Protokoll der Sitzung vom 10.11.2010

Die zweite Frage: Würden Sie annehmen können nach der Einschätzung der Gefährdungslage dort, dass mehr Polizei vor Ort diese Art Gewalttätigkeit hätte verhindern können?

Herr Abgeordneter Meyer, mir persönlich sind keine gewalttätigen Demonstrationen aus Weimar zu Fragen der Energiepolitik bekannt. Mein Eindruck ist auch, dass der personelle Ansatz ausgereicht hat, um eine Begleitung der Demonstration sicherzustellen.

Danke, Herr Minister. Eine Bemerkung will ich noch machen. Herr Abgeordneter Meyer, ich hatte prinzipiell nur eine Anfrage zugelassen, die zweite ursprünglich für Herrn Barth reserviert. Jetzt sind die zwei Fragen aber gestellt. Ich will darauf hinweisen, dass ich das zukünftig nicht mehr zulasse. Herr Barth, Ihre Frage lasse ich trotzdem zu.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister, ich will ein Stück weg von der Polizei, dem Personaleinsatz, das haben Sie hinreichend dargelegt. Wenn ich darf, würde ich mich auch gern bei den Beamten bedanken, weil die an der Stelle, glaube ich, wenig verkehrt gemacht haben. Aber ich will noch einmal hin zur Zusammenarbeit mit den Veranstaltern. Gibt es aus Ihrer Sicht oder liegen Ihnen Erkenntnisse vor, dass in der Stadt Weimar Konsequenzen gezogen werden, vonseiten der Polizei Konsequenzen gezogen werden, was den Veranstalter der Veranstaltung betrifft auch mit Blick auf weitere Veranstaltungen durch denselben Veranstalter. Werden da Konsequenzen gezogen?

Herr Abgeordneter Barth, die Prognose, die die Polizei und die Versammlungsbehörde nach Durchführung des Kooperationsgesprächs angestellt haben, scheint aus meiner Sicht nicht nur gültig, sondern auch richtig gewesen zu sein. Es ist die Tat eines Einzelnen, die dann auch zur Aufnahme der Straftat geführt hat. Sie hat die Demonstration nicht insgesamt unfriedlich gemacht. Vor dem Hintergrund habe ich auch keine Anhaltspunkte dafür, dass Konsequenzen gegen den Versammlungsleiter gezogen werden müssten.

Damit ist das Fragenkontingent erschöpft. Danke, Herr Innenminister. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1678.

(Minister Prof. Dr. Huber)

Danke, Herr Präsident,

130.000 € Lottomittel im Wartburgkreis

Aus der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage zur Vergabe von Lottomitteln im ersten Halbjahr 2010 in Drucksache 5/1669 geht hervor, dass das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz im März 2010 für die Region Rhön im Wartburgkreis 130.000 € an Lottomitteln bewilligt hat.

Ich frage die Landesregierung:

1. Für welche einzelnen Projekte und Maßnahmen hat das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz im März 2010 Lottomittel bewilligt und wer waren die Antragsteller?

2. Welche Zielstellung hat die Landesregierung mit der Bewilligung der beantragten Lottomittel in Höhe von 130.000 € verbunden?

3. Aus welchen Gründen erfolgte bei den nachgefragten Projekten und Maßnahmen keine Landesförderung aus den zur Verfügung stehenden traditionellen Fördermitteln?

4. Weshalb war eine finanzielle Förderung aus Sicht der Landesregierung über die Vergabe von Lottomitteln geboten und inwieweit sind dabei die gesetzlichen Bestimmungen des § 9 Abs. 3 Thüringer Glücksspielgesetz, wonach die Mittel zur Förderung kultureller, sozialer, umweltschützender und sportlicher Zwecke zu verwenden sind, eingehalten worden?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Reinholz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat unter Beteiligung aller Ressorts festgelegt, dass die vom Erdfall in Tiefenort Betroffenen eine finanzielle Unterstützung vom Freistaat erhalten sollen. Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 2. März 2010 die Zahlung von Einzelfallhilfen im Zusammenhang mit dem Erdfall Tiefenort in Höhe von 10.000 € pro betroffene Person beschlossen. Die zu finanzierende Ausgabe betrug insgesamt 130.000 €. Finanziert wurde diese aus Ausgaberesten bei den Lottomitteln 2009. Dies vorausgeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Es handelt sich um Einzelfallhilfen für die direkt vom Erdfall in Tiefenort betroffenen Per

sonen. Die Antragstellung der Betroffenen erfolgte über die Gemeinden.

Zu Frage 2: Für durch den Erdfall und die baurechtliche Nutzungsuntersagung ihrer Grundstücke entstehende Kosten wurden die betroffenen Anwohner sozial unterstützt.

Zu Frage 3: Es standen keine sogenannten traditionellen Fördermittel für eine Einzelfallhilfe zur Verfügung.

Zu Frage 4: Weil soziale Gründe für Einzelfallhilfeunterstützung der Betroffenen bei den außergewöhnlichen Belastungen für Nutzungsuntersagung ihrer Grundstücke vorlagen, erfolgte eine finanzielle Förderung durch die Vergabe von Lottomitteln.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Danke, Herr Präsident, danke, Herr Minister. Würden Sie mir zustimmen, dass es sich bei den Aufführungen in der Übersicht in der von mir zitierten Kleinen Anfrage nicht um die Region Rhön handelt? Es sind Irritationen aufgetreten, weil nachweislich die Gemeinde Tiefenort nicht zur Rhön gehört.

Da würde ich Ihnen zustimmen.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Minister.

Ich rufe auf die die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hennig von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1771.

Entwicklung der betrieblichen Ausbildung im Freistaat Thüringen

Ungeachtet des bereits landauf, landab breit diskutierten zunehmenden Fachkräftemangels stagniert die Zahl betrieblicher Ausbildungsplätze in Thüringen. Angesichts der insgesamt nicht unbeträchtlichen Fördermittel, die das Land zur Unterstützung betrieblicher Ausbildungsplätze bereitstellt, stellt sich die Frage nach einem Überdenken der Förderstruktur.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hat sich im Zeitraum 2000 bis 2010 absolut und relativ der Anteil betrieblicher Ausbildungsplätze an allen Ausbildungsplätzen entwickelt, die

a) über die Förderung der Ausbildungsverbünde und

b) auf sonstige Weise öffentlich gefördert werden?

2. Wie viel wurde in diesen Jahren über die Förderung der Verbünde statistisch jeweils für den einzelnen Jugendlichen in betrieblicher Ausbildung innerhalb der Verbünde an öffentlichen Mitteln ausgegeben und in welchem Verhältnis steht diese Summe zu den durchschnittlichen Kosten, die einem Unternehmen für einen Ausbildungsplatz im ersten, zweiten und dritten Lehrjahr insgesamt entstehen?

3. In welchen Branchen bzw. Bereichen von Wirtschaft und Verwaltung entwickelte sich die Bereitschaft der Betriebe/Institutionen zur Ausbildung überdurchschnittlich, in welchen Branchen/Bereichen unterdurchschnittlich, und wie begründet die Landesregierung diese Unterschiede?

4. Worin sieht die Landesregierung die Ursachen für die nach wie vor insgesamt rückläufige Zahl angebotener betrieblicher Ausbildungsplätze in Thüringen und in welche Richtung gibt es nach ihrer Ansicht Möglichkeiten, mit einer Veränderung der Förderstruktur eine stärker stimulierende Wirkung für die Zurverfügungstellung betrieblicher Ausbildungsplätze durch Unternehmen und Einrichtungen zu erreichen?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Staschewski.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage für die Thüringer Landesregierung wie folgt und weise darauf hin, dass ich jetzt etwas ausführlicher darauf eingehen muss, weil die Fragen auch sehr komplex sind.

Zu Frage 1: Die Frage ist, wie sie gestellt ist, Frau Abgeordnete, aufgrund bestehender Zusammenhänge nicht so beantwortbar. Ich gestatte mir die Zusammenhänge wie folgt darzustellen:

Die Landesregierung veröffentlicht jedes Jahr zur Information aller an der Berufsbildung Beteiligten und der daran Interessierten einen Berufsbildungsbericht, der Angaben und Daten zur Situation auf dem Ausbildungsmarkt in Thüringen enthält. Zur Entwicklung der betrieblichen Ausbildungsplätze insgesamt kann ich auf den Berufsbildungsbericht verweisen. Ich kann Ihnen den selbstverständlich in der Anlage dann konkret zur Verfügung stellen.

Zum Zusammenhang zwischen betrieblicher Ausbildung und der Förderung von Ausbildungsverbünden ist im Hinblick auf die einleitenden Sätze der Mündlichen Anfrage zu einem Überdenken der För

derstruktur auf das Folgende hinzuweisen: Es gibt seit dem vergangenen Jahr auch aufgrund der geringer werdenden Anzahl der Schulabgänger und damit auch der sinkenden Zahl der Ausbildungsplatzbewerber ein bedarfsdeckendes Angebot an Ausbildungsplätzen. Jetzt im Moment blieben sogar 564 Ausbildungsplätze mangels geeigneter Bewerber, die gefunden werden konnten, unbesetzt.

Was die Förderung der Ausbildungsverbünde betrifft, ist auf die Größenstruktur der Thüringer Unternehmen mit einer überwiegenden Anzahl von Kleinunternehmen zu verweisen. Da die Ausbildungsordnung von der Spezialisierung eine breite Grundausbildung vorsieht, sind kleine Betriebe häufig nicht in der Lage, eine vollständige Grundausbildung durchzuführen. Zur Lösung dieses Problems können Verbundausbildungen einen Beitrag leisten. Die eingeschränkte Eignung eines Betriebs, alle geforderten Ausbildungsinhalte am Arbeitsplatz allein zu vermitteln, kann nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung dadurch behoben werden, dass ergänzende Ausbildungsmaßnahmen auch außerhalb des Betriebes durchgeführt werden. Zur Sicherung einer qualitativ guten Ausbildung und um die Ausbildung in vorrangig kleinen Betrieben zu unterstützen, fördert der Freistaat Thüringen den Besuch von Ergänzungslehrgängen und den Erwerb von Zusatzqualifikationen. Im Bereich des Handwerks werden durch den Bund und das Land überbetriebliche Lehrgänge gefördert, die nach bundesweit geltenden Rahmenlehrplänen durchgeführt werden. Organisiert wird im Bereich der Industrie- und Handelskammern eine Ergänzungs- und Zusatzausbildung durch Ausbildungsverbünde, die das Land aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes fördert.

Ausbildungsverbünde orientieren sich auf eine verbesserte Qualität der Berufsausbildung unter Berücksichtigung des Fachkräftebedarfs der Thüringer Wirtschaft. Sie organisieren die Zusammenarbeit von Unternehmen einer Region oder Branche in einem Firmenausbildungsverbund zur gemeinsamen Berufsausbildung im Interesse einer langfristigen Sicherung des Fachkräftebedarfs aller Unternehmen in der Region. Die zunehmende fachliche Spezialisierung und die wachsende Bedeutung neuer Technologien machen die überbetriebliche Unterweisung als Ergänzung der betrieblichen Ausbildung erforderlich. Für die Notwendigkeit dieser Förderung sprechen übrigens auch die hohen Teilnehmerzahlen.

Zu dem, was Sie unter 1 b) fragen, nach den betrieblichen Ausbildungsplätzen, die auf sonstige Weise öffentlich gefördert werden, kann ich nur feststellen, dass es keine betriebliche Ausbildung gibt, die öffentlich gefördert wird.

Ich erlaube mir dann noch mal - Ihr Einvernehmen voraussetzend -, dass ich die Entwicklung der be

(Abg. Hennig)

trieblichen Ausbildungsplätze und die, die überwiegend öffentlich finanziert werden, an dieser Stelle jetzt nicht vortrage, sondern dass ich Ihnen eine Übersicht entsprechend als Anlage zur Verfügung stellen werde.

Zu Frage 2, wie viel in diesen Jahren über die Förderung der Verbünde statistisch jeweils für den einzelnen Jugendlichen in betrieblicher Ausbildung innerhalb der Verbünde gemacht wurde, kann ich nur sagen, dass die Daten in gewünschter Form nicht erhoben werden.

Zu Frage 3: Zur Entwicklung der Ausbildungsbereitschaft wird auf den jährlich erscheinenden Berufsbildungsbericht der Landesregierung verwiesen, der Angaben zur Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen allgemein und nach Branchen sowie Angaben zu den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen in den sieben Ausbildungsbereichen enthält. Im Vergleich kann man aber sagen, dass es grundsätzlich keine wissenschaftlichen Belege dafür gibt, die auf Ursachen hinweisen, warum in welchen Branchen mehr oder weniger ausgebildet wird.

Zu Frage 4: Die Ursachen für die rückläufige Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze bezogen auf den Beginn des Jahrzehnts liegen zum einen in der demographischen Entwicklung und dem damit einhergehenden dramatischen Rückgang der Bewerber. So hat sich die Zahl der Bewerber von 2000 zu 2010 mehr als halbiert. In diesem Zusammenhang gingen die Zahlen der betrieblichen Stellen zwar auch zurück, allerdings nicht in diesem Umfang. Es ist sehr deutlich zu sehen - Sie kriegen die Zahlenreihen dann von mir -, dass bei den betrieblichen Ausbildungsplätzen bei Weitem nicht der gleiche Rückgang wie bei der Zahl der Suchenden war.