger von mir hören. Denn wir haben uns am Ende, wie ich finde, auf ein gutes Gesetz verständigt. Ich freue mich jetzt auf die parlamentarische Beratung, auf den Dialog mit dem Souverän und darauf, dass wir die besten aller Argumente austauschen. Sie können sich bei mir in einem immer sicher sein: Wenn es ein besseres Argument gibt als das meine, dann übernehme ich das auch.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wer entscheidet das?)

Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen herzlichen Dank, Herr Minister Machnig. Die Frage am Schluss von Herrn Kuschel hatte sich beantwortet? Gut.

Ach so, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, Sie haben davon gesprochen, dass es bereits aufgrund der jetzigen Rechtslage keinesfalls so ist, dass das billigste Angebot den Zuschlag erhalten muss, sondern das wirtschaftlichste. Das ergibt sich aus der Mittelstandsförderrichtlinie usw. Ich teile Ihre Auffassung. Aber würden Sie dann auch die Notwen

(Minister Machnig)