stellt worden sind, alle mit 50 Prozent. Wenn man mal so ganz einfach ausrechnet, was bei diesen am Ende des Monats übrig bleibt - ich bin jetzt einfach mal von Steuerklasse 1, also von einem ganz einfachen Fall ausgegangen -, wenn sie nach E 6 eingruppiert sind, dann sind das 829,47 €. 829,47 € bekommen diese Erzieherinnen oder Erzieher an den Grundschulhorten, wenn sie dort arbeiten. Dass dies kaum zum Leben reicht, das wissen wir, glaube ich, alle. Insofern kann man natürlich auch sehr gut nachvollziehen, dass sich Erzieherinnen und Erzieher im wahrsten Sinne des Wortes nach Angeboten umschauen, die nicht nur lukrativer sind, sondern von denen sie leben können. Das ist ein Dilemma, das müssen wir ganz deutlich sagen. Das müssen wir anerkennen. Da, muss ich auch sagen, beruhigt mich nicht wirklich, dass es im Schnitt - Sie sagen - 21 Schülerinnen oder Schüler sind, die in den Grundschulhorten von einer Erzieherin betreut werden - Frau Sojka ist auf 23,6 gekommen - und die Maßgabe eigentlich heißt, 15 bis 20 Schülerinnen oder Schüler brauchen eine Erzieherin oder einen Erzieher. Deutlich ist nämlich, ganz egal, ob es 21 oder 23,6 sind, dass uns Erzieherinnen an den Grundschulhorten fehlen. Dazu möchte ich auch noch einmal sagen, ich bin allerdings davon überzeugt, dass Herr Merten das durchaus auch weiß, die Horte sind ein organisatorischer Teil der Grundschule. Daran hat sich aus meiner Sicht jedenfalls auch nichts mit der Einführung oder Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule geändert, wie es so schön heißt. Herr Koppe hat es sehr schön praktisch dargestellt, wenn die Erzieherinnen im Hort tatsächlich auch die Hausaufgaben mit den Schülerinnen und Schülern machen sollen, wenn es uns ernst ist mit der Rhythmisierung beispielsweise des Unterrichts, dann wird deutlich, dass es eben nicht nur um einen Zeitabschnitt von 12.00 bis irgendwann am Ende des Nachmittags geht, sondern dass diese Erzieherinnen selbstverständlich beispielsweise auch am Unterricht mit teilnehmen müssen, dort auch unterstützend wirken müssen, und dass sie dafür natürlich auch eine bestimmte fachliche Qualifikation brauchen, das steht hoffentlich, glaube ich jedenfalls, außer Frage.
Herr Kowalleck, weil Sie immer wieder sagen, wir sind in Thüringen doch aber ganz toll und in Thüringen ist alles super, ich glaube, niemand will Thüringen schlechtreden, darum soll es auch überhaupt nicht gehen. Dass wir in Thüringen sehr viel weiter sind als viele Westbundesländer, die von einer solchen Betreuungsquote - will ich es mal nennen nur träumen können, das ist auch unbestritten. Nichtsdestotrotz möchte ich noch einmal an einen Bericht erinnern, der schon einige Jahre alt ist, nämlich von der Enquetekommission „Bildung und Erziehung“, der hier im Thüringer Landtag auch verabschiedet wurde und wo genau diese Einheit von Grundschule und Hort als eine organisatori
sche Einheit, aber auch als eine Lerneinheit - so will ich es einmal nennen -, als eine Bildungseinheit immer wieder lobend herausgestellt wurde. Ich kann mich sehr gut daran erinnern, wie Kolleginnen und Kollegen gerade aus den Westbundesländern sehr neidisch immer wieder nach Thüringen und auch auf die Situation geschaut haben. Frau Sojka hat es schon erwähnt, ich habe ja eine recht umfängliche Anfrage zu dieser ganzen Thematik gestellt und auch viele Antworten darauf bekommen. Die Zahlen machen deutlich, dass es nach wie vor an Erzieherinnen in den Horten fehlt. Ich denke, diese Problematik müssen wir benennen und wir müssen vor allen Dingen darüber nachdenken, wie wir es schaffen, den Beruf attraktiver zu gestalten und auch mehr anzuerkennen im wahrsten Sinne des Wortes.
Hinzu kommt ein weiteres Problem: Unsere Erzieherinnen und Erzieher in Thüringen sind durchschnittlich 48 Jahre alt. Frau Sojka hat vorhin schon einmal darauf hingewiesen. Wenn Sie wissen, welche Anforderungen in jeder Hinsicht auf diese Erzieherinnen zukommen, dann wissen wir, dass wir ein echtes Problem damit haben, dass wir zu wenig junge Erzieherinnen und Erzieher an den Horten einstellen und, ich glaube, auch da gibt es noch ganz viel zu tun. Was uns wichtig ist, ist, dass wir vom zuständigen Ministerium verbindliche Aussagen zur Zukunft gerade auch des Erprobungsmodells bei der Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule bekommen, dass es aussagefähige Angaben zur Beschäftigungssituation gibt, gerade auch für das Personal, das zusätzlich eingesetzt wird, und dass es aus unserer Sicht Strategien und Maßnahmen zur Verbesserung braucht, die dauerhaft wirken, damit unsere Kinder auch in Zukunft gute Bildung und Erziehung in den Grundschulhorten erfahren. Danke.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Sojka, gestatten Sie mir die Bemerkung, ich glaube, Sie haben sich hier im Ton wirklich vergriffen.
Wenn Sie einem Staatssekretär, der lange das Institut für Erziehungswissenschaften geleitet hat, unterstellen, er verstehe nichts vom Hort, nur weil er aus dem Westen kommt, dann haben wir ein Niveau der Debatte erreicht, das uns allen überhaupt nicht weiterhilft.
Es zeigt aber auch, dass Sie keine wirklichen Argumente haben, sonst müssten Sie sich nicht auf ein solches Debattenniveau begeben.
Ich will noch einmal grundsätzlich sagen, werte Kolleginnen und Kollegen, Grundschule und Hort gehören in Thüringen fest zusammen, die Arbeit ist aufeinander bezogen und es ist auch ein Erfolgsmodell. Der Besuch der Horte ist freiwillig, wie jeder weiß, das Angebot wird in erheblichem Umfang angenommen. Rund 50.000 der insgesamt 67.000 Schüler besuchen den Grundschulhort im laufenden Schuljahr, das sind 75 Prozent. Wenn man nach den Gründen fragt, kann man zumindest ein deutliches Zeichen für die Wertschätzung und auch für die Qualität dieses Angebots erkennen, sonst würde es nicht von so vielen Schülerinnen und Schülern nachgefragt. Die Qualität der Hortbetreuung hängt wesentlich am Personal und deshalb kommt es auch auf den zeitgenauen Einsatz dieses qualifizierten Personals an. Ich bin der Letzte, der Probleme nicht ernst nimmt, die von Eltern in diesem Zusammenhang vorgetragen werden. Ja, es gibt an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten auch Engpässe und wir müssen dafür sorgen, dass solche Engpässe so schnell es geht beseitigt werden können. Für den Einsatz des Personals gibt es die Verwaltungsvorschrift zur Vorbereitung des Schuljahres und hier wird die Hortkind-Erzieher-Relation festgeschrieben. Das sollen 15 bis 20 Kinder pro Erzieherin sein, das ist die angestrebte Zahl, so ist es in der Verwaltungsvorschrift auch für das laufende Schuljahr festgelegt. Ähnliche Werte gab es auch in den zurückliegenden Jahren.
Ich komme gleich dazu, Frau Sojka, kleinen Moment. Für dieses Schuljahr kam als neue Situation hinzu, dass die Befürchtung bestand, dass ein Großteil der Erzieherinnen aufgrund des neuen Kita-Gesetzes in die Kindertagesstätten abwandern würde, weil dort Vollzeitangebote bestehen. Aus diesem Grund habe ich mehrere Maßnahmen veranlasst. Zum Ersten wurden umfangreiche Entfristungen von Hortnerinnen vorgenommen. Zum Zweiten wurde der Bewerberkreis für die Tätigkeit an Horten auf andere Ausbildungen ausgeweitet und zwar können jeweils mit Einzelfallprüfung auch Grundschullehrer, Sozialpädagogen oder Heilerziehungspfleger diese Tätigkeit aufnehmen. Wir halten an der Fachlichkeit als Qualitätskriterium fest und über Einzelfallprüfung ist mit diesem Qualifikationsniveau eine Arbeit in den Horten möglich. Drittens konnten die Schulen im Rahmen des Projekts „Geld statt Stellen“ ihr zur Verfügung gestelltes Personalbudget für den Hortbereich nutzen, um auch eigenständig dort, wo Mangelsituationen sind, Personal
vor Ort einzustellen. Parallel zu diesen unmittelbar greifenden Maßnahmen haben wir im Ministerium eine Arbeitsgruppe zur Fachkräfteabsicherung in den Schulhorten eingesetzt, die sich mit der Frage beschäftigt, wie eine angemessene Personalausstattung dauerhaft gesichert werden kann. Die aktuelle Erfassung der Personalsituation zeigt, dass wir in einigen Bereichen, insbesondere in Städten, einen erhöhten Bedarf haben. Besondere Probleme haben wir an Schulen, in welchen durch Langzeiterkrankung - wie beispielsweise in Gößnitz - Kolleginnen für einen längeren Zeitraum ausfallen. Aber auch hier lassen wir nichts unversucht, kurzfristig für Ersatz zu sorgen. In diesem Schuljahr wurden bereits in drei Schulamtsbereichen Einstellungen von Aushilfs- und Vertretungskräften als Ersatz für langzeiterkrankte Erzieher genehmigt. Ich kann Ihnen einmal die Zahl sagen, bei den Schulträgern, die nicht am Erprobungsmodell teilnehmen und für die wir damit vollständig die Verantwortung für den Personaleinsatz haben. Wir haben zurzeit 24 langzeiterkrankte Erzieherinnen oder Erzieher. In 10 Fällen haben wir jetzt schon für Ersatz sorgen können. Ich glaube, dass man insgesamt sagen kann, dass wir mit dem vorhandenen Erzieherpersonal eine sichere Betreuung auch in guter Qualität abdecken können, auch wenn das nicht zu jedem Zeitpunkt an jedem einzelnen Ort möglich ist aufgrund der geschilderten Probleme, die ich Ihnen eben genannt habe.
Das Problem, qualifiziertes Personal zu finden, das bleibt. Wir suchen deshalb nach Lösungen, wie die Attraktivität der Erziehertätigkeit im Grundschulhort auch weiter erhöht werden kann. Herr Koppe hat das eben auch angesprochen. Eine generelle Anhebung des Beschäftigungsumfangs von Erzieherinnen oder Erziehern lässt sich nicht so einfach realisieren. Der Hortbetrieb findet vorwiegend nachmittags statt, was Teilzeitbeschäftigung erfordert, weil nur so auch zielgenauer Personaleinsatz möglich ist. Wir müssen uns also hier noch andere Dinge einfallen lassen.
Ich möchte auch ein Wort zum Erprobungsmodell für die Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule sagen. Sie wissen, seit 2008 besteht das Angebot, an diesem Erprobungsmodell teilzunehmen. Am Anfang waren es neun Träger, die sich dafür entschieden haben. Mittlerweile sind es 21 von 34 Schulträgern, die in diesem Erprobungsmodell arbeiten; mit den Trägern ist vereinbart, dass nach dem Ende der Erprobungsphase - Mitte 2012 ist die Erprobungsphase zu Ende - über die Fortführung des Modellansatzes als Regelfall entschieden wird. Die Erprobung wird von den Landkreisen und Städten zugewiesenen Regionalkoordinatoren dokumentiert. Aus den bisherigen Erfahrungen kann man zumindest Folgendes sagen: Es gibt einen deutlichen Anstieg der Angebote und es gibt einen Zuwachs an Kooperationspartnern im Sozial
raum und auch eine Verbesserung der Personalsituation. Es gibt eine höhere Zufriedenheit sowohl der Eltern als auch der Pädagogen. Vielleicht lassen sich in der Umsetzung in diesen Erprobungsmodellen auch Anregungen für eine bessere Ausgestaltung des Hortangebots in den anderen Bereichen finden.
Ich will hier noch einmal deutlich machen, mir ist ein gutes Hortangebot wichtig. Es gehört unverzichtbar zu unserer Thüringer Schullandschaft dazu. Es entlastet und unterstützt die Eltern und es bietet ganz ausdrücklich zusätzliche Bildungsmöglichkeiten die genutzt werden können, nicht nur für die Festigung und Vertiefung des in der Schule Gelernten, sondern auch für die Entwicklung persönlicher und sozialer Kompetenzen spielt der Hort eine wichtige Rolle. Der Hort ist insofern auch ein eigenständiges Bildungsangebot. Gerade auch für Kinder, die aus Elternhäusern kommen, in denen sie keine so große Unterstützung erfahren können, bieten sich hier zusätzliche Entwicklungschancen und ich will, dass diese Chancen bestmöglich genutzt werden. Deshalb werden wir auch in Zukunft dafür sorgen, dass dort, wo Engpässe auftreten, das passiert ja insbesondere, wenn Erzieherinnen langzeiterkrankt sind, dass wir dort Ersatz und Abhilfe schaffen können. Ich glaube, wir dürfen das Problem nicht generalisieren und auch nicht zu sehr dramatisieren und ich bin sicher, dass wir Lösungen finden, die der Situation vor Ort Rechnung tragen. Die durchschnittliche Betreuungsrelation, und zwar wenn man die Langzeiterkrankten herausrechnet, wenn man diejenigen, die in Altersteilzeit sind, herausrechnet und nur die tatsächlich anwesenden Erzieherinnen und Erzieher zur Grundlage nimmt, dann haben wir pro Erzieherin oder Erzieher 21 zu betreuende Kinder. Ich glaube, das ist eine verantwortbare Relation. Sie liegt geringfügig über der angestrebten Marke.
Ich möchte zum Schluss die Gelegenheit nutzen, auch ein Wort des Dankes zu sagen an alle Horterzieherinnen und Horterzieher für ihren engagierten und kompetenten Einsatz. Sie machen den Hort zu dem, was er sein soll, nämlich einem Ort der Bildung im Interesse unserer Kinder. Herzlichen Dank.
Vorab Entschuldigung, Prof. Merten, wenn das so falsch angekommen sein sollte. Ich schätze Ihre wissenschaftliche Arbeit sehr hoch ein und Ihre Arbeit als Staatssekretär sehr engagiert. Dazu fällt mir
jetzt nichts anderes ein, als dass ich da hoffentlich in meiner Ungeduld einen Satz unbedacht gesagt habe, den ich gern noch einmal nachlese. So war es nicht gemeint.
Das, was gemeint war, ist einfach, dass wir in Thüringen tatsächlich eine Spezialität im gesamten Bundesgebiet haben. Wenn man diese Situation 2004 nicht miterlebt hat, wo wir uns alle zusammen an diesem Tisch befunden haben und gegen diese Althaus’sche Kommunalisierung gemeinsam in der Opposition erst einmal konstatiert haben, was das Wichtige am Thüringer Grundschulhort ist im Gegensatz zu allen anderen Ländern - auch den ostdeutschen anderen Ländern -, weil es hier noch die Möglichkeit gab, Landesbedienstete im Hort zu haben, und zwar Landesbedienstete, die eine Lehrbefähigung hatten, die auch im Unterricht früh die Methodik kennenlernen konnten, was am Nachmittag bei der Hausaufgabenbetreuung - das ist den Eltern übrigens am Wichtigsten - dann auch vermittelt werden muss. Das war die Grundlage dessen, was sich dann als Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule auch vollziehen sollte. Nach wie vor gibt es die beiden Wege - Kommunalisierung oder Nichtkommunalisierung. Ich denke, dass alle Beschäftigten als Landesbedienste dem Ziel, einer Weiterentwicklung der Grundschule nahezukommen, viel gerechter werden würden. Man braucht nicht die Hortnerinnen allein am Nachmittag.
Herr Matschie, wenn ich Sie korrigieren darf oder wenigstens darauf aufmerksam machen darf: Sie reden - und das haben Sie vor ein paar Jahren anders gemacht - auch nur noch von Hortbetreuung und zielgenauem Personaleinsatz. Es geht hier nicht darum, mit 50 Prozent nur am Nachmittag irgendetwas abzusichern. Es geht um rhythmisierte Angebote, es geht darum, dass wir Erzieherinnen vielleicht auch modularisiert wieder dazu ausbilden, didaktische und methodische Kenntnisse über das, was am Vormittag passiert, zu haben. Es geht um gemeinsamen Unterricht. Ich kann mir ganz viel vorstellen, dass man eben genau die Erzieherinnen mit mindestens 80 Prozent einstellt. Zum Teil machen uns das die Landkreise auch vor. Es geht nicht darum, wirklich nur Grundschule am Vormittag und Hortbetreuung am Nachmittag zu haben. Das habe ich nie unter Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule verstanden. Das ist unsere Botschaft. Es geht nicht um die Einzelfälle, aber die sind alarmierend genug. Wenn eine Kollegin 81 Kinder in drei Räumen beaufsichtigen muss, dann will ich das hier nicht unbedingt dramatisieren. Aber aus dem Brief geht hervor, dass das eben kein Einzelfall ist. Wie gesagt, auf Ihre Rechnung, die heute auch in der Zeitung stand - 1 : 21 - kommen wir nicht. Vielleicht sollte man auch noch einmal einen runden Tisch zu Horten machen und sich die Zahlen versuchen gegenseitig darzustellen und mal da
rüber zu reden, was man eigentlich von einem Thüringer Grundschulhort erwartet, was die Eltern erwarten und was wir zielführend nach 2012 weiter tun werden, um wirklich zu sagen, Thüringer Grundschulhort ist und bleibt eine Spezialität, für die es sich zu kämpfen lohnt. Da hoffe ich, dann alle im Boot zu haben und Sie, der das Hortbündnis vor drei Jahren mit inszeniert hat, ganz vorne dran. Das meinte ich einfach damit. Es reicht nicht, dass jemand das kennenlernt, was es hier gibt. Es muss einfach auch dafür gekämpft werden, dass das so bleibt, wie es ist. Das erwarten die Leute von einem SPD-Minister zuallererst. Das wollte ich hier noch einmal als Botschaft rüberbringen.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, es ist richtig, dass wir die Grundsatzdebatte vor einigen Jahren geführt haben - wie gehen wir mit dem Zusammenhang von Schule und Hort um. Ich habe damals dafür plädiert, Schule und Hort in einer Hand zu lassen. Es hat damals eine andere Entscheidung gegeben. Seit einigen Jahren läuft diese Entwicklung. Die Mehrzahl der Träger hat sich für diese Entwicklung entschieden. Wir wissen aus der bisher stattgefundenen Evaluierung, das Angebot hat sich verbessert, die Zufriedenheit der Eltern hat sich - nach den Befragungen jedenfalls erhöht. Die Vernetzung im sozialen Raum ist besser gelungen. Das sind die Ergebnisse, die aus der Untersuchung vorliegen. Das nehme ich zunächst einmal zur Kenntnis und frage, was ist dort besser gelungen. Wir haben noch keine abschließende Entscheidung über die weitere Entwicklung getroffen, die liegt noch vor uns.
Ich glaube nicht, dass es gut ist, wenn eine einmal getroffene Entscheidung für immer unumstößlich ist, sondern ich glaube, es gehört zur Politik dazu, dass man sich von Zeit zu Zeit die Realität anschaut und sich fragt, hast du recht gehabt oder hat vielleicht jemand anderes recht gehabt. Wir sind jetzt in der Phase, wo wir uns das genau anschauen, wo wir mit den Erfahrungen umgehen, die dort vor Ort gemacht werden. Ich bin gern bereit, mich an der Realität zu messen, meine Positionen an der Realität zu messen, zu fragen mit welchen Angeboten sind die Eltern zufriedener, wo hat sich die Qualität verbessert und danach eine Entscheidung zu treffen und nicht zu sagen, ich habe vor sechs Jah
ren mir das mal so überlegt und deshalb ist das unumstößlich. Politik muss sich der Realität stellen und sich daran messen.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann schließe ich diesen Teil der Aktuellen Stunde und damit die Aktuelle Stunde überhaupt.
Ich rufe nun vereinbarungsgemäß - es ist im Ältestenrat vereinbart worden, dass dieser Tagesordnungspunkt gleich im Anschluss an die Aktuelle Stunde aufgerufen wird - den Tagesordnungspunkt 47
auf. Ich gebe dazu den Hinweis, dass anstelle des als Schriftführer zurückgetretenen Abgeordneten Dr. Thomas Hartung die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Sabine Berninger als Schriftführerin vorgeschlagen hat. Es gibt dazu einen Wahlvorschlag in der Drucksache 5/1769. Wird dazu Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall.
Wir können bei dieser Wahl, wie das immer üblich ist, durch Handzeichen abstimmen, falls dem nicht widersprochen wird. Wird dem widersprochen? Dem wird nicht widersprochen. Demzufolge stelle ich den eben benannten Wahlvorschlag zur Abstimmung. Wer für diesen votieren möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sieht nach einer großen Mehrheit aus. Ich frage nach den Gegenstimmen. Gegenstimme gibt es nicht. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es auch nicht. Damit stelle ich fest, dass dieser Vorschlag einstimmig angenommen ist.
Es gab 1 Stimmenthaltung - Entschuldigung - von Frau Abgeordneter Doht. Ich wurde noch mal darauf hingewiesen. Aber dieser Wahlvorschlag ist natürlich damit angenommen.
auf. Die erste Anfrage ist die des Herrn Abgeordneten Korschewsky, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/1609.